Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Bremen
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.

Amtsgericht Bremen
Ostertorsteinweg 25-31
28195 Bremen
Telefon: 0421 / 36115 957
Fax: 0421 / 4964851
E-Mail: office@amtsgericht.bremen.de
Internet: www.amtsgericht.bremen.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Bremen (01/2012)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 15.01.2012 - http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1743.de
Bundesland Bremen
Präsident am Amtsgericht Bremen: Klaus Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Bremen / Präsident am Amtsgericht Bremen (ab 17.12.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Bremen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 außerdem auch ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010.
Vizepräsident am Amtsgericht Bremen: Ellen Best (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Vizepräsidentin am Amtsgericht Bremen (ab 01.01.2011, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Die Bürgerinnen und Bürger des mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger subventionierten Zwergenlandes Bremen beschäftigen am Amtsgericht Bremen 54 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Das Amtsgericht Bremen ist von Ausnahmen abgesehen örtlich zuständig für die Stadt Bremen für folgende Stadtteile:
Findorff, Gröpelingen, Häfen, Hemelingen, Horn-Lehe, Huchting, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Osterholz, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen, Strom, Vahr, Walle, Woltmershausen.
Am Familiengericht am Amtsgerichts Bremen sind 13 Richter/innen tätig (Abteilungen 58 bis 70).
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Bremen - Kreisfreie Stadt
Väternotruf Bremen
August Mustermann
Musterstraße 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.
Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.
Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.
Post bitte an: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Hans Ahlers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 14.05.1998, ..., 2011) - GVP 14.11.2011.
Marie-Elisabeth Andrae (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 15.05.1991, ..., 2012)
Aulepp (geb. ....) - Richterin am Landgericht (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Aulepp nicht aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011, GVP 14.11.2011: abgeordnet als Richterin am Landgericht an das Amtsgericht Bremen.
Ute Backer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 29.09.1993, ..., 2011) - GVP 14.11.2011.
Ellen Best (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Vizepräsidentin am Amtsgericht Bremen (ab 01.01.2011, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. GVP 14.11.2011. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Beuermann (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 14.11.2011.
Frank Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 14.11.2011: Richter am Amtsgericht Bremen.
Dr. Michael Buns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: Richter am Amtsgericht Bremen. GVP 14.11.2011.
Dr. Norbert Dittmayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2006, ..., 2011) - ab 03.07.1989 Richter am Amtsgericht Bremen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. GVP 14.11.2011.
Günther Eder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 19.10.1995, ..., 2012)
Fock (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Fock offenbar nicht aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 68. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 69. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011, GVP 14.11.2011: Familiengericht Abteilung 69.
Andreas Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 63 (ab 30.06.2006, ..., 2012) - Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. Ab 01.09.2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 63.
Dierk Gerl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.07.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Richter am Amtsgericht Bremen - beurlaubt - aufgeführt. GVP 14.11.2011.
Andrea von Guenther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 01.07.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung 60. GVP 14.11.2011: Familiengericht - Abteilung 59. GVP 15.01.2012: Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Sabine Heinke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung - 65 - 6-0 (ab 19.10.1995, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 01.01.2010: Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 61. GVP 15.11.2010: Richterin am Amtsgericht Bremen / Freiwillige Gerichtsbarkeit - Abteilung 111 aufgeführt. GVP 16.03.2011: Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 65 - Endziffer 6-0. GVP 14.11.2011. Beschluss vom 06.12.2007 - 4 WF 124/07 - 4 WF 164/07: Dem Befangenheitsantrag eines Vater gegen Richterin Sabine Heinke wurde vom Oberlandesgericht Bremen stattgegeben. Aus den Gründen: «Der vom Vater vorgelegte Artikel, den er offenbar dem Internet entnommen hat, beschäftigt sich mit den Aufgaben weiblicher Interessenvertretung in der Auseinandersetzung zwischen den Eltern nach Trennung und Scheidung, die von der Autorin als 'Geschlechterkrieg' bezeichnet wird. Männern, die das Sorgerecht für ihre Kinder anstreben, wird unterstellt, sie versuchten, "Frauen mit Gefühl um Geld zu bringen", denn die Erlangung der elterlichen Sorge spare "bares Geld." Vor dem Hintergrund einer allgemeinen Voreingenommenheit aller Verfahrensbeteiligten, die sich aus ihren "geschlechtsrollenspezifischen Einstellungen und Vorurteilen" nicht befreien könnten, stellt die Autorin eine ungleiche Behandlung von Müttern und Vätern vor Gericht fest. [...] Mütter, die die "ständigen Belastungen, die aus den ständigen Besuchen erwachsen, nicht mehr verkraften", müssen ihr Kind "zum Vater zwingen", sonst würden sie mit Zwangsmitteln angehalten, wohingegen Zwangsgeldbeschlüsse gegen Väter nicht bekannt seien. [...] "Vor diesem Hintergrund liegt die Hauptaufgabe weiblicher Interessenvertretung ... vor allem darin, aus der benachteiligten Situation der Frauen heraus zu argumentieren, sie wahrzunehmen und ständig präsent zu machen, um so zu verhindern, dass die Benachteiligung ein noch größeres Maß erreicht." » (veröffentlicht in FamRZ 6/2008). "Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe", Band 74: Dokumentation der Tagung "Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren" - einer Kooperationsveranstaltung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) Heidelberg am 01.-02.10.2009.
Dr. Hoffmann (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - offenbar namensgleich aber nicht identisch mit Dr. Ulrich Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.04.2011, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.14.1983 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Arne Hogenkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 68 (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, GVP 14.11.2011: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 68.
No Name - Richter am Amtsgericht Bremen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Stephan Jacobs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 62 (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. 2008, 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 62 und 70. GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung 62 und 70 Endziffern 0-5. GVP 14.11.2011, GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 62.
Carola Jeschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 15.12.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.12.2003 als Richterin am Amtsgericht Bremen - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 01.01.201, GVP 14.11.2011.
Juliane Kamin-Schmilau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 58 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.1995 als Richterin am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.06.1995 als Richterin am Amtsgericht Bremen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 58 und 65. GVP 16.03.2011, ..., GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 58.
Inge Klinker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 15.05.1991, ..., 2011) - GVP 14.11.2011.
Jochen Küchelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 61 (ab 01.07.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Bis 31.07.2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen / 4. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Bremen - GVP 14.11.2011, GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 61.
Martensen (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 14.11.2011.
Bernd Meinders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 11.11.1983, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 14.11.2011.
Mertens (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 namensgleicher Richter am Amtsgericht Holzminden. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 14.11.2011.
Stefan Möhle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 59 und 63 (ab 22.12.2006, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung 59 und 63. 14.11.2011: Familiengericht - Abteilung 63. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - Familiensenat.
Dr. Gundula Momsen-Pflanz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2011) - ab 15.02.2008 Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen. 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 14.11.2011.
Reinhard (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011. GVP 14.11.2011.
Karl-Heinz Rogoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 17.08.1990, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 14.11.2011.
Stephan Rohwer-Kahlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 14.02.1983, ..., 2012)
Klaus Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Bremen / Präsident am Amtsgericht Bremen (ab 17.12.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Bremen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 außerdem auch ab 14.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Oldenburg - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 14.11.2011.
Heinrich Schnitger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.04.1996, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1996 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. GVP 14.11.2011.
Holger oder Thomas Schröder - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2011) - 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, GVP 14.11.2011: Richter am Amtsgericht Bremen.
Manfred Schubert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 14.02.1983, ..., 2011) - GVP 14.11.2011.
Johanna Spiewok (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2006 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 14.11.2011.
Rolf Steinhilber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 16.02.1993, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 14.11.2011.
Bernd Teuchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 29.12.1980, ..., 2011) - GVP 14.11.2011
Susanne Vesting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2008, ..., 2011) - 2007: Richterin am Amtsgericht Bremerhaven? Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 01.01.201, GVP 14.11.2011.
Peter Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. 2009 als Richter auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Bremen. Richter am Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, GVP 14.11.2011.
Dr. Christopher Woitkewitsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: Richter am Amtsgericht Bremen. GVP 14.11.2011.
Richter auf Probe:
Katalyn Robbers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2008 unter dem Namen Katalyn Robbers als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt.2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Ab 01.02.2012: unter dem Namen Robbers-Seifert abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen Familiengericht - Abteilung 59.
Bergmann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, ..., 2012) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremerhaven. 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 66. GVP 14.11.2011, GVP 15.01.2012:: Zivilsachen und Familiengericht - Abteilung 60.
von Alten - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2008, ..., 2011) - 2008, ..., bis 28.02.2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Amtsgericht Bremen - GVP 01.11.2011, GVP 14.11.2011.
No Name - Richter am Verwaltungsgericht Lüneburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Bockmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 11.09.2011. GVP 14.11.2011.
Dr. Böger - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - bis 02/2011 abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. GVP 14.11.2011.
Bull - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung - 65 - Endziffer 1-5 und 70 Endziffer 6-9. GVP 14.11.2011: Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 70.
Dr. Myrian Dietrich (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 15.10.2007, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011. GVP 14.11.2011.
Engelhard - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. GVP 01.11.2011, GVP 14.11.2011.
Karla - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 14.11.2011.
Marg - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremerhaven. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011. GVP 14.11.2011: Familiengericht - Abteilung 66
Stegemann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Bremen-Blumenthal - GVP 01.01.2011. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011, GVP 14.11.2011.
Theis - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, 14.11.2011: Strafsachen. Amtsgericht Bremerhaven - GVP 01.12.2011.
Dr. Utermark - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, GVP 14.11.2011.
No Name - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Varelmann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: GVP 01.01.2011: Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Amtsgericht Bremen - GVP 11.09.2011, GVP 14.11.2011.
