Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Paderborn

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Paderborn

Am Bogen 2-4

33098 Paderborn

 

 

Telefon: 05251 / 126-0

Fax: 05251 / 126-360

 

E-Mail: poststelle@ag-paderborn.nrw.de

Internet: www.ag-paderborn.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Paderborn (08/2011)

Informationsgehalt: gut

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden mit Stand vom 28.03.2011 - aber nicht unterschieden in Richter am Amtsgericht und Richter auf Probe sowie männlich oder weiblich, daher bei Bedarf nachfragen oder diskret gucken, ob oben Busen oder unten Penis vorhanden oder nicht - www.ag-paderborn.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsverteilungsplan/richter/index.php

 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Paderborn

Oberlandesgericht Hamm

 

 

Direktorin am Amtsgericht Paderborn: Günter Köhne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Paderborn / Direktor am Amtsgericht Paderborn (ab 01.11.2010, ..., 2011) - ab 1992 richterlicher Dienst beim Landgericht Paderborn. Ab 14.11.1997 Richter am Amtsgericht Paderborn. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.09.2006 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Paderborn aufgeführt. Ab Dezember 2008 Leiter des Amtsgerichts in Brakel. Siehe auch Pressemeldung unten.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Paderborn: - Richter am Amtsgericht Paderborn / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2011)

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Amtsgericht Paderborn eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Paderborn - Kreisstadt

Jugendamt Landkreis Paderborn

 

 

Väternotruf Paderborn

August Mustermann

Musterstraße 1

33098 Paderborn

Telefon: 05251 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Andre Budde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 07.12.2001, ..., 2011) - 2009: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn.

Volker Dopheide (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht (ab 04.10.1994, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn.

Thorsten Freitag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 12.10.1995, ..., 2011)2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn. 

No Name - Richterin am Amtsgericht Paderborn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Günther Kley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht (ab 27.07.1981, ..., 2011)

Günter Köhne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Paderborn / Direktor am Amtsgericht Paderborn (ab 01.11.2010, ..., 2011) - ab 1992 richterlicher Dienst beim Landgericht Paderborn. Ab 14.11.1997 Richter am Amtsgericht Paderborn. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.09.2006 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Paderborn aufgeführt. Ab Dezember 2008 Leiter des Amtsgerichts in Brakel. Siehe auch Pressemeldung unten.

Sophia Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht - Abteilung 81 (ab 18.10.2000, ..., 2011)

Ursula Kreifels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab 29.09.1995, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn.

Nicole Krupp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab 27.11.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.03.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.

Dr. Stefan Modemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 06.12.2007, ..., 2011) - 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn.

Ines Münker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab 25.11.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Eßer eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.08.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. 07/2008 in Mutterschutz. 2009: Präsidium.

Eric Schülke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 27.11.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.11.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt.

Claudia Schultze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab 21.05.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm unter dem Nachnamen Krüger aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Sandra Sprute (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht (ab 08.07.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002  ab 01.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm mit dem Nachnamen Mestkemper aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Julia Vinck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht - Abteilung 84 (ab 07.11.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn.

Michael Vondey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 13.08.2001, ..., 2011) - 2009: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn.

Maren Winkler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht (ab 06.12.2007, ..., 2012) - 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Paderborn - https://sessionnet.krz.de/kreis_paderborn/bi/kp0050.asp?__kpenr=524&grnr=15&__cgrname=3Jugendhilfeausschuss

 

 

 

Richter auf Probe - und ungeklärte Richter:

Bartmann - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 28.03.2011.

Befelein - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010, 28.03.2011.

St. Freitag - Richter/in am Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010, 28.03.2011.

Gährken - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010, 28.03.2011.

Henningsen - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 28.03.2011.

Kraeft - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Paderborn - 28.03.2011.

Krauß - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Paderborn - 28.03.2011.

Löhde - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Paderborn - 28.03.2011.

