Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Dresden
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Dresden
Berliner Str. 7-13
01067 Dresden
Telefon: 0351 / 446-0
Fax: 0351 / 446-3199
E-Mail: verwaltung-agdd@agdd.justiz.sachsen.de
Internet: www.justiz.sachsen.de/agdd/
Gerichtsgebäude Olbrichtplatz
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
Internetauftritt des Amtsgerichts Dresden (10/2011)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.10.2011, wenn auch ohne Kennzeichnung des Geschlechts männlich, weiblich oder intersexuell. Gender Mainstreaming ist am Amtsgericht Dresden wohl noch nicht angekommen - www.justiz.sachsen.de/agdd/content/848.htm
Bundesland Sachsen
Präsident am Amtsgericht Dresden: Norbert Röger (geb. 27.05.1952 in Koblenz - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Dresden / Präsident am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.03.1986 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Später Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Görlitz. Ab 01.06.1997 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Präsident am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Ab Ende 2009 Präsident am Amtsgericht Dresden. 12.12.2007 (Sächsische Zeitung): Sex, Lügen und kein Videoband. Was geschah tatsächlich in der Korruptionsaffäre? Die SZ erzählt die Geschichte der wichtigsten Akteure. Heute: Norbert Röger, Ex-Oberstaatsanwalt. ... Das Innen- und das Justizministerium trügen für die massive Schädigung seines Rufes eine erhebliche Mitverantwortung. Das Justizministerium weist es empört von sich, seinen Namen öffentlich gemacht zu haben. Gespannt wartet man dort, was Röger jetzt vorhat. http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1688059. Siehe auch Pressemitteilung.
Vizepräsident am Amtsgericht Dresden: Dr. Holger Schindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 306 / Vizepräsident am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt - 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. 2009: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen beschäftigen am Amtsgericht Dresden 66 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dresden umfasst die kreisfreie Stadt Dresden.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Dresden - Kreisfreie Stadt
Väternotruf Dresden
August Mustermann
Musterstraße 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Dr. Rainer von der Beeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 300 (ab 15.06.2003, ..., 2011)
No Name - Richterin am Landgericht Dresden - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Pia Brandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.1996, ..., 2011)
Sabine Brendel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 04.11.1994, ..., 2011) - 2006: Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden / 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat
Susanne Burbach-Wieth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.11.1994, ..., 2011)
Ulrich Demmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.05.1996, ..., 2011)
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Dresden - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Kristina Dennhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.04.1995, ..., 2011) - ehemals auch am Familiengericht tätig gewesen.
Herbert Dietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.11.1995, ..., 2011)
Pia Dreher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.06.1996, ..., 2011)
Christina Egner-Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 308 (ab 15.07.1995, ..., 2011) - im GVP 2010 und 2011 mit dem Namen Egner aufgeführt - möglicherweise zwischenzeitlich ..., das soll ja in den besten Familien vorkommen. ... - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Klaus Ehrnsperger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 301 (ab 01.08.2000, ..., 2011)
Karin Fahlberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.06.2001, ..., 2012) - Dresdener Zeitung - 24.02.2012: "Der Trick mit den ahnungslosen Anneliesen. Aus dem Gerichtssaal. Mario T. schickte Hunderten Frauen mit dem gleichen Vornahmen fingierte Rechnungen. ... Verärgert eröffnete die Vorsitzende Richterin Karin Fahlberg die Verhandlung."
Hajo Falk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 14.05.1994, ..., 2011)
Andrea Fertikowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 15.06.1996, ..., 2011)
No Name - Richter am Amtsgericht Pirna - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Arndt Fiedler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 310 (ab 01.01.2000, ..., 2011)
Georg Flockerzi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 307 (ab 01.02.2002, ..., 2011) - Richter Flockerzi wird vom Väternotruf nicht empfohlen. "Unsere ..." - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Monika Frömmel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.04.1995, ..., 2011)
Ulrich Garrelts (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.12.1995, ..., 2011)
Thomas Gebhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.07.2006, ..., 2011) - ab 01.02.1998 Richter am Amtsgericht Dresden.
Rainer Gerards (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 18.03.1996, ..., 2011)
Erwin Gerster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 313 (ab 15.12.1996, ..., 2011)
Torsten Halir (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.1999, ..., 2011)
Susanne Halt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 15.04.1996, ..., 2011)
Werner Hartel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 304 (ab 01.02.1999, ..., 2011)
Thomas Hassel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.1997, ..., 2011)
Marita Hauptmann (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im GVP 01.02.2010 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Möglicherweise identisch mit: Marita Hauptmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Regierungsrätin beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.03.2006, ..., 2008)
Hecker - Richter/in am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2010, 2011) - Dorothee Hecker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden (ab 01.03.2002, ..., 2008)
Dr. Hermann Hepp-Schwab (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.1999, ..., 2011)
Hans-Joachim Hlavka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 15.09.1995, ..., 2011)
Gunter Höpfl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 15.08.1994, ..., 2011)
Gertraude Horeni (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 17.06.1994, ..., 2011) - 2011: Abteilungsleiterin Registersachen
Gisela Kahles (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 302 (ab 01.07.2000, ..., 2011)
Birgit Keeve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.08.1994, ..., 2011) - 2008: eingesetzt als weitere aufsichtführende Richterin. 2009, 2010: Pressesprecherin am Amtsgericht Dresden.
Uwe Klinzing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.02.2007, ..., 2011) - ab 15.02.1998 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden.
Jürgen Klug (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.11.1999, ..., 2011)
Rita Kretzschmar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.04.1998, ..., 2011)
Dr. Barbara Kroll-Perband (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.10.2005, ..., 2011) - vorher ab 01.01.1997 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden.
No Name - Richter am Amtsgericht Dresden - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Jochen Meißner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.1994, ..., 2011)
Hagen Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.1996, ..., 2011)
Sabine Müller-Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 311 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1999 als Richterin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Amtsgericht Chemnitz - GVP 01.01.2010: Familiengericht - Abteilung 3. Amtsgericht Dresden - GVP 01.10.2011: Familiengericht - Abteilung 311.