Warzecha-Köhler - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, GVP 14.11.2011.
Abteilungen am Familiengericht Bremen:
58 F - Juliane Kamin-Schmilau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 58 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.1995 als Richterin am Amtsgericht Ludwigslust - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.06.1995 als Richterin am Amtsgericht Bremen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 58 und 65. GVP 16.03.2011, ..., GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 58.
59 F - Katalyn Robbers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab 01.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2008 unter dem Namen Katalyn Robbers als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt.2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal. 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Ab 01.02.2012: unter dem Namen Robbers-Seifert abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen Familiengericht - Abteilung 59.
60 F - Bergmann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, ..., 2012) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremerhaven. 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 66. GVP 14.11.2011, GVP 15.01.2012:: Zivilsachen und Familiengericht - Abteilung 60.
61 F - Jochen Küchelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 61 (ab 01.07.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Bis 31.07.2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen / 4. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Bremen - GVP 14.11.2011, GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 61.
62 F - Stephan Jacobs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 62 (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. 2008, 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 62 und 70. GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung 62 und 70 Endziffern 0-5. GVP 14.11.2011, GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 62.
63 F - Andreas Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 63 (ab 30.06.2006, ..., 2012) - Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. Ab 01.09.2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.01.2012: Familiengericht - Abteilung 63.
64 F -
65 F - 1-5 Bull - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung - 65 - Endziffer 1-5 und 70 Endziffer 6-9.
65 F - 6-0 Sabine Heinke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 65 - 6-0 (ab 19.10.1995, ..., 2011) - Amtsgericht Bremen - GVP 01.01.2010: Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 61. GVP 15.11.2010: Richterin am Amtsgericht Bremen / Freiwillige Gerichtsbarkeit - Abteilung 111 aufgeführt. GVP 16.03.2011: Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 65 - Endziffer 6-0. GVP 14.11.2011.
66 F - Marg - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremerhaven. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011. GVP 14.11.2011: Familiengericht - Abteilung 66.
67 F - Schwartmann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht Abteilung 64 und 67. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011, 14.11.2011: Familiengericht Abteilung 64 und 67.
68 F - Arne Hogenkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 68 (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010, GVP 14.11.2011: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 68.
69 F - Fock (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Fock offenbar nicht aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 68. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 69. Amtsgericht Bremen - GVP 16.03.2011, GVP 14.11.2011: Familiengericht Abteilung 69.
70 F - Bull - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bremen. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 16.03.2011: Familiengericht - Abteilung - 65 - Endziffer 1-5 und 70 Endziffer 6-9. GVP 14.11.2011: Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 70.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bremen tätig:
Ruth Abramjuk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht Bremen / 4. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht Bremen / FamRZ, 16/2006. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2011: Richterin 5. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.04.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal.
Heinrich Auffarth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 11.11.1983, ..., 2011) - GVP 01.11.2011: nicht aufgeführt
Dr. Bengt Beutler (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht Abteilung 63 (ab 20.12.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1976 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Beschluss vom 19.05.1999 - 63 F 2930/98 - siehe unten
Günter Berner (geb. 19.01.1936) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht Abteilung 63 (ab 18.04.1973, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.04.1973 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Ehescheidung am 13.01.1992 - 63 F 167/91 - http://www.pappa.com/recht/muster/sorge/Tronk1.htm
Wolf-Dieter Beyerle (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 07.09.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1977 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Frank Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Bremerhaven / Familiengericht (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt.
Clemens Bolay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 01.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Richterin am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt.
Karen Buse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bremen / Präsidentin am Oberlandesgericht Bremen (ab 01.12.2011, ..., 2012) - 1978 Befähigung zum Richteramt. Bis 1991 Zivilrichterin am Amtsgericht Bremen. 1991 vertretungsweise Vizepräsidentin am Amtsgericht Bremen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1992 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.07.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. 2008 Staatsrätin im Innenressort in Bremen.
Uwe Casjens (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 08.09.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.09.1977 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Hans Dierks (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen (ab 01.06.2003, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.08.1987 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Hanns-Gerd Fischer (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 20.12.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1976 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Dr. Jens Florstedt (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.05.2007, ..., 2008) - vorher als Richter auf Probe am Amtsgericht Bremerhaven
Bernward Garthaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1996 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010.
Hans-Joachim Gerboth (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 05.04.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.04.1976 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Karin Goldmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen / Präsidentin am Landgericht Bremen / 52. Strafkammer (ab 07.12.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.05.1991 als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. GVP 10.09.2010. 2012: stellvertretende Richterin am Staatsgerichtshof Bremen - http://www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen59.c.1462.de
Andrea von Guenther (Jg. 1975) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht (ab 01.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt.
Dr. Andreas Helberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Bremen (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: ab 01.09.2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen. Oberlandesgericht Bremen - GVP 01.01.2012: Richter am Oberlandesgericht Bremen
No Name - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Hans-Henning Hoff (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 13.01.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.01.1976 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Hartmut Hogenkamp (Jg. 1946) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 23.03.1979, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.03.1979 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
No Name - Richter am Amtsgericht Bremen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Gabriele Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 30.06.1986, ..., 2009)
Dr. Hüper (geb. ...) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010) - Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: nicht aufgeführt
Illies (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2009)
Friedmann Karl (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 14.07.1983, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1983 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Manfred Kelle (Jg. 1961) - Vorsitzender Richter am Landesgericht Bremen (ab 01.12.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.07.1994 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Paul Kopmann (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 09.09.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.09.1977 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Friedrich-Christoph Kornblum (Jg. 1946) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 09.09.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.09.1977 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Gerhard-Wilhelm Landzettel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 19.10.1995, ..., 2008)
Birgit Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung (ab 22.01.1999, ..., 2008)
Dr. Albrecht Lüthke (Jg. 1937) - aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.03.1986, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1986 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Dieter Maresch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1998 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Nicola Martin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 02.08.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Bremen - beurlaubt - aufgeführt .
Rolf Meinken (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Götz Melzer (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 14.11.1974, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.1974 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Klaus Mersmeyer (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht (ab 26.09.1979, ..., 2008)
Dieter Nordhausen (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 28.07.1972, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.07.1972 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Engelbert Nordmann (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.04.1985, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.12.1972 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Hendrik Otterstedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Bremen / 4. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010: Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 66. Ab 01.01.2011: abgeordnet an das Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Familiengericht - Abteilung 72.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Bremen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Peters (geb. 26.10.1906) - Amtsgerichtspräsident am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.1950, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.10.1950 als Amtsgerichtspräsident am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Wolfgang Rathke (Jg. 1941) - aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1985 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Silke Renner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht (ab 09.12.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt.
Roger Schilling (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - Väternotruf: sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 01.03.2009, ..., 2009) - vorher ab 18.01.1999 Richter am Amtsgericht Bremen. Danach Richter am Oberlandesgericht Bremen / 4. Zivilsenat - Familiensenat. Dann stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen (ab ..., FamRZ 1/2007, FamRZ 11/2007, FamRZ 13/2007, FamRZ 16/2007, NJW 45/2007, FPR 1-2/2008)
Tina Schlude (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 30.06.2006, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Bremen - beurlaubt - aufgeführt.
Claas Schmedes (Jg. 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen (ab 01.12.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.07.1994 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Günther Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Bremen / Vizepräsident am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1995 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010.
Seegert-Will (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 59 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter den Namen Seegert-Will nicht aufgeführt. 2009: Familiengericht - Abteilung 60
Burchard Spohr (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 20.12.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1976 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Tantzen (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tantzen nicht aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. GVP 01.11.2011: nicht aufgeführt.
Günter Teuchert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Bremen / Familiengericht - Abteilung 66 (ab 23.03.1979, ..., 2009)
Rüdiger Tönnies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Bremen / Präsident am Amtsgericht Bremen (ab 01.09.1992, ...,17.12.2008) - seit 1987 Vizepräsident und seit 1992 Präsident des Amtsgerichts Bremen. Nach der Wende war er ein Jahr (1991-1992) Direktor des Kreisgerichts Rostock.
Hannelore Wanschura (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht Bremen (ab 06.07.1989, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.07.1989 als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt.
Ann-Marie Wolff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal / Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal (ab 18.01.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.01.2008 als Direktorin am Amtsgericht Bremen-Blumenthal aufgeführt.
Friedrich Wulf (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 07.09.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1977 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bremen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bremen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bremen (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Hans Schindler
Yorckstraße 57
28201 Bremen
Tel: 0421-70 53 01
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Heiko Hinrichs
Hermannstraße 104
28201 Bremen
Tel: 0421-4 34 17 11
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Dr. Julia Adamus
Rembertistraße 32
28203 Bremen
Tel: 0421-43 48 06 04
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Jan Bleckwedel
Fehrfeld 60
28203 Bremen
Tel: 0421-5577879 - Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Heidrun Deymann
Robbenplate 133
28259 Bremen
Tel: 0421-5 76 93 30
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Birgit Bergmann
Riensbergerstraße 68a
28359 Bremen
Tel: 0421-17 87 82 69
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Claus Ritters
Wilmannsberg 12
28757 Bremen
Tel: 04792-29 09
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.
