Väternotruf informiert zum Thema

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg


 

 

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

Theaterplatz 6

06618 Naumburg

 

 

Telefon: 03445 / 28-0

Fax: 03445 / 28-1700

 

E-Mail: poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: www.justiz.sachsen-anhalt.de/gensta/

 

 

Internetauftritt der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (08/2010)

Informationsgehalt: bescheiden

namentlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg: Jürgen Konrad (geb. 14.01.1955 in Castrop-Rauxel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 16.08.2001, ..., 2010) - 1983 zum Richter ernannt und an verschiedenen Gerichten tätig. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.01.1987 als Richter am Landgericht Dortmund aufgeführt. Seit 1998 als Ministerialdirigent im Justizministerium tätig. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg: Wolfgang Lührs (Jg. 1951) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg /stellvertretender Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab , ..., 2005, ..., 2009) - 1980 bis 1992 Richter und Staatsanwalt in Niedersachsen. Ab 01.09.1992 bis 2005 Staatsanwaltschaft Magdeburg in abteilungsleitender Funktion tätig. Ab 2005 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Aufgabengebiete u. a.: materielles Strafrecht, Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht, Maßregelvollzugsrecht, Ausbildung von abgeordneten Staatsanwälten). Ausführlich siehe Pressemeldung unten.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.

 

Die grundsätzlichen Aufgaben einer Generalstaatsanwaltschaft

Jede Generalstaatsanwaltschaft ist die dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks. Dies bedeutet:

Der Generalstaatsanwaltschaft obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Dies dient einer einheitlichen und gleichmäßigen Entscheidungspraxis in ihrem Bezirk. Dazu gehört, dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften ständig überprüft wird. Zu diesem Zweck findet in regelmäßigen Abständen eine förmliche „Nachschau“ vor Ort statt, bei der die Strukturen und Abläufe der Behörden - vor allem die ordnungsgemäße Abwicklung der einzelnen Ermittlungsverfahren - kontrolliert werden.

Das wird auch dadurch gewährleistet, dass die nachgeordneten Staatsanwaltschaften gehalten sind, die Generalstaatsanwaltschaft durch Berichte umgehend und laufend über bedeutsame Vorgänge zu informieren und über alle Verfahren zu unterrichten, die mehr als 12 Monate unerledigt sind. So ist die Generalstaatsanwaltschaft in der Lage, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und notfalls per Weisung in die Fallbearbeitung einzugreifen. Zur Fachaufsicht gehört auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft zur Entscheidung berufen ist, wenn gegen eine Einstellungsverfügung einer Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben wird.

Jede Generalstaatsanwaltschaft nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht wahr:

Dazu gehört die Bearbeitung von Revisionen in Strafsachen und von Rechtsbeschwerden in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die GStA ist auch für die Antragstellung bei Haftprüfungen, bei Beschwerdeentscheidungen und bei Entscheidungen im sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht zuständig.

Jede Generalstaatsanwaltschaft ist ferner für folgende weitere Aufgaben zuständig

* für den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit dem Ausland;

* für ausländische Auslieferungsersuchen;

* für Anwaltsgerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte;

* für Berufsgerichtssachen gegen Steuerberater;

* für Kartellsachen;

* für die Vertretung des Landes, soweit im Justizbereich Ersatzansprüche geltend gemacht werden;

* für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen;

* gegenüber dem Justizministerium - dem sie unmittelbar unterstellt ist - für die Berichterstattung in einzelnen Verfahren sowie für die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen;

* für alle sonstigen Aufgaben einer Mittelbehörde (zwischen dem Justizministerium und den einzelnen Staatsanwaltschaften) in Verwaltungsangelegenheiten.

