Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Besigheim
Familiengericht
Das Amtsgericht Besigheim ist als Familiengericht auch zuständig für Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Marbach und Vaihingen/Enz.
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Besigheim
Amtsgerichtsgasse 5
74354 Besigheim
Telefon 07143 / 8333-0
Fax 07143 / 8333-40
E-Mail: poststelle@agbesigheim.justiz.bwl.de
Internet: www.amtsgericht-besigheim.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Besigheim (08/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, statt dessen namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Bundesland Baden-Württemberg
Landgericht Heilbronn (Neckar)
Direktor am Amtsgericht Besigheim: Reinhard Viertel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Besigheim / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Besigheim (ab 25.04.2003, ..., 2011) - ab 06.02.1992 Richter am Landgericht Heilbronn.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Besigheim:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Besigheim 7 Richterinnen und Richter, 23 Beamte und Angestellte und 6 Gerichtsvollzieher.
Das Amtsgericht Besigheim ist zuständig für die Städte und Gemeinden Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Mundelsheim, Tamm und Walheim.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Ludwigsburg
Väternotruf Besigheim
August Mustermann
Musterstraße 1
74354 Besigheim
Telefon 07143 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.
Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.
Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.
Post bitte an: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Sabine Kiffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) Richterin am Amtsgericht Besigheim 1971) - Richterin am Amtsgericht Besigheim / Familiengericht - Abteilung 4 (ab 13.11.2003, ..., 2008) - ab 17.07.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.
Barbara Mecklenburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Besigheim (ab 12.01.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Besigheim - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Till Starke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Besigheim (ab 02.11.2007, ..., 2008)
Reinhard Viertel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Besigheim / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Besigheim (ab 25.04.2003, ..., 2011) - ab 06.02.1992 Richter am Landgericht Heilbronn.
Richter auf Probe:
Markus Hellebrand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.12.2006, ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Besigheim / Familiengericht.
Abteilungen am Familiengericht Besigheim:
1 F -
2 F -
3 F -
4 F - Sabine Kiffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) Richterin am Amtsgericht Besigheim 1971) - Richterin am Amtsgericht Besigheim / Familiengericht - Abteilung 4 (ab 13.11.2003, ..., 2008) - ab 17.07.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.
4 F - BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 3031/08 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde: Beschluss des Amtsgerichts Besigheim vom 28. April 2008 - 4 F 276/08 - siehe unten
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Besigheim tätig:
Edmund Benzinger - Präsident am Landgericht Bautzen (ab 01.01.1993, ..., 1995) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1978 als Direktor am Amtsgericht Besigheim aufgeführt
Volker Bißmaier (Jg. 1963) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2008) - ab 01.12.1997 Richter am Amtsgericht Besigheim
Reiner Graf (Jg. 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn (ab 27.04.1994, ..., 2008) - ab 27.04.1994 bis zum Wechsel zum Landgericht Heilbronn als Direktor am Amtsgericht Besigheim tätig.
Markus Rauscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Ludwigsburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.09.1999 als Richter am Amtsgericht Besigheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.09.1999 als Richter am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012 möglicherweise am Amtsgericht Wiesloch - http://www.agwiesloch.de/servlet/PB/show/1274459/AG-Wiesloch-Gesch%E4ftsverteilung-Richter%20ab%2001.02.2012.pdf
Dr. Ursel Sickenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Heilbronn (ab 01.06.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1990 als Richterin am Amtsgericht Besigheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Jörg Tietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg (ab 09.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.12.1999 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Ab 05.02.2003 Richter am Amtsgericht Besigheim. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.10.2007 als Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Besigheim (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Besigheim für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Besigheim (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Gabriele Schütt
Diplom-Sozialpädagogin
70839 Gerlingen
Karin Lorenz-Stumpfrock
Diplom-Sozialpädagogin
70839 Gerlingen
Rechtsanwälte:
Stephan Gerstenmeier
Rechtsanwalt
Dr. Klaper Hertlein & Kollegen
Stuttgarter Str. 57
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel: 0049-7142/775898
Fax: 0049-7142/775899
E-Mail: Gerstenmeier@RA-Hertlein.de
Internet: www.ra-hertlein.de
Gutachter:
Alexandra Ehmke
Diplom-Psychologin
69115 Heidelberg / 69124 Heidelberg
Beauftragung am Amtsgericht Baden-Baden, Amtsgericht Besigheim, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Leonberg
Beauftragung am Amtsgericht Besigheim durch Richterin Kiffer.
