Väternotruf informiert zum Thema
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Stabelstraße 2
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 926-0
Fax: 0721 / 926-5004
E-Mail: poststelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Internet: www.genstakarlsruhe.de
Internetauftritt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (08/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Baden-Württemberg
Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: Dr. Uwe Schlosser (geb. 11.10.1954 in Heilbronn - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab , ..., 2010, 2011) - ab 15.08.1984 Assessor beim Landgericht Heilbronn. Ab 07.09.1987 Staatsanwalt (abg.) bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Anschließend beim Amtsgericht Heilbronn. 1987 erste Planstelle als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Ab 01.04.1988 Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Heilbronn. November 1988 für ein Jahr an die Justizvollzugsanstalt Heilbronn abgeordnet. Folgend fünf Jahren im Ministerium in Stuttgart. Ende 1993 im Rahmen der sogenannten „Sachsenhilfe“ nach Dresden, wo er für rund ein Jahr als Referent bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft tätig war. Entwicklungshilfe für die ostdeutschen Runkelrüben. Dienstaufsicht über mehrere Staatsanwaltschaften. Außerdem Geheimschutzbeauftragter und leitete zugleich die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender Schriften. 1994 Leitung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Ende 1994 zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zurück. Als Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter nach fast siebenjähriger Abordnungszeit zur Staatsanwaltschaft Heilbronn zurück. Dort war er zunächst Leiter der Jugendabteilung und ab 1999 stellvertretender Behördenleiter. Im November 2001 Leitung der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Ab 01.02.2002 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Anschließend Generalstaatsanwalt der badischen Staatsanwaltschaften. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: Jürgen Gremmelmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 18.05.2007, ..., 2011) - ab 01.11.1992 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlruhe. 2010: verantwortlich für Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe neben der Behördenleiterin und ihrem ständigen Vertreter, sieben Oberstaatsanwälte/Staatsanwälte, eine Verwaltungsleiterin, ein Haushaltsdezernent und Controller sowie sechs Servicekräfte.
Die grundsätzlichen Aufgaben einer Generalstaatsanwaltschaft
Jede Generalstaatsanwaltschaft ist die dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks. Dies bedeutet:
Der Generalstaatsanwaltschaft obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Dies dient einer einheitlichen und gleichmäßigen Entscheidungspraxis in ihrem Bezirk. Dazu gehört, dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften ständig überprüft wird. Zu diesem Zweck findet in regelmäßigen Abständen eine förmliche „Nachschau“ vor Ort statt, bei der die Strukturen und Abläufe der Behörden - vor allem die ordnungsgemäße Abwicklung der einzelnen Ermittlungsverfahren - kontrolliert werden.
Das wird auch dadurch gewährleistet, dass die nachgeordneten Staatsanwaltschaften gehalten sind, die Generalstaatsanwaltschaft durch Berichte umgehend und laufend über bedeutsame Vorgänge zu informieren und über alle Verfahren zu unterrichten, die mehr als 12 Monate unerledigt sind. So ist die Generalstaatsanwaltschaft in der Lage, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und notfalls per Weisung in die Fallbearbeitung einzugreifen. Zur Fachaufsicht gehört auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft zur Entscheidung berufen ist, wenn gegen eine Einstellungsverfügung einer Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben wird.
Jede Generalstaatsanwaltschaft nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht wahr:
Dazu gehört die Bearbeitung von Revisionen in Strafsachen und von Rechtsbeschwerden in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die GStA ist auch für die Antragstellung bei Haftprüfungen, bei Beschwerdeentscheidungen und bei Entscheidungen im sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht zuständig.
Jede Generalstaatsanwaltschaft ist ferner für folgende weitere Aufgaben zuständig
* für den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit dem Ausland;
* für ausländische Auslieferungsersuchen;
* für Anwaltsgerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte;
* für Berufsgerichtssachen gegen Steuerberater;
* für Kartellsachen;
* für die Vertretung des Landes, soweit im Justizbereich Ersatzansprüche geltend gemacht werden;
* für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen;
* gegenüber dem Justizministerium - dem sie unmittelbar unterstellt ist - für die Berichterstattung in einzelnen Verfahren sowie für die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen;
* für alle sonstigen Aufgaben einer Mittelbehörde (zwischen dem Justizministerium und den einzelnen Staatsanwaltschaften) in Verwaltungsangelegenheiten.
Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe:
Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
Väternotruf Karlsruhe
August Mustermann
Musterstraße 1
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Thomas Brenk (Jg. 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.08.1998, ..., 2002)
Elke Friedrich (Jg. 1962) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 25.02.2003, ..., 2008) - ab 07.02.1995 bis zum Wechsel zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg i. Brsg. tätig.
Jürgen Gremmelmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 18.05.2007, ..., 2011) - ab 01.11.1992 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlruhe. 2010: verantwortlich für Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Gabriele Gugan (Jg. 1955) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.12.2001, ..., 2002)
Dr. Reinhard Hofmann (Jg. 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.12.2003, ..., 2004) - ab 29.01.1996 bis zum Wechsel zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Staatsanwalt GL (Gruppenleiter) bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig. Im Handbuch der Justiz 2004 seit 04.12.2003 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Ab 04.12.2003 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim
Dr. Rainer Hornung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - erster Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. 2011: offenbar Direktor der Deutschen Richterakademie in Trier - http://www.deutsche-richterakademie.de
No Name - Richterin am Amtsgericht Mannheim - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Michael Mächtel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg (ab 28.05.2002, ..., 2009) - ab 15.09.1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg tätig. Ab 28.05.2002 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. 2009: stellvertretender Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Freiburg.
Julia Mühlbauer (Jg. 1964) - Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.09.1993, ..., 2002)
Martin Nothhelfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 21.05.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.12.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG Bezirk Karlsruhe aufgeführt
Dr. Uwe Schlosser (geb. 11.10.1954 in Heilbronn - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab , ..., 2010, 2011) - ab 15.08.1984 Assessor beim Landgericht Heilbronn. Ab 07.09.1987 Staatsanwalt (abg.) bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Anschließend beim Amtsgericht Heilbronn. 1987 erste Planstelle als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Ab 01.04.1988 Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Heilbronn. November 1988 für ein Jahr an die Justizvollzugsanstalt Heilbronn abgeordnet. Folgend fünf Jahren im Ministerium in Stuttgart. Ende 1993 im Rahmen der sogenannten „Sachsenhilfe“ nach Dresden, wo er für rund ein Jahr als Referent bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft tätig war. Entwicklungshilfe für die ostdeutschen Runkelrüben. Dienstaufsicht über mehrere Staatsanwaltschaften. Außerdem Geheimschutzbeauftragter und leitete zugleich die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender Schriften. 1994 Leitung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Ende 1994 zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zurück. Als Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter nach fast siebenjähriger Abordnungszeit zur Staatsanwaltschaft Heilbronn zurück. Dort war er zunächst Leiter der Jugendabteilung und ab 1999 stellvertretender Behördenleiter. Im November 2001 Leitung der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Ab 01.02.2002 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Anschließend Generalstaatsanwalt der badischen Staatsanwaltschaften. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe tätig:
Emil Brettle (* 1877; † 1945 in Schwalmstadt), war Oberreichsanwalt des Deutschen Reichs im Nationalsozialismus. Ministerialrat Brettle aus dem badischen Justizministerium wurde im August 1933 Generalstaatsanwalt in Karlsruhe. 1937 trat Brettle in die NSDAP ein, kurz danach wurde er zum Oberreichsanwalt beim Reichsgericht befördert. Ausführlich siehe unten.
Otto Bürgelin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg (ab 25.02.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.08.1991 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - Zweigstelle Lörrach aufgeführt. Im Handbuch 2008 ab 25.02.2003 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. 2012: Stellvertretender Leiter der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg in Lörrach.
Christoph Frank (geboren 1952 in Freiburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz") - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg / Leiter der Jugendabteilung / ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg (ab 01.11.2001, ..., 2012) - trat 1997 in die Justiz Baden-Württembergs ein und arbeitete im Wesentlichen als Staatsanwalt, u. a. in Freiburg und bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe. Seit 2001 ist Frank ständiger Vertreter des Leiters der Staatsanwaltschaft Freiburg. Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Im Präsidium des Deutschen Richterbundes ist Frank für das Amtsrecht der Staatsanwälte, Strafvollstreckung und Strafvollzug sowie für datenschutzrechtliche Fragen zuständig. http://www.drb.de/cms/index.php?id=70
Rainer Griesbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Stellvertretender Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.11.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 06.11.1978 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 28.03.1988 als Oberstaatsanwalt bei der Generalsstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Ab 17.04.1997 Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Günter Hertweck (Jg. 1938) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 29.05.2000, ..., 2002)
Prof. Dr. Christine Hügel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 3. Zivilsenat / Präsidentin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 22.07.2009, ..., 2011) - ab 01.05.2001 Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Bis 21.07.2009 Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
Gerd Kaiser (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 10.01.2003, ..., 2008) - ab 01.12.2000 bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe tätig.
