Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Geilenkirchen
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung.
Amtsgericht Geilenkirchen
Konrad-Adenauer-Straße 225
52511 Geilenkirchen
Telefon: 02451 / 991-0
Fax: 02451 / 991-270
E-Mail: poststelle@ag-geilenkirchen.nrw.de
Internet: www.justiz.nrw.de/AL/justizbehoerden/ordentlichegerichte/ags/bez_koeln/geilenkirchen/index.php
Internetauftritt des Amtsgerichts Geilenkirchen (02/2011)
Informationsgehalt: miserabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Direktor am Amtsgericht Geilenkirchen: No Name - Richter am Amtsgericht Geilenkirchen / Direktor am Amtsgericht Geilenkirchen (ab , ..., 2010)
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Geilenkirchen:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Geilenkirchen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Das Amtsgericht Geilenkirchen ist zuständig für die Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk: Gangelt, Geilenkirchen, Übach-Palenberg
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väterhilfe Geilenkirchen
August Mustermann
Musterstraße 1
52511 Geilenkirchen
Telefon: 02451 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Wenn Sie Interesse haben, hier als Ansprechpartner der Väterhilfe Geilenkirchen aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Heinz Bergs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Geilenkirchen (ab 26.03.1990, ..., 2008)
Mariane Müller-Ohligschläger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Geilenkirchen / Familiengericht (ab 28.10.1981, ..., 2008)
Thomas Schönig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Geilenkirchen (ab 03.02.1995, ..., 2008)
Dr. Herbert Josef Vossen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Geilenkirchen / Familiengericht - Abteilung 11 (ab 20.05.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.08.2000 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Abteilungen am Familiengericht Geilenkirchen:
11 F - Dr. Herbert Josef Vossen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Geilenkirchen / Familiengericht - Abteilung 11 (ab 20.05.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.08.2000 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Geilenkirchen tätig:
Willi Linkens (geb. 04.08.1953) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln / 1981-1985 Richter (auf Probe) am Landgericht Aachen und Amtsgericht Geilenkirchen (ab 05.06.1981, ..., 1985) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 05.06.1981 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Siehe auch Info unten.
No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Anselm Pütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Geilenkirchen / Direktor am Amtsgericht Geilenkirchen (ab 03.01.1994, ..., 2008)
Corinna Waßmuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Heinsberg (ab 18.05.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.05.1995 als Richterin am Amtsgericht Geilenkirchen aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Geilenkirchen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Geilenkirchen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Geilenkirchen (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Martin-Heyden-Straße 13
52511 Geilenkirchen
Telefon: 02451 / 2124
Internet: www.beratung-caritas-ac.de/
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Ingrid Klein
Diplom-Psychologin
sogenanntes "Psychologisches Sachverständigenbüro", Neusser Weyhe 11, 41462 Neuss
oder auch: "Psychologisches Sachverständigenbüro Klein", Kolpingstraße 12, 41462 Neuss
Beauftragung am Amtsgericht Geilenkirchen, Amtsgericht Neuss
Uwe Völkening
Diplom-Psychologe
52332 Düren
Beauftragung am Amtsgericht Aachen, Amtsgericht Bonn, Amtsgericht Düren, Amtsgericht Geilenkirchen, Amtsgericht Jülich, Amtsgericht Siegburg
Väter-ent-sorgung nach Völkeningeinsatz nicht unwahrscheinlich.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Geilenkirchen
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Geilenkirchen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Geilenkirchen
Willi Linkens (geb. 04.08.1953) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln / 1981-1985 Richter (auf Probe) am Landgericht Aachen und Amtsgericht Geilenkirchen (ab 05.06.1981, ..., 1985) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 05.06.1981 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt
Dr. Willi LINKENS
Geboren am 4. August 1953 in Baesweiler - Setterich
1960 - 1965 Volksschule Baesweiler - Loverich
1973 Abitur am Neusprachl. Gymnasium Alsdorf
1973 Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Erstes Examen 1978 mit Prädikat
Seit 1978 verheiratet mit Maria Linkens Vater von zwei Töchtern
1978 - 1981 Referendarausbildung
1981 zweites juristisches Examen beim Landesjustizprüfungsamt NRW mit Prädikat
1981 Promotion an der Universität Köln
1981-1985 Richter beim Landgericht Aachen und Amtsgericht Geilenkirchen
Mai 1985 Wahl zum Stadtdirektor der Stadt Baesweiler
1993 einstimmige Wiederwahl
Seit 1987 Prüfer für das Zweite juristische Staatsexamen beim Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums des Landes NRW
Seit 1991 Geschäftsführer des Technologie- und Gründerzentrums (Internationales Technologie- und Service-Center) in Baesweiler
Mitglied des Präsidiums des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes Lehrauftrag an der RWTH Aachen für Verwaltungsrecht
Im September 1999 zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Baesweiler durch die Bürgerschaft gewählt
13.Juni 2002 Verleihung der Bezeichnung „Honorarprofessor" an der RWTH Aachen
September 2004 wiedergewählt als Bürgermeister der Stadt Baesweiler
http://www.cdu-staedteregion-aachen.de/kommunalwahl-2009/cdu-buergermeister-und-ob.html
OLG Köln - 27. Zivilsenat
(Dr. Jährig: Vorsitzender Richter)
Beschluss: 27 UF 71/97
1,5 Tag Umgangsrecht pro Jahr!
