Berufung


 

 

 

 

Berufung:

Die Berufung ist das statthafte Rechtsmittel gegen (End)Urteile erstinstanzlicher Gerichte. Ihre Voraussetzungen ergeben sich aus den einzelnen Verfahrensordnungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Besonderen Gerichtsbarkeit.

 

 

 

 

 


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