Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Aalen

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Aalen

Stuttgarter Strasse 9 und 7

73430 Aalen

 

 

Telefon: 07361 / 9651-0

Fax: 07361 / 9651-11

 

E-Mail: poststelle@AGAalen.justiz.bwl.de

Internet: www.agaalen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Aalen (08/2011)

Informationsgehalt: mangelhaft.

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Ellwangen (Jagst)

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Direktor am Amtsgericht Aalen: Michael Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Aalen / Direktor am Amtsgericht Aalen (ab 17.05.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.08.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd aufgeführt.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Aalen:

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Aalen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Zum Amtsgerichtsbezirk Aalen gehören die Gemeinden Aalen, Abtsgmünd, Essingen, Hüttlingen und Oberkochen.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Ostalbkreis

 

 

Väternotruf Aalen

August Mustermann

Musterstraße 1

73430 Aalen

Telefon: 07361 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Hans-Dieter Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Aalen (ab 23.03.1984, ..., 2008)

Bernd Kantlehner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Aalen (ab 21.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.05.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.

Michael Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Aalen / Direktor am Amtsgericht Aalen (ab 17.05.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.08.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd aufgeführt.

Stefan Scheel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Aalen (ab 02.05.1994, ..., 2008)

Isolde Ziegler-Bastillo (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Aalen (ab 14.02.1991, ..., 2008)

 

Schulte - Richter / Amtsgericht Aalen (ab , ..., 2011)

 

 

Richter auf Probe: 

Ralf Blaha (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 02.08.2004, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Aalen / Familiengericht - Abteilung 8

 

 

Abteilungen am Familiengericht Aalen:

1 F -

2 F -

3 F -

8 F - Ralf Blaha (Jg. 1973) - ab 02.08.2004 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart / Einsatz als Richter am Amtsgericht Aalen / Familiengericht - Abteilung 8

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Aalen tätig:

Barbara Blase (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Ellwangen (ab 01.06.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Aalen aufgeführt. Ab 01.06.2002 Richterin am Landgericht Ellwangen.

Frank Heyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Ellwangen / Direktor am Amtsgericht Ellwangen (ab 01.04.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1981 als Richter am Amtsgericht Aalen aufgeführt. Ab 23.07.2004 stellvertretender Direktor beim Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Direktor am Amtsgericht Ellwangen aufgeführt.

Dorothea Keck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Ellwangen (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Aalen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.08.1994 als Richterin am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Rainer Zeifang (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen / Vizepräsident am Landgericht Ellwangen (ab 01.05.2004, ..., 2008) - vorher ab 28.08.1989 Direktor am Amtsgericht Aalen

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Aalen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Aalen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Aalen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Andrea Schill

Brucknerstraße 27

73430 Aalen

Tel: 07361 / 3 70 55-26

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Sabine Neusüß

Schwalbenstraße 36

73431 Aalen

Tel: 07361 / 59080

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Eva Gärtner

Zebertstraße 19

73431 Aalen

Tel: 07361-5 56 69-18

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Dorothea Kirchner-Leis

Droste-Hülshoff-Weg 9

73431 Aalen

Tel: 07361-3 62 55

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Bettina Seipp 

Am Sonnenrain 20

73433 Aalen

Tel: 07361-46 86 09

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

AWO Sozialpädagogische Jugend- und Familienhilfe gGmbH

Beim Hecht 1 

73430 Aalen

Telefon: 07361 / 5559185

E-Mail: info@awo-sjfh.de

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter

 

 

Ök. Psychologische Beratungsstelle Eltern-, Jugend-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Weidenfelder Str. 12 

73430 Aalen

Telefon: 07361 / 590-80

E-Mail: kontakt@oepb.de

Internet: http://www.oepb.de

Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart/ Kreisdiakonieverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Partnerberatung, Sexualberatung, Krisenintervention

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien

Stuttgarter Str. 41 

73430 Aalen

Telefon: 07361 / 503-473

E-Mail: theresia.glanert@ostalbkreis.de

Internet: http://www.ostalbkreis.de

Träger: Ostalbkreis

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter

 

 

Beratungsstelle des Weißen Kreuzes e.V.

