Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Köln
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Köln
Justizzentrum
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Telefon: 0221 / 477-0
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Justizgebäude
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E-Mail: poststelle@ag-koeln.nrw.de
Internet: www.ag-koeln.nrw.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Köln (02/2012)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - trotz großmäuliger Ankündigung. Wozu zahlen die Leute in Nordrhein-Westfalen eigentlich Steuern, wenn die Nordrhein-Westfälische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Präsident am Amtsgericht Köln: Dr. Hans-Willi Laumen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 31.08.2009, ..., 2012) - begann nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln seine richterliche Laufbahn beim Landgericht Köln. Anschließend viele Jahre beim Oberlandesgericht Köln - zuletzt als Vorsitzender Richter - tätig. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.05.1986 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Vizepräsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Vizepräsident am Amtsgericht Köln:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Köln 146 Richterinnen und Richter, 129 Rechtspfleger/innen, 71 Gerichtsvollzieher/innen, sowie 509 sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Bezirk des Amtsgerichts Köln umfasst die kreisfreie Stadt Köln.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Köln - Kreisfreie Stadt
Väternotruf Köln
August Mustermann
Musterstraße 1
50939 Köln
Telefon: 0221 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Richter:
Dr. Frank Altpeter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.08.1993, ..., 2008)
Jörg Baack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.01.2007, ..., 2012) - 2010, ..., 2012: Pressesprecher am Amtsgericht Köln
Clemens Bartels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.08.2000, ..., 2008)
Joachim Baumanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.05.1978, ..., 2008)
Hermann Josef Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.11.1983, ..., 2008)
Barbara Bee (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.05.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.08.1997 als Richterin am Landgericht Duisburg aufgeführt.
Margarethe Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 27.09.1999, ..., 2011) - ... von 1993 bis 1995 an das Bundesjustizministerium abgeordnet, wobei sie u.a. an der Reform des Kindschaftsrechts mitwirkte. Seit 1995 hält sie Vorträge zum Thema "Versorgungsausgleich". Zur Zeit ist Frau Bergmann Koordinatorin des Familiengerichts Köln. Neben ihren Veröffentlichungen zum Versorgungsausgleich in der FuR ist sie Mitautorin in: * Scholz/Stein (Hrsg.): Praxishandbuch Familienrecht, * Bamberger/Roth (Hrsg.): BGB-Kommentar. FPR 4/2007, EDV-Gerichtstag 2008, 2009 AK 22 DFGT. 18. Deutscher Familiengerichtstag 15.09.2011: AK 8 "Wertausgleich bei Scheidung - Aktuelle Anwendungsprobleme".
Astrid Bernards (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.08.2000, ..., 2008)
Ingrid Best (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 25.01.1985, ..., 2008)
Martin Bexen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 12.04.1994, ..., 2008)
Stefan Blum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.12.1995, ..., 2008)
Susanne Bollig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 12.04.1994, ..., 2008)
Petra Bornemann-Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 328 (ab 01.10.1990, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Petra Bornemann ab 01.10.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Susanne Both (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 17.07.2007, ..., 2008)
No Name - Richterin am Amtsgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dieter Buchmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 13.12.1981, ..., 2008)
Bettina Helga Caesar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 26.01.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Gerhard Clausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979, ..., 2008)
Achim Dohnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 14.09.1980, ..., 2008)
Bert Dominick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 30.11.2000, ..., 2008)
Frank Engeland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.12.1994, ..., 2008)
Heike Falkenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.08.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Kegler eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2000 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Katja Finke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 04.08.2000, ..., 2008)
Sabine Finster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 07.09.1995, ..., 2008)
Jürgen Freymuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 30.04.1981, ..., 2008)
Dr. Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 07.08.1998, ..., 2008)
Karlhans Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 22.10.1982, ..., 2008)
Nadja Gaedke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 03.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Koch eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Claudia Giesen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 19.07.1982, ..., 2008)
Dr. Heinz-Ulrich Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 10.01.2002, ..., 2010)
Nadja Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 25.01.2007, ..., 2008)
Ralf Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 302 (ab 14.04.1994, ..., 2008)
Dr. Annika Hausherr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 06.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Heilmann eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Harald Heckhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 09.05.1983, ..., 2008)
Friedrich Heuck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 30.03.1983, ..., 2008)
Dr. Inka Hottengroth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 03.02.1995, ..., 2009)
Jörg Hübbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 315 (ab 19.02.1998, ..., 2010) - Anträge nichtverheirateter Väter auf gemeinsames Sorgerecht gemäß Artikel 6 Grundgesetz und des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 werden von Richter Hübbe gemäß Grundgesetz Artikel 6 bearbeitet.
Ingeborg Hymmen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 13.01.1980, ..., 2010) - Horst Zaunegger - staatlich sorgerechtlich diskriminierter Vater und erfolgreiche Kläger vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Die sorgerechtliche Diskriminierung ist zu verantworten durch die zuständige Familienrichterin am Amtsgericht Köln, den zuständigen Beschwerdesenat am Oberlandesgericht Köln, die Zuständigen am Bundesverfassungsgericht, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Helge Astrid Justenhoven (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 09.05.1983, ..., 2008)
Thomas Keusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.02.1996, ..., 2008)
Ruth Kiedrowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.07.1997, ..., 2008)
Volker Kirchesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 10.06.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Dr. Guido Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.04.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.1993 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Michael Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.01.2000, ..., 2008)
Karl-Heinz Kochan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.04.1982, ..., 2008)
Gerd Willi Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.04.1994, ..., 2008)
Rolf Krebber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.02.1995, ..., 2008)
Heike Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 21.12.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.10.1999 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.12.2007 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Köln - 8. Zivilsenat.
Dr. Bernhard Krieg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.02.1998, ..., 2008)
Peter Krumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 11.05.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.11.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Gabriele Kühnle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.10.1999, ..., 2008)
Norbert Langner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.08.1996, ..., 2008)
Dr. Hans-Willi Laumen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 31.08.2009, ..., 2012) - begann nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln seine richterliche Laufbahn beim Landgericht Köln. Anschließend viele Jahre beim Oberlandesgericht Köln - zuletzt als Vorsitzender Richter - tätig. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.05.1986 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Vizepräsident am Amtsgericht Köln aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Dirk Luhmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 18.09.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Dr. Friederike Löw (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.01.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.01.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Brigitta Maubach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979, ..., 2008)
Dr. Beate Menold-Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 14.08.1996, ..., 2008)
Julia Mertens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 04.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Eleonore Michel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.10.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.10.1997 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt.
Christina Middelanis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 23.04.2001, ..., 2008)
Thomas Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 17.07.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.2007 als Richter am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Elisabeth Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 25.11.1983, ..., 2008)
Erika Nagel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 08.11.1985, ..., 2009) - ab 08.11.1985 Richterin am Amtsgericht Köln. Danach Richterin am Amtsgericht Brühl / Schatzmeisterin der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. (2008, 2009) - http://www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de/index.php?item=5 - Pressemeldung unten: "Amok-Schülerin Tanja O. (16) : Haftbefehl erlassen"
Dr. Heike Parpart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2008)
Tanja Polep (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 302 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.05.1999 als Richterin/Staatsanwältin im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tanja Polep nicht aufgeführt.
Dr. Wolfgang Pruskowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 27.10.1994, ..., 2008)
Martina Raschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 15.03.1996, ..., 2008)
Harald Reske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.07.1982, ..., 2008)
Andreas Rey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.03.2000, ..., 2008)
Hans-Werner Riehe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Köln / Jugendrichter (ab 07.05.1984, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.05.1984 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. 15.06.2008: Wie mild dürfen Richter sein? - www.welt.de/wams_print/article2105638/Wie_mild_duerfen_Richter_sein.html
Hans-Ulrich Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.01.1999, ..., 2008)
Klaus Rohde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.07.1997, ..., 2008)
Guido Romeleit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 11.05.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Maria Rottländer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 05.09.1997, ..., 2008)
Julia Roß (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Roß nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
No Name - Richter am Finanzgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Wolfgang Schaarmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.12.1995, ..., 2008)
Othmar Schmäring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 21.08.1981, ..., 2008)
Norbert Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 11.05.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Amand Scholl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 21.07.1988, ..., 2008)
Dr. Ingo Josef Scholten (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 306 (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Meike Schönemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 16.10.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Kerstin Schönhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2008)
Dr. Gabriele Schotten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 12.02.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.02.2001 als Richterin am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Alexandra Schöttler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 29.04.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Barbara Schützendorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.08.1985, ..., 2008)
Prof. Dr. Kai Schulte-Bunert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 2003, ..., 2008) - 1997 Eintritt in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel. Ab Januar 2008 mit 1/6 seiner Arbeitskraft Richter am Amtsgericht Köln. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.05.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. FamRZ 19/2007.
No Name - Richter am Amtsgericht Rheinbach - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Karl-Heinz Seidel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 15.03.1996, ..., 2008)
Volker Siebert (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Köln.
Dorothea Stapmanns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 21.11.1980, ..., 2008)
Dr. Marion Slota-Haaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 06.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.09.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Christopher Stroh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 12.04.1994, ..., 2008)
Dr. Andrea Sturhahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 02.08.2000, ..., 2008)
Maren Sütterlin-Müsse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 19.08.1997, ..., 2012) - 2010, ..., 2012: stellvertretende Pressesprecherin am Amtsgericht Köln
Albert Tabor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 13.06.1988, ..., 2008)
Jürgen Tapperath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 19.07.1982, ..., 2008)
Dr. Barbara Thien-Mochmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.06.1986, ..., 2008)
Dr. Susanne Trafkowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 17.07.2007, ..., 2008)
Andreas Türpe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.05.2001, ..., 2008)
Prof. Dr. Heinrich Vallender (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 04.08.1995, ..., 2008)
Susanne Vogdt-Stephan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 06.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Dr. Petra Volke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2008)
Bernd Walterscheidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.12.1981, ..., 2008)
Oda Kirsten Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 10.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Hofmeister aufgeführt. Namenswechsel vermutlich wegen ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Dr. Annette Wellhausen (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Andreas Wiegelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 11.12.2000, ..., 2008) - Andreas Wiegelmann: "Keine exklusive Einbenennung auch bei weitgehendem Desinteresse des Kindesvaters" - in: "Der Familien-Rechts-Berater", Heft 10/2006.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Michael Wierzimok (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.10.1984, ..., 2008)
Katharina Wippenhohn-Rötzheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 304 (ab 19.12.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1979 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.
No Name - Richter am Amtsgericht Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Dagmar Zeppenfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 04.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Petra Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 316 (ab 27.10.1994, ..., 2008)
Richter auf Probe:
Niehaus oder Niehus - Richterin / Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab , ..., 2008)
Dr. Propp - Richter / Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 312 (ab , ..., 2009)
Abteilungen am Familiengericht Köln
301 F -
302 F - Tanja Polep (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 302 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.05.1999 als Richterin/Staatsanwältin im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tanja Polep nicht aufgeführt.
Ralf Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 302 (ab 14.04.1994, ..., 2008)
303 F -
304 F - Katharina Wippenhohn-Rötzheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 304 (ab 19.12.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1979 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.
305 F - 2010 nicht besetzt
306 F - Dr. Ingo Josef Scholten (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 306 (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
307 F -
308 F -
309 F -
310 F -
311 F -
312 F -
312 F - Dr. Propp - Richter / Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 312 (ab , ..., 2009)
313 F - BVerfG, 1 BvR 3189/09 vom 14.7.2010 - siehe unten
314 F -
315 F - Jörg Hübbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 315 (ab 19.02.1998, ..., 2010) - Anträge nichtverheirateter Väter auf gemeinsames Sorgerecht gemäß Artikel 6 Grundgesetz und des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 werden von Richter Hübbe gemäß Grundgesetz Artikel 6 bearbeitet.
316 F - Petra Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 316 (ab 27.10.1994, ..., 2008)
317 F -
318 F -
319 F -
320 F - 2010 nicht besetzt
321 F -
322 F -
323 F -
324 F - 2010 nicht besetzt
325 F -
326 F -
327 F -
328 F - Petra Bornemann-Futter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 328 (ab 01.10.1990, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Petra Bornemann ab 01.10.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
329 F -
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Köln tätig:
Michael Allmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 10.08.1998, ..., 2008)
Günter Angern (geb. 23.06.1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.05.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Peter Arleff (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.03.1978, ..., 2007)
Joachim Aulich (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Leverkusen / Familiengericht - Abteilung 32 / Vormundschafsgericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Leverkusen (ab 01.08.2002 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.06.1992 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Richter Aulich wird vom Väternotruf noch nicht empfohlen.