Herdentorsteinweg 44-45
28195 Bremen
Telefon: 0421 / 170324
E-Mail: sd-bremen@ak-familienhilfe.de
Internet: http://www.ak-familienhilfe.de
Familien- und Lebensberatung der Bremischen Evang. Kirche
Domsheide 2
Telefon: 0421 / 33356-50, 3379791
28195 Bremen
E-Mail: bek-lebensberatung@kirche-bremen.de
Internet: http://www.kirche-bremen.de
familiennetz bremen: fit für familie
Humboldtstr. 179
28203 Bremen
Telefon: 0421 / 7908918
E-Mail: info@familiennetz-bremen.de
Internet: http://www.familiennetz-bremen.de
Träger: Deutscher Kinderschutzbund
Kinderschutz-Zentrum
Humboldtstr. 179
28203 Bremen
Telefon: 0421 / 700037
E-Mail: kinderschutzzentrum.bremen@t-online.de
Internet: http://www.kinderschutzbund.de
Träger: Deutscher Kinderschutzbund
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien Mitte und östliche Vorstadt
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Telefon: 0421 / 361-16940
E-Mail: erziehungsberatungsstelle-mitte@afsd.bremen.de
Internet:
Träger: Stadt
Erziehungsberatungsstelle Bremen-Ost
Wilhelm-Leuschner-Str. 27
28329 Bremen
Telefon: 0421 / 361-3405,-2796
E-Mail: erziehungsberatungsstelle-ost@afsd.bremen.de
Internet: http://www.bremen.de
Träger: Stadt
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Erziehungsberatungsstelle Bremen West
Hans-Böckler-Straße 9
28217 Bremen
Telefon: 0421 / 361-8365
E-Mail: erziehungsberatungsstelle-west@afsd.bremen.de
Internet:
Träger: Stadt
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien - Erziehungsberatungsstelle Süd -
Große Sortillienstr. 2-18
28199 Bremen
Telefon: 0421 / 361-79940
E-Mail: erziehungsberatungsstelle-sued@afsd.bremen.de
Internet:
Träger: Stadt
Haus der Familie Mitte
Fehrfeld 7
Telefon: 0421/703937
28203 Bremen
E-Mail: hdf-mitte@afsd.bremen.de
Internet:
Träger: Stadt
Verfahrensbeistände:
Frauke Freudenberg
Rechtsanwältin
Bestellung am Amtsgericht Bremen durch Richterin Lange (2008)
Bisher liegen dem Väternotruf zu Frau Freudenberg noch keine positiven Rückmeldungen vor. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.
Julia Lange
Rechtsanwältin
Apel Meinrenken Lange
Altenwall 9
28195 Bremen
Internet: www.kanzlei-aml.de
Bestellung am Amtsgericht Bremen durch Richter Küchelmann (ab , ..., 2011)
Rechtsanwälte:
Karin Dierks
Rechtsanwältin, Mediatorin
Mediatorin BAFM
Pfarrfeldsweg 1
28279 Bremen
Tel: 0421 / 8 78 92 88
Fax: 0421 / 8789289
E-Mail: karindierks@hotmail.com
Anne Lindemann
Rechtsanwältin, Mediatorin
Lindenstr. 1 A
28755 Bremen
Tel: 0421 / 65 75 50
Fax: 0421 / 460 54 90
E-Mail: lindemann@kanzlei-bremen-nord.de
Homepage: www.kanzlei-bremen-nord.de
Esperanza Torrijos Perez
Mediatorin und Rechtsanwältin, in spanisch und deutsch
Unser Lieben Frauen Kirchhof 20
28195 Bremen
Tel: 0421- 339 97 40 und 0421- 18571
Fax: 0421- 12648
E-Mail: esperanza.torrijos@nord-com.net
Homepage: www.mediationsnetzwerk-nord.de
Gutachter:
Kirsten Alff
Diplom-Psychologin
Namentlich aufgeführt auf der Internetseite des sogenannten "Bremer Institut für Gerichtspsychologie".
http://www.gerichtspsychologie-bremen.de
Beauftragung am Amtsgericht Achim, Amtsgericht Bremen
Beauftragung am Amtsgericht Bremen durch Richterin Seegert-Will (2007)
Birte Cornelius
Diplom-Psychologin
"Fachpraxis für Rechtspsychologie"
Argonnenstr. 7
28211 Bremen
Beauftragung am Amtsgericht Bremen durch Richterin auf Probe Bergmann 2011.
Brigitte Dunst
Diplom-Psychologin
"Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs"
"Fachpraxis für Rechtspsychologie"
Praxisgemeinschaft "selbstständiger Gutachterinnen und Gutachter"
Diplom-Psychologin Birte Cornelius, Diplom-Psychologin Brigitta Dunst, Diplom-Psychologe Georg Post, Diplom-Psychologin Silke Ramson, Diplom-Psychologin Angelika Stäbler
Argonnenstr. 7
28211 Bremen
Beauftragung am Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Amtsgericht Zeven
Beauftragung am Amtsgericht Bremen durch Richter Möhle (2011).
Dr. Christine Koch
Diplom-Psychologin
Bremen
Beauftragung am Amtsgericht Bremen durch Richter Frank (2008)
Silke Ramson
Diplom-Psychologin
"Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs"
"Fachpraxis für Rechtspsychologie"
Praxisgemeinschaft "selbstständiger Gutachterinnen und Gutachter"
Diplom-Psychologin Birte Cornelius, Diplom-Psychologin Brigitta Dunst, Diplom-Psychologe Georg Post, Diplom-Psychologin Silke Ramson, Diplom-Psychologin Angelika Stäbler
Argonnenstr. 7
28211 Bremen
Beauftragung am Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Klaus Ritter
Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Psychoanalytiker
Psychotherapeutische Praxis
Christbuchenstr. 18
34130 Kassel
Beauftragung am Amtsgericht Bad Hersfeld, Amtsgericht Bad Salzungen, Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt, Amtsgericht Holzminden, Amtsgericht Mühlhausen, Amtsgericht Salzwedel
Befangenheit des Sachverständigen: In seiner Entscheidung vom 21.11.2007 in dem Verfahren 19 W 74/07 hat das Landgericht Frankfurt sich mit der Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen, der in seinem schriftlichen Gutachten Fragen beantwortet, die zwar der Beweisbeschluss nennt, die aber nicht an ihn gerichtet sind, befasst. Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat / Entscheidungsdatum: 21.11.2007 / Aktenzeichen: 19 W 74/07 - ausführlich siehe hier
Barbara Wusowski
Diplom-Psychologin
Postfach: 605313
22248 Hamburg
Beauftragung am Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Winsen
Beauftragung am Amtsgericht Bremen durch Richter Küchelmann.
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Väteraufbruch für Kinder, Landesverein Bremen e.V.
Ansprechpartner/in:
Herr Rademacher
Adresse:
Selbsthilfetreffen: Haus der Familie Walle, Dünenstr. 2-4, 28219 Bremen
Postanschrift: c/o H. - R. Drewes, Borsteler Str. 48, 28876 Oyten
Termine:
Selbsthilfetreffen jeden 1. und 3. Montag im Monat, 19.00 bis 21.00 im
Haus der Familie Walle, Dünenstr. 2-4, 28219 Bremen (bitte über die Hotline anmelden)
Telefon: 0151 - 2273 7722 (Hotline)
Fax:
E-Mail: bremen@vafk.de
Internet:
http://www.vafk.de/bremenStand 20.07.2010
Väteraufbruch Bremen
Postanschrift:
c/o H. - R. Drewes
Borsteler Str. 48
28876 Oyten
Hotline, Erstkontakt und Notfalltelefon: 0151 - 2273 7722
Fax: 03212-105 21 78 (3,6 Cent pro Minute aus dem Festnetz)
E-Mail: bremen@vafk.de
Internet: www.vafk.de/bremen
Ortsgebiet Ansprechpartner Telefon
Landesverband Bremen:
Bremen-Nord V. Seidelmann 0421 / 63 67 038
Umland:
Rotenburg/Wümme M. Pfennig 04263 / 98 37 27
Osterholz-Scharmbeck N. Woest 04791 / 95 95 88
Väteraufbruch für Kinder Bremerhaven
E-Mail: info@vafk-bhv.de
Internet: www.vafk-bhv.de
Telefon. 0471 / 3075059
Sonstige:
Männerhaus Bremen
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Bremen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Bremen
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Buntentorsteinweg 182-186
28201 Bremen
Telefon: 0421/554020
E-Mail: info@iaf-bremen.de
Internet: http://www.iaf-bremen.de
Sorgerechtsstreit beschäftigt Bremer Staatsanwaltschaft
- 13.11.2011
Ein Vater kämpft um seine Kinder
Von Arno Schupp
Bremen. Seit vier Jahren kämpft Jacek Zdrojewski um seine Kinder. 2007 sind sie ihm weggenommen worden, von einer eigenen Frau. Ein Jahr hat er die Kinder gar nicht gesehen, und auch danach nur unregelmäßig. Er leidet unter Depressionen, der Kampf hat ihn krank gemacht, und arm. Er hat sich Geld geliehen, um Anwälte zu bezahlen. Bisher ohne Erfolg. Jetzt hat sich die Bremer Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Sie wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben, indem sie dem Vater die Kinder entzogen hat.
Bremen·Hamburg. Die Tische sind klein, sie sind ganz an die Wand gerückt, zwischen Terrassentür und Fenster, die passenden kleinen Stühle eng darunter geschoben. Es sind die Tische der beiden Söhne von Jacek Zdrojewski. Tische, an denen sie saßen, als sie vier Jahre alt waren. Heute sind sie neun, die Tische zu klein, aber die Kinder kommen ohnehin nicht mehr her. Seine Frau hat die Zwillinge mitgenommen, erzählt er, einfach so. 2007 war das, und seitdem kämpft Jacek Zdrojewski um das Sorgerecht. Ein schwerer Kampf, vielleicht ein aussichtsloser.
