Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Badstr. 23

70372 Stuttgart

 

 

Telefon: 0711 / 5004-0

Fax: 0711 / 5004-185

 

E-Mail: poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de

Internet: http://www.agbadcannstatt.de

 

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstadt (12/2011)

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Stuttgart

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt: (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 19) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2012) 

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt: Iris Käppler-Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1987 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt umfasst im wesentlichen die nördlichen Stadtbezirke der Landeshauptstadt Stuttgart: Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen

Für die übrigen Stadtbezirke der Landeshauptstadt Stuttgart ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Die Grenze der beiden Gerichtsbezirke verläuft entlang von Stadtbezirksgrenzen.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Stuttgart - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Stuttgart

August Mustermann

Musterstraße 1

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Verena Bahke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.05.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt.

Elke Buchfink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 17.02.1995, ..., 2008) 

Melanie Dawidowsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 07.02.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Rutsch ab 02.01.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Dawidowsky ab 07.02.2005 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Petra Harres (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 07.08.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.

Iris Käppler-Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1987 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

Jörg Kieninger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.08.2001 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009 bis 30.04.2009 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 15/2010: Anmerkung zu BGH XII ZB 60/09 - Beschluss vom 02.06.2010. 

Wolfgang Krack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 05.02.1982, ..., 2008)

Dr. Ann Luipold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Familiengericht - Abteilung 7 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - mit halber Stelle und abgeordnet aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: abgeordnet als Richterin an das Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.

Brigitte Lutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 01.11.2007, ..., 2009) - ab 02.03.1994 Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. 1 F 671/08. Wäre „die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie die beste Lösung“, „da dort ein regelmäßiger Kontakt mit dem Vater gewährleistet werden könnte.“ - siehe Pressemeldung unten: "Amtlicher Größenwahn".

Ralf Pecher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.02.1996, ..., 2008) 

Susanne Rist (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.10.1994, ..., 2008) 

Martina Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 18.04.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

Dr. Norbert Volz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 03.07.2003, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.  

Heike Wanner-Siebinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 14.02.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.02.1997 - halbe Stelle - als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: abgeordnet als Richterin an das Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.

No Name - Richter am Amtsgericht Esslingen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Stefanie Weidle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg - mit halber Stelle und beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - mit halber Stelle und  beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt:

1 F - Brigitte Lutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 01.11.2007, ..., 2009) - ab 02.03.1994 Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. 1 F 671/08. Wäre „die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie die beste Lösung“, „da dort ein regelmäßiger Kontakt mit dem Vater gewährleistet werden könnte.“ - siehe Pressemeldung unten: "Amtlicher Größenwahn".

2 F - 

7 F - Dr. Ann Luipold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Familiengericht - Abteilung 7 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - mit halber Stelle und abgeordnet aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: abgeordnet als Richterin an das Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt tätig:

Klaus Ehmann (Jg. 1947) - Leitender Ministerialrat beim Justizministerium Baden-Württemberg (ab 29.09.2003, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt

Andreas Gerber (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1997 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt

Matthias Grundke (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 11.06.2003, ..., 2005) - vorher Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt.

Cornelia Horz (geb. 11.08.1957 in Dornstetten-Hallwangen) - Vorsitzende Richterin / 14. Zivilsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.10.1996, ..., 2009) - ab  März 1987 im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Assessorzeit am Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Februar 1990 an das Justizministerium abgeordnet. Dort war zunächst für das Mietrecht sowie das Kosten- und Gebührenrecht, später dann für die persönliche Dienstaufsicht und die Aufgaben des Bürgerreferenten zuständig. 1996 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. 1999 zum zweiten Mal an das Justizministerium - Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht. Ab 01.09.2003 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes. Ab 28.01.2008 Präsidentin am Landgericht Ravensburg

Elke Kremer Jg. 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - als Familiensenat (ab 01.05.2003, ..., 2008) - ab 04.08.1993 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt tätig.

Dr. Oliver Mosthaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / Vizepräsident am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.03.1998 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 28.06.2004 Richter am Oberlandgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.08.2007 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012: Vizepräsident am Landgericht Stuttgart.