Günter Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.06.1978, ..., 2008)
Volker Baumgarten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.09.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Robert Becker (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.09.1974, ..., 2002)
Karl Behr (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.11.1973, ..., 2002)
Burckhard Johann Biber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 07.06.1996, ..., 2008)
Uta Borchard (Jg. 1944) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1979 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Ingrid Brandes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.03.1978, ..., 2008)
Hans-Richard Breuer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 17.12.1976, ..., 2008)
Krista Brückel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 13.03.1978, ..., 2008)
No Name - Richter am Amtsgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Rolf Brückel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 311 (ab 31.05.1978, ..., 2009)
No Name - Richterin am Amtsgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Hans-Rudolf Busch (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 05.12.1974, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.12.1974 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Elke Cordes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.08.1980, ..., 2008)
Henriette Custodis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln / Strafsachen (ab 28.02.1976, ..., 2008)
Dr. Wofgang Dahlmann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 29.01.1976, ..., 2002)
Roderich Dietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.05.1978, ..., 2008)
Dr. Andrea Dinkelbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt ( Familiengericht - Abteilung 312). 01.11.2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Köln - 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. OLG Köln - GVP 17.12.2010: 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen und 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 01.06.2011: 4. ausschließlich 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Wilfried Effertz (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.12.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.12.1981 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Erich Eßer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.10.1979 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Bernhard Eyinck (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 15.04.1985, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.04.1985 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Lieselotte Fischbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Köln (ab 27.10.1994, ..., 2008)
Hans-Dieter Flocke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979 ..., 2008)
Mathilde Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 25.03.1978, ..., 2008)
Werner Fricke (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.01.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Joachim Fuß (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 04.08.1995, ..., FPR 6/2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1995 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. http://www.institut-verfahrensbeistand.de/3.html. Joachim Fuß: Begleiteter Umgang von Kindern FPR 2008 Heft 11 564 - Rezension zu: "Begleiteter Umgang von Kindern. Ein Handbuch für die Praxis", Hrsg. von Wassilios E. Fthenakis. - München, C.H. Beck oHG 2008 - Brigitte Dennenmarck-Jäger: "Zwischen Zaudern und Zupacken. Die hohe Kunst, sich zu entscheiden - Sendung vom 01.03.2009 - Richter Fuß sinniert über einen von ihm entschiedenen Fall, wo er dem Vater Umgang eingeräumt hat und dieser darauf hin die Kinder entführt hat. Was hier als Fehlentscheidung in einem Einzelfall daherkommt, ist in Deutschland gegenüber Vätern, denen die Mutter die Kinder entzogen hat tausendfache Realität, ohne dass deswegen der Deutsche Bundestag eine Gedenkstätte für den entsorgten und ausgegrenzten Vater eingerichtet hätte. Kaum verliert aber eine Mutter auf ähnlich perfide Weise ihr Kind, fangen Familienrichter plötzlich an, darüber zu sinnieren, was sie falsch gemacht haben. Fragen wir lieber nicht, wie vielen Vätern Richter a.D. Fuß im Laufe seiner Amtszeit das Sorgerecht entzogen hat und diese mit dieser richterlichen Steilvorlage später dann auch noch von ihren Kindern entfremdet wurden. - http://www.wdr3.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Lebenszeichen/2008/Manuskripte/090301_Dennemarck-Jaeger_ms.pdf
Richard Gatzweiler (geb. 17.03.1911) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.08.1942, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1942 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.11.1970 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. "Im September 1951 brachte der Bonner Amtsgerichtsrat Richard Gatzweiler im römisch-katholischen Volkswartbund sein erstes Pamphlet zum Thema Homosexualität heraus, in dem er quasi eine Verschärfung der Vorgehensweise fordert und eine Strafbarkeit weiblicher Homosexualität. Mit der biblischen Metapher „Was soll man aber mit einem Baum tun, dem die Fruchtbarkeit versagt ist?“ und anderen Aussagen näherte er sich dem nationalsozialistischem Sprach- und Argumentationsgebrauch. Auch hält er die Selbstmorde im Zuge der Frankfurter Ermittlungen letzten Endes für durchaus gerechtfertigt und wünschenswert.[13] Viele kirchliche Gemeindeblätter verbreiten seine Ideen.[14] Im selben Monat sprach sich beim 39. Deutschen Juristentag in Stuttgart eine knappe Mehrheit (14:11 Stimmberechtigte bei 300 Teilnehmern) für Straflosigkeit nach § 175 und für eine Neufassung des § 175a aus.[14] - http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175#Strafgesetzbuch_f.C3.BCr_die_Preu.C3.9Fischen_Staaten_vom_14._April_1851
Sibylle Grassmann (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Köln (ab 19.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Hans Dieter Gräve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.10.1978 ..., 2008)
Ulrich Haarmann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 08.11.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.11.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Johannes-Werner Hamm (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 26.11.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.11.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Annegret Hengmith (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 19.09.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.09.1976 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Peter Hentschel (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.02.1971, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1971 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Wolf Herrmann (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.12.1972, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1972 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Dr. Ruth Herz (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 20.01.1977, ..., 2002) - 19.08.2003: Nachmittags im Fernsehen urteilen die Richter im Namen der Quote: Es geht um "Teure Liebe", "Afrikanischen Liebestrank" oder "Der verrückte Fan". Alexander Hold, Barbara Salesch, Ulrich Wetzel, Ruth Herz – sie alle sind echte Richter von echten Gerichten. Ihre Shows bei Sat 1 und RTL prägen das Bild, das viele Menschen von der Justiz in Deutschland haben. http://www.sueddeutsche.de/kultur/916/407692/text/
Dr. Wolfgang Hilgert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.08.1979, ..., 2008)
Helmut Hohage (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 04.05.1972, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1972 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Dr. Gudrun Horstmann (geb. 01/1921 geborene Bergeder, verwitwete Roth) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Köln (ab 01.08.1956, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Köln aufgeführt. War zum Kriegsende 1945 24 Jahre alt. Verheiratet ? mit Dr. Fritz Horstmann (geb. 02/1913) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Köln (ab 01.04.1955, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Köln. War zum Kriegsende 1945 33 Jahre alt. Seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Dorothee Jacoby (Jg. 1970) - Richterin am Landgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 65 (ab , ..., 2008, 2009) - Abordnung an das Amtsgericht Bergheim - vorher ab 22.06.2001 Richterin am Amtsgericht Köln
Wolf Kahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Brandenburg / Vizepräsident am Oberlandesgericht Brandenburg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.11.1980 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1997 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.06.2006 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt.
Susanne Kempermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 01.06.1978, ..., 2008)
Michael Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Arnsberg (ab 01.05.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.06.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg aufgeführt.
Alfred Klimmer (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.02.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Rainer Kollmeier (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.10.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1994 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Martin Kopka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.08.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Manfred Kruppa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab29.06.1977, ..., 2008)
Hans-Joachim Laum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 310 (ab 13.03.1978, ..., 2008)
Rainer Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.08.1998, ..., 2008)
Wolfgang Ley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 01.01.2000, ..., 2009)
Jürgen Listmann (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 25.06.1974, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.06.1974 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Dr. Friederike Löw (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Leverkusen / Familiengericht - Abteilung 30 (ab, ..., 2008, 2009) - vorher ab 13.01.1996 Richterin am Amtsgericht Köln
Hermann Josef Maintzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 13.03.1978, ..., 2008)
Jürgen Mannebeck (Jg. 1944) - Richter am Landgericht Köln / Pressesprecher (ab 24.01.1997, ..., 2009) - siehe Pressemeldung unten
Jürgen Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 04.01.1980, ..., 2008)
Birgit Niepmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Siegburg / Familiengericht - Abteilung 319 und 329 / Direktorin am Amtsgericht Siegburg (ab 26.06.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.06.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. 18. Deutscher Familiengerichtstag 15.09.2011: AK 4 "Sozialrechtliche Leistungen und Unterhaltsregress".
Friederike Nollau-Haeusler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 16.06.1977, ..., 2008)
Dr. Albrecht Oßwald (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.03.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1994 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Ulfried Plötzing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 31.05.1978, ..., 2008)
Peter Radermacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 03.12.1976, ..., 2008)
Volker Räcke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 15.09.1980, ..., 2008)
Dieter Reimann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 28.06.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.06.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Hermann Josef Schlosser (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1978 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
No Name - Richterin am Amtsgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Christine Schlosser-Lüthje (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht Köln / Familiengericht - Abteilung 306 (ab 16.10.1978, ..., 2008)
No Name - Richter am Amtsgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Otfried Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 29.04.1981, ..., 2008)
Dr. Johannes Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1944) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 01.04.1999, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.11.1985 als Direktor am Amtsgericht Ratingen aufgeführt.
Hans-Joachim Stich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln (ab 27.10.1994, ..., 2008)
Jürgen Thiele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 28.06.1977 , ..., 2008)
Peter Uschwa (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 07.06.1972, ..., 2004)
Wilhelm Versen (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 16.10.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1976 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Dorothee Wagner (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 06.12.1993 , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht aufgeführt.
Dr. Anne Watrin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Hamm / 11. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 200r ab 07.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Ekkehart Weber (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 28.06.1977, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.06.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Frank Wellems (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 23.03.1979 , ..., 2008)
Klaus-Peter Zipplies (Jg. 1937) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 20.01.1977 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.01.1977 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Köln (ab 01.09.2009, ..., )
Angela Simon-Jendreizik
1. Vorsitzende - GIB ZEIT e.V. - Verein zur Förderung der Zweisprachigkeit bei gehörlosen und schwerhörigen Kindern in Nordrhein-Westfalen
http://www.gibzeit.de/gib_zeit/verein.htm
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Köln für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Köln (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Martina Völkel
Diplom-Heilpädagogin und systemische Beraterin. Ich biete seit 2004 in der Kölner Südstadt, Erziehungs- und Familienberatung an. Dazu gehört auch Paarberatung. Ansonsten können Sie sich über meine Praxis, mich persönlich und meine sonstigen Angebote unter www.efb-voelkel.de informieren.
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Ev. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Tunisstr. 3
50667 Köln
Telefon: 0221 / 2577461
E-Mail: beratungsstelle@kirche-koeln.de
Internet:
http://www.kirche-koeln.deTräger: Ev. Kirchenverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Steinweg 12
50667 Köln
Telefon: 0221 / 2051515
E-Mail: info@efl-koeln.de
Internet:
http://www.efl-koeln.deTräger: Erzbistum Köln
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Partnerberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Rathausstr. 8
51143 Köln
Telefon: 02203 / 55001
E-Mail: eb-porz@caritas-koeln.de
Internet: http://www.beratung-in-porz.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter
Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Friedrich-Ebert-Ufer 54
51143 Köln
Telefon: 02203 / 52-636
E-Mail: info@efl-porz.de
Internet: http://www.efl-porz.de
Träger: Erzbistum Köln
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Kath. Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche
Arnold-von-Siegen-Str. 5
50678 Köln
Telefon: 0221 / 60608540
E-Mail: sekretariat@beratung-in-koeln.de
Internet:
http://www.beratung-in-koeln.deTräger: Gesamtverband d. kath. Kirchengemeinden
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung
Beratungsstelle für Familien- Erziehungs-Ehe- und Lebensfragen
Knauffstr. 14
51063 Köln
Telefon: 0221 / 6470931
E-Mail: familienberatung@csh-koeln.de
Internet:
http://www.csh-koeln.deTräger: Christliche Sozialhilfe Köln e.V.
Angebote: Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Sozialberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen
Internationale Familienberatung
Mittelstr. 52-54
50672 Köln
Telefon: 0221 / 925843-0
E-Mail: ifb.koeln@caritas-koeln.de
Internet: http://www.beratung-in-koeln.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für psychisch Kranke, Telefonische Beratung
Internationale Familienberatung im Caritashaus Kalk
Bertramstr. 12-22
51103 Köln
Telefon: 0221 / 98577-687
E-Mail: ifb.koeln@caritas-koeln.de
Internet:
http://www.caritas-koeln.deTräger: Caritasverband
Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Partnerberatung, Sozialberatung
IPIP - Institut für Praktische Individualpsychologie e.V. Suchtberatung
Göbenstr. 3
50672
Telefon: 0221 / 518330
E-Mail:
Internet:
Träger:
Angebote: Suchtberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Telefonische Beratung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes
51103 Köln
Ottmar-Pohl-Platz 1
Telefon: 0221 / 221-24880
E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Familienberatung und Schulpsych. Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Kalk
Rolshover Str. 11
51105 Köln
Telefon: 0221 / 56051-0
E-Mail: familienberatung-kalk@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger:
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention, Hilfe und Beratung für Frauen
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Porz -
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Telefon: 0221 / 221-97999
E-Mail:
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Familienberatung und Schulpsych. Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Innenstadt
Schaevenstr. 1a
50676 Köln
Telefon: 0221 / 221-24923
E-Mail: familienberatung-innenstadt@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger:
Angebote: Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Eheberatung, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Innenstadt/Kalk -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-91999,-98999
E-Mail:
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Fb, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Familienberatung und Schulpsych. Dienst der Stadt Köln Zentrale
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-29053
E-Mail: familienberatung@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger:
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Nippes -
Neusser Str. 450
50733 Köln
Telefon: 0221 / 221-95999
E-Mail:
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Chorweiler -
Pariser Platz 1
50765 Köln
Telefon: 0221 / 221-96999
E-Mail: jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Familienberatung und Schulpsych. Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Chorweiler
Florenzer Str. 32
50765 Köln
Telefon: 0221 / 88877730
E-Mail: familienberatung-chorweiler@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger:
Angebote: Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Ehrenfeld -
Venloer Str. 419-421
50825 Köln
Telefon: 0221 / 221-94999
E-Mail:
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Familienberatung und Schulpsych. Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Ehrenfeld
Helmholtzstr. 76
50825 Köln
Telefon: 0221 / 95429630
E-Mail: familienberatung-ehrenfeld@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger:
Angebote: Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Familienberatung
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes -Außenstelle Lindenthal -
Aachener Str. 220
50931 Köln
Telefon: 0221 / 221-93999
E-Mail:
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Rodenkirchen -
Hauptstr. 85
50996 Köln
Telefon: 0221 / 221-92999
E-Mail:
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Familienberatung und Schulpsych. Dienst der Stadt Köln Zweigstelle Mülheim
Buchheimer Str. 64-66
51063 Köln
Telefon: 0221 / 355096-0
E-Mail: familienberatung-muelheim@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger:
Angebote: Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, online-Ber.