Knapp ein Jahr wusste er nicht, wo seine beiden Söhne sind. Er hat sie nicht gesehen, nichts gehört, er wusste nicht, dass seine Frau aus der gemeinsamen Wohnung in Hamburg nach Bremen gegangen ist, erst ins Frauenhaus, dann zu ihrer Schwester. Und als der Fall schließlich vor dem Bremer Familiengericht landet, wird ihm genau das zum Verhängnis: Die Kinder haben sich ihm in den Monaten der Trennung entfremdet, urteilen die Richter und sprechen seiner Ex-Frau das alleinige Sorgerecht zu.
Zdrojewski verliert den Sorgerechtsprozess vor dem Amtsgericht und im Oktober dieses Jahres auch den vor dem Oberlandesgericht. Die Mutter sei die Hauptbezugsperson, „sie stand für sie in der Vergangenheit ohne Unterbrechung kontinuierlich zur Verfügung“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Der Senat verkennt nicht, dass die Kindesmutter diese Kontinuität ertrotzt hat...“ Dennoch sei zu berücksichtigen, dass sich die Kinder in den vergangenen Jahren in Bremen eingelebt haben. In der weiteren Begründung beurteilen die Richter das Verhalten der Mutter zwar als Fehlverhalten, doch auch das bleibt ohne Folgen.
Viele Väter betroffen
Zumindest bis jetzt, denn inzwischen ist die Bremer Staatsanwaltschaft auf den Fall aufmerksam geworden. Sie hat vor dem Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Mutter eingereicht. Der Vorwurf: Sie hat ihre Fürsorgepflicht verletzt, sie hätte dafür sorgen müssen, dass die Kinder ihren Vater sehen, Zeit mit ihm verbringen. Zdrojewski macht das Mut, er hat das Gefühl, dass sich endlich einmal jemand „aus dem System“ auf seine Seite stellt. Endlich einmal jemand, der sieht, was seine Frau gemacht hat, sagt er.
Dabei sind Fälle wie der von Jacek Zdrojewski bei Weitem keine Seltenheit, sagt Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“, der sich bei Trennungen und Sorgerechtsfragen für die Rechte der Väter einsetzt. 3000 Mitglieder hat sein Verein, „zumeist Väter, die selbst betroffen sind“, sagt Sonnenberg. Vielen ging es ähnlich wie Zdrojewski, „denn die Masche, erst einmal mit illegalen Mitteln Fakten zu schaffen, die dann vor Gericht gegen die Väter verwendet werden, kommt häufig vor“, sagt der Bundesvorsitzende. „Das ist fast schon gängige Praxis.“
Der Tag, an dem Jacek Zdrojewskis Leben aus den Fugen gerät, ist der 11. September 2007. Der 57-Jährige arbeitet als Lkw-Fahrer, um seine Familie durchzubringen. Der Job ist hart, Zdrojewski will etwas anderes, und so lässt er sich bei der Dekra als Kranfahrer schulen. Die Familie lebt in einer kleinen Wohnung im Hamburger Stadtteil Langenhorn. 54 Quadratmeter, Erdgeschoss, eine kleine Terrasse, ein kleines Zuhause in Mehrfamilienblöcken aus rotem Backstein. Wenn sie in den Urlaub fahren, dann nach Polen, zu den Verwandten, zu seiner Schwiegermutter, die ihn allerdings nicht gerade ins Herz geschlossen hat, sagt Zdrojewski.
Von einer dieser Reisen stehen an diesem 11. September noch immer die Koffer im Wohnzimmer. Sie werde sie noch wegräumen, habe seine Frau ihm erzählt, sagt der 57-Jährige. Und tatsächlich sind die Koffer weg, als er abends von der Fortbildung kommt. Genau wie seine Frau und die beiden Söhne. Stattdessen liegt im Wohnzimmer ein Zettel auf dem Boden. „Darauf stand: Es ist besser so.“
Zdrojewski geht zur Polizei, meldet seine Kinder als entführt, von dort wird er zum Jugendamt geschickt – und landet schließlich in einer Sackgasse. Da seine Frau im Frauenhaus war, bevor sie zu ihrer in Bremen lebenden Schwester gezogen ist, will ihm niemand sagen, was los ist. Der unausgesprochene Vorwurf stand im Raum, er habe seine Frau geschlagen, sie aus dem Haus getrieben. Wie einen Verbrecher habe man ihn behandelt, sagt er.
Zdrojewski nimmt sich einen Anwalt und lässt über die polnische Botschaft prüfen, ob seine Kinder überhaupt noch im Lande sind. Sie sind. Nur wo? „Ich habe mir schon gedacht, dass sie vielleicht zu ihrer Bremer Verwandtschaft gefahren ist“, sagt der 57-Jährige. Doch eine Kontaktaufnahme will nicht gelingen. Und dann, nur durch einen Zufall, kann er bei einem seiner Besuche auf den Ämtern einen Blick in eine Akte werfen, die gar nicht für ihn bestimmt ist. So stößt er auf eine Bremer Adresse – die Adresse, unter der seine Frau und die Zwillinge leben.
Begegnung über das Jugendamt
„Wir haben dann erst einmal über das Jugendamt eine Begegnung mit den Kindern eingefädelt“, sagt Christian Rost vom „Polnischen Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder“, den Zdrojewski zwischenzeitlich um Hilfe gebeten hat. Die Begegnung findet statt – in den Räumen des Jugendamtes und ganz anders, als sich der Vater das Zusammentreffen gewünscht hätte. Die Kinder reagieren verhalten, distanziert, und es braucht erst einmal Zeit, bis sie auftauen.
Für den Vater beginnt mit diesem Treffen die Annäherung an seine Kinder, aber auch ein Weg durch juristische Instanzen und Behördenzimmer. Ein Umgangsrecht wird ihm eingeräumt, es gibt feste Regelungen, wann er seine Kinder sehen darf, und doch findet längst nicht jedes dieser Treffen statt. Einige Termine hat seine Frau ihm kurzfristig abgesagt, bei anderen kam er mit der Bahn aus Hamburg angefahren, um dann in Bremen vor verschlossenen Türen zu stehen. Immer wieder werden Treffen vereitelt, erzählt er. Doch viel dagegen tun kann er nicht. Und auch Hilfe erhält Zdrojewski nicht so, wie er sich das vorstellt.
Nach Informationen des WESER-KURIER füllt die „Akte Zdrojewski“ beim Jugendamt bis jetzt vier dicke Bände. Einschätzungen zu den Kindern sind darin enthalten, Gutachtermeinungen, Vermerke zu den gegenseitigen Vorwürfen, die sich die Eltern in dem lange währenden Streit bereits gemacht haben. Unterlagen zu seiner Scheidung, Eintragungen über Zwangsgelder, mit denen Zdrojewskis Frau bereits gedroht worden ist, sollte sie die Treffen mit den Kindern erneut vereiteln, die dem 57-Jährigen vom Familiengericht zugestanden worden sind.
Viel genützt hat Jacek Zdrojewski all das nicht. Doch er will nicht aufgeben, er will weitermachen. Gerade jetzt, da er neuen Mut schöpft. Ein Strafbefehl gegen seine Ex-Frau, aufgesetzt von der Bremer Staatsanwaltschaft, unterzeichnet vom zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts – das ist ein Schritt, sagt er. In diesen Tagen wird seine Ex-Frau den Brief im Postkasten haben, eine Geldstrafe, sie wird sie zahlen oder Einspruch einlegen. Beides jedoch ist nur ein Etappensieg, denn beides löst das Problem von Jacek Zdrojewski nicht. Er wird weiter um seine Kinder kämpfen, er will sie wieder bei sich haben, das Sorgerecht für die Zwillinge. Und wenn er es irgendwann bekommen sollte, wird er ihnen neue Tische kaufen.
www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/481448/Ein-Vater-kaempft-um-seine-Kinder.html
Pressemitteilung Nr. 3/2011
Neue Vizepräsidentin des Amtsgerichts Bremen
Frau Ellen Best ist seit dem 1. Januar 2011 die neue Vizepräsidentin des Amtsgerichts Bremen.
Ellen Best war zunächst ab 1985 als Rechtsanwältin tätig und wechselte 1993 in den Richterdienst, wo sie vorwiegend als Strafrichterin tätig war. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit in Bremen hat sie im Rahmen eines EU-Projektes am Aufbau der Justiz in Georgien mitgewirkt und sich als Expertin für die GTZ (Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) an der Weiterbildung von Richtern in Zentralasien (Kirgistan, Usbekistan, Kasachstan) beteiligt.
http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1739.de
Schwiegervater und Rechtsanwalt nahm Rache
19.11.2009
Von Harald Jung
Ingolstadt Wenn sich ein Ehepaar im Unfrieden trennt, artet das mitunter in einen Scheidungskrieg aus. Ein solcher beschäftigt die Ingolstädter Justiz jetzt schon seit Monaten. Erst war die Frau wegen Kindesentzug angeklagt und wurde verurteilt, weil sie die beiden Kinder als Druckmittel gegen ihren Ex-Mann missbraucht hatte. Gestern gab es jetzt aber einen überraschenden Freispruch für deren Vater - einen Rechtsanwalt.
2007 ging die Ehe in die Brüche. Da lebte die Familie noch in Hitzhofen. Der Mann war beruflich für Audi oft Wochen in China im Einsatz. Das strapazierte die Ehe. Als er eines Tages wieder mal von einem längeren Auslandsaufenthalt heimkam, war die Wohnung leer. Der Vater brauchte Tage, um herauszufinden, dass die Mutter mit den zwei Söhnen (heute fünf und sieben) in ihre Heimat nach Bremen gezogen war. Doch seine Schwiegerleute bauten eine Mauer des Schweigens auf und blockten völlig ab.