No Name - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Cornelia Praast-Dietrich (Jg. 1958) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.03.1991 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

Georg Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Reutlingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Reutlingen (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1995 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.1995 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Reutlingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Franz Steinle (Jg. 1949) - Richter am Landgericht Stuttgart / Präsident des Landgerichts Stuttgart (ab 28.11.2007, ..., ) - vorher ab 14.12.2001 Präsident des Landgerichts Ravensburg und davor vier Jahre Direktor des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.

Dr. Martin Tolk  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen / Präsident am Landgericht Hechingen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 22.12.2003 Direktor am Amtgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt ( 8. Zivilsenat - Beschwerdesenat). GVP 01.06.2011: Präsident am Landgericht Hechingen.

Ulrich Tormählen (Jg. 1960) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.11.1994 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt

Norbert Vogler - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.08.1976, ..., 2003) - im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

pro familia

Theodor-Heuss-Str. 23 

70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 656790-6

E-Mail: stuttgart@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de/stuttgart

Träger:

Angebote: Jugendberatung, Sexualberatung, Partnerberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung alleinerziehender Mütter

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Hospitalstr. 26 

70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2262055

E-Mail: beratungszentrum@ruf-und-rat.de

Internet: http://www.ruf-und-rat.de

Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Beratung für psychisch Kranke, Ber. f. Suizidgefährdete

 

 

BuS-Beratungsstelle Stuttgart-West Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen

Forststr. 72 

70176 Stuttgart 

Telefon: 0800 / 2112244

E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de

Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de

Träger: Diakoniewerk B-W

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation

 

 

Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evang. Landeskirche in Württemberg

Augustenstr. 39b 

70178 Stuttgart

Telefon: 0711 / 669586

E-Mail: psych.beratungsstelle.landesstelle@elk-wue.de

Internet: http://www.elk-wue.de/rat-und-hilfe/psychologische-beratungsstellen

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

Psychologische Beratungsstelle der Ev. Kirche in Stuttgart

Augustenstr. 39b 

70178 Stuttgart

Telefon: 0711 / 66959-0

E-Mail: info@beratungsstelle-stuttgart.de

Internet: http://www.beratungsstelle-stuttgart.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Partnerberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Esslinger Str. 14 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 233267

E-Mail: info@freie-beratungsstelle.de

Internet: http://www.freie-beratungsstelle.de

Träger: Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

Kinderschutz-Zentrum Stuttgart

Pfarrstr. 11 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 238900

E-Mail: info@kisz-stuttgart.de

Internet: http://www.kisz-stuttgart.de

Träger: Stadt/Evang. Gesellschaft/ Caritas/Der PARITÄTISCHE

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Katharinenstr. 2b 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 248929-20,-30

E-Mail: beratung@caritas-stuttgart.de

Internet: http://www.caritas-stuttgart.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Partnerberatung, Lebensberatung, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (in kroat. Sprache)

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Waiblinger Str. 27 

70372 Stuttgart

Telefon: 0711 / 9334106-0

E-Mail: pb-cannstatt@caritas-stuttgart.de

Internet: http://www.caritas-stuttgart.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (Italiener)

 

 

BuS-Beratungsstelle Zuffenhausen Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen

Stammheimer Str. 19 

70435 Stuttgart

Telefon: 0800 / 2112244

E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de

Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de

Träger: Diakoniewerk B-W

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation

 

 

Familienberatungs- und Behandlungsstelle Sonnenberg

Christian-Belser-Str. 75a 

70597 Stuttgart

Telefon: 0711 / 6781-423

E-Mail: familienberatung-stuttgart@t-online.de

Internet: http://www.familienberatung-stuttgart.de

Träger: Psychotherapeutisches Zentrum e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit

 

 

Psychologische Beratungsstelle Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung

Löwenstr. 115 

70597 Stuttgart 

Telefon: 0711 / 7657151

E-Mail:

Internet:

Träger: Ev. Kirche

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Beratungszentrum Mitte

Wilhelmstr. 3

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-3622

E-Mail: poststelle51bzmitte@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Sozialberatung, Telefonische Beratung.