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes - Außenstelle Mülheim -
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Telefon: 0221 / 221-99999
E-Mail: jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de
Internet:
http://www.stadt-koeln.deTräger: Stadt
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Verfahrensbeistände:
Stefanie Eich
Erzieherin
Köln
http://verfahrenspflege-koeln.com/
(2008)
Barbara Gerblich
c/o molter nöcker networking
Mediatorin (BAFM)
Hohenstaufenring 17, 50674 Köln
Tel. 02205 / 904 7719, Fax 02205 / 89 88 88
E-Mail: barbara.gerblich@t-online.de
Dipl.-Sozialarbeiterin, System. Familientherapeutin (SG), Verfahrenspflegerin
Karin Kollmeier
50996 Köln
(ab , 2007, ..., 2009)
Christiane Pfeiffer
Rechtsanwältin
53227 Bonn
(2008)
Herr Preiss
Rechtsanwalt
Bestellung am Amtsgericht Köln durch Richter Brückel
(ab , ..., 2009)
Stefanie Schöneberger
Diplom-Sozialarbeiterin
Systemische Familientherapeutin
Daniel Weidner
Sozialpädagoge
http://www.weidner-zimnol.de/html/body_das_team.htmlBestellung als Verfahrenspfleger durch Richterin Niehaus (ab , ..., 2008)
Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte
Hansmanfred Boden, Arnim Cremer, Andrea Hanquet
Zülpicher Platz 7
50674 Köln
Telefon (0221) 272387
Telefax (0221) 272388
E-Mail: kanzlei@boden-cremer.de
Ulrike Fischer
Rechtsanwältin, Mediatorin (BAFM)
Neusser Str. 93, 50670 Köln
Tel. 0221/ 72 30 79 u. 732 57 07; Fax 0221/ 72 50 06
E-Mail: rechtsanwaeltin.fischer@t-online.de
Frau Natascha Kunze
Rechtsanwältin, Mediatorin (BAFM)
c/o Willers, Müller-Römer, Kunze & Partner
Neusser Str. 93, 50670 Köln
Tel. 0221/ 27 23 48 – 0; Fax 0221/ 27 23 48 – 99
E-Mail: kanzlei@willers.de
Internet: www.willers.de
Burkhart Meichsner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Miet- und Internet:, Wohnungseigentumsrecht; Mediator (BAFM)
Lindenstr. 43, 50674 Köln
Tel. 0221 / 921 59 40, Fax 0221 / 921 59 416
E-Mail: meichsner@eberl-meichsner.de
Internet: www.eberl-meichsner.de
Gisa Schicha
Rechtsanwältin, Mediatorin (BAFM)
Statthalterhofallee 3, 50858 Köln
Tel. 0221/ 48 82 29, Fax 0221/ 48 44 05 7
E-Mail: gisa.schicha@t-online.de
Birgitt Lohmanns
Rechtsanwältin
Dürener Str. 140, 50931 Köln
Tel. 0221/ 400 90 52, Fax 0221/ 400 94 95
E-Mail: info@rastw.de
Internet: www.ra-advocat.de
Sibylle Schneider
Rechtsanwältin
Tel. 0221/ 788 15 05, Fax 0221/ 788 15 04
Dürener Straße 140, 50931 Köln
E-Mail: info@kanzlei-schneider-koeln.de
Internet: www.kanzlei-schneider-koeln.de
Gutachter:
Renate Ellenbürger
Diplom-Psychologin
Neusser Landstr. 95, 50769 Köln, Telefon: (0221) 7005390 - http://www.bundes-telefonbuch.de/Branche/Psychologie/6/
oder auch Theodor-Heuss-Ring 26, 50668 Köln, Telefon: (0221) 17076602 - http://www.branchenbuchsuche.de/ellenbuerger-renate-dipl-psychologin-psychologie-in-koeln_1253296
Beauftragung am Amtsgericht Bergisch Gladbach, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Leverkusen
(ab , ..., 2009)
Ilonka Fischer
Diplom-Psychologin
Köln
Andreas Klein
Psychologische Sachverständigenbüro
Andreas Klein und Marie-Louise Westernschröer
Kolpingstrasse 12
41462 Neuss
Beauftragung am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, Amtsgericht Köln
Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richterin Schlosser-Lüthje (2007)
Rena Liebald
Diplom-Psychologin
50733 Köln
www.bafm-mediation.de/Mediatoren/Polz5.html
Beauftragung am Amtsgericht Köln, Amtsgericht Leverkusen, Amtsgericht Wuppertal
Frau Liebald wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richterin Zimmer (2008)
Udo Lünebrink
Diplom-Psychologe, Klinischer Psychologe, Psychotherapeut
Udo Lünebrink arbeitet gemeinsam mit Frau Diplom-Psychologin Katharina Straub im sogenannten Fachpsychologischen Institut, Stadtgarten 13, 47798 Krefeld
Beauftragung am Amtsgericht Kempen, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Krefeld, Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Amtsgericht Nettetal, Amtsgericht Viersen
Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richterin Schlosser-Lüthje (2002)
Sorgerechtsentzug nach Lünebrinkeinsatz nicht unwahrscheinlich.
Dem Väternotruf sind über Herrn Lünebrink bisher nur Negativmeldungen betroffener Eltern bekannt geworden. Den beauftragenden Richtern scheint es bisher noch nicht gelungen zu sein, sich ein fachlich zutreffendes Bild von der Qualität der Tätigkeit des Herrn Lünebrink zu verschaffen.
Herr Lünebrink empfiehlt dem Gericht in mehreren Fällen einem Elternteil das Sorgerecht nach §1671 BGB zu entziehen. Herr Lünebrink wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Matthias Petzold
Professor Dr.
Diplom-Psychologe
Praxis für angewandte Familienpsychologie
Eifelstraße 33
50677 Köln
Beauftragung am Amtsgericht Bergisch Gladbach, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Leverkusen, Oberlandesgericht Köln
Beauftragung am Amtsgericht Köln durch Richter Hartmann.
Herr Petzold lässt einen Teil seiner Arbeit durch Diplom-Sozialpädagogin Petra Gaubach und Diplom-Sozialpädagogin Claudia Berndt erledigen.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Christopher Ankerstein
Telefon: 0221 / 9389156
E-Mail: ankerstein.christopher@gmx.de
Internet: www.vafkkoeln.de (ab 01.05.2010)
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Köln
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Köln noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Köln
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2011 22:47
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: gemeinsame elterliche Sorge
hallo Vaeternotruf,
Habe - wie Ihr in Eurem Vordruck mit Bezug auf die entsprechenden § vorgegeben habt - einen Antrag auf kostenlose gerichtliche Feststellung der gemeinsamen Elterlichen Sorge für meine 5-jährige Tochter nach § 1626a BGB beim Amtsgericht ... beantragt.
Als Antwort des Amtsgerichtes (gez. Dr. ...) unter dem Aktenzeichen .../11 wurde darauf hingewiesen, dass gemaess § 81 FamFG das Verfahren grundsätzlich kostenpflichtig ist.
Eine Kostenfreiheit kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, da über die Kostentragung erst bei Abschluss des Verfahrens nach billigem Ermessen zu entscheiden sein wird.
Es wird um Klarstellung meinerseits gebeten, ob der Antrag ungeachtet des Kostenrisikos aufrecht erhalten werden soll.
Daraufhin führte ich nochmals die Art. 3 Satz 2, Art. 3 Satz 3 und Art. 6 Satz 1 des Grundgesetzes auf. Ausserdem verwies ich nochmals auf die Rechtsprechung des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte.
Die darauf erfolgte Reaktion war des Feststellung des Verfahrenswertes auf € 3.000,-- nebst einer Zahlungsaufforderung von € 44,50.
Soll ich jetzt dieser Zahlungsaufforderung nachkommen, damit das Verfahren überhaupt eröffnet wird?
Wie soll ich generell weiterverfahren?
Danke für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
...
Sehr geehrter Herr ...,
Bitte uns mal das Schreiben als PDF zusenden.
Wenn der zuständige Richter dann das Verfahren nicht eröffnet, könnten Sie als erstes Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Amtsgerichtes ... führen. Wenn dort der Sache nicht abgeholfen wird, müssten Sie beim Amtsgericht förmliche Beschwerde wegen der Nichteröffnung des Verfahrens erheben.
Das könnte dann gegebenenfalls auch ein erfahrener Anwalt für Sie tun, ich empfehle Ihnen in dieser speziellen Frage staatlicher Diskriminierung auf Grund des männlichen Geschlechtes im Zusammenhang mit der staatlichen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder Herrn Rechtsanwalt Rixe aus Bielefeld, der mehrfach erfolgreich Verfassungsbeschwerden geführt hat.
Grundlage der Beschwerde wäre:
Grundgesetz
Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Gleichzeitig gilt das Diskriminierungsverbot nach
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html
Da die Mutter des nichtehelichen Kindes für die Erlangung der elterlichen Sorge kein Geld bezahlen musste, muss dies entsprechend des Gleichbehandlungsgrundsatz auch für den Vater gelten.
Halten Sie uns bitte auf dem laufenden über den Fortgang des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Väteraufbruch für Kinder Köln
18.03.2011
Die Kölner Selbsthilfegruppe des Väteraufbruch für Kinder (www.vafk-koeln.de) trifft sich jeden ersten und dritten Dienstag im Monat um 19:15 Uhr in der
Alten Feuerwache
Clubraum
Melchiorstr. 3
50670 Köln
Die Selbsthilfegruppe wendet sich an Väter und Mütter vor und nach Trennung und Scheidung, Großeltern, Trennungskinder und männliche Opfer von häuslicher Gewalt. Es findet keine Rechtsberatung statt.
Anreise
Die Alte Feuerwache liegt sehr zentral in Köln und ist mit der S-Bahn (Haltestelle Hansaring) und der KVB (Haltestelle Ebertplatz) bestens zu erreichen. Wer mit dem Auto kommt parkt evtl. besser am Theodor-Heuss-Ring und geht ein kurzes Stück zu Fuß.
Wie findet man diesen Raum in der Alten Feuerwache?
Wenn man aus dem Bistro in Richtung Innenhof herausgeht, sieht man ein Tor. Links von diesem Tor ist die Hauseingangstür. Wenn man dann einige Treppen hochgeht, gelangt man sofort in den Clubraum. Wir hängen dann auch ein Schild als Wegweiser an der Hauseingangstür auf.
Wir helfen und beraten bei Fragen zum Thema
- Jugendamt
- Familiengericht
- Rechtsanwälte
- Gutachter
- Verfahrensbeistand
- Begleiteter Umgang / Umgangspfleger
- Familienberatung
- Mediation
Unser Beratungstelefon unter
0221 998 22 47
ist montags zwischen 19:00 und 22:00 besetzt. In dringenden Fällen und für den Erstkontakt hinterlassen Sie bitte Ihr Anliegen, Name und Telefonnummer auf dem AB. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.
Zusätzlich erreichen Sie uns unter folgenden Mobilnummern:
01701964177
01754413085
01754415298 (Mittwochs 20 - 22 h)
Väteraufbruch für Kinder ist die Lobby ...
... ein gemeinnütziger Verein, der als Bundesverein im Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Register-Nr. 5814 eingetragen ist. Der Bundesverein hat sich 1989 gegründet und setzt sich mittlerweile aus über 150 Ortsgruppen und lokalen Kontaktstellen verteilt über das ganze Bundesgebiet zusammen.
Hauptanliegen des Vereins ist ...
... die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Eltern nach einer Trennung, indem er sich für das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und Menschenrecht einsetzt. Der Verein will insbesondere die Not der Kinder wenden, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. In diesem Falle sollen die Kinder die Beziehung zu Vater und Mutter aufrechterhalten können. Der Verein setzt sich für die Gleichstellung der nichtehelichen zu den ehelichen Kindern ein, die auch mit der am 01. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts nur unzureichend erfüllt wurde.
Erfahrungsaustausch und Väterberatung ...
... gerade in der für beide Partner emotional schwierigen Trennungsphase sind die Basis unseres Vereinslebens. Ein besonderes Anliegen ist uns das Gespräch mit Familiengerichten, Jugendämtern, Sachverständigen und Rechtsanwälten. Aber auch Pressekontakte auf Orts- und Bundesebene sowie unsere Vertretung in der National Coalition zählt zu unseren Aufgaben. So ist der Verein "Väteraufbruch für Kinder" teils eine Selbsthilfegruppe, teils ein politischer Verein mit dem Ziel, die Rechte der Kinder zu stärken und den Wert des Vaters der Gesellschaft ins Bewusstsein zu rufen. Denn leider ist die Bedeutung der Vaterrolle in unserer Gesellschaft immer noch von geringerem Stellenwert. Diese muss aber in der Gesellschaft durch politische und gesetzliche Veränderungen fest verankert werden.
