Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bautzen

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Bautzen

Lessingstr. 7

02625 Bautzen

 

 

Telefon: 03591 / 361-0

Fax: 03591 / 361-444

 

E-Mail: 

Internet: www.justiz.sachsen.de/agbz/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bautzen (06/2011)

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Sachsen eigentlich Steuern, wenn die Sächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Bundesland Sachsen

Landgericht Bautzen

Oberlandesgericht Dresden

 

 

Direktor am Amtsgericht Bautzen: Jürgen Volk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Bautzen / Direktor am Amtsgericht Bautzen (ab 01.01.1993, ..., 2010)

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bautzen: Michael Duda (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Bautzen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bautzen (ab 01.02.2004 , ..., 2010) - ab 15.02.1996 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bautzen. 2010: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Bautzen.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen beschäftigen am Amtsgericht Bautzen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Bautzen

 

 

Väternotruf Bautzen

August Mustermann

Musterstraße 1

02625 Bautzen

Telefon: 03591 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:    

Günter Beschel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bautzen (ab 01.02.1996, ..., 2008)

Michael Duda (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Bautzen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bautzen (ab 01.02.2004, ..., 2010) - ab 15.02.1996 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bautzen. 2010: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Bautzen.

Beate Haase (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Bautzen (ab 01.04.1998, ..., 2008)

Dr. Dirk Hertle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bautzen (ab 16.10.1995, ..., 2008)

Katrin Herzog (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Bautzen (ab 20.06.1994, ..., 2008)

Andre Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bautzen / Familiengericht (ab 25.01.1998, ..., 2008)

Ralph Nimphius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Bautzen (ab 03.07.1998, ..., 2008)

Lubina Schumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Bautzen (ab 22.08.1994, ..., 2008)

Jörg Toschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Bautzen (ab 01.02.2001, ..., 2008)

Jürgen Volk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Bautzen / Direktor am Amtsgericht Bautzen (ab 01.01.1993, ..., 2010)

Manfred Weisel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Bautzen (ab 01.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1995 als Richter am Landgericht Bautzen aufgeführt. Soll vorher als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bautzen gearbeitet haben.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bautzen:

1 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bautzen tätig:

Ursula Pfeufer (Jg. 1964) - Richterin am Sozialgericht Dresden (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1998 als Richterin am Amtsgericht Bautzen aufgeführt. Ab 01.08.2007 Richterin am Sozialgericht Dresden - im GVP 01.01.2010 nicht aufgeführt.

Heiko Philippi (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Bautzen / Pressesprecher (ab , ..., 2008) - vorher ab 01.07.1995 Richter am Amtsgericht Bautzen

Gerald Schwalm (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Kamenz (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1997 als Richter am Amtsgericht Bautzen aufgeführt. (Die Angaben zum Antrittsdatum im Handbuch der Justiz 2008 sind offensichtlich fehlerhaft, denn dort wird als Antrittsdatum für die neue Stelle dasselbe Datum angegeben, das im Handbuch der Justiz 2002 für die alte Stelle angegeben wurde.)

Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg Stolberg  (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Görlitz / Präsident des Landgerichts Görlitz (ab 01.04.2008, ..., ) - vorher ab 01.05.2002 Direktor am Amtsgericht Hoyerswerda / vorher Richter am Amtsgericht Bautzen und Amtsgericht Dresden

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bautzen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bautzen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bautzen (ab 01.09.2009, ..., )

 .., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Wolfgang Gaida

Diplom-Psychologe

tätig in Gemeinschaft mit Antje Ott

für Amtsgericht Bautzen

 

 

Betreuer: 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Bautzen

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in  Bautzen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Bautzen

 

 

 


 

 

 

Vf. 100-IV-10

 

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

Beschluss

In dem Verfahren

über die Verfassungsbeschwerde

des Herrn G.,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Birgit Munz, die Richter Jürgen Rühmann, Christoph Degenhart, Ulrich Hagenloch, Hans Dietrich Knoth, Rainer Lips, Hans-Heinrich Trute sowie die Richterin Andrea Versteyl

am 25. Mai 2011

beschlossen:

1. Das Urteil des Amtsgerichts Bautzen vom 3. Dezember 2009 (41 Ds 200 Js 1876/09) und der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Oktober 2010 (1 Ss 102/10) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 18 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Dresden zurückverwiesen.

2. Der Freistaat Sachsen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

 

 

 

Mit seiner am 1. November 2010 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bautzen vom 3. Dezember 2009, mit dem er wegen Beleidigung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde (41 Ds 200 Js 1876/09), sowie gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Oktober 2010, mit dem die dagegen eingelegte Sprungrevision verworfen wurde (1 Ss 102/10).