 

 

Beratungszentrum West im Bürgerzentrum

Bebelstr. 22

70193 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-3477

E-Mail: poststelle51bzwest@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungszentrum Jugendamt

Inselstr. 3

70327 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-5089

E-Mail:

Internet:

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Markgröninger Str. 80

Telefon: 0711 / 216-5259

70435 Stuttgart

E-Mail: psych.beratung.zuff@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung

 

 

Beratungszentrum Möhringen

Vaihinger Str. 49

70567 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-4470

E-Mail: poststelle51asdoestlfilder@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungszentrum Vaihingen

Vaihinger Markt 3

70563 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-4826

E-Mail: jugendamt.b2-vaihingen@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Jugendamt-Allgemeiner Sozialdienst

Wilhelmstr. 3

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-5100

E-Mail: poststelle.jugendamt@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Jugendberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Telefonische Beratung

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Claudia Sauer

Rechtsanwältin

Stuttgarter Str. 104

70469 Stuttgart

 

 

Rechtsanwälte:

 

Dr. Imke Wulfmeyer

Rechtsanwältin, Mediatorin

Mediatorin BAFM

Filderhauptstr. 49

70599 Stuttgart

Tel: 0711 / 67 465 78

Fax: 0711 / 479 26 58

E-Mail: i.wulfmeyer@rechtfamiliaer.de

Homepage: www.rechtfamiliaer.de

 

 

Gutachter:

 

Dr. Birgit Kapp

Diplom-Psychologin

73732 Esslingen - St. Bernhardt

oder 72117 Ammerbuch

Beauftragung am Amtsgericht Leonberg, Amtsgericht Ludwigsburg, Amtsgericht Singen, Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

 

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Väteraufbruch für Kinder Stuttgart e.V.

c/o Dagmar Bauer

Klugestraße 32, 70197 Stuttgart

Tel. 0711 6572709, email Db130160@aol.com

Internet. http://www.vafk.de/stuttgart/

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Stuttgart

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Stuttgart noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Stuttgart

 

 

MANNdat e.V. - Geschlechterpolitische Initiative -

Senefelderstr. 71B 70176 Stuttgart

Fon: +49 6233 239 00 43 Fax: +49 6233 239 0042

www.manndat.de

 

 

"Männer haben`s schwer - nehmen`s leicht

Außen hart und innen ganz weich..."*

Abseits aller Klischees haben jedoch fast alle Männer Fragen und Sorgen, zum Beispiel mit Partnerschaft oder Beziehung, Sexualität, Trennung und Scheidung, mit ihrer Rolle als Vater oder Stiefvater, beruflichen Belastungen, Migration, Trauer, Schulden, Rechtsfragen und dem Umgang mit Aggressionen...

... eine Männerberatung könnte hier hilfreich sein!

Folgende Beratungsstellen haben seit Sommer 1999 gemeinsam den Arbeitsschwerpunkt "Männerberatung" entwickelt. Sie werden öffentlich gefördert und sind in der Arbeitsgemeinschaft "Allgemeine Familien- und Lebensberatung in Stuttgart" nach Paragraf 78 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG) zusammengeschlossen.

 

 

Ruf und Rat

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Klaus Blattert

Hospitalstr. 26, 70174 Stuttgart

Telefon: 226 20 55

eMail

www.ruf-und-rat.de

 

 

Pro Familia

Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.

Thomas Pfaff

Theodor-Heuss-Str. 23, 70174 Stuttgart

Telefon: 656 79 06

eMail

www.profamilia.de/stuttgart

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Caritasverband für Stuttgart e.V.

Slavko Azinovic

Katharinenstr. 2b, 70182 Stuttgart

Telefon: 24 89 29 20

eMail

www.caritas-stuttgart.de

 

 

Beratungszentrum Mitte

der Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt

Wolfgang Otto-Merk

Wilhelmstr. 3, 70182 Stuttgart

Telefon: 216 36 22

eMail

www.stuttgart.de

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung

der Evangelischen Kirche Stuttgart

Wolfgang Bleher

Augustenstr. 39b, 70178 Stuttgart

Telefon: 669 590

eMail

www.beratungsstelle-stuttgart.de

 

 

Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart

Helmut Paß

Pfarrstr. 11, 70182 Stuttgart

Telefon: 238 900

eMail

www.kisz-stuttgart.de

 

 

Evangelische Gesellschaft Stuttgart

Volker Wendel

Büchsenstr. 34, 70174 Stuttgart

Telefon: 205 43 15

eMail

www.eva-stuttgart.de

 

http://www.maennerberatung-stuttgart.de/

 

 

 

 


 

 

 

Thema "Du Drecksau"

Womit sich die Justiz so alles beschäftigt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

8 K 2517/09 - Urteil vom 11.11.2009

Kläger Herr M.

