Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Lahr

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Lahr

Turmstraße 15

77933 Lahr (Schwarzwald)

 

 

Telefon 07821 / 283-0

Fax: 07821 / 283452

 

E-Mail: poststelle@aglahr.justiz.bwl.de

Internet: www.amtsgericht-lahr.de

www.aglahr.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Lahr (01/2011)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - http://www.aglahr.de/servlet/PB/menu/1163435/index.html?ROOT=1163426

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Offenburg

Oberlandesgericht Karlsruhe

 

 

Direktorin am Amtsgericht Lahr: Heidy von Péterffy (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Lahr / Direktorin am Amtsgericht Lahr (ab 03.07.2001, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.02.1984 als Direktorin am Amtsgericht Wolfach aufgeführt. Ab 27.03.2001 stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Offenburg.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Lahr:

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Lahr 6 Richter/innen und eine uns derzeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Der Bezirk des Amtsgerichts Lahr/Schwarzwald umfasst die Stadt Lahr/Schwarzwald und die Gemeinden Friesenheim, Kippenheim, Meißenheim, Schuttertal, Schwanau und Seelbach.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Ortenaukreis

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Jasmin Bosbach (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Lahr / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 19.05.2005, ..., 2011) -  im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.10.2000 unter dem Namen Jasmin Epple als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - gemeint ist wohl Richterin auf Probe - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum mit Dienstantritt ab 19.05.2005 als Richterin am Amtsgericht Lahr aufgeführt.

Nicolas Gethmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Lahr / Familiengericht - Abteilung 5 (ab 29.09.2000, ..., 2011)

Dorothee Granderath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Lahr (ab 12.05.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.01.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Carminja Knoll (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Lahr (ab 01.07.1994, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum mit Dienstantritt ab 01.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Lahr aufgeführt.

Heidy von Péterffy (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Lahr / Direktorin am Amtsgericht Lahr (ab 03.07.2001, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.02.1984 als Direktorin am Amtsgericht Wolfach aufgeführt. Ab 27.03.2001 stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Offenburg.

 

 

Richter auf Probe:

Hiltl - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2011 - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lahr

 

 

Abteilungen am Familiengericht Lahr:

1 F - Jasmin Bosbach (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Lahr / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 19.05.2005, ..., 2011) -  im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.10.2000 unter dem Namen Jasmin Epple als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - gemeint ist wohl Richterin auf Probe - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum mit Dienstantritt ab 19.05.2005 als Richterin am Amtsgericht Lahr aufgeführt.

5 F - Nicolas Gethmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Lahr / Familiengericht - Abteilung 5 (ab 29.09.2000, ..., 2011)

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Lahr tätig: 

Jasmin Epple (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Lahr / Familiengericht (ab 19.05.2005, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Epple nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.10.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Friedhelm Epple (geb. 17.06.1937) - Richter am Amtsgericht Staufen / Direktor am Amtsgericht Staufen (ab 23.07.1976, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1976 als Direktor am Amtsgericht Staufen aufgeführt. 

Dr. Martin Frank (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Lahr / Familiengericht (ab 11.03.2002, ..., 2005) - anschließend Richter am Amtsgericht Karlsruhe - FamRZ 4/2005, S.290?

Grabe (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Lahr / Familiengericht (ab , ..., 2005)?

Stefan Heise (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Lahr (ab 30.05.2007, ..., 2008)

Stefanie Riggert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Oberkirch (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.09.1993 als Richterin am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.1993 als Richterin am Amtsgericht Oberkirch - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig.

Gertrud Siegfried (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Offenburg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden tätig. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richterin am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.08.2001 als Richterin am Landgericht Offenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 10.01.2011: Richterin am Landgericht Offenburg.

