Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Bernburg
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Bernburg
Liebknechtstr. 2
06406 Bernburg
Telefon: 03471 / 377-3
Fax: 03471 / 377-441
E-Mail: poststelle@ag-bbg.justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-bbg
Internetauftritt des Amtsgerichts Bernburg (09/2011)
Informationsgehalt: bescheiden
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=21776
Bundesland Sachsen-Anhalt
Direktor am Amtsgericht Bernburg: Tobias Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht / Direktor am Amtsgericht Bernburg (ab 01.03.1993, ..., 2011) - Zivilprozesssachen, Rechtshilfesachen in Zivilprozesssachen, Registersachen, FGG-Sachen, Bußgeldsachen und Vorermittlungssachen, Abschiebhaftssachen, Zwangsvollstreckungssachen, Nachlasssachen
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bernburg:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Amtsgericht Bernburg 5 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Bernburg
August Mustermann
Musterstraße 1
06406 Bernburg
Telefon: 03471 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.
Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.
Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.
Post bitte an: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Tobias Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht / Direktor am Amtsgericht Bernburg (ab 01.03.1993, ..., 2011) - Zivilprozesssachen, Rechtshilfesachen in Zivilprozesssachen, Registersachen, FGG-Sachen, Bußgeldsachen und Vorermittlungssachen, Abschiebhaftssachen, Zwangsvollstreckungssachen, Nachlasssachen
Simone Kliebisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Bernburg / Familiengericht (ab 16.06.1995, ..., 2011) - Familiensachen, Pflegschafts-, Beistandsschafts- und Adoptionssachen, Unterbringungssachen (bis zum 01.09.2009 auch Vormundschaftssachen)
Monika Knabe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Bernburg (ab 20.07.1994, ..., 2011) - Schöffensachen, Jugendrichtersachen, Vollstreckungsangelegenheiten bei Jugendlichen, Einzelrichterstrafsachen und Strafbefehlssachen gegen Heranwachsende
Dr. Eike Papesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Bernburg (ab 16.11.2001, ..., 2011) - Betreuungssachen und Zivilprozesssachen
Andre Stelzner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Bernburg (ab 13.10.1999, ..., 2011) - Jugendschöffensachen, Bußgeldsachen nur im Erkenntnisverfahren und Strafbefehlssachen gegen Erwachsene
Ulf Witassek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bernburg / Familiengericht (ab 04.03.1997, ..., 2011) - Zivilprozesssachen und Familiensachen
Abteilungen am Familiengericht Bernburg:
Richter auf Probe:
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bernburg tätig:
Uda Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Bernburg (ab 12.07.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.07.1999 als Richterin am Amtsgericht Bernburg - abgeordnet - aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bernburg (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bernburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bernburg (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Sabine Haß
06449 Groß Schierstedt
Obere Dorfstraße 63
Telefon: 03473 / 8408466
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Gisela Siegfried
Staßfurter Höhe 66
06449 Aschersleben
Telefon: 03473 / 68 09
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Rechtsanwälte:
J. Christoph Berndt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Marktplatz 18
06108 Halle (Saale)
Tel: 0345 / 279838 0
Fax: 0345 / 209 11 13
E-Mail: info@bsk-halle.de
Homepage: www.bsk-halle.de
Marius Dockter
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Waisenhausring 6
06108 Halle (Saale)
Tel: 0345 / 52 25 031
Fax: 0345 / 52 25 035
E-Mail: info@rechtsanwalt-dockter.de
Homepage: www.rechtsanwalt-dockter.de
Herbert Steinhaus
Rechtsanwalt
Strafrecht | Familienrecht | Arbeitsrecht | Gesellschaftsrecht | Vertragsrecht
Karl-Liebknecht-Straße 13
06114 Halle (Saale)
Telefon +49 345 5 21 12 12
Telefax +49 345 5 21 12 13
eMail: eMail@RA-Steinhaus.de
Rechtsanwalt Steinhaus wird vom Väternotruf empfohlen.
