Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Regensburg
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.

Ich singe vor dem Familiengericht meine Väterlieder. Eine Justizangestellte schloss genervt ihr Fenster. Michael Pfennig (Posteingang 22.07.2008)
Amtsgericht Regensburg
Augustenstraße 3
93049 Regensburg
Telefon: 0941 / 2003-0
Fax: 0941 / 2003-420
E-Mail: poststelle@ag-r.bayern.de
Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/r/
Internetauftritt des Amtsgerichts Regensburg (08/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Bayern
Direktor am Amtsgericht Regensburg: Dr. Clemens Prokop (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Regensburg / Direktor am Amtsgericht Regensburg (ab ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.09.2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Straubing aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.2002 als Direktor am Amtsgericht Kelheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Regensburg: Norbert Brem (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Regensburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Regensburg (ab ..., 2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Straubing aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Regensburg 34 Richter/innen, 54 Rechtspfleger/innen, 19 Gerichtsvollzieher/innen, 48 Beamte im mittleren Dienst und 51 Angestellte.
Der Amtsgerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg.
Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Regensburg - Kreisfreie Stadt
Jugendamt Landkreis Regensburg
Väternotruf Regensburg
Günter Mühlbauer
Regensburg
E-Mail: guenter_muehlbauer@arcor.de
Telefon: 0941 / 44 71 96 (Anrufbeantworter)
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Norbert Brem (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Regensburg / Vizepräsident am Amtsgericht Regensburg (ab ..., 2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Straubing aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Andrea Costa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab 01.04.1996, ..., 2008)
Werner Gierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 16.10.1980, ..., 2008)
Gerda Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Regensburg / Familiengericht - Abteilung 205 (ab , ..., 2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
No Name - Richter am Oberlandesgericht München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Friedrich Heider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.06.1978, ..., 2008)
Heike Hofbauer-Koller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1995 als Richterin am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Edgar Hubmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.12.1988, ..., 2008)
Jürgen Kastenmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 01.09.1999 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.
Iris-Dorothea Kiderlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab 01.03.1996, ..., 2008)
Eveline Kreppmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1979 als Richterin am Landgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1979 als Richterin am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Bernhard Kutzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab 01.09.1980, ..., 2008)
Dr. Sabine Mühlbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Regensburg - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Brigitte Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1986 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 als Richterin am Amtsgericht Regensburg ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.
Claudia Nißl-Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab 01.03.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt.
Dr. Clemens Prokop (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Regensburg / Direktor am Amtsgericht Regensburg (ab ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.09.2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Straubing aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.2002 als Direktor am Amtsgericht Kelheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Anton Preischl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Regensburg / Familiengericht - Abteilung 204 (ab 01.11.1984, ..., 2009)
Johann Ruhdorfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1986 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 als Richter am Amtsgericht Regensburg ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.
Freidrich Ruppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.01.1990, ..., 2008)
Ursula Schimke-Kinshofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab 01.12.1989, ..., 2008)
Robert Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.02.1991, ..., 2008)
Bernhard Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg / Familiengericht - Abteilung 203 (ab 16.03.2000, ..., 2011) - 2011: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Regensburg - http://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/wirtschafts-u-finanzreferat/informations-u-kommunikationstechnik/regensburger-sitzungsdienst/ausschuesse/63597, 03.12.2009: Radiointerview mit Günter Mühlbauer zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Christine Schröder-Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Regensburg (ab 01.07.1988, ..., 2008)
Gerald Siegl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.11.2003, ..., 2008)
Markus Vogt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.04.1996, ..., 2008)
Oliver Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.09.2003, ..., 2008) - ab 01.09.2001 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg
Abteilungen am Familiengericht Regensburg:
203 F - Bernhard Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg / Familiengericht - Abteilung 203 (ab 16.03.2000, ..., 2011) - 2011: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Regensburg - http://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/wirtschafts-u-finanzreferat/informations-u-kommunikationstechnik/regensburger-sitzungsdienst/ausschuesse/63597, 03.12.2009: Radiointerview mit Günter Mühlbauer zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
204 F - Anton Preischl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Regensburg / Familiengericht - Abteilung 204 (ab 01.11.1984, ..., 2009)
205 F - Gerda Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Amtsgericht Regensburg / Familiengericht - Abteilung 205 (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Regensburg tätig:
Thomas Frick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.11.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1977 als Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2001 als weiterer aufsichtführender Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt.
Benno Hurt (geb. 11.04.1941) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.10.1972, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.
Jürgen Hüttinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 24.09.1976, ..., 2008)
Karl Iglhaut (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1980 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt.
Dirk Janzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Kehlheim / Familiengericht - Abteilung 1 (ab , .., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.11.1984 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kelheim aufgeführt.
Barbara Kaltschik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Freiberg / Familiengericht - Abteilung 1 / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Freiberg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1994 als Richterin am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.12.2004 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Chemnitz aufgeführt.
Jürgen Kastenmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Kelheim (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1999 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Manuela Kopernik (geb. - geheim) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg (ab 01.07.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Manuela Kopernik nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt.
Marcus Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1999 als Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.
Wolf-Dieter Lang (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Regensburg / Direktor am Amtsgericht Regensburg (ab 01.06.1985, ..., 2002)
Gerhard Lindner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1994 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt ( Familiengericht?). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1994 als Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.