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Besigheim
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Besigheim noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Besigheim
BIETIGHEIM-BISSINGEN, 12. AUGUST 2010
"Ein Kind braucht Vater und Mutter" Bietigheim-Bissinger begrüßt neues Sorgerechtsurteil - Alleinerziehende Frau hat Bedenken
Ledige Väter sind künftig nicht mehr vom Okay der Mutter abhängig, wenn es um das gemeinsame Sorgerecht geht. Hans-Peter Eitel aus Bietigheim begrüßt das Urteil. Er musste Jahre um sein Kind kämpfen.
Er musste lange um seine Tochter kämpfen, heute hat Hans-Peter Eitel das alleinige Sorgerecht. Foto: Martin Kalb
Trennt sich ein Paar, kommt das Kind zur Mutter. "Das ist immer noch ein Grundimpuls", sagt Hans-Peter Eitel, Vater einer Tochter, um die er lange kämpfen musste. 1997 wurde das Mädchen geboren, seit 2007 lebt sie bei ihm. Dazwischen liegen Jahre, in denen Eitel mit seiner psychisch kranken Exfreundin um das Kind stritt. Er wollte Kontakt, sie verwehrte ihn. Erst als die gemeinsame Wohnung von Mutter und Kind ausbrannte, räumte die Frau dem Bietigheim-Bissinger ein Mitsorgerecht ein. Jahre später sollte er das alleinige Sorgerecht bekommen.
Ein "leidvoller Prozess", sagt Eitel im Rückblick, um den er nicht herum kam. Als lediger Vater hatte er so gut wie keine Rechte. Denn bislang galt: War die Mutter gegen die gemeinsame Erziehung, konnten die Väter kaum etwas dagegen tun. Auch wenn das Bundesverfassungsgerichtsurteil von vergangener Woche, das das gemeinsame Sorgerecht vom Einverständnis der Mutter loslöst, für ihn zu spät kommt, begrüßt er es: "So kann man die Väter nicht mehr von vornherein fernhalten."
Dass "ein Kind beide Elternteile braucht", davon ist auch Karin Schray, alleinerziehende Mutter aus Vaihingen, überzeugt. Gegen das jetzige Gerichtsurteil hat sie dennoch ihre Vorbehalte. Sie findet, dass die ledigen Väter erst ihre Pflichten wahrnehmen sollten, bevor sie Rechte eingeräumt bekommen. In Schrays persönlichem Fall sieht es so aus, dass der Vater ihrer Tochter, die im Teenageralter ist, sich nicht um den Kontakt bemüht. Die Folge sei, dass alles an ihr hängen bleibe. Ihr Exfreund zahle zwar Unterhalt für die Tochter, alles andere übernimmt jedoch Schray. Mit Blick darauf hält es die Alleinerziehende für falsch, den unverheirateten Vätern vor vornherein ein geteiltes Sorgerecht anzubieten. Sie findet, dass die Männer zunächst einige Jahre ihr Umgangsrecht wahrnehmen sollten, und wenn dann keiner widerspreche, könne man den nächsten Schritt gehen.
Wie ein mögliches Gesetz zum Urteil aussehen könnte, ist noch unklar. Diskutiert wird, zunächst den Müttern das Sorgerecht einzuräumen, und der Vater muss dagegen Widerspruch einlegen. Oder beide haben es von Beginn an, und die Mutter muss aktiv werden. Gelte von vornherein das geteilte Sorgerecht, so Schray, müsse sie ihren Exfreund - egal ob der interessiert am Kind sei oder nicht - in jede wesentliche Entscheidung (welche Schule, welche Ausbildung, Operation ja oder nein) miteinbeziehen. Für Schray in ihrem Fall nicht unbedingt praktikabel. An sich findet sie es aber wichtig, dass ein Kind seinen Vater kennt.
Immer mehr ledige Männer wollen unterdessen Teil haben am Leben ihrer Kinder. Das hat auch Martin Zahn, Mitarbeiter in der psychologischen Beratungsstelle der Caritas Ludwigsburg, festgestellt. "Das ist ein Zeichen unserer Zeit", sagt der Diplom-Sozialpädagoge. Was auch daran liegt, dass immer mehr Kinder unehelichen Verbindungen entspringen. Hans-Peter Eitel stellt dazu fest: "Ich kenne keinen Vater, der nicht in der Lage oder willens wäre, sich um sein Kind zu kümmern." Negativbeispiele, wie Karin Schray eines beschrieben hat, sind für ihn daher Einzelfälle. Für die Gesellschaft allerdings nicht. Allein das Ludwigsburger Jugendamt habe es ihm, als ledigem Vater, mehr als schwer gemacht, das alleinige Sorgerecht für seine Tochter zu erhalten, berichtet Eitel. Obwohl die Kindsmutter psychisch krank und oft in stationärer Behandlung war, reagierte das Amt, so Eitel, zunächst nicht auf seine Warnungen, seine Exfreundin könne sich nicht in adäquater Weise um das Kind kümmern.