Ute Muck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 305 (ab 01.11.1994, ..., 2011)
Karin Ockert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 309 (ab 01.01.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1997 unter dem Namen Karin Ockert-Pätzhorn als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dresden - GVP 10.03.2011: unter den Namen Ockert aufgeführt - Pätzhorn ist offenbar abhanden gekommen. IMS ausgebildete Mediatorin und promovierte Germanistin. Mediation auch in englisch/ deutsch oder spanisch/ deutsch.
Ralf Perband (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.1996, ..., 2011)
No Name - Richterin am Amtsgericht Dresden - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Frank Ponsold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 22.07.1998, ..., 2011)
Susanne Reichel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 303 (ab 15.09.1995, ..., 2011)
Christina Reincke-Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.08.1999, ..., 2011)
Steffen Riemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 312 (ab 01.04.1997, ..., 2011)
Norbert Röger (geb. 27.05.1952 in Koblenz - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Dresden / Präsident am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.03.1986 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Später Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Görlitz. Ab 01.06.1997 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Präsident am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Ab Ende 2009 Präsident am Amtsgericht Dresden. 12.12.2007 (Sächsische Zeitung): Sex, Lügen und kein Videoband. Was geschah tatsächlich in der Korruptionsaffäre? Die SZ erzählt die Geschichte der wichtigsten Akteure. Heute: Norbert Röger, Ex-Oberstaatsanwalt. ... Das Innen- und das Justizministerium trügen für die massive Schädigung seines Rufes eine erhebliche Mitverantwortung. Das Justizministerium weist es empört von sich, seinen Namen öffentlich gemacht zu haben. Gespannt wartet man dort, was Röger jetzt vorhat. http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1688059. Siehe auch Pressemitteilung.
Harald Römmelt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.12.2002, ..., 2011)
Dirk Rosemeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.2002, ..., 2011) - im GVP 01.02.2010 und 10.03.2011 Amtsgericht Dresden nicht aufgeführt. Im GVP 01.07.2011 Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Beatrice Schäfer-Bachmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.1998, ..., 2011)
Werner Schäferhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.1999, ..., 2011)
Ralf Schamber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.1999, ..., 2011)
Dr. Holger Schindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 306 / Vizepräsident am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt - 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. 2009: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat.
Simone Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 15.03.1996, ..., 2011)
Harro Schultebeyring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.04.1995, ..., 2011)
Maria Seitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.2004, ..., 2011)
Jost Spangenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 03.08.1995, ..., 2011)
Ullrich Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.11.1994, ..., 2011) - Januar bis Juni 2009 Abordnung an das Amtsgericht Meißen
Gudrun Stengel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 26.07.1994, ..., 2011)
Bettina Stephan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.1999, ..., 2011)
Edeltraut Thaut (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 14.02.1995, ..., 2011)
Markus Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.07.1998, ..., 2011)
Sibylle Vollmers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.12.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1997 als Richterin am Amtsgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt.
Stefan Wawrzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 04.01.2000, ..., 2011)
Roland Wirlitsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.02.2007, ..., 2011) - ab 01.02.2001 Richter am Landgericht Dresden. 2010: Pressesprecher Strafsachen am Amtsgericht Dresden
Ute Worzfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 03.08.1995, ..., 2011)
Ralf Zönnchen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 15.07.1994, ..., 2011)
Richter auf Probe:
Paproth - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Dresden (ab , ..., 2011) - 01.10.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Dresden.
Abteilungen am Familiengericht Dresden:
300 F - Dr. Rainer von der Beeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 300 (ab 15.06.2003, ..., 2011)
301 F - Klaus Ehrnsperger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 301 (ab 01.08.2000, ..., 2011)
302 F - Gisela Kahles (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 302 (ab 01.07.2000, ..., 2011)
303 F - Susanne Reichel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 303 (ab 15.09.1995, ..., 2011)
304 F - Werner Hartel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 304 (ab 01.02.1999, ..., 2011)
305 F - Ute Muck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 305 (ab 01.11.1994, ..., 2011)
306 F - Dr. Holger Schindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 306 / Vizepräsident am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2010) - vorher ab 07.12.1998 Richter am Oberlandesgericht Dresden - 20. Zivilsenat - zugleich 20. Familiensenat. 2009: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat
307 F - Georg Flockerzi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 307 (ab 01.02.2002, ..., 2010) - Richter Flockerzi wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
308 F - Christina Egner-Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 308 (ab 15.07.1995, ..., 2011) - im GVP 2010 und 2011 mit dem Namen Egner aufgeführt - möglicherweise zwischenzeitlich ..., das soll ja in den besten Familien vorkommen. ... - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
309 F - Karin Ockert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 309 (ab 01.01.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1997 unter dem Namen Karin Ockert-Pätzhorn als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dresden - GVP 10.03.2011: unter den Namen Ockert aufgeführt - Pätzhorn ist offenbar abhanden gekommen. IMS ausgebildete Mediatorin und promovierte Germanistin. Mediation auch in englisch/ deutsch oder spanisch/ deutsch.
310 F - Arndt Fiedler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 310 (ab 01.01.2000, ..., 2011)
311 F - Sabine Müller-Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 311 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1999 als Richterin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt. Amtsgericht Chemnitz - GVP 01.01.2010: Familiengericht - Abteilung 3. Amtsgericht Dresden - GVP 01.10.2011: Familiengericht - Abteilung 311.
312 F - Steffen Riemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 312 (ab 01.04.1997, ..., 2011)
313 F - Erwin Gerster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 313 (ab 15.12.1996, ..., 2011)
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Dresden tätig:
Kerstin Albrecht (Jg. 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.2000 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Matthias Allmang (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.11.1996, ..., 2005)
Eva Maria Ast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Chemnitz / Familiengericht - Abteilung 5 / Vizepräsidentin am Amtsgericht Chemnitz (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2004 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal aufgeführt.
Joachim Freiherr von Barnekow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Dresden / 24. Zivilsenat - zugleich 24. Familiensenat (ab 01.11.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Ab 01.11.2004 Richter am OLG Dresden.
