Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Rendsburg

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Rendsburg

Königstraße 17

24768 Rendsburg

 

 

Telefon: 04331 / 139-0

Fax: 04331 / 139-200

 

E-Mail: verwaltung@ag-rendsburg.landsh.de

Internet: www.ag-rendsburg.schleswig-holstein.de

 

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Rendsburg (11/2011)

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Schleswig-Holstein eigentlich Steuern, wenn die Schleswig-Holsteinische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

Geschäftsverteilungsplan am 10.11.2011 per Mail bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes angefordert.

 

 

Bundesland Schleswig-Holstein

Landgericht Kiel

Oberlandesgericht Schleswig

 

 

Direktor am Amtsgericht Rendsburg: Rine Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg / Direktorin am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.02.2008, ..., 2008) - vorher ab 01.10.1986 Richterin am Amtsgericht Itzehoe. Ab 1993 Richterin am Amtsgericht in Schleswig, ab 2002 ständige Vertreterin des Direktors am Amtsgericht Schleswig.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg: Heiko Bruhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.11.1995, ..., 2008) 

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Rendsburg-Eckernförde

 

 

Väternotruf Rendsburg

Peter Diercksen

Gintoft 18

24972 Steinbergkirche

Funk: 0157-75094081

E-Mail: peter.diercksen@t-online.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Ulrich Borst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht (ab 01.09.2000, ..., 2008) 

Heiko Bruhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.11.1995, ..., 2008) 

Reinhard Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 24.12.1985, ..., 2008) 

Jörg Napirata (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.06.1999, ..., 2008) 

Roland Nemitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 04.06.1993, ..., 2008)

Rine Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg / Direktorin am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.02.2008, ..., 2008) - vorher ab 01.10.1986 Richterin am Amtsgericht Itzehoe. Ab 1993 Richterin am Amtsgericht in Schleswig, ab 2002 ständige Vertreterin des Direktors am Amtsgericht Schleswig.

Dr. Cornelia Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtgericht  Rendsburg (ab 06.04.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.04.1993 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Möglicherweise 2007 tätig gewesen als Richterin am Amtsgericht Neumünster.

Torbjörn Stryck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 11.03.1997, ..., 2008)

Heike Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht (ab 08.10.1996, ..., 2008)  

No Name - Richter am Amtsgericht Rendsburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Kai Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht (ab 01.02.1996, ..., 2008)

No Name - Richterin am Amtsgericht Rendsburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Hans-Werner Wohlbehagen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht - Abteilung 13 (ab 04.03.1988, ..., 2010)

 

 

Abteilungen am Familiengericht Rendsburg:

13 F - Hans-Werner Wohlbehagen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht - Abteilung 13 (ab 04.03.1988, ..., 2010)

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Rendsburg tätig:

Hartmut Eichler (geb. 04.09.1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Schwerin / Präsident am Landgericht Schwerin (ab 19.02.2001, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.07.1978 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. EDV Gerichtstag 10.06.2010 - https://www.edvgt.de/pages/startseite/mitglieder.php

Wolfgang Immerwahr Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz; † 29. November 2010 in Bad Liebenzell) - Generalbundesanwalt (ab 30. März 1962, ..., am 24.07.1962 in den einstweiligen Ruhestand versetzt) - am 03.03.1933 vom Preußischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische Strafsachen und bewährte sich, wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt, dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei. So wurde er nach der Ernennung zum Staatanwaltschaftsrat im September 1934 in Kassel im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig berufen, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war. Zwischenzeitlich 1939 war er zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befördert worden unter Weiterbeschäftigung bei der Reichsanwaltschaft. Beteiligung an Todesurteilen für geringe Delikte im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde. Nach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 beim Amtsgericht in Rendsburg tätig. Ende März 1951 wurde er zur Bundesanwaltschaft abgeordnet. Am 30.03.1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Güdes. Am 24.07.1962 nach § 36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Im Handbuch der Justiz 1958 als Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Fr%C3%A4nkel

Gert Küppers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 07.03.1979, ..., 2008)

Günter Stein (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Direktor am Amtsgericht Rendsburg (ab 30.08.1999, ..., bis Oktober 2007)

 

Rechtspfleger:

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

 

Frau Arnemann 

Systemische Therapeutin 

Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Rendsburg (ab , ..., )

 

 

Wolfgang Laub

Diplom- Pädagoge

Fortbildung zum systemischen Berater (DGSF)

Heil - und Sonder - Pädagogik und Sozialmanagement.

