Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Worbis

Seit 2006 Zweigstelle des Amtsgerichts Heiligenstadt

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts Heiligenstadt gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Heiligenstadt

- Zweigstelle Worbis -

Ohmbergstraße 48

37339 Worbis

 

 

Telefon: 036074 / 762-0

Fax: 036074 / 76210

 

 

Bundesland Thüringen

Landgericht Mühlhausen

Oberlandesgericht Jena

 

 

Direktor am Amtsgericht Worbis: Henning Horstmeier (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Heiligenstadt / Zweigstelle Worbis / ehemaliger Direktor am Amtsgericht Worbis (ab 26.08.1993, ..., 2002) 

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Worbis:

 

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Eichsfeld

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Barbara Behrend (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Heiligenstadt / Zweigstelle Worbis (ab 02.12.1993, ..., 2002) 

Susanne Gralfs (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Heiligenstadt / Zweigstelle Worbis (ab 20.05.1994, ..., 2002) 

Henning Horstmeier (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Heiligenstadt / Zweigstelle Worbis / ehemaliger Direktor am Amtsgericht Worbis (ab 26.08.1993, ..., 2002) 

Thomas Knüppel (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Heiligenstadt / Zweigstelle Worbis (ab 02.12.1996, ..., 2002)

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Heiligenstadt / Zweigstelle Worbis tätig:

Regina Eberhardt (Jg. 1938) - Richterin am Amtsgericht Heiligenstadt / Zweigstelle Worbis (ab 22.02.1994, ..., 2002) 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

Rechtsanwälte:

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Behördenstrukturreform - Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes zum 01.04.2006

20.Apr.2006

 

Durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.12.2005 (GVBl. S. 446 ff.) wurde das Thüringer Gerichtsstandortgesetz zum 01.04.2006 u. a. dahingehend geändert, dass die Zahl der Amtsgerichte von 30 auf 23 verringert wird. Die zu schließenden Amtsgerichte werden vorübergehend als Zweigstellen der aufnehmenden Amtsgerichte geführt.

Von der Änderung von Gerichtsstandorten sind folgende Amtsgerichte betroffen:

- Leinefelde-Worbis wird mit Heiligenstadt am Standort Heiligenstadt zusammengelegt

- Saalfeld wird mit Rudolstadt am Standort Rudolstadt zusammengelegt

- Schmalkalden wird mit Meiningen am Standort Meiningen zusammengelegt

- Bad Langensalza wird mit Mühlhausen am Standort Mühlhausen zusammengelegt

- Bad Lobenstein wird mit Pößneck am Standort Pößneck zusammengelegt

- Ilmenau wird mit Arnstadt am Standort Arnstadt zusammengelegt

- Artern wird mit Sondershausen am Standort Sondershausen zusammengelegt.

Das AG Schmalkalden wird als erstes Gericht in diesem Jahr in das Amtsgericht Meiningen integriert werden. Zum 01.05. 2006 wird der Umzug abgeschlossen sein und die Zweigstelle Schmalkalden aufgelöst.

Die Neuregelungen bringen z. T. Änderungen der Gerichtsbezirke mit sich. Auszugsweise möchten wir im folgenden auf die aufgeführten Änderungen hinweisen.

1. Auflösung von Amtsgerichten und Weiterführung als Zweigstelle mit unverändertem Gerichtsbezirk

- Amtsgericht Sondershausen Zweigstelle Artern

- Amtsgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau

- Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein

- Amtsgericht Mühlhausen Zweigstelle Bad Langensalza

- Amtsgericht Rudolstadt Zweigstelle Saalfeld

- Amtsgericht Meiningen Zweigstelle Schmalkalden

- Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt Zweigstelle Leinefelde-Worbis

 

2. Wechsel von Gerichtsbezirken in andere Landgerichtsbezirke

- Amtsgericht Artern wird als Zweigstelle des Amtsgerichts Sondershausen weitergeführt und wechselt in den Bezirk des Landgerichts Mühlhausen

- Amtsgericht Ilmenau wird als Zweigstelle des Amtsgerichts Arnstadt weitergeführt und wechselt in den Bezirk des Landgerichts Erfurt

- Amtsgericht Eisenach bleibt als selbständiges Amtsgericht erhalten, wechselt aber in den Bezirk des Landgerichts Meiningen

 

3. Wechsel von Gemeinden in andere Gerichtsbezirke

- St. Kilian wechselt in den Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen

- Benshausen wechselt in den Amtsgerichtsbezirk Meiningen

 

Näheres zu den Zuständigkeitskonzentrationen in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsangelegenheiten, in Schöffengerichtssachen sowie zur Zuständigkeit als Haftgericht erfahren Sie unter: www.thueringen.de/de/justiz/modern/justizstandorte .

 

 

http://www.rechtsanwaltskammer-thueringen.de/02_aktuelles/06-04-20-02.html

 

 

 

 

 


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