Peter Wendt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Freiburg (ab, ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 26.03.1984 als Richter am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.03.1984 als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Rechtspfleger:

Frau Faißt - Rechtspflegerin am Amtsgericht Lahr (ab , ..., 2011)

Frau Fitz - Rechtspflegerin am Amtsgericht Lahr (ab , ..., 2011)

Frau Kern - Rechtspflegerin am Amtsgericht Lahr (ab , ..., 2011)

Frau Oehler - Rechtspflegerin am Amtsgericht Lahr (ab , ..., 2011)

Frau Ortner-Gutberlet - Rechtspflegerin am Amtsgericht Lahr (ab , ..., 2011)

Frau Rietsche - Rechtspflegerin am Amtsgericht Lahr (ab , ..., 2011)

Frau Schwörer - Rechtspflegerin am Amtsgericht Lahr (ab , ..., 2011)

 

 

Umgangspfleger:

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Lahr (ab 01.09.2009, ..., )

 

Herr Tippenhauer - Umgangspfleger (ab , ..., 2005)

 

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Lahr für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Lahr (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

Ursula Kodjoe

Diplom-Psychologin, systemische Familientherapeutin

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Prof. Wassilios Fthenakis

 

 

Thomas Busse

Diplom-Psychologe

Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Ein Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.

Herr Thomas Busse scheint eine Art bundesdeutscher Hans Dampf in allen Gassen oder eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns leider nicht bekannt.

In Essen agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen. 

Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:

Kriegsstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 855037, 357976

Telefax: 0721 / 855031

E-Mail: kontakt@praxisbusse.de

Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/

Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de

In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Dipl. Psych. Thomas Busse

St. Johanner Str. 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681- 9456429 ( Saarbrücken )

Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)

für das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ließ er einen Teil seiner Arbeit,  für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.

In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Leinfeldener Str. 66

70597 Stuttgart

Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Unter der Wiesbadener Adresse ist er für das Amtsgericht Bonn tätig geworden.

Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Eine Diplom-Psychologin Mauerer übernimmt dabei einen Teil der Arbeit, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.

Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)

Vom Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.

Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006). 

Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse:

Für das Amtsgericht Karlsruhe firmierte Herr Busse unter der Anschrift:

Praxis Busse

Kriegsstr. 142

76133 Karslruhe

Telefon 0721 / 855037, 357976

Telefax 0721 / 855031

kontakt@praxisbusse.de

http://www.praxisbusse.de/

 

(25.02.2007 - vn.de)

 

Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadresse 

http://www.ipe-karlsruhe.de

die derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de) 

IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".

 

Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

www.rethra-hobby.de/favorite.htm

 

Das klingt ja mächtig spannend, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.

Thomas Busse wurde auch von folgenden Gerichten bestellt:

Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)

Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Diplom-Psychologin Sesemann (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)

Amtsgericht Essen

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Germersheim (2005)

Amtsgericht Hattingen - Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl erledigen. (2007)

Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008

Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Kandel/Pfalz

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)

Amtsgericht Ludwigshafen (2006)

Amtsgericht Offenburg (2005?)

Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)

Amtsgericht Pforzheim (2011)

Amtsgericht Saarbrücken  

Amtsgericht Saarlouis

Amtsgericht Soest - Gutachtenerstellung unter Adresse in Essen.

Amtsgericht Stadtroda

Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, aber auch Briefkopf mit der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl -  vom 05.02.2007 von der Verpflichtung als Gutachter entbunden worden.

Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 0179 Hannover. Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.

Amtsgericht Wittenberg (2008)

Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)

 

Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika? 

Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.

Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.

Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder. Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen. 

Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.

Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen um den vielen angemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

Justizrat Thomas Kauffer (geb. 08.10.1960) - Dienstvorstand des Notariats Lahr (ab 02.06.2009, ..., 2009) - vorher ab 1991 Richter am Landgericht Baden-Baden. Danach Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Ab 1994 Notar in Achern mit Schwerpunkten im Grundstücks-, Erb- und Gesellschaftsrecht http://www.badische-zeitung.de/lokales/ortenau/thomas-kauffer-neuer-notariatschef--print--15530967.html

 

 

 


 

 

 

Richterschreck bleibt

Rentner beleidigte und schlug einen Amtsrichter, weil er sich für zu Unrecht verurteilt hielt

Sein unkontrollierter Hass auf zwei Amtspersonen hat einem 75-Jährigen eine Bewährungsstrafe eingebracht. Er hatte einen Amtsrichter als »verlogene Drecksau« tituliert, ihn angespuckt und geschlagen. Außerdem hatte er eine Jugendamtsmitarbeiterin als »Schlampe« beschimpft.