Helga Lossen (geb. 22.09.1941) - Richterin am Amtsgericht Regensburg / Familiengericht (ab 01.07.1973, ..., 2001) - im Ruhestand
Dr. Christine Müller (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Regensburg (ab 01.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1996 als Richterin am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Johann Piendl (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1990 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Dr. Johann Plöd (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Regensburg / Präsident am Amtsgericht Regensburg (ab 01.10.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1974 nicht aufgeführt. Ab 01.11.1975 Richter beim Amtsgericht Schwandorf . Ab 20.02.1978 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Weiden - Referat allgemeine Strafsachen, Münzstrafsachen, Bußgeldsachen und Verfahren nach dem nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz von 1937. Ab 01.05.1979 Richter am Amtsgericht Schwandorf - Strafrichter. Ab Mai 1981 Richter am Amtsgericht Regensburg - Strafsachen und später auch Zivilsachen. Ab 01.03.1984 Richter am Landgericht Regensburg - zunächst Beisitzer in einer Strafkammer und später in gleicher Funktion in einer Zivilkammer. Ab 15.01.1988 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Regensburg - stellvertretender Abteilungsleiter - Referat mit Brandsachen, Verstößen gegen das Lebensmittelrecht, Verfahren wegen der Verbreitung jugendgefährdender Schriften, Wirtschaftsstrafsachen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Aids-Virus. Ab 01.08.1993 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg - Leitung der Zweigstelle in Straubing - Referat mit Schurgerichts-, Wehrstraf- und allgemeinen Strafsachen und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Ab 01.11.1996 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg - Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Amberg, Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Betäubungsmittel- und der Umweltkriminalität. Ab 16.07.2003 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Regensburg. Im Handbuch der Justiz 2008 - möglicherweise fehlerhaft - ab 16.07.2003 als Präsident am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Robert Rösl (Jg. 1959) - Richter am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1989 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Dr. Helmuth Rosenkranz (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht / Direktor am Amtsgericht Regensburg (ab 01.07.2004, ..., um 2007 "tragischer Todesfall" - siehe untenstehende Meldung) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1996 als Direktor am Amtsgericht Kelheim aufgeführt.
Gerhard Stockert (Jg. 1960) - Richter am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.01.1993 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Helmut Wilhelm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.08.1976, ..., 2008)
Wolfgang Wittmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 16.03.1972, ..., 2008)
Franz Zeitler (Jg. 1949) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 01.07.1980, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt.
Rechtspfleger:
Frau Holl - Rechtspflegerin am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2008)
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Regensburg (ab 01.09.2009, ..., )
Arnold Bredl - als Umgangspfleger beauftragt am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2006)
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Regensburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., Orleansstraße 2a, 93005 Regenburg (Bestellung nach BGB § 1791a Vereinsvormundschaft)
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Regensburg (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Stefan Thiel
Dipl.-Päd. (Univ.), Dipl.-Sozialpäd. (FH)
Johannisstr. 8
93059 Regensburg
Telefon: 0941-5072513
Fax:
Mobil: 0170-4852776
Email: thiel.stefan@regensburg.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Öffentlich geförderte Beratungsstellen in Regensburg befinden sich in christlicher Hand. Von der weltanschaulichen Pluralität ist wohl nichts zu spüren.
Familienberatung bei Trennung und Scheidung am Amtsgericht Regensburg
Kumpfmühler Str. 4a
93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 2003-484
E-Mail: erziehungsberatung@dw-regensburg.de
Internet: http://www.diakonisches-werk-regensburg.de
Träger: Diakonisches Werk
Claudius Vergho - Diplom-Psychologe - Claudius Vergho: Der schwierige Umgang mit dem Umgang: Die Kontaktbegleitung", In: Buchholz-Graf; Vergho: "Beratung für Scheidungsfamilie", Juventa, 2000, BKE 2007 - vom Väternotruf empfohlen
Rosl Ramming - Diplom-Psychologin
Psychologische Beratungsstelle
93049 Regensburg
Prüfeninger Str. 53
Telefon: 0941 / 2977111
E-Mail: erziehungsberatung@dw-regensburg.de
Internet: http://www.diakonisches-werk-regensburg.de
Träger: Diakonisches Werk
Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Landshuter Str. 16
93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 51670
E-Mail: eheberatung@bistum-regensburg.de
Internet: http://www.eheberatung-regensburg.de
Träger: Bistum Regensburg
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Weißenburgstr. 17
Telefon: 0941 / 79982-0
93055 Regensburg
E-Mail: info@eb-regensburg.de
Internet: http://www.eb-regensburg.de
Träger: Kath. Jugendfürsorge
Herrmann Scheuerer-Englisch - Leiter der Beratungsstelle (ab , ..., 2008, 2009)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Rechtsanwälte:
Eleonore Deichl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
Mediatorin BAFM
Am Rathausplatz 3
93047 Regensburg
Tel: 0941 / 56666 - 77 / 78
Fax: 0941 / 5666-65
Oswald Zimmer
Rechtsanwalt
Maximilianstr. 10
93047 Regensburg
Tel: 0941 / 79 21 10
E-Mail: Oswald.Zimmer@web.de
Homepage: www.RA-Oswald-Zimmer.de
Dorothea Ségas
Rechtsanwältin
Ladehofstr. 28
93049 Regensburg
Tel: 0941 / 46 44 10
Fax: 0941 / 46 44 110
Peter Schwolow
Fachanwalt für Familienrecht
Gutenbergstr. 17
93051 Regensburg
Amanda Escherich
Fachanwaltin für Familienrecht
Malergasse 13
93047 Regensburg
Gutachter:
Robert J. Feinbier
Professor Dr.
