Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht München
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.

Elterndemo vor dem Amtsgericht München
Amtsgericht München
Pacellistrasse 5
80333 München
Telefon: 089 / 5597-06
Fax: 089 / 5597-3574 (Präsidialabteilung)
Fax: 089 / 5597-2850 (Zivil-, Familien-, Unterhalts-, Kindschafts- u. Mietsachen)
E-Mail: poststelle@ag-m.bayern.de
Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/
Internetauftritt des Amtsgerichts München (08/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Bayern
Präsident am Amtsgericht München: Gerhard Zierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht München / Präsident am Amtsgericht München (ab 01.03.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.01.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Vizepräsident am Amtsgericht München: Rolf Werlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht München / Vizepräsident am Amtsgericht München (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht Erding - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht München:
1.318 (908 Vollzeit- und 410 Teilzeitbeschäftigte)
Verteilung nach Laufbahnen:
* 219 Richter (davon 57,0 % Richterinnen)
* 256 Beamte im gehobenen Dienst (davon 71,0 % Beamtinnen)
* 236 Beamte im mittleren Dienst (davon 70,0 % Beamtinnen)
* 113 Gerichtsvollzieher (davon 43,0 % Gerichtsvollzieherinnen)
* 8 Vollziehungsbeamte
* 130 Beamte im Wachtmeisterdienst (davon 24,0 % Beamtinnen)
* 359 Beschäftigte (davon 92,0 % weibliche Angestellte)
Insgesamt beträgt der Anteil weiblicher Amtsangehöriger 67,0 %.
Obwohl der Anteil männlicher Amtsangehöriger deutlich unterrepräsentiert ist gibt es am Amtsgericht München seltsamer Weise keinen Männerbeauftragten.
Das Familiengericht am Amtsgericht München ist mit ca. 30 Familienrichter/innen für den Bereich des Stadtjugendamtes München und des Kreisjugendamtes München zuständig.
Der Bezirk des Amtsgerichts München umfasst
1. die Landeshauptstadt München
2. die kreisangehörigen Gemeinden: Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i. Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim
3. die gemeindefreien Gebiete:
Deisenhofener Forst, Forstenrieder Park, Forst Kasten, Grünwalder Forst, Höhenkirchener Forst, Hofoldinger Forst, Perlacher Forst
Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt München - Kreisfreie Stadt
Väternotruf München
Matthias Bögelein
Freisinger Straße Nr. 1
85391 Allershausen
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Heike Adam-Mezger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 25.10.1995, ..., 2008)
Monika Andreß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.1992, ..., 2008)
Claudia Anke (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 563 (ab , ..., 2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Anke nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München offenbar 1985 oder 1986.
No Name - Richter am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Aurelia Arend (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Werner Bachmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.1979, ..., 2008)
Karin Backa (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.1992, ..., 2008) im Handbuch der Justiz 2008 ohne Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.
Ute Bader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München (ab 18.11.1988, ..., 2008)
Raimund Bär (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Gräfin von Sophie Ballestrem (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weitere Aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1980 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1980 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Danach offenbar weitere Aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München. 16.01.2009: Association of International Family Judges.
Dr. Dagmar Bandemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1986 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Bettina Bärtle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Birgit Benesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 517 (ab 01.07.1987, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. 28.-30.04.2008 Teilnahme an Tagung der Hans-Seidel-Stiftung "Interventionen zum Kindeswohl".
Verena Benzler-Herz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.07.1985, ..., 2008)
Dr. Elke Beyl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - ab 01.01.2003 Richterin am Amtsgericht Rosenheim. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München - mit halber Stelle - aufgeführt.
Dr. Johann-Georg Biberacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 561 (ab 01.10.1984, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Ulla Biedler von Bessenyö (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1986, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Horst Biegelsack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.09.1987, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1987 als Richter am Amtsgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1987 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Sonja Birkhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.1992, ..., 2008)
Hildegard Bock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.06.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.1995 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt - aufgeführt.
Ulrike Bogusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.08.1998, ..., 2008)
Dr. Josef Bonkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht München / Strafsachen (ab 16.06.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2004 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. 11.10.2010: Strafbefehl über 1500 €, ersatzweise Freiheitsstrafe von 30 Tagen wegen einer sogenannten Beleidigung. Deutschland wir lieben Deine eiserne Faust in München und anderswo. Weiter so.
Dr. Volker Bornstein (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 518 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Dienstantritt möglicherweise 1994.
Benedikt Breinl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.02.1998, ..., 2008)
Barbara Brinkmöller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht München (ab 18.01.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.01.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Maria-Theresia Brockmann-Jooß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1986 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Marie-Luise Broich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.08.1986, ..., 2008)
Sigrun Broßardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.07.1988, ..., 2008)
Dr. Jan-Hendrik Brünink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1999 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Birgit Brunn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München (beurlaubt) aufgeführt.
Christine Brunner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.06.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2004 als Richterin am Amtsgericht München (beurlaubt) aufgeführt.
Birte Burgmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Dr. Katja Ciolek-Krepold (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.04.1996, ..., 2008)
Christian Daimer (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.09.1994, ..., 2008)
Betina Dettenhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2005 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Alexandra Dietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Regierungsrätin beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt- aufgeführt.
Kai Dingerdissen (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.05.1993, ..., 2008)
Dirk Dombrowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.06.2004 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. 2011: Strafrichter am Amtsgericht München - Abteilung 812.
No Name - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Wilfried Dudek (geb. ....) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab , ..., 2002, ..., 2008)
Rotraud Eder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.1980, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Judith Engel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht München (ab 14.05.1989, ..., 2008)
Silke Eggers (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.05.1992, ..., 2008)
Margret Eisenmann (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Kirsten Eminger (Jg. 1974) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.05.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Jost Emmerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Achim von Engel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt.
Judith Engel (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht München / Jugendrichterin (ab 14.05.1989, ..., 2010) - 2010: seltsamer Weise auch Geschäftsführender Vorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm
Sabine Eppelein-Harbers (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1997 als Staatanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Gunilla Evers (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Thomas Farnbacher (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.1981, ..., 2002)
Robert Feistkorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 532 (ab 01.12.1980, ..., 2009)
No Name - Richterin am Oberlandesgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Alexander Fichtl (Jg. 1958) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Richter am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Ab 01.06.2002 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II. Ab 15.5.2008 Datenschutzbeauftragter am Amtsgericht München
Richard Findl (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.03.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Elisabeth Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht München (ab ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.05.1983 als Leitende Staatsanwältin (beurl.) bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Jürgen Heiko Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.02.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1999 als Richter am Landgericht München I aufgeführt.
Silvia Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 535 (ab 01.03.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1990 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Silvia Fischer: "Verfahrenswege und Verfahrensrealitäten freiheitsentziehender Maßnahmen bei Minderjährigen aus gerichtlicher Sicht".
Lars Flör (geb. ....) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2010) - vorher bei der Staatsanwaltschaft. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Andreas Forstner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.01.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1990 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Christian Gassner (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht München / Jugendrichter (ab 01.09.1992, ..., 2010) - 2010: Beisitzender Vorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm
Wolfgang Gawinski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.10.1986, ..., 2008)
Bernhard Gerok (Jg. 1972) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.11.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.
Gudrun Girnghuber (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Anton Gleisl (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.12.1996, ..., 2008)
Michael Gottstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1985 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Robert Grain (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.04.1996, ..., 2011) - 18. Deutscher Familiengerichtstag 16.09.2011: AK 23 "Vermeidung von Mehrfachanhörungen in Jugendschutzsachen".
Andrea Grape (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.02.1999, ..., 2008)
Kristina Greim (Jg. 1974) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Ulrike Groll (Jg. 1950) - Aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht München (ab 01.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Ab 01.07.2004 Aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht München
Petra Gröncke-Müller (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.04.1995, ..., 2008)
Dr. Robert Haag (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht München (ab 17.06.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.06.1992 als Richter am Landgericht München I aufgeführt.
Ulrike Hahn (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Patricia Hamel (Jg. 1973) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Jürgen Hanselmann (Jg. 1973) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Dr. Nicolas Harbers (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.04.1995, ..., 2008)
Susanne Hemmerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.04.1989, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1986 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München unter dem Namen Susanne Hemmerich-Schöpf aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang.
No Name - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Rudolf Hillenmeyer (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.11.1977, ..., 2008)
Regina Holstein (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht München (ab 10.02.1991, ..., 2008)
Dr. Ulrike Holzinger (geb. ...) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Ulrike Holzinger nicht aufgeführt
Kurt Hübel (Jg. 1948) - Aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt.
Siegfried Hunert (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.1996, ..., 2008)
Beate Hümmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.01.1990, ..., 2010) - zuständig für die Bearbeitung von Befangenheitsanträgen.
Michael Höhne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt.
Brigitte Jonasch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht München (ab 14.03.1989, ..., 2008)
Eva-Maria Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 533 (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 unter dem Namen Schröder als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Dienstantritt wohl um 1996. 2010: Strafsachen?
No Name - Richter am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Thomas Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.12.1989, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1989 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Johannes Jungwirt (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.1994, ..., 2008)
Klaus-Peter Jüngst (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.08.1995, ..., 2008)
Birgit Kampf (Jg. 1972) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.09.2001, ..., 2008)
Ingrid Kaps (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab , ..., 2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.05.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. 2009, 2010: Pressesprecherin am Amtsgericht München. 01.12.2009: Prozess in München. Vater durfte Sohn nicht sehen: Mutter verliert Sorgerecht - siehe Pressemeldung unten
Christiane Karrasch (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.1997, ..., 2008)
Sabine Kehl (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1997 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Julia Keita (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.09.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1997 als Richterin am Amtsgericht München - mit halber Stelle - aufgeführt
Elisabeth Kempf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 01.04.2001 als Oberstaatsanwältin bei Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2001 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Hans-Joachim Klasing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1977, ..., 2008)
Christa Knoll-Künneth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1978 als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Eva Königshöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.1987, ..., 2008)
Markus Koppenleitner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.
Josef Krach (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.1994, ..., 2008)
Gabriele Krause (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.01.1992, ..., 2008)
Ludwig Kretzschmar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht München / Jugendrichter (ab 14.04.1989, ..., 2010) - 2010: Beisitzender Vorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm
Stephen Kroner (Jg. 1968) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.05.1998, ..., 2008)
Gisela Kufner-Piser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.07.1988 , ..., 2008)
Dorothee Kurka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.07.1978, ..., 2008)
Dr. Laurent Lafleur (geb. ....) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 566 (ab , ..., 2010) - 1994 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, 1999 bis 2001 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Beulke, Universität Passau 2001 bis 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Satzger, Bucerius Law School, Hamburg 2002 bis 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Satzger, Universität Augsburg 2004, Warsaw School of International Humanitarian Law 2005 Specialisation Course in International Criminal Law, Siracusa seit 2006 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Promotionsvorhaben im Völkerstrafrecht kurz vor dem Abschluss. Richter am Landgericht Augsburg - 1. Zivilkammer, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, Deutscher Bundestag, rechtspolitisches Referat einer Bundestagsfraktion, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag - www.mba-augsburg.de/index.php?id=289&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2FProfil_Lafleur.pdf.- 2008, 2009: Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I
Jörg Landgraf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.10.2000, ..., 2008)
Christian Lebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.1978, ..., 2008)
Dr. Melanie Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 526 (ab , ..., 2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 unter den Namen Melanie Mettke als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft
No Name - Richter am Amtsgericht Starnberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richterin am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Eva Lutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.06.1978, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1978 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Christian Mayer (Jg. 1975) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.09.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.09.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.2005 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. In Richterdatenbank als Richter am Amtsgericht Weilheim aufgeführt - offenbar falsch.
Markus Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.12.2003, ..., 2008)
Gerlinde Nieder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2001 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Sybille Polack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 29.03.1989, ..., 2010)
Dr. Andreas Pollinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.10.1989, ..., 2008)
Hans Rank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.01.1979, ..., 2008)
Gabriele Redl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.08.1990, ..., 2008)
Dr. Petra Römer (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.12.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz bis 2002 mit dem Nachnamen Haeser eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Römer aufgeführt .... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.
Brigitte Rogaschewski (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.12.1991, ..., 2009)
Ulrike Sachenbacher (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 568 (ab 01.06.1993, ..., 2011) - 2010: Ehrenvorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm. 18. Deutscher Familiengerichtstag 15.09.2011: AK 12 "Problemkinder - immer mehr, aber wohin".
Vera Schalkhäuser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 512 (ab 10.12.1988, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.12.1985 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Amtsgericht München - GVP 01.01.2011: Familiengericht - Abteilung 512.
Andreas Schätzl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Möglicherweise anschließend Richter am Amtsgericht Ingolstadt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2001 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Dr. Jürgen Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 554 (ab 01.06.1990, ..., 2010) - Kindesunterhalt 554 F 10908/06 / Verfassungsbeschwerde vom 04.05.2009 gegen den Beschluss des AG München - 554 F 10982/07 vom 01.04.2009 / 08.03.2010 gemeinsame Teilnahme mit Frau B. Büchner am Fachtag "Bloß dabei oder mittendrin? Sicherheit für Mädchen und Buben vor häuslicher Männergewalt" - und wer schützt die Mädchen und Buben vor häuslicher Frauengewalt? / www.muenchneranwaltsverein.de/Muenchner_Modell/Kolumne/Artikel_Littschwager-Normann-Schmid.pdf
Dr. Jürgen Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1994 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 18. Deutscher Familiengerichtstag 16.09.2011: AK 23 "Vermeidung von Mehrfachanhörungen in Jugendschutzsachen".