Zur Mitarbeit laden wir alle ein, die unser Anliegen für wichtig erachten:
Wir wollen alle Eltern erreichen: Alleinerziehende, eheliche- und nichteheliche Eltern, Omas und Opas, sowie leibliche- und Stiefeltern.
Unser Motto:
Allen Kindern beide Eltern.
Mit freundlichen Grüßen,
Väteraufbruch für Kinder
Kreisverein Köln e.V.
- Vorstand -
Hartmut Wolters
Kiefernweg 18
40764 Langenfeld
Telefon (02173) 968255 oder (0170) 1964177
Fax (02173) 968257
E-Mail Hartmut.Wolters@vafk.de
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 3189/09 vom 14.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 31), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100714_1bvr318909.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 3189/09 -
Bundesadler
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn L...,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwältin Veronika Otten,
in Sozietät Rechtsanwälte Otten & Otten,
Bergisch Gladbacher Straße 656, 51067 Köln -
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 -,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 -
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Paulus
am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Gründe:
I.
1
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.
2
1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.
3
Im Juli 2006 beantragte der Beschwerdeführer, ihm jeden Sonntagnachmittag Umgang mit seinem Sohn zu gewähren. In der mündlichen Verhandlung im Dezember 2006 vertrat das Familiengericht die Auffassung, dass im Hinblick auf die Entwicklung einer Beziehung des Beschwerdeführers zu seinem Sohn je nach Möglichkeit des Trägers ein- bis zweimal im Monat ein begleiteter Umgang stattfinden solle. Sodann ordnete es das Ruhen des Verfahrens an. Ab Januar 2007 fanden begleitete Umgangskontakte statt.
4
Der Beschwerdeführer beantragte im Februar 2008 die Durchführung eines unbegleiteten Umgangs jeweils samstags von 10.00 bis 18.00 Uhr sowie eine Feiertagsregelung, da die bisherigen seltenen Umgangskontakte nicht ausreichten, eine wirkliche Beziehung zu seinem Sohn aufzubauen. Nach Einholung schriftlicher Stellungnahmen des Jugendamtes und der Pflegeeltern fand eine mündliche Verhandlung statt, in der das Amtsgericht einen nicht begründeten Beschluss verkündete, wonach ein begleiteter Umgang alle sechs Wochen stattfinden solle. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers hob das Oberlandesgericht den Beschluss im Februar 2009 aufgrund der fehlenden Begründung auf und verwies die Sache zur erneuten Beschlussfassung an das Familiengericht zurück.
5
b) Nach erneuter mündlicher Verhandlung entschied das Amtsgericht mit dem angegriffenen Beschluss vom 26. Mai 2009, dass der Beschwerdeführer ein Recht auf durch den Pflegekinderdienst begleiteten Umgang einmal im Monat nachmittags in Anwesenheit des Pflegevaters habe. Den weitergehenden Umgangsantrag wies es zurück.
6
Bei der Regelung des Umgangs seien einerseits das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht und andererseits das Wohl des Kindes zu beachten. Hier sei zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer ein intensives Interesse an seinem Kind habe und eine wirkliche Beziehung zu ihm aufbauen wolle. Andererseits sei zu bedenken, dass der Junge in einer Pflegefamilie aufwachse und seine Integration in dieses Umfeld nicht gestört oder erheblichen Spannungen ausgesetzt werden dürfe. Das Kind kenne den Beschwerdeführer nach Angaben des Pflegevaters, könne ihn jedoch noch nicht als seinen leiblichen Vater einordnen. Es wisse, dass der Beschwerdeführer komme, um mit ihm zu spielen, wende sich jedoch nach einer gewissen Zeit wieder dem Pflegevater zu. Bei dieser Sachlage sei ein „normaler“ Umgang jedes Wochenende und an Feiertagen ohne Begleitung derzeit nicht zu befürworten, weil dieser der Situation des Kindes nicht gerecht werde und dieses überfordern würde. Der Pflegevater habe insoweit erklärt, dass die Besuche - der letzte habe eine Stunde gedauert - das Kind anstrengen würden, da es die atypische Situation spüre und merke, dass etwas von ihm erwartet werde. An der Fähigkeit des Beschwerdeführers, in angemessener Weise auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen, seien jedoch keine Zweifel geäußert worden.
7
Bei der Frage, wie häufig der Umgang stattfinden solle, sei zu berücksichtigen, dass er ursprünglich alle vier Wochen stattgefunden habe. Auch sei zu bedenken, dass es sich hier nicht um eine „normale“ Pflegekindsituation handele, sondern ein besonderer Fall intensiven Interesses des Vaters an seinem Kind vorliege. Das Kindeswohl sei durch das Aufwachsen des Kindes bei den Pflegeeltern in vollem Umfang gewahrt, und der Beschwerdeführer habe auch nichts dagegen, dass der Pflegevater bei den Umgangskontakten dabei sei. Das Gericht halte es unter diesen Umständen für dem Kindeswohl förderlich, einen begleiteten Umgangskontakt einmal im Monat vorzusehen.
8
c) Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit ebenfalls angegriffenem Beschluss vom 20. November 2009 nach schriftlicher Stellungnahme des Jugendamtes und der Pflegeeltern ohne mündliche Anhörung zurück. Ein Verfahrenspfleger wurde - wie im amtsgerichtlichen Verfahren - für das Kind nicht bestellt.
9
Die vom Amtsgericht getroffene Regelung sei der Situation derzeit angemessen. Das Hereinwachsen des noch kleinen Kindes in die Pflegefamilie, das von beiden Elternteilen befürwortet werde - auch der Beschwerdeführer wolle das Kind in der Pflegefamilie belassen -, verlange zum Wohle des Kindes eine behutsame Gestaltung des Umgangsrechts. Es müsse für das Kind deutlich bleiben, dass sein Lebensschwerpunkt in der Pflegefamilie sei. Dies unterscheide die Lebenssituation des Kindes im vorliegenden Fall grundsätzlich von der eines Kindes, das bei getrennt lebenden Eltern aufwachse, da diese als Eltern die Hauptbezugspersonen des Kindes seien und blieben, selbst wenn sie getrennt lebten. Da derzeit nur die Pflegeeltern als die wesentlichen Bezugspersonen anzusehen seien, sei eine behutsame Ausgestaltung des Umgangs des Kindes zu seinem leiblichen Vater erforderlich.
10
Der Junge sei noch in einem Alter, in dem die Differenzierung zwischen Pflegevater und leiblichem Vater für ihn kaum möglich sei. Mit zunehmendem Alter werde sich diese Situation für das Kind verdeutlichen und er werde lernen, damit umzugehen. Dies ermöglichten die vom Amtsgericht festgesetzten Umgangskontakte in ausreichendem Maße. Ein intensiverer Umgang, wie vom Beschwerdeführer gewünscht, würde die für ihn notwendige Stabilität in seinem persönlichen Umfeld gefährden. Dies gelte unabhängig davon, dass es keine Bedenken dagegen gebe, dass der Beschwerdeführer geeignet sei, das Kind zu betreuen. Der Einholung eines Gutachtens bedürfe es in der gegebenen Situation nicht.
11
2. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Elternrechts durch die angegriffenen Entscheidungen.
12
3. Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen. Die Verfassungsbeschwerde wurde der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dem Jugendamt der Stadt K. und der Kindesmutter zugestellt. Die Beteiligten hatten auch Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gegenstandswert.
II.
13
Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt.
14
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Elternrechts des Beschwerdeführers geboten (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
15
1. Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffenen Entscheidungen in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt.
16
a) Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 <206>). Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187 f.>). Entsprechendes gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei einem Elternteil, sondern in einer Pflegefamilie lebt. Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 <347>; EGMR, Urteil vom 26. Februar 2004 - 74969/01 -, FamRZ 2004, S. 1456 <1459>).
17
Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <188>). Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfGK 9, 274 <277 f. m.w.N.>). Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen (vgl. BVerfGK 9, 274 <278>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 <663>). Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <209 f.>).
18
Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>). Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 <145> m.w.N.).
19
Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 <49>). Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 <210>). Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhält, seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen. Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>; BVerfGK 9, 274 <278 f.>).
20
b) Diesen Maßstäben sind die Fachgerichte im vorliegenden Fall nicht gerecht geworden. Die angegriffenen Entscheidungen tragen dem Elternrecht des Beschwerdeführers sowohl materiell als auch in seiner Ausstrahlung auf die Verfahrensgestaltung nicht hinreichend Rechnung.
21
aa) Zwar gehen die Fachgerichte im Ansatz zutreffend davon aus, dass das Kindeswohl der entscheidende Maßstab für die Umgangsregelung sein muss. Auch führt das Amtsgericht richtig aus, dass darüber hinaus das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht zu berücksichtigen ist. Die angegriffenen Beschlüsse lassen aber nicht erkennen, dass sich die Fachgerichte dem aus den vorstehenden Grundsätzen folgenden verfassungsrechtlichen Gebot bewusst gewesen sind, dem Elternrecht in dem Umfang Rechnung zu tragen, in dem es mit dem Kindeswohl in Einklang zu bringen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 <663>). Die Entscheidungen enthalten keine Ausführungen dazu, welche Umgangsregelung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls dem Wohl des Kindes entspricht.
22
(1) Die Ausführungen des Amtsgerichts erschöpfen sich im Wesentlichen in der allgemeinen Feststellung, dass der Junge in einer Pflegefamilie aufwachse und seine Integration in dieses Umfeld nicht gestört werden dürfe. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass der Umgang ursprünglich alle vier Wochen stattgefunden habe. Ob und in welchem Umfang die Umgangskontakte mit dem Beschwerdeführer und ihre etwaige Intensivierung tatsächlich zu erheblichen Störungen in der Beziehung des Kindes zu seinen Pflegeeltern führen, ist der amtsgerichtlichen Entscheidung nicht zu entnehmen. Weder der Umstand, dass das Kind den Beschwerdeführer noch nicht als seinen leiblichen Vater einordnen könne, noch die Aussage, dass es sich bei den Umgängen nach einer gewissen Zeit - aus nicht näher dargelegten Gründen - wieder dem Pflegevater zuwende, lassen hierauf Rückschlüsse zu. Ebensowenig bietet die in dem amtsgerichtlichen Beschluss zitierte Erklärung des Pflegevaters, die Besuche würden das Kind anstrengen, hinreichend Anhaltspunkte dafür, dass eine, gegebenenfalls auch nur moderate, Ausweitung des Umgangs dem Kindeswohl schaden werde, zumal die Anstrengung des Kindes auch daher rühren kann, dass der Umgang in Begleitung und damit unter mehrfacher Beobachtung stattfindet.
23
Der Annahme des Amtsgerichts, der vom Beschwerdeführer gewünschte unbegleitete Umgang jedes Wochenende und an Feiertagen werde der Situation des Kindes nicht gerecht und überfordere es, fehlt daher eine nachvollziehbare Begründung. Vor allem aber berücksichtigen diese Ausführungen nicht, dass das Gericht an den Antrag des Beschwerdeführers nicht gebunden ist und zwischen dem bisher praktizierten begleiteten Umgang alle vier Wochen eine Stunde in der Pflegekinderstelle und dem von dem Beschwerdeführer beantragten Umgang eine Spannbreite weiterer Regelungsmöglichkeiten eröffnet ist.
24
(2) Auch die Begründung des Oberlandesgerichts lässt eine nähere Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, welche Umgangsregelung konkret das Wohl des Kindes erfordert. Das Oberlandesgericht begründet die Zurückweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers allein damit, dass derzeit nur die Pflegeeltern als Bezugspersonen des Kindes anzusehen seien und deshalb eine behutsame Ausgestaltung des Umgangs zu seinem leiblichen Vater erforderlich sei. Dabei verweist der Senat auf zwei Entscheidungen und eine Fundstelle in Palandt, BGB, § 1632 Rn. 13 ff., die sich sämtlich nicht mit einer vergleichbaren Fragestellung, sondern der Problematik einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB beschäftigen. Nähere Feststellungen dazu, in welchem Umfang das Wohl des betroffenen Kindes hier eine behutsame Umgangsregelung erfordert und weshalb ein gegenüber der bisherigen Praxis erweiterter Umgang in jedem Fall dem Kindeswohl nicht mehr gerecht werden würde, finden sich in der Entscheidung nicht. Die Behauptung, dass ein intensiverer Umgang die für das Kind notwendige Stabilität in seinem persönlichen Umfeld gefährden würde, wird weder begründet noch ist sie in irgendeiner Weise belegt. Sie hätte jedoch auch deshalb weiterer Erörterung bedurft, weil das Oberlandesgericht zugleich feststellt, dass auch der Beschwerdeführer seinen Sohn in der Pflegefamilie belassen wolle und es keine Bedenken hinsichtlich seiner Betreuungseignung gebe.
25
bb) Auch das von beiden Gerichten gewählte Verfahren begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Es war nicht geeignet, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen.