Zeugin - Justizobersekretärin M - Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

Wolfgang Gaber (Jg. 1955) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab , ..., 2008, 2009) - ab 30.06.1992 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart 

Roland Schanbacher (Jg. 1953) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab 15.10.1983, ..., 2009)

Wilke - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab , ..., 2009)

 

 

 

 


 

 

 

Sorgerecht

Amtlicher Größenwahn

Von Katrin Hummel

Alle vier Wochen darf sie ihre Kinder sehen. Ihr Sohn spricht sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an

21. Dezember 2008 Die Haustür öffnet sich halb, als das Auto vorfährt, heraus gucken zwei blonde Jungen. Bettina Siebert (Name geändert) steigt aus, zögernd nähert sie sich dem Haus, den Kopf leicht vorgereckt, um die beiden Kinder zu mustern. Plötzlich erkennt sie ihren fünfjährigen Sohn, „Florian!“, ruft sie und rennt auf ihn zu. „Mama!“, ruft er und wirft sich in ihre Arme. Während sie ihn kniend umarmt, blickt sie über seine Schulter ins Innere des Hauses. „Christina, kommt Christina auch?“, fragt sie besorgt.

Eine dunkelhaarige, kräftige Frau kommt in den Flur: Frau S. Höflich schüttelt sie Bettina Siebert die Hand, ohne sie jedoch hereinzubitten. Sieberts elfjährige Tochter Christina kommt die Treppe herunter und drückt die Mutter zur Begrüßung. Frau S. sieht zu, sagt: „Vergiss deine Jacke nicht“, und dann streicht sie Christina liebevoll die Haare aus dem Gesicht. „Bringen Sie sie um sechs wieder?“, fragt Frau S. Die Mutter nickt.

„Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause“

Seit Ende Juni leben Christina und Florian bei Herrn und Frau S. Sie sind Pflegekinder. Für die Betreuung zweier Kinder dieses Alters bekommen Pflegeeltern am Wohnort der Familie S. im Monat 1730 Euro netto vom Staat, und vielleicht muss Bettina Siebert ihnen demnächst „Unterhalt“ zahlen und einen Teil dieser Kosten übernehmen. So, als habe sie ihre Kinder wegen eines neuen Partners verlassen und würde nicht alleine in ihrer Wohnung mit den leeren Kinderzimmern sitzen.

Vor vier Jahren suchte sie erstmals den Kontakt zum Jugendamt, seit Ende 2006 erhielt sie Hilfen zur Erziehung, weil sie aufgrund von Eheproblemen depressiv war. Als ihr Mann der Wohnung verwiesen wurde - er wurde ihr gegenüber aggressiv -, landeten die Kinder im vergangenen März im Heim, danach kamen sie in die Pflegefamilie. Bettina Siebert lebt seitdem allein, seit Ende August ist sie geschieden. Sie nimmt Antidepressiva, befindet sich seit längerem in einer Psychotherapie, ihre Psychologin und ihre Psychiaterin bestätigen ihr seit Anfang März in regelmäßigen Abständen, dass „die Fortsetzung der Betreuung ihrer beiden Kinder derzeit weiterhin möglich“ ist und ein „ausreichendes Verantwortungsgefühl“ sowie eine „ausreichende Urteils- und Kritikfähigkeit“ bestünden. Anders ausgedrückt: Seit der Mann weg ist, geht es Bettina Siebert gut.

Das Jugendamt Bochum-Wattenscheid aber lässt die Kinder in der Pflegefamilie. Als Siebert an diesem Nachmittag mit ihnen zum Eisessen fährt, redet ihr Sohn sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an und berichtigt sich: „Ich meine: Mama.“ Sie schweigt, dann sagt sie leise, mehr zu sich selbst: „Die haben es ja schon bald geschafft, dass wir uns fremd sind.“ Sechs Wochen lang durfte sie ihre Kinder nicht sehen, nachdem sie zu den S. gezogen waren, nicht einmal Briefe durfte sie schicken, dabei hatte Christina ihr doch aus dem Heim geschrieben: „Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause.“

Erziehungsindustrie Kindesentzug

Zurzeit sieht sie ihre Kinder alle vier Wochen, einmal in der Woche darf sie sie anrufen. Die Pflegemutter schaltet dann die Lautsprecherfunktion ein, weil Frau Siebert einmal am Telefon geweint hat. Weinen ist verboten, weil es die Kinder unglücklich macht. „Es tut so schrecklich weh - als wenn einem das Herz herausgerissen würde“, sagt Bettina Siebert. Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ - angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“.