 

 

Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg:

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

Staatsanwaltschaft Halle - mit Zweigstelle in Naumburg

Staatsanwaltschaft Magdeburg - mit Zweigstelle in Halberstadt

Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

Väternotruf Naumburg

August Mustermann

Musterstraße 1

06618 Naumburg

Telefon: 03445 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Maria Ascheberg (Jg. 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 13.10.1997, ..., 2002)

Martin Hermann (Jg. 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 07.01.1999, ..., 2002)

Viola Knatz (Jg. 1976) - Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab , ..., 2010) - vorher offenbar ab 02.07.2001 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg

Petra Yvonne Kneuer (Jg. 1966) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 30.01.2001, ..., 2002)

Jürgen Konrad (geb. 14.01.1955 in Castrop-Rauxel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 16.08.2001, ..., 2010) - 1983 zum Richter ernannt und an verschiedenen Gerichten tätig. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.01.1987 als Richter am Landgericht Dortmund aufgeführt. Seit 1998 als Ministerialdirigent im Justizministerium tätig. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Tatjana Letz (geb. 1965 in Erlangen  - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 02.09.2009, ..., 2009) - ab August 1994 Assessorin in Sachsen-Anhalt - zeitweise bei dem Landgericht Halle/Saale. Im Juni 1997 zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg ernannt. Im Handbuch der Justiz ab 07.08.1997 unter dem Namen Tatjana Letz-Groß als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgeführt. Nach dreijähriger Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2001-2004 (als Referatsleiterin Kabinett- und Landtagsangelegenheiten) 2006 für ein Jahr Dienst bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Anschließend wieder zur Staatsanwaltschaft Magdeburg (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen) und dort Mitglied im Staatsanwaltsrat. Siehe Pressemitteilung unten.

Wolfgang Lührs (Jg. 1951) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg /stellvertretender Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab , ..., 2005, ..., 2009) - 1980 bis 1992 Richter und Staatsanwalt in Niedersachsen. Ab 01.09.1992 bis 2005 Staatsanwaltschaft Magdeburg in abteilungsleitender Funktion tätig. Ab 2005 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Aufgabengebiete u. a.: materielles Strafrecht, Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht, Maßregelvollzugsrecht, Ausbildung von abgeordneten Staatsanwälten). Ausführlich siehe Pressemeldung unten

Sonja Steinbach-Blank (Jg. 1960) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 05.02.2001, ..., 2009) - vorher ab 09.06.1997 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Halle

Klaus Tewes (Jg. 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab , ..., 2008, ..., 2012) - ab 16.06.1995 Staatsanwalt  bei der Staatsanwaltschaft Halle. Anschließend Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.  2008, ..., 2012: Pressesprecher bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Thomas Westerhoff (Jg. 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 05.02.2001, ..., 2002)

Brunhild Wieck-Noodt (Jg. 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 01.10.1996, ..., 2002)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg tätig:

Heinrich Görl (geb. 1936 in Bayreuth) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 01.01.2001, ..., 31.10.2001) - 1991 von der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nach Sachsen-Anhalt, um die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg aufzubauen. Heinrich Görl trat am 31.10.2001 in den Ruhestand.

Harald Hahne (geb. 10.03.1911) - Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück (ab 28.05.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.11.1956 als  Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 28.05.1965 als  Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, eventuelle Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit folgende Informationen vor: Am 14. Oktober 1940 zum Staatsanwalt ernannt und bis zu seiner Einberufung 1942 zum Militär tätig in Naumburg/Saale. Seit 17. Januar 1942 Soldat und vom 25. Juli 1945 bis 26. April 1946 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Hammelburg. Über die Zeit beim "Militär" ab 1942 informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheiten mit anderen Richter/innen namens Hahne haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig.

Klaus Heine (Jg. 1943) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 01.04.1997, ..., 2002)

Jürgen Hoßfeld (geb. in Flensburg) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 15.07.1991, ..., 31.12.2000) - begann seine juristische Laufbahn in Schleswig-Holstein. 1991 Abordnung nach Sachsen-Anhalt, ab 15.07.1991 Generalstaatsanwalt. Ab 01.01.2001 im Ruhestand. - http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17344

Eberhard Müller (Jg. 1937) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 28.01.1992, ..., 2002)

Joachim Thied (Jg. 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (ab 28.01.1992, ..., Mai 2009)

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/10

Naumburg, den 4. März 2010

(GenStA NMB) Jahresbilanz 2009 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad:

„Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt waren im letzten Jahr abermals rückläufig (minus 5,5 %). Während Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige nur leicht abgenommen haben (minus 2,2 %), sind die Verfahren gegen unbekannte Täter relativ stark zurückgegangen (minus 9,5 %). Die Aufklärungsquote hat sich dagegen leicht erhöht. Sie beträgt 56,4 % (plus 2,0 %).