Gerd Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.06.1982, ..., 2008)
Dr. Scholz (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab , ..., 2009)
Gertrud Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.06.1982, ..., 2008)
Manfred Sehlke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 511 (ab 01.12.1989, ..., 2009)
Dr. Helmut Seidl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht München (ab 09.12.1977, ..., 2008)
Oskar Senft (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht München (ab 15.06.1984, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.06.1984 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Gerhard Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.12.1988, ..., 2008)
Hans-Ulrich Steigenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1981, ..., 2008)
Hajo Tacke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.10.2000, ..., 2008)
Dr. Julia Tietze (Jg. 1975) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 566 (ab , ..., 2009) - vorher ab 01.12.2005 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München.
Paul Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.05.1977, ..., 2008)
Irmengard Weiß-Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.11.1984, ..., 2008)
Rolf Werlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht München / Vizepräsident am Amtsgericht München (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt.
No Name - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Axel Wetekamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1978, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1978 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Werner Wolferstätter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1980, ..., 2008)
Gerhard Zierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht München / Präsident am Amtsgericht München (ab 01.03.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.01.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt
Doris Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.06.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1982 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Dr. Zohm (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 514 (ab , ... , 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt.
Susannne Laufenberg
Klaus Ledermann
Hermann Lerch
Dr. Gerhard Klein
Christa Knoll-Künneth
Roland Klein
Dr. Hartmut Kreutzer
Josef Krach
Herbert Kobel
Dr. Heinz Willer
Sybille Trapp
Gertraud Unverhau-Hassold
Werner Rauner
Heidemarie Schneider
Klaus Stoeckle
Helmut Mebs
Dietrich Schlüter
Ulrich Pinter
Bernd Schilling
Johann Weimann
Franz Schauer
Eberhard Mallow
Gudrun Zellhuber
Frauke Wiesmüller
Anna-Katharina Rath
Ulf Winter
Klaus Scheffels
Jürgen Suffner
Rudolf Voß
Rolf-Dieter Madlindl
Wolfgang Unnützer
Folrian Schenk
Werner Melder
Dirk Weber
Vera Prell
Christine Mayer
Arthur Schnorfeil
Eugen Stubenvoll
Gottfried Zeitler
Christian Stadt
Gisela Plotz
Elisabeth Ziegler
Thomas Müller
Christiane Thiemann
Thomas Wackerbauer
Birgit Sassenbacher
Georg Saxinger
Kirsten Weißbach
Dr. Günter Prechtel
Dr. Andrea Meidinger
Dr. Cornelia Amtage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 16.01.2006, ..., 2008) - 2012: Richterin / Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung
Richter auf Probe:
Hilmar Buch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.10.2005, ..., 2010) - ab 01.10.2005 Richter auf Probe im OLG-Bezirk München. Amtsgericht München - 26.10.2010: Ottfried Fischer gewinnt Prostituierten-Prozess: 14.000 Euro Strafe für Ex-"Bild"-Reporter - http://www.stern.de/panorama/ottfried-fischer-gewinnt-prostituierten-prozess-14000-euro-strafe-fuer-ex-bild-reporter-1617176.html
Carsten Freiherr von Chiari (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2006, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 535. Soll vorher in der Funktion des Staatsanwalt eingesetzt worden sein.
Marco Preissig ? - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2011) - 2011: Richter auf Probe im OLG-Bezirk München - Amtsgericht München
Abteilungen am Familiengericht München:
511 F - Manfred Sehlke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 511 (ab 01.12.1989, ..., 2009)
512 F - Vera Schalkhäuser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 512 (ab 10.12.1988, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.12.1985 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Amtsgericht München - GVP 01.01.2011: Familiengericht - Abteilung 512.
513 F -
514 F - Dr. Zohm (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 514 (ab , ... , 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt.
- "dass sie mit einem Mann, dessen Umstände und auch Adresse sie nicht kennt, Geschlechtsverkehr hatte, wobei sie denke ..." - 514 F 6920/06 rechtskräftiges Urteil vom 01.03.2007 - FamRZ 22/2007
- Familiensache am Familiengericht München - 514 F 5132/08 - www.maennerpartei.eu
516 F -
517 F - Birgit Benesch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 517 (ab 01.07.1987, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. 28.-30.04.2008 Teilnahme an Tagung der Hans-Seidel-Stiftung "Interventionen zum Kindeswohl".
518 F - Dr. Volker Bornstein (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 518 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Dienstantritt möglicherweise 1994.
519 F -
520 F -
521 F -
522 F -
523 F -
524 F -
525 F -
526 F - Dr. Melanie Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 526 (ab , ..., 2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 unter den Namen Melanie Mettke als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft
No Name - Richter am Amtsgericht Starnberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
528 F -
529 F -
530 F -
531 F -
532 F - Robert Feistkorn (geb. 12.08.1949) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 532 (ab 01.12.1980, ..., 2009)
533 F - Eva-Maria Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 533 (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 unter dem Namen Schröder als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Dienstantritt wohl um 1996. 2010: Strafsachen?
534 F -
535 F - Silvia Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 535 (ab 01.03.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1990 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Silvia Fischer: "Verfahrenswege und Verfahrensrealitäten freiheitsentziehender Maßnahmen bei Minderjährigen aus gerichtlicher Sicht".
535 F - Carsten Freiherr von Chiari (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2006, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 535. Soll vorher in der Funktion des Staatsanwalt eingesetzt worden sein.
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546 F -
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554 F - Dr. Jürgen Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 554 (ab 01.06.1990, ..., 2010) - Kindesunterhalt 554 F 10908/06 / Verfassungsbeschwerde vom 04.05.2009 gegen den Beschluss des AG München - 554 F 10982/07 vom 01.04.2009 / 08.03.2010 gemeinsame Teilnahme mit Frau B. Büchner am Fachtag "Bloß dabei oder mittendrin? Sicherheit für Mädchen und Buben vor häuslicher Männergewalt" - und wer schützt die Mädchen und Buben vor häuslicher Frauengewalt? / www.muenchneranwaltsverein.de/Muenchner_Modell/Kolumne/Artikel_Littschwager-Normann-Schmid.pdf
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561 F - Dr. Johann-Georg Biberacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 561 (ab 01.10.1984, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
562 F -
563 F - Claudia Anke (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 563 (ab , ..., 2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Anke nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München offenbar 1985 oder 1986.
564 F -
565 F -
566 F - Dr. Laurent Lafleur (geb. ....) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 566 (ab , ..., 2010) - 1994 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, 1999 bis 2001 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Beulke, Universität Passau 2001 bis 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Satzger, Bucerius Law School, Hamburg 2002 bis 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Satzger, Universität Augsburg 2004, Warsaw School of International Humanitarian Law 2005 Specialisation Course in International Criminal Law, Siracusa seit 2006 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Promotionsvorhaben im Völkerstrafrecht kurz vor dem Abschluss. Richter am Landgericht Augsburg - 1. Zivilkammer, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, Deutscher Bundestag, rechtspolitisches Referat einer Bundestagsfraktion, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag - www.mba-augsburg.de/index.php?id=289&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2FProfil_Lafleur.pdf.- 2008, 2009: Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I
567 F -
568 F - Ulrike Sachenbacher (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 568 (ab 01.06.1993, ..., 2011) - 2010: Ehrenvorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm. 18. Deutscher Familiengerichtstag 15.09.2011: AK 12 "Problemkinder - immer mehr, aber wohin".
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht München tätig:
Annemarie Achinger (Jg. 1945) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1976 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Bernd Anke (geb. 25.10.1939) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1974, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1974 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Franz Aschenbrenner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck / Familiengericht - Abteilung 1 (ab , ..., 2008) - „Türkei ist nichts für Kinder" - 1 F 956/05 - siehe Pressemeldung unten. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1989 als Richter am Amtsgericht Forchheim aufgeführt. 2008: Richter am Amtsgericht München?
Petra Axhausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Oberlandesgericht München / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 01.07.1982 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Hans Bader (geb. 26.06.1938) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.06.1969, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.06.1969 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Frauke Bauer (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.10.1975, ..., 2007)
Dr. Rainer Beisenwenger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Nürnberg (ab 01.01.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Ab 01.01.2001 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2001 als Richter am Amtsgericht Nürnberg - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Dr. Joachim Bender (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1976 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Christian Berg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2006, ..., 2008) - ab 01.08.1989 Richter am Amtsgericht München. Oberlandesgericht München - GVP 2010: nicht aufgeführt.
Dr. Peter Beyerle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.03.2008, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1989 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat.
Fritz Billner (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.04.1992 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Peter Bogner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.05.1977, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Max Boxleitner (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.08.1995, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1995 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr eingetragen.
Dr. Michael Brokamp (Jg. 1962) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 16.07.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Gottfried Burkhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht München (ab 02.07.1976, ..., 2008)
Dr. Erich Bußmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.1994, ..., 2008)
Bert Cambell (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.06.1975, ..., 2008)
Norman Doukoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.06.1982 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe eines Eintrittsdatums als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.
Norman Doukoff (geb. 01.10.1950) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.06.1982 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Christine Eben (Jg. 1944) - Richterin am Amtsgericht München (ab 20.05.1977, ..., 2008)
Volker Ege (geb. 07.02.1944) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.1976, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 und 2004 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Benedikt von Eggelkraut-Gottanka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 18.09.1975, ..., 2008)
Dr. Ernst Ludwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.10.1976, ..., 2008)
Elisabeth Fehlhammer (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht München (ab 16.01.1976, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.01.1976 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Dr. Gabriele Fellmann (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht München (ab 15.06.2001, ..., 2002)
Angela Felzmann-Gaibinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Ebersberg / Direktorin am Amtsgericht Ebersberg (ab 15.03.2004, ..., 2011) - ab 1975 Richterin am Landgericht Traunstein. 1976 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I. Nach sechs Jahren am Amtsgericht München 1986 an das Amtsgericht Ebersberg. Laut Pressemeldung offenbar ab 01.01.2002 Vorsitzende Richterin am Landgericht München II. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2002 als Direktorin am Amtsgericht Ebersberg aufgeführt.
Marlies Fischer (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.03.1995, ..., 2002)
Wolfram Forster (geb. 24.09.1942) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1975, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Jörg Garke (geb. 20.05.1941) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.1973, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Anna Gerhardinger-Stich (Jg. 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht München I (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1988 unter dem Namen Gerhardinger als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Florian Gliwitzky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Andreas Gliwitzky ab 01.07.2001 als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2003 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Nikolaus Görlach (Jg. 1939) - aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.09.1980, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1980 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Dr. Isabell Götz (Jg. 1957) - Richterin am Oberlandesgericht München / stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags (ab, ..., ZKJ 11/2007, 2008) - vorher ab 01.10.1990 Richterin am Amtsgericht München
Kai Gräber (Jg. 1965) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1996 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Franz Xaver Gründl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.08.1977, ..., 2008)
Werner Gutdeutsch (geb. 01.08.1937) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.1987, ..., 1988) - vorher Richter am Amtsgericht München. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Oberlandesgericht München eingetragen. FamRZ 23/2006. Werner Gutdeutsch, Jürgen Rieck: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?", in: "FamRZ" H 23 / 1998
Wolfgang Haase (geb. 27.07.1943) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.11.1976, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen. Langjährig Familienrichter am Amtsgericht München, Leiter des interdisziplinären Arbeitskreises am Familiengericht München. Soll anschließend als Strafrichter tätig sein. Mitautor von "Wege aus dem Konflikt. Von Therapie bis Mediation: Professionelle Unterstützung von Kindern und Eltern bei Trennung und Scheidung", 1996. Mitautor von „Wir bleiben Eltern trotz Scheidung – Das gemeinsame Sorgerecht als Chance, München 1995 und von „Handbuch Sorgerecht – Was die Kindschaftsrechtsreform für Eltern und Kinder bedeutet, München, 1998 - http://213.133.108.158/asd/autorinnen.htm
Maria-Anna Harmann (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.07.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1977 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt.
Regina Haß (geb. - Röhl - 14.08.1943) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 02.03.1970 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr aufgeführt.
Michael Haußner (geb. 1954 in Augsburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena (ab 15.06.2005, ..., 2008) - ab 1986 Staatsanwalt im Bayerischen Justizdienst. Von 1988 bis 1991 als Fachhochschullehrer in der Rechtspflegerausbildung tätig; anschließend als Richter am Amtsgericht München bzw. ab 1994 wieder als Staatsanwalt. 1996 an die Staatsanwaltschaft Erfurt und 1998 an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. 1999 kehrte er nach München zurück; und zwar zunächst als Richter am Amtsgericht. 2002 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1999 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab Juni 2005 Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena. Im Juni 2007 wechselte Haußner ins Justizministerium. Das Amt des Staatssekretärs im Thüringer Justizministerium bekleidete er bis zum November 2009.
Liselotte Heininger (Jg. 1941) - Richterin am Amtsgericht München (ab 16.10.1976, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.10.1976 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Elisabeth Hellwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Ebersberg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 01.12.1982 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Friedrich Henkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz".1944) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.11.1976, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.
Dr. Thomas Hense (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.1992 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. 2009: Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - 19.11.2009: 35 O 9639/09.
Paul Herbert (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.06.1973, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1973 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Hans-Joachim Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Marienberg / Direktor am Amtsgericht Marienberg (ab , ..., 2010) - ab 16.10.1979 Richter am Amtsgericht München. Kam nach 1990 als Staatsanwalt nach Chemnitz. 1993 nach Freiberg. Dort neben dem Posten als Amtsgerichtsdirektor auch Vorsitz des Jugendschöffengerichts. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1993 als Direktor am Amtsgericht Freiberg aufgeführt. Suizid im März 2008.