Masberg - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Paderborn - 28.03.2011.

Osterhagen-Brüderle - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010, 28.03.2011.

Spenner - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2010) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010.

Strugholz - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010, 28.03.2011.

Wieczorek - Richter/in / Amtsgericht Paderborn (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010, 28.03.2011.

 

Stephanie Lehrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG Bezirk Hamm (ab 01.03.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe bei den Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. ab 06.2008, ..., 2009: Richterin / Amtsgericht Paderborn.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Paderborn:

1 F -

2 F -

3 F -

...

8 F - Amtsgericht Paderborn 07.03.2006 - 8 F 811/05 - siehe unten

81 F - Sophia Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht - Abteilung 81 (ab 18.10.2000, ..., 2011)

82 F - 

83 F - 

84 F - Julia Vinck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht - Abteilung 84 (ab 07.11.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn.

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Paderborn tätig:

Winfried Berg (Jg. 1945) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 26.11.1980, ..., 2008)

Monika Freitag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab 31.10.1994, ..., 2008) - Amtsgericht Paderborn - GVP 11.11.2010: nicht aufgeführt.

No Name - Richter am Amtsgericht Paderborn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Manfred Hillebrand (geb. 30.12.1942) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 08.11.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 08.11.1978 als Richter am Amtsgericht Paderborn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 2002 als Richter am Amtsgericht Paderborn  ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.

Franz Kaps (Jg. 1946) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 15.06.1979, ..., 2009)

Hans-Rudolf Kloppenburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 04.06.1980, ..., 1988, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.06.1980 als Richter am Amtsgericht Paderborn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 2002 als Richter am Amtsgericht Paderborn ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Dr. Burkhard Koch (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Paderborn (ab 18.10.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.2000 als Richter am Amtsgericht Paderborn aufgeführt.

Antje Köhne (Jg. 1940) - Richterin am Amtsgericht Paderborn / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Paderborn (ab 13.09.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1994 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Paderborn aufgeführt.

Günter Georg Krogmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Delbrück / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Delbrück (ab 20.01.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.1980 als Richter am Amtsgericht Paderborn aufgeführt.

Bärbel Meerkötter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht / Direktorin am Amtsgericht Paderborn (ab 01.01.2002, ..., 2010) - 2010: vorzeitiger Ruhestand - siehe Pressemeldung unten.

Meier - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab 01.01.2008 Zuweisung, ..., bis 01.03.2008)

Dr. Peter Mölling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Hamm / 5. Senat für Familiensachen (ab 2008, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.1994 als Richter am Amtsgericht Paderborn aufgeführt.

Rabbe - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab , ..., bis 05/2008)

Schmitt - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab , ..., bis 07/2008)

Antje Sippel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Lippstadt / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lippstadt (ab 30.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.06.1992 als Richterin am Amtsgericht Paderborn aufgeführt.

Peter Tschackert (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Paderborn / Familiengericht (ab 03.04.1978, ..., 2009)

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Paderborn (ab 01.09.2009, ..., )

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Paderborn für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de 

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Paderborn (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

FreiesBeratungsZentrum Paderborn

Bildung, Erziehung & Familienplanung

Nordstraße 8

33102 Paderborn

Telefon: 05251 / 150950

Internet: www.fbz-pb.de

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Rechtsanwälte:

 

Anwaltskanzlei Claes 

Manfred Claes, Rechtsanwalt, Gesa E. Claes Rechtsanwältin

Westernstr. 28

33098 Paderborn

Telefon: 05251 / 26008

Mobiltelefon: 0171-7574862

Telefax: 05251 / 281682

E-Mail: kanzlei@claes-ra.de

Internet: http://www.claes-ra.de

 

 

 

Gutachter:

 

Volker Kruse 

Diplom-Psychologe, Klinischer Psychologe, Psychotherapeut

Vlotoher Str. 97

32049 Herford

Beauftragung am Amtsgericht Bielefeld, Amtsgericht Frankenthal, Amtsgericht Paderborn, Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück

 

 

Diana Schühner

Diplom-Psychologin

verflochten mit dem sogenannten "Gerichtspsychologischen Institut Bielefeld"

Altstädter Kirchstraße 14

33602 Bielefeld

http://gerichtspsychologisches-institut.com

Beauftragung am Amtsgericht Paderborn 

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Paderborn

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Paderborn noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Paderborn

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Paderborn e.V.

