Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Amberg


 

 

Amberg

Kreisfreie Stadt 

 

Amberg

Marktplatz 11

92224 Amberg

 

 

Telefon: 09621 / 10-0

Fax: 09621 / 10-203

 

E-Mail: pressestelle@amberg.de

Internet: www.amberg.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Amberg: 

Visuelle Gestaltung: ansprechend

Informationsgehalt. gut

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: befriedigend

 

 

Bundesland Bayern

 

 

Jugendamt Amberg

Stadtjugendamt

Spitalgraben 3

92224 Amberg

 

Richard Donhauser - Leiter Jugendamt / Stadt Amberg (2008)

Tel. (09621) 10-361; Fax (09621) 10-470

E-Mail: Richard.Donhauser@amberg.de

 

 

Familiengerichtshilfe: Trennung / Scheidung / Umgang / Adoptionswesen

Telefon: (09621) 10-475

Das Gesetz sieht zwar keine Familiengerichtshilfe vor, was die Verantwortlichen bei der Stadt Amberg aber offenbar nicht daran hindert eine solche zu erfinden. 

 

Adoption - www.amberg.de/index.php?id=2755

Allgemeiner Sozialdienst - www.amberg.de/index.php?id=2756

Amtsvormundschaft / Pflegschaft - www.amberg.de/index.php?id=2757

Beistandschaften - www.amberg.de/index.php?id=2758

Beurkundungen - www.amberg.de/index.php?id=1840

"Familiengerichtshilfe" - www.amberg.de/index.php?id=2760

Unterhaltsvorschussleistungen - www.amberg.de/index.php?id=2768

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Amberg

 

 

Väternotruf Amberg

Achim Haubelt

Bachgasse 31

91275 Auerbach i.d.Opf.

Telefon: 09661 / 80780

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Richard Donhauser - Leiter Jugendamt / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Dr. Harald Knerer - Referatsleiter für Jugend, Senioren und Soziales / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Bauer - Jugendamt Stadt Amberg / SPF (ab , ..., 2008)

Reinhold Koppmann - Jugendamt Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Carola Hummel - Jugendamt Stadt Amberg / Adoptionen / sogenannte Familiengerichtshilfe (ab , ..., 2008)

Marion Donner - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk I / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Martina Frankowski - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk II / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Jürgen Stauber - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk III / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Mario Kosche - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk IV  / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Reiner Volkert - Amtsvormundschaft / Pflegschaft / Beistandschaften / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Christian Zisler - Beurkundungen / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Manfred Dürr - Unterhaltsvorschussleistungen / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Deutscher Kinderschutzbund Amberg- Sulzbach e.V.

Mühlhof 3 

92224 Amberg

Telefon: 09621 / 21111

E-Mail: dksb.ov.amberg@t-online.dee

Internet: http://www.kinderschutzbund-amberg.de

Träger: 

Angebote: Familienberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Scheidungsberatung

 

 

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Dreifaltigkeitsstr. 3 

92224 Amberg

Telefon: 09621 / 4755-30

E-Mail: info@eb-amberg.de

Internet: http://www.kjf-regensburg.de

Träger: Kath. Jugendfürsorge

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Partnerberatung, Krisenintervention

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen

 

 

Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Dreifaltigkeitsstr. 3 

Telefon: 09621 / 4755-55

92224 Amberg

E-Mail: eheberatung-amberg@web.de

Internet:

Träger: Diözese Regensburg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Amberg

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

Männerhaus Amberg

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Amberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Amberg

 

 

 


 

 

Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind

Sorgerecht

Das Sorgerecht für ein Kind steht der Mutter zunächst gemäß § 1626a BGB allein zu. Wenn die Mutter jedoch wünscht, dass der Vater des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt werden soll, so können die Mutter und der Vater des Kindes erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen (Sorgeerklärung). Die Abgabe dieser gemeinsamen Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung und kann kostenlos im Jugendamt erfolgen.