Diplom-Psychologe
"Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für forensische Psychologie"
Lindenstraße 12
94330 Aiterhofen
Beauftragung am Amtsgericht Altötting, Amtsgericht Eggenfelden, Amtsgericht Ingolstadt, Amtsgericht Kelheim, Amtsgericht Landau a. d. Isar, Amtsgericht Regensburg, Amtsgericht Straubing
Herr Feinbier wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Beauftragung am Amtsgericht Regensburg durch Richter Schneider (2004)
Dr. Heinz Kindler
Diplom-Psychologe
"Praxis für Psychologische Gutachtenerstellung und Beratung" - Mariane Schwabe-Höllein
Hernauerstraße 6
93047 Regensburg
Beauftragung am Amtsgericht Günzburg, Amtsgericht Pößneck, Amtsgericht Regensburg
Beauftragung am Amtsgericht Regensburg durch Richter Schneider 2005 - Siehe hierzu: www.muehlbauer.de.tf
Kismet Seiser
Regensburg
(ab , ..., 2005, ..., 2009)
Dr. Marianne Schwabe-Höllein
Praxis für psychologische Gutachtenerstellung und Beratung - PGB
Hernauerstraße 6
93047 Regensburg
Internet: http://www.pgb-praxis.de/content/team.html
oder http://www.pgb-praxis.de/pgb-praxis/Unser_Team.html
Beauftragung am Amtsgericht Amberg, Amtsgericht Bamberg, Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf., Amtsgericht Regensburg, Amtsgericht Weiden
Eltern-Entsorgung nach Schwabe-Höllein Einsatz nicht unwahrscheinlich. Frau Schwabe-Höllein wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Das Betriebskonzept der Frau Schwabe-Höllein und der sie oder wen auch immer beauftragenden Familienrichter aus dem verschlafenen Bayern ist uns derzeit noch etwas unklar. Wir bemühen uns um baldigen Durchblick.
Beauftragung am Amtsgericht Regensburg durch Richter Lindner (2005)
Michele Sobczyk
Dr. phil. Diplom-Psychologe
94344 Wiesenfelden
Beauftragung am Amtsgericht Passau, Amtsgericht Regensburg, Oberlandesgericht München
Beauftragung am Amtsgericht Regensburg 2007.
Dr. Cordelia Volland
Diplom-Psychologin
Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
"GWG-Regensburg"
93047 Regensburg
Beauftragung am Amtsgericht Ingolstadt, Amtsgericht Regensburg
Beauftragung am Amtsgericht Regensburg durch Richter Preischl (2005)
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Dr. Hermann Scheuerer-Englisch - Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Claudius Vergho - Familienberatung bei Trennung und Scheidung am Amtsgericht Regensburg (BKE 2007) - vom Väternotruf empfohlen
Männerhaus Regensburg
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Regensburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Regensburg
Autonomes Frauenhaus Regensburg
Maria Simon (Mittelbayrische Zeitung 15.02.2007)
Martina Tränkle - Vorstandmitglied (Mittelbayrische Zeitung 15.02.2007)
Oberpfalz
Zweijährige stirbt wegen Vernachlässigung
Tirschenreuth. Die kleine Lea wurde nur zwei Jahre alt. Ihre Mutter ließ sie im oberpfälzischen Tirschenreuth verhungern und verdursten. Dafür sitzt die 21 Jahre alte Frau jetzt in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft in Weiden am Dienstag mitteilte, erließ das Amtsgericht Regensburg Haftbefehl gegen sie. Der Vorwurf: Totschlag durch Unterlassung. Auch das zuständige Jugendamt geriet in die Kritik. Auf besorgte Hinweise von Nachbarn hatte die Behörde nicht reagiert.
Lea war am Samstag tot in ihrem Bett gefunden worden. Die Obduktion ergab: Das Mädchen starb an Vernachlässigung, war verhungert und verdurstet. Am Dienstag wurde bekannt, dass das zuständige Jugendamt bereits vor einem halben Jahr Informationen darüber hatte, dass es in der Familie möglicherweise massive Probleme gebe.
Nachbarn hatten bei der Behörde angerufen, weil die beiden Kinder der 21 Jahre alten Mutter - Lea hat einen älteren Bruder - nicht mehr im Garten spielten, sondern aus dem Fenster winkten. "Die zuständige Fachkraft des Jugendamtes fasste diese Schilderung nicht als eine Meldung einer akuten Gefährdung der Kinder auf", teilte der Landkreis Tirschenreuth mit. Schließlich habe sich der Großvater der Kinder, der in der Nähe wohnte, nach Angaben der Nachbarn oft um sie gekümmert.
"Heute nicht mehr nachvollziehbar - leider"
Warum nach dem besorgten Hinweis der Nachbarn kein Hausbesuch des Jugendamtes veranlasst und warum der Fall auch später nicht mehr aufgegriffen wurde, sei "heute nicht mehr nachvollziehbar - leider", sagte Landkreissprecher Josef Hecht. Klar ist aber: Der qualvolle Tod des kleinen Mädchens hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn das Jugendamt dem Hinweis der Nachbarn nachgegangen wäre.
"Unsere Fachkräfte haben schon Vorgaben, wie sie auf derartige Hinweise reagieren müssen", sagte Hecht. "Und diese Hinweise wurden nicht als gravierend eingestuft." Das Jugendamt habe keinen Kontakt zu der Familie aufgenommen. "Das Jugendamt kannte die Familie nicht." Nach dem Tod des Mädchens wird das Umfeld der Familie jetzt genau unter die Lupe genommen. "Die Mutter ist nicht erwerbstätig", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer in Weiden. "Wir vernehmen weiter Zeugen". Auch der Vater des toten Mädchens werde befragt, der von der Mutter getrennt lebt. Er kümmert sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft jetzt um seinen kleinen Sohn, der unversehrt ist.