Michael Leber (geb. - geheim) - Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.03.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 28.06.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt.
Hofmann Reinhard (Jg. 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.12.2003, ..., 2008) - ab 29.01.1996 bis zum Wechsel zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig.
Alexander Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg (ab , ..., 2009, ..., 2011) - ab 17.08.2000 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe? Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.08.2000 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt.
Gunter Spitz (Jg. 1948) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.07.2002, ..., 2009) - ab 01.07.2000 bis zum Wechsel zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe tätig.
Sonstige:
Dr. Uwe Schlosser ist neuer Generalstaatsanwalt in Karlsruhe - Goll: "Dieses anspruchsvolle und exponierte Führungsamt liegt erneut in guten Händen"
Datum: 25.01.2010
Kurzbeschreibung: Dr. Uwe Schlosser (55) ist neuer Chef der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
Dr. Uwe Schlosser (55) ist neuer Chef der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Er folgt Dr. Christine Hügel nach, die im September 2009 zur Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe ernannt wurde. Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) dankte Hügel nochmals für ihre hervorragende Arbeit als Generalstaatsanwältin und begrüßte am Montag (25. Januar 2010) bei der offiziellen Amtseinführung in Ettlingen den neuen Mann an der Spitze der badischen Staatsanwaltschaften.
Dr. Schlosser Prof. Dr. Goll und Dr. Schlosser
„Das Amt des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ist eines der anspruchsvollsten und exponiertesten Führungsämter unserer Justiz im Land, für das wir wiederum eine Persönlichkeit mit Profil gewinnen konnten. Bei Dr. Schlosser liegt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erneut in guten Händen“, sagte Goll. Schlosser sei ein in allen Bereichen staatsanwaltschaftlichen Handelns bestens ausgewiesener Fachmann, der über einen immensen strafrechtlichen Erfahrungsschatz verfüge und sich bereits viele Jahre als Behördenleiter bewährt habe, so der Minister weiter. Schlosser werde seine neuen Aufgaben genauso angehen, wie er die vielen beruflichen Herausforderungen in seiner Laufbahn bisher gemeistert habe: mit der ihm eigenen freundlichen und unaufgeregten Nachdrücklichkeit, die diesem Amt gut zu Gesicht stehe, erklärte der Minister.
Lebenslauf Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser
Geboren am 11. Oktober 1954 in Heilbronn, studierte Schlosser Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach seiner Dissertation zum Thema „Beraterverträge von Abgeordneten“ und dem Referendariat trat er am 15. August 1984 beim Landgericht Heilbronn als Assessor in den Justizdienst des Landes ein. Es folgte eine Station beim Amtsgericht Heilbronn, bevor Schlosser 1987 seine erste Planstelle als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn erhielt. Im November 1988 wurde er für ein Jahr an die Justizvollzugsanstalt Heilbronn abgeordnet, um seine nachfolgende Verwendung als Referent im Justizministerium in der für den Strafvollzug zuständigen Abteilung vorzubereiten. In den folgenden fünf Jahren im Ministerium in Stuttgart entwickelte Schlosser sich rasch zu einem gefragten Experten für den Datenschutz im Strafvollzug und für den Strafvollzug an ausländischen Gefangenen.
Ende 1993 ging Schlosser im Rahmen der sogenannten „Sachsenhilfe“ nach Dresden, wo er für rund ein Jahr als Referent bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft tätig war und beim Aufbau der Justiz in der ehemaligen DDR mitwirkte. Er übte unter teilweise noch provisorischen Bedingungen die Dienstaufsicht über mehrere Staatsanwaltschaften aus. Außerdem war er Geheimschutzbeauftragter und leitete zugleich die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender Schriften. 1994 wurde Schlosser mit der Leitung der Staatsanwaltschaft Görlitz beauftragt. Ende 1994 kam er zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zurück. Dort war er für die Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsanwaltschaften mitverantwortlich. Als Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter kehrte Schlosser nach insgesamt fast siebenjähriger Abordnungszeit im Alter von nur 40 Jahren zur Staatsanwaltschaft Heilbronn zurück. Dort war er zunächst Leiter der Jugendabteilung und ab 1999 stellvertretender Behördenleiter.