Ostpreußenstr. 11 

73431 Aalen

Telefon: 07361 / 9395059, 0173/4169166

E-Mail: seelsorge-info@web.de

Internet: http://www.weisses-kreuz.de

Träger:

Angebote: Krisenintervention, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sexualberatung

 

 

Kreisdiakonieverband Ostalbkreis Bezirksstelle Aalen

Marienstr. 12 

73431 Aalen

Telefon: 07361 / 37051-0

E-Mail: verwaltung@diakonie-aalen.de

Internet: http://www.diakonie-aalen.de

Träger:

Angebote: Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Geschäftsbereich Jugend und Familie Allgemeiner Sozialer Dienst

Stuttgarter Str. 41 

73430 Aalen

Telefon: 07361 / 503-454

E-Mail: gerhard.rettenmaier@ostalbkreis.de

Internet: http://www.ostalbkreis.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Sabine Ehrtmann

Heidenheim

Bestellung am Amtsgericht Aalen, Amtsgericht Heidenheim, Oberlandesgericht Stuttgart

Bestellung am Amtsgericht Aalen 2007.

 

 

Rechtsanwälte:

 

Elmar Bergmann

Rechtsanwalt

Wolfgangstr. 6

73479 Ellwangen

Telefon: 07961 / 4016

Fax: 07961 / 54162

E-Mail: e.bergmann@merz-bergmann.de

Homepage: www.merz-bergmann.de

 

 

 

Gutachter:

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Aalen

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Aalen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Aalen

 

 

Deutscher Kinderschutzbund OV Aalen e.V.

An der Stadtkirche 23 

73430 Aalen

Telefon: 07361 / 68765

E-Mail: info@kinderschutzbund-aalen.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-aalen.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Jugendberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 


 

 

 

 

Amtsg Aalen- BGB §§ 1696, 1671 V

(FamG, Beschluß v. 29.8.1990 - 3 F 115/90-13)

Ist der Umgang des Kindes mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil notwendig, wird er aber vom Sorgeberechtigten verhindert, so kann die Anordnung einer Umgangspflegschaft, verbunden mit einer zeitlich begrenzten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Pfleger, angezeigt sein.

(Leitsatz der Redaktion)

Gründe:

Durch Beschluß des AmtsG v. 1.12.1988 wurde dem Antragsteller [ASt.] ein Umgangsrecht mit dem Kind K. [geb. 1976] eingeräumt. Nachdem kein einziger Termin für ein Umgangsrecht stattgefunden hatte, beantragte der ASt. im März 1989, dem Kreisjugendamt [JA] die Pflegschaft zur Durchführung des Umgangsrechts zu übertragen. Nach der mündlichen Verhandlung v. 11.9.1989 schlossen die Parteien einen Vergleich, wonach sich beide Parteien zu einer Therapie bereit erklärten mit ca. 12 Terminen à 1 bis 2 Stunden. Entgegen ihrer ursprünglichen Bereitschaft war die Antragsgegnerin [AGg.] Anfang März zwar zu einem Erstgespräch bei der psychologischen Beratungsstelle für Familien-, Erziehungs- und Scheidungsfolgenprobleme in U., weitere Termine hat sie jedoch nicht wahrgenommen, zunächst mit der Begründung, ihr fehle es an den finanziellen Mitteln; nachdem ihr der ASt. jedoch versprach, die Kosten zu ersetzen, mit der Begründung, sie wolle nicht.

Der ASt. trägt vor, die AGg. vereitele bewußt seinen Umgang mit der Tochter K., da sie keinerlei Beziehungen mit ihm haben wolle. Für das Wohl von K. sei es erforderlich, daß er mit ihr Umgang pflegen könne. Ohne Einwirkung der AGg. auf das Kind sei es allerdings nicht bereit, de Umgang mit ihm wahrzunehmen.

Der ASt. beantragt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für K. für die Zwecke der Besuchsregelung auf das JA zu übertragen.

Die AGg. ist dem Antrag entgegengetreten ...

Der zulässige Antrag ist begründet.