An eine Rückkehr der Kinder ist indes nach Ansicht des Amtsgerichts Bochum gar nicht zu denken. Der zuständige Familienrichter will nach einer Anhörung der Kinder im Gegenteil prüfen lassen, ob Frau Siebert die elterliche Sorge entzogen werden muss. Ihr Anwalt Heribert Kohlen spricht von einem Skandal. „Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“

Eigentlich müsste das Jugendamt helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern können, es gibt die sogenannte Mitwirkungspflicht im Kindschaftsrecht, nach der Eltern und Kindern nicht die gemeinsame Basis entzogen werden darf. Doch seit Jugendämter sich immer öfter dafür rechtfertigen müssen, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden - grausam misshandelt und getötet von ihren Müttern und Vätern -, seitdem werden so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie nie zuvor in Deutschland: 435mal geschah das im vergangenen Jahr gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.

Dem Jugendamt ausgeliefert

Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei.

Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.

Zum Beispiel im Fall Mosuch: Die Tochter von Michael Mosuch und seiner Lebensgefährtin Maike Weber wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich Maike Weber wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen.

Statusbedingte Arroganz

Vier Tage lang lässt sie ihn nicht zu seiner Tochter, so dass er sich schließlich an den Sozialen Dienst des Jugendamtes Stuttgart wendet. Die Großmutter soll das Kind herausgeben, er will es zu Hause versorgen. Eine Vollmacht von Maike Weber legt er drei Tage später beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt vor. Am nächsten Tag bekommt Michael Mosuch Besuch vom Jugendamt. Er zeigt den beiden Mitarbeitern sämtliche Babyutensilien und erklärt auf Nachfrage, wie die Fläschchen in kochendem Wasser sterilisiert werden. Das Jugendamt guckt sich alles an und unternimmt - nichts. Am nächsten Abend schreitet er deshalb selbst zur Tat: Er will sein Kind, in Absprache mit seiner Lebensgefährtin, von den Großeltern wegholen. Daraufhin entzieht das Amtsgericht Stuttgart Mosuch noch am gleichen Tag das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es sei „völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen“.

Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat - dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen. Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“.

Mosuchs Kind kommt zwei Tage später in eine Bereitschaftspflegefamilie. Mosuch sagt: „Ich wurde vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erpresst, dem zuzustimmen. Die Familienrichterin Brigitte L. hat mir erklärt, sonst würde sie die Möglichkeiten schaffen, mir das Sorgerecht insgesamt zu entziehen.“ So schaffen Gerichte die Voraussetzungen dafür, dass Kinder ihre Eltern verlieren und in einer Pflegefamilie aufwachsen. Die Jugendämter, deren Anregungen die Gerichte fast immer folgen, müssen sich dafür noch nicht einmal rechtfertigen. So heißt es in einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27. Juni 2005 an seine Mitarbeiter: „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen. Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ausschließen.“

„Ein rechtsfreier Raum“

Die Handreichung stelle „sicher, dass das Jugendamt nachweisen kann, alles getan zu haben. Damit sind auch die Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt.“ Für Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, heißt das: „Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“

Mosuch geht im Januar davon aus, dass seine Lebensgefährtin bald in eine Mutter-Kind-Einrichtung wechseln kann, und gibt seine Zustimmung zu der Bereitschaftspflege ausdrücklich nur bis zu diesem Termin. Richterin L. jedoch beugt vor: Mitte Februar stellt sie rückwirkend mit Hilfe eines nachträglich beauftragten Gutachters klar, dass die Sorgeerklärung, die Mosuch und Weber am 10. Januar unterschrieben haben, nichtig sei. Weber sei damals schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Sie ignoriert dabei, dass die Urkundsbeamtin des Jugendamts, die die Urkunde ausgestellt hatte, anderer Ansicht war.