Selbst nachdem die Wohnung laut Hans-Peter Eitel "durch Verschulden der Mutter" ausgebrannt sei, sei das Jugendamt nicht von einer akuten Gefahr ausgegangen. Als seine Exfreundin sich in einer psychiatrischen Klinik befand, habe man seine Tochter lieber für ein Dreivierteljahr ins Kinderheim als zu ihm nach Hause geschickt. Bis heute ist Eitel darüber empört. Er habe keinerlei Unterstützung vom Amt bekommen. Seine Forderung daher: "Das Wohl des Kindes muss in den Mittelpunkt gerückt und eingefahrene Handlungsschablonen der Jugendämter überdacht werden."
Auch Karin Schray, die alleinerziehenden Mutter aus Vaihingen, findet wie Eitel, dass es um das Wohl des Kindes gehen sollte. Eitel und Schray wissen jedoch beide, dass es allzu oft eben nicht ums Kind, sondern um Egoismen, Geld und Macht geht. "Das Kind wird nicht selten zum Druckmittel", sagt Eitel.
Info Hans-Peter Eitel ist Mitglied im Verein "Väteraufbruch", einer Stelle für alleinerziehende Väter und Mütter, oft ohne Sorgerecht.
Informationen gibt es im Internet auf der Homepage des Vereins. Die Adresse lautet http://www.vafk.de.
Redaktion: DOMINIQUE LEIBBRAND
http://www.bietigheimerzeitung.de/bz1/news/stadt_kreis_artikel.php?artikel=5182943
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 3031/08 vom 29.1.2010, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr303108.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 3031/08 -
Bundesadler
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn H...,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Wingerter u. Kollegen,
Wilhelmstraße 16, 74072 Heilbronn -
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. September 2008 - 15 WF 167/08 -,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Besigheim vom 28. April 2008 - 4 F 276/08 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
am 29. Januar 2010 einstimmig beschlossen:
Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Dr. W., beigeordnet.
Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr303108.html
Dittmar Dirks
Verzweifelter Vater mit Flugblatt: Trotz vieler Rückschläge sucht Jens-Christoph Prechtel weiter seinen Sohn.
Region Heilbronn - Jens-Christoph Prechtel hat seinen Sohn verloren. Die Mutter - seine Ex-Partnerin - ist mit dem fünfjährigen Joey am 12. Oktober 2007 in Ägypten untergetaucht. Unerreichbar für den Vater in Neckarwestheim und die Justizbehörden in Deutschland. Zwei Wochen später hätte eigentlich vor dem Besigheimer Gericht über das Sorgerecht entschieden werden sollen. Doch die Flucht verhinderte das. Für den 29-jährigen Vater ist das nur der Gipfel eines jahrelangen nervenaufreibenden Kampfes, in dem alle Schranken der Fairness längst gefallen sind.
Die Flucht „war angekündigt und geschah vor den Augen der Justiz“, wie Alexander Wingerter sagt, der Anwalt des Vaters. „Sie hat das eiskalt und frech durchgezogen.“ Die langsamen Mühlen der Behörden hätten der 35-Jährigen genügend Zeit gegeben, ihren Haushalt aufzulösen und alle Brücken hinter sich abzubrechen. Obwohl er und sein Mandant Gericht und Jugendamt warnte, „konnte sie in aller Seelenruhe verschwinden“, so Wingerter. Jetzt hat niemand mehr mit Irene P. Kontakt. Auch ihre beiden älteren Kinder Vivian (8) und Luca (6) nicht mehr, für die der Vater schon 2005 das Sorgerecht zugesprochen bekommen hatte.
Selbstmordversuch Noch nicht einmal Irene P.s Mutter, die in Heilbronn lebt, weiß, wo sie ist. „Meine Tochter hat mit Deutschland abgeschlossen“, sagt sie. „Sie musste das Land verlassen, um das Leben ihres Kindes und das eigene zu retten.“ Sie sei „seelisch vergewaltigt“ worden und habe schon einen Selbstmordversuch hinter sich. Jens-Christoph Prechtel wirft ihr dagegen vor, „den Kleinen unter aller Sau behandelt“ zu haben. Er hat sogar ihre Schimpfkanonaden mit den übelsten Kraftausdrücken per Handy aufgenommen und auf Papier protokolliert: Szenen einer nicht-ehelichen Gemeinschaft im Endstadium.