Nordstrasse 8

33102 Paderborn

Tel: 05251 / 150954

E-Mail: info@kinderschutzbund-paderborn.de

Internet: www.kinderschutzbund-paderborn.de

 

 

 


 

 

 

PADERBORN

Das Amtsgericht hat einen neuen Chef

Günter Köhne folgt auf Bärbel Meerkötter

Paderborn. Das Paderborner Amtsgericht hat einen neuen Direktor: Günter Köhne (48) löste zum 1. November Bärbel Meerkötter (63) ab, die in den Ruhestand trat. Günter Köhne war seit Dezember 2008 Leiter des Amtsgerichts in Brakel. Der verheiratete Vater zweier Kinder stammt aus Brakel und trat 1992 in den richterlichen Dienst beim Landgericht Paderborn ein. Seit 1993 bearbeitete er hier überwiegend Strafsachen. Im September 2006 wurde er zum ständigen Vertreter der Direktorin des Amtsgerichts ernannt. Schließlich erfolgte im Dezember 2008 der Wechsel nach Brakel.

Bärbel Meerkötter war 1984 mit ihrem Mann, der an die Uni Paderborn wechselte, nach Neuenbeken gezogen und hatte die Leitung der damaligen Justizausbildungsstätte Brakel übernommen. 1989 wurde Frau Meerkötter in Paderborn ständige Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Paderborn. 1995 wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Brakel ernannt, bevor sie im Jahre 2001 schließlich Nachfolgerin des früheren Direktors des Amtsgerichts Paderborn Rasche wurde. Bärbel Meerkötter, von ihren Kollegen als sympathisch allseits geschätzt, stammt aus Oberhausen, ist aber in Bochum aufgewachsen, wo sie Volksschule und Gymnasium besuchte. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften und wurde im Februar 1975 zur Richterin ernannt.

03.11.2010

http://www.nw-news.de/lokale_news/paderborn/paderborn/3922625_Das_Amtsgericht_hat_einen_neuen_Chef.html

 

 

 


 

 

BGH: Sorgerechtsentzug bei Verletzung des Schulpflicht

Beschlüsse vom 11.9. und 17.10.2007 - XII ZB 41/07 und 42/07 - Pressemitteilung 175/2007 vom 16.11.2007

Der u. a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hatte sich in zwei Fällen mit der Frage zu befassen, welche sorgerecht­lichen Konsequenzen sich für Eltern ergeben, die ihre Kinder aus Glaubensgründen der allgemeinen Schulpflicht entziehen.

In beiden Fällen waren die Eltern Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft und – zusammen mit anderen Mitgliedern dieser Gemeinschaft – als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer mehreren Kinder zu Hause unterrichten würden, da deren Erziehung und Bildung in der öffentlichen Grundschule mit ihren Glaubensüberzeugungen nicht vereinbar seien. Weder Gespräche mit Schulleitung,