Der Schwiegervater nahm als Rechtsanwalt die Wahrung der Interessen seiner Tochter in die Hand. Es kam schließlich zu massiven Drohungen gegen den Mann, der sich zwischenzeitlich 22 Verfahren ausgesetzt sieht. Unter anderem wurde er aufgefordert, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen, andernfalls würde er seine Söhne nie wieder sehen. Der Schwiegervater wollte Rache für die Schmach, die seine Tochter durch den Ex-Mann erlitten haben soll, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Staatsanwalt geht in die Revision
Die Frau wurde bereits im Juli vergangenen Jahres vom Amtsgericht wegen Kindesentzug verurteilt. Später dann auch der Vater, der wegen Nötigung angeklagt war. Der 70-Jährige lieferte Oberstaatsanwalt Christian Veh damals schon eine erbitterte juristische Schlacht. Erwartungsgemäß ging er in Berufung und erreichte vor der Kammer unter Vorsitz von Richter Georg Sitka gestern einen überraschenden Freispruch. Oberstaatsanwalt Christian Veh wird dagegen Revision einlegen. Denn eine Familienrichterin am Amtsgericht Bremen hat erklärt, dass der Kindsvater massiv von seinem Schwiegervater unter Druck gesetzt wurde. Der Mann hatte seine Söhne ein halbes Jahr nicht gesehen und sah sie erst nach Anweisung des Gerichts wieder. Inzwischen wurde ihm sogar das alleinige Sorgerecht übertragen. „Das spricht doch Bände“, sagt der Oberstaatsanwalt.
Der Senator für Justiz und Verfassung
Wechsel an der Spitze des Amtsgerichts Bremen
17.12.2008
Justizsenator Ralf Nagel hat heute (17.12.2008) im Bremer Rathaus den bisherigen Präsidenten des Amtsgerichts Bremen, Rüdiger Tönnies, verabschiedet und führte dessen Nachfolger Klaus Schlüter in sein Amt ein.
Nagel betonte dabei die besonderen Leistungen von Tönnies, der das Amtsgericht Bremen 16 Jahre geleitet hat: „Sie übergeben ein gut bestelltes Haus. Das ist sicherlich auf ihre lange Erfahrung, ihr vielseitiges Engagement und ihre Kompetenz, die richtigen Leute an die richtige Stellen zu bringen zurückzuführen.“ Nagel hob die Rolle von Tönnies als Justizmanager und Modernisierer mit Durchsetzungsvermögen hervor, „der stets die Belange aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Gerichts im Auge hatte und sich schon früh um heute so selbstverständliche Dinge wie die Entwicklung von Führungskräften und der elektronischen Datenverarbeitung gekümmert hat“.
Nagel bekräftigte, dass mit Klaus Schlüter ein hoch qualifizierter Nachfolger an die Spitze des Amtsgerichts Bremen tritt: „Klaus Schlüter hat lange in der niedersächsischen Justiz gearbeitet. Er hat immer seine richterliche Aufgaben mit Tätigkeiten in der Justizverwaltung verbunden und einen besonderen Schwerpunkt bei der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung gesetzt. Seit 2006 war er zum Oberlandesgericht Bremen abgeordnet. Er leitete hier die neu gegründete IT-Stelle für die ordentliche Gerichtsbarkeit im Land Bremen. Daneben hat er als Richter am Amtsgericht Bremen gearbeitet, dessen Leitung er jetzt übernehmen wird. Ich wünsche ihm alles Gute in seinem neuen Amt.“
Zu den Personen:
Rüdiger Tönnies, Jahrgang 1943, war nach seinem Jurastudium zunächst in der Senatskanzlei und in der Landesvertretung in Bonn tätig, bevor er 1978 Richter wurde. Seit 1987 war er Vizepräsident und seit 1992 Präsident des Amtsgerichts Bremen. Nach der Wende war er ein Jahr (1991 – 1992) Direktor des Kreisgerichts Rostock. Er hat sich besonders beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in einigen GUS-Nachfolgestaaten und den Balkanstaaten Albanien, Serbien und Bosnien-Herzegowina engagiert.
Klaus Schlüter, Jahrgang 1951, stammt aus Wilhelmshaven. Nach der Ausbildung wurde er 1981 Richter in Niedersachsen. Nach Tätigkeiten als Staatsanwalt und Richter an verschiedenen Gerichten wurde er 1986 Richter am Landgericht. Er engagierte sich kontinuierlich in der Gerichtsverwaltung, als Personalreferent und bei der Einführung elektronischer Datenverarbeitung.1997 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. 2006 kam er im Wege der Abordnung an das Oberlandesgericht in Bremen.
[Foto: Sabrina Riedel, Senatspressestelle]
http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=22786
Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht
heißt eine Veranstaltung, die die "Autonomen Frauenhäuser" - was immer daran bei Staatsalimentierung autonom sein mag - im Rahmen ihrer November 2006 gestarteten Kampagne "Gewaltig groß werden - kein Sorge- und Umgangsrecht für gewalttätige Männer" am 18.-19.01.2008 durchführen wollen.
Dass die "Autonomen Frauenhäuser" offenbar nichts dagegen haben, dass gewalttätige Mütter ein Umgangs- und Sorgerecht haben, verwundert und lässt die Frage aufkommen, ob eine staatliche Finanzierung dieser angeblich "autonomen" Frauenhäuser verantwortbar ist.
Zu der Veranstaltung sollen ihre Teilnahme zugesagt haben:
Abschließend Podiumsdiskussion mit PolitikerInnen und Fachleuten Bisher haben zugesagt:
Prof. Dr. Marianne Breithaupt (FH Landshut), Prof. Dr. Margit Brückner (Fachhochschule Frankfurt),
Dr. Barbara Degen (Feministisches Rechtsinstitut), Ursula Enders (Zartbitter Köln), Dr. Uta Enders-Dragässer (GSF Frankfurt), Jörg Fichtner (Gutachter), Prof. Dr. Sybilla Flügge (Fachhochschule Frankfurt), Prof. Dr. Angelika Gregor, Fachhochschule Düsseldorf. Dr. Anita Heiliger (ehem. Deutsches Jugendinstitut, Kofra e.V.), Sabine Heinke (Amtsrichterin Bremen), Dr. Susanne Heynen (Kinderbüro Karlsruhe), Prof. Barbara Kavemann (Kathol. FH Berlin), Dr. Kerima Kostka (Universität Frankfurt), Gitta Kitz-Trautmann (Rechtsanwältin Kassel), Christa Mulack, (Autorin), Dr. Susanne Nothhafft (Juristinnenbund, Deutsches Jugendinstitut), Elke Ostbomk-Fischer, Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Ludwig Salgo (Universität und Fachhochschule Frankfurt), Dr. Monika Schröttle, München, Edith Schwab (VAMV), Conny Strasser (Rechtsanwältin München), Miryam Toneletto (Filmemacherin, Frankreich: In Nomine Patris), Prof. Dr. Maud Zitelmann, (Universität Osnabrück)
Quelle: http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf
Kommentar Väternotruf:
Da wird es ja wieder viel weiblich-autonomen Beifall geben, wenn Ludwig Salgo an das RednerInnenpult tritt und den anwesenden Frauen in devoter Weise deutlich macht, dass es in Deutschland auch ein paar gute Männer wie ihn gibt, die sich für Frauenrechte einsetzen und unermüdlich darauf hinweisen, dass Männer - bis auf wenige Ausnahmen abgesehen - potentielle Gewalttäter sind, denen man aus diesem Grund auch nur dann das Sorgerecht für ihr Kind erteilen sollte, wenn die Mutter des Kindes dafür gnädigerweise ihre Erlaubnis gibt..
Einstweilige Anordnung - Umgangsrecht
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Geschäftszeichen: 4 WF 124/07 = 61 F 2621/06 Amtsgericht Bremen
Beschluss
In der Familiensache betr. d. mdj.
O., geb. am xxxxxxxx,
O., geb. am xxxxxxx,
Kindesmutter;
xxxxxxxxxxxxxxxx Bremen,
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Janina Oelgardt, Bennigsenstraße 2 - 6, 28207
Bremen,
Geschäftszeichen: D7/1644 O
Kindesvater:
Antonio O., ... ,
80011 Acerra
(Provinz Neapel),
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Behrendt Koch Rosse , Obemstr. 76, 28195 Bremen,
Geschäftszeichen: 1255/06 F-MX
Beteiligte:
Amt fùr Soziale Dienste SZ Mitte/Ostliche Vorstadt, Rembertiring 39, 28195 Bremen,
Geschäftszeichen: Frau Witte-Soppa
hat der 4. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen als Senat für Familiensachen durch die Richter Wever, Schumann und Schilling am 11.9.2007 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 9.7.2007 wird auf Kosten des Kindesvaters als unzulässig verworfen.
Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von RA in Oelgardt, Bremen, bewilligt.
2
Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 500 festgesetzt.
Gründe:
Der Kindesvater wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde vom 20-7,2007 gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 9.7.2007. Das Familiengericht hat in den Ziffern f - III im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 621 g ZPO Regelungen zum Umgangsrecht des Vater mit seinen Kindern getroffen. Unter Ziffer IV hat es die Einholung eines psychologischen Gutachtens angeordnet. Soweit es um das Umgangsrecht des Vaters geht, hat das Familiengericht dies - erneut - bis zum Jahresende ausgeschlossen. Ergänzend hat es dem Kindesvater gestattet, den Kinder alle 2 Wochen zu schreiben und es hat der Kindesmutter aufgegeben, dem Vater über die aktuelle Entwicklung der Kinder zu berichten. Diese Anordnung hat es durch Beschluss vom 17.8-2007 noch ergänzt. Wegen des Verfahrensgangs im Übrigen wird ergänzend Bezug genommen auf die Darstellung im Beschluss des Senats vom 3.7.2007 (4 WF 97/07).