Horst Herrmann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.08.1976, ..., 2008)
Hans-Kurt Hertel (geb. 03.12.1953) - Richter am Oberlandesgericht München / 3. Strafsenat (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.06.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Gert Hieronymus (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.04.1980 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Dr. Wolfgang Hill (Jg. 1939) - aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.1985, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1985 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Claudia von Hirschfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Weilheim (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.10.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.10.2004 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Wilhelm Hubbert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.01.1978, ..., 2008)
Johannes Jahrbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Starnberg / Familiengericht (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Anschließend Richter am Amtsgericht München.
Klaus-Jürgen Jörg (geb. 24.03.1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab 01.12.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt
Gudrun Jung (Jg. 1938) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.07.1970, ..., 2002)
Prof. Dr. Dr. Hubert Kaufhold (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.04.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1976 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Stephan Kirchinger (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab 16.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1988 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Ab 16.07.2005 Vorsitzender Richter am Landgericht München I.
Dr. Gerhard Klein (geb. 17.04.1945) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.03.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1982 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Ingrid Klotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2007 , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Haussmann-Grammenos ab 01.07.1994 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Herzlichen Glückwunsch.
Dr. Rainer Koch (Jg. 1958) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1990 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Juliane Kolber-Wucherer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht München (ab 09.10.1984, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 unter den Namen Kolber als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr eingetragen.
Harald König (Jg. 1960) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 16.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1991 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Dr. Hartmut Kreutzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.03.1975, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.
Helma Lenz-Frischeisen (Jg. 1939) - Richterin am Amtsgericht München (ab 16.01.1970, ..., 2002)
No Name - Richter am Amtsgericht Starnberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richterin am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Günter-Werner Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 16.05.1977, ..., 2008)
Dr. Angelika Markwardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab, ..., 2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 01.01.1989 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 und 2008 nicht aufgeführt.
Eduart Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab , ..., 2010, 2011) - vorher ab 15.02.2002 Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht München aufgeführt.
Rudolf Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht München / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2007 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Karl-Heinz Mecklinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.07.1993, ..., 2008)
Gerd Mehlhorn-Hamel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.05.1975, ..., 2008)
Werner Melder (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht München Richter (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Christine Miehler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.11.1976, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1976 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht aufgeführt.
Dr. Ilsabe Milhahn (Jg. 1944) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2003, ..., FamRZ 13/2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1975 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Sabine Mittlmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Freising / Familiengericht - Abteilung 6 Eg-Hd (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 wohl ab 01.07.1997 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
Birgit Nehm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 11.10.1974, ..., 2008)
Dr. Rolf Nickl (geb. 1945 als Sohn des dortigen Notars Dr. Ferdinand Nickl in Tirschenreuth - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Weiden / Direktor am Amtsgericht Weiden (ab 01.02.2005, ..., 28.02.2009) - ab 01.10.1974 im Bayerischen Justizdienst - Staatsanwalt und Richter in München. Ab 01.06.1979 Richter am Amtsgericht Weiden. Hier ab 01.01.1989 Familienrichter. Ab 01.10.2000 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Weiden.
Friedrich Nowotny (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.12.1978, ..., 2008)
Jutta Opitz-Bergmaier (geb. 24.04.1945) - Richterin am Amtsgericht München (ab 18.06.1982, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Oliver Ottmann (Jg. 1970) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.11.2006, ..., 2008) - vorher Richter am Amtsgericht Aichach (03/2005, ..., 11/2006) - im Handbuch der Justiz 2004 ab als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.12.2003 als Richter am Amtsgericht Aichach aufgeführt. Strafsachen und Familiengericht
Siegfried Pfeifer (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht München / Vizepräsident am Amtsgericht München (ab 15.12.2001, ..., 2002)
Gerard Pöppel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht München / Jugendrichter (ab 01.01.1978, ..., 2010) - 2010: Ehrenvorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm
Ursula Pretsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1963) - Richterin am Amtsgericht Miesbach (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Miesbach - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum möglicherweise fehlerhaft.
Gabriele Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Erding / Familiengericht - Abteilung 3 / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Erding (ab 01.05.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1980 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Erding aufgeführt. "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe" 2006, Heft 5, BKE 2007. Gabriele Reichert: "§165 FamFG-Entwurf aus der Sicht einer Familienrichterin an einem Großstadtgericht" - in: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 2006, Heft 5, S. 230-232. Auserkorenes Mitglied des Vereins " Anwalt des Kindes München e.V." - http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de/html/body_mitglieder.html. Richterin Reichert wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Schneckenpost lässt grüßen.
Elisabeth Reißler (Jg. 1963) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II / Leitung Abteilung II (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1994 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.
Dieter Römmelt (Jg. 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München / Datenschutzbeauftragter / Familiengericht (ab 01.01.1998, ..., 2008) - 2010: Beisitzender Vorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm
Gabriele Scheipl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.08.1978, ..., 2008)
Brigitte Schmid (geb. 21.09.1943) - Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.10.1973, ..., 2002)
No Name - Richter am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Reinhard Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 531 (ab 01.01.1977, ..., 2008)
No Name - Richterin am Amtsgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Wilhelm Schneider (geb. 17.09.1951) - Richter am Bundesgerichtshof (ab April 2009, ..., 2009) - ab 01.06.1983 Richter am Amtsgericht München. Später bis April 2009 Richter am Oberlandesgericht München / 5. Strafsenat
Dr. Gangolf Scholz (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.02.1975, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1975 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Martin Scholz (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab 01.10.2004, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.1992 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Ab 01.10.2004 Vorsitzender Richter am Landgericht München I
Hans Peter Schömmer (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 523 (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1973 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Otto Zsok, WEIL DIE MUTTER ES NICHT WOLLTE ... Wie ein Kind zum „Halbwaisen“ gemacht wurde. Dokumentation einer Entfremdung zwischen Vater und Sohn. Ausführlich siehe unten.
Uwe Schönfeld (geb. 30.12.1936) - Richter am Oberlandesgericht München / Familiensenat (ab 10/1989, ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1969 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Wird in der undatierten Broschüre "Eltern bleiben Eltern. Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung" der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend und Eheberatung in der 12. Auflage irrtümlicherweise immer noch als amtierender Richter angebeben.
Dieter Schöpf (geb. 05.09. 1954) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen / Direktor am Amtsgericht Wolfratshausen (ab , ..., 2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München II aufgeführt.
Dr. Werner Schulz (geb. 22.01.1941) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München / Familiengericht (ab 01.10.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1974 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1996 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen. - FPR 12/2006 / "Familienrecht Handkommentar, Nomos 2008". 2009 Leiter AK 4 beim DFGT. 2009: auf Fachtagung „Bayern gegen häusliche Gewalt“ als Leiter des Familiengerichts München vorgestellt, geht aber wohl schlecht, da schon im Ruhestand - http://www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/publikat/bayern-gg-haeuslgew.pdf
Wolfgang Simper (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 11. Zivilsenat - Familiensenat - Kostensachen (ab , ..., 2008) - vorher ab 01.07.1993 Richter am Amtsgericht München
Rainer Strehlow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht München (ab 16.03.1976, ..., 2008)
Horst Swertz (geb. 23.01.1944) - Richter am Oberlandesgericht München / 20. Zivilsenat (ab , ..., 2008, 31.01.2009 a.D.) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.10.1976 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Detlef Tourneur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Karin Waldhauser (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Amberg / Familiengericht (ab , ..., 2007) - vorher ab 01.05.1995 Richterin am Amtsgericht München
Armin Weber (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht München / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.
Franz Wickop (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab 31.10.1975, ..., 2008)
Dorothea Wunderlin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht München / 12. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.05.2007, ..., 2011) - ab 01.10.1980 Richterin am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 525 F.
Walter Zeilinger (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht München (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1975 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr eingetragen.
No Name - Richterin am Landgericht München I - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht München (ab 01.09.2009, ..., )
Shirin Arbabi
Familientherapeutin
Schellingstr. 22
80799 München
http://www.khane-iran.de/de/services.html
Jürgen Berauer
Fürstenfeldbruck
Anwalt des Kindes e. V.
Bestellung durch Sabine Fischer - Richterin am Amtsgericht München (2007)
Der Umgangspfleger kann vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen werden.
Peter A. Menzel
Dr. Diplom-Psychologe
GWG
Rabelstraße 45
81669 München
Waltraud Weigand
Diplom-Psychologin, Familientherapeutin
öffentlich bestellte Psychologische Sachverständige
Conollystr. 20
80809 München
Tel. 089/ 354 60 01
Fax 089/ 49 00 33 27
http://www.bafm-mediation.de/Mediatoren/Polz8.html
Profil bei Gutachter-Info.de: http://www.gutachter-info.de/12727/Waltraud
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht München für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Christine Theiler
Diplom-Sozialpädagogin
St. Cajetanstr. 18
81669 München
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht München (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Elisabeth Horstmann-Neu
Logopädin, Familientherapeutin
Viktualienmarkt 3
80331 München
Telefon: 089 / 29 24 21
E-Mail: E.K.Horstmann-Neu@Online.de
Homepage: www.Horstmann-Neu.de
Werner Huber
Dipl.-Psych., Psych. Psychotherapeut
Praxis für Psychotherapie, Beratung und Mediation
Nymphenburger Str. 36
80335 München
Telefon: 089 / 127 137 – 90
Fax: 089 / 127 137 – 91
E-Mail: w.huber@praxistherapie.de
Homepage: www.praxismediation.de
Thomas Dahmen
Diplom-Sozialarbeiter
Mediator BAFM
Schützenstr. 5 / V
80335 München
Telefon: 089 / 53 88 66 95
Mobil: 0170 - 233 48 44
Fax: 089 / 54 34 42 01
E-Mail: info@creating-change.de
Homepage: www.creating-change.de
Andreas Herrmann
Paar- und Familientherapeut, Co-Mediation mit Anwältin möglich, Med. in Teams, Konflikttraining
Mediator BAFM
Sendlinger-Tor-Platz 11, 5.Stock
80336 München
Mobil: 0172 - 435 7 987
E-Mail: aherrmann3@hotmail.com
Jutta Sirotek
Herzog-Albrecht-Str. 1
85604 Zorneding
Telefon: 08106 / 218641
Fax: 08106 / 218683
und
c/o Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Schulz-Hennig, Vogl & Partner GbR
Rückertstraße 1
80336 München
http://www.ebersberger-modell.de/index.php/pages/mediatoren_adressen_siro
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Römerhofweg 12
85748 Garching
Telefon: 089 / 329463-0
E-Mail: eb.garching@awo-obb.de
Internet:
Träger: Arbeiterwohlfahrt
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Carl-von-Linde-Str. 40
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 / 3106645
E-Mail: eb.ush@awo-obb.de
Internet:
Träger: Arbeiterwohlfahrt
Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese München und Freising Unterschleißheim
Im Klosterfeld 14b
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 / 544311-0
E-Mail: info@eheberatung-muenchen.de
Internet: http://www.eheberatung-muenchen.de
IETE
Beratungsstelle für Familien in Krisen und Trennungssituationen
Germersheimer Str. 26
81541 München
Telefon: 089 - 496 411
Fax: 089 - 4900 3327
Mitarbeiter/innen: Herr König (ab , ..., 2008)
Familien-Notruf München
Pestalozzistraße 46
80469 München
fon: 089 / 23 88 56 - 6
Internet: http://www.familien-notruf-muenchen.de
Die Beratung vom Familiennotruf München ist kostenpflichtig. "Der Regelsatz bei üblichen Einkommensverhältnissen beträgt: 2 % des monatlichen Familien-Nettoeinkommens abzüglich 5 € für jedes Kind pro Sitzung." - 12.11.2011.
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Stephanie Absmeier
Sozialpädagogische Praxis - Stephanie Absmeier
Schloßbergstr. 11 a
82290 Landsberied
http://www.stephanieabsmeier.de
Bestellung am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht München, Amtsgericht Starnberg
"Angeschlossen an Anwalt des Kindes e. V. München" - www.anwaltdeskindes-muenchen.de
Jürgen Berauer
Diplom-Sozialpädagoge
Fürstenfeldbruck
Mitglied von Anwalt des Kindes e.V. (München) - www.anwaltdeskindes-muenchen.de/html/verfahrenspfleger_innen.html
Als Verfahrenspfleger und Umgangspfleger tätig.
Bestellungen am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht München
Michaela Böhnlein
Rechtsanwältin
Landwehrstr. 8
80336 München
Telefon: 089 / 5482380
http://www.anwaltsverzeichnis.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt/michaela_boehnlein_muenchen
Bestellung am Amtsgericht München
Jens Bosler
Diplom-Sozialpädagoge
86919 Utting am Ammersee
Wird oder wurde geführt im Personalpool von Anwalt des Kindes e.V. (München) - http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de - siehe auch unter - www.vaeternotruf.de/anwalt-des-kindes-muenchen.htm
Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht Landsberg, Amtsgericht München, Amtsgericht Weilheim
Bestellung am Amtsgericht München (ab , ..., 2008)
Isabella Bruhn
Der Mediationsladen
Ismaninger Str. 88
81675 München
http://www.bafm-mediation.de/mediatorensuche/plz8/
www.anwaltdeskindes-muenchen.de
Bestellung am Amtsgericht München durch Richter Jürgen Schmid.
(ab , ..., 2008, 2009)
Roswitha Clemens
Liegnitzer Str. 71
80993 München
E-Mail: info@entwicklungsbegleitung.de
Herr Fall
Verfahrenspfleger
2009
Päd. Eva Friedrich
Rechtsanwältin
Bestellung am Amtsgericht München durch Richter Schmid.
