Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Marl
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Marl
Adolf-Grimme-Straße 3
45768 Marl
Telefon: 02365 / 513-0
Fax: 02365 / 513-200
E-Mail: poststelle@ag-marl.nrw.de
Internet: www.ag-marl.nrw.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Marl (01/2012)
Informationsgehalt: geht so
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2012 - www.ag-marl.nrw.de/wir_ueber_uns/Gesch__ftsverteilung/index.php
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Direktorin am Amtsgericht Marl: Irene Rezori (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 1 / Direktorin am Amtsgericht Marl (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2001 als Direktorin am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht Krefeld - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Marl:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Marl 15 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Der Bezirk des Amtsgerichts Marl umfasst die Städte Haltern am See und Marl.
Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Haltern - Stadtjugendamt
Jugendamt Marl - Stadtjugendamt
Jugendamt Landkreis Recklinghausen - der Landkreis Recklinghausen unterhält kein eigenes Jugendamt. Statt dessen unterhalten die 10 Kreisangehörigen Städte im Landkreis ein eigenes Jugendamt
Väternotruf Marl
August Mustermann
Musterstraße 1
45768 Marl
Telefon: 02365 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Heinrich Hermann Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Marl (ab 18.04.1980, ..., 2012) - GVP 01.01.2012.
Brand (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Marl (ab , ..., 2010, ..., 2012) - ab 04.08.2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Marl. GVP 07/2010. GVP 01.01.2012.
No Name - Richterin am Landgericht Essen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Michael Brechler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Marl (ab 16.12.1983, ..., 2012) - GVP 01.01.2012.
No Name - Richter am Amtsgericht Recklinghausen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Claas (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht Abteilung 11 (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Claas nicht aufgeführt. Amtsgericht Marl - GVP 01.01.2012: als Richterin am Amtsgericht aufgeführt.
Hermann Heimeshoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Marl (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.05.1995 als Richter am Amtsgericht Recklinghausen aufgeführt (bis 2010). Amtsgericht Marl - GVP 01.01.2012.
Dr. Stephan-Robert Hillebrand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 14 (ab 05.12.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1999 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Amtsgericht Marl - GVP 01.01.2012.
Claudia Köster-Brabandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 8 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.1998 als Richterin am Landgericht Essen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Marl aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 01.01.2012.
Bernhard Lob (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Marl (ab 14.04.1998, ..., 2012) - GVP 01.01.2012.
Elisabeth Maukisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Marl (ab 14.11.2000, ..., 2012) - GVP 01.01.2012.
Irene Rezori (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 1 / Direktorin am Amtsgericht Marl (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2001 als Direktorin am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht Krefeld - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Röhl (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht Abteilung 12 (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Röhl nicht aufgeführt. Amtsgericht Marl - GVP 01.01.2012: als Richterin am Amtsgericht aufgeführt.
Wolfgang Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Marl (ab 05.11.1979, ..., 2012) - GVP 01.01.2012.
Herbert Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Marl (ab 09.07.1986, ..., 2012) - GVP 01.01.2012.
Schreiner (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Marl (ab , ..., 2010, ..., 2012) - ab 01.07.2010 Abordnung an das Amtsgericht Marl / Familiengericht Abteilung 10. GVP 07/2010. GVP 01.01.2012: Richterin am Amtsgericht Marl
No Name - Richterin am Amtsgericht Münster - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Richter auf Probe:
Abteilungen am Familiengericht Marl:
1 F - Irene Rezori (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 1 / Direktorin am Amtsgericht Marl (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2001 als Direktorin am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht Krefeld - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
8 F - Claudia Köster-Brabandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 8 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.1998 als Richterin am Landgericht Essen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Marl aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 01.01.2012.