Bezirksregierung und Integrationsbeauftragtem noch die Verhängung eines Bußgeldes führten dazu, dass die Eltern ihre Kinder zum Schulunterricht brachten; ein Zwangsgeldverfahren wurde nicht erfolgreich abgeschlossen. Daraufhin entzog das Familiengericht den Eltern im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge in Schulangelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Kinder und bestellte die zuständige Stadt P. (Jugendamt) zu deren Pfleger. Mit dessen Einwilligung verbrachten die Eltern die Kinder daraufhin in ein Dorf in Österreich; die Eltern und die Familie behielten ihren Wohnsitz in Deutschland bei. Der Pfleger erwirkte in der Folgezeit nach österreichischem Recht die Gestattung, dass die Mutter den Kindern Hausunterricht erteilen dürfe. Seither werden die Kinder dort von ihrer pädagogisch nicht vorgebildeten Mutter unterrichtet. Im Hauptsacheverfahren bestätigte das Familiengericht seine zuvor getroffene Regelung. Die von den Eltern hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberlandesgericht zurück. Die zugelassene Rechtsbeschwerde hatte nur zu einem geringen Teil Erfolg.

Im Hinblick auf den Wohnsitz der Eltern in Deutschland hat der BGH die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ebenso bejaht wie die Frage, ob die Kinder weiterhin der deutschen Schulpflicht unterliegen.

In der Sache hat der BGH die – auf Ausführungen des BVerfG gestützte – Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, dass der Besuch der staatlichen Grundschule dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags diene. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Integration setze dabei auch voraus, dass religiöse oder weltanschauliche Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschlössen. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren sei eine wichtige Aufgabe der Grundschule.

Nach Auffassung des BGH stellt sich die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder der öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, deshalb als Missbrauch der elterlichen Sorge dar. Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen. Dies gilt jedenfalls so lange, als der Staat seinem Erziehungsauftrag im Sinne des Grundgesetzes verantwortungsvoll nachkommt. Gegenteiliges sei hier nicht der Fall. Der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung der Pflegschaft seien im Grundsatz geeignet und auch verhältnismäßig, dem Missbrauch der elterlichen Sorge entgegenzuwirken. Insoweit hat der BGH die Rechtsbeschwerde der Eltern deshalb als unbegründet zurückgewiesen.

Beanstandet hat der BGH allerdings in beiden Fällen die Bestellung der Stadt P. (Jugendamt) zum Pfleger für die Kinder. Denn dieser Pfleger habe sich offenkundig als in diesen Fällen ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen. Der Pfleger habe erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kinder nach Österreich umgemeldet worden seien; sodann habe er die Möglichkeit, die Kinder in Österreich dem Hausunterricht zuzuführen, durch eine entsprechende Antragstellung bei den österreichischen Behörden selbst eröffnet. Damit sei der Erfolg eingetreten, den die Eltern von vornherein erstrebt hätten, nämlich die häusliche Unterrichtung der Kinder durch ihre pädagogisch nicht vorgebildete Mutter – dies allerdings nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Es sei nicht ersichtlich, dass die vom Familien­gericht – nunmehr im Hauptsacheverfahren – verfügte Übertragung des Sorgerechts in Schulangelegenheiten sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Stadt P. (Jugendamt) an der von der Stadt als Pfleger selbst herbeigeführten Situation etwas ändere. Der BGH hat deshalb die Bestellung der Stadt als Pfleger aufgehoben und die Sache insoweit an das OLG zurückverwiesen, damit dieses durch die Auswahl eines geeigneten Pflegers oder durch gerichtliche Weisungen sicherstelle, dass die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen.

 

Amtsgericht Paderborn 07.03.2006 - 8 F 811/05

Oberlandesgericht Hamm 20.02.2007 - 6 UF 51/06

 

 


 

 

 

Pressemitteilung

Das Oberlandesgericht Hamm hat zwischenzeitlich durch Beschlüsse vom 05.09.2005 zwei vorangegangene Entscheidungen des Familiengerichts Paderborn bestätigt. Dieses hatte den Eltern, die sich seit mehr als einem Jahr weigern, ihre Kinder zur Schule zu schicken, das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und zur Regelung der Schulangelegenheiten ihrer Kinder im Wege einer einstweiligen Anordnung entzogen und auf das Jugendamt übertragen.