Gudrun Ellwart
Rechtsanwältin, Diplom-Sozialpädagogin
80801 München
http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm
Elisabeth Hausmann
Rechtsanwältin
Neufeldstr. 66
81243 München
Telefon: 089 / 8343174
Fax: 089 / 82071429
http://www.hotfrog.de/Firmen/Elisabeth-Hausmann-Rechtsanwaeltin
Ruth Kübelbäck
Sozialpädagogin
85560 Ebersberg
http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de/html/verfahrenspfleger_innen.html
Bestellung am Amtsgericht Ebersberg, Amtsgericht München
Frau Kübelbäck wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht München durch Richter Freiherr von Chiara.
Sylvia Perathoner
Rechtsanwältin
Ostpreußenstraße 45
81927 München
Internet: www.streitigkeiten.de
Bestellung am Amtsgericht München, Oberlandesgericht München
Petra Scharl
Rechtsanwältin
Kaulbachstraße 61 RG
80539 München
Bestellung am Amtsgericht München durch Richter Dr. Jürgen Schmid.
(ab , ..., 2009, 2010)
Frau Schwarz
Verfahrenspflegerin
2009
Gise Wolfrum
Diplom-Sozialpädagogin
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen - http://www.fan2003.de/frauentag/2003/
Bestellung als Verfahrensbeistand (Verfahrenspflegerin) am Amtsgericht München, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.
Bestellung als Verfahrenspflegerin am Amtsgericht München durch Richter Pollinger.
Rechtsanwälte:
Anabel Buchner-Hohner
Rechtsanwältin
Schleißheimer Str. 2
80333 München
Telefon: 089 / 52 18 18
Fax: 089 / 52 18 17
E-Mail: buchner_hohner@yahoo.de
Dr. Volker von Creytz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht / Mediator
Dietramszeller Platz 7
81371 München
Telefon: 089 / 1488 3780
Internet: http://www.ra-creytz.de
Carola Eber-Arampatsis
Rechtsanwältin
Hackenstr. 7 c
80331 München
Telefon: 089 / 23 88 75 80
Fax: 089 / 23 88 75 88
E-Mail: eber@familien-und-erbrecht.eu
Cornelia Liane Pöhlmann
Rechtsanwältin
Nymphenburger Str. 47
80335 München
Tel: 089/ 139266-0
Fax: 089 / 13926610
E-Mail: kontakt@recht-und-familie.de
Homepage: www.recht-und-familie.de
Liane Frank
Rechtsanwältin
Anwaltszentrum Familienrecht
Nymphenburger Str. 47
80335 München
Tel: 089 / 139 266 0
Fax: 089 / 139 266 10
E-Mail: kontakt@recht-und-familie.de
Homepage: www.recht-und-familie.de
Christoph Lang
Rechtsanwalt
Nymphenburger Str. 187
80634 München
Telefon: 089 / 161066
Fax: 089 / 1684833
E-Mail: ra.c.lang@gmx.de
Dr. Doris Kloster-Harz
Fachanwältin für Familienrecht
Belgradstr. 43
80796 München
Christoph Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Mediator
Kanzlei Lang, Kleindienst, Fuchs
Rosental 6 (Am Viktualienmarkt)
80331 München
Tel: 089/ 161066
Fax: 089/ 1684833
E-Mail: info@rechtsanwalt-lang.de
Homepage: www.rechtsanwalt-lang.de
Josef A. Mohr
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Leonrodstr. 14a
80634 München
Fon 089 - 13 95 84 00
Fax 089 - 13 95 84 01
E-Mail: mohr@ra-josef-a-mohr.de
Homepage: www.ra-josef-a-mohr.de
Empfehlung liegt dem Väternotruf vor.
Klaus Steglich
Rechtsanwalt
Lessingstr. 5
80336 München
Telefon: 089/395094
E-Mail: kanzlei@steglich.org
Internet: www.steglich.org
Klaus Woryna
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht
Gleichmannstraße 9
81241 München
Telefon: 089 / 82969835
Gutachter:
Monika Aymanns
Diplom-Psychologin
Beauftragung am Amtsgericht München
(ab , ..., 2006, ..., 2011)
Offenbar Mitinhaberin der "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner sowie Salzgeber und Aymans" *
(GWG)
Rabelstraße 45
81669 München
USTID: 02 / 9146 / 635 27339
* Eingetragen im Partnerschaftsregister München, PR 980
Beauftragung am Amtsgericht München durch Richter Haase (ca. 1993-1995)
Christa Emmert-Blickenberger
Diplom-Psychologin
GWG München
Beauftragung am Amtsgericht München durch Richter Schmid.
Dr. Jörg Fichtner
Diplom-Psychologe
München
sogenannte GWG
Beauftragung am Amtsgericht München, Amtsgericht Pfaffenhofen
"GWG-Beauftragung" am Amtsgericht München durch Richterin Dr. Lenz (2007)
Wassilios E. Fthenakis
Prof. Dr. Dr. Dr.
80538 München
Beauftragung am Amtsgericht Bayreuth, Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht München
Beauftragung am Amtsgericht München durch Richter Schmid.
Dr. med. Manuela Haag
Ärztin für Psychiatrie, Diplom-Psychologin
sogenannte GWG
http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht Laufen, Amtsgericht München
Christiane Hertkorn
Diplom-Psychologin
GWG, Rabelstraße 45, 81669 München
Die Diplom-Psychologin Christiane Hertkorn wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Beauftragung am Amtsgericht München durch Richter Rank (1993)
Stefan Holzer
Diplom-Psychologe
Engagiert sich bei der sogenannten GWG München
http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
Dr. Prisca Jager
Diplom-Psychologin
Engagiert sich bei der sogenannten GWG München
http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
Beauftragung am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht München
"GWG-Beauftragung" am Amtsgericht München durch Richterin Dr. Lenz (2007)
Peter A. Menzel
Dr. Diplom-Psychologe
Sogenannte Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - GWG
Rabelstraße 45
81669 München
Beauftragung am Amtsgericht Erding, Amtsgericht Freising, Amtsgericht München, Amtsgericht Rosenheim
Kann vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen werden.
Claudia Partale
Diplom-Psychologin
GWG München
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht München
Beauftragung am Amtsgericht München durch ...
Ute Rödig
Diplom-Psychologin
Praxis München:
Landshuter Allee 8-10
80637 München
Tel.: 0 89/97 30 66 27
Fax: 0 89/74 94 58 61
Praxis Regensburg:
Im Gewerbepark C25
93059 Regensburg
Tel.: 09 41/4 63 62 20
Fax: 09 41/4 63 62 21
http://www.rfs-praxis.de/praxis/ute-roedig.html
Beauftragung am Amtsgericht München.
Dr. Joseph Salzgeber
Diplom Psychologe
Rablstr. 45
81669 München
Beauftragung am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Miesbach, Amtsgericht München
Beauftragung am Amtsgericht München durch Richter Schmid (2007)
Dr. med. Ruth Saueracker
Ärztin für Psychiatrie, Diplom-Psychologin
E-Mail: Ruth.Saueracker@med.uni-muenchen.de
http://www.med.uni-muenchen.de/
Mitarbeit bei der sogenannten Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - GWG
www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
Beauftragung am Amtsgericht Ebersberg, Amtsgericht Landau a. d. Isar, Amtsgericht München, Amtsgericht Pirmasens
Beaufragung am Amtsgericht München durch Richterin Jung (2010)
Sabine Maria Schmidt
Diplom-Psychologin
Schwerpunkt: Familiengerichtliche Fragestellungen. Familientherapeutin
1. Staatsexamen für das Lehramt für Grund- und Hauptschulen;
Öffentlich beeidigte und bestellte Sachverständige für das Fachgebiet "Forensische Psychologie"
Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs
http://www.gwg-institut.com/in-muenchen.html
Beauftragung am Amtsgericht München durch Richter Dr. Bornstein
Dr. Johannes Streif
Diplom-Psychologe
"Sachverständigenring"
Belfordstr. 7
81667 München
vorher auch:
Severinstrasse 7
81541 München
Dr. phil. in Mediävistik
Diplom in Psychologie
Zulassung als Heilpraktiker*
Ausbildung in Systemischer Familientherapie am Institut für Psychologie; Bereich Persönlichkeitspsychologie, Psychologische Diagnostik und Familienpsychologie der Ludwig-Maximilians-Universität München (Lehrstuhl Prof. Dr. Klaus A. Schneewind / Dr. Martin Schmidt)
Diplomarbeit in Klinischer Entwicklungspsychologie zum Thema "Meta-Emotion - Emotionale Kommunikation in Familien mit hyperaktiven Kindern" (1999)
Mehrjährige Arbeit für Außenstellen des Jugendamtes München sowie die Heckscher Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, München
Eingebunden bei der sogenannten GWG in München
www.gwg-institut.com/sachverst/sachverst-zentrale.htm
Beauftragung am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht München
Dr. Gerda Völkl
Psychiaterin
80335 München
Beauftragung am Amtsgericht München durch Richter Jürgen Schmid.
(ab , ..., 2010)
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus München
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in München noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus München
Telefon: 089 / 645169
80000 München
E-Mail:
Internet:
Träger: Frauen helfen Frauen e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung
Frauenhilfe München - Frauenhaus
Telefon: 089 / 35483-0
80000 München
E-Mail: frauenhaus@frauenhilfe-muenchen.de
Internet: http://www.frauenhilfe-muenchen.de
Träger: Frauenhaus München gGmbH
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Beratung alleinerziehender Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung
Waltraud Dürmeier - Leiterin des Frauenhauses der Frauenhilfe München (ab , ..., 2009) - Fachtagung „Bayern gegen häusliche Gewalt“ - http://www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/publikat/bayern-gg-haeuslgew.pdf
Väterbüro und Väterinitiative für engagierte Elternschaft e.V.
Ligsalzstr. 24
80339 München
Tel 089 / 500095 95
Fax 089 / 500095 97
E-Mail buero@vaeterinitiative-muenchen.de
oder info@vaeterinitiative-muenchen.de
Internet www.vaeterinitiative-muenchen.de
PAS-Eltern e.V.
Torgasse 4
97250 Erlabrunn
Bayern - PAS-Eltern / Regionalgruppe München
Ansprechpartnerin:
Gabriele Jahreis
Tel.: 089 / 89746781
Handy: 0176-23255824
Internet: http://www.pas-eltern.de/page18/Bayern/page26.html
Verband Anwalt des Kindes - Landesverband Bayern
Rafiq Iqbal
Neue Obernbreiter Str. 5
97340 Marktbreit
Telefon: 09332 / 591798
Fax: 09332 / 591786
Email: bayern@v-a-k.de
Homepage: http://v-a-k.de/index.php?id=49
Kinderschutz-Zentrum München
KinderschutzZentrum München
Kapuzinerstraße 9
Innenhof/Aufgang D
80337 München
Träger: Deutscher Kinderschutzbund OV München e.V.
Tel.: 089/55 53 56
Fax: 089/55 02 95 62
E-Mail: KISCHUZ@dksb-muc.de
Web: http://www.kinderschutzbund-muenchen.de
Mitarbeiter/innen: Michael Nitsch - Diplom-Sozialpädagoge, Systemischer Paar- und Familientherapeut, Leiter des Kinderschutz-Zentrum München (2007)
Carmen Osten - Diplom-Psychologin, Mitarbeiterin im Kinderschutzzentrum München, stellvertretende Leiterin (2007)
Dr. Ulrich Rüth
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Oberarzt an der Heckscher-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximillians-Universität
Deisenhofener Str. 28
81539 München
Kinderzentrum München gemeinnützige GmbH
Heiglhofstr. 63
81377 München
Telefon: 089 / 71009-0
Fax: 089 / 71009-148
Email: info@kinderzentrum-muenchen.de
Internet: www.kinderzentrum-muenchen.de
Mitarbeiter/innen:
Dr. Margitta Borrmann-Hassenbach - Geschäftsführerin (ab 01.01.2009, .... 2010) - http://kinderzentrum-muenchen.de/77.html
Dr. med. Michael-Andor Marton - komm. Ärztlicher Direktor (ab , .... 2010) - http://kinderzentrum-muenchen.de/77.html
Sylvia Niederhuber - Pflegedienstleitung (ab , .... 2010) - http://kinderzentrum-muenchen.de/77.html
Dr. med. Gaby Meyer - Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und öffentliches Gesundheitswesen (ab , ..., 2009)
Hans Fuchs - Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut (ab , ..., 2009)
Dr. Kurt Vock (ab , ..., 2009)
Heike Kreß - Diplom-Sozialpädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (ab , ..., 2009)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 5. August 2011 19:32
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Was ist mit Eurer Homepage?
Hallo Anton,
danke für die Antwort !
Eure Seite ist für mich superwichtig !!! Ohne Euch ...
Wie kann ich Euch unterstützen? Ich bin gerne bereit dazu!
Wie‘s bei mir läuft.........
Mein Sohn ist im April 2010 geboren.
Im Krankenhaus nach der Geburt habe ich ihn das letzte Mal gesehen!! Seitdem vereitelt mir die KM, mit immer neuen Mitteln den Umgang. Ich weiß gar nichts über meinen Sohn.
(Es war ein Wunschkind – ich war 6 Jahre mit der Mutter zusammen – wir wollten heiraten – jedoch ging es wegen ihrem Vater „einen ...“ kurz vor der Hochzeit & Geburt auseinander.)
Habe nach Euren Musterschreiben 03/2011 einen Antrag auf Sorgerecht und einem abgewandelten Antrag auf Umgang gestellt.