Kai-Uwe Deusing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961 im hessischen Dillenburg) - Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig / Vizepräsident am Landgericht Leipzig (ab 14.01.2008, ..., 2010) - begann seine berufliche Laufbahn im August 1991 beim Bezirksgericht Dresden. Nach einer Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz von Oktober 1991 bis August 1993 in den Folgejahren als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden (1994-1995) sowie als Richter am Amtsgericht Dresden (1993-1994, 1998) und am Oberlandesgericht Dresden (1996-1997, 1999). Seit Januar 2000 im Sächsischen Staatsministerium der Justiz als Referatsleiter für das Materielle Zivilrecht, für einigungsbedingte Fragen des Vermögens-, Schuld- und Sachenrechts sowie das Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registerrecht zuständig. Zum 01. November 2000 zum Ministerialrat ernannt. Siehe auch Pressemitteilung.
Ingeborg Diehl (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 02.12.1999, ..., 2005)
Ulf Johannes Dieker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Dresden (ab 01.11.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2000 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Anette Dönch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.02.2000, ..., 2010)
Gerd Halfar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948 in Wunsiedel) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden / Präsident am Landgericht Dresden (ab 01.03.2003, ..., 2010) - ab 1977 Richter und Staatsanwalt im Freistaat Bayern und in Nordrhein-Westfalen. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1978 als Richter am Landgericht Hof aufgeführt. 1991 Aufbau der westdeutschen Justiz im Freistaat Sachsen: Ab 01.08.1991 Richter am Bezirksgericht Dresden. Ab 01.01.1993 Vizepräsident des Landgerichts Dresden. Ab 01.09.1996 Präsident des Amtsgerichts Dresden. Vom 10.04.2001 bis 01.03.2003 Leiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung im Sächsischen Staatsministerium der Justiz.
Klaus Hüner (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.03.2001, ..., 2005)
Elke Käthner (Jg. 1951) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.08.1994, ..., 2005)
Gertraud Koj (Jg. 1941) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht (ab 17.06.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 irrtümlich noch als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Thomas Köhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Dresden / 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat (ab , ..., 2010) im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.1999 als Richter am Amtsgericht Dresden aufgeführt. Oberlandesgericht Dresden - GVP 13.09.2010.
Ronald Krewer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.10.1999, ..., 2008)
Dr. Sonja Kroschel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.09.1998, ..., 2008)
Barbara Kuchler (geb. ....) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Marianne Liebschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.11.1995, ..., 2008)
Sabine Meng (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ab 01.09.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Elke Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht Dresden / Familiengericht - Abteilung 306 (ab 05.08.1994, ..., 2009)
Hans-Jürgen Müller-Kuckelberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Dresden / Präsident am Amtsgericht Dresden (ab 15.06.2001, ..., 2009)
Peter Müseler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.02.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richter am Amtsgericht Görlitz aufgeführt.
Dr. Antje Nicklaus (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.11.1998, ..., 2005)
Dr. Leon Ross (Jg. 1968) - Richter am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.2000, ..., 2005)
Ingeborg Schäfer (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.01.2002, ..., 2005)
Roland Scheffold (Jg. 1938) - Präsident am Landgericht Dresden (ab 01.09.1996 , ..., 2002) - ab 1968 juristische Laufbahn in Baden-Württemberg. 1982 Vorsitzender Richter am Landgericht. Im Mai 1991 Abordnung nach Sachsen, Direktor des Kreisgericht Meißen. Danach Direktor der Kreisgerichte Dresden-Land und Dresden-Stadt. Ab 0 1.09 1992 Vizepräsident des Landgerichts Freiburg. Ab 01.01.1993 bis 1996 Präsident des Amtsgerichts Dresden. Von September 1996 bis August 2002 Präsident des Landgerichts Dresden.
Dr. Wilfried Spriegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952 in Dinkelsbühl) - Richter am Amtsgericht Leipzig / Präsident am Amtsgericht Leipzig (ab 01.10.2002, ..., 2008) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung Richter bei den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg. Seit 1983 bei der Staatsanwaltschaft Ansbach. Ab 1988 Richter am Landgericht Ansbach. Von 1992 bis 1994 im Wege der Abordnung am Kreisgericht Chemnitz und am Landgericht Chemnitz tätig. Zum 16. Mai 1994 Wechsel in den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Chemnitz ernannt. Von August 1994 bis 1997 leitete er das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Im Oktober 1997 Versetzung an das Amtsgericht Dresden als Vizepräsident. Ab 15.05.2000 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden. Zum 1. Oktober 2002 Ernennung zum Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2002 als Präsident am Amtsgericht Leipzig aufgeführt. Seit April 2008 Abteilungsleiter im Sächsischen Rechnungshof.
Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg Stolberg (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Görlitz / Präsident am Landgericht Görlitz (ab 01.04.2008, ..., ) - vorher ab 01.05.2002 Direktor am Amtsgericht Hoyerswerda / vorher Richter am Amtsgericht Bautzen und Amtsgericht Dresden
Petra Strack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Freiberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2000 als Richterin am Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Heike Teitge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ab 15.03.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2004 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden aufgeführt.