Gutachter:
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Bernburg
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Bernburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Bernburg
Magdeburg
Acht Jahre Jugendstrafe für Rechtsextremisten
Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag einen 18-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Gleichaltrigen erstochen.
Frank Jansen
27.6.2009 0:00 Uhr
Magdeburg - Der Rechtsextremist stach Marcel W. in Brust und Bauch. Das Opfer erstickte an seinem Blut, im Alter von gerade 18 Jahren. Für den Gewaltexzess muss der Täter lange büßen: Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag den kurzgeschorenen David B. (20) zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Richter werten die Tat als Totschlag, ein politisches Motiv sehen sie nicht. David B. habe am Morgen des 24. August 2008 in seiner Wohnung in Bernburg auf Marcel W. eingestochen, um ihn von einer belastenden Aussage abzubringen, sagte die Vorsitzende Richterin der Jugendkammer, Ines Lüer, in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte, alkoholbedingt enthemmt, „konnte seinen Impulsen nicht mehr Einhalt gebieten“. Nach Ansicht der Kammer war eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auzuschließen.
Der genaue Anlass der Bluttat bleibt offen. Beim Amtsgericht Bernburg war ein Verfahren gegen David B. anhängig, weil er Ende 2007 bereits das Opfer misshandelt haben soll. Das Landgericht urteilte nun, David B. habe angesichts einer offenen Bewährungsstrafe verhindern wollen, dass er durch eine Aussage des Opfers in zusätzliche Schwierigkeiten gerät. Warum das Opfer trotz der Vorgeschichte mit zwei weiteren jungen Männern und dem Rechtsextremisten in dessen Wohnung ging, ist rätselhaft.
Die Kammer bezog in die Strafe zwei frühere Urteile gegen den Angeklagten ein. Da ging es unter anderem um Körperverletzung und das Zeigen von Nazisymbolen. Das Urteil ist das letzte zu einer Serie von Tötungsverbrechen rechtsextremer Täter aus dem Sommer 2008. Dreimal war Sachsen-Anhalt betroffen, einen Fall gab es in Brandenburg. In allen Verfahren wurden harte Strafen verhängt, doch nur das Landgericht im brandenburgischen Neuruppin wertete die menschenverachtende Gesinnung der Angeklagten als zentrales Tatmotiv. Frank Jansen
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Magdeburg-Rechtsextremismus;art122,2833852
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 062/08
Magdeburg, den 28. November 2008
Verletzung der Unterhaltspflicht durch arbeitslosen Vater
28 Ns 111/08 (Unterhaltspflichtsverletzung) – 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz
1 Angeklagte
2 Zeugen
Prozesstag: Dienstag, 9. Dezember 2008, 13:00 Uhr, Saal A 11
Am 30. April 2008 verurteilte das Amtsgericht Bernburg den im Juli 1969 geborenen Angeklagten Uwe R. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der nicht vorbestrafte Angeklagte Vater von 3 Kindern, von denen 2 im ehelichen Haushalt des Angeklagten leben. Für seine erste nicht bei ihm lebende mittlerweile 11-jährige Tochter, hat der Angeklagte seit der Geburt im Juli 1997 bis zum Februar 2008 hinein keinerlei Unterhalt gezahlt. Im Prozess vor dem Amtsgericht hat sich der Vater damit verteidigt, dass er seit der Geburt seiner Tochter nie gearbeitet habe und lediglich über Unterstützungszahlungen (Arbeitslosengeld etc.) durch öffentliche Einrichtungen verfügte. Er sei daher wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen.
Dieser Argumentation hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Es ist der Überzeugung gewesen, dass der Angeklagte als gesunder, mittlerweile 38-jähriger Mann, verpflichtet gewesen wäre, sich um Arbeit zu bemühen. Hätte sich der Angeklagte ausreichend beworben und um Arbeit bemüht, hätte er ein höheres Einkommen erzielt und sodann Unterhalt zahlen können. Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der Angeklagte sich wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig gemacht hat. Angesichts des sehr langen Zeitraums, über den der Angeklagte keinen Unterhalt gezahlt hat, hat das Gericht es für notwendig erachtet, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr zu verhängen, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Da der Angeklagte mit diesem Urteil nicht einverstanden gewesen ist, hat er über einen Verteidiger hiergegen Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel ist bislang noch nicht begründet worden.
