Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Künzelsau

Die Zuständigkeit für Schöffen- und Familiensachen aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgericht Künzelsau liegt beim Amtsgericht Öhringen

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts Öhringen gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Künzelsau

Konsul-Uebele-Str. 12

74653 Künzelsau

 

 

Telefon: 07940 / 9149-0

Fax: 07940 / 9149-24

 

E-Mail: poststelle@agkuenzelsau.justiz.bwl.de

Internet: www.agkuenzelsau.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Künzelsau (11/2009)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Heilbronn

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Direktor am Amtsgericht Künzelsau: 

Roland Kipp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Künzelsau / Direktor am Amtsgericht Künzelsau (ab 01.07.1998, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.06.1984 als Richter am Landgericht Ellwangen -  abgeordnet - aufgeführt

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Künzelsau:

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Künzelsau 2 Richter/innen, 2 Rechtspfleger/innen und weitere Angestellte.

Das Amtsgericht Künzelsau ist zuständig für die Städte und Gemeinden:

Dörzbach mit Hohebach, Laibach und Meßbach

Forchtenberg mit Ernsbach, Sindringen, Wohlmuthausen

Ingelfingen mit Criesbach, Diebach, Dörrenzimmern, Eberstal, Hermuthausen und Weldingsfelden

Krautheim mit Altkrautheim, Gommersdorf, Horrenbach, Klepsau, Neunstetten, Oberginsbach, Oberndorf und Unterginsbach

Künzelsau mit Amrichshausen, Belsenberg, Gaisbach, Kocherstetten, Laibach, Morsbach, Nitzenhausen und Steinbach

Mulfingen mit Ailringen, Buchenbach, Eberbach, Hollenbach, Jagstberg, Simprechtshausen und Zaisenhausen

Niedernhall 

Schöntal mit Aschhausen, Berlichingen, Bieringen, Kloster Schöntal, Marlach, Oberkessach, Sindeldorf, Westernhausen und Winzenhofen

Weißbach mit Crispenhofen

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Hohenlohekreis

  

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Roland Kipp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Künzelsau / Direktor am Amtsgericht Künzelsau (ab 01.07.1998, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.06.1984 als Richter am Landgericht Ellwangen -  abgeordnet - aufgeführt

Jeannine Ornatowski - Richterin / Amtsgericht Künzelsau (ab , ..., 2008)

Dr. Alexander Kees - Richter / Amtsgericht Künzelsau / Direktor am Amtsgericht Künzelsau (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Künzelsau tätig:

 

Rechtspfleger:

Harald Theierl - Rechtspfleger am Amtsgericht Künzelsau (ab , ..., 2009)

Ute Hafen - Rechtspflegerin am Amtsgericht Künzelsau (ab , ..., 2009)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsstellen die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute, die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Männerhaus Künzelsau

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Künzelsaul noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Künzelsau

 

 

Verband Anwalt des Kindes - Landesverband Bayern

Rafiq Iqbal 

Neue Obernbreiter Str. 5

97340 Marktbreit

Telefon: 09332 / 591798

Fax: 09332 / 591786 

Email: bayern@v-a-k.de

Homepage: http://v-a-k.de/index.php?id=49

 

 

PAS-Eltern e.V.

Torgasse 4

97250 Erlabrunn

Bayern - PAS-Eltern / Regionalgruppe Würzburg

Ansprechpartnerin:

Diplom-Psychologin Christiane Pohl

Telefon: 0160-98920910

Kontakt

Sprechstunde: Dienstags von 20-22 Uhr

Sprechstundentermine können leider nicht vergeben werden.

Bitte rufen Sie nicht ausserhalb der Sprechstunde an. Lieben Dank!

Termine:

"PAS-Eltern - Was tun bei Umgangsboykott?" trifft sich 1 x im Monat in Würzburg

Wann?: Jeden 2. Montag im Monat um 19:30 Uhr

Wo?: Selbsthilfehaus, Blaue Bude, Scanzonistr.4, 97070 Würzburg

http://www.pas-eltern.de/page18/Bayern/page26.html

 

 


 

 

 

Wenn die Familienidylle platzt, werden Kinder oft zum Streitobjekt: Doch wer beim Umgangsrecht tricksen will, macht sich strafbar.