Martin Uebele (geb. 1959 in Hechingen) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Görlitz (ab 01.12.2007, ..., ) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung 1988 tätig in der Justiz des Landes Baden-Württemberg. Ab Dezember 1991 Aufbau der Justiz nach westdeutschem Vorbild in Sachsen. Staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, später Leiter der Zweigstelle Zittau. Ab Oktober 1993 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Januar 1995 Oberstaatsanwalt. Von Juli 1993 bis April 1998 teilweise an die Behörde des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof abgeordnet. März 1998 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Bautzen. Von September 2001 bis Februar 2006 Vizepräsident des Amtsgerichts Dresden. Ab März 2006 Referatsleiter beim Staatsministerium der Justiz
Anne-Ruth Uhlig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.05.1998, ..., 2008)
Gudrun Weidig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richterin am Amtsgericht Dresden (ab 01.08.1994, ..., 2008)
Michael Wolting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961 in Osnabrück) - Richter am Amtsgericht Leipzig / Präsident am Amtsgericht Leipzig (ab , ..., 2010) - von 1997 bis 2001 Staatsanwalt und dann Richter beim Landgericht, Oberlandesgericht und Amtsgericht Dresden. August 2001 Abordnung, im August 2002 Versetzung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht Dresden aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Dresden (ab 01.09.2009, ..., )
Gabriele Graf
Diplom-Sozialpädagogin
Systemische Familientherapeutin
Rudolf-Breitscheid-Str. 29
01809 Heidenau
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Dresden für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Dresden (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Astrid von Friesen
Diplom-Pädagogin
Veilchenweg 28
01326 Dresden
Telefon 0351 / 2106406
Ines Pokern
Mediatorin und Diplomsozialpädagogin
Tharandter Str. 7
01737 Oberhermsdorf
Telefon: 0351 / 650 20 48
E-Mail: inespokern@hotmail.com
Internet: http://www.dresdner-initiative-trennungskinder.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 2
01097 Dresden
Telefon: 0351 / 8044430
E-Mail: efl-beratung.dresden@bistum-dresden-meissen.de
Internet:
Träger: Bistum Dresden-Meißen
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Sexualberatung, Krisenintervention, Gruppenarbeit, Hilfe und Beratung für Frauen, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene
Louisenstr. 46
Telefon: 0351 / 8023533
01099 Dresden
E-Mail: beratungsstelle@malwina-dresden.de
Internet: http://www.malwina-dresden.de
Träger: Malwina e.V.
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Sozialberatung, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Jugendberatung, Mediation, Ber. zu Trennung/Scheidung
BiP-Beratungsstelle in Pieschen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bürgerstr. 75
01127 Dresden
Telefon: 0351 / 8588-153
E-Mail: bip-dresden@gmx.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-dresden.de
http://www.outlaw-jugendhilfe.de/erziehungsberatungsstelle-bip.html
Träger: Deutscher Kinderschutzbund / Outlaw Jugendhilfe gGmbH
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Telefonische Beratung
Mitarbeiter/innen: K. Jähnel - Diplom-Heilpädagogin, H. Tasler - Diplom-Pädagogin, G. Grafe - Diplom-Sozialpädagoge, S. Höring - Diplom-Psychologe, S. Keil de Ballon - Diplom-Psychologin, E. Malbrich-Nowotny - Diplom-Sozialpädagogin
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erziehende im Kinder-, Jugendu. Familienzentrum
Spreewalder Str. 1
01239 Dresden
Telefon: 0351 /2813268
E-Mail: beratungsstelle@vsp-dresden.de
Internet: http://www.vsp-dresden.de
Träger: Verbund sozialpädagogischer Projekte (VSP) e.V.
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Gruppenarbeit, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter
AWO Schwangeren-, Familien- und Beratungszentrum Neues leben
Schaufußstr. 27
01277 Dresden
Telefon: 0351 / 3361107
E-Mail: awo.schwanger.beratung@gmx.de
Internet:
Träger: Arbeiterwohlfahrt
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Ev. Ehe- und Lebensberatung Integrierte Beratungsstelle
Schneebergstr. 27
01277 Dresden
Telefon: 0351 / 31502-0
E-Mail: lebensberatung.dresden@diakonie-dresden.de
Internet: http://www.diakonie-dresden.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Sexualberatung
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Dürerstr. 88
01307 Dresden
Telefon: 0351 / 447960
E-Mail: rschubert@dresden.de
Internet: http://www.dresden.de
Träger: Stadt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Ber. f. Kinder psych. kranker Eltern
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
JugendInfoService Dresden
Waisenhausstr. 8
01067 Dresden
Telefon: 0351 / 4976684, 4848715
E-Mail: info@jugendinfoservice.de
Internet: http://www.jugend-in-dresden.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung, online-Ber.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Bautzner Str. 125
01099 Dresden
Telefon: 0351 / 816-5051
E-Mail: jugendamt@dresden.de
Internet: http://www.dresden.de
Träger: Stadt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Ber. f. Kinder psych. kranker Eltern
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Braunsdorfer Str. 13
01159 Dresden
Telefon: 0351 / 4240354
E-Mail: aschady@dresden.de
Internet: http://www.dresden.de
Träger: Stadt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Beratung für psychisch Kranke, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Jugendberatung
Mitarbeiter/innen:
Frau Ruß - Diplom-Psychologin / Jugendamt Dresden / Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien - Braunsdorfer Str. 13 (ab , ..., 2009)
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
August-Bebel-Str. 29
01219 Dresden
Telefon: 0351 / 4777414
E-Mail:
Internet: http://www.dresden.de
Träger: Stadt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Ber. f. Kinder psych. kranker Eltern
Verfahrensbeistände:
Jörg-Michael Bornemann
Diplom- Sozialarbeiter
Zum Nixenteich 16, 01328 Dresden
Tel.: (0351) 264 19 007
Fax: (0351) 269 81 26
Mobil: (0171) 262 07 28
Mail:: Bornemann@BeratenBetreuen.de
Bestellung am Amtsgericht Dresden, Amtsgericht Pirna, Amtsgericht Dippoldiswalde, Oberlandesgericht Dresden
Bestellung am Amtsgericht Dresden durch Richter Schindler.
Gabriele Graf
Diplom-Sozialpädagogin
Systemische Familientherapeutin
Rudolf-Breitscheid-Str. 29
01809 Heidenau
Kirsten Jentsch
Hietzinger Str. 4, 01324 Dresden
oder auch
Voglerstr. 30, 01277 Dresden
Qualifikation ist dem Väternotruf nicht bekannt.
Thomas Luding
geb. 1972
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Bürogemeinschaft Burmeister & Luding GmbH
Ambulante Erziehungshilfen Dresden
Naumannstraße 8
01309 Dresden
Telefon: 0351 / 3141411
Fax: 0351 / 3141004
E-Mail: info@burmeister-luding.de
Internet: http://burmeister-luding.de
Dagmar Michael
Sozialpädagogin
Rudolf-Breitscheid-Str. 29
01809 Heidenau
oder auch:
01326 Dresden
Bestellung am Amtsgericht Dresden
(ab , ..., 2009, ..., 2011)
Bestellung am Amtsgericht Dresden durch Richter Flockerzi, Richter Hartel (2011)
Frau Dagmar Michael wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Rita Müller
Dipl. Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin (FH), Verfahrensbeistand, Mediatorin,
seit 1999 Verfahrensbeistandschaften in Chemnitz, Dresden und Umgebung, sowie am OLG Dresden
seit 1992 Tätigkeit in Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Chemnitz und Dresden- Leiterin der BS bei Malwina e.V. Dresden- Neustadt
Bestellung am Amtsgericht Chemnitz, Amtsgericht Dresden, Oberlandesgericht Dresden
Yvonne Schröder
Rechtsanwältin
Julius-Otto-Str. 10
01219 Dresden
Schiller Str. 5
01737 Tharandt
Cornelia Walther
Bestellung am Amtsgericht Dresden durch Richterin Ockert.