Nach einem Monat hatten wir den ersten Termin für den Umgang (beschleunigtes Münchner Modell).
Ergebnis dieser Verhandlung: Mit einer „Anmeldung“ (nur ein Stück Papier!!!) zum betreuten Umgang bei der Institution mit den längsten Wartezeiten ist alles für das Gericht erledigt.
Richterin: Schalkhäuser!
Mein Anwalt: ... (grottenschlecht) ist NUR mit zum Gerichtstermin
mitgegangen und möchte von mir jetzt 812,- €. Obwohl er nur diese eine Stunde aufgewendet hat und das Verfahren nicht mal abgeschlossen ist.
Gegnerische Anwältin: Cornelia Strasser = ... /
...
Seitdem (04/2011) gibt es ein Stück Papier mit einer Anmeldung - nicht mehr.
Hab schon einen erneuten Antrag mit genauer Regelung des vorerst betreuten Umgang gestellt & Beschwerde gegen den Kostenbescheid eingelegt. Die Beschwerde gegen den Kostenbescheid wurde auch schon von OLG abgewiesen. DAS KÖNNEN SIE SCHNELL! Was kann ich dagegen machen?
...
Geht bitte bald wieder auf Sendung – ich brauche EUCH !!! Ich hab mein Kind seit 16 Monaten nicht mehr gesehen!!!
Wie kann ich Euch helfen ???
Herzliche Grüße aus München
...
Münchner Mediatoreninitiative
Amtsgericht München
- Pressesprecherin - 8.4.2010
(Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Ingrid Kaps - Pressesprecherin -)
Amtsgericht München Telefon: (089) 55 97 - 32 81
- Pressesprecherin -
Pacellistraße 5 Telefax: (089) 55 97 - 17 00
80315 München
Pressemitteilung
Für eine friedliche Scheidung….
Das Amtsgericht München stellt der Münchner Mediatoreninitiative Räumlichkeiten zur Durchführung kostenfreier Informationsgespräche zur Verfügung. Ziel ist, die bei einer Scheidung anfallenden Folgesachen wie Unterhalt, elterliche Sorge u.a. friedlich zu lösen.
Seit dem 1.9.2009 kann das Familiengericht anordnen, dass Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder einer sonstigen Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung scheidungsbedingter Folgesachen (z. B. Unterhalt, elterliche Sorge) teilnehmen. Schließlich wird nahezu jede dritte Ehe geschieden und die daraus folgenden Streitigkeiten kosten nicht nur Zeit und Geld, sondern sind für die Beteiligten und die Kinder auch sehr belastend. Ziel muss es daher sein, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Das Informationsgespräch ist ein erster Schritt dazu.
Zu diesem Zweck hat sich im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts München eine Mediatoreninitiative gegründet, die zur Durchführung dieser Gespräche bereit ist. Dabei handelt es sich um Rechtsanwälte, die in eigener Verantwortung an jedem zweiten Dienstag im Monat die betroffenen Parteien beraten werden. Um diese Initiative zu unterstützen, stellt das Amtsgericht München Räumlichkeiten zur Verfügung und zwar im Justizgebäude Maxburgstrasse 4, Zimmer C 103.
Auch der Münchner Anwaltsverein hilft mit: In diesem Zimmer findet nämlich schon seit geraumer Zeit eine Beratung für Bürger mit geringem Einkommen statt. Der Münchner Anwaltsverein hat sich nun bereit erklärt, die Räumlichkeiten zu teilen und bei der Organisation mitzuwirken.
„Ein schönes Beispiel für eine gelungene Kooperation“, findet auch der Präsident des Amtsgerichts München, Gerhard Zierl, „neben der gerichtsinternen Mediation und dem Münchner Modell sind die Informationsgespräche ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer friedlichen Scheidung.“
Der erste Termin findet am 13.4.2010 in der Zeit zwischen 16 Uhr und 17 Uhr statt.
22.03.2004
Für ihre Kinder ins Gefängnis
Ihr Mann in Unterhaching hat das Sorgerecht, doch die Italienerin Marinella C. entführt immer wieder ihre beiden Buben. Jetzt eskaliert der seit Jahren andauernde Streit.
MAILAND/MÜNCHEN Es ist ein deutsch-italienisches Familiendrama in mehreren Akten: Weil sie im Februar in Unterhaching ihre beiden Söhne auf offener Straße entführt und nach Italien verschleppt hat, ist Marinella C. (40) in Mailand im Gefängnis gelandet. Italiens Öffentlichkeit ist auf Seiten der couragierten Mutter.
Der Streit zwischen der Italienerin und ihrem deutschen Ehemann Tobias R. um die Kinder Paolo (8) und Carlo (11, Namen geändert) schwelt seit 2006. Damals trennte sich das Paar, der Vater bekam 2008 das Aufenthaltbestimmungsrecht zugesprochen. Doch das kümmerte Mariella C. nicht.
Sie nahm die Kinder mit nach Mailand, wo sie eine neue Stelle antreten wollte. Sie wird wegen Entführung angezeigt. Das Münchner Amtsgericht entzieht ihr das Sorgerecht. Auch bei den italienischen Behörden blitzt sie ab.
Der Gerichtsbeschluss führt dazu, das Paolo und Carlo im Mai 2009 in Mailand von Carabineri aus der Schule geholt und wieder nach Bayern zum Vater gebracht werden. Die Begründung: Marinella C. habe die beiden Buben ohne Einwillung des Vaters widerrechtlich nach Italien entführt und sie sei während eines laufenden Gerichtsverfahrens illegal untergetaucht.
Die Jungen blieben in Bayern, bis ihrer Mutter sie Anfang 2010 kurzerhand entführte. Sie habe damals von gemeinsamen Bekannten erfahren, dass der jüngere Sohn mit Psychopharmaka behandelt werde, berichteten italienische Medien.
„Sie ist entschlossener denn je“, sagt Laura Cossar, die Anwältin der Mutter nach der Festnahme. Das Gericht habe ihnen bereits recht gegeben, was die angebliche Entführung der Kinder angehe. Nun müsse bei dem zuständigen Gerichtshof noch der Haftbefehl angefochten werden, der eine Auslieferung der Frau an die deutschen Behörden vorsehe.
Die italienischen Medien stehen auf Seiten der Mutter. Tenor der Kampagne: Deutsche Behörden versuchten bei Trennungen, Kinder aus binationalen Ehen mit allen möglichen legalen, aber auch illegalen Tricks im Lande zu halten. „Il Giornale“ titelt „Mutter Courage verhaftet,“ der „Corriere della Sera“ schreibt „Eine Mutter gehört nicht ins Gefängnis“. mh
28. Okt 2010, 17:21 Uhr
http://www.abendzeitung.de/muenchen/223184
Streit um Sorgerecht: Eltern zum Psychologen
München - In einem aufsehenerregenden Fall nahm das Münchner Familiengericht einer Mutter ihren Sohn noch im Gerichtssaal weg. Das Berufungsverfahren steht noch aus. Die Eltern müssen erst zum Psychologen.
Von Sarah List
Monika H. mit ihrem Anwalt.
In einem der ungewöhnlichsten Urteile des vergangenen Jahres hatte das Münchner Familiengericht Monika H. (Name geändert) ihren zehnjährigen Sohn weggenommen und noch im Gerichtssaal dem Vater übergeben. Die Mutter legte Berufung ein: Ob der zehnjährige Tobias (Name geändert) künftig bei Mutter oder Vater leben wird, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Der zuständige Familiensenat will zunächst ein familienpsychologisches Gutachten über die Erziehungsfähigkeit beider Eltern einholen.
Wie berichtet, hatte das Amtsgericht im Dezember der Mutter das Sorgerecht entzogen, weil ihr Ex-Mann das Kind zu selten sehen durfte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, kommentierte damals eine Sprecherin des Amtsgerichts. Vor dem Urteil hatte das Gericht mehrfach vergeblich versucht, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. In allen Sorgerechtsfällen steht das Kindeswohl über den Interessen der Eltern. Es soll nicht unter der Trennung leiden – und beide Eltern behalten dürfen.
Die Eheleute hatten sich vor drei Jahren getrennt, wobei sie, wie es bei Scheidungen heute üblich ist, das Sorgerecht für den Sohn teilten. Tobias blieb bei der Mutter, vereinbart war ein großzügiges Besuchsrecht des Vaters. Stattdessen sah er das Kind in 18 Monaten nur fünf Mal. Er schaltete das Familiengericht ein – mit Erfolg, er durfte Tobias nach der Verhandlung gleich mitnehmen, obwohl der Bub nach eigener Aussage lieber bei seiner Mutter geblieben wäre.
Ungewöhnliche Entscheidung
Vor seiner ungewöhnlichen Entscheidung hatte das Familiengericht eine Beratungsstelle hinzugezogen und eine Umgangspflegerin eingesetzt, um die Besuche zu regeln. Monika H. blieb bei ihrer ablehnenden Haltung auch nach der gerichtlichen Androhung eines Zwangsgeldes. Sie meldete das Kind ohne Rücksprache mit dem Vater sogar von seiner Schule ab. Das war der Grund für die Aberkennung des Sorgerechts. Denn wenn dieses beiden Eltern gemeinsam übertragen wurde, kann nicht ein Teil eigenmächtig über wichtige Fragen wie etwa die Wahl der Schule entscheiden.
Strafbar macht sich ein Elternteil, wenn es sich mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland absetzt. Zwar hatte Tobias im Dezember in der Verhandlung versichert, er wolle bei seiner Mutter bleiben. Das Familiengericht sah aber einen Loyalitätskonflikt, den die Mutter heraufbeschworen habe: Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen wollen. Die Richterin sah auch zwischen Vater und Sohn ein vertrauensvolles Verhältnis.
An der Prozessführung der Richterin hat das Oberlandesgericht bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung in einem Beschluss gerügt, dass kein Verfahrenspfleger für die Interessen des Kindes bestellt worden sei. Auch vermisste der Senat ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit des Vaters. Jetzt werden beide Eltern begutachtet, bevor das OLG entscheidet. Anwalt Lutz Libbertz, der die Mutter vertritt, ist mit dieser Entwicklung „sehr zufrieden“. Tobias ist auch in zweiter Instanz bei seiner Haltung geblieben. „Ich will zur Mami“, hat er auf die Frage des Richters erwidert.
11.02.2010
http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/streit-sorgerecht-eltern-psychologen-meta-627631.html
-----Original-Nachricht-----
Subject: Blitzjustiz!
Date: Thu, 03 Dec 2009 08:55:51 +0100
From: ...
To: ...
Liebe Mitstreiter,
es soll doch jemand behaupten, wir hätten keine schnelle Justiz.
Gestern, den 02.12.09, habe ich um 11:03, per Fax, ein Befangenheitsantrag beim AG München eingereicht.
Um 13:48 Uhr bekam ich schon postwendend - per Fax, im Büro - die dienstliche Stellungnahme der abgelehnten Richterin (+StlgN des OdR).
Um 16:13 Uhr bekam ich den aus Textbauklötzen bestehenden ablehnenden Beschluss einer Richterkollegin - ebenfalls per Fax, ebenfalls im Büro. Man kann wirklich nichts dagegen sagen. Das Beschleunigungsgebot des FamFG scheint ja ein richtiger Turbolader zu sein.
(Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Davor habe ich geschlagene 9 Monate warten müssen, bis das AG München den Ressort neu besetzte.)
Da kann man sich nicht lumpen lassen: Um 23:58 ging meine Beschwerde raus.
Da heute Verkündungstermin anberaumt ist, bin ich neugierig, wie die Juristen die Verkündung bei vorhandener Richterablehnung begründen werden.
Diesen Vorgang muss ich dem Guiness-Buch der Rekorde melden, ist einfach herrlich!
Gruß
...
Liegt der Löwe tot im Keller,
War der Büffel wieder schneller.
Alte Bauernregel
Prozess in München
Vater durfte Sohn nicht sehen: Mutter verliert Sorgerecht
01.12.2009 17:42 Uhr
München - Wenn ein Elternteil dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verwehrt, kann ihm dafür in letzter Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden. Das ist nun einer Mutter in München passiert.
Das Amtsgericht München hat der sich renitent weigernden Frau in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung den zehnjährigen Sohn abgenommen und das Kind noch im Gerichtssaal in die Obhut des Vaters übergeben. Die Anwältin der Mutter, Ulrike Köllner, zeigte sich entsetzt über das Urteil und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht München ein.
Das Ehepaar hatte sich vor zwei Jahren scheiden lassen. Obwohl beide sich das Sorgerecht teilten, durfte der Vater seinen Sohn innerhalb von eineinhalb Jahren nur fünfmal sehen, wie das Gericht mitteilte. Selbst Vermittlungsversuche des Familiengerichts, einer Beratungsstelle und sogar der Einsatz einer sogenannten Umgangspflegerin, die das Kind zum Vater begleiten sollte, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen, halfen nicht.
Als die Mutter dann auch noch das Kind ohne Zustimmung des Vaters von der bisherigen Schule abmeldete, reichte es dem Gericht. Nach Anhörung aller Beteiligten sowie des Jugendamts und eines Sachverständigen entzog die Familienrichterin der Mutter das Sorgerecht bezüglich der Aufenthaltsbestimmung, der Gesundheitsfürsorge sowie der Schulwahl und übertrug es auf den Vater.
Für die positive Entwicklung des Kindes sei eine enge, vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung unverzichtbar, befand die Richterin. Die Mutter sei nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme dem Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zum Vater unterzuordnen.
Rechtsanwältin Köllner nannte das Vorgehen des Amtsgerichts «fragwürdig». Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden: «In Sorgerechtsstreitigkeiten ist auch zu berücksichtigen, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist.»