Das Oberlandesgericht hat sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2003 gestützt, in dem sich dieses mit dem Spannungsverhältnis zwischen den betroffenen Grundrechten der Eltern und ihrer Kinder einerseits und der Wertigkeit des staatlichen Erziehungsauftrags andererseits befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei betont, dass dem staatlichen Erziehungsauftrag besonderes Gewicht für die Entwicklung der sozialen Kompetenz der Kinder und für die Einbindung von Minderheiten in eine offene pluralistische Gesellschaft zukomme. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten " Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren.

08.09.2005

Frank

Vizepräsident des Landgerichts 

 

 

 

Pressemitteilung

Das Familiengericht Paderborn hat seine am 15.07.2005 erlassenen einstweiligen Anordnungen nach Anhörung der betroffenen Eltern und Kinder durch Beschluß vom 10.08.2005 aufrechterhalten. Es hat diese jedoch dahin eingeschränkt, daß die Kinder nicht in einem Heim sondern in einer baptistischen Pflegefamilie, die die allgemeine Schulpflicht anerkenne, untergebracht werden dürfen, sollte eine Fremdunterbringung notwendig werden. Es hat ergänzend das zum Pfleger bestellte Jugendamt ermächtigt, im Falle der Fremdunterbringung auch Maßnahmen zu deren Finanzierung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen zu können.

Zur weiteren Begründung hat das Familiengericht ausgeführt, daß die Eltern nach dem Ergebnis der Anhörung nach wie vor nicht bereit seien, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, ihren Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen und daß dieses Verhalten einen anhaltenden Sorgerechtsmißbrauch zum Schaden der Kinder darstelle.

Es hat klargestellt, daß die Eltern durch die getroffenen Anordnungen in Wahrnehmung des Rechts der Ausreisefreiheit nicht gehindert seien, den Wohnsitz der Kinder in ein Land zu verlegen, in dem Hausunterricht zugelassen sei. Für den tatsächlichen Umzug der Kinder bleibe allerdings die Zustimmung des zum Pfleger bestellten Jugendamtes notwendig. Dieses habe zu prüfen, ob lediglich eine Scheinwohnsitzverlegung erfolge und ob die Kinder an ihrem neuen Lebensmittelpunkt in einer angemessenen Umgebung leben könnten.

12.08.2005

Frank

Vizepräsident des Landgerichts 

 

 

Pressemitteilung

Das Familiengericht Paderborn hat am 15.07.2005 durch einstweilige Anordnungen wegen Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung zwei Elternpaaren das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und zur Regelung von Schulangelegenheiten ihrer Kinder vorläufig entzogen, um den Schulbesuch der Kinder für das schon in wenigen Wochen beginnende neue Schuljahr sicherzustellen. Zugleich hat es das örtliche Stadtjugendamt zum Pfleger mit der Wahrnehmung der entzogenen Rechte beauftragt und dieses ermächtigt, die Herausgabe der Kinder notfalls mit staatlicher Gewalt zu erzwingen. Es hat schließlich die sofortige Wirksamkeit der getroffenen Entscheidung angeordnet, damit notwendige Entscheidungen dazu, welche Schule die Kinder besuchen sollen, vorbereitet und getroffen werden können.

Nach Anhörung der Eltern und ggf. weiteren Ermittlungen wird das Familiengericht prüfen, ob es bei der einstweiligen Anordnung bleibt.

Die der Religionsgemeinschaft der Baptisten angehörenden Eltern weigern sich seit 1 Jahr aus religiösen Gründen, ihre Kinder an dem Unterricht einer öffentlichen oder anerkannten Ersatzschule teilnehmen zu lassen. Sollten sie sich der Anordnung nicht fügen wollen, können sie sofortige Beschwerde einlegen, über die sodann das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden hätte.

Diesen Entscheidungen sind zahlreiche Gespräche der beteiligten Behörden mit den

Eltern sowie Bußgeld- und Zwangsgeldverfahren vorausgegangen. Diese haben nicht dazu geführt, daß die Kinder wieder zur Schule geschickt wurden.