04.02.2008 - Offenburg. Der Fall wurde in Offenburg verhandelt, weil das Lahrer Amtsgericht ihn wegen Befangenheit zurückgewiesen hatte. Kein Wunder: Drei Richter des Lahrer Amtsgericht mussten vergangenes Jahr mit ansehen, wie der Angeklagte mitten in einem Café in der Lahrer Innenstadt auf ihren 42 Jahre alten Kollegen losging. Die vier Richter tranken zusammen Kaffee, als sich der 75-jährige Rentner dem Tisch näherte, den Anschein erweckte, hinter dem Richter vorbeigehen zu wollen, ihn dann aber mit dem Unterarm ans Kinn schlug. So heftig war der Schlag, dass der Amtsrichter mitsamt Stuhl nach hinten kippte und sich eine blutige Lippe zuzog.

Der Richter war dem 75 Jahre alten Mann schon häufig begegnet – das erste Mal, als ihn ein Mitarbeiter der Wohnbaugenossenschaft, die ihm seine damalige Wohnung vermietete, wegen Körperverletzung angeklagt hatte.

Korruptions-Vorwurf

»Die damalige Angelegenheit war tatsächlich recht streitig«, erinnerte sich der als Zeuge geladene Richter. »Am Ende habe ich ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt«. Monate später erfuhr der Rentner aus der Zeitung, das die Baugenossenschaft, die ihn angeklagt hatte, in einen Korruptionsskandal verwickelt war. Ab dann war für ihn die Sache klar: »Der Richter war von der Genossenschaft gekauft«, wiederholte der Angeklagte vor dem Offenburger Amtsgericht. »Er hat mich beleidigt, gedemütigt und mit seinem Urteil ausgeraubt.«

Mehrmals suchte der Rentner den Richter daraufhin in seinem Büro auf. »Ich konnte ihm nur sagen, dass das Urteil bereits rechtskräftig war«, so der 42-Jährige. Daraufhin habe der Mann ihn eine »verlogene Drecksau« genannt und weitere derbe Schimpfwörter gebraucht, an die sich der Zeuge nicht mehr im Einzelnen erinnern konnte. Besser war ihm eine Spuck-Attacke des Angeklagten vom Mai 2005 im Gedächtnis geblieben: »Da war ein richtiger Schwall Spucke in meinem Gesicht«.

Der Angeklagte leugnete diese Vorwürfe ebenso wie die Tatsache, eine Mitarbeiterin des Lahrer Jugendamtes als »blöde Kuh« und »alte Schlampe« tituliert zu haben. Auch ihr Büro hatte er mehrfach unaufgefordert betreten und wollte es nicht mehr verlassen, so dass sich die 29-Jährige bedroht fühlte. »Ich habe ihr nur gesagt, sie sei genauso schlampig wie meine ehemalige Lebensgefährtin«, so der Rentner. Die Mutter seines Sohnes hatte das Jugendamt beauftragt, seine Rente zu pfänden, nachdem er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht regelmäßig nachgekommen war.

Am Ende der Verhandlung forderte Staatsanwalt Nils Klein eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung – immerhin hätten sich die Attacken des Rentners gegen ein »Institut der Rechtspflege« gerichtet. Als der Angeklagte ihm bei seinem Plädoyer mehrfach ins Wort fiel, beantragte er außerdem ein Ordnungsgeld von zuerst 150, dann 300 Euro. »Ich bin gerade in guter Stimmung«, so Klein.

»Etwas verwundert«

Richter Wolfgang Knopf konnte die Gemüter wieder beruhigen, er folgte schließlich der Argumentation des Anwalts Ottmar Wachenheim, sein Mandant habe bisher ein »anständiges und rechtstreues Leben« geführt und deshalb eine Bewährung verdient. »So hoch wie der Staatsanwalt will ich die Sache nicht hängen«, sagte Knopf. »Aber Amtspersonen haben ebenso Achtung verdient wie andere Menschen auch.«

Etwas verwundert habe er zur Kenntnis genommen, dass ein psychologisches Gutachten dem Rentner keine verminderte Schuldfähigkeit attestiert habe. Der 75-Jährige entwickle offenbar eine Art Behördenhass sowie einen »cholerischen Zug, der sich mit zunehmendem Alter auswächst«.