26
Die Frage, ob eine zeitliche Intensivierung des bislang praktizierten Umgangs oder ein Übergang zum unbetreuten Umgang mit dem Kindeswohl vereinbar ist oder nicht, erfordert eine möglichst zuverlässige Ermittlung auch des Willens des Kindes. Dieser ist zwar bei einem Kleinkind schwer zu ergründen und hat ein eher geringes Gewicht bei der Bestimmung der konkreten Ausgestaltung seines Umgangs mit dem umgangsberechtigten Elternteil. Jedoch könnte ein etwaiger vom Kind ausdrücklich oder indirekt geäußerter Wunsch nach häufigeren oder längeren Kontakten mit dem Beschwerdeführer oder weiteren Unternehmungen mit ihm Ausdruck einer sich entwickelten Bindung zum Beschwerdeführer sein, die es geboten erscheinen lassen könnte, weitergehende Regelungen zu treffen. Umgekehrt könnten gegenteilige Äußerungen des Kindes ein Indiz dafür sein, dass eine Intensivierung des Umgangs derzeit noch verfrüht wäre.
27
Diesen Willen hätten die Fachgerichte durch eine Anhörung des bereits im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung drei Jahre alten Kindes (vgl. dazu BVerfGE 55, 171 <182>), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfGK 9, 274 <281>; 10, 519 <523>). Falls hiernach noch Klärungsbedarf bestanden hätte, hätte die Möglichkeit zur Einholung des von dem Beschwerdeführer angeregten Sachverständigengutachtens bestanden.
28
cc) Die angegriffenen Beschlüsse beruhen auch auf den möglichen Verstößen gegen das Elternrecht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und ausreichender Ermittlung des Sachverhalts eine für den Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätten.
29
dd) Es erscheint angezeigt, nur den Beschluss des Oberlandesgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), weil dem Beschwerdeführer damit besser gedient ist. Denn es liegt in seinem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung über sein Umgangsrecht zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 <5>; 94, 372 <400>).
30
2. Die Anordnung der Auslagenerstattung folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG.
31
3. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).
Hohmann-Dennhardt Gaier Paulus
E I N L A D U N G
zur
Fachtagung
Loyalitätskonflikt und PASyndrom
Entfremdung und Umgangsausschluss vermeiden
Die Chancen des neuen FamFG nutzen
am
Mittwoch, 09. Juni 2010
17.30 bis 22.00 Uhr
Ort
Landschaftsverband Rheinland
Horion-Haus
Hermann-Pünder-Straße 1
50679 Köln
Veranstalter
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kreis Köln
PROGRAMM
Grußwort
Dr. Jürgen Wilhelm
Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland
des LVR
Podiumsgespräch
Einleitung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Vorstellung und Problemdarstellung
Psychologie
Prof. Dr. Uwe Jopt
Loyalitätskonflikt und PASyndrom
Recht
Richter a.D. Jürgen Rudolph
Begründer des Cochemer Modells
Stadtverwaltung Köln
Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein
Auswirkungen erkennen - Neue Wege gehen
Pause – Snacks – Info-Forum
Austausch + Info + Fragen an den Themenständen
Podiumsdiskussion
Ergebnisse der Themenstände
Fragen an Referenten
Lösungswege
Gäste
An Kabarettist Wilfried Schmickler ist gedacht
Kostenfreier Eintritt - bis auf Speisen und Getränke
Referent Professor Uwe Jopt,
Diplompsychologe, Familientherapeut,
Psychologischer Sachverständiger
veröffentlichte bereits zahlreiche Publikationen zum Thema Scheidung und Trennung. Er befasst sich intensiv im Familienrecht mit dem systemischen Ansatz, der der lösungsorientierten Zusammenarbeit der am Verfahren beteiligten Professionen klar umrissene Konturen gibt und fordert seit Jahren einen neuen Sachverstand der Psychologischen Gutachter.
Uwe Jopt, Professor an der Uni Bielefeld, ist Experte zu den Themen Elternentfremdung (PASyndrom), Loyalitätskonflikt, Kindeswille (authentisch oder induziert),
Instrumentalisierung und Manipulation durch den betreuenden Elternteil. Er bezeichnet die Tatsache, dass es in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl von „entfremdeten Kindern“, die den umgangsberechtigten Elternteil ablehnen, als „Super-Gau“.
Aufgrund seiner großen Praxiserfahrung hat er im Januar 2010 ein Forschungsprojekt aufgesetzt, das sich zum einen mit den daraus resultierenden Gesundscheitsschäden für den abgelehnten Elternteil beschäftigt, zum anderen soll untersucht werden, welche Erfahrungen ausgegrenzte Eltern im Rahmen ihrer gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Psychologischen Gutachtern gemacht haben - die häufig von Gerichten eingeschaltet werden, nachdem das Kind erklärt hat, zu einem Elternteil keinen Kontakt haben zu wollen.
Herr Prof. Jopt ist Mitautor des Buches
„Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht“.
Referent Jürgen Rudolph
ist Gründer der „Cochemer Praxis“ und war Familienrichter in Cochem-Zell, der zusammen mit Anwälten, Jugendamt, Beratungsstellen und Sachverständigen maßgeblich an der Entwicklung des „Cochemer Modells“ beteiligt war.
Die Cochemer Praxis ermöglicht es, auch in scheinbar aussichtslosen Situationen Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl und letztendlich auch dem Elternwohl dienen. Das Ziel der Cochemer Praxis ist, den Trennungs-/Scheidungskindern den Kontakt und die Bindung zu beiden Elternteilen zu erhalten.
Die neuen Gesetze des FamFG, die seit dem 01.09.2009 Gültigkeit haben, enthalten große Teile der von Jürgen Rudolph entwickelten „Cochemer Praxis“.
Nach langjähriger Richtertätigkeit ist Jürgen Rudolph heute Rechtsanwalt für Familienrecht mit Sitz in Koblenz.
In Cochem hat Jürgen Rudolph das Institut für interdisziplinäre Ausbildung ins Leben gerufen und bietet den an Familienkonflikten beteiligten Professionen praxisorientierte Programme und Tagungen an.
Jürgen Rudolph ist Verfasser des Buches „Du bist mein Kind“.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kreis Köln
Vorstand
Christopher Ankerstein (Verantwortlicher Vorstand)
Rigo Trautmann
Walter Fritsch
Der Väteraufbruch für Kinder e.V.
ist ein gemeinnütziger Verein, der sich um die Belange von Vätern und Kindern kümmert, die sich in einer Trennungssituation befinden. Wir helfen und beraten bei Fragen zum Thema Jugendamt, Mediation, Familiengericht, Rechtsanwälte, Gutachter usw. und bieten den Betroffenen regelmäßig eine Selbsthilfe- und Vätergruppe an, die jeden 1. und 3. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr im Jugendheim St. Marien, Kapellenstr. 5, 51103 Köln-Kalk stattfindet.
Als einziger bundesweit tätiger Väterverein verfügen wir über eine weitreichende Vernetzung unserer über 3.000 Mitglieder und mehreren 10.000 begleitenden Fällen in 110 Städten in Deutschland, die zu einer umfangreichen und wertvollen Erfahrungssammlung zur Förderung des Familienfriedens nach einer Trennung und für die Verbesserung der gesellschaftlichen und gerichtlichen Rahmenbedingungen bei entsprechenden Familienverfahren zum Einsatz kommt.
Kontakt:
Christopher Ankerstein
0221-9389156
Internet
www.vafkkoeln.de (ab 01.05.2010)
R Ü C K M E L D U N G
an
Fax: 0221-9982411
Name………………………………………………………..
Profession…………………………………………………..
Anzahl der Teilnehmer…………………………………….
oder per E-Mail:
03.12.2009
Pressemitteilung des Kanzlers
Kammerurteil 1
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)
AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.
Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.
Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.
Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.
Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs
Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.
Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:
Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,
Karel Jungwiert (Tschechien),
Rait Maruste (Estland),
Mark Villiger (Liechtenstein),
Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),
Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,
Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc
und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.
Entscheidung des Gerichtshofs
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.
Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.
Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.
Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.
Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.
***
Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).
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1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.
Kommentar Väternotruf:
Das muss man sich einmal vorstellen, in Deutschland fanden in der Vergangenheit staatlich betriebene Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit Billigung des Bundesverfassungsgericht und unter den Augen des von Brigitte Zypries (SPD) geleiteten Bundesjustizministeriums statt. Da hat man mit den 2003 urteilenden Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offenbar den Bock zum Gärtner gemacht, grad so als wenn Erich Honecker Menschenrechtsbeauftragter der DDR bei den Vereinten Nationen gewesen wäre. Die 2005 bis 2009 herrschende SPD/CDU Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte die peinliche Blamage der 2003 urteilenden Verfassungsrichter verhindern können, wenn sie die notwendigen Gesetzesänderung zur Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf den Weg gebracht hätte. Doch statt dessen war SPD/CDU Tiefschlaf unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angesagt. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, blies Frau Zypries lieber zur Jagd auf Väter, die heimlich - und völlig zu Recht - die Abstammung ihres Kindes klären wollen und widmete sich ihrem Steckenpferd dem Adoptionsrecht für die Partnerinnen lesbischer Mütter, die sogenannte Doppelmutter-ohne-Vater-Familie.
Interview, Do 03.12.09, 13:06 Uhr
Eu-GH stärkt Sorgerecht der Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt.
Sie dürften in dieser Frage nicht gegenüber unverheirateten Müttern benachteiligt werden, urteilten die Straßburger Richter. Sie gaben damit einem Vater aus dem Kölner Raum Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Er fordert unter anderem eine Mitsprache darüber, wo sein Kind lebt und zur Schule geht.
Nach geltender deutscher Rechtslage können in Deutschland unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen.
Geklagt hatte der 45-jährige Horst Zaunegger aus Köln, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine heute 14 Jahre alte Tochter kämpfte. Zaunegger äußerte sich im Inforadio sehr zufrieden mit dem Urteil. Jetzt müsse die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze ändern. Die Entscheidung der Richter sei bindend.
Die Fragen stellte Sabine Porn.
http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/interview/200912/135456.html
Interview, Do 03.12.09, 13:06 Uhr
Eu-GH stärkt Sorgerecht der Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt.
Sie dürften in dieser Frage nicht gegenüber unverheirateten Müttern benachteiligt werden, urteilten die Straßburger Richter. Sie gaben damit einem Vater aus dem Kölner Raum Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Er fordert unter anderem eine Mitsprache darüber, wo sein Kind lebt und zur Schule geht.
Nach geltender deutscher Rechtslage können in Deutschland unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen.
Geklagt hatte der 45-jährige Horst Zaunegger aus Köln, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine heute 14 Jahre alte Tochter kämpfte. Zaunegger äußerte sich im Inforadio sehr zufrieden mit dem Urteil. Jetzt müsse die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze ändern. Die Entscheidung der Richter sei bindend.
Die Fragen stellte Sabine Porn.
http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/interview/200912/135456.html
Oberlandesgericht Köln: Amtseinführung des Präsidenten des Amtsgerichts Köln Dr. Hans-Willi Laumen
27.11.2009
Amtseinführung des Präsidenten des Amtsgerichts Köln Dr. Hans-Willi Laumen
Die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Roswitha Müller-Piepenkötter und der Präsident des Oberlandesgerichts Köln Johannes Riedel werden am
Freitag, dem 4. Dezember 2009, um 14.00 Uhr,
im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit,
Luxemburger Str. 121, 50939 Köln
den ehemaligen Präsidenten des Amtsgerichts Köln Johannes Schultz verabschieden und seinen Nachfolger Dr. Hans-Willi Laumen in sein neues Amt einführen.
Zu der feierlichen Veranstaltung werden über zweihundert Personen aus Justiz, Politik, Verwaltung und Wirtschaft erwartet. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln Johannes Riedel wird die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Roswitha Müller-Piepenkötter eine Ansprache halten. Anschließend werden die Bürgermeisterin der Stadt Köln Elfi Scho-Antwerpes, der Vorsitzende des Richterrates bei dem Amtsgericht Köln Rolf Krebber, der Vorsitzende des Personalrats Stephan Emmler, der stellvertretende Vorsitzende des Kölner Anwaltvereins Henrich Potthast sowie der Vizepräsident der Rheinischen Notarkammer Dr. Timm Starke Grußworte entrichten. Die Veranstaltung wird im offiziellen Teil mit Dankesworten von Präsident des Amtsgerichts a. D. Johannes Schultz und des neuen Präsidenten Dr. Hans-Willi Laumen abschließen. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von der SwinGmbH.
Mit Ablauf des Monats Juli 2009 ist Präsident des Amtsgerichts a.D. Johannes Schultz nach über 10-jähriger Amtszeit in den Ruhestand getreten. Dr. Hans-Willi Laumen ist am 31. August 2009 zum neuen Präsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt worden.
Dr. Laumen ist in Rheydt geboren, wo er auch aufwuchs. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln war er zunächst 6 Jahre lang als wissenschaftlicher Assistent am dortigen Institut für Verfahrensrecht tätig, bevor er im Jahre 1984 in den richterlichen Dienst eintrat. Als Richter am Amtsgericht war er für Zivil- und Strafsachen zuständig. Neben seiner richterlichen Tätigkeit sammelte er Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der Justizverwaltung. Im Jahre 1989 wechselte er an das Oberlandesgericht Köln. Auch hier war er neben seiner richterlichen Tätigkeit mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Dr. Laumen leitete viele Jahre das für die Angelegenheiten der ersten juristischen Staatsprüfung zuständige Dezernat. Im Jahre 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, im Jahre 2000 sodann zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt.