Oberlandesgericht Dresden - 21 UF 969/11 - Beschluss vom 02.02.2012: sorgerechtliche Diskriminierung eines nichtverheirateten Vaters durch das Amtsgericht Dresden - 309 F 1932/11 - wird aufrechterhalten.
Rechtsanwälte:
Ute Galda
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Radeberger Straße 14 b
01099 Dresden
Telefon: 0351 / 207 22 77
Fax: 0351 / 207 22 88
E-Mail: kontakt@anwaltskanzlei-galda.de
Internet: http://www.dresdner-initiative-trennungskinder.de
Gutachter:
Marlies Baumann
08393 Meerane
Beauftragung am Amtsgericht Dresden, Amtsgericht Plauen
Andreas Ludwig
Diplom-Psychologe
99423 Weimar
Beauftragung am Amtsgericht Dresden durch Richter Hartel (2009)
200 Kilometer von Dresden nach Weimar, das kostet sicher ordentlich Fahrzeit und Geld. In Dresden scheint es wohl keine geeigneten Gutachter zu geben. Tal der Ahnungslosen?
Ludwigkeit
Diplom-Pädagogin
Allgemeiner Sozialer Dienst, OA Dresden-Plauen
Beauftragung Mai oder Juni 2001 durch Richterin Muck.
Thomas H. Meyer-Deharde
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Familientherapeut
Suchttherapeut
Institut für systemische und lösungsorientierte Arbeit
Eichbuschweg 20
01328 Dresden (Malschendorf)
Telefon: 0351 / 2633669
Internet: http://www.meyer-deharde.de
Beauftragung am Amtsgericht Dresden, Oberlandesgericht Dresden
Beauftragung am Amtsgericht Dresden durch Richterin Müller (2007), Richter Flockerzi (2009)
Heinrich Noelle
Psychologischer Psychotherapeut
Friedrichsstr. 4
02977 Hoyerswerda
Dorit Schulze
Dr. phil. Diplom-Psychologin
01855 Sebnitz
Beauftragung am Amtsgericht Dresden, Amtsgericht Pirna und Amtsgericht Riesa
http://www.rechtspsychologie-halle.de/mitarbeiter.html
Frau Dorit Schulze wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Beauftragung am Amtsgericht Dresden durch Richter Hartel (2002), Richterin Egner-Wagner (2004), Richterin Muck (2009)
Beauftragung am Amtsgericht Dresden (ab , ..., 2004, ... 2009)
Ursula Süß-Falckenberg
Dr. rer. medic.
Diplom-Psychologin
Systemische Therapeutin (SG)
sogenannte "Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs"
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Goetheallee 12, 01309 Dresden
Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Süß-Falkenberg, U. (2005): Familientagesklinische Behandlung bei sozial und emotional gestörten Kindern. Eine 1½-Jahres-Katamnese. Inauguraldissertation der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden.
Maja von Strempel
IGF Berlin - sogenanntes Institut für Gericht und Familie
Bestellung am Amtsgericht Dresden durch Richterin Muck (2007)
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Dresden
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Dresden noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Dresden
Bürogemeinschaft Burmeister & Luding GmbH
Ambulante Erziehungshilfen Dresden
Naumannstraße 8
01309 Dresden
Telefon: 0351 / 3141411
Fax: 0351 / 3141004
E-Mail: info@burmeister-luding.de
Internet: http://burmeister-luding.de
Prozess um Mord an Ägypterin
Angeklagter provoziert zum Auftakt
Im Prozess um die Tötung der Ägypterin Marwa El-Sherbini am Dresdner Landgericht hat sich der Angeklagte zum Prozessauftakt nicht geäußert. Er erschien am ersten Prozesstag vermummt mit einem Kapuzenpullover, einem Basecap und einer Sonnenbrille im Gerichtssaal, weigerte sich auch nach der Aufforderung durch die Richterin seine Brille abzunehmen und kassierte dafür eine Geldstrafe. Selbst die Fragen zu seiner Person beantwortete der 28-jährige Russlanddeutsche nicht, er weigerte sich sogar, sie mit einem Nicken zu beantworten.
Polizisten gehen mit dem vermummten Angeklagten Alex W. in einen Verhandlungssaal des Dresdner Landgerichtes.; Rechte: dpa
Polizisten gehen mit dem Angeklagten in den Verhandlungssaal.
Anklage spricht von bloßem Hass auf Muslime
Der 28-Jährige muss sich seit Montag für die Messerattacke vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Oberstaatsanwalt Frank Heinrich sagte, der Angeklagte habe die 31-Jährige und ihren Ehemann "aus bloßem Hass auf Nichteuropäer und Muslime" vernichten wollen. Er habe auf die beiden Opfer Dutzende Male eingestochen, bevor er von den Sicherheitskräften überwältigt werden konnte.
Witwer schildert Attacke
Der Witwer der getöteten Ägypterin, Elwy Ali Okaz, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, schilderte am ersten Prozesstag die Attacke vom 1. Juli. Seiner Aussage nach war der tödliche Angriff auf seine Frau im Dresdner Landgericht Minutensache.
Der Ehmann von Marwa El-Sherbini sitzt im Gerichtssaal.; Rechte: dpa
Der Ehemann von Marwa El-Sherbini sagt als erster Zeuge aus
Okaz, der bei der Messerattacke ebenfalls schwer verletzt wurde, erklärte, er, seine Frau und ihr dreijähriger Sohn hätten das Gericht gerade verlassen wollen, als sie vom Angeklagten angegriffen wurden. Als er seine Frau verteidigen wollte, sei ein Schuss gefallen und er habe das Bewusstsein verloren.