Tatsache ist, dass Irene P. ein Alkohol- und Drogenproblem hatte. Prechtel: „Sie hat viel gekifft.“ Deswegen verlor Joeys Mutter den Führerschein. Doch Irene P. fuhr auch ohne Erlaubnis weiter Auto. Ihr Ex-Partner hat sie darum bei der Polizei angezeigt, „weil sie mit dem Jungen ohne Führerschein unterwegs war.“ Richter Reinhard Viertel hat inzwischen seine Meinung über Irene P. geändert und fühlt sich von ihr „hinters Licht geführt“. Er hatte dem Vater und seinem Anwalt zunächst keinen Glauben geschenkt, als sie vor der bevorstehenden Flucht nach Ägypten warnten. Die Befürchtung, dass jemand mit den Kindern ins Ausland verschwinden will, höre er oft vor Gericht. Nur passiere es nie. „In dem Fall ist es aber geschehen“, sagt Viertel. In Zukunft werde er wohl „etwas anders an solche Verfahren herangehen“.
Die Einsicht kommt zu spät. Denn nach der „Verkettung blöder Umstände“ (Richter Viertel) ist Irene P. mit Joey in Ägypten erstmal sicher. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn sucht die Frau zwar inzwischen mit einem nationalen Haftbefehl wegen „Kindesentzug“, lehnt es aber ab, einen internationalen zu beantragen. Doch nur mit einem solchen Dokument denken die ägyptischen Behörden daran, sich zu rühren. Die Begründung von Pressestaatsanwältin Michaela Molnar nimmt dem Vater vollends den Glauben an eine gerechte Justiz: „Kindesentzug ist nur ein Vergehen, kein Verbrechen.“
Lieber ins Gefängnis Aber nur im letzteren Fall sei ein internationaler Haftbefehl „verhältnismäßig“. Außerdem gebe es im Moment keine Anzeichen dafür, dass das Kind in Ägypten „einer seelischen oder körperlichen Gefahr ausgesetzt ist“. Die Staatsanwältin räumt ein, dass die Lage für den Vater „misslich“ und „traurig“ ist. Aber sie könne nur tun, was rechtlich möglich sei. Amtsrichter Viertel stellt jedoch nach der Flucht sehr wohl eine „akute Kindeswohlgefährdung fest“. Es sei schon eine „gravierende Maßnahme“, das Kind aus seiner bisherigen Situation herauszureißen. Die Entscheidung sei wohl nicht nach den Interessen von Joey, sondern nach den Interessen der Mutter getroffen worden.
Der Richter hat dem Vater inzwischen das Sorgerecht für seinen Sohn zugesprochen, und den sogenannten Herausgebebeschluss gefällt, der anordnet, dass Irene P. das Kind hergeben muss. Doch die will lieber ins Gefängnis gehen, als Joey herzugeben. Das hat sie dem deutschen Vizekonsul in Ägypten gesagt, der die Mutter Ende Dezember aufgesucht hatte, um sie umzustimmen - in Begleitung von Jens-Christoph Prechtel. Damals wusste der Vater noch, wo sie sich aufhält. Jetzt hat er nichts weiter mehr, als eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse, unter denen Irene P. ihm nicht antwortet.
Kampf geht weiter Wie soll es weitergehen? „Ich weiß es nicht“, antwortet Jens-Christoph Prechtel. Er ist sich sicher, dass Irene P. nicht um Joeys Willen geflüchtet ist, „sondern um mir eins auszuwischen“. Er will jetzt überall Plakate aufhängen, hat im Internet eine Homepage eingerichtet, um herauszubekommen: Wo ist Joey? Den Kampf um seinen Sohn gibt er nicht auf. Auf die Hilfe des Rechtsstaates verlässt sich Jens-Christoph Prechtel nicht mehr.
15.03.2008 10:47
http://stimme.de/nachrichten/heilbronn/art16305,1204501
Volker Bißmaier
"Die Thematisierung sexuellen Missbrauchs und der Amtsermittlungsgrundsatz"
in: "Der Amtsvormund", 11/2002
Umgangsrecht
Entziehung der elterlichen Sorge
und Übertragung auf den Vater bei dauerhafter Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs durch die Betreuenden Mutter
§§ 1666, 1684 BGB
Vereitelt oder erschwert ein Eltern teil den Umgang des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen Kind dauerhaft und ändert er seine Einstellung auch trotz intensiven Engagements von Jugendamt und Kinderschutzbund nicht, kann bei entsprechender Erziehungseignung die alleinige elterliche Sorge entzogen und auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Amtsgericht Besigheim, Beschluss vom 16.01.2002 - 2 F 556/00
Leitsatz und ausführlich in "Das Jugendamt", 3/2002, S. 137 f