Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bitburg

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Bitburg

Gerichtsstr. 2-4

54634 Bitburg

 

 

Telefon: 06561 / 913-0 

Fax: 06561 / 913-199

 

E-Mail: agbit@ko.jm.rlp.de

Internet: www.agbit.justiz.rlp.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bitburg (09/2011)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - aber ohne Klarstellung Richter am Amtsgericht oder Richter auf Probe - http://www.justiz.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Amtsgerichte/Bitburg/Organisation/

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Landgericht Trier

Oberlandesgericht Koblenz

 

 

Direktor am Amtsgericht Bitburg: Helmut Nikolaus Mencher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Bitburg / Familiengericht - Abteilung 2 / Direktor am Amtsgericht Bitburg (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.05.1996 als Direktor am Amtsgericht Hermeskeil aufgeführt / Familiengericht / Tagung BKE 2007, ..., 2009.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bitburg:

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Amtsgericht Bitburg 6 Richter und 1 Richterin sowie 10 Rechtspfleger/innen.

Geschäftsstellen am Amtsgericht Bitburg

Abt. 1 Geschäftsstelle in Betreuungssachen

Abt. 2 Geschäftsstelle in Familiensachen

Abt. 3 Geschäftsstelle in Strafsachen

Abt. 4 a - d Geschäftsstellen in Grundbuchsachen

Abt. 5 Geschäftsstelle in Zivilsachen

Abt. 6 Geschäftsstelle in Zivil- und Vollstreckungssachen

Abt. 7 Geschäftsstelle in Nachlasssachen

Abt. 8 Geschäftsstelle für die Verwaltung

Abt. 9 Geschäftsstelle in Insolvenzsachen

Abt. 10 Geschäftsstelle in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen

 

Der Bezirk des Amtsgerichtes umfasst die Stadt Bitburg sowie die Verbandsgemeinden Bitburg-Land, Irrel, Kyllburg, Neuerburg und Speicher.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Eifelkreis Bitburg-Prüm

 

 

Väternotruf Bitburg

August Mustermann

Musterstraße 1

54634 Bitburg

Telefon: 06561 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:     

Karl Josef Krumeich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bitburg / Zivilabteilung - Abteilung 5 / Abteilung 7 - Nachlasssachen (ab 17.02.1994, ..., 2011)

Udo May (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Bitburg / Abteilung 9 - Insolvenzsachen / Abteilung 3 - Strafabteilung (ab 27.01.2000, ..., 2011)

Helmut Nikolaus Mencher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Bitburg / Familiengericht - Abteilung 2 / Direktor am Amtsgericht Bitburg (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.05.1996 als Direktor am Amtsgericht Hermeskeil aufgeführt / Familiengericht / Tagung BKE 2007, ..., 2009.

 

Corban - Richterin / Amtsgericht Bitburg / Familiengericht / Betreuungsabteilung (ab , ..., 2010, 2011)

Kasel - Richter / Amtsgericht Bitburg (ab , ..., 2010)

Scholz - Richter / Amtsgericht Bitburg (ab , ..., 2010, 2011)

Frau Dr. Wilhelmi-Pitsch - Richterin / Amtsgericht Bitburg (ab , ..., 2011)

No Name - Richter am Landgericht Mainz - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

Richter auf Probe:

 - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bitburg

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bitburg:

2 F - 

2 F - Helmut Nikolaus Mencher (Jg. 1952) - Richter am Amtsgericht Bitburg / Familiengericht - Abteilung 2 / Direktor am Amtsgericht Bitburg (ab , ..., 2008, 2009) - vorher ab 07.05.1996 Direktor am Amtsgericht Hermeskeil / Familiengericht / Tagung BKE 2007, ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bitburg tätig:

Josef Hennes (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Bitburg (ab 24.10.1975, ..., 2002)

Werner von Schichau (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Bitburg / Direktor am Amtsgericht Bitburg (ab 28.01.1985, ..., bis 29.02.2008)

Ortwin Serwe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Bitburg / Betreuungssachen - Abteilung 1 / Familiengericht - Abteilung 2 (ab 27.10.1977, ..., 2009)

Claudia Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Bernkastel-Kues / Direktorin am Amtsgericht Bernkastel-Kues (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.03.2004 als Richterin am Amtsgericht Bitburg aufgeführt. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bernkastel-Wittlich - https://bernkastel-wittlich.more-rubin1.de/gremien_pers.php?Kuerzel=JUGEND&persnr=392&Bezeichnung=Jugendhilfeausschuss&entrygremien=0&sortgremien=Bezeichnung&sort=gm.Folge_Personen&entrypers=15

No Name - Richter am Amtsgericht Bernkastel-Kues (ab , ..., 2011) - auf Grund des im Internet fehlenden Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Bernkastel-Kues ist uns die Besetzung dieser Richterstelle nicht bekannt.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bitburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bitburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bitburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Rechtsanwälte:

 

Annette Frfr. Hiller v. Gaertringen

Rechtsanwältin

Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht

Anwaltskanzlei Hiller v. Gaertringen

Auf Paulskreuz 12 D - 54634 Bitburg

Tel. (0049) (0) 6561- 68 39 27 Fax (0049) (0) 6561- 68 19 1

http://www.net-anwaltskanzlei.de/4.html

 

 

Gutachter:

 

Stefanie Stahl

Diplom-Psychologin

Saarstraße 58, 54290 Trier

Gilbertstraße 32, 54290 Trier (2007)

GWG

Beauftragung am Amtsgericht Bad Kreuznach, Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Kusel, Amtsgericht Landstuhl, Amtsgericht Sankt Wendel, Amtsgericht Trier, Amtsgericht Wittlich

Beauftragung am Amtsgericht Bitburg durch Richterin Mencher.