10 F - Schreiner (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Marl (ab , ..., 2010, ..., 2012) - ab 01.07.2010 Abordnung an das Amtsgericht Marl / Familiengericht Abteilung 10. GVP 07/2010. GVP 01.01.2012: Richterin am Amtsgericht Marl
11 F - Claas (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht Abteilung 11 (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Claas nicht aufgeführt. Amtsgericht Marl - GVP 01.01.2012: als Richterin am Amtsgericht aufgeführt.
12 F - Röhl (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Marl / Familiengericht Abteilung 12 (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Röhl nicht aufgeführt. Amtsgericht Marl - GVP 01.01.2012: als Richterin am Amtsgericht aufgeführt.
14 F - Dr. Stephan-Robert Hillebrand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 14 (ab 05.12.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1999 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Amtsgericht Marl - GVP 01.01.2012.
20 F - aufgelöst: Bundesgerichtshof Urteil vom 18. November 2009 – XII ZR 65/09, AG Marl – 20 F 112/08 – Entscheidung vom 19. August 2008, OLG Hamm – II-2 UF 179/08 – Entscheidung vom 12. März 2009 - siehe unten
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Marl tätig:
Karl-Heinz Garbers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 12 (ab 24.05.1982, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 16.03.1979 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.05.1982 als Richter am Amtsgericht Marl aufgeführt. GVP 07/2010.
Dr. Stephan-Robert Hillebrand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 14 (ab 05.12.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.
Jost-Michael Kausträter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen / Direktor am Amtsgericht Gelsenkirchen (ab 17.02.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1999 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.11.2005 als Direktor am Amtsgericht Marl aufgeführt.
Heribert Lattekamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Marl (ab 05.11.1979, ..., 2010)
Harald Pörtner (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht Marl / Direktor am Amtsgericht Marl (ab 01.08.1980, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.08.1980 als Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen ohne Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Wolfgang Tölle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Marl (ab 03.08.1976, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 03.08.1976 als Richter am Amtsgericht Marl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Marl aufgeführt.
Martin Heinrich Tretow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Marl / Familiengericht - Abteilung 11 (ab 05.09.1977, ..., 2010)
Gerrit Jan Warsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Marl / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Marl (ab 28.02.1990, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.10.1985 als Richter am Amtsgericht Herne aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.02.1990 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Marl aufgeführt. Im GVP vom 09.03.2010 als krank aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Marl (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Marl für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Marl (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Petra Kocherscheidt
Gisbertstraße 21
48249 Dülmen
Telefon: 02590 / 9396499
Systemische Therapeutin / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Max-Planck-Str. 36
45768 Marl
Telefon: 02365 / 690850
E-Mail: erziehungsberatung@caritas-marl.de
Internet: http://www.caritas-marl.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Krisenintervention
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Karl-Liebknecht-Str. 10
45770 Marl
Telefon: 02365 / 33678
E-Mail: marl@efl-bistum-ms.de
Internet: http://www.efl-bistum-ms.de
Träger: Bistum Münster
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Partnerberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Psychologische Beratungsstelle
Rappaportstr. 10
45768 Marl
Telefon: 02365 / 96760
E-Mail: pb-marl@versanet.de
Internet: http://www.marl.de
Träger: Stadt
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention, Gruppenarbeit
Verfahrensbeistände:
Rechtsanwälte:
Barbara Wiertner
Rechtsanwältin
Feldhauser Str. 210
45966 Gladbeck
Tel: 02043 / 94 67 76
E-Mail: barbara@wiertner-net.de
Gutachter:
Karsten Emrich
Diplom-Psychologe
vom sogenannten "Institut für Forensische Psychologie"
Haumannstr. 5
44379 Dortmund
www.weiterbildung-rechtspsychologie.de/pruefer_supervisoren__.html
Manuela Mayer
Diplom-Psychologin
aus dem Hause Professorin h.c. Dr. Marie-Luise Kluck
Praxis für Gerichtliche Psychologie, Dickswall 6, 45468 Mülheim an der Ruhr
Beauftragung am Amtsgericht Marl, Amtsgericht Neuwied
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Marl
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Marl noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Marl
Mutter-Vater-Kind-Hauses Marl
Kontakt über
Manuela Luksch-Bayer
Dipl. Sozialpädagogin/ -arbeiterin
Telefon: 02365 / 6993130
Stabwechsel im Amtsgericht
Organisationstalent Irene Rezori bricht in Männerdomäne ein
27. November 2009 20:00
Den freundlichen Ton im Marler Amtsgericht gibt Irene Rezori schon seit drei Monaten an. Als erste Frau leitet sie eine Behörde, in der vor gut zehn Jahren noch ausschließlich Männer die Richterrobe trugen.