Im November 2001 wurde Schlosser schließlich die Leitung der Staatsanwaltschaft Ellwangen anvertraut, bevor er nun zum Generalstaatsanwalt der badischen Staatsanwaltschaften ernannt wurde.
http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1249693/index.html
Behördenchefin kritisiert Staatsanwalt im Fall Tauss
Dienstag, 21. Juli 2009 13.15 Uhr
Karlsruhe (dpa) - Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. «Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt», sagte die Behördenchefin am Dienstag in Karlsruhe in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Laut «Bild»-Zeitung hat Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zum Fall Tauss gesagt: «Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben.» Hügel, die die Aufsicht über die Karlsruher Staatsanwaltschaft führt, hat nun einen Bericht von Rehring angefordert, um zu klären, ob die Äußerung so gefallen ist.
Die scheidende Generalstaatsanwältin, die am Mittwoch ihr neues Amt als Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe antritt, nannte Rehrings Vorgehen in einer ersten Einschätzung einen «Kunstfehler». Solange der Verteidiger seine Akteneinsicht noch nicht abgeschlossen habe, müsse die Anklagebehörde mit dessen Stellungnahme rechnen. «Da wissen sie ja nicht, was kommt.» Grundsätzlich achte die Staatsanwaltschaft peinlichst darauf, dass Betroffene von der Anklage nicht aus der Presse erführen. Tauss hat das Vorgehen des Staatsanwalts auf «Bild.de» kritisiert: «Das ist miserabler Stil und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.»
Grundsätzlich jedoch nahm Hügel die Behörde gegen Kritik an ihrer Informationspolitik im Fall Tauss in Schutz. Nachdem die Vorwürfe Anfang März bekanntgeworden seien, sei der Behörde nichts anderes als eine Bestätigung übrig geblieben. «Sie dürfen ja nicht lügen.»
Als Tauss sich mit der Behauptung zur Wehr gesetzt habe, er sei wegen seiner Recherchen als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene zum Besitz des strafbaren Materials befugt gewesen, habe die Behörde dies richtigstellen müssen. «Wenn eine falsche Information in die Presse kommt, dann müssen wir schon reagieren.» Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe ein Abgeordneter kein Recht zu derart eigenmächtigen Ermittlungen. Das sei aber eine «Rechtsfrage», die vor Gericht geklärt werden müsse.
http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_21072/index.php
Politiker Tauss droht weiterhin Kinderporno-Anklage
Dienstag, 21. Juli 2009 12.02 Uhr
Karlsruhe (dpa) - Neue Bewegung im Rechtsstreit um den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den früheren SPD- Politiker abgeschlossen und will weiterhin Anklage wegen Kinderpornografie erheben. «Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat», sagte der Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Tauss sagte daraufhin «Bild.de»: «Das ist miserabler Stil und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.»
Derzeit erhalten die Anwälte Akteneinsicht. «Die Entscheidung über eine Anklage ist aber von der Zustimmung des Bundestages abhängig», betonte Rehring. Das Parlament müsste dafür erneut Tauss' Immunität aufheben. Der 56-Jährige war nach dem Fund von Kinderporno-Bildern von seinen SPD-Ämtern zurückgetreten und später zur Piratenpartei übergetreten. Er ist nach wie vor Abgeordneter.
Nach Ansicht Rehrings könnte der Bundestag in einer der beiden Sondersitzungen zum Lissabonner EU-Vertrag am 26. August oder am 8. September über die Anklage gegen Tauss entscheiden. Zuvor werde der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, weil er für eine Anklage eine Beschlussempfehlung formulieren müsse. Der Ausschuss hatte bereits im Frühjahr grünes Licht für Hausdurchsuchungen bei Tauss gegeben.
Anfang März waren Kinderporno-Bilder in den Räumen des damaligen medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Handy-Fotos und DVDs. Der Abgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land beteuert nach wie vor seine Unschuld und erklärt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Die Ermittler behaupten dagegen, Tauss habe «keinen dienstlichen Auftrag» gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. Der Politiker wies dies bei «Bild.de» zurück: «Ich bin ja kein Beamter, sondern frei in meiner Arbeit.»
Tauss ist inzwischen für die Piratenpartei aktiv, die sich gegen das Sperren von Internet-Seiten zum Beispiel mit kinderpornografischen Inhalten einsetzt. Die Gegner der gesetzlich verankerten Sperren argumentieren, dass Kindesmisshandlung damit nicht verhindert, einer Zensur des Internets aber der Weg bereitet werde. Tauss hatte auch beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz eingereicht.