Die absolute Verfahrensanzahl beträgt knapp 250.000. Diese Verfahren werden von insgesamt 230 Staatsanwälten und Amtsanwälten bearbeitet. Für die gewissenhafte und zügige Erledigung der Verfahren ge­bührt ihnen und sämtlichen Mitarbeitern der Behörden in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal mein Dank. Mehr als 87 % aller Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter konnten innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. Nach ½ Jahr waren nur noch weniger als 3 % der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug 1,6 Monate.

 

Sehr erfreulich ist der hohe Anteil an beschleunigten Verfahren. Die Anzahl der Anträge im beschleunigten Verfahren ist von 749 im Jahr 2008 sprunghaft auf 1.137 im letzten Jahr angestiegen (plus 51,8 %). Für die Art der Verfahrensbehandlung und die zügige Erledigungsweise ist besonders die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau (mit mehr als 500 beschleunigten Verfahren landesweit) zu loben.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg war im letzten Jahr kein wesentlicher Geschäftsrückgang zu verzeichnen. Die Anzahl der Beschwerde- und Revisionsverfahren stag­niert auf hohem Niveau (minus 0,7 %). Hier sind 9 Dezernenten, zumeist Oberstaatsanwälte, und 2 Abteilungsleiter mit über 2.560 Rechtsmittelverfahren befasst gewesen.

In weiten Kriminalitätsbereichen ist ein Rückgang der Eingangszahlen bei den Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt zu beobachten, und zwar bei Ermittlungsverfahren

wegen Kinderpornografie (minus 0,8 %)

wegen Betäubungsmittelkriminalität (minus 2,5 %)

wegen Erwachsenenkriminalität (minus 3,5 %)

wegen Jugend- und Heranwachsendenkriminalität (minus 4,5 %)

wegen Ladendiebstahls (minus 5,9 %)

wegen Umweltstraftaten (minus 12,4 %)

wegen rechtsextremistischer Straftaten (minus 14,5 %), mit Ausnahme der fremdenfeindlichen Straftaten (s.u.)

wegen Korruptionsdelikten (minus 17,2 %; bei äußerst geringer absoluter Anzahl)

wegen Wirtschaftskriminalität (minus 27,5 %)

wegen Verbreitens (jugendgefährdender) einfacher Pornografie (minus 57,5 %).

Gegen den allgemeinen Trend zugenommen haben:

Anzeigesachen wegen Kinderkriminalität (plus 9,7 %)

Gnadenverfahren (plus 11,4 %)

Ermittlungsverfahren wegen Organisierter Kriminalität (plus 23,3 %; bezogen auf die Anzahl der Beschuldigten)

Rehabilitierungsverfahren (plus 33,6 %)

Ermittlungsverfahren wegen fremdenfeindlicher Straftaten (plus 35,5 %).“

 

Klaus Tewes, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

Die schriftliche Langfassung der Jahresbilanz 2009 (14 Seiten) können Sie ab heute per Mail unter

poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de als pdf- oder Worddatei anfordern.

Für Rückfragen stehe ich außerdem gern zur Verfügung: OStA Klaus Tewes, Tel. 03445/281732.

 

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Mail: poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/gensta/2010/001_2010_14901e450bcb2c205a83738c8dd90b17.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Mehr als 87 % aller Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter konnten innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden." heißt es in der Pressemeldung. Das aber ist nachweisbar falsch. Richtig ist vielmehr:

"Mehr als 87 % aller Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter und Täterinnen konnten innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden." 

Doch auf dem einen Auge ist die Generalsstaatsanwaltschaft offenbar blind, kein Wunder, wird doch Justitia oft mit einer Augenbinde und Waage dargestellt. Heute trägt sie Augenklappe, Frauen als Täterinnen, das gibt`s dann nicht, eben weil ein Auge verdeckt. Das nennt man dann auch "Verdeckte Ermittlung".

In diesem Sinne. Guten Abend.

 

 


 

 

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/09

Naumburg, den 2. September 2009

(GenStA NMB) Tatjana Letz zur Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ernannt

Tatjana Letz wurde heute von der Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Angela Kolb, zur Oberstaatsanwältin ernannt.