http://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=68&db=news_lokales&table=artikel_offenburg&id=14053

 

 


 

 

 

Amtsgericht Lahr übt sich in Ratlosigkeit und Resignation

Zuerst die gute Nachricht: 

in einem rkr. Beschluss vom 3.2.2003 teilt das Amtsgericht Lahr (veröffentlicht in "FamRZ", 2003, Heft 23, S. 1861-1862) mit, dass einem Vater die gemeinsame Sorge nicht entzogen werden soll, wenn die Mutter die gemeinsame Kommunikation bezüglich des gemeinsamen achtjährigen Sohnes verweigert. 

Nun die schlechte Nachricht. Das AG Lahr meint, dass es keine Möglichkeit sehe, den Umgang des achtjährigen Sohnes mit seinem Vater zu regeln. Das Gericht meint, es sei jetzt und in Zukunft kein Fortschritt zu erreichen. Der Moment des Trennens von Mutter und Sohn sei "mit so negativen Emotionen beladen".

Nun fragt man sich, ob nicht eine so pathologisch erscheinende Mutter-Sohn-Beziehung, bei der der Sohn auf seinen Vater "insbesondere mit Schreien reagiert" (über Beeinträchtigungen des Vaters, die dafür möglicherweise ursächlich sein könnten, wird nicht berichtet,  bereits die Schwelle der Kindeswohlgefährdung überschritten hat, wo für das Gericht gar nicht mehr die Frage steht, ob es seine Bemühungen um Verbesserungen einstellen muss, sondern im Gegenteil das staatliche Wächteramt gefordert ist. Gedacht daran hat das Gericht schon, es unterstellt jedoch für den Fall der Trennung von Mutter und Sohn "auf kurz- - und mittelfristige Sicht eine zusätzliche erhebliche Traumatisierung." Alle denkbaren Intervention hat das Gericht gleich selbst verworfen, ambulante Therapie, stationäre Therapie, Umgangspflegschaft, Zwangsgeld, Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt der Mutter. 

Na prima. Der Tipp für alle umgangsboykottierenden Mütter (und vereinzelt Väter) lautet also. Bindet Euer Kind emotional so radikal und ausschließlich an euch, dann habt ihr Narrenfreiheit und die Gerichte lassen Euch alle in Ruhe.

Und für alle schulverweigernden Kinder auch gleich der Tipp. Schon im zarten Alter von 8 Jahren braucht ihr nicht mehr zur Schule zu gehen, vorausgesetzt ihr habt ganz viel Angst eure Mutter zu verlassen, so dass euch "kurz- - und mittelfristige Sicht eine zusätzliche erhebliche Traumatisierung." bedroht.

Mal sehen, was das zuständige Oberlandesgericht machen wird, wo der betroffene Vater hoffentlich in die Beschwerde gehen wird. Es bleibt zu hoffen, dass das Oberlandesgericht emotionalen Missbrauch eines Kindes durch die Mutter nicht mit der gleichen Ratlosigkeit und Ausschaltung des staatlichen Wächteramtes begegnen wird wie das Amtsgericht Lahr.

 

 


 

 

FamRZ 2004, 1381

Nr. 1022 AmtsG Lahr - BGB § 1579 Nr. 6

(FamG, rkr. Urteil v. 3. 2. 2003 - 1 F 561/02)

Eine fortgesetzte massive und schuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts mit dem gemeinschaftlichen Kind kann in gravierenden Fällen als schwer wiegendes Fehlverhalten angesehen werden, das die Kürzung des Unterhalts auf die Hälfte rechtfertigt.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Vom Abdruck der Entscheidungsgründe wird abgesehen.

Die zunächst eingelegte Berufung der Kindesmutter wurde nach einem Hinweis des OLG Karlsruhe v. 4. 7. 2003 - 5 UF 41/03 - zurückgenommen. Das OLG verwies unter anderem auf folgende Entscheidungen: BGH, FamRZ 1987, 356; OLG München, FamRZ 1998, 750; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1393; 1997, 614; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 688; OLG Gelle, FamRZ 1989, 1194.

vgl. auch AmtsG Lahr, FamRZ 2003, 1861.

 

 

 

 

 


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