Der Witwer war auf zwei Krücken im Gerichtssaal erschienen. Er war während des Angriffs von dem 28-jährigen Angeklagten durch Messerstiche schwer verletzt worden. Außerdem hatte ein Polizist den Ägypter angeschossen. Der Beamte gab später an, den Ehemann irrtümlich für den Täter gehalten zu haben.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Die Verteidiger bezweifelten zum Prozessauftakt die Urteilsfähigkeit der Richter und stellten Befangenheitsanträge. Rechtsanwalt Michael Sturm sagte, der Prozess finde im selben Gebäude statt, in dem sich auch das Verbrechen ereignete. Es gebe eine nahe liegende persönliche Betroffenheit der Richter. Eine andere Kammer des Landgerichtes lehnte die Anträge jedoch ab.
Dresdner Landgericht für Mordprozess abgesperrt | Galerie
Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Dresden - zwei Polizisten stehen vor dem Eingang; Rechte: MDR/Uwe Klost Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Dresden - Straßenabsperrung; Rechte: MDR/Uwe Klost Landgericht Dresden - Ü-Wagen des MDR; Rechte: MDR/Uwe Klost
16 Messerstiche im Gerichtssaal
Der Angeklagte Alex W. hatte am 1. Juli 2009 während eines Berufungsprozesses im Dresdner Landgericht auf die 31 Jahre alte Ägypterin eingestochen. Die schwangere Frau wurde von 16 Messerstichen in Rücken, Brust und Arme getroffen. Sie starb noch im Gerichtssaal.
Zu der damaligen Verhandlung im Dresdner Landgericht war es gekommen, weil der Russlanddeutsche die Frau im Sommer 2008 auf einem Spielplatz in Dresden als "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe" beschimpfte. Die Ägypterin hatte ihn zuvor gebeten, ihrem Sohn einen Platz auf einer Kinderschaukel frei zu machen. Das Dresdner Amtsgericht verurteilte Alex W. daraufhin zu einer Geldstrafe. Weil er diese nicht akzeptieren wollte, war es zu der Berufungsverhandlung gekommen.
Der Fall El-Sherbini: Chronik der Ereignisse in Bildern | Galerie
Marwa El-Sherbini; Rechte: dpa Ein Bestattungswagen steht vor dem Landgericht in Dresden. ; Rechte: dpa Polizisten und Sanitäter stehen nach einer Messerstecherei im Landgericht Dresden. ; Rechte: ddp
Elf Prozesstage geplant
Der Prozess findet unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Landgericht gleicht einem Hochsicherheitstrakt. Der Tod der Frau hatte in arabischen Ländern für Empörung gesorgt. Einige Prediger hatten die Muslime zu Vergeltung aufgerufen. Insgesamt sind für den Prozess elf Verhandlungstage geplant. Am Dienstag wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann soll auch der Richter aussagen, der die Berufungsverhandlung am 1. Juli geleitet hatte.
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2009, 22:32 Uhr
Frühere Meldungen
http://www.mdr.de/sachsen/6801228.html
Kommentar Väternotruf:
Von der Kinderschaukel auf einem Spielplatz in Dresden zum Amtsgericht Dresden. Vom Amtsgericht Dresden zum Landgericht Dresden und dann in den Tod. Es ist schon makaber, der deutsche Beleidigungsparagraph §185 führt nicht zum Schutz des Opfers der Beleidigung, sondern zu dessen Tod. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, hätte Goethe gesagt. Doch wenigstens ist die deutsche Justizmaschinerie mittels §185 mit Arbeit versorgt und kein Beamter muss Däumchen drehen, die Steuerzahler/innen zahlen für den Beleidigungswahn brav die Zeche. Gute Nacht Deutschland.
"Ausgegrenzte Väter? – Scheidungsväter auf der Suche nach Akzeptanz"
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie zu unserer Veranstaltung im Rahmen der Reihe "Männer im Gespräch" am 23.05.2007 einladen.
Diese steht unter dem Thema "Ausgegrenzte Väter? – Scheidungsväter auf der Suche nach Akzeptanz" und findet 19:00 Uhr im Plenarsaal des Dresdner Rathauses statt.
Nach einem einführenden Vortrag durch Prof. Holger Brandes, Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden, wird Dr. Regine Schneider vom MDR Figaro als Moderatorin mit Claus Lippmann, Amtsleiter Jugendamt; Dr. Ingemarie Neufeldt, Mediatorin; Werner Hartel, Familienrichter am Amtsgericht Dresden; Susanne Köhler, Rechtsanwältin; Thomas Schlüter, Vater und Michael Anacker, Vater, dem bewegenden Thema nachgehen.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Kristina Winkler
(See attached file: Einladung.pdf)
______________________________________________
Landeshauptstadt Dresden
Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Telefon: (03 51)4 88-22 67
Fax: (03 51)4 88-31 09
http://www.dresden.de/frau-mann
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 661/00 vom 11.12.2000, Absatz-Nr. (1 - 25), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20001211_1bvr066100.html
Frei für den privaten Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 661/00 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn W...
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Georg Rixe,
Hauptstraße 60, Bielefeld -
gegen a)den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Februar 2000 - 10 WF 711/99 -,
b)den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 8. Dezember 1999 - 306 F 1531/98 -,
c)die Dauer des Verfahrens - VIII 447/97, 306 F 1531/98 - des Amtsgerichts Dresden
undAntrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Papier
und die Richterinnen Haas,
Hohmann-Dennhardt
am 11. Dezember 2000 einstimmig beschlossen:
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Februar 2000 - 10 WF 711/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). Die Entscheidung wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Der Freistaat Sachsen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen in Höhe von 2/3 zu erstatten.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 15.000 DM (in Worten: fünfzehntausend Deutsche Mark) festgesetzt.
Gründe:
1
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung seiner Untätigkeitsbeschwerde sowie die überlange Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens, in dem er als Vater seines ehelich geborenen Kindes die Ausübung eines Umgangsrechts durchsetzen will.
I.