Neuer Freund soll der eigentliche Papa sein

 

Von Barbara Griesinger

 

Künzelsau - Er ist der eigentliche Papa. Zu ihm soll Nils Papa sagen. Ganz beiläufig beschrieb die Angeklagte das Verhältnis zwischen ihrem jetzigen Lebenspartner und ihrem fünfjährigen Sohn Nils. Für Künzelsaus Amtsrichter Roland Kipp war das indes ein zentraler Satz der Gerichtsverhandlung und die Erklärung für einen fingierten Umzug der jungen Frau. So habe die 27-jährige Einzelhandelskauffrau die Besuche des leiblichen Vaters verhindern wollen - mit Erfolg. Entziehung eines Minderjährigen nennt das Gesetz diesen Tatbestand, den der Richter als gegeben ansah und die gebürtige Sächsin zu einer Geldstrafe von 525 Euro verurteilte.

Im Dezember 2005 hatte sich die Mutter beim Künzelsauer Einwohnermeldeamt abgemeldet und den Vater ihres Sohnes über ihren Rechtsanwalt wissen lassen, sie sei nach Sachsen in den Wohnort ihrer Eltern gezogen. Dort könne er den gemeinsamen Sohn besuchen. Von einer Entziehung des Kindes könne keine Rede sein, unterstrich dagegen der Anwalt der Mutter. Der Vater des kleinen Nils habe von Anfang an Bescheid über den Umzug seiner Mandantin gewusst und hätte das Kind in Sachsen besuchen können. Er forderte deshalb den Freispruch der 27-Jährigen.

Es ging einfach nicht mehr, erklärte die Angeklagte Beziehungsprobleme zum Grund ihres Umzugs. Sie hätte sich Raum verschaffen wollen, um die Beziehung zu retten und tatsächlich seien die Probleme mittlerweile überwunden. Ihr Lebensgefährte ist inzwischen auch Vater ihres zweiten Kindes. Für Staatsanwalt und Richter war dies indes eine Schutzbehauptung;. Der Umzug nach Sachsen sei nichts als ein Scheinumzug, die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Künzelsau eine ordnungswidrige Scheinabmeldung. Denn die Angeklagte hatte weiter in Künzelsau gearbeitet und ihren Sohn dort in den Kindergarten gebracht.

Vor Gericht gab sie sogar zu, dass sie unter der Woche weiter mit ihrem Freund in der gemeinsamen Wohnung gelebt und dort auch übernachtet habe.

Als wahren Grund sah das Gericht die Aushebelung des väterlichen Umgangsrechts. Darum war bereits im Vorfeld mehrfach und mit harten Bandagen vor Gericht gestritten worden.

Während die Mutter des kleinen Nils betonte, dessen leiblicher Vater sei oft gar nicht gekommen und habe kein Interesse an seinem Sohn gehabt, erklärte dieser, das Gegenteil sei der Fall. In den ersten Jahren habe es keine Probleme gegeben, wenn er seinen Sohn habe sehen wollen. Auch die gerichtlich festgelegten Besuchstermine seien aus unterschiedlichen Gründen immer wieder abgesagt worden. Als wahren Grund sieht er den neuen Partner seiner Ex-Freundin.

Und so sah das auch der Richter. Die Angeklagte habe im neuen Lebenspartner den eigentlichen Papa gesehen und den anderen ausschließen wollen und damit das Umgangsrecht, das das Gesetz schütze, vereitelt. Da sie sich vor Gericht nicht einsichtig zeigte, verurteilte er sie zu einer Geldstrafe, die zwar unter den Forderungen des Staatsanwalts, aber mit 35 Tagessätzen zu 15 Euro doch geringfügig über dem ursprünglichen Strafbefehl lag.

10.08.2007

 

 

http://www.stimme.de/nachrichten/hohenlohekreis/kuenzelsau/art1912,1068512

 

 

 


zurück