"Nach allem, was wir wissen, geht es ihm gut", sagte Schäfer und betonte: "Es gibt keine Erkenntnisse, dass der Vater sich nicht um das Kind kümmern wollte".
Der tragische Tod der kleinen Lea ist nicht der erste Fall dieser Art in Bayern. Vor einem Dreivierteljahr starb die dreijährige Sarah im mittelfränkischen Thalmässing. Sie war unter den Augen ihrer Eltern verhungert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem gegen die Eltern wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassung. Auch gegen das zuständige Jugendamt wurden Ermittlungen aufgenommen.
Gegen den Landkreis Tirschenreuth und das Jugendamt werde noch nicht ermittelt, sagte Schäfer. "Es gibt im Moment keine konkreten Ermittlungen, aber wir gehen allen Hinweisen nach." (dpa)
Erscheinungsdatum 30.03.2010
Trennungseltern-Initiative
Günter Mühlbauer
Regensburg
Mail: guenter_muehlbauer@arcor.de
Tel.: 0941 / 44 71 96 AB
"Gerichtsvollzieher holt Zweijährigen"
"Regenburg Lokalteil für Stadt & Landkreis" vom 05.01.2009
Aktion " Blauer Nikolaus"
Sehr geehrte Frauen und Herren von der Mittelbayerischen Zeitung
Wir möchten Sie auf eine Bundesweite Aktion hinweise.
Am Samstag den 06.12.2008 zieht ein blau angezogener Nikolaus kreuz & quer durch Regensburg, und fragt die Eltern ob sie auch "Fürsorglich" zu ihren Kindern waren. An brave Eltern und Elternteile verteilt der Nikolaus Süßigkeiten, Äpfel und Nüsse.
Mit dieser Aktion möchte die Trennungseltern Initiative auf Missstände gegenüber den Kindern hinweisen. Es gibt immer mehr Kinder die vernachläßigt oder sogar mißhandelt werden. Es wachsen auch immer mehr Kinder, ohne Vater, Mutter oder Großeltern auf. Viele dürfen ihre Kinder selbst an Weihnachten nicht einmal sehen, geschweige innen ihre Geschenke vorbei bringen.
Es werden Jugendamt, Rathaus, usw angelaufen und eine Protestnote in ihre Briefkästen geworfen.
Ebenso werden Flugblätter an Interresierte verteil, die an den Tag der Menschenrechte ( 10.12. ) hinweist.
Am Tag der Menschenrechte ist eine Mahnwache von 11.00 bis 14.00 vor dem Justizgebäude / Kumpfmühlerstr.
Ablauf: "Blauer Nikolaus"
Treffpunkt: 12.00 Landkreisjugendamt / Altmühlstraße
Abmarsch : 12.30 über die Niebelungenbrücke, Wöhrtstr. Eisernebrücke, Dachauplatz, Minoritenweg, Sedanstr. Richard-Wagnerstr. Landshuterstr. Maximilianstr. Domplatz, Rathausplatz, Ludwigstr. Dreimorenstr. Gesandtenstr. Neupfarrplatz, Thundorferstr. und zurück.
Das Ende ist 16.00
mehr Informationen unter 0941/ 44 71 96
Durch das neue Versammlungsgesetz konnte ich Sie nicht eher informieren.
Trennungseltern Initiative
Günter Mühlbauer
Schwabelweiser-Kirchstraße 9
93055 Regensburg
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZB 225/06
vom
14. Mai 2008
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ:
ja
BGHR:
ja
BGB § 1684 Abs. 1
Das Recht auf Umgang mit seinen Eltern steht dem Kind als höchstpersönliches Recht zu und kann deswegen auch nur von ihm, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Falle eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger, nicht aber von dem sorgeberechtigten Elternteil im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerfG Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - FamRZ 2008, 845).
BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 225/06 - OLG Nürnberg
AG Regensburg
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mai 2008 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, den Richter Sprick, die Richterinnen Weber-Monecke und Dr. Vézina und den Richter Dose beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16. November 2006 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Wert: 3.000 €
Gründe:
I.
Die Parteien streiten um die Umgangspflicht des Antragsgegners mit dem am 30. November 2001 geborenen gemeinsamen Kind J.
Der Antragsgegner ist verheiratet und hat außerdem zwei ehelich geborene Kinder. Aus seiner außerehelichen Beziehung mit der Antragstellerin ist das Kind J. hervorgegangen. Die Beziehung der Parteien endete schon vor der Geburt des Kindes. Jedenfalls seit August 2002 hat der Antragsgegner keinen Kontakt mehr zu dem Kind.
Die Antragstellerin hat beantragt, den Antragsgegner zu einem regelmäßigen Kontakt mit dem gemeinsamen Kind zu verpflichten. Der Antragsgegner lehnt einen solchen Umgang nachdrücklich ab.
Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschluss vom 12. April 2006 zum Umgang mit seinem Sohn J. verpflichtet und die Anbahnung des Umgangs sowie die Begleitung durch eine Familienberatungsstelle im Einzelnen geregelt. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hat das Oberlandesgericht den Umgangsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die - vom Oberlandesgericht zugelassene - Rechtsbeschwerde der Antragstellerin.
II.
1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (§ 621 e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Daran ist das Rechtsbeschwerdegericht gebunden (§ 621 e Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. i.V.m. § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig.
2. Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin ist jedoch unbegründet. Denn das Berufungsgericht hat ihren Antrag, den Antragsgegner zu einem Umgang mit dem gemeinsamen Kind J. zu verpflichten, im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen.
a) Zwar sieht § 1684 Abs. 1 BGB ein subjektives Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil und entsprechend auch die Verpflichtung jedes Elternteils zum Umgang mit seinem Kind vor. Damit entspricht die Vorschrift Art. 9 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach die Vertragsstaaten das
Recht des Kindes zu regelmäßigen persönlichen Beziehungen und unmittelbaren Kontakten zu beiden Elternteilen zu achten haben, und konkretisiert zugleich die Elternverantwortung aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise. Erst eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines sich dem Umgang verweigernden Elternteils, wozu allerdings schon die Androhung eines Zwangsmittels nach § 33 FGG zählt, ist regelmäßig nicht mehr geeignet, dem Kindeswohl zu dienen und rechtfertigt den damit verbundenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Elternteils dann nicht. § 33 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 FGG sind deshalb dahingehend verfassungskonform auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines den Umgang mit seinem Kind verweigernden Elternteils zu unterbleiben hat, es sei denn, es gäbe im konkreten Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass dies dem Kindeswohl dienen wird (BVerfG FamRZ 2008, 845, 848 ff.).
Danach greift die hier beantragte und vom Amtsgericht ausgesprochene Umgangspflicht des Vaters mit seinem Kind als solche noch nicht in dessen Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein. Eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht oder deren Androhung, die grundsätzlich in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit des Antragsgegners eingreifen würden, wurde bislang weder beantragt noch ausgesprochen.
b) Gleichwohl hat das Beschwerdegericht hier zu Recht schon den Antrag der Mutter auf Verpflichtung des Vaters zum regelmäßigen Umgang zurückgewiesen.
aa) § 1684 Abs. 1 BGB räumt lediglich dem Kind ein höchstpersönliches Recht zum Umgang mit jedem Elternteil ein. Denn Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes, macht ihnen diese Aufgabe aber zugleich zu einer zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht.
Die in § 1684 Abs. 1 BGB gesetzlich statuierte Pflicht eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind ist eine zulässige Konkretisierung dieser den Eltern grundrechtlich zugewiesenen Verantwortung für ihr Kind. Damit hat der Gesetzgeber die Umgangspflicht eines Elternteils als höchstpersönliches Recht des Kindes, nicht aber als Recht der Mutter ausgestaltet (so im Ergebnis auch Büte, Das Umgangsrecht bei Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern2. Aufl. Rdn. 145 f., Greßmann, Neues Kindschaftsrecht Rdn. 327 f., Johannsen/ Henrich/Jaeger, Eherecht 4. Aufl. § 1684 BGB Rdn. 33 [unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/8511 S. 74], Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil III 294; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/Büte, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 6. Aufl. 4. Kap. Rdn. 443 f.; Weinreich/Klein/Ziegler, Fachanwaltskommentar Familienrecht 3. Aufl. § 1684 Rdn. 4; Dauner-Lieb/ Heidel/Ring/Peschel-Gutzeit, Anwaltkommentar BGB Bd. 4 Familienrecht § 1684 Rdn. 10; Palandt/Diederichsen, BGB 67. Aufl. § 1684 Rdn. 2 und wohl auch Schnitzler/Rakete-Dombek Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht 2. Aufl. § 14 Rdn. 8).
Während der ursprüngliche Gesetzentwurf zum Kindschaftsreformgesetz in § 1684 Abs. 1 BGB noch keine Pflicht der Eltern zum Umgang mit dem Kind vorsah, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Klarstellung gefordert, nach der das Kind nicht Objekt eines fremden Rechts ist, sondern selbst das Recht hat, bei einer Trennung von seinen Eltern regelmäßige persönliche und unmittelbare Kontakte zu ihnen zu pflegen (BT-Drucks. 13/4899 S. 153).
Auf die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages, "ein eigenes Umgangsrecht des Kindes vorzusehen und deutlich zu machen, dass jeder Elternteil nicht nur zum Umgang mit dem Kind berechtigt, sondern hierzu auch verpflichtet ist" (BT-Drucks. 13/8511 S. 68), ist der Entwurf geändert und die gegenwärtige Gesetzeslage geschaffen worden. Entsprechend weist auch das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass die Interessen des (antragstellenden) Kindes mit denen seines ihn vertretenden Elternteils im Einzelfall in Konflikt stehen können, was die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG erfordern kann.
bb) Um dem - ordnungsgemäß vertretenen - Kind die Disposition über sein Recht zu belassen, ist das Recht im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durchzusetzen (vgl. insoweit Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 12 Rdn. 9 ff.). Zwar ist der entscheidungserhebliche Sachverhalt auch in diesem Verfahren nach § 12 FGG von Amts wegen aufzuklären. Der verfahrenseinleitende Antrag muss aber erkennen lassen, wer Antragsteller ist und das Umgangsrecht des Kindes geltend macht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Durchsetzung eines fremden materiellen Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) stets für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu im Widerspruch stünde (BGH Urteil vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80 - NJW 1983, 1559, 1561). Dem schließt sich der Senat für das Recht des Kindes zum Umgang mit einem Elternteil nach § 1684 Abs. 1 BGB an.