Die Eltern beharren darauf, daß die gesamte Erziehungsverantwortung vor Gott ausschließlich ihnen als Eltern gegeben sei. Die Unterrichtsinhalte der staatlichen Schulen seien mit ihren religiösen Anschauungen zum Teil nicht zu vereinbaren. Die notwendige schulische Bildung ihrer Kinder werde durch sie durch häuslichen Unterricht und ihre Bemühungen um die Errichtung einer privaten Bekenntnisschule gewährleistet.

Das Familiengericht Paderborn hat in der Begründung seiner Entscheidungen darauf hingewiesen, daß eine einstweilige Regelung nunmehr unerlässlich geworden sei, um die Kinder vor weiterem Schaden zu bewahren. Die Eltern mißachteten hartnäckig den staatlichen Erziehungsauftrag sowie das eigene Recht ihrer Kinder auf altersgemäße Förderung der Entwicklung ihrer Persönlichkeit durch Schulbesuch, Teilhabe an der Offenheit und Vielfältigkeit unserer Gesellschaft und Vorbereitung auf ein eigenverantwortliches Leben. Der Erziehungsanspruch der Kinder erschöpfe sich nicht in der reinen Wissensvermittlung. Die Eltern seien deshalb verpflichtet, ihren Kindern den Zugang zum Lernen und zur Entwicklung in der Gemeinschaft als unverzichtbaren Teil der Bildung zu ermöglichen. Eltern würden auch ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht, wenn sie ihren Kindern vorleben, daß man staatliche Gesetze nicht beachten müsse, wenn man von deren Richtigkeit nicht überzeugt sei.

Es liege nunmehr an den Eltern, den von dem bestellten Pfleger zu organisierenden Schuldbesuch der Kinder nicht zu verhindern und eine für die Kinder z.B. durch Heimunterbringung schmerzliche Herausnahme aus ihrer Familie zu vermeiden.

 

20.07.2005

 

Frank

Vizepräsident des Landgerichts 

 

 

 

Pressemitteilung

Das Landgericht Paderborn hat die Beschwerden eines Elternpaares, gegen das das Amtsgericht Paderborn Anfang Juni 2005 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erzwingungshaft angeordnet hatte, durch Beschlüsse vom 24.06.2005 als unbegründet , jedoch mit der Maßgabe verworfen, daß die Vollziehung ausgesetzt wird, wenn auf die Geldbuße von 250 € monatliche Raten in Höhe von 25 € geleistet werden. Gegen die Entscheidungen der Kammer ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig.

Den Beschwerdeverfahren sind Bußgeldverfahren gegen die Eltern vorausgegangen, die rechtskräftig abgeschlossen sind. In diesen war gegen die Eltern ein Bußgeld von jeweils 250 € festgesetzt worden, weil diese sich aus religiösen Gründen und unter Berufung auf Art. 4 des Grundgesetzes geweigert hatten, für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Sohnes zu sorgen. Die Eltern hatten in dem Beschwerdeverfahren geltend gemacht, sie könnten das verhängte Bußgeld aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht bezahlen, von detaillierten Angaben zu ihrer Vermögenssituation jedoch abgesehen.

Weil das Elternpaar nach wie vor nicht bereit war, ihren Sohn zu einer als Schule anerkannten Einrichtung zu schicken, befasst sich das Familiengericht Paderborn mit der Prüfung, ob gegen diese und auch weitere Eltern, gegen die Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Schulpflichtgesetz rechtskräftig verhängt worden sind, Maßnahmen wegen mißbräuchlicher Ausübung der elterlichen Sorge getroffen werden müssen. Eine Entscheidung des Familiengerichts ist bislang nicht ergangen.

Paderborn, 08.07.2005

Frank

Vizepräsident des Landgerichts

 

http://www.lg-paderborn.nrw.de/presse/mitteilungen/intro.htm

 

 

 


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