Der Kindesvater rügt insbesondere den Ansatz des Familiengerichts, die Kinder seien durch den Aufenthalt in Italien im Sommer letzten Jahres so traumatisiert, dass sie nunmehr jeglichen Kontakt mit dem Vater verweigerten. Den Kindern sei es, so der Kindesvater, bei ihrem Aufenthalt in Italien sehr gut gegangen. Sie hätten sich dort, wie den zahlreichen in den Akten befindlichen Stellungnahmen aus Italien zu entnehmen sei, wohl gefühlt und von sich aus nicht zur Mutter zurückgewollt. Nachdem die Mutter die Rückführung gegen den Willen der Kinder durchgesetzt habe, gäbe es keine im Kindeswohl begründeten Vorbehalte gegen einen Kontakt zwischen dem Vater und den Kindern. Wenn sich die Kinder bei ihrer Anhörung durch die Familienrichterin tatsächlich dagegen ausgesprochen haben sollten, Kontakt zum Vater haben zu wollen, dann sei dies das Ergebnis einer massiven Beeinflussung durch die Mutter, der die zuständige Sozialarbeiterin des Jugendamtes und auch die Familienrichterin Vorschub geleistet hätten. Die Anordnungen des Gerichts zur Berichtspflicht der Mutter seien im Übrigen so wenig konkret, dass die Kindesmutter meine, mit den dürren Berichten von Juli 2007 (Bl. 591, 592) ihrer Verpflichtung genügen zu können.
Die Kindesmutter tritt der Beschwerde des Kindesvaters entgegen.
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3
Das Rechtsmittel des Kindesvaters ist, worauf dieser bereits mit Verfügung vom 20.8.2007 hingewiesen worden ist, nicht zulässig.
I.
Soweit das Familiengericht mit dem angefochtenen Beschluss das Umgangsrecht des Kindesvaters erneut ausgeschlossen hat, handelt es sich dabei um eine einstweilige Anordnung gemäß § 621g ZPO. Die Vorschrift des § 621g ZPO verweist im Übrigen, d.h. wegen des zu beachtenden Verfahrens, auf die Regelungen der §§ 620 a - 620 g ZPO. Ist die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung getroffen worden - wovon hier auszugehen ist - ist ein Rechtsmittel nur in den in § 620 e ZPO geregelten Fällen zulässig. Einstweilige Regelungen zum Umgangsrecht sind daher nicht anfechtbar (h. M., vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04, FamRZH 2005, 173-177 BGH FamRZ 2005, 1240; FamRZ 2003, 748; Motzer, FamRZ 2003, 793, 802; Gießler, FamRZ 2005, 815; GieBler/Soyka, Vorläufìger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rn 180; Zdller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 621g Rn. 6, § 620 Rn. 11; Musielak/Borth, ZPO, 4. Aufl., § 620c Rn. 10; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 620c Rn. 8-12).
Der Senat hält bei der vorliegenden Konstellation auch nicht ausnahmsweise eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit für zulässig (so aber OLG Hamm, FamRZ 2005, 533). Es ist zwar richtig, dass mit dem Ausschluss der sofortigen Beschwerde gemäß § 620 e ZPO Entscheidungen des Familiengerichts mit bisweilen weitreichenden Konsequenzen der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogen sind (so Motzer, FamRZ 2005, 802). Das gilt in besonderem Maße fùr die in § 620 e ZPO nicht genannten Umgangsregelungen. Im vorliegenden Fall hat das Familiengericht mit dem angefochtenen Beschluss bereits die dritte einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht des Kindesvaters erlassen. Das Umgangsrecht ist mit den Beschlüssen vom 30.10.2006 (Bl. 9 d. Akte), 1.3.2007 (Bl. 227 d. Akte) und 9.7.2007 (Bl. 452 ff. d. Akte) für nunmehr insgesamt 14 Monate ausgeschlossen worden. Diese Maßnahmen kommen in ihrer Reichweite einer Endentscheidung schon nahe. Der Gesetzgeber hat jedoch den Zustand der Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen mit der Neuregelung des § 621 g ZPO einschränkungslos hingenommen, um einen Gleichklang mit den Regelungen der §§ 620 a - 620 e ZPO zu erreichen.
Für die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist daher kein Raum (mehr) (vgl. BGH NJW 2004, 2224; 2002, 1577; Gießler, FamRZ 2005, 815; vgl. auch
Bundesverfassungsgericht, Plenarbeschluss vom 30.4.2003 (NJW2003,1924).
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4
Der betroffene Elternteil wird durch den Ausschluss der sofortigen Beschwerde auch nicht rechtlos gestellt. Denn es bleibt ihm die Möglichkeit der sog. Untätigkeitsbeschwerde. Mit diesem Rechtsbehelf kann seitens des Beschwerdegerichts das erstinstanzliche Gericht angehalten werden, das Hauptsacheverfahren in der angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts gebotenen Weise zügig zu fördern. Eine solche Untätigkeitsbeschwerde wird bei überlanger Verfahrensdauer allgemein für zulässig gehalten, damit nicht ein im Wege der einstweiligen Anordnung vorgenommener Ausschluss so bemessen bleibt, dass die Hauptsache damit de facto vorweggenommen wird (vgl, OLG Karlsruhe, - 2 WF 32/07- zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2997, 852; KG FamRZ 2005, 729; KG -16 WFi 172/07 -, Beschluss vom 23.8.2007 - zitiert nach juris; Anm. Rixe, FamRZ 2007, 1453, 1454).
Allerdings liegen die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Untätigkeitsbeschwerde hier nicht vor. Das Familiengericht hat die für notwendig erachtete Begutachtung mit dem angefochtenen Beschluss angeordnet, der Sachverständige ist auch bereits tätig. Wie er dem Gericht mitgeteilt hat, rechnet er mit der Fertigstellung des Gutachtens etwa Ende Oktober 2007. Weitere Maßnahmen sind zurzeit nicht zu treffen. Soweit der Kindesvater mit seiner Beschwerde zum Ausdruck bringen wollte, er wolle sich, evtl. für eine Übergangszeit der Durchführung des von ihm zunächst abgelehnten begleiteten Umgangs nunmehr stellen, mag er, soweit nicht ohnehin im laufenden Begutachtungsverfahren eine Kontaktanbahnung von Vater und Kindern in Betracht gezogen wird, einen entsprechenden Abänderungsantrag stellen.
Ein solcher Antrag ist bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne weiteres möglich Gewichtige Gründe, die etwa gegen einen begleiteten Umgang sprechen, sieht der Senat auch angesichts der Zusage der Kindesmutter bei ihrer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Neapel vom 19.10.2006 (Bl. 538 d. Akte), sie wolle dem Kindesvater jederzeit Umgang mit den Kindern gewähren, nicht.
Soweit der Kindesvater in seiner Beschwerde rügt, dass das Familiengericht bisher keine Hauptsacheentscheidung zur elterlichen Sorge für P. getroffen habe, obwohl es bereits am 30.102006 eine einstweilige Anordnung erlassen und der Kindesmutter die elterliche Sorge übertragen habe, ist dieser Hinweis in der Sache zutreffend. Das Familiengericht wird auch insoweit noch entscheiden müssen. Jedoch ist die elterliche Sorge für P. nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.
II.
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5
Die Regelung des Familiengerichts zu Ziffer IV des angefochtenen Beschlusses ist mit der sofortigen Beschwerde ebenfalls nicht angreifbar. Es handelt sich dabei um eine Beweisanordnung im Hauptsacheverfahren. Solche die Entscheidung lediglich vorbereitende Verfügungen sind, soweit sie nicht ausnahmsweise bereits in Rechte Beteiligter eingreifen, was hier nicht der Fall ist, nicht anfechtbar (Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19 Rn. 9 m.w.N).
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 13 a Abs. 1 S. 2 FGG. Da die Rechtsverfolgung des Kindesvaters keine Aussicht auf Erfolg i.S.d. § 114 ZPO bietet, war sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kindesmutter beruht auf § 119 ZPO.
Wever Schumann Schilling
Für die Ausfertigung
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Festsetzung von Zwangshaft gegen umgangsvereitelnde Mutter
Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 02.07.2004 – 61 F 1760/02
“Kind-Prax“, 04/2005, S. 150-151
Mitgeteilt an "Kind-Prax" von Sabine Heinke, Richterin am Amtsgericht Bremen
Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht bestätigt. Die festgesetzte Zwangshaft von 10 Tagen wurde in vollem Umfang vollstreckt. Darüber hinaus ist der Mutter das Sorgerecht zwischenzeitlich entzogen worden und der Vater wurde als Vormund eingesetzt.
"Zwei Jahre Kindschaftsrechtsreform - Erfahrungen und gesetzlicher Handlungsbedarf."
Öffentliche ExpertInnenanhörung der PDS-Bundestagsfraktion
Am 8.9.00, 10-16.30 Uhr, Berlin, Deutscher Bundestag, Reichstagsgebäude, Raum 2S036
In eine Wortmeldung während der Tagung meldete sich Sabine Heinke, Familienrichterin in Bremen (hallo liebe Trennungsväter in Bremen) und Redakteurin der feministischen Rechtszeitschrift "Streit" zu Wort.
Erstaunlich, dass in unserem Land eine Redakteurin einer klar parteilich für Frauen ausgerichteten Zeitschrift, Familienrichterin, die ja der Unparteilichkeit verpflichtet sind, sein kann. Wie hoch die Quote der Gemeinsamen Elterlichen Sorge im Familiengericht Bremen zumindest bei Frau Heinke ist, kann man sich da leicht ausmalen.