Die Kölner Justiz begrüßt den neuen Amtsgerichtspräsidenten als besonders erfahrenen Richter, der zugleich über langjährige Erfahrungen im Verwaltungsbereich verfügt. Dr. Hans-Willi Laumen ist nunmehr Präsident des größten nordrhein-westfälischen Amtsgerichts mit 145 Richterinnen und Richtern sowie 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich.
Der neue Präsident des Amtsgerichts ist über sein Richteramt hinaus in der Rechtswissenschaft als Fachmann für das Zivil- und Zivilprozessrecht anerkannt. In diesem Bereich hat er zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt.
Dr. Hans-Willi Laumen wohnt in Köln und interessiert sich außerberuflich für Geographie, Geschichte und den Fußballsport, den er auch aktiv betreibt. Sein besonderes Hobby sind Fernreisen, die ihn schon in fast die ganze Welt geführt haben.
Hubertus Nolte
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/27_11_20091/index.php
31.08.2009
Düsseldorf/Köln
Neuer Präsident des Amtsgerichts Köln ist Dr. Hans-Willi Laumen. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter überreichte dem bisherigen Vizepräsidenten des Gerichts heute (Montag, 31. August 2009) in Düsseldorf seine Ernennungsurkunde. Laumen folgt auf Johannes Schultz, der Ende Juli in den Ruhestand getreten ist.
Der neue Mann an der Spitze des größten nordrhein-westfälischen Amtsgerichts begann nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln seine richterliche Laufbahn beim Landgericht Köln. Anschließend war er viele Jahre beim Oberlandesgericht Köln - zuletzt als Vorsitzender Richter - tätig. Im November 2000 wurde er zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Köln ernannt.
Neben seiner Tätigkeit in der Rechtsprechung und Justizverwaltung engagiert sich Laumen in der ersten juristischen Staatsprüfung beim Oberlandesgericht Köln. Darüber hinaus hat er sich durch Vorträge und Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts einen Namen gemacht.
http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/31_08_09/index.php
Amok-Schülerin Tanja O. (16) : Haftbefehl erlassen
Sie leidet unter Trennung der Eltern - 1. Selbstmordversuch im Grundschulalter
Täterin Tanja O.
Messer-Attacke an Schule
Amoklauf an Gymnasium in Sankt Augustin
Einser-Schülerin Tanja O. (16) wollte offenbar ihre Schule anzünden und „Schüler weinen sehen“
Foto: dpa
Haftbefehl gegen die Amok-Schülerin von Sankt Augustin, Tanja O. (16)! Die Kölner Haftrichterin Erika Nagel: „Der Haftbefehl wurde wie beantragt wegen versuchten Mordes, Vorbereitung einer Sprengstoff-Explosion und gefährlicher Körperverletzung ausgestellt.“
Zugleich wurde Tanja O. aus der Psychiatrischen Klinik Köln-Holweide in die Rheinischen Landeskliniken Bonn verlegt, wo sie ebenfalls psychiatrisch betreut wird.
In den Landeskliniken ist die Amok-Schülerin wie zuvor in Köln-Holweide in einem Einzelzimmer untergebracht. Sie wird per Video rund um die Uhr überwacht. Wie der Psychologe Michael Thiel gegenüber BILD.de vermutet: die Amok-Schülerin ist akut selbstmordgefährdet.
Wie „Focus Online“ unter Berufung auf Ermittler berichtet, soll die Jugendliche „von einem unbändigen Hass auf ihre Umwelt getrieben worden sein“. Angeblich soll Tanja O. in ihrem Jugendzimmer auch eine selbst gebastelte Bombe gelagert haben.
Es heißt, die Amok-Schülerin leide unter der Trennung ihrer Eltern. Tanja O. hatte angeblich schon in der Grundschule einen Selbstmordversuch unternommen!
Das 16-jährige Mädchen hatte sich am Montagabend gegen 23 Uhr bei der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof gemeldet, erklärte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. 14 Stunden zuvor war Tanja O. mit Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in das Albert-Einstein-Gymnasium gestürmt.
Eine 17-jährige Mitschülerin hatte die Gymnasiastin wohl in letzter Sekunde daran gehindert, mit Brandbeschleuniger in der Schule Feuer zu legen. Das Mädchen hatte die Maskierte in der Schultoilette angetroffen.
Lehrer hörten die Schreie des Mädchens, als die Tatverdächtige mit einem langen Messer auf sie losging und ihr einen Daumen abtrennte. Der Daumen wurde mittlerweile wieder angenäht. Die Schülerin befindet sich aber noch in Behandlung.
Jetzt wurde zudem bekannt, dass in der Schule zunächst Feuer- statt Amok-Alarm ausgelöst worden war. Die Schüler seien daraufhin erst einmal auf die Flure gerannt, statt sich in ihren Klassen zu verbarrikadieren, hieß es.
„Schließlich kam aber die Ansage, dass die Klassen abgeschlossen werden sollen“, sagte Schülervertreter Christian von den Driesch. Panik habe es nicht gegeben, aber „es war eine Erfahrung, die ich hoffentlich nicht mehr wieder machen muss“.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Tanja mit einem Amoklauf gedroht. Ein Sprecher des Schulministeriums bestätigt, dass die Schülerin am Montag wegen einer „undefinierbaren Bedrohungslage“ ein Gespräch mit einer Vertrauenslehrerin führen sollte.
14. Mai 2009 | 16:35 Uhr

Neue Runde im Michael L. (24) am Dienstag vor dem Gericht. Foto: Pusch
Köln- Sorgerechts-Streit geht weiter
Kampf um Simon Sonnenschein
Leiblicher Vater: „Ich liebe ihn. Er soll bei mir leben.“ Das Gezerre um das kleine Würmchen, das die eigene Mutter verstoßen hat, setzt sich fort.
Von HENDRIK PUSCH
Simon Sonnenschein kurz nach seiner Geburt.
Foto: dpa
Von der Mutter in der Kälte abgelegt, nur durch das Miauen eines Katers gerettet. Das Schicksal von Simon Sonnenschein berührte ganz Köln.
Das Findelkind kam zu Pflegeeltern, die ihn adoptieren wollen. Doch auch Simons leiblicher Vater kämpft um das Sorgerecht. Am Dienstag stritten die Parteien erneut vor dem Familiengericht.
Es ist das Gezerre um ein kleines Würmchen, das die eigene Mutter am Gründonnerstag vor zwei Jahren verstoßen hat.
In Höhenhaus lag das Neugeborene auf einer Fußmatte, die Nabelschnur notdürftig abgeklemmt. Der kleine Körper war schon auf 33 Grad abgekühlt. In der Klinik tauften die Schwestern den Jungen auf „Simon Sonnenschein.“
Simons Mutter wurde gefunden. Michaela A. (31) wurde für ihre Tat im Dezember 2006 zu 18 Monaten Knast auf Bewährung verurteilt. Die Medienberichte haben Michael L. (24) auf den Plan gerufen. Er ist Simons leiblicher Vater, wusste nichts von Michaelas Schwangerschaft.
„Ich liebe meinen Sohn, er soll bei mir leben“, sagte er am Dienstag dem EXPRESS. Michael kämpft seit zwei Jahren um das Sorgerecht, konnte bisher verhindern, dass die Pflegeeltern Simon adoptieren.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Jugendamt, die leibliche Mutter besitzt derzeit noch das Sorgerecht. Um Simon hat sie sich nicht mehr bemüht.
Michael L. klagte vor dem Familiengericht, am Dienstag gab es einen weiteren Termin. Die Richterin stellte dem Vater hierbei in Aussicht, Simon alle sechs Wochen besuchen zu können. Für ein paar Stunden, in Begleitung des Jugendamts.
„Das ist eine absolute Enttäuschung“, sagte Michael. Anfangs hatte er Simon noch alle 14 Tage sehen können. L.’s Anwältin Veronika Otten: „Das Jugendamt will, dass Simon adoptiert wird, dann hätte mein Mandant gar keine Rechte mehr.“
Die Behörde argumentiert, dass Simon feste Bezugspersonen und stabile Familienverhältnisse brauche. Michael, derzeit Hartz-IV-Empfänger, glaubt, für Simon ein guter Vater sein zu können. Der Rechtsstreit geht weiter.
02.12.2008
Köln
Angriff auf Mutter mit Kinderwagen
VON HARIETT DRACK, 27.05.08
Wegen gefährlicher Körperverletzung stand eine 54-jährige Frau jetzt vor Gericht - ein Fall mit leidvoller Vorgeschichte. Weil die allein erziehende Frau unter psychischen Problemen litt, hatte das Jugendamt vor vielen Jahren ihre damals siebenjährige Tochter aus der Familie genommen. Die Tochter ist inzwischen erwachsen; die unter paranoider Schizophrenie leidende Frau hat aber die Trennung offensichtlich nicht überwunden und wird immer wieder straffällig. „Die Patientin wird von der Wahnvorstellung verfolgt, dass ihr das Kind illegal abgenommen wurde“, heißt es im Gutachten, das der Amtsrichter in Auftrag gegeben hatte, um die Schuldfähigkeit der Frau zu überprüfen.
Mit einem Regenschirm hatte sie im Juni vergangenen Jahres auf eine Frau eingeschlagen, die am frühen Abend mit einem Säugling im Kinderwagen auf einer Parkbank saß. Das Baby schrie angeblich „fürchterlich, ohne Ende“, da habe sie die Mutter nur gebeten, „ihr Kind doch einmal zu beruhigen“, erklärte die Angeklagte dem Richter. In der Anklage las sich das anders: „Pass mal lieber auf dein Kind auf, sonst wird es dir noch weggenommen“, soll die Frau der jungen Mutter gegenüber geäußert haben, bevor sie gewalttätig wurde.
Zwei Monate später hatte die Angeklagte vor einem Ladenlokal in der Breite Straße einen Kinderwagen ergriffen, in dem ein Säugling lag, und war damit losgegangen. Die Eltern, die den Kinderwagen abgestellt hatten, hatten die Kindesentführung im letzten Moment verhindern können. „Ihr sollt merken, wie es ist, wenn einem das eigene Kind abgenommen wird“, soll die Frau gesagt haben.
Nach den beiden Vorfällen war die Frau für mehrere Monate in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Für die Straftaten kann sie der Untersuchung zufolge nicht zur Verantwortung gezogen werden. „Die Patientin hört Stimmen, hat Halluzinationen und leidet an einer krankhaften, seelischen Störung“, verneinte ein Psychiater ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit. Folgerichtig wurde sie freigesprochen. Der Richter betonte aber, dies sei kein Freibrief - im Wiederholungsfall könne sie zwangsweise in einer Klinik untergebracht werden.
www.ksta.de/jks/artikel.jsp?id=1211874036468
URTEIL IN STRASSBURG
Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
Straßburg - Jahrelang hatte der Deutsche vergeblich für ein Umgangsrecht mit seiner heute 19 Jahre alten Tochter gestritten.
Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.
Weil das Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wurde, ist der Ehemann der Mutter laut Gesetz der rechtliche Vater. Der leibliche Vater hatte nach damaliger Gesetzeslage grundsätzlich keinen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind.
Dagegen klagte der leibliche Vater in Deutschland durch mehrere Instanzen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihm im April 2003 teilweise Recht und stärkte damit grundsätzlich die Rechte leiblicher Väter.
Wenn zwischen dem Kind und dem Vater - etwa wegen dessen Betreuung - eine "sozial-familiäre Beziehung" bestanden habe und der Kontakt zum Vater dem Kindeswohl diene, dürfe der leibliche Vater nicht völlig vom Umgangsrecht mit seinem Kind ausgeschlossen werden, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Zugleich beauftragten sie die zuständigen Familiengerichte, den Fall neu zu überprüfen.
Nun gab der Europäische Gerichtshof dem Kläger Recht und sprach ihm zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.800 Euro zu.
Die Bundesregierung habe eingestanden, dass das Grundrecht des leiblichen Vaters auf ein faires Gerichtsverfahren in einem angemessenen Zeitraum verletzt wurde.
Damit sei die Beschwerde des 54-Jährigen beim Straßburger Gerichtshof zu den Akten gelegt worden.
15. Mai 2008
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,553538,00.html
Kommentar Väternotruf:
Korrekt wäre es, wenn alle Väter, die in Folge der sexistischen und faschistischen Sorge- und Umgangsrechtsregelung in Deutschland, die bis 1998 und bis heute noch gilt, eine materielle Entschädigung erhalten würden.
Bei mindestens 100.000 betroffenen Vätern wären das über eine Milliarde Euro, die die Bundesrepublik Deutschland an die Väter zahlen müsste. Noch einmal mindestens die selbe Summe müsste die Bundesrepublik an die Kinder dieser Väter zahlen, denen der Kontakt zu ihren Väter durch umgangsvereitelnde Mütter und mit diesen Hand in Hand arbeitenden Jugendämtern und Familiengerichten (bis 1998 auch Vormundschafsgerichte) verwehrt wurde.
