Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Groß-Gerau
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Groß-Gerau
Europaring 11-13
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 / 170-02
Fax: 06152 / 53536
E-Mail: verwaltung@ag-gross-gerau.justiz.hessen.de
Internet: www.ag-grossgerau.justiz.hessen.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Groß-Gerau (04/2012)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.04.2012 - http://www.ag-grossgerau.justiz.hessen.de/irj/AMG_Gross-Gerau_Internet?cid=a8cd3cb3e47bbf0cb6b1d2d0d2bb4a14
Bundesland Hessen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Direktorin am Amtsgericht Groß-Gerau: Ulrich Eisfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau / Direktor am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1992 als Richter am Amtsgericht Offenbach am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt.
Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Groß-Gerau: Ursula Marquard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1985 als Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.1985 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 01.04.2012: 2/3 Stelle.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Amtsgericht Groß Gerau 13 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von sonstigen Angestellten.
Das Amtsgericht Groß-Gerau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und örtlich zuständig für 164.326 der 251.633 Einwohner des Landkreises Groß-Gerau in den Gemeinden Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Riedstadt, Stockstadt und Trebur. Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach werden vom Amtsgericht Rüsselsheim betreut.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Landkreis Groß-Gerau
Väternotruf Groß-Gerau
August Mustermann
Musterstraße 1
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Sabine Burkhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Eltville aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Rüdesheim aufgeführt. Amtsgericht Rüdesheim - GVP 01.01.2010: aufgeführt. Amtsgericht Rüdesheim - GVP 01.04.2011: nicht aufgeführt.
Ulrich Eisfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau / Direktor am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1992 als Richter am Amtsgericht Offenbach am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt.
Justus Hanau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 24.01.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (StA bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt) aufgeführt.
Peter Haußmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 02.04.1982, ..., 2012)
Martin Latour (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.11.1995 als Richter am Amtsgericht Fürth (Odenwald) aufgeführt. Amtsgericht Fürth (Odenwald) - GVP 08.03.2010: Familiensachen A- J, Sch, Q und R. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 01.04.2012: Zivilsachen.
Ursula Marquard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1985 als Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.1985 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 01.04.2012: 2/3 Stelle.
Marx - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2008, ..., 2012)
Jutta Schüttler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht (ab 02.03.1991, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.03.1991 als Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht eingetragen.
Friedrich Schweickert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht (ab 01.05.1984, ..., 2012)
Manfred Spitzner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht (ab 01.12.1979, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.1979 als Richter am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt.
Julia Wulfmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 01.04.2012: Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht.
Dieter Zeuch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 02.04.1994, ..., 2012)
6 Stellen waren im Handbuch der Justiz 2008 namentlich nicht benannt, offenbar keine Übermittlung seitens des Amtsgerichtes.
Richter auf Probe:
Wunderlich - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Groß-Gerau. 16.04.2012: Aufstockung des Arbeitszeitanteils am Amtsgericht Groß-Gerau.
Abteilungen am Familiengericht Groß-Gerau:
1 F -
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Groß-Gerau tätig:
Alfred Grau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht (ab 03.10.1980, ..., 31.03.2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.10.1980 als Richter am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Thomas Hanke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 13.06.1997, ..., 31.03.2012) - 03.09.2008 Pressemeldung - siehe unten. 09.07.2010: Abordnung an das Oberlandesgericht. GVP 01.04.2012: ausgeschieden aus dem Amtsgericht Groß-Gerau.
Dr. Hans-Jürgen König (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau / Direktor am Amtsgericht Groß Gerau (ab 01.10.1988, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1988 als Direktor am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt.
Siegmund Rudolph (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 17.07.1981, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.1981 als Richter am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. GVP 01.01.2010: aufgeführt.
Sabine Schmidt-Nentwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht / Direktorin am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.09.2000 als Direktorin am Amtsgericht Eltville aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt ( 4. Kammer / Vorsitzende des Richterrats).