Zertifiziert als Umgangspfleger und Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Heilpraktiker für Psychotherapie, Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Psychologischer Berater ( VFP)

Telefon:

Berlin / Brandenburg: 03221 / 23 24 137

Kiel ( SH / Hamburg): 0431 / 534 74 30

Internet: www.wolfganglaub.de

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Rendsburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien und Lebensfragen

Rendsburg:

Prinzenstr. 13

24768 Rendsburg

Telefon: (0 43 31) 69 63 30

Eckernförde:

Schleswiger Str. 33

24340 Eckernförde

Telefon: (0 43 51) 89 31 10

Hohenwestedt:

Telefon: (0 48 71) 88 40

Altenholz:

Telefon: (04 31) 32 20 18

Nortorf:

Telefon: (0 43 92) 34 08

http://www.diakonie-rendsburg.de/index.php?article_id=37

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Wolfgang Laub

Diplom- Pädagoge

Fortbildung zum systemischen Berater (DGSF)

Heil - und Sonder - Pädagogik und Sozialmanagement.

Zertifiziert als Umgangspfleger und Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Heilpraktiker für Psychotherapie, Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Psychologischer Berater ( VFP)

Telefon:

Berlin / Brandenburg: 03221 / 23 24 137

Kiel ( SH / Hamburg): 0431 / 534 74 30

Internet: www.wolfganglaub.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

Christina Klinck-Schramm

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

Sophienblatt 12

24103 Kiel

Tel: 0431 / 240 33 0

Fax: 0431 / 240 33 20

E-Mail: info@klinck-schramm.de

Homepage: www.klinck-schramm.de

 

 

Hans-Werner Tovar

Rechtsanwalt und Notar

Mediator BAFM

Sophienblatt 19

24103 Kiel

Tel: 0431 / 6645777

Fax: 0431 / 6645888

E-Mail: anwaltskanzlei.tovar@kielnet.net

Homepage: www.anwalt-tovar.de

 

 

Gutachter:

 

Carsten Hesse

Beauftragung am Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Rendsburg

(ab , ..., 2010)

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Rendsburg

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Rendsburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Rendsburg

 

 

 


 

 

 

 

BGH-Urteil Mütter müssen Namen des wahren Vaters nennen

Die Antwort auf die Frage, wer der echte Vater ihres Kindes ist, darf eine Frau nicht verschweigen. Die Richter stärkten mit ihrem Urteil das Recht von Männern, denen Kinder untergeschoben wurden.

Mütter können sich bei der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre zurückziehen und schweigen. Vielmehr haben alle Beteiligten das Recht, die Wahrheit zu erfahren - auch die Scheinväter. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch hervor. Damit hat der BGH in Karlsruhe das Recht der Männer weiter gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde oder werden soll.

Damit folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.

Wie aber sieht es mit dem Recht der Männer aus, denen ein Kind untergeschoben wird und die - wenn sie es herausfinden - an der Mauer des Schweigens abprallen? Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt. Deshalb müssen die Richter die verschiedenen Werte gegeneinander abwägen: Informationelle Selbstbestimmung der Frau gegen den Rechtsschutz des Mannes.

Im vorliegenden Fall hat ein Mann geklagt. Nachdem er sich von seiner Partnerin getrennt hatte, bekam diese ein Kind und gab ihn als Vater an. Von seiner Vaterschaft sei sie auch überzeugt gewesen, gab sie in den ersten Verhandlungen an. Das Ergebnis des Vaterschaftstests habe sie selbst überrascht. Enttäuscht verlangte der Ex-Freund das Geld für Babyausstattung und Unterhalt zurück, insgesamt rund 4500 Euro. Diese Summe wollte er vom Vater des Kindes haben, dieser zahlte inzwischen auch Unterhalt.

Doch die Frau weigerte sich, dessen Identität preiszugeben und das Verfahren ging durch alle Instanzen. Bereits das Amtsgericht Rendsburg und das Oberlandesgericht Schleswig urteilten, dass der Mann das Recht habe, den Namen des Vaters zu erfahren. Der juristische Terminus dafür heißt Treu und Glauben. Danach ist die Frau in der Pflicht, ihren Ex-Partner nicht über die Vaterschaft im Ungewissen zu lassen.

Die obersten Richter sind sich durchaus bewusst, dass sie mit ihrer Entscheidung die Persönlichkeitsrechte der Mutter einschränken. Aber die Intimsphäre umfasse ebenfalls „die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner“, schreiben sie in der Urteilsbegründung. Zum Kinderzeugen gehören eben immer zwei. Zudem habe die Frau mit der Nennung des falschen Vaters einen Teil ihrer Rechte verwirkt.

Nach diesem Urteil muss dem Kläger der Namen des Kindsvaters genannt werden. Aber der Anwalt der Frau merkte an, dass nicht sicher sei, ob der andere Mann wirklich der Vater ist. „Immerhin hat ihr Mandant das auch mal geglaubt“, sagte der Anwalt in Richtung Klägerbank. Es droht also ein neuer Prozess, bei dem dann möglicherweise Vaterschaftstest erzwungen werden muss.