Kommentar Väternotruf:
Da hat man am Amtsgericht Bernburg und nachfolgend am Landgericht Magdeburg mal wieder ordentlich die Kriminalisierungsmaschine gegen Väter rattern lassen. Früher wurden von deutschen Richtern Schwule bestraft, weil sie nicht ihrer und der staatlich verfügten Moral entsprachen - heute werden in Bernburg, Magdeburg und andernorts Väter verfolgt und bestraft, weil sie der staatlichen Doktrin vom Mann und Vater als tumber Zahlesel nicht entsprechen. Zeitgleich erinnert man am Landgericht Magdeburg paradoxerweise an die Verfolgung Schwuler (siehe unten) - eine widerwärtige Doppelmoral über die man nur mit Verachtung sprechen kann.
Schwule werden heute nicht mehr bestraft, dafür aber Väter, deren Verbrechen darin bestehen soll, dass sie, aus welchen Gründen auch immer, keinen Barunterhalt für ihre Kinder leisten. Häufig sind die Kinder auch noch von der Mutter vorherig entführt worden und in der Folge wurde von der Mutter der Kontakt zwischen den Kindern und ihren Vätern vereitelt. Leicht einzusehen, dass ein solch entfremdeter Vater nicht motiviert ist, trotz mütterlicher Indoktrination und Entfremdung der Kinder auch noch als Zahlesel Geld zu Händen der kriminellen Mutter zu leisten.
Die staatliche Verfolgungsmaschinerie gegen Väter geschieht, obwohl in Deutschland laut Grundgesetz Zwangsarbeit verboten ist und von daher die Nichtausführung von Zwangsarbeit im Rahmen der sogenannten verstärkten Erwerbsobliegenheit für minderjährige Kinder gar nicht statthaft ist. Doch das Verbot der Zwangsarbeit gilt in Deutschland offenbar nur für Frauen oder haben Sie schon mal von eine Frau gehört, die von einem deutschen Gericht bestraft wurde, weil sie keiner Zwangsarbeit nachgegangen ist?
Wie sieht nun dies Alternative zur staatlichen Verfolgungshatz aus? Erstens, Abschaffung des Kriminalisierungsparagraphen §170 Strafgesetzbuch. Zweitens: Die Kinder aus dem Haushalt der Mutter nehmen und in die Betreuung des Vaters gegen. So kann der Vater seiner Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder nach Artikel 6 Grundgesetz entsprechen, und die Mutter kann endlich einmal lernen, wie mühselig Erwerbsarbeit ist..
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Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/08
Magdeburg, den 17. Dezember 2008
(LG MD)
Öffentlicher Vortrag "Verfolgung Schwuler durch die Justiz in Magdeburg im Nationalsozialismus"
Landgericht Magdeburg Saal 128, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg,
Dienstag 16.12.2008, 16.00 Uhr
Rainer Hoffschildt, Hannover
Zentrales Thema des Vortrages von Rainer Hoffschildt ist die Verfolgung Magdeburger Schwuler im Nationalsozialismus, die anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet wird. Er informiert daneben auch über die Kriminalisierung der Schwulen zur NS-Zeit und spricht über die fehlende Aufarbeitung des NS-Unrechts.
Anlässlich des Vortrages ist die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" im Landgericht bis 18.00 Uhr geöffnet.
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"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter
Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung
Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."
Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208
Stefan Ostermann (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 03.11.1995, ..., 2007)
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Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin
Prof. Dr. Eva Münster, Juniorprofessorin (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universität Mainz)
Heiko Rüger, M.A. (Institut für Soziologie, Universität Mainz)
Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin
Montag, 26. Januar 2009, 18:15 Uhr
http://www.studgen.uni-mainz.de/1276.php