Helmut Schrod (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 01.04.1984, ..., 31.03.2012)
Ernst Spangenberg (geb. 15.08.1937) - Richter am Amtsgericht Groß-Gerau / Familiengericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Groß-Gerau (ab , ...,2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1969 als Richter am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Groß-Gerau für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Christoph Stephan
Brunnentraße 61
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 / 4 38 30
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Marion Gräf
Neustrasse 24
64521 Groß-Gerau
http://www.umgangspflegschaft-graef.de
Bestellung am Amtsgericht Groß-Gerau (2011)
Christine Weitzel
64665 Alsbach
Bestellung am Amtsgericht Dieburg, Amtsgericht Groß-Gerau (ab, ..., 2005, ..., 2007), Amtsgericht Fürth/Odenwald (2006), Amtsgericht Weinheim (Bergstr.) (2005)
Dem Väternotruf liegt eine per Mail eingegangene Kritik eines von Frau Weitzel als Verfahrenspflegerin vertretenden Jugendlichen vor. Dürfen Kinder und Jugendliche eigentlich eine Kritik an ihrem Verfahrenspfleger äußern oder ist der Verfahrenspfleger so etwas wie ein Vormund, der immer besser weiß, was das beste für das Kind ist?
Rechtsanwälte:
Ulf Wacker
Rechtsanwalt und Mediator
Röntgenstrasse 9
68535 Edingen-Neckarhausen
Tel 06203-9541730
Fax 06203-9541731
Mediator BAFM
E-Mail ulf.wacker@t-online.de
Homepage www.mediationsbuero-wacker.de
Bettina Wohl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Hanauer Str. 122b
63755 Alzenau
Telefon: 06023 / 5042500
Empfehlung liegt vor.
Gutachter:
Prof. Dr. Hans-Georg W. Voss
Arbeitsstelle für forensische Psychologie
Technische Universität Darmstadt
http://www-cgi.psychologie.tu-darmstadt.de/diffpsy/hgvfrm.htm
Beauftragung am Amtsgericht Groß Gerau, Amtsgericht Offenbach
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Groß-Gerau
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Groß-Gerau noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Groß-Gerau
Das vermeintliche Opfer hat nun eine Menge Ärger
Justiz: Anzeige wegen Vergewaltigung, um dem Mann eins auszuwischen – Freispruch
RAUNHEIM. War es nun eine strafbare Vergewaltigung in der Ehe oder nicht? Diese Frage hatte gestern das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Hanke zu klären. Eigentlich schien alles klar. Die 34 Jahre alte Frau, die als Nebenklägerin auftrat, hatte in ihrer polizeilichen und auch in der richterlichen Vernehmung sehr detailliert das Geschehen am Morgen des 25. September 2005 in ihrer Wohnung geschildert. Zur Tatzeit lebte die Türkin von ihrem 37 Jahre alten Landsmann getrennt. Besuche fanden häufig statt wegen der Kinder, die beim Vater aufwuchsen. Man stritt sich oft wegen der Kinder. Genauso oft fand aber auch die Versöhnung im Bett statt. So auch an diesem Morgen. Diesmal führte sie aber am nächsten Tag zur Anzeige bei der Polizei. Im dreiseitigen Polizeiprotokoll schilderte das vermeintliche Opfer genau die Gewaltanwendung durch ihren Ex-Mann. „Der ist größer und schwerer als ich, kann Kickboxen. Ich hatte keine Chance“, so die Nebenklägerin damals.
Gestern sah die Schilderung etwas anders aus. Sicher habe sie es erst nicht gewollt, da sie mit ihm gestritten hat. Sie habe sich in ihren Rechten als Frau verletzt gefühlt. Ihr Mann habe ihr nach dem Beischlaf gesagt, dass er eine andere Frau heiraten wolle. Zwei Tage nach der Anzeige wollte das vermeintliche Opfer die Anzeige schriftlich zurückziehen. Wochen später erklärte sie dann, dass sie doch auf der Anzeige bestehe.