Sie wird bei der Generalstaatsanwaltschaft das Aufgabengebiet von Oberstaatsanwalt Joachim Thied übernehmen, der im Mai dieses Jahres die Behörde in Naumburg altersbedingt verlassen hat. Neben der Bearbeitung von Beschwerde- und Revisionssachen obliegt ihr die Führung aller Disziplinarverfahren gegen Beamte aus dem gesamten Justizbereich des Landes Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus ist sie Generalreferentin für Umwelt- und Entschädigungssachen.

Tatjana Letz, die bislang in Magdeburg lebte, ist 44 Jahre alt und mit einem Wirtschaftsanwalt verheiratet. Sie ist in Erlangen geboren und hat in Konstanz studiert. Nach dem Referendariat in Karlsruhe wurde sie im August 1994 Assessorin in Sachsen-Anhalt und arbeitete zeitweise bei dem Landgericht Halle/Saale. Im Juni 1997 wurde sie zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg ernannt. Nach dreijähriger Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2001-2004 (als Referatsleiterin Kabinett- und Landtagsangelegenheiten) verrichtete sie 2006 für ein Jahr ihren Dienst bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Hier bearbeitete sie u.a. das sog. Nebraer-Himmelsscheiben-Verfahren. Anschließend wechselte sie wieder zur Staatsanwaltschaft Magdeburg (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen) und war dort Mitglied im Staatsanwaltsrat.

Tatjana Letz hat sich während ihres beruflichen Werdegangs auf Finanzermittlungen, Gewinnabschöpfung und Geldwäsche spezialisiert. Als Dozentin hielt sie Vorträge an der Polizeifachhochschule in Aschersleben und beim Landeskriminalamt.

In ihrer Freizeit besucht sie - als Kunstinteressierte - Antikmärkte, wandert und segelt gern mit ihrem Ehegatten, zuvörderst in Deutschland.

 

Klaus Tewes, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

 

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http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/gensta/2009/002_2009_d22e85f36d607f40f9ec942cea5580ef.htm

 

 

 


 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08

Naumburg,den 8. Oktober 2008

 

(OLG NMB) Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

Mit Beschluss vom 06.10.2008 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Halle als unbegründet verworfen. Damit steht fest, dass es gegen die Richter des 3. Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg kein Verfahren wegen Rechtsbeugung geben wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegen drei ? damalige ? Mitglieder des 14. Zivilsenats (zugleich 3. Senat für Familiensachen ) wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidung des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welches auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht beschäftigt hatte.

In zwei Beschlüssen vom 8.12. und 20.12.2004 sah die Generalstaatsanwaltschaft den Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklicht und erhob Anklage gegen die drei damals beteiligten Richter. Das Landgericht Halle ließ jedoch mit Beschluss vom 20.7.2007 diese Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaftsofortige Beschwerde eingelegte.

Nun hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg diese nach weiteren Ermittlungen als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Rechtbeugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betrachtkommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.

Gegen die Entscheidung des 1. Strafsenats ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.

gez. Dr. Tiemann, stellv. Pressesprecher

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2008/007_2008_b1e854f09b8ad42a6651ed150385fd28.htm

 

 

 


 

 

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/08

Naumburg, den 02. Juni 2008

(GenStA NMB) Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Lührs zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt ernannt

Mit Wirkung vom 01.06.2008 hat die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Wolfgang Lührs zum ständigen Vertreter des Generalstaatsanwalts (Jürgen Konrad) ernannt.

Wolfgang Lührs tritt damit die Nachfolge von Leitendem Oberstaatsanwalt Klaus Heine an, der die Behörde tags zuvor altersbedingt verlassen hat.

Der aus Verden/Aller stammende Wolfgang Lührs ist 56 Jahre alt, verheiratet und hat einen Sohn sowie zwei Stiefsöhne. Von 1980 bis 1992 arbeitete er zunächst als Richter und Staatsanwalt in Niedersachsen. Als ausgewiesener Experte für Wirtschaftsstrafsachen war Wolfgang Lührs von 1992 bis 2005 bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg in abteilungsleitender Funktion tätig. Gleichzeitig nahm er Lehraufträge an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege des Landes Sachsen-Anhalt als Dozent wahr und stand als nebenamtlicher Prüfer in den Diensten des hiesigen Landesjustizprüfungsamtes. Wolfgang Lührs hat außerdem zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften verfasst. In mehr als einem Dutzend Beiträgen beschäftigt er sich mit der Lösung von Rechtsfragen aus den Bereichen Urheberrechtschutz, Produktpiraterie, Gewinnabschöpfung, Subventionsvergaben und Insolvenzverfahren.