Die Folge: Das Jugendamt wird Vormund des Säuglings. Im Mai bekommt Maike Weber endlich einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung - doch das Kind wird nicht dorthin verlegt. Das Jugendamt Stuttgart lässt wissen, ein „Ad-hoc-Wechsel“ sei „nicht im Sinne des Wohlergehens“ des Säuglings. Mosuch ist fassungslos, wählt von nun an nicht immer einen ruhigen Ton. Man hält ihn bald für renitent und reduziert die sogenannten Umgangskontakte der Eltern mit ihrem Kind auf einmal die Woche.

Hausverbot vom Amtsleiter

Die Lage eskaliert, als Mosuch Mitte Juni ein Video dreht, das später im Internet und vor kurzem auch im Fernsehen zu sehen war. Darauf sieht man, wie eine Mitarbeiterin des Amtes den Eltern den für diesen Tag anberaumten Umgangskontakt verbietet, weil sie sich in die Enge getrieben fühlt. Sie sagt „Jetzt reicht's“ und kündigt an, den Säugling in die Notaufnahme des Jugendamtes zu verlegen.

Ein paar Tage später erfahren die Eltern: Sie dürfen ihr Kind wegen der Homepage und der „mangelnden Kooperation“ Mosuchs nicht mehr sehen, außerdem sollen sie sich einem Gutachter vorstellen, der ihre Erziehungsfähigkeit überprüfen soll - was beide verweigern. Bei Mosuch, dem der Amtsleiter zudem ein Hausverbot ausspricht, kommt dies so an: Das Jugendamt stellt eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes. Professor Kupffer kann das nur bestätigen: „Will das Amt seine Eingriffskompetenz erhalten, wird es das Kind diesem Ziel opfern.“

Zwar ordnet das Amtsgericht Mitte Juli an, dass das Jugendamt den Eltern den Umgang wieder ermöglichen muss, und weist sogar darauf hin, dass das Amt an die Einhaltung des Grundgesetzes gebunden ist. Doch sehen Mosuch und Frau Weber ihre Tochter erst drei Monate nach ihrem letzten Umgangskontakt wieder. Einer der Gründe: Angeblich war die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt vier Wochen lang „nicht anwesend“.

Größenwahn des Jugendamtes

Fortan können die Eltern ihr Kind zwar wieder einmal in der Woche sehen, doch immer nur für zwei Stunden und nie allein. Die Termine werden immer wieder ohne Absprache verlegt oder fallen „krankheitsbedingt“ aus. Offensichtlich soll es Mosuch und Frau Weber, die inzwischen wieder gesund ist, erschwert werden, sie einhalten zu können. Doch beide sind immer auf die Minute pünktlich und kümmern sich, wie die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes notiert, „liebevoll“ um die Kleine.

Dennoch hält das Jugendamt fest, die Besuche stellten für die Kleine „eine große Belastung dar, da sie in der Vergangenheit häufig wechselnde Bezugspersonen“ gehabt habe und gerade beginne, „eine Beziehung zu den neuen Pflegeeltern aufzubauen“. Mitte Oktober beantragt das Amt bei Gericht, die „Umgangskontakte“ auszusetzen: Die Eltern hätten sich geweigert, ihre Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen, und der Vater habe „mit seinem Verhalten eine Atmosphäre geschaffen“, die „weder dem Kind noch den weiteren Beteiligten zumutbar“ sei. Ohne die Antwort der Richterin abzuwarten, reduziert das Jugendamt die Treffen zwischen Eltern und Kind auf einmal im Monat.

„Das Amt hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben“, meint Kupffer. Wer sich aber daran gewöhne, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, werde schließlich selbst daran glauben, „dass er das auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahn des Jugendamtes.“

Auch Bettina Siebert bekommt den nun zu spüren: Sie soll ebenfalls dafür büßen, dass sie versucht hat, um ihre Kinder zu kämpfen. Nachdem sie sich an diese Zeitung gewandt hatte, teilte ihr die Pflegemutter mit, sie solle „sich nicht einbilden, dass sie ihre Kinder jemals zurück“ bekomme. 

Text: F.A.S.

Bildmaterial: Franz Bischof 

28.12.2008 

http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~E2C1D95CC933846CCA2764236754079C3~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

 


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