Bei der daraufhin anberaumten richterlichen Vernehmung mit einem Dolmetscher schilderte sie in etwa den gleichen Sachverhalt wie bei der Polizei. In der ersten Hauptverhandlung machte sie dann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ihr Ehemann bestritt die Tat und sprach von einem einvernehmlichen Verkehr mit seiner Frau.
Am gestrigen Verhandlungstag wurde dann die Strategie gewechselt. Dieses Mal versuchte das vermeintliche Opfer die Sache zu erklären. Immer wieder ließ sie vom Dolmetscher übersetzen, dass sie nur zum Ausdruck bringen wollte, dass sie sich in ihren Rechten als Frau verletzt gefühlt habe. Letztendlich gingen sowohl Gericht als auch Anklagevertretung davon aus, dass die Frau die Justiz dazu benutzt habe, um ihrem Ehemann eins auszuwischen. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde der Nebenklägerin vorgeworfen, dass sie mit ihrem Verhalten der Justiz und der Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen habe. Da man auch keine äußeren Verletzungen hat feststellen können, konnte auch die Gewaltanwendung nicht aufrecht erhalten werden.
Die Urteilsbegründung begann mit einem alten deutschen Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Hätten sie davon Gebrauch gemacht, so Richter Hanke zu der Nebenklägerin, hätten sie sich viel Ärger erspart. Ihr Mann, mit dem sie inzwischen wieder zusammenlebt, wird freigesprochen.
Gegen seine Frau werden Verfahren wegen falscher Verdächtigung und falscher Aussage bei der richterlichen Vernehmung eingeleitet. Außerdem hat sie die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
Dieter Wüst
3.9.2008
Amtsgericht Groß-Gerau
28.10.2006
Im Rahmen der Besichtigungen in der Rhein-Main-Region hat der FDP-Ortsverband Nauheim das Amtsgericht Groß-Gerau besucht. In lockerer Runde wurde vor Ort über die Aufgaben des AG in Groß-Gerau informiert.
Das Amtsgericht Groß-Gerau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und örtlich zuständig für 164.326 der 251.633 Einwohner des Landkreises Groß-Gerau in den Gemeinden Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Riedstadt, Stockstadt und Trebur. Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach werden vom Amtsgericht Rüsselsheim betreut.
Die sachliche Zuständigkeit beinhaltet:
• Strafsachen (einschließlich Erwachsenen- und Jugendschöffengericht)
• Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
• Familiensachen
• Zwangsvollstreckungssachen (Immobiliar- und Mobiliarvollstreckung)
• Freiwillige Gerichtsbarkeit (Grundbuchamt, Vormundschafts- und Nachlasssachen, Betreuungssachen)
Der FDP-Ortsverband und seine Sympathisanten wurden vom Behördenleiter Dr. Hans Jürgen König als Direktor des Amtsgerichts und vom Geschäftsleiter Justizoberamtsrat Andreas Lang betreut. Im Gericht sind 14 Richter, 16 Rechtspfleger, 10 Gerichtsvollzieher, 58 Mitarbeiter im Geschäftsstellenbereich und 5 Justizwachtmeister tätig. Interessant für uns waren im Grundbuchamt die alten Eintragungen von vor einigen Jahrzehnten und der Vergleich zu den heutigen. Bei einem Prozess konnten wir als Öffentlichkeit über „Schlimme Beleidigungen einer Frau durch einen Fahrer“ teilnehmen.
http://www.fdp-nauheim.de/freierubrik1.php
Ernst Spangenberg
Dass man auch gegen den Strich bürsten kann, vorausgesetzt man hat den nötigen Arsch in der Hose, zeigen immer wieder Beschlüsse aus dem Amtsgericht Groß-Gerau, die vermutlich dem dortigen, inzwischen leider pensionierten Familienrichter Ernst Spangenberg zu verdanken sind. Vielleicht ist aber an dem Gericht auch eine solche tolle Arbeitsatmosphäre, die immer wieder zu kreativen Beschlüssen anregt.