Der zehnjährige Bub des streitenden Elternpaares habe der Münchner Amtsrichterin ausdrücklich gesagt, dass er auf keinen Fall zum Vater ziehen wolle. Während der Verhandlung habe das Kind mehrfach gesagt, dass er nur dann zum Vater wolle, wenn dieser nicht mehr schlecht über die Mutter rede. «Wir halten das Vorgehen des Gerichts für nicht mit dem Kindeswohl vereinbar», kritisierte Köllner.
Die Richterin hingegen befand, dass der Sohn momentan gar nicht zum Vater wolle, sei nicht entscheidend. Denn dies sei nicht der wirkliche Wunsch des Buben, sondern resultiere nur aus dem von der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (ddp)
Spektakuläres Urteil um Sorgerecht
München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren zehnjährigen Sohn entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben.
Ein Familiengericht hat einen Bub zu seinem Vater gesteckt, obwohl der nicht zu ihm will.
„Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich. 2007 hatte sich das Paar getrennt. Sie behielten das gemeinsame Sorgerecht und trafen eine Vereinbarung, wie beide Kontakt zu ihrem Sohn haben könnten. In eineinhalb Jahren aber durfte der Vater das Kind nur fünf Mal sehen. Er wandte sich ans Familiengericht. Dieses schaltete eine Beratungsstelle ein, startete ein Mediationsverfahren und setzte eine Umgangspflegerin ein, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen. Schließlich drohte das Gericht mit Zwangsgeld. Ohne Erfolg.
Im Herbst diesen Jahres meldete die Mutter das Kind von seiner Schule ab, ohne dass der Vater damit einverstanden war. Dies brachte für das Gericht offenbar das Fass zum Überlaufen. In allen Sorgerechtsstreitigkeiten, erklärt Richterin Ingrid Kaps, steht „über allem das Kindeswohl. Die Eltern müssen ihre eigenen Interessen und ihre Verletzungen hinten anstellen.“ Denn das Kind soll nicht unter einer Trennung leiden – und beide Elternteile behalten dürfen.
Selten so krass
„So krass“ wie bei dem aktuellen Urteil ist es laut Kaps aber selten. Viele Paare fänden von sich aus eine Regelung. Üblich sei es etwa, dass ein Vater sein Kind alle zwei Wochen sehen kann, wenn es bei der Mutter lebt. In den Ferien könne es zum Beispiel so geregelt werden, dass das Kind die erste Woche der Osterferien bei der Mutter und die zweite beim Vater verbringt. Wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen, müssen sie sich bei wichtigen Entscheidungen absprechen. „Die Mutter muss zum Beispiel den Vater fragen, wenn ein Arzt eine OP empfiehlt“, sagt Kaps. „Meistens kommt da ein O.K. Aber es kann ja passieren, dass ein Elternteil das Kind auf eine Montessori-Schule schicken will, das andere aber dagegen ist.“
Strafbar werde es, wenn ein Elternteil sich mit dem Kind absetzt, eine andere Stadt oder gar ins Ausland. Das Gericht kann Entscheidungskompetenzen einem Elternteil geben, sie im Extremfall aber auch ganz dem Jugendamt oder beispielsweise den Großeltern übertragen. Im aktuellen Fall sprach die Richterin dem Vater das Recht zu, den Wohnort des Kindes zu bestimmen, in Schulfragen zu entscheiden, ebenso wie in Gesundheitsdingen. Noch während der Verhandlung wurde ihm sein Sohn übergeben. Und dies, obwohl das Kind überhaupt nicht zum Vater wollte.
Gegen den Willen zum Vater
Laut Anwältin der Mutter habe der Bub nur wenige Minuten vor dem Urteil der Richterin gesagt, dass er auf keinen Fall zum Vater ziehen wolle. In Anhörungen habe er zuvor mehrfach erklärt, er wolle nur dann zum Vater, wenn dieser nicht mehr schlecht über die Mutter rede. Das Gericht befand aber, diese Haltung resultiere aus einem von der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt. Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen wollen. Die Richterin hatte Stellungnahmen von der Umgangspflegerin, vom Jugendamt und von einem weiteren Sachverständigen eingeholt.
Alle seien zu dem Ergebnis gekommen, so Kaps, dass zwischen Vater und Sohn eine vertrauensvolle Verbindung bestehe. Für den Vater entschied das Gericht auch, weil es bei ihm keine Erziehungsdefizite entdecken konnte und weil er dem Sohn den Umgang mit der Mutter erlauben will. Es sei für das Kind leichter zu verkraften, wenn seine Hauptbezugsperson wechselt, als wenn es eine „fortdauernde Traumatisierung durch den Verlust eines Elternteils“ erleide.
von Kolja Kröger
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/spektakulaeres-urteil-sorgerecht-mm-545808.html
"Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009:
Dr. Thomas Steiner (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.12.1999, ..., 2009) - Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Oliver Dopheide (Jg. 1971) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.07.2002, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf & Richter auf Probe beim Oberlandesgerichtsbezirk München aufgeführt. War im Handbuch der Justiz 2004 nicht eingetragen. Ist Handbuch der Justiz 1006/7 wieder eingetragen. - Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Wolfram Schütz (Jg. 1974) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab , ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Passau aufgeführt. War im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.04.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. - Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Vorgeschichte:
Das Kind wurde auf Grund der angeblichen Kindesmisshandlung vom Jugendamt in Obhut genommen und am 14.02.2006 in ein Kinderheim verbracht. Das Amtsgericht München hat am 15.02.2006 im Wege der einstweiligen Verfügung das Sorgerrecht der Eltern eingeschränkt.
Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler"
Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung: Die Kinderschutzgruppe dieser Uni-Klinik glaubte sich irrtümlich einer Kindesmisshandlung auf der Spur und hatte offenbar überreagiert - eine intakte Familie wurde dadurch sehr schwer belastet.
In Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.
Dort war kurz zuvor eine Kinderschutzgruppe eingerichtet worden. Umgehend trat nun eine "Helferkonferenz" aus Ärzten, Sozialpädagogen und Psychologen zusammen. Sie kam zu dem Schluss, dass den Eltern kurzfristig das Sorgerecht entzogen und das Kind in ein Heim gebracht werden müsse. Denn der Kommission war bekannt geworden, dass diese Kleine rund fünf Monate zuvor aus einem Fenster im ersten Stock der Wohnung gefallen war, ohne aber bleibende Schäden zu erleiden.
Doch etwa einen Monat später stellte dieselbe Rechtsmedizinerin, die anfänglich der Kinderschutzgruppe versichert hatte, dass die Kleine durch Fausthiebe verletzt worden sein müsse, was sie auf Fotos erkannt haben wollte, nun das Gegenteil fest: In Zusammenarbeit mit ihrem Chef, Professor Wolfgang Eisenmenger, kam sie jetzt zu dem Ergebnis, dass es doch keinerlei Hinweise auf eine Misshandlung gebe. Die Strafermittlungen wurden daraufhin sofort eingestellt und das Kind der Familie zurückgegeben.
Für die von dem gesamten Geschehen völlig überraschten Eltern, ein wirtschaftlich wohlsituiertes türkisches Ehepaar mit insgesamt drei Kindern, war damals ihre bis dahin heile Welt zusammengebrochen - das Familiengefüge kam zeitweilig auf sehr dramatische Weise völlig durcheinander. Später erhoben die Eltern beim Landgericht München I Schmerzensgeldklage über 20 000 Euro gegen die Uni-Klinik. Die Richter der 9. Zivilkammer ließen den gesamten Vorgang durch einen Experten begutachten.
Und auch der kam nun zu der Feststellung, dass trotz des zweifellos guten Willens durch das Klinik-Team "so viele Fehler gemacht" worden seien, dass er darüber "entsetzt" sei. "Ich bin Vater von neun Kindern", sagte der Gutachter. "Wenn bei all ihren alterstypischen Verletzungen solche Maßstäbe angelegt worden wären, hätte man auch mir das Sorgerecht entziehen müssen", erklärte er sehr plastisch seine Einschätzung. Der Anwalt der Klinik versicherte, dass es allen damals Beteiligen sehr leid tue, was der Familie geschehen sei- aus damaliger Sicht habe man jedoch geglaubt, das Richtige zu tun.
Das Gericht erklärte, dass man der Klage der Familie stattgeben werde, auch in der geforderten Höhe. Ob die Klinik dagegen Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen. (Kommentar)
08.01.2009
http://www.sueddeutsche.de/159386/904/2704265/Gutachter-ist-entsetzt-ueber-so-viele-Fehler.html
WEIL DIE MUTTER ES NICHT WOLLTE
Otto Zsok, WEIL DIE MUTTER ES NICHT WOLLTE ... Wie ein Kind zum „Halbwaisen“ gemacht wurde. Dokumentation einer Entfremdung zwischen Vater und Sohn.
Thalhofen: Bauer-Verlag, Juni 2009, 193 Seiten, ISBN: 978-3-941013-18-6 Euro 20 (inklusive Portokosten). Zu bestellen durch: otto@zsok.de
Es wird in diesem Buch eine authentische Geschichte dokumentiert. Sie passiert in München und Umgebung von Oktober 1990 bis Juni 2009. Der Autor ist ein betroffener Vater, Jahrgang 1957, der seinen Sohn, Jahrgang 1993, seit Juni 1999 nicht mehr sehen „darf“, weil die Mutter es so wollte. Die Mutter ist evangelische Religionslehrerin. Der Vater ist Dozent für Logotherapie. Es geht demnach um das Verhalten eines studierten Elternpaares nach der Trennung: um das Verhalten des Vaters, der seinen Sohn liebt, und um die boykottierende Haltung der Mutter, die den gemeinsamen Sohn auch liebt, ihn aber vom Vater entfremdet. Das Buch dokumentiert präzise auch das Verhalten der Behörden bzw. deren Vertreter: das zögerliche Verhalten des Familienrichters, die Inkompetenz der Sozialpädagogen, die Nüchternheit der psychologischen Gutachterin und die sehr verschiedenwertige Haltungen der Rechtsanwälte gegenüber der Frage nach dem Recht des Kindes auf den Vater. Briefe, Protokolle, Stellungnahmen und das psychologische Gutachten dokumentieren das, was realiter in vier Verhandlungen beim Familiengericht München geschehen ist. Auch die Umstände, wie sich das Elternpaar kennen gelernt hat, werden dargestellt.
Zwei Fotos, die Abstammungsurkunde des Sohnes, die Geburtsurkunde der Mutter ... sowie eine steuerliche Lebensbescheinigung des Vaters runden dieses Dokumentarbuch ab. Es beabsichtigt, Familienrichter, Rechtsanwälte, Sozialpädagogen und Psychologen anzusprechen, die sich oft, kaum bis gar nicht für das eigentliche Seelenwohl der Trennungs- und Scheidungskinder interessieren. Der Autor plädiert für das Recht aller Kinder auf beide Eltern. Er zeigt, wie Familiengericht und Jugendamt nicht fähig sind, einem uneinsichtigen „Mutter-Typus“ Grenzen zu ziehen, der das Kind systematisch vom Vater entfremdet. Das Gerechtigkeitsempfinden, die Trauer, der Zorn und die Ohnmacht des Vaters, aber auch Gefühle und Haltungen der Mutter sowie der Loyalitätskonflikt des Sohnes werden thematisiert. Der Leser merkt, wie schwer es ist, das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit nicht zu verlieren, wenn der „Rechtsstaat Deutschland“ die Gesetze zum Schutze des Kindes in der Exekutive nicht zur Durchsetzung bringt. Dieses Buch, das beispiellos genau und mutig eine wahre Geschichte erzählt und die Fakten belegt und dokumentiert, ist allen zu empfehlen, die mit Kindern zu tun haben. Die Botschaft lautet: Kinder sind nicht „Besitz“ eines Elternteils. Sie brauchen Vater und Mutter, um sich seelisch gesund entwickeln zu können. Und: Elternschaft ist Sache zweier Menschen!
Buchbestellung direkt durch den Autor: otto@zsok.de
Preis: 20 Euro, inklusive Portokosten. Otto Zsok veröffentlichte im September 2008 auch: „Ich bin es, Dein Vater!“ Briefe an meinen 15-jährigen Sohn. Tagebuchaufzeichnungen (mit 71 Fotos).
Splitternacktes Kind bei elf Grad auf dem Fahrrad unterwegs
Von Christoph Wenzel 18. Oktober 2008
Juristin ließ ihre Tochter unbekleidet, weil sie sich nicht anziehen lassen wollte
München - Bei nur elf Grad Celsius und schneidend kaltem Herbstwind ist eine 32-jährige Juristin mit ihrer völlig nackten, eineinhalbjährigen Tochter durch die Münchner Innenstadt geradelt. Die Begründung, die die Schwabinger Rechtsanwältin dafür anführte, ist bizarr.
Die junge Frau auf dem Fahrrad fuhr an einem Streifenwagen der Münchner Polizei vorbei. Sie hatte fast schon die Streife passiert, als den beiden Beamten plötzlich das splitternackte Kind auf dem Kindersitz auffiel. Das digitale Thermometer des Streifenwagens zeigte elf Grad an. Die Beamten stoppten daraufhin am 29. September die junge Frau, die Polizei teilte den Fall aber erst jetzt mit. Das kleine Mädchen habe "erbärmlich gefroren", die Nase sei dem Kind "bis zu den Lippen" gelaufen, und die Mundwinkel waren "bläulich verfärbt" - die Münchner Polizisten waren bei diesem Anblick "völlig perplex", sagte Polizeisprecher Gottfried Schlicht.
