Düsseldorfer Tabelle
Kindesunterhalt
Düsseldorfer Tabelle 2007
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine neue Düsseldorfer Tabelle vorgestellt. Da die Unterhaltsreform sich verzögert, war die Bundesregierung gezwungen die Regelbetragsverordnung anzupassen. Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern dadurch weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 01.07.2007 an um etwa ein Prozent als Zahl sind das 3 bzw. 4 Euro.
Ursache sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zugrunde liegen. Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. "Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen und dann sind auch die Kinder betroffen, sagte Vorsitzende Richter des OLG Düsseldorf Soyka." Die Selbstbehalte sind angehoben worden auf 900,00 Euro der Erwerbstätige und 790,00 Euro der Nichterwerbstätige.
Hier der Link und im Anhang die Düsseldorfer Tabelle im pdf.format
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab.pdf
Bitte beachten, für die Ostkolonien der Bundesrepublik Deutschland (sogenannte Neue Bundesländer) gibt es gesonderte Leitlinien, die im Einzelfall von den Leitlinien des Oberlandesgericht Düsseldorf abweichen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle 1.7.2001 mit wichtigen Anmerkungen auf der Homepage des Düsseldorfer Justizministeriums www.jm.nrw.de (zum Download als pdf-Datei).
Harald Scholz
geboren 4.7.1937
Scheidungskind
60-er Jahre Amtsgericht Neuss, später Landgericht Düsseldorf
seit 1985 Vorsitzender Richter des 6. Senats für Familiensachen am Oberlandesgericht Düsseldorf
2002 Pensionierung
FPR 8-9/2006, FamRZ 14/2007