Auch dieses Recht kann deswegen nur durch das Kind - vertreten durch den (hier nach § 1626 a Abs. 2 BGB) sorgeberechtigten Elternteil oder, im Falle eines Interessenkonflikts, durch einen zu bestellenden Verfahrenspfleger - geltend gemacht werden.
cc) Im vorliegenden Rechtsstreit ist die Antragstellerin - worauf die Rechtsbeschwerdeerwiderung zu Recht hinweist - stets im eigenen Namen aufgetreten und aus eigenem Recht vorgegangen. Entsprechend haben die Instanzgerichte auch sie persönlich als "Antragstellerin" behandelt. Auf ihren Antrag und nach dem Inhalt ihrer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Antragstellerin persönlich und nicht etwa dem durch sie vertretenen Kind Prozesskostenhilfe bewilligt worden (zur Ausnahme der Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03 - FamRZ 2005, 1164, 1166 f.).
dd) Weil der Antragstellerin das von ihr geltend gemachte Recht auf Umgang des Antragsgegners mit seinem Kind aber nicht persönlich zusteht und sie das höchstpersönliche Recht des Kindes auch nicht in Prozessstandschaft für das Kind geltend machen kann, hat das Beschwerdegericht ihren Antrag im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen.
Hahne
Sprick
Weber-Monecke
Vézina
Dose
Vorinstanzen:
AG Regensburg, Entscheidung vom 12.04.2006 - 205 F 1218/05 -
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.11.2006 - 10 UF 638/06 -
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28. September 2007 - Pressemitteilung 34/07
Der bisherige Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg Dr. Johann Plöd wird neuer Präsident des Amtsgerichts Regensburg
Am 01. Oktober 2007 wird der bisherige Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg Dr. Johann Plöd als Präsident an die Spitze des Amtsgerichts Regensburg wechseln.
Dr. Johann Plöd trat am 01. November 1975 als Richter beim Amtsgericht Schwandorf in den Bayerischen Justizdienst ein und wurde zunächst vornehmlich mit der Bearbeitung von Zivilsachen betraut. Mit Wirkung zum 20. Februar 1978 wechselte er zur Staatsanwaltschaft Weiden i. d. OPf., wo ihm ein Referat mit allgemeinen Strafsachen, Münzstrafsachen, Bußgeldsachen und Verfahren nach dem Rechtsberatungsgesetz übertragen wurde. Zum 01. Mai 1979 kehrte er an das Amtsgericht Schwandorf zurück und war dort in der Folgezeit als Strafrichter tätig. Nach seiner Versetzung zum Amtsgericht Regensburg im Mai 1981 hatte Dr. Johann Plöd zunächst Strafsachen und später auch Zivilsachen zu bearbeiten. Mit Wirkung zum 01. März 1984 wurde er an das Landgericht Regensburg versetzt. Dort war er zunächst als Beisitzer in einer Strafkammer und später in gleicher Funktion in einer Zivilkammer tätig.
Mit seiner Ernennung zum Staatsanwalt als Gruppenleiter wechselte Dr. Johann Plöd am 15. Januar 1988 zur Staatsanwaltschaft in Regensburg, wo er neben seiner Tätigkeit als stellvertretender Abteilungsleiter ein umfangreiches Referat mit Brandsachen, Verstößen gegen das Lebensmittelrecht, Verfahren wegen der Verbreitung jugendgefährdender Schriften, Wirtschaftsstrafsachen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Aids-Virus zu betreuen hatte. Mit Wirkung zum 01. August 1993 wurde Dr. Johann Plöd zum Oberstaatsanwalt ernannt und mit der Leitung der Zweigstelle in Straubing betraut. Dort übernahm er ein Referat mit Schurgerichts-, Wehrstraf- und allgemeinen Strafsachen und war zudem mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität befasst. Mit Wirkung zum 01., November 1996 wechselte Dr. Plöd als Oberstaatsanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg. Zu seinem neuen Aufgabenbereich gehörte neben der Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Amberg auch hier die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, sowie der Betäubungsmittel- und der Umweltkriminalität. Am 16. Juli 2003 übernahm Dr. Plöd mit seiner Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt die Leitung der Staatsanwaltschaft in Regensburg.
Die Bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk hat Dr. Johann Plöd nun mit Wirkung zum 01. Oktober 2007 zum Präsidenten des Amtsgerichts Regensburg ernannt. Die feierliche Amtseinführung wird am 26. Oktober 2007 um 10.00 Uhr im Historischen Reichssaal des Alten Rathauses in Regensburg stattfinden. In seiner neuen Funktion wird Dr. Johann Plöd an der Spitze des nach München, Nürnberg und Augsburg vierten Präsidialamtsgerichts in Bayern stehen. Mit seinen 31 Richtern, 52 Rechtspflegern, 19 Gerichtsvollziehern, 52 weiteren Beamten und 64 Angestellten ist das Amtsgericht Regensburg nach dem Amtsgericht Nürnberg das zweitgrößte Amtsgericht im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg. In seinem Bezirk, der im Osten bis nach Wörth an der Donau, im Süden bis nach Schierling, im Westen bis nach Hemau und im Norden bis nach Kallmünz reicht, wohnen ca. 310.000 Menschen.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2007/00868/index.php
Demo gegen den "Kinderklau"
Neunstündige Aktion der Scheidungseltern vor dem Amtsgericht
Bericht in Mittelbayerische Zeitung Regensburg am 21.08.2007
Vier Jahre kein Kontakt - Vater kämpft um seine Kinder
Im Kampf um seine Kinder lässt Nikolaus Gradl nichts unversucht: Er ist fünffacher Vater, seine zwei jüngsten Kinder sind elf und sechzehn Jahre alt. Vier Jahre ist es nun her, dass er sie das letzte Mal sehen oder sprechen durfte. Seit Jahren kämpft Nikolaus Gradl für die Scheidung und um ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Bis heute ist die Scheidung nicht vollzogen.
Das alleinige Sorgerecht für die jüngsten Kinder hat seine Frau. Die älteren drei Kinder leben bei Nikolaus Gradl. Als psychische Folter bezeichnet der Vater die Entscheidung des Familiengerichts: Der jahrelange Kampf um die Scheidung habe ihn finanziell und körperlich ruiniert. Seine Firma sei zerstört und er habe bereits einen Herzinfarkt erlitten.