Gemäß § 1696 I BGB kann das FamG während der Dauer der elterlichen [elterl.] Sorge seine Anordnung jederzeit ändern, wenn es dies im Interesse des Kindes für angezeigt hält. Die elterl. Sorge ist in vollem Umfange auf die AGg. übertragen worden. Eine teilweise Änderung hält das Gericht für angezeigt, weshalb eine Änderung zulässig ist.

Gemäß § 1671 V BGB kann das Gericht die Personensorge einem Vormund oder Pfleger übertragen, wenn dies erforderlich ist, um eine Gefahr für das Wohl des Kindes abzuwenden. Dies ist vorliegend der Fall.

Wie der Sachverständige Prof. Dr. Dr. Dr. F. überzeugend dargelegt hat, ist der persönliche Umgang des Vaters mit K. für die Entwicklung von K. von größter Bedeutung. Ohne den Umgang mit dem leiblichen Vater ergeben sich unter anderem Selbstwertprobleme bei heranwachsenden Mädchen. Das Anspruchsniveau hinsichtlich Bildung und Berufswahl ist geringer. Vor allem ist aber die gravierendste Langzeitauswirkung einer elterl. Scheidung wohl die Einstellung zu eigenen Partnerschaften und deren Gestaltung, die ohne einen Kontakt zum Vater dazu führt, daß Töchter aus Scheidungsfamilien neben einem negativen Männerbild auch eine negative Meinung über Frauen im allgemeinen entwickeln. Dies führt dann dazu, daß das künftige Leben gravierende Schwierigkeiten mit sich bringt. Sie stellt eine Gefahr für das Wohl des Kindes i. S. von § 1671 V BGB dar.

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist die Mutter nicht gewillt, ein Umgangsrecht des Vaters in die Wege zu leiten. Vielmehr unternimmt sie alles, dieses Umgangsrecht zu vereiteln. Dies zeigt sich letztendlich darin, daß sie in K. auch noch den Haß gegen den Vater schürt. Bei K. ist die Abneigung gegen den Vater durch die Mutter aufgebaut worden.

Dies hat das Sachverständigengutachten und auch das Gespräch mit K. sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. K. hat auch sämtliche Schriftsätze in allen Streitigkeiten der Eltern in der letzten Zeit gelesen. Dies hat sie bei ihrer Anhörung mitgeteilt. Selbst diejenigen, die ihr ihre Mutter nicht zur Verfügung gestellt hatte, konnte sie sich beschaffen, da sie von ihrer Mutter wußte, wo diese sich befinden.

Daß dieser Haß jedoch nicht unüberwindbar ist, hat sich in der Vernehmung v. 14.8.1990 gezeigt. K. gab eine gewisse Bereitschaft zu erkennen, mit dem Vater Kontakt aufzunehmen. Sie hat nämlich erklärt, daß ihre Abneigung dann nicht so groß wäre, wenn Streitigkeiten zwischen den Eltern nicht bestünden. Wörtlich gab sie an: »Das ist dann ja ein ganz anderer Fall«.

Das bedeutet, daß die Mutter das Wohl ihres Kindes eindeutig allein beeinflußt. Nachdem der Mutter das Verständnis dafür fehlt, daß das Umgangsrecht des Vaters mit K. für das Wohl von K. von größter Bedeutung ist, war ihr insoweit auch die elterl. Sorge zu entziehen und die Pflegschaft anzuordnen.

... [Kostenentscheidung] ...

(Mitgeteilt von RA Dr. D. Cramer, München)

 

FamRZ

Ausgabe Nr. (P):03/91

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ein ausgesprochen progressiver Beschluss aus dem Jahr 1990, acht Jahre vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wo sich die CDU geführte Bundesregierung unter Helmut Kohl endlich bequemte die schlimmsten rechtlichen Diskriminierungen nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder zu beseitigen. Es dauerte dann noch einmal bis zum Jahr 2009, bis der Europäische Gerichtshof im Fall Zaunegger gegen Deutschland die Bundesrepublik wegen der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder in die Schranken wies.

Als Gutachter in obigen Fall am Amtsgericht Aalen offenbar Prof. Fthenakis eingesetzt.

 

 

 


zurück