 

Vaterschaftsfeststellung

Die Vaterschaft zum Kind sollte entweder durch ein freiwilliges Vaterschaftsanerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen, noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Dies bedeutet, dass ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung keine Unterhaltsansprüche gegen den Vater geltend gemacht werden können und im Falles seines Todes dem Kind auch keine Erbansprüche zustehen. Es ist daher äußerst wichtig, dass die Vaterschaft zu einem Kind festgestellt wird. Hierzu kann man beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

 

Freiwillige Vaterschaftsanerkennung

Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater des Kindes erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde und kann aufgenommen werden:

 

bei jedem Jugendamt

bei jedem Amtsgericht

bei jedem Notar

beim Standesamt

und im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen.

 

Die Beurkundung beim Notar ist im Gegensatz zu allen anderen Stellen gebührenpflichtig.

 

Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung ist ebenfalls in urkundlicher Form abzugeben und kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.

 

Beistandschaft des Jugendamtes

Sollten man die Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht selbst durchführen wollen, so können man beim Jugendamt eine Beistandschaft nach § 1712 BGB beantragen.

Der Antrag ist schriftlich beim Jugendamt zu stellen. Er kann nur vom personensorgeberechtigten Elternteil gestellt werden. Die Beistandschaft umfasst

 

die Feststellung der Vaterschaft

die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einschließlich einer anstelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung.

 

Die Beistandschaft kann sich sowohl auf alle vorgenannten Angelegenheiten als auch auf Einzelne beschränken.

 

Unterhalt des Kindes

Das Kind hat ab Geburt gegenüber dem Vater gemäß § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 1615a BGB einen monatlichen Unterhaltsanspruch, der unter besonderen Umständen auch für die Zukunft abgefunden werden kann. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlung bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Vaters. Das Jugendamt kann darüber beraten.

Der Unterhaltsanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.

 

Umgangsrecht

Grundsätzlich hat der Vater des Kindes ein Umgangsrecht. Die Mutter bestimmt Art und Umfang, aufgrund des zustehenden Sorgerechts, zunächst allein. Bei Schwierigkeiten kann das Jugendamt vermitteln.

 

Krankenversicherung

Der Kindsvater ist verpflichtet dem Kind die notwendigen Krankenkosten zu ersetzen oder die Krankenversicherungskosten zu übernehmen bzw. das Kind in seiner Krankenversicherung mitzuversichern. Soweit das Kind bei der Mutter kostenfrei mitversichert ist, hat die Mutter darauf zu achten, dass sie den Vater von einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses rechtzeitig informiert, damit dieser die Möglichkeit hat, das Kind in seiner Versicherung rechtzeitig aufnehmen zu lassen.

 

Steuerliche Zuordnung des Kindes

Auskunft hierzu erteilt die Stadtverwaltung und das zuständige Finanzamt.

 

Erbanspruch des Kindes

Das Kind hat gegenüber dem Vater und dessen Verwandten ein uneingeschränktes Erbrecht. Der Erbanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.

 

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Falls der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist ein entsprechender schriftlicher Antrag bei dem Jugendamt zu stellen.

 

Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz / Landeserziehungsgeldgesetz

Auf die Ansprüche nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. Landeserziehungsgeldgesetz wird hingewiesen. Der gesonderte Antrag ist rechtzeitig beim Amt für Versorgung und Familienförderung Regensburg, Landshuter Straße 55, 93053 Regensburg, zu stellen.

Sollten noch Fragen bestehen, so können diese jederzeit an das

Stadtjugendamt Amberg, Spitalgraben 3, 92224 Amberg, Telefon (09621) 10-363 gerichtet werden.

 

www.amberg.de/index.php?id=1846

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wieso im Jugendamt der Stadt Amberg, wie auch bei allen anderen deutschen Jugendämtern nur "Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind" gibt und nicht auch "Information für Väter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind", bleibt ein sexistisches männer- und väterfeindliches Rätsel. 

Wieso die solcherart diskriminierten Vätern nicht längst einen unbefristeten Sitzstreik im örtlichen Jugendamt aufgenommen haben, um diese unhaltbaren einer demokratischen Gesellschaft unwürdigen Verhältnisse abzuschaffen, ist das zweite Rätsel, was wohl nur mit der großen Leidensbereitschaft und der fehlenden Selbstachtung vieler Väter zu tun hat.

08.04.2008

 

 

 


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