Warum seine Frau das Sorgerecht zugesprochen bekommen hat, kann Nikolaus Gradl nicht verstehen. Laut seiner Aussage soll sie manisch depressiv sein, bereits drei mal sei sie in der geschlossenen Abteilung des Regensburger Bezirksklinikums gewesen.
Ebenso wenig versteht der Vater, warum seine Scheidung noch immer nicht ausgesprochen wurde. Insgesamt zehn Rechtsanwälte hat er schon beauftragt - eine Scheidung konnte keiner von ihnen erwirken.
Nun hofft Nikolaus Gradl auf die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Er hofft darauf, Druck auf das Regensburger Familiengericht ausüben zu können, damit er endlich geschieden wird und seine Kinder regelmäßig sehen kann.
KM
http://www.tvaktuell.com/default.aspx?ID=846&showNews=110262
Montag, 20. August 2007
27. April 2007 - Pressemitteilung 11/07
Das Amtsgericht Regensburg wird Präsidialamtsgericht
Mit Wirkung zum 01. April 2007 wird das Amtsgericht Regensburg zu einem Präsidialamtsgericht heraufgestuft. Damit führt der Leiter des Gerichtes künftig nicht mehr die Dienstbezeichnung Direktor. Seine neue Dienstbezeichnung lautet nun Präsident des Amtsgerichts.
Mit der Heraufstufung des Amtsgerichts Regensburg zu einem Präsidialamtsgericht sind weitere innerdienstliche Veränderungen verbunden. So wird der Präsident des Amtsgerichts künftig selbst die Dienstaufsicht über die Richter seines Gerichtes führen. Bis zu der Heraufstufung fiel diese Aufgabe dem Präsidenten des Landgerichts Regensburg zu. Gleiches gilt für die Überprüfung der Gerichtsvollzieher. Auch wird das Amtsgericht Regensburg in Zukunft einen eigenen Datenschutzbeauftragten und einen eigenen Bezirksrevisor bestellen. Für die Rechtssuchenden hat die erfolgte Heraufstufung keine Auswirkungen.
Das Amtsgericht Regensburg ist nach seiner Heraufstufung neben den Amtsgerichten Augsburg, München und Nürnberg das vierte Präsidialamtsgericht in Bayern. Mit seinen 31 Richtern, 52 Rechtspflegern, 19 Gerichtsvollziehern, 52 weiteren Beamten und 64 Angestellten ist das Amtsgericht Regensburg nach dem Amtsgericht Nürnberg das zweitgrößte Amtsgericht im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg. In seinem Bezirk, der im Osten bis nach Wörth an der Donau, im Süden bis nach Schierling, im Westen bis nach Hemau und im Norden bis nach Kallmünz reicht, wohnen ca. 310.000 Menschen.
Nach dem tragischen Tod seines Direktors Dr. Helmuth Rosenkranz wird das Amtsgericht Regensburg zurzeit von seinem Stellvertreter Norbert Brem geleitet, der nach der Heraufstufung die Dienstbezeichnung Vizepräsident des Amtsgerichts führen wird.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2007/00507/
Kommentar Väternotruf:
Sogenannte tragische Todesfälle machen oft neugierig, weil man oft nicht erfährt, um was für einen tragischen Todesfall es sich handelt, vom Tsunamiopfer bis zum Opfer eines Raubmörders ist da alles denkbar. Oft sind es auch Suizide, die mit dem Begriff des "tragischen Todesfall" kaschiert werden.
Männliche Polizisten pflegen sich des öfteren mit der Dienstwaffe umzubringen. Viele Richter sterben vorzeitig an Überarbeitung oder an zu viel Alkohol, manche sollen auch schon aus dem Fenster gesprungen sein. Wie auch immer, sterben müssen wir eines Tages alle - das ist doch auch ziemlich tragisch oder was meinen Sie?
"Gewalttätigen Vätern Besuch ihrer Kinder verbieten"
Mittelbayrische Zeitung 15.02.2007
Kommentar Väternotruf:
Mitarbeiterinnen des Frauenhaus Regensburg setzen sich dafür ein, gewalttätigen Vätern den Kontakt zu ihren Kindern zu verbieten. Das ist für den begründeten Einzelfall eine richtige Forderung, die Schwierigkeit ist allerdings dass man nur selten voraussehen kann, ob ein Elternteil, sei es Vater oder Mutter gewalttätig gegen das Kind oder den Ex-Partner vorgehen wird.
Dass sich die Frauen vonm Regensburger Frauenhaus aber nicht auch dafür einsetzten, mit gewalttätigen Müttern genau so wie mit gewalttätigen Vätern umgehen, lässt ihre Forderung als heuchlerisch erscheinen und überdies die Frage aufkommen, ob da nicht auch gewalttätige Mütter geschützt werden sollen, die im Frauenhaus Regensburg Aufnahme und Beistand finden.
Dass viele Frauen, die im Frauenhaus aufgenommen werden, vorher gewalttätig gegen ihre Kinder und den Ex-Partner waren, wird für gewöhnlich verschwiegen. Dabei zünden ach so arme Opferfrauen mitunter sogar ein Frauenhaus an:
"Frau wollte Frauenhaus anzünden
Potsdam - Nach einer versuchten Brandstiftung in einem Potsdamer Frauenhaus ist eine 24-Jährige in die Psychiatrie eingewiesen worden. Die offenbar geistig verwirrte Frau hatte am Montag Benzin auf einem Flur des Hauses ausgeschüttet und zu Streichhölzern gegriffen. Eine Mitarbeiterin hinderte sie am Anzünden."
