Kindesentführung
Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung - HKÜ
Grundlage für das rechtsstaatliche Handeln bei einer Entführung des Kindes ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980, BGBl 1990 II S. 206
In Deutschland sind 24 von ca. 600 Familiengerichten mit Verfahren nach dem HKÜ befasst. 1999 gab es in Deutschland 125 ausgehende Verfahren und 106 eingehende Verfahren. Leider gibt die Statistik keine Information darüber, welchen Geschlechts die Entführer/innen sind. Es ist zu vermuten, dass es entgegen landläufiger, auch in den Medien wiederzufindender Meinungen, überwiegend Mütter sind, die die Kinder entführen.
Anträge auf Rückführung entführter Kinder sind beim Generalbundesanwalt zu stellen. Der wird dann weiter tätig. Gerichtliche Verfahren sollen in erster Instanz innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen sein.
Eine Verweigerung der Rückführung des Kindes ist nur in sehr wenigen Fällen zulässig. Hier muss eine eindeutige Kindeswohlgefährdung vorliegen.
In der Praxis gibt es bedauerlicherweise Fälle, wo Gerichte sich nicht an diese strengen Vorgaben der HKÜ halten, bzw. fachlich völlig inkompetente Gutachter beauftragen, die offenbar "auftragsgemäß" feststellen, dass eine Rückführung aus Gründen des Kindeswohls nicht möglich wäre. Ein solcher Fall, Entführung des Kindes von der Mutter von Deutschland nach Österreich, zuständiges Gericht in Österreich ist dem Väternotruf bekannt.
Datenbank zur HKÜ - www.incadat.com
Beschluss des Amtsgericht Saarbrücken zur Entführung eines Kindes durch die Mutter von Polen nach Deutschland
im Hinblick auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung - HKÜ
vom 21.6.2002 - 40 F 366/02
veröffentlicht in: "FamRZ", 2003, Heft 6, S. 398-401
"Zehn Jahre Haager Kindesentführungsübereinkommen"
Wolfgang Weitzel
in: "Der Amtsvormund", 12/2000, S. 1059-1070
"Das Haager Kindesentführungsübereinkommen in der anwaltlichen Praxis"
Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens
in: "Der Amtsvormund", 12/2000, S. 1071-1080