Seit knapp 3 Jahren ist Wolfgang Lührs Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Aufgabengebiete u. a.: materielles Strafrecht, Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht, Maßregelvollzugsrecht, Ausbildung von abgeordneten Staatsanwälten u.v.m.).

Wolfgang Lührs ist Kunstkenner und -sammler. Seine umfangreiche Sammlung Dänischer Meister des 19. Jahrhunderts ist derzeit in Hamburg (Jenisch Haus) zu bewundern.

Die Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wünschen Wolfgang Lührs viel Freude bei der neuen Tätigkeit und - auch weiterhin - alles Gute für die Zukunft.

 

Klaus Tewes

 

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Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Neue Runde im Streit um Sorgerecht

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Halle / Naumburg ( dpa ). Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

" Wir haben umgehend Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt ", sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg über den Verlauf des Verfahrens entscheiden.

mehr.....

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=b4fc12aa8f9f7c8bde267a95aefaec1f&em_cnt=352332

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Witz komm raus, Du bist umzingelt. Nicht nur, dass am Landgericht Halle darüber entschieden wird, ob einem Richter des gleichen Gerichtes ein Verfahren eröffnet wird, es soll ausgerechnet auch noch am Oberlandesgericht Naumburg darüber entschieden werden, ob gegen zwei Richter des gleichen Gerichtes - des Oberlandesgericht Naumburg - ein Verfahren wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung eröffnet wird.

Warum nicht gleich im Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei SED nachfragen, ob gegen den Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei SED, Genossen Erich Honecker wegen des Verdachts der Untreue nicht ein Parteiverfahren eröffnet werden könne.

Oder etwas aktueller: Vielleicht fragt man der Abwechslung halber ja auch mal bei Osama Bin Laden oder beim Papst an, ob das Verfahren eröffnet werden soll. Der Unterhaltungswert wäre sicher der selbe.

01.08.2007

 

 


 

 

Die Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg...

1991 - Deshalb konnten schon vor Inkrafttreten des EGGVG LSA mit AV des MJ vom 22.07.1991 (MBl. LSA S. 433) die neuen Behörden der Staatsanwaltschaft errichtet und ihre Beamten gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die entsprechenden Gerichte bestellt werden; so auch die Generalstaatsanwaltschaft Magdeburg, seit 01. September 1992 mit Sitz in Naumburg, zuständig für alle Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt. Die AV trat am 01. September 1991 in Kraft.

Jürgen Hoßfeld

Zum Generalstaatsanwalt wurde Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld ernannt. Der gebürtige Flensburger startete seine juristische Laufbahn in Schleswig-Holstein. 1991 folgte die Abordnung nach Sachsen-Anhalt, wo er am 15. Juli zum Generalstaatsanwalt ernannt wurde. Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 trat Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld nach fast zehnjähriger Tätigkeit in den Ruhestand.

 

2000

Heinrich Görl

Bis zur Neubesetzung der Stelle führte Hoßfelds Stellvertreter, Leitender Oberstaatsanwalt Heinrich Görl, die Geschäfte. Heinrich Görl, 1936 in Bayreuth geboren, kam ebenfalls 1991 von der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nach Sachsen-Anhalt, um die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg aufzubauen. Heinrich Görl trat am 31.10.2001 in den Ruhestand.

 

2001

Jürgen Konrad

Im August 2001 wurde Jürgen Konrad als Generalstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt ernannt. Konrad wurde in Castrop-Rauxel geboren. Er studierte Jura in Bochum und Münster. 1983 wurde er zum Richter ernannt und war an verschiedenen Gerichten tätig. Seit 1998 war er als Ministerialdirigent im Justizministerium tätig und als Abteilungsleiter für Personal- und Haushaltsfragen zuständig.

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17344

 

Gefunden am 07.07.2009

 

 


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