"Der Tagesspiegel", 29.11.2006, S. 15
ZWEIJÄHRIGER VERHUNGERT UND VERDURSTET IN BERLINER WOHNUNG
Die Mutter hatte ihr Kind im November zurückgelassen, um zu ihrem Freund zu ziehen. Der Junge hat einen langen Todeskampf hinter sich:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,175970,00.html
Pikant bei dem Fall, die Mutter war vor dem Tod des Jungen in einem Frauenhaus, in dem nach landläufiger Meinung nur arme weibliche Opfer Zuflucht suchen, aber keine Täterinnen.
Die Polizeidirektion Regensburg, Stefan Hartl, Kriminaloberkommissar, teilt auf eine telefonische Anfrage vom 16.02.2007 mit Schreiben vom 21.02.2007 mit, dass "im Bereich der Stadt und des Landkreises Regensburg, im Jahr 2006, insgesamt 414 Fälle häuslicher Gewalt registriert wurden. ... Im Stadtgebiet traten in 42 Fällen, im Landkreis in 47 Fällen Frauen als Täter in Erscheinung".
In cirka 20 Prozent aller Fälle sind Frauen als Täterin in Erscheinung getreten. Ob das Frauenhaus Regensburg auch diese gewalttätigen Frauen Obdach gewähren würde, ist uns nicht bekannt, erschient aber nicht unwahrscheinlich - gemäß der ideologischen Parole: Im herrschenden Patriarchat sind alle Frauen Opfer.
12.11.2007
Hans-Peter Kirsch
Hauptstr. 48
93090 Bach/Do.
Tel. 09403/967087
Fax. 09403/967088
E mail: hanspeter_kirsch@web.de
Tag der Menschenrechte
Mahnwache des Vereines „Trennungsväter e. V“ vor dem Amtsgericht Regensburg
Pressedienst
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verein „ Trennungsväter e. V.“ möchte Sie auf eine Veranstaltung der besonderen Art aufmerksam machen und Sie bitten nach Ihren Möglichkeiten im Vorfeld darüber zu berichten. Da sich mittlerweile betroffene Väter, Mütter und Großeltern aus ganz Bayern an unseren Aktionen beteiligen würden wir uns sehr freuen, wenn es Ihnen möglich wäre im Vorfeld über die Mahnwache zu berichten.
Sehr erfreulich wäre es, wenn es Ihnen möglich wäre einen Mitarbeiter zu dieser Veranstaltung zu schicken. Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen Mitarbeiter zu schicken, bin ich gerne dazu bereit Ihnen einen Pressedienst mit Fotos über die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dies wünschen.
Nun aber zur Veranstaltung selbst, der Verein „Trennungsväter e. V.“ veranstaltet am Tag der Menschenrechte dem 10. Dezember 2004 vor dem Amtsgericht Regensburg eine Mahnwache. Bei der Aktion „ 5 vor 12“ wird ein ca. 250 cm hoher Wecker aufgestellt. 12 Stunden werden betroffene Väter, Mütter und Großeltern eine Mahnwache halten. Ziel ist es auf die zum Teil himmelschreiende „Unrechtssprechung“ bei deutschen Familiengerichten aufmerksam zu machen.
Ansprechpartner für die Aktion und für Rückfragen:
Hans-Peter Kirsch
Hauptstr. 48
93090 Bach/Do.
Tel. 09403/967087
Fax. 09403/967088
Email: hanspeter_kirsch@web.de
Günter Mühlbauer
Schwabelweiser Kirchstraße 9
93055 Regensburg
Tel. 0941/447196
Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.
Als Anlage füge ich Ihnen eine kurze Presseerklärung bei.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Hans-Peter Kirsch
Pressesprecher der Aktion
Anlage:
Regensburg/Amberg Der Verein Trennungsväter e. V. ruft am Tag der Menschenrechte dem 10. Dezember vor dem Amtsgericht Regensburg zu einer Mahnwache auf. Unter dem Motto „5 vor 12“ werden an diesem Tag betroffene Väter, Mütter und Großeltern aus ganz Bayern 12 Stunden vor dem Amtsgericht Mahnwache halten um auf die in ihren Augen „himmelschreiende Unrechtssprechung“ aufmerksam zu machen. 20 000 Kinder werden allein in Bayern jedes Jahr zu Scheidungswaisen. Viele von Ihnen verlieren bereits nach einem Jahr den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil. Meistens sind die Väter vom Umgangsboykott betroffen. Deutsche Familiengerichte entscheiden fast ausschließlich zugunsten der Mütter, die Kinder um deren Wohl es eigentlich gehen sollte rücken in den Hintergrund. Am Tag der Menschenrechte 2003 trafen Mitglieder des Vereines „Trennungsväter“ zu Fuß am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Dort dankten sie den Straßburger Richtern für richtungsweißende Urteile zu Wohle der Kinder. Da diese Urteile von deutschen Gerichten nicht umgesetzt werden kommt es in Regensburg zu der Mahnwache. Dabei wird vor dem Amtsgericht ein „Riesenwecker“ aufgestellt, der die deutschen Familienrichter aufwecken soll. Die Aktion beginnt um 11.55 Uhr und endet um 23.55 Uhr. Nach Einbruch der Dunkelheit wird eine Lichterkette gebildet.
Weitere Infos unter der Vereinshotline (0049)9441/641670 oder bei Günter Mühlbauer Tel. (0049)941/447196 oder im Internet unter www.trennungsvaeter.de