Ebenso ungewöhnlich wie der Vorgang war auch die Erklärung, die die junge Frau den Polizisten präsentierte: Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt.
"Diese Erklärung setzt dem ganzen die Krone auf", sagte Polizeisprecher Schlicht. Zumal die Mutter sogar Kleidung für das Kind dabeihatte. Nach Aufforderung durch die Beamten habe sie schließlich ihre Tochter angezogen, berichtet Schlicht. Die Frau durfte weiterradeln. Einer Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen konnte die Rechtsanwältin aber nicht entgehen: Jugend- und Gesundheitsamt wurden informiert, die Frau wurde von der Kriminalpolizei vernommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt.
"Ich kann das alles gar nicht fassen", sagte Heidrun Kaspar, seit 1999 Vorsitzende des Kinderschutzbundes München. "Die Frau hat nicht realisiert, dass das Kind nicht selbst einschätzen kann, was passiert, wenn es sich nicht anziehen lässt." Kaspar kann sich an einen vergleichbaren Fall nicht erinnern: "Die Frau hat völlig unter ihrem Niveau gehandelt. Sie hat ihrem Kind nicht den notwendigen Schutz gegeben. Das ist Dummheit - bei allen intellektuellen Fähigkeiten, die sie als Anwältin haben muss."
Kommentar Väternotruf:
Recht hat sie womöglich, die Schwabinger Mutter und Rechtsanwältin, folgt man einer verdrehten Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes verbietet nicht nur, wie Frau Zypries meint, dass heimlich vom Vater eingeholte Abstammungsgutachten vor Gericht verwertet werden, sondern es verbietet - so meinen wir - auch, dass Kinder gegen ihren Willen von der Mutter angezogen werden. Für ihre bahnbrechenden Leistungen zum Persönlichkeitsrecht des Kindes sollte man Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den alternativen Nobelpreis der Republik Lesotho vorschlagen und die Schwabinger Rechtsanwältin sollte von der SPD umgehend zur stellvertretenden Bundesjustizministerin vorgeschlagen werden.
Doch nun im Ernst. Wer jahrelang wie der Frankfurter Juraprofessor Ludwig Salgo die Bedeutung des Kindeswillen für den Ausgang familiengerichtlicher Verfahren in den Himmel lobt, muss sich nicht wundern, wenn andere JuristInnen, wie die Schwabinger Rechtsanwältin und Mutter, die von Herrn Salgo jahrelang gedrehte Gebetsmühle wörtlich nehmen und ein eineinhalbjähriges Kind bei elf Grad nackt mit dem Fahrrad durch München fahren, weil, laut Zeitungsmeldung:
"Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt."
Im übrigen propagiert auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebetsmühlenartig die Persönlichkeitsrechte des Kindes, die nach Meinung selbiger Ministerin so weit gehen sollten, dass der rechtliche Vater des Kindes keinen Abstammungstest ohne die Zustimmung der Mutter machen darf, denn das würde angeblich in das Persönlichkeitsrecht des Kindes eingreifen. Nächsten empfehlen uns Salgo und Zypries noch, dass Mitglied des Bundestages und Professor nur noch Kinder unter 14 Jahren werden dürfen. Das hätte wenigstens ein gutes, Salgo und Zypries müssten dann ihre Plätze räumen, was für Deutschland sicher keine all zu schlimmen Folgen hätte.
Solche Propagandisten hätte man sich in der DDR gewünscht, dann wäre es wenigstens gelungen, auf dem Papier aus der maroden DDR ein blühendes Wirtschaftswunderland herbeizureden.
Steuersparmodell des Oberlandesgerichtes München
1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.12.2007 aufgehoben.
2. Der Mutter und Antragstellerin wird die alleinige Sorge über die Kinder B., geboren am ...2003 und M., geboren am ...2005 übertragen.
3. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., München, beigeordnet.
5. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
6. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe:
1. Die Parteien sind die Eltern der Kinder B. und M. Sie leben seit 07.02.2007 dauernd voneinander getrennt. An diesem Tag verließ der Antragsgegner die elterliche Wohnung. Er lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Die Kinder werden von der Antragstellerin, die die peruanische Staatsangehörigkeit besitzt, betreut und versorgt. Sie erhält für sich und die Kinder Sozialhilfe.
Der Antragsgegner ist selbständig und erzielt derzeit aus seiner Firma ... GmbH nur ein geringes Einkommen. Gemäß Nachtrag zum Geschäftsführervertrag wurde seine Geschäftsführervergütung gemäß Beschluss vom 05.04.2008 ab 01.07.2008 auf monatlich 2.500 € abgeändert. Zurzeit bezahlt der Antragsgegner weder Kindes- noch Ehegattenunterhalt. Gemäß einer Vereinbarung der Parteien vom 08.01.2008 steht dem Antragsgegner ein Umgangsrecht mit beiden Kindern an jedem 2. Wochenende von Freitag 18:30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr sowie unter der Woche am Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 9 Uhr zu.
Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 25.07.2007 die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ginsichtlich der gemeinsamen Kinder b. und M. auf sich beantragt.
Nach Anhörung der Parteien, der Verfahrenspflegerin und der Vertreterin des Stadtjugendamtes übertrug das Amtsgericht-Familiengericht mit Beschluss vom 03.12.2007 der Antragstellerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht über beide Kinder für den Großraum München und verpflichtete sie, die Reisepässe der Kinder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens beim Amtsgericht München zu hinterlegen.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin, die ihr Ziel der alleinigen Übertragung der elterlichen Sorge weiterverfolgt, weil sie beabsichtigt, mit den Kindern in ihre Heimat Peru zurückzukehren.
Der Antragsgegner beantragt Zurückweisung der Beschwerde sowie die Erholung eines familienpsychologischen Gutachtens, außerdem die Zulassung der Rechtsbeschwerde.
2. Die Beschwerde der Antragstellerin ist nach §§ 621 I Nr. 1, 621a I, III, 517 ff. ZPO zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg.
§ 1671 II Nr. 2 BGB lässt dei Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil alleine zu, wenn dies dem Kindeswohl entspricht, das heißt, die Begründung der Alleinsorge muss gegenüber der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge das Beste für die Kinder sein.
Zwar sind beide Eltern zur Erziehung geeignet. Hauptbezugsperson der noch relativ kleinen Kinder ist jedoch unbestritten die Mutter. Der Vater will lediglich ein Umgangsrecht; deshalb wünscht er die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Auf jeden Fall möchte er einen Wegzug der Kinder nach Peru verhindern, weil er in diesem Fall weitgehend den Kontakt zu den Kindern verlieren würde. Wenn die Mutter mit den Kindern in Deutschland bleibt, ist er nach wie vor mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter einverstanden.
Auch wen die gemeinsame elterliche Sorge den normativen Regelfall darstellt, kann die Alleinsorge nicht als ultima ratio verstanden werden, so dass der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge grundsätzlich nicht der Vorrang gegenüber der Einzelsorge zukommt (OLG Hamm, FamRZ 1998, 39). Allein der Umstand, dass ein Elternteil mit den gemeinsamen Kindern in seine Heimat ins Ausland umsiedeln will, rechtfertigt es nicht, ihm die beantragte Übertragung des Personensorgerechts zu verweigern. Für die Sorgerechtsentscheidung ist vielmehr entscheidend darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am besten dient (OLG Köln, FamRZ 2006, 1825).
Wohl des Kindes bedeutet Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Entscheidend sind allein die Belange des Kindes, nicht moralische Anrechte eines Elternteils. Nach dem Förderungsprinzip erhält derjenige Elternteil die elterliche Sorge, von dem das Kind für den Aufbau seiner Persönlichkeit die meiste Unterstützung erwarten kann, welcher Elternteil also für das Kind die stabilere und zuverlässigere Bezugsperson zu sein verspricht (OLG Ffm, FamRZ 1994, 920). Dabei kommt es weniger auf die Vor- oder Ausbildung als auf die Bereitschaft an, das Kind zu sich zu nehmen und die Verantwortung für seine Erziehung und Versorgung zu tragen. Gegebenfalls ist sogar der emotionalen Förderung der Vorzug vor schulischer Förderung einzuräumen (OLG Bamberg, FamRZ 1980 ,484).
Dem Antragsgegner ist zuzustimmen, dass durch den Wegzug der Kinder nach peru seine persönlichen Beziehungen zu den Kindern beeinträchtigt werden und auch die Prägung durch die deutsche Kultur von anderen Einflüssen überlagert wird. Es kann jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Antragsgegner seit Trennung im Februar 2007 keinen Unterhalt für seine Familie zahlt. Auf den Vorhalt im Termin am 28.02.2008 hat er ziemlich ungerührt erklärt, er könne keine abhängige Stelle antreten, weil er eine Firma mit 10 Mitarbeitern führe, für die er zu sorgen habe. Die Kinder möchte er ganztägig im Kindergarten unterbringen.
Ein Regelungsbedürfnis hinsichtlich der elterlichen Sorge ergibt sich ohne Weiteres aus dem Streit der Eltern, ob die Kinder in Deutschland zu verbleiben haben oder ob es einem Elternteil erlaubt ist, zusammen mit den Kindern ins ferne Ausland zu ziehen, und der Tatsache, dass es den Eltern an einem Mindestmaß an Übereinstimmung bzw. Kooperationsbereitschaft fehlt, das es gestatten würde. In Anbetracht der großen Entfernung scheint dies auch nicht praktikabel zu sein.
Beabsichtigt ein Elternteil wie im vorliegenden Fall die Antragstellerin die Umsiedlung ins Ausland, so steht dem Elternrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinen Kindern aus Art. 6 GG das Rechts des antragstellenden Elternteils auf örtlich freizügige Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG entgegen, das anderenfalls in unangemessener Weise tangiert würde, wenn man wegen eines solchen Umzugs aus grundsätzlichen Erwägungen generell eine Sorgerechtsübertragung auf ihn verbieten würde. Das verfassungsrechtliche Prinzip der praktischen Konkordanz gebietet es, die Grundrechte beider Eltern zu optimaler Wirksamkeit erlangen zu lassen und einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen weitestgehende Wirksamkeit erlangt.
Es müssen beachtenswerte Gründe vorgetragen werden, die es rechtfertigen, dass der antragstellende Elternteil ins Ausland verzieht, wie z.B. der Umzug eines Ausländers in seine Heimat. Bestehen dort soziale Bindungen, in die die Kinder mit einbezogen werden ist dies bei der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigen (OLG Köln, FamRZ 2006, 1625 1626).
Ein solch triftiger Grund kann dann vorliegen, wenn der aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehende, die Kinder bisher allein betreuende und versorgende Elternteil die Entscheidung des Umzugs deswegen trifft, um seine berufliche Zukunft und seine und der Kinder wirtschaftliche Existenz zu sichern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bindungen der Kinder an diesen Elternteil eng sind und auch im Ausland die seelisch-geistige Entwicklung der Kinder gesichert erscheint, andererseits die wirtschaftliche und soziale Situation des anderen Elternteils in Deutschland fraglich ist.
Dies wird auch von der Verfahrenspflegerin vollkommen verkannt. Im vorliegenden Fall sorgt die Antragstellerin seit Trennung der Parteien weitestgehend alleine für die Kinder. Es kann unterstellt werden, dass die Kinder an ihrem Vater hängen und ein gutes Verhältnis zu ihm haben, weshalb auch die Erholung eines familienpsychologischen Gutachtens entbehrlich ist.
Des Weiteren wird unterstellt, dass die Trennung der Kinder vom Vater für diese belastend ist.
Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt und nachgewiesen, dass ihre familiäre und finanzielle Situation im Falle einer Rückkehr nach Peru gesichert ist. Beide Kinder haben einen Kindergartenplatz in der Deutsch-Peruanischen Schule, sie selbst könne ihr abgebrochenes Studium beenden, während sie in Deutschland als ungelernte Verkäuferin arbeiten müsste.
Auch wenn die gute finanzielle Situation der Antragstellerin in Peru derzeit nur auf dem Wohlwollen der Verwandten beruht, ist sie viel besser als in der Bundesrepublik, wo die Antragstellerin Sozialhilfe bezieht.
Der Antragsgegner hat im Laufe des Verfahrens und beim Anhörungstermin gezeigt, dass er vor allem seine eigenen Interessen gewahrt wissen will, während ihm das Wohl seiner Kinder nicht so wichtig ist; denn er findet es vollkommen in Ordnung, dass seine Familie von der öffentlichen Hand lebt und dass die beiden relativ kleinen Kinder ganztägig fremd betreut werden. Er neigt stark zum Selbstmitleid und will seine Rechte an den Kindern durchsetzen. Er kann sich durchaus vorstellen, dass die Kinder von ihrer Mutter getrennt und von seiner neuen Lebensgefährtin, die selbst ein 5-jähriges Kind hat, betreut werden. Dies widerspricht jedoch nach Überzeugung des Senats in eklatanter Weise dem Kindeswohl. In der Heimat der Mutter werden die Kinder in eine Großfamilie mit Tanten, Onkeln und Großeltern integriert. Der Kontakt zum Vater kann durch Besuche und Telefonate aufrechterhalten werden.
Unter den gegebenen Umständen ist die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge während des dauerhaften Auslandsaufenthalts der Mutter die einzig sinnvolle Regelung, die auch dem Kindeswohl entspricht. Der Antragstellerin kann der Wegzug in ihre Heimat nicht versagt werden, nachdem die Ehe mit dem Antragsgegner gescheitert ist und sie sich in Deutschland isoliert fühlt.