2
1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines im Jahre 1990 ehelich geborenen Kindes. Inhaberin der elterlichen Sorge ist die leibliche Mutter.
3
Im Mai 1996 erging eine Umgangsentscheidung zu Gunsten des Beschwerdeführers, welche die Mutter jedoch - trotz Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - im Wesentlichen missachtete.
4
Daher beantragte der Beschwerdeführer im März 1997 beim Vormundschaftsgericht die Einrichtung einer Umgangs- bzw. Ergänzungspflegschaft, um die Ausübung des Umgangsrechts sicherzustellen. Die Mutter beantragte daraufhin im Juni 1997 einen Umgangsausschluss und verweigerte den Umgang unter anderem mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Im November 1997 schlossen die beiden Elternteile im Ehescheidungsverfahren eine Umgangsvereinbarung, die dem Beschwerdeführer (erneut) die Ausübung eines Umgangs zu festgelegten Zeiten einräumte. Gleichwohl suchte der Beschwerdeführer im Verfahren wegen Einrichtung einer Pflegschaft mehrmals um eine schnelle Entscheidung nach. Im Januar 1998 gab das Vormundschaftsgericht das Verfahren zuständigkeitshalber an das Familiengericht ab, welches im selben Monat auf die bestehende Umgangsvereinbarung verwies. In der Folgezeit bat der Beschwerdeführer mehrmals um eine Entscheidung des Familiengerichts.
5
Im Mai 1998 bat das Gericht das Jugendamt um Unterstützung und Erstattung eines Berichts. Schließlich bestimmte das Amtsgericht - nach mehrmaligen Aufforderungen durch den Beschwerdeführer - am 26. August 1998 einen Termin für den 24. September 1998. In diesem Termin verzichtete der Beschwerdeführer wegen einer inzwischen begonnenen Therapie des Kindes zunächst auf Umgang; das Gericht avisierte einen neuen Termin für die zweite Dekade des Novembers. Am 13. November 1998 erinnerte der Beschwerdeführer an diesen Hinweis des Gerichts. In der Folgezeit beschränkte sich das Gericht gleichwohl auf drei Nachfragen (vom 11. November 1998, 13. Januar 1999, 22. April 1999) nach dem Stand der Therapie. Am 22. April 1999 und 7. Mai 1999 bat der Beschwerdeführer unter Hinweis auf die faktische Umgangssperre um Fortgang des Verfahrens. In einem Schriftsatz vom 17. Mai 1999 führte er aus, dass eine schlechte gerichtliche Entscheidung in jedem Fall besser sei als ein schlichtes Dahingleiten der Zeit. Das Gericht verwies ihn daraufhin am 25. Mai 1999 auf die letzte Sachstandsanfrage. Anfang Juni 1999 wandte sich der Beschwerdeführer erneut an das Gericht, äußerte Bedenken gegen eine Therapie, die von einer von der Mutter beauftragten Therapeutin durchgeführt und bei der er nicht einbezogen werde und verwies ausdrücklich auf seinen Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes. Im Juni 1999 teilte die Therapeutin mit, dass es ihr nicht möglich sei, in den vom Gericht geforderten Abständen Therapiefortschritte zu formulieren, da ein Therapieprozess in langen Zeiträumen ablaufe. Daraufhin beraumte das Gericht letztlich einen Termin auf den 23. September 1999 an. Am Ende dieses Termins teilte das Gericht laut Protokoll mit, dass es die Verfahrensbeteiligten über die Art und Weise der Fortführung des Verfahrens Ende März 2000 von Amts wegen informieren werde.
6
Daraufhin erhob der Beschwerdeführer am 29. November 1999 Untätigkeitsbeschwerde. Das Amtsgericht legte das Verfahren mit Beschluss vom 8. Dezember 1999 dem Oberlandesgericht vor. Dieses verwarf die Beschwerde im angegriffenen Beschluss vom 16. Februar 2000 als unzulässig (vgl. FamRZ 2000, S. 1422 f.). Zur Begründung führte es insbesondere aus: Als Untätigkeitsbeschwerde sei der Rechtsbehelf unzulässig. Diese sei nur dann gegeben, wenn Veranlassung zu der Annahme bestehe, eine sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts führe zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand. Das Amtsgericht sei jedoch nicht untätig geblieben, was sich aus der dreimaligen Nachfrage bei der Therapeutin ergebe. Außerdem obliege es der Entscheidung des zuständigen Richters, welche konkreten Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt tatsächlich zu ergreifen seien.
7
In der Zeit von Dezember 1997 bis Februar 1998 sah der Beschwerdeführer seinen Sohn insgesamt an sechs Terminen. Ein weiterer Umgang erfolgte auf Anregung des Oberlandesgerichts am 20. Juni 1998; seitdem blieben Umgangskontakte aus.
8
2. Der Beschwerdeführer rügt mit seiner am 13. April 2000 erhobenen Verfassungsbeschwerde unter anderem eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
9
3. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und die Mutter des Kindes - als Beteiligte des Ausgangsverfahrens - haben zu der Verfassungsbeschwerde Stellung genommen. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet.
II.
10
1. Die Verfassungsbeschwerde ist im Umfang ihrer Zulässigkeit zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) angezeigt ist (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93 c BVerfGG). Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (§ 93 c Abs. 1 Satz 1 und 2 BVerfGG).
11
a) Die Frage, welcher verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab für die Überprüfung der Effektivität des Rechtsschutzes bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten heranzuziehen ist, wurde in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bereits grundsätzlich geklärt. Danach ist die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für den einzelnen Bürger aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleiten. Dieses fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl.BVerfGE 88, 118 <124>). Ob eine Verfahrensdauer unangemessen lang ist, muss nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 55, 349 <368> ; BVerfG, NJW 1995, S. 1277 <1277>; FamRZ 1997, S. 871 <873>). Zudem hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt, dass auch die Natur eines Verfahrens danach verlangen kann, dieses mit der gebotenen Beschleunigung durchzuführen (vgl.BVerfGE 46, 17 <29>).
12
b) Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Anspruch des Beschwerdeführers auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
13
aa) In umgangsrechtlichen Verfahren gibt es keine festgelegten Grundsätze, die besagen, wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verhindernden Verfahrensdauer auszugehen ist (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, S. 871 <872 f.>).