Gegen den Beschwerdeführer wurden seit dem Jahr 2005 Straf- und Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB) geführt. Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass ihm in diesen Verfahren Unrecht zugefügt worden sei, was er in verschiedener Weise kundtat. Dieses Verhalten hatte zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Bautzen – nach Angaben des Beschwerdeführers – weitere ca. 70 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, insbesondere wegen Beleidigung von Amtsträgern, gegen ihn einleitete.

Auslöser eines dieser Ermittlungsverfahren war eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Beschwerdeführers vom 9. Februar 2009, die ein Entschädigungsverfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) betraf. Im Einzelnen hatte das Amtsgericht Bautzen mit Beschluss vom 20. Juni 2008 einen Antrag des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau auf Entschädigung für die in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren durchgeführte Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Computertechnik am 31. Januar 2008 abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde verwarf die 1. Strafkammer des Landgerichts Bautzen mit Beschluss vom 29. August 2008 als unbegründet. Eine im Weiteren erhobene Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO verwarf die 1. Strafkammer mit Beschluss vom 5. Februar 2009 ebenfalls. Sodann richtete der Beschwerdeführer unter dem 9. Februar 2009 die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts Bautzen:

„[Anrede],

„hiermit erstatten wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Rechtsbeuger und Lügner der sogenannten 1. Strafkammer beim LG Bautzen, namentlich T., P. und S., aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere Beleidigung, Nötigung und Rechtsbeugung.

Uns steht betreffs der Entschädigungsansprüche nach dem StrEG keine Beschwerde oder ein anderer Rechtsbehelf zu. Es wurde nachgewiesen, dass spätestens das LG Bautzen das Grundrecht auf rechtliches Gehör gröblichst missachtet hat. [...]

Mit Beschluss vom 05.02.2009 haben die o.g. Verbrecher erneut in bekannter unwürdiger Art und Weise die Entschädigungsansprüche der geschädigten Antragsteller mit den üblichen Lügen abgewiesen, massiv geltendes deutsches Recht gebeugt, und somit die Geschädigten durch ihre Lügen beleidigt und genötigt.

Im Beschluss festzustellen, es gäbe keinen hinreichenden Anlass dafür, dass die Kammer das Beschwerdevorbringen der Geschädigten, insbesondere die Beschwerdebegründung des beauftragten Rechtsanwalts, nicht zur Kenntnis genommen hat, ist eine offenkundige Lüge! [...] Es ist für jedermann offensichtlich dass gerade auf keines der Argumente der Beschwerdebegründung auch nur im Ansatz eingegangen wurde. Fünf Seiten Beschwerdebegründung wurden letztendlich mit einem einzigen Satz abgewiesen. Dies wird von den drei Lügnern der sogenannten 1. Strafkammer wohlwollend ignoriert. [...]

Das Gericht hat offensichtlich das tatsächliche Vorbringen der Unterzeichner entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen. [...]

Diese Rechtsbeugung ist an Unverschämtheit und Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Es ist offensichtlich, dass die kriminelle Vereinigung Lessingstraße 7 die berechtigten Entschädigungsansprüche mit Lügen verhindern will, um ihresgleichen vor Regressansprüchen zu schützen.

Dieses rechtswidrige Verhalten soll durch Anwendung des § 33a StPO beseitigt werden. Da aber nicht im Ansatz zu erwarten ist, dass innerhalb der Rechtsbeugermafia eine solche Entscheidung ergeht, ist das ganze Verfahren schon dem Grunde nach eine einzige Verarschung und Demütigung.

Die Grenze des Unvertretbaren ist hier offensichtlich bei Weitem überschritten. Dass bewusstes Handeln vorliegt, ist wohl unstreitig, und dass das bewusste Feststellen eines falschen Sachverhalts [...] eine schwerwiegende Entfernung von jeglichem Recht und Gesetz darstellt, wohl ebenfalls.

StGB § 339, Rechtsbeugung, Cramer/Heine [in:] Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006, Rn 4-5 [:] Der Täter muss das Recht beugen. Dies kann sowohl durch Sachverhaltsverfälschungen [...] als auch durch falsche Anwendung von Rechtsnormen geschehen. [...]

Das wird von den Geschädigten nicht hingenommen! Es ist jeder Weg gerechtfertigter Eigenjustiz eröffnet. Die Verbrecher betteln förmlich um Bestrafung.

Wie fordern umgehende personelle Konsequenzen!

Mit freundlichen Grüßen“

 

 

...

 

3. Die Sache wird gemäß § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG an das Amtsgericht Dresden zurückverwiesen.

IV.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Munz gez. Rühmann gez. Degenhart

gez. Hagenloch gez. Knoth gez. Lips

gez. Trute gez. Versteyl

 

 

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 100-IV-10 - Beschluss vom 25. Mai 2011

 

 

 

 

 


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