Der Antragsgegner wusste, dass er eine Ausländerin heiratet, die unter Umständen wieder in ihre Heimat zurückkehren würde. Die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter und Antragstellerin ist unter Wahrung des Kindeswohls und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs gerechtfertigt, um die Kontinuität der Beziehung der Kinder zu ihrer Hauptbezugsperson sicherzustellen (OLG München, JAmt 2002, 48).
Zum Recht des betreuenden Elternteils auf Freizügigkeit gehört es grundsätzlich auch, den Wohnsitz im Ausland zu begründen. Die Achtung des Familienlebens im Sinne der EMRK erfordert nicht die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Grundsätzlich ist die elterliche Sorge für kleine Kinder auf den Elternteil zu übertragen, bei dem die Kontinuität der Betreuung am besten sichergestellt werden kann und zu dem die Kinder nach den Umständen die stärkeren Bindungen aufweisen (OLG Frankfurt/M., FamRZ 2007, 759).
Dies ist im vorliegenden Fall unbestritten die Mutter, die die Kinder seit Geburt betreut. Auch wenn der Antragsgegner nunmehr plötzlich Defizite im Erziehungsverhalten der Mutter festgestellt haben will, konnten diese nicht verifiziert werden. Die Antragstellerin hat vielmehr nachgewiesen, dass sie sich gut um das Wohl der Kinder kümmert.
3. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 13 a I S. 1 FGG, 3 Nr. 1 KostO. Die Entscheidung über den Gegenstandswert folgt aus den §§ 23 I RVG, 30 II, 131 II KostO.
4. Gründe für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor, §§ 621 e II, 543 II, 544 ZPO. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die weder von grundsätzlicher Bedeutung ist noch der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben in ähnlich gelagerten Fällen ebenso entschieden.
OLG München, Beschluss vom 09.05.2008
12 UF 1854/07
AG München
524 F 6956/07
Kommentar Väternotruf:
So ein Beschluss wie ihn der 12. Zivilsenat - Familiensenat getroffen hat, ist doch unter fiskalischen Gesichtspunkten sehr zu begrüßen. Der Vater hat kein Geld für den Unterhalt der Kinder, so dass die Versorgung der Kinder bei einem Verbleib in Deutschland auf den Steuerzahler zukäme. Die Frau kann man ja schließlich nicht zum Arbeiten anhalten, denn dann hätten wir ja Zustände wie in der DDR wo die meisten Frauen berufstätig waren und sich nebenbei auch noch um ihre Kinder gekümmert haben.
Für den Unterhalt der Kinder müssten also die deutschen Steuerzahler aufkommen, dies sind aber auch die zuständigen Richter/innen beim 12. Zivilsenat - Familiensenat. Warum sollten diese aber ihr mühsam verdientes Geld für Kinder ausgeben, die, wenn sie denn in Peru leben würden, den deutschen Steuerzahler nichts kosten?
Darum danken wir - deutschen Steuerzahler/innen - den beschlussfassenden Richter/innen beim 12. Zivilsenat - Familiensenat ganz herzlich für das von ihnen beschlossene Steuersparmodell.
Ob der Vater seine Kinder jemals wieder sehen wird - wenn sie erst in Peru leben, steht in den Sternen. Aber das muss ja auch nicht sein, so kann er sich voll seiner Firme widmen und hohe Gewinner erwirtschaften, für die dann wieder Steuern bezahlt werden müssen. Von diesen Steuern aber kann der Staat die hohen Richterbesoldungen bezahlen. Das ist doch sehr schön - oder?
Im übrigen kann der Vater sich ja, sobald die Mutter mit den Kindern auf Nimmerwiedersehen nach Peru verschwunden ist an das für ihn örtlich zuständige Jobcenter wenden, denn dieses ist verpflichtet, die Umgangskosten zu übernehmen, so sie der Vater nicht selber aufbringen kann. Damit wären wir dann wieder beim deutschen Steuerzahler, der die Zeche des 12. Zivilsenat - Familiensenat zu bezahlen hätte.
Wer da meint, der Beschuss des 12. Zivilsenat - Familiensenat wäre nur wegen einer tiefen narzisstischen Kränkung der urteilenden und schwer arbeitenden Richter, ob des ihnen widerborstig erscheinenden Vaters, entstanden, der irrt sicher gewaltig denn bekanntlich gibt es keinen einzigen Richter in Deutschland, der eine narzisstische Charakterstruktur aufweisen würde. Oder haben Sie schon mal einen Richter gesehen, der während der Gerichtsverhandlung ständig in den Spiegel guckt?
Mit den Waffen einer Mutter
Im Streit um das Sorgerecht für Kinder haben Väter fast immer das Nachsehen
VON KIRSTEN MOSER Väter, die um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen, haben schlechte Karten. Laut Statistischem Bundesamt erhalten in München in 86 Prozent der Streitfälle die Mütter nach einer Scheidung vom Gericht das alleinige Sorgerecht. Obwohl die Eltern den gleichen Rechtsanspruch auf das Sorgerecht haben, bekommen es Väter in der Praxis in nicht einmal fünf Prozent der Fälle zugesprochen. Oft können sie, auch wenn eine gesetzliche Verfügung besteht, ihre Kinder nicht einmal zu Besuch sehen.
"Der Hauptgrund, warum das Sorgerecht meistens an die Mütter geht, liegt in der immer noch herkömmlichen Rollenverteilung in Ehen", glaubt Familienrichter Werner Schulz vom Amtsgericht München. Aber auch immer mehr Väter, die bereit sind, aus traditionellen Rollen zu schlüpfen, haben es schwer.
Diese Erfahrung musste Norbert N. aus Neuhausen machen. Am 2. Juli 2001 kam der 39-Jährige heim in die Familienwohnung. Frau und Kinder waren nicht mehr da. Sie waren von heute auf morgen ausgezogen. Auch die Scheidungspapiere und den Antrag auf das alleinige Sorgerecht hatte seine Ex-Frau eingereicht. In der Ehe habe es gekriselt, mehr sei nicht vorgefallen, sagt Norbert N. "Eigentlich war das Kindesentführung, aber bei Müttern wird das oft milder gehandhabt", sagt er rückblickend. Drei Tage später hatte ihn seine damalige Frau wegen sexueller Nötigung angezeigt. Vor einem Dreivierteljahr nahm sie den Vorwurf, der die Entscheidung über das Sorgerecht verzögerte, zurück. In etwa zwei Wochen soll nach über zweieinhalb Jahren Verhandlungsphase über die Zukunft der gemeinsamen Kinder entschieden werden.
Norbert N. hat seine drei Söhne (7, 12 und 16 Jahre alt) jetzt seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Dabei steht ihm gesetzlich jedes zweite Wochenende mit den Kindern zu. Zudem teilt er sich das Sorgerecht momentan noch mit seiner Ex-Frau.
Sein Anwalt Jürgen Arnold kennt die Methoden, die einige Mütter im Kampf um ihre Kinder einsetzen. "Die Mütter können den Wohnort wechseln, bei Besuchen die Tür nicht öffnen, den Vater bei den Kindern schlecht machen oder, im schlimmsten Fall, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs als Waffe benutzen."
Richter Schulz sieht das Problem: "Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier", erklärt er. "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."
Die Entwicklung bei unverheirateten Paaren zeigt, dass Väter immer häufiger die Vaterrolle wahrnehmen wollen: Die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 räumt unverheirateten Vätern erstmals ein Sorgerecht ein. Seitdem sind die Anträge über eine Klärung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren um 80 Prozent angestiegen. Laut dem reformierten Kindschaftsrecht wird über das Sorgerecht nur entschieden, wenn ein Elternteil dies beantragt. Geschieht dies nicht, behalten Vater und Mutter das Sorgerecht gemeinsam.
Auch unverheiratete Väter können durch das Gesetz seit 1998 das alleinige Sorgerecht beantragen. Der Anspruch besteht aber nur, wenn die Mutter vor der Trennung einer Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge zugestimmt hat. Vätern, die kein Sorgerecht haben, steht ein Besuchsrecht zu, damit sie ihre Kinder wenigstens regelmäßig sehen können. Egal ob Sorgerecht oder Besuchsrecht: Die gesetzlichen Ansprüche der Väter sind in der Praxis schwer umsetzbar.
mm
Kommentar Väternotruf:
Familienrichter Werner Schulz vom Amtsgericht München erklärt: "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."
Man stelle sich mal vor, ein Polizist würde sagen: "Das ist die Ohnmacht eines jeden Polizisten. Wenn eine Bankräuberin nicht will, kann man nichts machen."
Der Polizist würde gleich vom Dienst suspendiert. Nicht so, wenn man Familienrichter ist, dann darf man sogar der Zeitung das Märchen erzählen man könne nichts machen, ohne dass der Richter auch nur eine Abmahnung von Seiten seines Dienstvorgesetzten befürchten müsste.
Bald schnellere Scheidungen in München
Das Amtsgericht will Scheidungen in Zukunft schneller abwickeln. Ziel ist es vor allem, lange Konflikte ums Sorgerecht zu verhindern.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
In vielen Scheidungsverfahren wird das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder als Druckmittel benutzt, oft sogar als Gelegenheit zur Rache. Das Münchner Amtsgericht will solchen langwierigen Trennungskonflikten, die auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, nun einen Riegel vorschieben.
Gemeinsam mit Anwälten, dem Jugendamt, Sozialbürgerhäusern, Sachverständigen und Verfahrenspflegern hat das Familiengericht das sogenannte "Münchner Modell" entwickelt. Wichtigstes Ziel ist die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder.
Bisher konnte es ein halbes Jahr oder länger dauern, bis in einem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren verhandelt werden konnte. Jetzt soll innerhalb von vier Wochen der erste Termin festgesetzt und zugleich das Jugendamt informiert werden, damit es frühzeitig einen Mitarbeiter zu der betroffenen Familie schicken kann. Dieser soll zwischen den Eltern vermitteln und bei Bedarf umgehend eine örtliche Beratungsstelle einschalten.
Im ersten Gerichtsverfahren soll dieser Jugendamtsmitarbeiter dann mündlich berichten, zu welchen Ergebnissen die Gespräche mit den Eltern geführt haben und wie er die Situation einschätzt. Auf irgendwelche schriftlichen Berichte oder Gutachten will das Gericht dabei künftig verzichten, um Zeit zu sparen.
"Unser Ziel ist es, bereits beim ersten Gerichtstermin eine Regelung zwischen den Eltern zu finden", sagt Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl. Deshalb solle auch jede Form von Stimmungsmache in der Verhandlung vermieden werden. Sollte dies keinen Erfolg bringen, würden die Eltern verpflichtet, sich fachlich beraten zu lassen. "Gelingt es in dieser Beratung, eine Lösung zu finden, ist das Verfahren beendet", sagt Zierl. Ansonsten werde das gerichtliche Verfahren fortgesetzt.
"Wir sind jetzt erst in der Probephase", erklärt der Präsident. "Aber einzelne bereits durchgeführte Verfahren haben gezeigt, dass es funktionieren kann." Wichtig sei allerdings, dass nun auch die Beratungsstellen ausreichend mit Fachpersonal besetzt werden, damit die Gerichte "zeitnah" agieren könnten: "Wir müssen die Eltern sofort nach der ersten Verhandlung dorthin schicken können." Es komme darauf an, Streitigkeiten so schnell wie möglich zu beenden, um die bisher oftmals sehr lange andauernden Kontaktabbrüche zu vermeiden.
(SZ vom 23.10.2007)
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/561/139272/
"§165 FamFG-Entwurf aus der Sicht einer Familienrichterin an einem Großstadtgericht"
Gabriele Reichert
in: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 2006, Heft 5, S. 230-232
Sorgerechtsentzug
Das Amtsgericht München hat einer Mutter nach § 1666 BGB das Sorgerecht für ihre beiden Söhne entzogen und auf den nichtverheirateten Vater übertragen. Zur Begründung führt das Amtsgericht an, dass die Mutter nicht in der Lage gewesen ist, einen emotionalen Zugang zu ihren Söhnen herzustellen und ihre (insbesondere schulischen) Bedürfnisse missachtet.
Bemerkenswerter Weise ließ das Gericht völlig zu Recht den Eindruck erkennen, dass § 1671 BGB möglicherweise verfassungswidrig sein könnte, was bei vielen Experten im Bereich des Kindschaftsrechtes ohnehin schon angenommen unbestrittene Tatsache ist und es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis dieser männer- und kinderfeindliche Paragraph ersatzlos gestrichen wird. Dass diese Auffassung noch nicht im Bundesjustizministerium und bei den im Bundestag vertretenen Parteivertretern angekommen zu sein scheint, tut dem keinen Abbruch. die Politik ist ja ohnehin dem realen Leben meist um 5 oder mehr Jahre hinterher.
Amtsgericht München, Familiengericht, Beschluss vom 5.6.2001 - 511 F 5620/99
veröffentlicht in: "FamRZ", 10/2002, S. 690-691
"Gemeinsame elterliche Sorge - ein Schritt vorwärts und zwei Schritte zurück?"
Wolfgang Haase, Richter am Amtsgericht München
Dr. Doris Kloster-Harz, Fachanwältin für Familienrecht, München
in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2000, Heft 16, S. 1003-1006
Der Aufsatz beschäftigt sich kritisch mit der rückwärtsgerichteten Entscheidung des 12. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 29.9.1999, FamRZ 1999, 1646 ff
Wie ein alleinerziehender Vater um das Zusammenleben mit seinem Sohn ringen mußte
Flensburger Tageblatt
FAMILIEN
J 0 U R N A L
Sonnabend, 6. Februar 1999
www.immo.veress.org/Der_lange_Kampf_um_Michel/der_lange_kampf_um_michel.html