„Kuckuckskinder machen erfahrungsgemäß immer Schwierigkeiten“, brachte die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne die Stimmung in der Verhandlung auf den Punkt. Die Frage der Vaterschaft spielt in solch komplizierten Beziehungen zwar eine wichtige Rolle, aber der Familienfrieden ist mit dieser Offenheit meist noch längst nicht hergestellt.

09.11.2011

http://www.tagesspiegel.de/politik/muetter-muessen-namen-des-wahren-vaters-nennen/5818552.html

 

 

Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1947) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - Väternotruf: von uns als sogenannter Väterentsorgungssenat bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2010) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. 

www.vaeternotruf.de/bundesgerichtshof.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Entscheidung war ja lange überfällig, aber am Bundesgerichtshof hat man so seine Schwierigkeit mit der Ankunft in der Gegenwart. Man denke da nur an das Väterdiskriminierungsurteil des Bundesgerichtshof vom 04.04.2001.

http://vaeternotruf.de/bundesgerichtshof_XII_ZB_3-00_vom_04.04.2001.pdf

 

Insofern machen nicht nur Kuckkuckskinder Schwierigkeiten, wie Frau Meo-Micaela Hahne vorträgt, sondern auch der Bundesgerichtshof selbst. Nun darf man gespannt sein, ob die Mutter die geforderte Auskunft gibt und was das Gericht unternimmt, wenn sie diese weiter verweigern sollte. In dem Fall müsste das Gericht der Mutter die Unterhaltskosten allein auferlegen, dies folgt allein schon aus der Tatsache, das beim Ausfall eines Elternteils der andere für den Unterhaltsbedarf des Kindes allein zuständig ist. Dies ist vorliegend die Mutter, so lange sie den tatsächlichen Vater nicht nennt.

 

 


 

 

Direktorin des Amtsgerichts Rendsburg in ihr Amt eingeführt

Erscheinungsdatum:

29.02.2008

Rendsburg – Der Abteilungsleiter im Justizministerium Ingo Hurlin hat heute (29. Februar) die Direktorin des Amtsgerichts Rendsburg, Rine Peters, in ihr Amt eingeführt. Peters ist seit dem 1. Februar Nachfolgerin von Günther Stein, der das Amtsgericht bis Oktober 2007 über acht Jahre als Direktor geführt hatte.

Rine Peters trat nach ihrem Jura-Studium und der Referendarzeit im Juli 1983 in den richterlichen Dienst in Schleswig-Holstein ein. Während ihrer Tätigkeit beim Amtsgericht Itzehoe wurde sie 1984 für zwei Jahre an die Staatsanwaltschaft Itzehoe und im Jahre 1992 bis 1993 an das Oberlandesgericht Schleswig abgeordnet, wo sie im Familien- und Zivildezernat eingesetzt wurde. Nach ihrer Bestellung als Richterin am Amtsgericht in Schleswig wurde sie 2002 ständige Vertreterin des Direktors.

Peters hat sich um die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Justiz verdient gemacht. Außerdem hat sie sich ausgiebig mit der richterlichen Mediation beschäftigt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Herbert Schnelle | Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: herbert.schnelle@jumi.landsh.de

www.schleswig-holstein.de/MJAE/DE/Service/Presse/PI/2008/080229mjaeEinfuehrungAGRD.html__nnn=true

 

 

 


 

 

 

Wie arbeiten Familiengerichte?

Im folgenden Referat von Richter Bruhn vom Familiengericht Rendsburg stellte dieser dar, dass es im Gegensatz zu den Ausführungen des Jugendamtes auch Rechte gäbe, die sich aus dem BGB und dem Grundgesetz ableiten ließen.

Insbesondere mahnte er das Jugendamt zur Erfüllung seines Wächteramtes. Er referierte viele praktische Beispiele aus seinem Alltag, und erörterte die gerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten in das Personensorgerecht. Neue Aufgaben ergäben sich aus der jüngsten Gesetzgebung. Kinder seien an den Verfahren aktiver zu beteiligen, z.B. durch die Bestellung des Verfahrenspflegers für das Kind. Dies begrüßte er hoffnungsvoll, weil Kinder beispielsweise vom Gericht regelmäßig zu hören seien. In seinem Gericht gäbe es dazu einen vorbereiteten "Spielraum", so dass bereits 4-jährige geladen werden könnten. Relativiert wurde sein Optimismus durch die Kritik an einigen Oberlandgerichten, die sehr "bürgerfern" entschieden und diese Neuregelungen oftmals gesetzeswidrig nicht zur Anwendung brächten. In seinem Bereich sei die Kooperation aber gut. Bestätigt sah er die neuen Verfahrensweisen durch soziologische Längsschnittstudien an Scheidungskindern, und machte auf die verheerenden langfristigen und negativen Folgen für Kinder aufmerksam, die dann entstünden, "wenn über Kinder hinweg Entscheidungen getroffen würden".

aus: "Pfad", 2/2002

 

 


 

 

 


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