Väternotruf informiert zum Thema

Finanzgericht Hamburg


 

 

Finanzgericht Hamburg

Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

 

 

Telefon: 040 / 42843 - 7770

Fax: 040) 42843 - 7777

 

E-Mail: Poststelle@fg.justiz.hamburg.de

Internet: http://justiz.hamburg.de/finanzgericht/

 

 

 

Internetauftritt des Finanzgericht Hamburg (03/2011)

Informationsgehalt: 

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 

 

 

Bundesland Hamburg

 

 

Präsident am Finanzgericht Hamburg: Werner Kuhr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Hamburg / Präsident am Finanzgericht Hamburg (ab , ..., 2010, 2011) - ab Anfang 1977 in die Hamburger Justiz. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 20.10.1978 als Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1985 als Richter am Finanzgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Ab 18.01.1999 Vorsitzender Richter am Finanzgericht Hamburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2003 als Vizepräsident am Hamburg aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Vizepräsident am Finanzgericht Hamburg:  - Vizepräsident am Hamburg (ab , ..., 2009)

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hamburg beschäftigen am Finanzgericht Hamburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Finanzgericht ist ein besonderes Verwaltungsgericht. Es gewährt Rechtsschutz gegen Finanzbehörden, insbesondere Finanzämter und Zollämter. Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (Paragraf 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang.

Zuständigkeiten

Das Finanzgericht ist insbesondere zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten (Paragraf 33 der Finanzgerichtsordnung). Dazu gehören auch Streitigkeiten über Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz (Paragrafen 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes).

Bevor eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden kann, muss in den meisten Fällen ein Einspruchsverfahren (Paragrafen 347 und folgende der Abgabenordnung) bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (Paragraf 44 der Finanzgerichtsordnung - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). Eine Sprungklage (Klage ohne außergerichtliches Vorverfahren) ist nur mit einer Zustimmung der Finanzbehörde zulässig (§ 45 der Finanzgerichtsordnung). Das Finanzgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil, kann aber auch ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen. Verzichten die Beteiligten übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung, kann das Urteil im schriftlichen Verfahren ergehen.

Die Revision gegen Urteile der Finanzgerichte ist in der Regel nur möglich, wenn sie vom Finanzgericht zugelassen wird. Zuständig ist dann der Bundesfinanzhof in München.

Besetzung

Die Senate des Finanzgerichts sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Senat des Finanzgerichts kann den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (Paragraf 6 der Finanzgerichtsordnung) oder durch den innerhalb des Senats für das Verfahren zuständigen Richter (Berichterstatter) entscheiden, wenn die Beteiligten dazu ihr Einverständnis erklären (Paragraf 79a der Finanzgerichtsordnung).

 

 

Über die Revision im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof - in München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Finanzgericht Hamburg: 

Elisabeth Birke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Finanzgericht Hamburg (ab 01.05.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Elisabeth Birke nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Hamburg aufgeführt. 

 

* Dieter Dostmann

* Monika Duvinage

* Mario Fejes

* Dr. Michael Fromm

* Dr. Jan Grotheer

* Christoph Hardt

* Karl-Peter Harms

* Dr. Walter Kauffmann

* Christiane Krebs

* Corina Kögel

 

Werner Kuhr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Finanzgericht Hamburg / Präsident am Finanzgericht Hamburg (ab , ..., 2010, 2011) - ab Anfang 1977 in die Hamburger Justiz. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 20.10.1978 als Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1985 als Richter am Finanzgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Ab 18.01.1999 Vorsitzender Richter am Finanzgericht Hamburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2003 als Vizepräsident am Hamburg aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Dr. Almuth Müller-Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Finanzgericht Hamburg (ab 21.12.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab  21.12.2006 als Richterin am Finanzgericht Hamburg aufgeführt.

No Name - Richter am Oberlandesgericht Hamburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Susanne Neblung (geb. - geheim) - Richterin am Finanzgericht Hamburg (ab 28.06.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 28.06.2002 als Richterin am Finanzgericht Hamburg aufgeführt.

