Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Bergstrasse


 

 

Kreis Bergstrasse

Gräffstraße 5

64545 Heppenheim

 

 

Telefon: 06252 / 155-0

Fax:

 

E-Mail:

Internet: www.kreis-bergstrasse.de

 

 

Internetauftritt des Kreis Bergstrasse (08/2011)

Visuelle Gestaltung: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Kreis Bergstraße ist ein Landkreis im Regierungsbezirk Darmstadt, Hessen. Nachbarkreise sind im Norden die Landkreise Groß-Gerau und Darmstadt-Dieburg, im Osten der Odenwaldkreis und im Süden der baden-württembergische Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Mannheim. Im Westen bildet der Rhein die natürliche Grenze zu Rheinland-Pfalz. Links des Rheins liegen die kreisfreie Stadt Worms und der Rhein-Pfalz-Kreis.

 

Bundesland Hessen

Städte und Gemeinden: 

Städte

* 1. Bensheim (39.521)

* 2. Bürstadt (15.427)

* 3. Heppenheim (Bergstraße) (25.416)

* 4. Hirschhorn (Neckar) (3.655)

* 5. Lampertheim (31.529)

* 6. Lindenfels (5.220)

* 7. Lorsch (12.749)

* 8. Neckarsteinach (3.829)

* 9. Viernheim (32.593)

* 10. Zwingenberg (6.877)

 

Gemeinden

* 1. Abtsteinach (Sitz: Ober-Abtsteinach) (2.419)

* 2. Biblis (8.907)

* 3. Birkenau (10.245)

* 4. Einhausen (6.120)

* 5. Fürth (11.021)

* 6. Gorxheimertal (Sitz: Unterflockenbach) (4.092)

* 7. Grasellenbach (Sitz: Hammelbach) (3.832)

* 8. Groß-Rohrheim (3.800)

* 9. Lautertal (Odenwald) (Sitz: Reichenbach (Odenwald)) (7.293)

* 10. Mörlenbach (10.434)

* 11. Rimbach (8.605)

* 12. Wald-Michelbach (11.426)

 

 

 

 

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Landkreis Bergstrasse

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bergstrasse

 

 

Jugendamt Bergstrasse

Kreisjugendamt

 

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Bensheim

Amtsgericht Fürth (Odenwald)

Amtsgericht Lampertheim

 

 

Väternotruf Heppenheim

August Mustermann

Musterstraße 1

64545 Heppenheim

Telefon: 06252 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Herr Baum - Jugendamt Kreis Bergstrasse (ab , ..., 2006)

Jürgen Focke - Diplom-Sozialpädagoge - Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt Kreis Bergstrasse - Heppenheim (2004, 2005):

"Das Kreisjugendamt Bergstraße hält im wohlverstandenen Interesse von ... die Übertragung der Alleinsorge auf Herrn ... für angezeigt. ... Die Kindesmutter erscheint aufgrund ihrer massiven Eigenproblematik in diversen Bereichen nicht in der Lage zu sein, ihrer Elternverantwortung gerecht werden zu können. ...Focke Diplom-Sozialpädagoge." Schreiben an das Amtsgericht Lampertheim vom 15.01.2004

"Die Erfahrungswerte des Kreisjugendamtes Bergstraße in den zurückliegenden Jahren führen zu der Sichtweise, dass Herr L. sein Umgangsrecht verwirkt hat.. ... Focke Sozialpädagoge." Schreiben an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 5. Senat für Familiensachen in Darmstadt vom 17.06.2004