Sein Anwalt warf der Anklagebehörde «soziale Exekution» vor. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft habe seinem Mandanten zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, außerdem habe er als Verteidiger keine entlastenden Beweisanträge stellen können, sagte Rechtsanwalt Jan Mönikes. In der Sache selbst gebe es nach wie vor «nichts substanziell Neues». Über den zuständigen Oberstaatsanwalt Rehring sagte der Jurist: «Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig.»
(Achtung: Hintergrund Fragen & Antworten «Die Debatte über die Kinderporno-Anklage gegen Tauss» bis 1600 - ca. 50 Zl.)
[Kanzlei]: Dorotheenstr. 54, 10117 Berlin [Staatsanwaltschaft]: Schloßplatz 23, 76133 Karlsruhe
http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_21071/index.php
Emil Brettle
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Emil Brettle (* 1877; † 1945 in Schwalmstadt), war Oberreichsanwalt des Deutschen Reichs im Nationalsozialismus.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Leben
o 1.1 Filbinger
* 2 Veröffentlichungen
* 3 Einzelnachweise
Leben [Bearbeiten]
Ministerialrat Brettle aus dem badischen Justizministerium wurde im August 1933 Generalstaatsanwalt in Karlsruhe. 1937 trat Brettle in die NSDAP ein, kurz danach wurde er zum Oberreichsanwalt beim Reichsgericht befördert. Rudolf Hess gab am 22. Mai 1937 die Zustimmung, dass Brettle, obwohl er in der NSDAP-Zentrale noch nicht als Mitglied geführt wurde, zum Oberreichsanwalt beim Reichsgericht ernannt wurde.[1]
In dieser Funktion regte Brettle die Einführung einer Nichtigkeitsbeschwerde an, um Sondergerichtsurteile nachprüfen zu können. Die Verordnung vom 21. Februar 1940 führt die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile von Amtsrichtern, von Strafkammern und von Sondergerichten ein.[2]
Im Februar 1940 erschien im SS-Journal Das Schwarze Korps unter der Überschrift „Das fehlte gerade“ ein Artikel, der die strenge Spruchpraxis der Gerichte in Deutschland pries und als Beispiel das Todesurteil für einen Mann, dem unanständige Handlungen mit zwei Jungen vorgeworfen wurden, lobte und die Spruchpraxis der Gerichte in Österreich für ihre Milde kritisierte. Fünf Tage nach der Veröffentlichung des Artikels teilte Staatssekretär Roland Freisler an Oberreichsanwalt Brettle mit, dass Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke diese Kritik wertschätzte. Sie hatten beschlossen, den nächsten geeigneten Fall vor den Großen Senat des Reichsgerichts zu bringen. Freisler handelte umgehend und ließ eine Denkschrift an alle Staatsanwaltschaften in Österreich in Umlauf geben, die sie anwies, die Gesetze entsprechend der Spruchpraxis der Gerichte in Deutschland anzuwenden. Am 27. November 1941 schrieb Brettle an Freisler, dass der sechste Senat des Reichsgerichtes, der sich mit Österreich befasste, der deutschen Interpretation des herrschenden Gesetzes zur Sodomie zustimmte.[3]
Filbinger [Bearbeiten]
Im Januar 1937 teilte Brettle Hans Filbinger mit, er bekäme eine Zulassung zum zweiten juristischen Examen, wenn die aktenkundigen politischen Beanstandungen ausgeräumt wären, Filbinger trat kurz darauf der NSDAP bei, um seine Referendarzeit beginnen zu können.
Veröffentlichungen [Bearbeiten]
* Ein Jahr Nichtigkeitsbeschwerde, Deutsches Recht 1941, S. 561ff.
* Zusammenarbeit der Reichsanwaltschaft und des Reichsgerichtes, in : Erwin Bumke zum 65. Geburtstag, Berlin 1939 [4].
Einzelnachweise [Bearbeiten]
1.
↑ Helmut Heiber, Akten der Partei-kanzlei der NSDAP, Institut für Zeitgeschichte München. Seite 305. [1]2. ↑ Oberreichsanwalt Brettle an Dr. Freisler, Reichsjustizministerium, 27. November 1941, Bundesarchiv Koblenz R22/970 Blatt 47; Grau, Homosexualität in der NS-Zeit, Seite 261 Doc.67. [2] nach Lothar Gruchmann Justiz im Dritten Reich 1933 - 1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München 2001 S. 283 [3]
3. ↑ Tim Kirk, Anthony McElligott Hrsg.Opposing Fascism, Community, Authority and Resistance in Europe [4]
4. ↑ Gerhard Pauli Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, De Gruyter, Berlin, 1992 [5]
http://de.wikipedia.org/wiki/Emil_Brettle