Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Amberg
Amberg
Kreisfreie Stadt
Amberg
Marktplatz 11
92224 Amberg
Telefon: 09621 / 10-0
Fax: 09621 / 10-203
E-Mail: pressestelle@amberg.de
Internet: www.amberg.de
Internetauftritt der Stadt Amberg:
Visuelle Gestaltung: ansprechend
Informationsgehalt. gut
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: befriedigend
Bundesland Bayern
Jugendamt Amberg
Stadtjugendamt
Spitalgraben 3
92224 Amberg
Richard Donhauser - Leiter Jugendamt / Stadt Amberg (2008)
Tel. (09621) 10-361; Fax (09621) 10-470
E-Mail: Richard.Donhauser@amberg.de
Familiengerichtshilfe: Trennung / Scheidung / Umgang / Adoptionswesen
Telefon: (09621) 10-475
Das Gesetz sieht zwar keine Familiengerichtshilfe vor, was die Verantwortlichen bei der Stadt Amberg aber offenbar nicht daran hindert eine solche zu erfinden.
Adoption - www.amberg.de/index.php?id=2755
Allgemeiner Sozialdienst - www.amberg.de/index.php?id=2756
Amtsvormundschaft / Pflegschaft - www.amberg.de/index.php?id=2757
Beistandschaften - www.amberg.de/index.php?id=2758
Beurkundungen - www.amberg.de/index.php?id=1840
"Familiengerichtshilfe" - www.amberg.de/index.php?id=2760
Unterhaltsvorschussleistungen - www.amberg.de/index.php?id=2768
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Amberg
Achim Haubelt
Bachgasse 31
91275 Auerbach i.d.Opf.
Telefon: 09661 / 80780
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Richard Donhauser - Leiter Jugendamt / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Dr. Harald Knerer - Referatsleiter für Jugend, Senioren und Soziales / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Bauer - Jugendamt Stadt Amberg / SPF (ab , ..., 2008)
Reinhold Koppmann - Jugendamt Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Carola Hummel - Jugendamt Stadt Amberg / Adoptionen / sogenannte Familiengerichtshilfe (ab , ..., 2008)
Marion Donner - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk I / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Martina Frankowski - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk II / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Jürgen Stauber - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk III / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Mario Kosche - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk IV / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Reiner Volkert - Amtsvormundschaft / Pflegschaft / Beistandschaften / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Christian Zisler - Beurkundungen / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Manfred Dürr - Unterhaltsvorschussleistungen / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Deutscher Kinderschutzbund Amberg- Sulzbach e.V.
Mühlhof 3
92224 Amberg
Telefon: 09621 / 21111
E-Mail: dksb.ov.amberg@t-online.dee
Internet: http://www.kinderschutzbund-amberg.de
Träger:
Angebote: Familienberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Scheidungsberatung
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Dreifaltigkeitsstr. 3
92224 Amberg
Telefon: 09621 / 4755-30
E-Mail: info@eb-amberg.de
Internet: http://www.kjf-regensburg.de
Träger: Kath. Jugendfürsorge
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Partnerberatung, Krisenintervention
Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen
Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Dreifaltigkeitsstr. 3
Telefon: 09621 / 4755-55
92224 Amberg
E-Mail: eheberatung-amberg@web.de
Internet:
Träger: Diözese Regensburg
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für die Stadt Amberg
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Amberg
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Amberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Amberg
Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind
Sorgerecht
Das Sorgerecht für ein Kind steht der Mutter zunächst gemäß § 1626a BGB allein zu. Wenn die Mutter jedoch wünscht, dass der Vater des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt werden soll, so können die Mutter und der Vater des Kindes erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen (Sorgeerklärung). Die Abgabe dieser gemeinsamen Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung und kann kostenlos im Jugendamt erfolgen.
Vaterschaftsfeststellung
Die Vaterschaft zum Kind sollte entweder durch ein freiwilliges Vaterschaftsanerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen, noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Dies bedeutet, dass ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung keine Unterhaltsansprüche gegen den Vater geltend gemacht werden können und im Falles seines Todes dem Kind auch keine Erbansprüche zustehen. Es ist daher äußerst wichtig, dass die Vaterschaft zu einem Kind festgestellt wird. Hierzu kann man beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.