Doch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag scheffeln sich das Geld der Steuerzahler/innen lieber in die eigene Tasche und erhöhen rotzfrech ihre Diäten. Pfui Deibel.
Gerichtshof für Menschenrechte urteilt
Etwas Geld statt Tochterliebe
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Ein Vater, der sein Kind nicht sehen durfte, erhält eine Entschädigung.
VON CHRISTIAN RATH
Eigentlich hat Edgar Lück - ein Vater, der Kontakt zu seiner Tochter haben will - fast alles erreicht. Er hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, der Gesetzgeber hat in seinem Interesse das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, und nun hat ihm sogar noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Schadensersatz zugesprochen. Nur seine Tochter hat er seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gesehen.
Der Kölner Edgar Lück ist Journalist, Maler und Fotograf. Ende der 80er-Jahre hatte er ein Verhältnis mit einer Frau, die zwar verheiratet war, aber von ihrem Mann getrennt lebte. Aus dieser Beziehung entstand die Tochter Lea. Dass Lück der biologische Vater ist, steht fest. Er lebte mit der Frau zwar nicht zusammen, kümmerte sich nach eigenen Angaben aber zwei Tage die Woche um Lea.
Nach einigen Jahren zog wieder der Ehemann bei Leas Mutter ein. Von nun an durfte Lea nicht mehr zu Edgar Lück, ihrem biologischen Vater. Lea war damals dreieinhalb Jahre alt. Edgar Lück wehrte sich und klagte auf ein Umgangsrecht. Ohne Erfolg. Denn die Stellung des biologischen Vaters war früher extrem schwach, wenn das Kind in eine Ehe hineingeboren wurde. Als rechtlicher Vater gilt dann automatisch der Ehemann der Mutter. Der leibliche Vater hatte, um die Familie zu schützen, so gut wie keine Rechte.
Deshalb entschieden die Kölner Gerichte, dass Lück kein Umgangsrecht bekomme und sich zudem bewusst von seiner Tochter fernhalten solle. Selbst bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße solle er sie nicht ansprechen. Dies helfe dem Mädchen, seine Identität in der Familie zu finden. Mit zwei Vätern könne es schnell überfordert sein. Tatsächlich vergaß Lea, dass es Edgar Lück in ihrem Leben gegeben hatte.
Edgar Lück vergaß Lea aber nicht. "Ich empfand das wie die Hinrichtung einer sozialen Beziehung ohne jeden Grund." Der Mann zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht, um mehr Rechte für biologische Väter einzufordern. Dort blieb die Sache liegen, sieben Jahre lang. Erst als Lück wegen Untätigkeit der deutschen Justiz auch zum Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg ging, fällte das Verfassungsgericht 2003 eine Entscheidung - zugunsten von Edgar Lück. Da er zumindest zeitweise eine "sozial-familiäre Beziehung" zu seinem Kind hatte, komme auch in seinem Fall ein Umgangsrecht in Betracht - wenn es dem "Kindeswohl" dient. Ein Jahr später änderte der Bundestag entsprechend das Familienrecht.
Lück hat es wenig genützt. Lea, inzwischen 14, wollte ihn nicht sehen. Als ihm der Kölner Familienrichter nicht einmal ein kurzes Gespräch mit seiner Tochter erlaubte, um sich vorzustellen, gab Lück auf: "Ich wollte den Druck von ihr nehmen." Lück, der sich die Sache aber sehr zu Herzen nahm, wurde anschließend schwer krank. Jetzt ist Lea 19, und die beiden haben sich immer noch nicht getroffen.
Nun billigte der Straßburger Gerichtshof dem Vater 10.800 Euro als Entschädigung und für Anwaltskosten zu - weil das deutsche Verfahren viel zu lange gedauert habe. Die Bundesregierung hatte den Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention von sich aus eingeräumt. Für Lück ist es ein schwacher Trost. Nur aus einem Grund hat sich das juristische Vorgehen für ihn gelohnt: "Lea weiß jetzt immerhin wieder, dass es mich gibt und kann, wenn sie will, Kontakt aufnehmen."
Thomas Meysen, der das deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht leitet, empfiehlt in derartigen Konstellationen die frühzeitige Beratung der Eltern. "Kinder können gut mit zwei Vätern umgehen. Es muss aber vermieden werden, dass zwischen den Erwachsenen Konkurrenz entsteht, die das Kind in Loyalitätskonflikte bringt."
15.05.2008
Kommentar Väternotruf:
Korrekt wäre es, wenn die 10.800 Euro Entschädigung durch die für diese Menschenrechtsverletzung verantwortlichen Kölner Richter aufgebracht werden müssten. Aber Richter haben in Deutschland Narrenfreiheit und in Köln der Hochburg der Narren gilt das leider ganz besonders.
Armes Deutschland, das mit so viel Dummheit gestraft ist.
19.08.2003
Trennlinie
Fernsehgerichte und Gerichtswirklichkeit
Das Eisbergprinzip
Deutsche Gerichtsbarkeit im Fernsehen und in der Wirklichkeit - eine Spurensuche zwischen Hühnerstall und Dekolleté.
Von Roman Pletter
(SZ vom 19.08.2003) — Der arme Tropf will nicht erkannt werden. Er hat sich eine Perücke aufgesetzt, die aussieht wie die Haarpracht von Heino, und auf seiner Nase sitzt eine sehr große Sonnenbrille. Nur widerwillig trennt Heinz Bauer sich von der Maskerade, als der Richter ihn darum bittet. Das alles ist ihm sehr peinlich: Seit Jahren schläft er auf der Couch, weil in seiner Ehebett-Hälfte Howard Carpendale liegt – aus Plastik modelliert.
Hello again
Und jetzt soll Frau Bauer Herrn Bauer mit einem Hammer niedergestreckt haben, weil der ihr angeblich alle Howi-Fan-Artikel samt Puppe kaputt gemacht habe aus Eifersucht. Frau Bauer streitet das Niederstrecken ab, Herr Bauer das Kaputtmachen. Frau Bauer spricht wie Carpendale und begrüßt jeden mit Hello again. Ihr Mann spricht von Scheidung. Da hakt sich Frau Bauer bei ihrem Anwalt unter, fängt an zu schunkeln und singt "Was ist geblieben von deinem Mich-Lieben?"
Im Regieraum in Köln-Ossendorf müssen die Techniker aufpassen, dass sie vor Lachen nicht an den falschen Knöpfen drehen. In ein paar Wochen werden Millionen Fernsehzuschauer sich auf die Schenkel hauen, wenn sie bei RTL Das Strafgericht mit Ulrich Wetzel sehen.
Ein paar Kilometer weiter in der Luxemburger Straße sitzen in einem Saal des Kölner Landgerichtes drei Richter, zwei Schöffen, ein Anwalt und sein Mandant mit zwei Zuschauern. Es geht um Drogen und um Menschenhandel. Es ist still im Saal, und es gibt keine Kameras. Hinter den Richtern steht ein Aktenwagen, aus denen der Vorsitzende ab und zu Fotos fischt. Die Sitzung dauert schon drei Stunden. Das ist Gericht im Namen des Volkes. Das ist die Wirklichkeit.
Nachmittags im Fernsehen urteilen die Richter im Namen der Quote: Es geht um "Teure Liebe", "Afrikanischen Liebestrank" oder "Der verrückte Fan". Alexander Hold, Barbara Salesch, Ulrich Wetzel, Ruth Herz – sie alle sind echte Richter von echten Gerichten. Ihre Shows bei Sat 1 und RTL prägen das Bild, das viele Menschen von der Justiz in Deutschland haben.
Aber an welcher Stelle stimmen diese Shows mit dem Alltag an deutschen Gerichten überein, wo Richter im Zehnminutentakt über Ordnungswidrigkeiten zu urteilen haben oder in monatelangen Verfahren über Menschenhandel?
Spurensuche. Köln-Ossendorf. Im Coloneum, einem mehrstöckigen Gebäude voller Fernseh-Studios, entsteht Unter Uns für RTL und Die Jugendberaterin für Pro Sieben, und manchmal sucht RTL hier mit Deutschland den Superstar. Im Coloneum hat auch der Jurist Christoph Knechtel sein Büro.
Knechtel hat Alexander Hold entdeckt, den erfolgreichsten aller Fernsehrichter, und nun produziert er mit Kirch Media Entertainment (KME) für RTL Das Strafgericht. KME ist außerdem mit Lenßen & Partner (Sat 1) am Start. Die Kölner Produktionsfirma Filmpool schickt in Jugendgericht, Familiengericht (beide RTL) und Richterin Barabara Salesch (Sat 1) drei weitere Sendungen in den Wettbewerb um Marktanteile, den die Gerichtsshows nachmittags mittlerweile unter sich ausfechten.
» Nicht die Tat sei wichtig, sondern das, was zwischen den Leuten passiere «
KME-Scout Knechtel war schon am Telefon von "diesen Formaten" völlig begeistert. Nicht die Tat sei wichtig, sondern das, was zwischen den Leuten passiere. Und deshalb schauten auch täglich Millionen Mütter zu, wenn es um den Diebstahl gehe, den ein Jugendlicher begangen habe. Nicht der Diebstahl sei das Thema, sondern der Junge, der mit der Pubertät nicht fertig werde. "Das Eisbergprinzip" nennt Knechtel das.
Die Eisberge entstehen in den Büros nebenan. Auch der Howard-Carpendale-Fall wurde dort ersonnen. Andere Fälle werden in Zeitungsmeldungen entdeckt. Dann machen sich Drehbuchautoren darüber her und Juristen. Später sind die Casting-Agenturen an der Reihe. Die TV-Juristen verziehen keine Miene.
Sie sind Profis: Neben dem Richter haben auch die Anwälte und Staatsanwälte in allen Shows von KME und Filmpool in echten Gerichten Anklageschriften verlesen und Plädoyers gehalten. Funda Bikacoglu-Heuser, Staatsanwältin beim Strafgericht, gewöhnlich Anwältin in Köln, ist ein Scharnier zur Wirklichkeit. Während sich die TV-Richter vom Gerichtsdienst beurlauben lassen, arbeitet die Anwältin weiter in einer Gemeinschaftskanzlei mit ihrem Schwager in Köln-Kalk.
Bikacoglu-Heuser bringt in ihrer Kanzlei den Kaffee selbst, kümmert sich um Gerichtstermine und tippt Briefe in ihren Computer. Es gibt keine Sekretärin. Sie sagt Wörter wie "totaler Kokolores", wenn es um schändliche Verdrehungen der Gegenseite geht, oder "total Ablachen", wenn die Rede auf lustige Drehtage kommt.
Das ist die eine Seite. In Köln-Kalk geht es um Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinentzug, Fahrerflucht und Schießereien. Man kann sich vorstellen, wie sie da sitzt vor ihren Mandanten an dem sehr großen Schreibtisch, die Tassen zurecht schiebt mit den Äpfeln drauf und starkem Kaffee darin und sagt: "Erzählen se mal."
Neulich noch sei sie zum Nachtbriefkasten am Gericht gehetzt mit dem Fahrrad – weil "die blöde Karre" nicht mehr fuhr –, um eine Frist einzuhalten. Für die Anwältin Funda Bikacoglu-Heuser hat sich nicht viel verändert, auch wenn sie im Fernsehen die Staatsanwältin spielt.
» Es weiß doch kein Mensch, wenn er die Show gesehen hat, wie ein echter Strafprozess abläuft «
Jürgen Mannebeck ist auch einmal gefragt worden, ob er nicht Lust habe, Fernsehrichter zu werden. Mannebeck ist seit 1977 Richter, inzwischen am Kölner Amtsgericht und dessen Sprecher. Er ging nicht: "Ich wollte dann ja irgendwann auch wieder zurück", sagt Mannebeck. Begeistert war er nicht einen Augenblick über die Offerte: "Es weiß doch kein Mensch, wenn er die Show gesehen hat, wie ein echter Strafprozess abläuft."
Vor Gericht sei Streit zwischen Verteidiger und Staatsanwalt die Ausnahme, im Fernsehen die Regel. In Wirklichkeit seien 90 Prozent der Täter geständig, im Fernsehen nie. Ein Strafrichter am Amtsgericht in Köln erledigt im Jahr im Schnitt 638 Fälle, 638 Schicksale. "Da sitzt ein Junkie und Sie versuchen, dass der doch noch eine Chance bekommt." So ein Fall interessiere das Fernsehen nicht. Das Fernsehen wolle Show.
Hauptsache, niemand brüllt
Spurensuche. Kölner Landgericht. Es geht um Menschenhandel. Ein Berufsboxer ist als Zeuge aufgerufen mit kahlem Schädel, braun gebrannt und mit Schultern wie ein Ochse, die sich, wenn er sich setzt, bis zu den Ohren hoch schieben. So könnte er auch zum Fernsehen kommen. Aber er ist ganz leise, sein Anwalt handelt einen Kompromiss aus, nichts Spektakuläres. Die Verhandlung ist bestimmt nicht fernsehtauglich.
Am Set von Richter Alexander Hold in München-Unterföhring stoppt eine Stimme aus dem Regieraum den Dreh, weil die Uhr des Angeklagten das Licht ungünstig in die Kameras lenkt. Das Studio sieht aus wie die Gerichte in amerikanischen Filmen. Für Darstellerinnen gibt es nur eine Rocklänge irgendwo zwischen Gürtel und Knie, aber eher Richtung Gürtel.