Streit" 2/2001
"Im vorliegenden Heft analysiert Birgit Schweikert den Entwurf für ein Gewaltschutzgesetz, während Sibylla Flügge skizziert, wie Gewalt im Geschlechterverhältnis durch die neuzeitliche Rechtsordnung strukturell verankert wurde. In dieser Epoche erfreute sich das Bildmotiv der Judith, die den gegnerischen König Holofernes listenreich verführt und ermordet hat (Buch Judith, 8.- 13. Kapitel), einer besonderen Beliebtheit" schreibt die Redaktion im Editoral der aktuellen Ausgabe der "STREIT" und druckt gleich mehrere historische Gemälde ab, die das biblische Motiv der Ermordung Holofernes durch Judith darstellen, so z.B. von Peter Paul Rubens. Das Nachlesen der Geschichte in der Bibel lohnt sich.
Was mir auffällt, dass ich keine vergleichbaren, öffentlich ausgestellten Bilder kenne, wo umgekehrt der Mord einer Frau durch einen Mann dargestellt wird, geschweige denn der abgeschnittene Kopf der Frau durch den Mann stolz präsentiert wird. Vielleicht liegt das daran, dass mordende Frauen immer "gute Frauen" sind und mordende Männer immer "böse Männer" sind.
Manne
"STREIT — Feministische Rechtszeitschrift."
Herausgegeben vom Verein "Frauen streiten für ihr Recht e.V.", Frankfurt am Main
Internetadresse: http://wwwibp.fh-frankfurt.de/streit
Das Anwältinnenverzeichnis der STREIT ist dort einsehbar
Redakteurinnen:
PD Dr. Susanne Baer, L.L.M., Jurist. Fak. Humbold Uni, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, Tel. 030/2093-3324, Fax: -3345
RAin und Notarin Jutta Bahr-Jendges, Osterdeich 13, 28203 Bremen, Tel. 04 21/ 74 555, Fax: 0421/ 70 47 73
RAin Jutta Barding, Sonnenstr. 32/V, 80331 München, Tel. 089 1 26 05 639, Fax: 089 1 26 05 640
RAin Malin Bode, Alleestr. 24, 44793 Bochum, Tel. 0234/15 007, Fax: 02 34/14 284
RAin Ulrike Breil, Dorstfelder Hellweg 36, 44149 Dortmund, Tel.02 31/17 19 07, Fax: 0231/72 17 863
RAin Claudia Burgsmüller, Adelheidstr. 63, 65185 Wiesbaden, Tel. 06 11/3732 58, Fax: 06 11/ 30 80 11
Ass. Heike Dieball, Bergfeldstr. 33, 31199 Diekholzen/Hildesheim; Tel. 05 121 / 26 61 74
RAin Martina Flack, Am Zehnthof 2l9, 45307 Essen, Tel. 0201/ 85 915-0, Fax: 0201/ 85 915-99
Prof. Dr. Sibylla Flügge, Eckenheimer Landstr. 16, 60318 Frankfurt am Main, Tel. 069 /59 79 65 17, Fax: 069 / 9552 26-24
RAin und Notarin Alexandra Goy, Bayerischer Platz 7, 10799 Berlin, Tel. 030 / 85 49 224, Fax: 030 / 85 49 424
Ri AG Sabine Heinke, Wyckstr.8, 28213 Bremen, Tel. und Fax: 04 21/ 223 97 19
RAin Waltraud Kühn, Herzog-Adolph-Str. 4, 61462 Königstein/Ts., Tel. 06 174 / 29 360, Fax: 06 174 / 29 36 20
Prof. Dr. Dagmar Oberlies, Kurhessenstr. 106, 60431 Frankfurt am Main, Tel. und Fax: 069 /52 26 03
RAin Susanne Pötz-Neuburger, Thielenstr. 8a, 21109 Hamburg, Tel. 040/75 0601-0, Fax: 040/75 0601-10
Ass. Anita Roggen, Övern Barg 4 d, 22337 Hamburg, Tel. 040 /536 23 17
RAin und Notarin Barbara Schoen, Mathildenplatz 4,64283 Darmstadt, Tel. 06 151 /177607, Fax: 06 151 /177799
RAin Sabine Scholz, Hafendamm 46, 24905 Flensburg, Tel.: 04 61/ 213 53, Fax: 04 61/221 42
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DEUTSCHER JURISTINNENBUND:
„ABWÄGUNG DER EINZELNEN INTERESSEN IST EINE RECHTSBEEINTRÄCHTIGUNG VON MÜTTERN.“
Die Bundesregierung tut offenbar immer öfter mal was Gutes für die Väter, indem sie das Recht der „leiblichen“ Väter stärken will. (Der Gesetzentwurf kann auf der Homepage des Bundestages mithilfe der Drucksachennummer 15/2253 runtergeladen werden.) Einige Frauen läßt dies nun wieder nicht schlafen:
„Der Juristinnenbund ist mit dem neuen Gesetzentwurf genauso unzufrieden wie mit dem ersten, der am 8. Juli 2003 vorgelegt wurde. Die Kritik und die Änderungsvorschläge, die die Juristinnen in einer Stellungnahme vom 12. August 2003 geäußert haben, sind laut Heinke nicht berücksichtigt worden. Ihrer Meinung nach reicht es nicht aus, dass eine Beziehung zwischen dem Kind und dem Vater, welcher behauptet, der leibliche zu sein, besteht. ‚Er müsste darüber hinaus signalisieren, dass er der Vaterschaft gerecht werden will’, so die Richterin, ‚und zwar im Vorhinein, auch wenn sich bei dem anschließenden Vaterschaftstest herausstellt, dass er gar nicht der Vater ist’. Aus Erfahrung weiß sie: ‚Es kann ja auch sein, dass ein Mann das Verfahren nur aus Eitelkeit anstrengt, um zu beweisen, dass er zeugungsfähig ist.’“
http://www.zwd.info/story.php?cat=20&subcat=10&x=20&storyid=2692
Vermutlich sind dem Juristinnenbund jede Menge Männer bekannt, die einer wilden Sammelleidenschaft frönen. In Zeiten, da Philatelisten eher als spießig gelten, gewinnt eine Sammlung veritabler Vaterschaften dagegen enorm an Wert. Oder wie? Aber was will Frau Heinke? Der Antragsteller solle die Pflichten auch für den Fall anerkennen, dass sich seine Vermutung als falsch erweist? Fragt sich nur, welche Folgen das haben kann.
Hat das Kind, dessen Wohl bekanntlich im Mittelpunkt stehen soll, nicht ein grundsätzliches Recht auf Dokumentierung seines Vaters, also auf Kenntnis seiner Herkunft? Und signalisiert der durch die Bereitschaft, seine Vaterschaft anzuerkennen – was er in dem Fall, dass sie denn zutrifft, ohnehin MUSS, weil dem Kind rechtliche Ansprüche erwachsen – nicht hinreichend sein Verantwortungsgefühl? Schließlich muss jeder, der eine von der Mutter vermutlich in Abrede gestellte Vaterschaft erstreiten will, mit reichlich finanziellen Forderungen in der Folge rechnen. Tut das einer, der nur mit seiner Zeugungsfähigkeit protzen will? Absurder Quatsch!
Den Damen geht es aber ausschließlich darum, die Exklusivrechte der Mutter am Kind über die Rechte dieses Kindes auf Wissen um seine Herkunft – und nebenbei auch auf seine Ansprüche gegenüber seinem Vater! – zu stellen. Frau Heinke, Familienrichterin aus Bremen, präsentiert sich einmal mehr als Sachwalterin der Geschlechterjustiz. Seit Ronald Barnabas Schill wundert man sich ja nicht mehr über die Zombies, die einem im deutschen Rechtsstaat gelegentlich begegnen. Das geben diese fürchterlichen Juristinnen auch offen zu:
„Insgesamt sehen die Juristinnen bereits in der Abwägung der einzelnen Interessen durch das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsbeeinträchtigung von Müttern. Mütter wollten ihr Leben aus häufig verständlichen Gründen ohne den Erzeuger ihres Kindes führen, heißt es in der Stellungnahme. ‚Da noch immer, wie auch aus den von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchungen hervorgeht, überwiegend Frauen Kinder versorgen, sind selbstverständlich auch mehrheitlich Frauen durch die aus dem Anfechtungsrecht des biologischen Vaters resultierenden Auseinandersetzungen und Belastungen betroffen.’“
Die Väter werden bekanntlich nämlich gar nicht gefragt, ob sie diese Belastungen zu übernehmen oder zu teilen bereit sind. Sie bleiben Elternteile zweiter Klasse und ihnen sollen in der Folge – wenn es nach ... wie Frau Heinke geht – weitere, daraus abgeleitete Benachteiligungen keinesfalls erspart bleiben!
Unterdessen wechselte das chinesische Sternzeichen, wir traten vergangene Woche aus dem Jahr der Ziege in das des Affen. Ob’s hilft?
„Im Affenjahr ist alles möglich,“ schreibt dazu die „taz“. Soweit es die Publikationen des Deutschen Juristinnenbundes angeht, war dies wohl auch schon bei den Ziegen so.
http://www.taz.de/pt/2004/01/22/a0167.nf/text
Aus RoteMännerInfo 21.01.2004
Fachtagung
"Mit den Augen des Kindes gesehen! - Das Kind im Familiengerichtlichen Verfahren"
07. November 2002
Kundencenter Daimler Chrysler AG Rastatt
Schirmherr: OB Walker
Inhalte:
Anläßlich des 50. Geburtstages des Landes Baden-Württemberg sind im November landesweit Jugendwochen vorgesehen. Die Arbeitskreise "Kinder haben Rechte" und der Landesverband BW PFAD beteiligen sich mit einer Fachtagung daran. Uns geht es ganz besonders darum, die Belastung betroffener Kinder im familiengerichtlichen Verfahren darzustellen, und alle Beteiligten auf ihre besondere Verantwortung für das Kindeswohl hin zu sensibilisieren.