Freiwillige Vaterschaftsanerkennung
Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater des Kindes erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde und kann aufgenommen werden:
bei jedem Jugendamt
bei jedem Amtsgericht
bei jedem Notar
beim Standesamt
und im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen.
Die Beurkundung beim Notar ist im Gegensatz zu allen anderen Stellen gebührenpflichtig.
Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung ist ebenfalls in urkundlicher Form abzugeben und kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Beistandschaft des Jugendamtes
Sollten man die Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht selbst durchführen wollen, so können man beim Jugendamt eine Beistandschaft nach § 1712 BGB beantragen.
Der Antrag ist schriftlich beim Jugendamt zu stellen. Er kann nur vom personensorgeberechtigten Elternteil gestellt werden. Die Beistandschaft umfasst
die Feststellung der Vaterschaft
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einschließlich einer anstelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung.
Die Beistandschaft kann sich sowohl auf alle vorgenannten Angelegenheiten als auch auf Einzelne beschränken.
Unterhalt des Kindes
Das Kind hat ab Geburt gegenüber dem Vater gemäß § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 1615a BGB einen monatlichen Unterhaltsanspruch, der unter besonderen Umständen auch für die Zukunft abgefunden werden kann. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlung bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Vaters. Das Jugendamt kann darüber beraten.
Der Unterhaltsanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.
Umgangsrecht
Grundsätzlich hat der Vater des Kindes ein Umgangsrecht. Die Mutter bestimmt Art und Umfang, aufgrund des zustehenden Sorgerechts, zunächst allein. Bei Schwierigkeiten kann das Jugendamt vermitteln.
Krankenversicherung
Der Kindsvater ist verpflichtet dem Kind die notwendigen Krankenkosten zu ersetzen oder die Krankenversicherungskosten zu übernehmen bzw. das Kind in seiner Krankenversicherung mitzuversichern. Soweit das Kind bei der Mutter kostenfrei mitversichert ist, hat die Mutter darauf zu achten, dass sie den Vater von einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses rechtzeitig informiert, damit dieser die Möglichkeit hat, das Kind in seiner Versicherung rechtzeitig aufnehmen zu lassen.
Steuerliche Zuordnung des Kindes
Auskunft hierzu erteilt die Stadtverwaltung und das zuständige Finanzamt.
Erbanspruch des Kindes
Das Kind hat gegenüber dem Vater und dessen Verwandten ein uneingeschränktes Erbrecht. Der Erbanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Falls der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist ein entsprechender schriftlicher Antrag bei dem Jugendamt zu stellen.
Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz / Landeserziehungsgeldgesetz
Auf die Ansprüche nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. Landeserziehungsgeldgesetz wird hingewiesen. Der gesonderte Antrag ist rechtzeitig beim Amt für Versorgung und Familienförderung Regensburg, Landshuter Straße 55, 93053 Regensburg, zu stellen.
Sollten noch Fragen bestehen, so können diese jederzeit an das
Stadtjugendamt Amberg, Spitalgraben 3, 92224 Amberg, Telefon (09621) 10-363 gerichtet werden.
www.amberg.de/index.php?id=1846
Kommentar Väternotruf:
Wieso im Jugendamt der Stadt Amberg, wie auch bei allen anderen deutschen Jugendämtern nur "Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind" gibt und nicht auch "Information für Väter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind", bleibt ein sexistisches männer- und väterfeindliches Rätsel.
Wieso die solcherart diskriminierten Vätern nicht längst einen unbefristeten Sitzstreik im örtlichen Jugendamt aufgenommen haben, um diese unhaltbaren einer demokratischen Gesellschaft unwürdigen Verhältnisse abzuschaffen, ist das zweite Rätsel, was wohl nur mit der großen Leidensbereitschaft und der fehlenden Selbstachtung vieler Väter zu tun hat.
08.04.2008