Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 99410-40
Fax: 0228 / 99 410-5050
E-Mail:
Internet: www.bundesjustizamt.de
Heinz-Josef Friehe (geb. 30.08.1954) - Präsident des Bundesamts für Justiz (ab 2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.10.2000 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt.
No Name - Richterin am Bundespatentgericht - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Wechsel an der Spitze des Bundesamts für Justiz
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute in Bonn Gerhard Fieberg als Präsidenten des Bundesamts für Justiz verabschiedet und seine Amtszeit gewürdigt. Zugleich führte sie seinen Nachfolger Heinz-Josef Friehe in sein Amt ein.
31.01.2012
Die Bundesjustizministerin erinnerte in ihrer Rede daran, dass am Beginn der Präsidentschaft Fiebergs hohe Erwartungen gestanden hätten. Effizient, modern und konzentriert auf die Kernaufgaben sollte das Bundesamt unter seiner Führung arbeiten. „Wie fällt die Fünfjahresbilanz unter Ihrer Präsidentschaft nun aus? In einem Wort: ,vorzüglich’“, betonte die Ministern. Das Bundesamt für Justiz sei heute die zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz und gleichzeitig eine regelrechte Boom-Behörde.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wünschte Heinz-Josef Friehe alles Gute bei der Leitung der wichtigen Behörde. „Ich weiß das Amt bei Ihnen in guten Händen“, erklärte sie.
Gerhard Fieberg (geb. 25.11.1946) - Präsident des Bundesamts für Justiz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.2001 als Bundesanwalt beim Generalbundesanwalt aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Fieberg
Das Bundesamt für Justiz
Zum 1. Januar 2007 wurde als zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz sowie als Anlaufstelle und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn errichtet. Die Gründung des BfJ zielt auf eine Neuausrichtung der Verwaltungsstrukturen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) und seines Geschäftsbereichs ab, auch um mehr Transparenz und Bürgernähe zu schaffen
Zu den Zuständigkeiten zählen unter anderem Gebiete des internationalen Rechtsverkehrs, des Registerwesens, die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung, welche in die Zuständigkeit des Bundes fallen.
Auf diese Weise soll dem Bundesministerium der Justiz sowie dem Generalbundesanwalt die Konzentration auf ihre Kernaufgaben ermöglicht werden. Denn in der Vergangenheit zählten unter anderem das Auslandsunterhaltsgesetz, verschiedene Sorgerechtsübereinkommen und das Haager Adoptionsübereinkommen zu den Aufgaben des Generalbundesanwalts. Solche Rechtsabkommen fallen nunmehr in den Kompetenzbereich des BfJ. Bei grenzüberschreitenden Straf-, Zivil- und Handelssachen ist das BfJ der zentrale Ansprechpartner und durch die Übernahme des Registerwesens wird die Zusammenarbeit bei der Vernetzung der Strafregister mit anderen europäischen Partnern erleichtert. Darüber hinaus unterstützt das BfJ das Bundministerium der Justiz bei Verkündungen und Bekanntmachungen sowie bei der Normendokumentation.
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Das Bundesamt gliedert sich in sechs Abteilungen:
* Abteilung I: Verwaltung; Verkündung
* Abteilung II: Internationales Zivilrecht
* Abteilung III: Internationale Rechtshilfe; Forschung
* Abteilung IV: Zentrale Register
* Abteilung V: Informationstechnik
* Abteilung VI: Ordnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Zwangsvollstreckung