Als Zuhörer waren ca. 90 Personen erschienen. Auf dem Podium saßen:
- Ursula Wegener, freie Journalisten des SWR2, Moderationsleitung
- Benjamin Dzialowski, ZDF Kindernachrichten Logo, als Sprecher für Kinder
- Claudia Marquardt, Fachanwältin für Familienrecht
- Dr. Phil Maud Zitelmann, Ausbildnerin im Bereich der Verfahrenspflege, Promotion in Kindeswohl
- Prof. Ludwig Salgo, Rechtswissenschaftler, Ausbilder von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
- Reg. Dir. Irmtraud Christmann, Ministerium für Kinder und Jugend, Rheinland-Pfalz
- Sabine Heinke, Familienrechtskommission, Richterin und Ex-Anwältin, Herausgeberin einer Feministischen Rechtszeitschrift
- Herbert Pfunder, Akademie der Polizei in BaWü, Freiburg, Ausbilder der Jugendsachbearbeiter
- Brigitte Lohse-Busch, Psychologin, Sachverständige fürs Familiengericht
- Elvira Keller und Christine Harsch-Schmutzer, Mediatorinnen
Der ideologisch motivierte Entzug des elterlichen Sorgerechts in der Zeit des Nationalsozialismus
Miriam Liebler-Fechner
Reihe: Juristische Schriftenreihe
Bd. 159, 2001, 312 S., ISBN 3-8258-5366-7
IV. AG Bremen, Beschluß vom 19. September 1935 [FN 770]: Arische Mutter heiratet Juden
a) Dem Beschluß lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die minderjährige arische Tochter lebte, nachdem ihre Mutter 1933 in zweiter Ehe einen Juden geheiratet hatte, mit dieser und ihrem Stiefvater zusammen. Das Jugendamt verlangte von der Mutter die anderweitige Unterbringung des Kindes, da das Zusammenleben des arischen Kindes mit dem jüdischen Stiefvater nicht geduldet werden könne. Nachdem die Mutter dieses Verlangen abgelehnt hatte, beantragte das Jugendamt beim Vormundschaftsgericht die Unterbringung des Kindes in eine rein arische Familie anzuordnen.
Das Gericht gab diesem Antrag statt. Der Mißbrauch des Personensorgerechts wurde in der Weigerung der Mutter gesehen, das Kind in eine arische Pflegefamilie zu geben.
Das geistige und sittliche Wohl des Kindes sei durch die Erziehung im Haushalt des jüdischen Stiefvaters gefährdet. Es widerspräche der nationalsozialistischen Weltanschauung und damit dem deutschen Volksempfinden, daß ein Kind arischen Blutes durch die enge Lebensgemeinschaft mit einem jüdischen Stiefvater der dauernden Beeinflussung im Sinne einer "art- und rassefremden Gedankenwelt" ausgesetzt sei und unter ihr heranwachse. Das im nationalsozialistischen Staate dem Einzelinteresse vorangehende Interesse der deutschen Volksgemeinschaft erfordere, daß jeder Volksgenosse arischer Herkunft im nationalsozialistischen Geiste erzogen werde. Damit sei aber zugleich klar, daß auch das eigene Wohl des Kindes diese Erziehung verlange. Das Kind würde sonst das Gefühl der Zugehörigkeit zu seinem Volke verlieren, (geistigen und seelischen Schaden nehmen und zugleich sei sein eigenes Fortkommen gefährdet. Auch wenn sich der Stiefvater bemühen würde, sich jeglicher Beeinflussung des Kindes zu enthalten, würde ihm dies nicht nur nicht in dem notwendigen Maße gelingen, es würde dadurch auch nicht der Mangel einer Erziehung im nationalsozialistischen Sinne und damit auch im Sinne eines ausgeprägten "Art- und Rassebewußtsein" behoben werden.
Daß die Mutter sich zu einer Zeit, in der die Erkenntnis der Notwendigkeit der Reinerhaltung der arischen Rasse bereits fest im Volksbewußtsein verankert gewesen sei, noch entschlossen habe, die Ehe mit einem rassefremden Mann einzugehen, zeige, daß auch ihr selbst die Eignung fehle, das Kind zu einem art- und rassebewußten Volksgenossen zu erziehen. Das Erbieten der Mutter bzw. des Stiefvaters, sich zu trennen, sei nicht ausreichend, um die rechte Erziehung des Kindes zu gewährleisten.
Als geeignete Maßnahme zur Abwendung der Gefahr ordnete das Gericht die Unterbringung in einer rein arischen Familie an.
b) Das Gericht sah den schuldhaften Sorgerechtsmißbrauch in dem Festhalten der Eltern an dem Kind entgegen der vom Jugendamt beantragten Entzugsentscheidung. Mit dieser Rechtsprechung stellten die Richter sowohl das Tatbestandsmerkmal des Mißbrauchs als auch das Tatbestandsmerkmal des Verschuldens auf eine völlig neue Grundlage. Niemals zuvor war ein Mißbrauch im Sinne des § 1666 I BGB dadurch angenommen worden, daß sich der Erziehungsberechtigte im Vorfeld eines Verfahrens gegen die Rechtsfolgen eines Sorgerechtsmißbrauchs, nämlich die Wegnahme des Kindes, wehrte. Der Rechtsgedanke des § 1666 I BGB wurde damit vollständig pervertiert und die staatliche Zugriffsmöglichkeit schrankenlos ausgedehnt.
In den Entscheidungsgründen hob das Gericht die nationalsozialistischen
Erziehungsziele als das entscheidende Kriterium für den Sorgerechtsentzug
gem. § 16661 BGB hervor:
"Das im nationalsozialistischen Staate dem Einzelinteresse vorangehende Interesse der deutschen Volksgemeinschaft erfordert, daß jeder Volksgenosse arischer Herkunft im nationalsozialistischen Geiste erzogen wird."
Besonders interessant ist die Schlußfolgerung, die das Gericht aus dieser
Feststellung zieht:
"Damit ist aber zugleich klar, daß auch das eigene Wohl des Kindes diese Erziehung verlangt."
Mit dieser Argumentation gelang es dem Gericht, den bis dahin nicht gelösten Konflikt zwischen dem individuellen Kindeswohl einerseits und dem vollständigen Aufgehen des Individuums in der Volksgemeinschaft andererseits juristisch widerspruchsfrei zu lösen, indem es das eigene Wohl des Kindes mit seiner Integration in der Volksgemeinschaft gleichsetzte bzw. darauf reduzierte. Auf diese Weise ließ sich auch das Kindeswohl bei der Entzugsentscheidung problemlos in den Vordergrund stellen:
"Das Kind würde das Gefühl der Zugehörigkeit zu seinem Volke verlieren, geistigen und seelischen Schaden nehmen und zugleich sei sein eigenes Fortkommen gefährdet."
Diese Entscheidung, die vier Tage nach Erlaß der Nürnberger Rassegesetze erlassen wurde, unterscheidet sich deutlich von dem Beschluß des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 3. Oktober 1934 [FN 771]. Letzterer definierte das Kindeswohl noch individuell und nach liberalen Grundsätzen, die das Individuum losgelöst von der Gesellschaft betrachteten. Die vorliegende Entscheidung folgte dagegen ganz der nationalsozialistischen Ideologie, nach welcher der Einzelne nur als Bestandteil des Ganzen, der "rassisch gesunden deutschen Volksgemeinschaft", zu sehen sei und "sein Glück" in dieser Gemeinschaft finde. Indem das Gericht aber das "persönliche Glück" berücksichtigte - wenngleich auch kollektiv definiert - folgte es dem Grundgedanken des § 1666 I BGB noch insoweit, als es den Schutz des einzelnen Kindes und nicht den Schutz der Volksgemeinschaft als gesetzgeberisches Ziel des Entzugsrechts anerkannte.
FN 770 ZblJJ 27, 1936, 267.
FN 771 Vgl. Fall III.
AMTSGERICHT BREMEN
Familiengericht
Geschäfts - Nr. : 63 F 2930/98
(Bitte bei allen Schreiben angeben)
Verkündet am: 19. Mai 1999
gez. Clausen als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Beschluss
in der Familienrechtssache betreffend die Regelung der elterlichen Sorge für T.... M...., geboren am 27.05.1985,
aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe des Herrn D... M... Waldheimer Straße 34, 28259 Bremen, und der Frau H... M..., Köhlerstraße 17, 28259 Bremen, (Urteil des Familiengerichts Bremen vom 13.01.1992, Geschäfts-Nr.: 63 F 167/1991) bestimmt das Familiengericht, hiermit gemäß § 1696 BGB in Abänderung des Urteils des Familiengerichts:
Die elterliche Sorge für T..... wird den Eltern gemeinsam übertragen, da dies nach dem gemeinsamen Vorschlag der Eltern und den Feststellungen des Jugendamtes dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Die nach § 50 b FGG erforderliche Anhörung von T.... ist erfolgt. T..... ist mit der getroffenen Regelung einverstanden.
Die Gerichtskosten werden dem Vater und der Mutter je zur Hälfte auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert wird auf DM 5.000,- festgesetzt.
gez. Prof. Dr. Beutler
Familienrichter
http://www.pappa.com/recht/muster/sorge/Tronk1.htm