14
In kindschaftsrechtlichen Verfahren, also Streitigkeiten, die das Sorge- oder Umgangsrecht betreffen, ist jedoch bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch als angemessen erachtet werden kann, einzubeziehen, dass jede Verfahrensverzögerung wegen der eintretenden Entfremdung häufig schon rein faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung führt, noch bevor ein richterlicher Spruch vorliegt (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, S. 871 <873>).
15
Es kann daher bei der Bestimmung der "angemessenen Zeit", wie sie der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes fordert, in diesem Zusammenhang nicht von den objektiven Zeitmaßstäben eines Erwachsenen ausgegangen werden. Einzubeziehen ist vielmehr, dass sich das kindliche Zeitempfinden von dem eines Erwachsenen unterscheidet: Erst mit zunehmendem Alter erwirbt ein Kind die Fähigkeit zur Wahrnehmung und Schätzung von Zeit und lernt, dass "verschwundene" Personen wieder auftauchen. Kleinere Kinder empfinden daher - auf objektive Zeitspannen bezogen - den Verlust einer Bezugsperson schneller als endgültig als ältere Kinder oder gar Erwachsene. Deswegen ist die Gefahr einer faktischen Präjudizierung hier besonders groß. In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist nach alledem eine besondere Sensibilität für die Problematik der Verfahrensdauer erforderlich (vgl. auch BVerfG, FamRZ 2000, S. 413 <414>).
16
Es kommt hinzu, dass auch die mit einem gerichtlichen Verfahren einhergehenden Belastungen für die Betroffenen grundsätzlich Einfluss auf die Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer nehmen (vgl.BVerfGE 46, 17 <29> ; NJW 1992, S. 2472 <2473>; NJW 1995, S. 1277 <1277>). Insbesondere in gerichtlichen Verfahren, die Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zum Gegenstand haben, geht es für alle Verfahrensbeteiligten naturgemäß um besonders bedeutende, die weitere Zukunft maßgeblich beeinflussende Entscheidungen, die in der Regel auch unmittelbaren Einfluss auf die persönlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern nehmen. Insbesondere in umgangsrechtlichen Verfahren, in denen es meist darum geht, ob und gegebenenfalls wann ein Elternteil sein leibliches Kind sehen darf, offenbart sich die Tragweite eines solchen gerichtlichen Verfahrens - und damit auch seine Bedeutung für die Verfahrensbeteiligten - in besonderem Maße.
17
bb) Diesen Maßstäben wird die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht gerecht.
18
Das Oberlandesgericht hat sich bei seiner Entscheidung über die Untätigkeitsbeschwerde des Beschwerdeführers auf die Feststellung beschränkt, dass das Amtsgericht wegen seiner Nachfragen bei der behandelnden Therapeutin nicht untätig geblieben sei. Dies genügt jedoch dem Anspruch des Beschwerdeführers auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG nicht.
19
Überprüft ein Oberlandesgericht in einem kindschaftsrechtlichen Verfahren im Rahmen einer Untätigkeitsbeschwerde das Verfahren des Familiengerichts, dann muss es zunächst dem Verfahrensgegenstand Rechnung tragen. Das Oberlandesgericht geht jedoch nicht darauf ein, dass in einem umgangsrechtlichen Verfahren jede Verfahrensverzögerung faktisch nicht nur zu einem Umgangsausschluss führt, sondern daneben auch Tatsachen geschaffen werden, die Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens nehmen können, denn mit zunehmender Verfahrensdauer schreitet auch die Entfremdung zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Sohn weiter voran.
20
Es kommt hinzu, dass das Oberlandesgericht auch deswegen dem Anspruch des Beschwerdeführers auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht hinreichend Rechnung trägt, weil es bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde unberücksichtigt lässt, dass der Beschwerdeführer den erwähnten faktischen Umgangsausschluss ausschließlich dadurch angreifen kann, dass er gegen die Verfahrensdauer als solche vorgeht. Denn das Amtsgericht nimmt ihm durch das Unterlassen einer formellen und begründeten Entscheidung die Möglichkeit, diese mit der Beschwerde nach § 621 e ZPO anzufechten und damit ihre Überprüfung in der nächsten Instanz zu ermöglichen.
21
Daneben hat das Beschwerdegericht übersehen, dass der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG vorliegend gebietet, unter Berücksichtigung des Verfahrensgegenstandes, des Alters des betroffenen Kindes - im Hinblick auf die Einschätzung der Gefahr einer faktischen Präjudizierung - und der psychischen Belastungen, die mit einem solchen Verfahren einhergehen, auch die bisherige Verfahrensdauer zu berücksichtigen. Das Oberlandesgericht hat sich jedoch mit keinem Wort hiermit auseinandergesetzt.
22
Die Entscheidung vom 16. Februar 2000 ist aufzuheben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Oberlandesgericht bei hinreichender Berücksichtigung des Anspruchs des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre.
23
2. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG. Der Gegenstandswert war gemäß § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl.BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).
24
3. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93 d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
25
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Papier Haas Hohmann-Dennhardt
Überlange Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 661/00 vom 11.12.2000
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung seiner Untätigkeitsbeschwerde sowie die überlange Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens, in dem er als Vater seines ehelich geborenen Kindes die Ausübung eines Umgangsrechts durchsetzen will.
3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
Vizepräsident Papier
Richterin Haas
Richterin Hohmann-Dennhardt
I. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Februar 2000 - 10 WF 711/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). Die Entscheidung wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen
veröffentlicht u.a. in "FamRZ", 2001, Heft 12, S. 753-754
Kommentar Väternotruf:
Zuständig und verantwortlich für die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Verschleppung des Verfahrens war das Amtsgericht Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden und das Sächsische Staatsministerium für Justiz erklärten das Vorgehen des Amtsgerichts Dresden für akzeptabel.
Armes Deutschland, arme Steuerzahler, die mit solchen Beamten gestraft sind.
Der klagende Vater wurde vor dem Bundesverfassungsgericht von Rechtsanwalt Georg Rixe aus Bielefeld unterstützt.