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Bitburg

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Bitburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Bitburg

 

 


 

 

Kindesmisshandlung in Bitburg - kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Krankenhauses und des Jugendamtes

Die Staatsanwaltschaft Trier lehnt es ab, einer Strafanzeige der Großmutter des geschädigten Kindes stattzugeben.

Der strafrechtliche Vorwurf der Großmutter beruht auf Folgendem:

Am 14.01.2008 war das 5 Monate alte Kind mit einer älteren Brandwunde und einem Schütteltrauma, in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Zur Entstehung des Schütteltraumas hatte der Kindesvater erklärt, er habe Kind leblos vorgefunden, es geschüttelt, um es wieder zu beleben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass dies nicht zutreffen kann.

Die Großmutter erhebt nunmehr den Vorwurf, Krankenhaus und Jugendamt hätten es versäumt, die Kindesmutter darüber aufzuklären, dass der „Rettungsversuch“ des Kindesvaters erfunden war und in Wirklichkeit eine Misshandlung des Kindes stattgefunden hatte. Bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes hätte die Kindesmutter weitere Kontakte unterbunden, so dass es zu den weiteren Kindesmisshandlungen, nämlich den Knochenbrüchen, nicht hätte kommen können.

Es bestehen bereits Zweifel daran, ob das Krankenhaus zu einer über die rein medizinischen Fragen hinausgehende Aufklärung überhaupt rechtlich verpflichtet war. Dies kann aber letztlich dahinstehen, denn jedenfalls hatten der Oberarzt des Krankenhauses und eine Mitarbeiterin eines Sozialdienstes die Kindesmutter bereits am 18.01.2008 über den Verdacht eines möglichen Kindesmissbrauchs informiert.

Dem von dem Krankenhaus verständigten Jugendamt ist ebenfalls ein strafrechtlicher Vorwurf nicht zu machen. Das Jugendamt hat die im Rahmen der ihm zustehenden Ermessens zeitnah die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen getroffen und der Kindesmutter eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Seite gestellt. Es ist dem Jugendamt nicht strafrechtlich vorwerfbar, eine sogenannte Fremdunterbringung des Kindes unterlassen zu haben. Eine Inobhutnahme eines Kindes ist der denkbar schwerste Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten mögen bereits daran zu erkennen sein, dass das Amtsgericht Bitburg nach Aufdeckung des wahren Ausmaßes der Kindesmisshandlungen eine Fremdunterbringung angeordnet, das Oberlandesgericht Koblenz diese Maßnahme indessen aufgehoben hat.

gez. ( R o o s )

Leitender Oberstaatsanwalt

 

Datum: 11.04.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,0a877afd-59c3-9113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

Misshandlung eines 5 Monate alten Kindes - Beschuldigter in Untersuchungshaft

Am 14.02.2008 wurde ein etwa 5 Monate altes Mädchen in ein Trierer Krankenhaus mit Rippenserienbrüchen und Brüchen beider Unterarme eingeliefert. Die Großmutter des Kindes erstattete am 20.02.2008 Strafanzeige. Die Ermittlungen ergaben, dass das Kind bereits am 14.01.2008 in dasselbe Krankenhaus eingeliefert worden war. Seinerzeit waren Hämatome am Kopf, ein Brandfleck der linken Hand und ein Schütteltrauma festgestellt worden. Das Krankenhaus hatte daraufhin das Jugendamt eingeschaltet. Dieses traf sozialpädagogische Familienhilfsmaßnahmen.

Das Kind lebte im Haushalt seiner Mutter. Der Taten dringend verdächtig ist der getrennt lebende, 32 Jahre alte Kindesvater, der sich nur zeitweise bei der Kindesmutter aufhielt und dann auch selbstständig das Kind betreute.

Gegen ihn erging am 10.03.2008 Haftbefehl des Amtsgerichts Trier wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Staatsanwaltschaft und Gericht sehen den Verbrechenstatbestand in der Form der „Gefahr des Todes“ als einschlägig an. Das Gesetz sieht für diesen Fall eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe vor.

Ein Schütteltrauma beruht auf dem gewaltsamen Hin- und Herschütteln mit unkontrolliertem Rotieren des kindlichen Kopfes. Häufig kommt es dabei zu tödlichen Folgen.

Aus rechtsmedizinischer Sicht ist es ein Zufall, dass das Kind noch lebt. Es ist weiterhin auch als Zufall anzusehen, dass im zweiten Fall die gebrochenen Rippenenden nicht in die Brusthöhle eingedrungen sind und dort zu einer meist tödlichen Verletzung des Herzens oder der Lunge geführt haben.

Der Beschuldigte will Glauben machen, das Schütteltrauma sei auf Wiederbelebungsversuchen zurückzuführen, die er aufgrund des leblos von ihm aufgefundenen Kindes durchgeführt habe. Die Knochenbrüche sollen nach seiner Einlassung entstanden sein, als das Kind auf den Boden gefallen sei, nachdem er es spielerisch in die Luft geworfen habe.

Die Einlassungen des Beschuldigten sind nicht mit den Feststellungen der Rechtsmedizin in Einklang zu bringen. Es ist davon auszugehen, dass er mit brachialer Gewalt auf das Kind eingewirkt und dieses schwer verletzt hat.

gez. ( R o o s )

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 04.04.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,37310cc5-0809-1911-33e2-dc6169740b3c,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


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