Kommentar Väternotruf: Seltsame Sitten scheinen da beim Kreisjugendamt Bergstraße zu herrschen, wo ein Sozialpädagoge mit der Attitüde eines Landesfürsten meint, ein Vater könne sein Recht Kontakt mit seinem Kind zu haben, "verwirken". So etwas ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch, noch im Strafrecht vorgesehen. Gerade mal die DDR-Führung unter Erich Honecker sich an, zu meinen, jemand hätte seine Rechte verwirkt und trompetete der Liedermacher Wolf Biermann hätte die Staatsbürgerschaft der DDR "verwirkt". Schließlich saß der greise Honecker im Flugzeug ins selbstgewählte Exil nach Chile und kaum einer weinte ihm eine Träne nach. Man könnte meinen der Diplom-Sozialpädagoge Focke hätte noch großen Fortbildungsbedarf auf dem Gebiet des Familienrechtes und im Bereich der politischen Bildung. Vielleicht schickt man ihn noch mal auf die Fachschule, an der er womöglich geschlafen hat, als diese Themen abgehandelt wurden.

 

Frau Köhler - Kreis Bergstrasse / Jugendamt Heppenheim (ab , ..., 2008, ..., 2012)

Frau Trautmann - Kreis Bergstrasse / Jugendamt Heppenheim (ab , ..., 2008)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

 

Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Kreis Bergstraße

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Kreis Bergstraße

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Kreis Bergstrasse

 

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Verurteilung einer Mutter zu einer Freiheitsstrafe wegen Entziehung ihres Sohnes von der Schulpflicht

12.04.2011 - Pressemitteilung

Mit einem kürzlich zugestellten Beschluss vom 18.3.2011 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in letzter Instanz die vorausgehenden Urteile des Amtsgerichts Lampertheim und des Landgerichts Darmstadt bestätigt, die gegen die Mutter eines schulpflichtigen Jungen wegen hartnäckigen Entziehens ihres Sohnes von der Schulpflicht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung - die gesetzlich mögliche Höchststrafe - verhängt haben.

Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Angeklagte hatte ihren minderjährigen schulpflichtigen Sohn im Zeitraum November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 einzelnen Tagen erneut nicht zur Schule geschickt. Der Sohn stand zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissensstand eines Sonderschülers der 4. Klasse, obwohl er altersgemäß die 9. Klasse hätte besuchen müssen. Schon seit 2004 war es immer wieder dazu gekommen, dass er die meiste Zeit nicht in die Schule ging. Die Angeklagte war daraufhin zunächst zu Geldstrafen und im September 2008 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, ohne dass dies zu einer Verhaltensänderung führte.

In seinem Beschluss, mit dem die Revision der Angeklagten verworfen wurde, führt der zuständige 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts aus:

Die Angeklagte habe sich eines vorsätzlichen Vergehens nach § 182 Hessisches Schulgesetz schuldig gemacht. Die allgemeine Schulpflicht diene dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Heranbildung zu einem verantwortlichen Staatsbürger. Dieser Schutz werde durch den staatlichen Erziehungsauftrag gewährleistet, konkret durch die allgemeine Schulpflicht, die das elterliche Erziehungsrecht in zulässiger Weise beschränke. Danach sei es die strafbewehrte Pflicht der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Schulunterricht teilnehmen könnten. Versagten die Eltern ihrem Kind die Teilnahme am Unterricht, liege hierin ein aktiver Verstoß gegen die Schulpflicht.

Im vorliegenden Fall sei die Verhängung der gesetzlich möglichen Höchststrafe gerechtfertigt, weil im Vorfeld mildere und zielorientiertere Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnahme am Schulunterricht - wie z.B. der teilweise Sorgerechtsentzug - versucht worden seien, aber nicht zum Erfolg geführt hätten.