Richter wie Ernst Spangenberg zeigen, im Gegensatz zu der skandalösen Rechtssprechung des Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht gegenüber nichtverheirateten Vätern und deren Kindern, dass der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland doch noch einige Verteidiger hat.
Danke schön!
2/2003
Beschlussvorlage zum Bundesverfassungsgericht wegen
Verfassungswidrigkeit der Alleinsorge der nichtehelichen Mutter (A7 1626 a BGB)
§1626a BGB (Diskriminierung nichtverheirateter Väter) verfassungswidrig
Amtsgericht Groß-Gerau, Familiengericht, Vorlagebeschluss vom 8.12.1999 - 71
F710/99
"§1626a BGB ist verfassungswidrig: Er benachteiligt nichteheliche Kinder
gegenüber ehelichen, weil er ihnen nicht die Chance der gemeinsamen elterlichen
Sorge oder der Alleinsorge des Vaters ohne Einwilligung der Mutter bietet."
Das Verfahren ist gemäss Art. 100 Grundgesetz auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht
zur Entscheidung vorzulegen.
Urteil zu "Kindergeldkürzungsgesetz"
AG Groß-Gerau, Urteil vom 13.12.2000 (71 F 316/00)
jetzt auch veröffentlicht in "FamRZ", 4/2001, S. 250-251
Leitsatz der Redaktion
"Auch nach der Neufassung von § 1612b V BGB durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts bleibt die Funktion des gesetzlichen Kindergeldes bestehen, gerade Eltern der unteren Einkommensklassen von der Unterhaltspflicht zu entlasten."
AG Groß-Gerau, Urteil vom 13.12.2000 (71 F 316/00)
Eine erste Entscheidung über die umstrittene Gesetzesänderung zur Kindergeldanrechnung gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB . Das Gericht führt die Bedenken von Beinkinstadt (DAVorm 2000, 721) an. Erkennt, daß das Gericht eine Abhilfe schaffen müßte. Entweder eine Richtervorlage gemäß § 100 GG an das BVerfG erstellen oder durch Anpassung der praktizierten Unterhaltsrichtlinien an die neue Gesetzeslage in einer Weise, daß das Kindergeld wieder eine sozialstaatliche Funktion erfüllen kann. Es führt weiter aus, daß sich die Unterhaltsrichtlinien am Gesetz zu orientieren haben. Es ist notwendig, den Grundbetzrag des Unterhalts so zu bemessen, daß der Entlastungsbetrag vor und nach In-Kraft-Treten der gesetzlichen Neuregelung der gleiche bleibt.
Veröffentlicht in "Der Amtsvormund" (DAVorm 12/2000) S. 1127
Zu diesem veröffentlichen Urteil gibt es eine Anmerkung der Redaktion:
Die Ständige Fachkonferenz 3 "Familienrecht - Beistandschaft, Amtsvormundschaft" beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht mit ihrer Vorsitzenden Gretel Diehl, Richterin am OLG Frankfurt am Main, hat sich auf ihrer konstituierenden Sitzung am 15. Dez. 2000 in Heidelberg zur Aufgabe gemacht, die Wirkungen der Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB bei den Betroffenden und in den verschiedenen mit der Umsetzung befassten Institutionen auszuwerten. In diesem Zusammenhang wären wir für Mithilfe dankbar und bitten Jugendämter und Gericht, uns Gerichtsentscheidungen, die im Rahmen der Gesetzesänderung zum 1. Jan. 2001 ergehen, zuzusenden (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., Neuregelung § 1612 b Abs. 5 BGB, Postfach 102020, 69010 Heidelberg).