Jost-Michael Kausträter übergibt die Leitung des Amtsgerichts an Irene Rezori.
Mit einem Gläschen Sekt und herzlichen, launigen Reden feierten 100 Gäste aus Justiz und Politik nun auch den offiziellen Stabwechsel. Die 60-jährige Familienrechtsexpertin folgt auf Jost-Michael Kausträter (48), der eine gut geführte Behörde hinterlässt.
Der vielseitige Kausträter war nur dreieinhalb Jahre in Marl – aber es waren seine schönsten Berufsjahre, wie er bekannte: „Ein besseres Team hatte ich noch nie. Und es gab in meiner Amtszeit keine Schießerei, nur einen Bombenalarm mit SEK-Einsatz. Auch nicht schlecht.“ Kausträter hat in Gelsenkirchen die „Herkules-Aufgabe“ übernommen, die Amtsgerichte in der Stadt und in Buer zusammenzuführen.
Seine Nachfolgerin Irene Rezori gilt als Teamplayerin und Organisationstalent. Kolleginnen und Kollegen loben sie als tatkräftig, offen, fleißig und fürsorglich. Irene Rezori wechselte als Leiterin des Amtsgerichts Buer nach Marl. In der Behörde der Nachbarstadt hat sie mehr Kundenservice eingeführt.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 238/2009
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.
Die 1975 geschlossene kinderlose Ehe wurde 2003 geschieden. Seit der Scheidung ist der Kläger, ein Chemieingenieur, der Beklagten, die als Reinigungskraft arbeitet, zum sog. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) verpflichtet. Aus der Ehe des seit 2004 wieder verheirateten Klägers ist 2005 ein Sohn hervorgegangen. Außerdem adoptierte der Kläger im Jahr 2006 den 1997 geborenen Sohn seiner jetzigen Ehefrau. Diese ist nicht erwerbstätig. Der Unterhalt der Beklagten wurde zuletzt durch Urteil des Familiengerichts vom August 2007 auf mtl. 607 € festgesetzt. Bei der Unterhaltsberechnung wurden zwar die Unterhaltspflichten des Klägers gegenüber den beiden Kindern berücksichtigt, nicht aber die Unterhaltspflicht gegenüber seiner jetzigen Ehefrau.
Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht haben dem Herabsetzungsbegehren des Klägers unter Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs der neuen Ehefrau teilweise stattgegeben und den Unterhalt der Beklagten auf mtl. 290 € reduziert. Die vom Kläger für die Zeit ab 2008 begehrte weitere Herabsetzung wurde verneint, weil auch die neue Ehefrau nur teilweise unterhaltsbedürftig sei. Eine Befristung des Unterhalts haben beide Vorinstanzen abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung (Senatsurteil BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911) bestätigt, derzufolge nach der Scheidung entstandene Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und auch gegenüber dem neuen Ehegatten schon bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berücksichtigen sind. Aus dem Gedanken der Teilhabe des Unterhaltsberechtigten am Lebensstandard des unterhaltspflichtigen Ehegatten folge nämlich zugleich dessen Begrenzung auf den Standard, der dem Unterhaltspflichtigen selbst jeweils aktuell zur Verfügung stehe. Dessen Lebensstandard sinke durch hinzugetretene Unterhaltspflichten ebenso wie bei anderen unverschuldeten Einkommens-rückgängen.