 

Die Entscheidung ist rechtskräftig und kann in Kürze im Volltext unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de abgerufen werden.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.3.2011, Aktenzeichen 2 Ss 413/10

Pressestelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Pressesprecher: Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ingo Nöhre, Zeil 42, D-60313 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0) 69 1367 8499

E-Mail: pressestelle@olg.justiz.hessen.de

 

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,bb018d08-6e84-f21f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=bb018d08-6e84-f21f-012f-31e2389e4818%26overview=true.htm&uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818

 

 


 

 

DIE EHEFRAU ALS TODESENGEL

 

Aus der heutigen Ausgabe des Darmstädter Echos:

Die Ehefrau als Todesengel

Prozess um Serie von Tötungsversuchen

 

In tödlicher Absicht hat die Ehefrau eines 37 Jahre alten Viernheimers auf ihn im Juni 2006 eingestochen, daran lassen diese Bilder keinen Zweifel, die nach der Notoperation im Krankenhaus aufgenommen wurden. Sie zeigen nur einen Teil der Verletzungen des Mannes. Durch Messerstiche wurden Lunge und Leber verletzt, das Herz wurde knapp verfehlt. (Fotos: Privat)

 

So fühlt es sich an, wenn man erstochen wird: Schmerz spürt man zunächst nicht. Aber man nimmt deutlich wahr, wie kaltes Eisen in den Körper eindringt. „Ein ganz merkwürdiges Gefühl“, sagt der 37 Jahre alte kräftige Mann aus Viernheim. Er muss es wissen, denn er hat eine ganze Reihe tiefer Messerstiche einstecken müssen, in Brust, Schulter, Unterleib und Oberschenkel. Mehrere dieser Wunden wären tödlich gewesen, wenn der Mann nicht in einer Notoperation gerettet worden wäre.

Der Angreifer war eine Frau. Seine Frau. Die mörderische Attacke mit zwei langen Küchenmessern war nicht der einzige Versuch in jener Nacht im Juni 2006 gewesen, den Ehemann vom Leben zum Tod zu befördern. Um vier Uhr, so erzählte der Siebenunddreißigjährige am Donnerstag, sei er im Ehebett von starken Schmerzen wach geworden: Die zwei Jahre jüngere Frau war gerade dabei, ihn mit einem Elektroschocker zu traktieren. „Es hat höllisch weh getan.“ Das Gerät aus alten NVA-Beständen habe er ihr einst zur Selbstverteidigung gegeben.

Dem Mann gelang es trotz schwerer Blessuren, der Angreiferin den Elektroschocker zu entwinden. Daraufhin griff sie nach einem Eisenrohr, das im Schlafzimmer für mögliche Begegnungen mit Einbrechern bereit lag, schlug damit auf ihn ein und fügte ihm weitere Verletzungen zu.

Der Siebenunddreißigjährige brüllte vor Schmerzen. Das rettete ihm möglicherweise vorerst das Leben, denn dadurch wurden die beiden Töchter der Eheleute wach. Während die Mutter sich bemühte, die Kinder zu beruhigen, schloss sich ihr Mann im Schlafzimmer ein. Die Türklinke sicherte er mit einem Regalbrett. Auslöser der Attacken war die abendliche Eröffnung des Ehemanns gewesen, dass er eine jüngere Geliebte hatte und mit ihr ein gemeinsames Wochenende verbringen wollte. Die Ehe der beiden Viernheimer kriselte schon länger, der Mann wollte sie nun für beendet erklären.

Der äußere Rahmen des Geschehens – die lebensbedrohlichen Attacken mit Elektroschocker, Eisenrohr und Messern – ist unstrittig, er wurde von der Frau am Donnerstag rückhaltlos bestätigt, als das Landgericht über den Fall verhandelte. Die blonde Viernheimerin, die mit Fransenfrisur und geblümter Tunika erschien, muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Nähere Angaben zum Tatablauf machten im Gerichtssaal weder die Täterin noch das Opfer – beide sind formal immer noch verheiratet. Draußen auf dem Mathildenplatz schilderte der Mann im Gespräch jedoch weitere Einzelheiten. Nach seiner Tatdarstellung muss man sich fragen, ob es sich nicht in Wahrheit um einen Mordversuch handelte.

 

Ausführlich im Lokalteil am Freitag (15.08.2008) im Darmstädter Echo.

 

http://www.echo-online.de/kundenservice/a_detail.php3?id=645382

 

 


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