Die sorgepflichtige Kindesmutter hatte zuvor über 3,5 Jahre ohne sachlichen Grund das bestehende Umgangsrecht des Kindesvaters (Az.: 2 aF 218/93 - Amtsgericht Geilenkirchen) erfolgreich entgegen gerichtlicher Ermahnung vereitelt.
Sie gewährt dem Kind nicht einmal Telefonkontakt zum Vater!
Das Bundesverfassungsgericht sagt im vorliegenden Fall (Az.: 1 BvR 1541/94), Zitat:
"Insbesondere hat das Gericht (OLG Köln) das Umgangsrecht des Beschwerdeführers keineswegs in Frage gestellt und die frühere Ehefrau sogar nachdrücklich darauf hingewiesen, daß sie sich künftig an die gerichtlichen Regelungen des Umgangsrechts halten müsse."
Von "müsse" kann keine Rede sein. Die Sorgepflichtige vereitelt bis heute völlig unbeirrt auch weiterhin das Umgangsrecht. Gerichtlich verfügtes Umgangsrecht ist im vorliegenden Fall nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Es ergibt sich die Frage, darf das Bundesverfassungsgericht den rechtssuchenden Kindesvater täuschen?
Das Jugendamt Heinsberg, angesprochen auf die fortwährende Umgangsvereitelung und Mißachtung bestehender Umgangsbeschlüsse durch die Sorgepflichtige, meint, Zitat Jugendamt Schreiben vom 05.10.94:
"Insbesondere die Rechtslage verbietet es dem Jugendamt, sich als Kontrollinstanz bei der Ausübung der elterlichen Sorge aufzuspielen. Ein Besuch bei der Kindesmutter wäre für die Sachbearbeiterin des Jugendamtes nur angezeigt, wenn sich dafür Gründe aus dem Gesichtspunkt des Wohles des Kindes ergeben würden. Das ist zur Zeit nach dem Kenntnisstand des Jugendamtes nicht der Fall."
Das Gericht beschließt ein Umgangsrecht zum Wohle des Kindes. Die Sorgepflichtige macht dann aber trotzdem was sie will. Umgangsvereitelung ist für das Jugendamt kein Thema.
Lt. psychologischem Gutachten vom Dezember 1994 vereitelt die Sorgepflichtige das Umgangsrecht willkürlich. Im Gutachten wird außerdem bestätigt, daß die Sorgepflichtige in dem Kind sogar ein Machtmittel hat, das sie gegen den Kindesvater einsetzt. Desweiteren bescheinigt das Gutachten der Sorgepflichtigen kindliches Trotzverhalten und keine volle Erziehungskompetenz. Darüber hinaus wird wiederholt festgestellt, daß das Kind ein gutes Vaterbild hat und ein Umgangsausschluß nicht dem Wohle des Kindes dient.
Eine Anzeige wegen Kindesentziehung wird für die kindesentziehende Sorgepflichtige dadurch gerettet, daß der Anwalt des Kindesvaters angeblich nicht formgerecht vorgetragen habe.
(Ein Bild von Sabine - darf nicht dargestellt werden, weil der Vater nicht sorgeberechtigt ist.)
Sabine (damals gerade 3 Jahre jung) möchte ihren Papa und auch die Oma wiedersehen!
Beweis:
Zeugnis der Kindesgroßmutter sowie Zeugnis einer neutralen fachlich qualifizierten Umgangsbegleiterin des DIALOG zum Wohle des Kindes, Düsseldorf, anläßlich eines Minutenkontakts zum Kind im Februar 98 an der Wohnungstür der Sorgepflichtigen.
Die Mitarbeiterin vom DIALOG wurde auf Initiative des Kindesvater für die Umgangsbegleitung gewonnen. Weder das Jugendamt noch das Gericht haben derartige Vorschläge gemacht. Die Sorgepflichtige lehnt die Umgangsbegleiterin ab. Der Anwalt der Sorgepflichtigen hat die Mitarbeiterin des DIALOG sogar schriftlich aufgefordert, von einer Begleitung des Kindesvaters abzusehen! Es stellt sich die Frage, welch unlauteren Absichten hat die Sorgepflichtige?
Im jüngsten Beschluß des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 17.12.97 heißt es dann nach 3,5 Jahren Umgangsvereitelung wörtlich:
"Zu Wiederannäherung der Besuchskontakte zwischen dem Antragsgegner und der Tochter Sabine der Parteien ist der Antragsgegner berechtigt, diese zunächst einmal im Monat, und zwar an jedem 1. Samstag im Monat, beginnend mit dem 4. Januar 1998, in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im mütterlichen Haushalt zu treffen.
Sollte dieser Termin wegen Krankheit des Kindes oder wegen dessen Ferienabwesenheit nicht eingehalten werden können, so tritt an die Stelle des 1. Samstags der 3. Samstag eines Monats. Kann auch dieser Termin wegen Krankheit des Kindes oder Ferienabwesenheit nicht eingehalten werden, so entfällt in diesem Monat der Besuchstermin."
(12 x 3 Stunden pro Monat = 36 Stunden pro Jahr = 1,5 Tag pro Jahr!!)
...
http://www.pappa.com/recht/urt/umg1k5t.htm