Christoph Schoenfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Finanzgericht Hamburg (ab 08.05.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.06.1993 als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. 2011: Präsidialrichter des Finanzgerichts Hamburg - http://justiz.hamburg.de/impressum/

Matthias Tiemann (Jg. 1962) - Richter am Finanzgericht Hamburg (ab 22.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.12.1995 als Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt.

 

 

* Dr. Heinrich Otte

* Dr. Klaus-Dieter Reiche

* Wolfgang Siewert

* Barbara Staiger

* Rolf Sterlack

* Dr. Wedigo von Wedel

* Hannelore Wirth-Vonbrunn

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Finanzgericht Hamburg tätig:

Monika Harms (geb. 29.09.1946 in Berlin) - Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 30.05.2006, ..., 2009) - Mai 1974 bis April 1980 Staatsanwaltschaft Hamburg, Schwerpunkt Wirtschaftsstrafsachen. April 1980 bis Oktober 1983 Landgericht Hamburg, Große Jugendstrafkammer, daneben Zivilkammer. Oktober 1983 bis Dezember 1987 Finanzgericht Hamburg, Richterin am Finanzgericht (Ertragsteuern, Zoll- und Verbrauchsteuern/EG-Recht). Ende Dezember 1987 Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (u. a. Staatsschutzsachen und seinerzeit Steuer- und Zollstrafsachen), Karlsruhe. 1. Oktober 1990 Wechsel zum 5. (Berliner) Strafsenat (insbesondere wegen Steuer- und Zollstrafsachen); seitdem auch Mitglied des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen. 1996 Stellvertretende Vorsitzende der vorstehend genannten Senate. Mai 1999 Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof; seitdem Vorsitzende des 5. (Leipziger) Strafsenats, des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen. Seit 01. Juni 2006 Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Werner Kuhr neuer Präsident des Finanzgerichts

20.12.2010

Zum neuen Präsidenten des Finanzgerichts Hamburg wurde der bisherige Vizepräsident Werner Kuhr ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am Freitag, d. 17.12.2010, durch den Staatsrat der Justizbehörde, Herrn Dr. Stefan Schulz, überreicht.

Werner Kuhr begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften als Rechtsanwalt in Hamburg, wechselte dann als Rechtsamtsleiter der Stadt Northeim in die Verwaltung, bevor er Anfang 1977 in die Hamburger Justiz eintrat. Nach sieben Jahren richterlicher Tätigkeit im Bereich des Zivil-, Jugendstraf- und allgemeinen Strafrechts am Landgericht Hamburg wechselte Werner Kuhr Ende 1983 an das Finanzgericht Hamburg. Im Januar 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht und im Juli 2003 zum Vizepräsidenten des Finanzgerichts ernannt. Mit seiner Ernennung zum Vizepräsidenten des Finanzgerichts übernahm Werner Kuhr auch den Vorsitz des Gemeinsamen Senats der Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für Zoll- und Marktordnungssachen, dessen Entscheidungen nicht nur für die Wirtschaft der Stadt von erheblicher Bedeutung sind.

Neben seiner originären Tätigkeit war Werner Kuhr mehrere Jahre Vorsitzender des Richterrates und Mitglied des Präsidiums des Gerichts. Seit vielen Jahren engagiert sich Werner Kuhr zudem als erfahrener Berater der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle. Dieses Engagement wird Werner Kuhr auch als Präsident des Finanzgerichts fortsetzen, denn es ist ihm ein Herzensanliegen, dass Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen in Hamburg kompetenten Rechtsrat erhalten können.

Für Rückfragen:

Christoph Schoenfeld

Präsidialrichter und Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg

Tel.: 040 - 42843 7749 oder 7726

Fax: 040 - 42843 7777

http://justiz.hamburg.de/finanzgericht/2696044/praesident-finanzgericht-kuhr.html

 

 


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