Die wesentliche Auswirkung dieser Rechtsprechung besteht darin: Nach früherer Praxis wurde das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zum Stichtag der Ehescheidung zunächst zwischen ihm und dem geschiedenen Ehegatten aufgeteilt (sog. Stichtagsprinzip). Nur das verbleibende Einkommen stand ihm für sich und seine neue Familie zur Verfügung. Nach der geänderten Rechtsprechung ist das Einkommen nunmehr gleichmäßig aufzuteilen.
Beispiel: Einkommen des Unterhaltspflichtigen 4000 € bei einem geschiedenen und einem neuen Ehegatten, die beide vollständig unterhaltsbedürftig sind.
Berechnung bis 2007 (Stichtagsprinzip): Unterhalt des geschiedenen Ehegatten: 4000 € : 2 = 2000 € Unterhalt des neuen Ehegatten: 2000 € : 2 = 1000 €. Dem Unterhaltspflichtigen verbleiben 1000 €
Berechnung nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Unterhalt des geschiedenen wie auch des neuen Ehegatten: 4000 € : 3 = je 1333 €. Dem Unterhaltspflichtigen verbleiben 1333 €.
Im Rahmen der Unterhaltsberechnung hat der Bundesgerichtshof hingegen nicht akzeptiert, dass die neue Ehefrau – anders als die geschiedene Beklagte – nicht erwerbstätig ist. Vielmehr seien für die geschiedene wie für die neue Ehefrau die gleichen Maßstäbe anzuwenden. Zwar sei die Rollenverteilung in der neuen Ehe gesetzlich zulässig und könne nicht als rechtsmissbräuchlich bewertet werden. Die Rollenverteilung betreffe indessen nur das Innenverhältnis zwischen den neuen Ehegatten. Dass diese im Verhältnis zum geschiedenen Ehegatten nicht ausschlaggebend sein dürfe, ergebe sich bereits aus der vom Gesetzgeber im anderen Zusammenhang getroffenen Entscheidung (zum Rang der Unterhaltsan-sprüche vgl. § 1609 Nr. 2 BGB), wonach für den geschiedenen und den neuen Ehegatten im Hinblick auf die Erwerbsverpflichtung die gleichen Maßstäbe gelten sollten. Daher sei der Unterhalt der neuen Ehefrau zum Zwecke der Gleichbehandlung so zu ermitteln, als wäre die neue Ehe ebenfalls geschieden. Auch eine anderweitige Regelung der Ehegatten im Hinblick auf die Dauer der Kinderbetreuung (sog. elternbezogene Gründe nach § 1570 Abs. 2 BGB) könne aus diesen Gründen grundsätzlich nicht ausschlaggebend sein.
Zur weiteren Frage der Befristung des Geschiedenenunterhalts hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, dass sich in Bezug auf den sog. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) die Rechtslage seit dem 1. Januar 2008 nicht maßgeblich geändert habe. Die neue Vorschrift des § 1578 b BGB stelle insoweit nur klar, was bereits aufgrund des Urteils des erkennenden Senats vom 12. April 2006 (FamRZ 2006, 1006) gegolten habe. Konsequenz dieser Entscheidung ist somit, dass bei allen rechtskräftigen Unterhaltstiteln, die vor der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsreform, aber nach der Änderung der Rechtsprechung im Jahr 2006 erlassen wurden, bei ansonsten gleich gebliebener Tatsachenlage eine nachträgliche Befristung aufgrund der Rechtskraft des vorausgegangenen Urteils ausgeschlossen ist.
Urteil vom 18. November 2009 – XII ZR 65/09
AG Marl – 20 F 112/08 – Entscheidung vom 19. August 2008
OLG Hamm – II-2 UF 179/08 – Entscheidung vom 12. März 2009
Karlsruhe, den 23. November 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://www.bundesgerichtshof.de