Und Riesenbrüste mit Dekolleté zum Reinfallen. Die Gerichtsschreiberin hat eine Frisur, die so gegossen aussieht wie bei einem Playmobilmännchen. Kameras gleiten geräuschlos auf drei Beinen über den Boden. Der Fall: Ein Heiratsvermittler hat einem Jungbauern für 20.000 Euro ein Mädchen angedreht, das nicht so aussieht, als habe es große Freude an der Landwirtschaft und den Feinheiten der Hühneraufzucht.
Richter Alexander Hold verurteilt den wucherischen Vermittler zu 13.000 Euro Strafe und tröstet den reingefallenen Landwirt: "Wahrscheinlich ist das für alle besser: Für Sie, für die junge Frau und für die Hühner."
Die Suche nach der Wahrheit ist oft grausam. In einem anderen Saal am Kölner Landgericht geht es um einen Jungen, der ein Mädchen liebt. Das Mädchen ist deshalb mit den Nerven am Ende. Sie sitzt im Zeugenstand vor den Richtern, schaut auf das Tischchen vor sich und hat die Schultern hoch gezogen.
Die braunen Haare zusammengebunden. Sie erzählt, wie der Junge nicht akzeptieren konnte, dass sie nichts von ihm wollte, wie er sie beleidigt und bedroht habe mit unzähligen Anrufen, bis sie nicht mehr konnte.
Der Junge schweigt. Der Gutachter diagnostiziert bei ihm die Asberger-Problematik: "Der Idiot, der nicht dumm ist. Das ist eine statische Störung. Diese ist nicht therapiefähig." Sie bedeutet auch, dass der, der sie in sich trägt, Unrecht nicht erkennt. Der Gutachter schlussfolgert: Jugendarrest als "Schuss vor den Bug".
"Millionen Menschen ziehen ihr Bild über Justiz und Rechtsstaat aus unserer Sendung", sagt Alexander Hold. Er sitzt in einem Containerbüro in München-Unterföhring und weiß, dass er für sehr viele in Deutschland "der Richter" ist.
Ihm ist wichtig, dass niemand beschimpft wird im Fernseh-Gerichtssaal und wenn, dann verhängt er Ordnungsgelder. Das ist anders als in den Talk-Shows, die von den Gerichtsshows aus dem Nachmittagsprogramm verdrängt wurden, anders als bei Arabella, die ein paar Studios weiter gerade "Brasilianische Bikiniluder" und "Wer ist klüger" aufzeichnet.
Vor Aussagen belehrt Hold seine Zeugen über Rechte und Pflichten, und in den Urteilen erklärt er, dass das Strafurteil nichts zu tun habe mit der Zivilklage und dass das Geld extra eingeklagt werden müsse.
Auch echte Gerichte sind oft Bühne
Hold bekommt Heiratsanträge und Fanpost. Und einmal hat ein Mann geschrieben, der den Fallwinkel eines Messers berechnet hatte und nachweisen wollte, dass ein Fernseh-Urteil auf falschen Annahmen basiert habe. Wenn Hold merkt, dass juristisch was faul ist, lässt er auch vor dem Gerichtsdreh die Aktenlage geprüft. Dass das Fernsehen die Wirklichkeit verdrehe, glaubt er nicht. Schließlich dürfe man eines nicht vergessen: "Das echte Gericht ist oft auch eine Bühne. Viele Leute erwarten von ihren Verteidigern eine Show."
Nach den Aufzeichnungen bei Richter Hold steht ein Mädchen hinter der Kulisse. Das Mädchen wurde eben wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Jetzt steht sie hinter der Bühne und ist frei. Sie besucht in Wirklichkeit die 12. Klasse eines Gymnasiums, lächelt schüchtern und ein bisschen stolz, weil sie vor Gericht so überzeugend geweint hat. "Famous" steht groß auf ihrem T-Shirt.
"In einer echten Verhandlung", sagt Jürgen Mannebeck vom Kölner Amtsgericht, "stellt sich eine Tat, die nach Aktenlage von Rohheit sprach, manchmal ganz anders dar. Dann sitzt ein armer Kerl vorm Richter und erzählt seine Lebensgeschichte. Man braucht nur nur drei Dinge zu fragen: Drogen? Familienverhältnisse? Heim?" Klischees, würde mancher sagen. "Gerichte zeigen das Leben", sagt Mannebeck. "Auch den Bodensatz der Gesellschaft."
Gegen die Fernseh-Shows hat Mannebeck nichts. Er hält sie aber nicht für besonders wichtig.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/916/407692/text/
Das nachfolgende OLG-Verfahren ist beim Amtsgericht Köln, Abteilung 317 anhängig. Der bisher zuständige Richter ist jetzt in Pensionierung. Mal sehen, was der neue macht.
Skandal - Heinzelmännchen in Köln schlafen offenbar
Ist Hilflosigkeit beim OLG Köln die Folge - BILD Dir eine Meinung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine mittlere Tochter Sabrina, geboren im März 1983, hat ihre leidvolle Geschichte am 19.10.2002 auf der internationalen PAS-Konferenz in Frankfurt erzählt.
Sie hatte diese Geschichte im Juni 2002 für das Oberlandesgericht (OLG) Köln aufgeschrieben. Dort kämpft sie schon in der zweiten Instanz um das Umgangsrecht mit ihrem inzwischen 16-Jährigen Bruder F. ...
Der Bruder von Sabrina ist mein jüngstes Kind. Innerhalb der vergangenen acht Jahre hatte ich nur drei mal je 2 Stunden begleiteten Umgang mit meinem Sohn. Dieser weigert sich, mich oder seine Schwester Sabrina zu treffen. ...
Auch ich kämpfe inzwischen vor dem OLG Köln um Umgang mit meinem Sohn.
Am 06.12.02 war die mündliche Verhandlung für Sabrina und mich vor dem OLG in Köln.
Hier eine möglichst kurze und sachliche Zusammenfassung der Verhandlung:
Obwohl die Fälle zwei unterschiedliche Aktenzeichen haben, folgte das OLG unserer Bitte und legte für die Verhandlungen einen gemeinsamen Termin fest.
Am Verhandlungstag wurden die Verfahren aber wieder getrennt verhandelt. Zuerst mein Verfahren und dann das Verfahren von Sabrina. Sabrina und ich haben den gleichen OLG-Anwalt.
Meine Verhandlung:
Anwesend waren die drei Richter, die Verfahrenspflegerin meines Sohnes (eine Rechtsanwältin), eine Dame und ein Herr vom Jugendamt, die Kindesmutter, die Anwältin der Kindesmutter, mein Rechtsanwalt und ich. Mein Sohn wurde von den Richtern ohne Beisein der anderen Teilnehmer der Verhandlung befragt.
Etwa zwanzig Minuten lang wollte mich der Senat davon überzeugen, dass ich meinen Antrag auf Umgang zurückziehe. Ich lehnte dieses Ansinnen ab.
Verfahrenspflegerin:
Sie ist der Überzeugung, dass mein Sohn aus eigenem Antrieb keinen Kontakt mit mir haben will. Sie ist der festen Überzeugung, dass man einen Jugendlichen im Alter von 16 Jahren nicht mehr beeinflussen oder manipulieren kann. Sie gab mir die Schuld, dass mein Sohn unter starkem Übergewicht leidet. Durch die Verfahren (die Gerichte lassen sich viel Zeit - zwischen den Verhandlungen liegt meist ein Jahr) fühle er sich nicht wohl und esse daher zu viel.
Sie hatte einen neuen Schriftsatz dabei und beschwerte sich im Namen meines Sohnes darüber, dass Sabrinas Geschichte auf verschiedenen Internetseiten (anonymisiert) erschienen ist: "Durch diese Veröffentlichung (es sind nur die Namen von Sabrina und mir öffentlich genannt -Anm. von mir) werden einer unüberschaubaren Anzahl Dritter weltweit Details aus dem Leben unseres Mandanten und seiner Mutter zur Kenntnis gebracht, wobei die Darstellung in weiten Teilen wahrheitswidrig ist. Unabhängig davon ......."
Es wurde weder im Schriftsatz noch in der Verhandlung dargelegt, was wahrheitswidrig von Sabrina aufgeschrieben worden sei.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes:
Die beiden bei Gericht erschienenen Mitarbeiter hatten vor der Verhandlung weder mit meinem Sohn noch mit Sabrina, der Mutter oder mit mir ein Gespräch geführt. Sie informierten sich vor der Verhandlung auf dem Flur bei der Verfahrenspflegerin und in ihren Akten. Sabrina, ich und unsere Begleiterin erhielten beim Ankommen der Jugendamtsmitarbeiter nicht einmal ein Kopfnicken oder ein Hallo.
Das Jugendamt teilte dem Gericht trotzdem mit, dass ein Umgang des Sohnes mit mir für diesen schädlich wäre. Er ist mit über 16 Jahren schon zu alt, so dass man ihn nicht zwingen könne. Ein 16-Jähriger weiß, was er will.
Die Anwältin der Kindesmutter:
Sie warf mir vor, dass ich egoistisch sei, weil ich auf dem Umgang mit meinem Sohn bestehe.
Die Richter:
Sie waren nicht ganz einer Meinung. Zum Teil wurde abgestritten, dass es die PAS-Problematik gibt. Zum Teil wurde damit argumentiert, dass es, falls es sich bei meinem Sohn um einen PAS-Fall handelt, jetzt auch nicht mehr zu ändern sei. Einigkeit herrschte bei den Richtern über die Ansicht, dass man einen 16-Jährigen Jungen nun mal nicht zum Umgang zwingen kann, ob manipuliert oder nicht, er ist jetzt zu alt. In 1 3/4 Jahren wird der Junge sowieso volljährig sein.
Meine Einlassung war hierzu, dass es in früheren Umgangsprozessen hieß, der Junge sei zu jung, um zum Umgang gezwungen zu werden. In den Anwaltschriften hatten wir auch schon in der ersten Instanz beantragt, dass Zwangsmaßnahmen gegen die Mutter verhängt werden, die sie dazu bringen sollen, dass sie die Umgangsvereitelung nicht weiter betreibt.
Bereits in den ersten Schriftsätzen ans OLG hatten wir vor nahezu einem Jahr ein PAS-Gutachten unter Einbeziehung von Sabrina beantragt. Diesen Antrag wiederholte mein Anwalt in der Verhandlung und bemängelte gleichzeitig, dass es der Senat in den vergangenen zwölf Monaten, in denen das Verfahren vor dem OLG anhängig ist, versäumt hat, einen Beschluss hierüber zu fällen.
Die Richter wollen demnächst einen Beschluss darüber fällen, ob ein PAS-Gutachten in Auftrag gegeben werden soll. Ein Termin für diesen Beschluss wurde nicht bekannt gegeben.
Am 13.12.02 erhielt ich die Protokolle der Verhandlungen. Mein definitiver Antrag auf PAS-Gutachten unter Einbeziehung von Sabrina steht im Protokoll mit folgenden Worten: "Rechtsanwalt M. verweist auf den Antrag des Antragstellers, gegebenenfalls eine Begutachtung über die von ihm aufgeworfenen Fragen einzuholen. Er regt an, gegebenenfalls von Amts wegen eine vorläufige Maßnahme im Sinne eines begleiteten Kontaktes anzuordnen." So hatte ich den Antrag nicht stellen lassen!
Nach unserer Meinung wurde der Umgang nur deshalb nicht sofort ausgeschlossen, weil durch die verschiedenen Veröffentlichungen auf den Internetseiten evtl. eine gewisse Öffentlichkeit informiert ist und es zu befürchten steht, dass ich auch mit dem Ergebnis der jetzigen Verhandlung an die Öffentlichkeit gehen werde.
Die Verhandlung dauerte nahezu zwei Stunden und ging ohne Ergebnis zu Ende. Wir heben den Verdacht, dass weiter auf Zeit gespielt werden soll, bis kurz vor dem 18. Geburtstag meines Sohnes.
Sabrinas Verhandlung:
Hier waren die drei Richter, die beiden Herrschaften vom Jugendamt, die Kindesmutter, die Anwältin der Kindesmutter, Sabrina und ihr Rechtsanwalt anwesend. Der Bruder war schon vorher, in meinem Verfahren, von den Richtern befragt worden.
Die Richter gaben zu Beginn den Beschluss bekannt, dass Sabrina, obwohl Studentin ohne zusätzliche Einnahmen, keine Prozesskostenhilfe bekommt, da das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat.
Daraufhin teilte ich dem Rechtsanwalt mit, dass ich für die Verfahrens- und Anwaltskosten aufkommen werde.
Die Mutter ist selbständig und bekommt Prozesskostenhilfe.
Die Richter regten an, dass Sabrina ihren Antrag zurücknehmen soll. Dies wurde von ihr abgelehnt. Auch Sabrina beantragte ein PAS-Gutachten. Das Verfahren bei Sabrina lief ansonsten in etwa gleich dem meinen ab, nur in stark gekürzter Form und war schon nach etwa 20 Minuten beendet.
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Friedrich Schumacher
und
Sabrina Schumacher
18.12.2002