Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Donnersbergkreis
Jugendamt Donnersbergkreis
Kreisjugendamt
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Telefon: 06352 / 710-0
Fax: 06352 / 710-232
E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de
Internet: http://www.donnersberg.de
Internetauftritt des Donnersbergkreis (08/2010)
Visuelle Gestaltung: gut
Nutzerfreundlichkeit: gut
Informationsgehalt: mangelhaft - Angaben zum Jugendamt fehlen teilweise
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: mangelhaft
Der Donnersbergkreis ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz. Benachbarte Landkreise sind Bad Kreuznach, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Kaiserslautern, Kusel. Der Landkreis erhielt seinen Namen nach dem höchsten Berg der Pfalz, dem 687 Meter hohen Donnersberg im Nordpfälzer Bergland. Im Süden hat der Landkreis Anteil am Pfälzerwald, im Osten am Weinbaugebiet Pfalz. Von Süd nach Nord durchquert den Donnersbergkreis die Alsenz, ein Fluss, welcher bei Bad Münster am Stein-Ebernburg in die Nahe mündet.
Bundesland Rheinland-Pfalz
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2007)
Verbandsgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden
Sitz der Verbandsgemeinde *
* 1. Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel
1. Alsenz * (1.772)
2. Finkenbach-Gersweiler (346)
3. Gaugrehweiler (552)
4. Kalkofen (206)
5. Mannweiler-Cölln (434)
6. Münsterappel (549)
7. Niederhausen an der Appel (240)
8. Niedermoschel (529)
9. Oberhausen an der Appel (148)
10. Obermoschel, Stadt (1.157)
11. Oberndorf (268)
12. Schiersfeld (263)
13. Sitters (126)
14. Unkenbach (244)
15. Waldgrehweiler (216)
16. Winterborn (188)
* 2. Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)
1. Eisenberg (Pfalz), Stadt * (9.689)
2. Kerzenheim (2.257)
3. Ramsen (1.771)
* 3. Verbandsgemeinde Göllheim
1. Albisheim (Pfrimm) (1.762)
2. Biedesheim (665)
3. Bubenheim (449)
4. Dreisen (1.024)
5. Einselthum (840)
6. Göllheim * (3.743)
7. Immesheim (144)
8. Lautersheim (655)
9. Ottersheim (343)
10. Rüssingen (487)
11. Standenbühl (229)
12. Weitersweiler (500)
13. Zellertal (1.235)
* 4. Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
1. Bennhausen (142)
2. Bischheim (725)
3. Bolanden (2.411)
4. Dannenfels (926)
5. Gauersheim (613)
6. Ilbesheim (521)
7. Jakobsweiler (234)
8. Kirchheimbolanden, Stadt * (7.881)
9. Kriegsfeld (1.095)
10. Marnheim (1.656)
11. Mörsfeld (535)
12. Morschheim (777)
13. Oberwiesen (503)
14. Orbis (707)
15. Rittersheim (203)
16. Stetten (658)
* 5. Verbandsgemeinde Rockenhausen
1. Bayerfeld-Steckweiler (461)
2. Bisterschied (263)
3. Dielkirchen (532)
4. Dörrmoschel (132)
5. Gehrweiler (331)
6. Gerbach (590)
7. Gundersweiler (525)
8. Imsweiler (580)
9. Katzenbach (535)
10. Ransweiler (306)
11. Rathskirchen (219)
12. Reichsthal (113)
13. Rockenhausen, Stadt * (5.495)
14. Ruppertsecken (389)
15. Sankt Alban (331)
16. Schönborn (142)
17. Seelen (169)
18. Stahlberg (184)
19. Teschenmoschel (125)
20. Würzweiler (194)
* 6. Verbandsgemeinde Winnweiler
1. Börrstadt (922)
2. Breunigweiler (454)
3. Falkenstein (221)
4. Gonbach (508)
5. Höringen (713)
6. Imsbach (966)
7. Lohnsfeld (985)
8. Münchweiler an der Alsenz (1.244)
9. Schweisweiler (357)
10. Sippersfeld (1.196)
11. Steinbach am Donnersberg (798)
12. Wartenberg-Rohrbach (559)
13. Winnweiler * (4.711)
Jugendamt Donnersbergkreis
Jugend, Familie und Sport
Abteilung V
Abteilungsleiter P. Günther
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Rockenhausen
August Mustermann
Musterstraße 1
67806 Rockenhausen (Pfalz)
Telefon: 06361 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
P. Günther - Abteilungsleiter Jugend, Familie und Sport / Abteilung V - Jugendamt Donnersbergkreis / Referat 51 Jugendhilfe, Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften und Unterhalt (ab , ..., 2010)
Schmitz - Diplom-Sozialarbeiter / Jugendamt Donnersbergkreis / Abteilungsleiter Referat 53 Allgemeine Soziale Dienste, Pflegekinderwesen, Schutzhilfe, Jugendgerichtshilfe, Kinderschutz, sozialpädagogische Familienhilfe (ab , ..., 2010) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Elsbeth Schmitz - Erziehungshilfen / Pflegekinderwesen / Familiengerichtshilfen / Jugend, Familie und Sport / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010) - "Familiengerichtshilfen" - eine Erfindung aus dem Jugendamt Donnersbergkreis.
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Kathrin Baumgart - Pflegschaften und Beistandschaften für Minderjährige / Unterhaltsbeistandschaften / Vormundschaften / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Maike Horn - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Ruth Raab-Zerger - Pflegekinderwesen / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Isolde Rauer-Bopp - Kinderschutz / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Nikolaus Rudolphi - Jugendgerichtshilfe / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Pia Scheerer - Pflegekinderwesen / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Elsbeth Schmitz - Erziehungshilfen / Pflegekinderwesen / Familiengerichtshilfen / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010) - "Familiengerichtshilfen" - eine Erfindung aus dem Jugendamt Donnersbergkreis. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Schmitz - Diplom-Sozialarbeiter / Jugendamt Donnersbergkreis / Abteilungsleiter Referat 53 Allgemeine Soziale Dienste, Pflegekinderwesen, Schutzhilfe, Jugendgerichtshilfe, Kinderschutz, sozialpädagogische Familienhilfe (ab , ..., 2010)
Andre Schumacher - Pflegschaften und Beistandschaften für Minderjährige / Unterhaltsbeistandschaften / Vormundschaften / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Diana Setzer - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Monika Steingaß - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Wolfgang Tegge - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Frau Throm - Jugendamt Donnersbergkreis (ab , ..., 2010)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Barbara Schubert
Zum Manntal 12
67728 Münchweiler
Telefon: 06302 / 41 02
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Außenstelle von Kirchheimbolanden
Ringstr. 1a
67806 Rockenhausen
Telefon: über 06352 / 4700
E-Mail:
Internet:
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Gruppenarbeit, Krisenintervention
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Donnersbergkreis
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Donnersbergkreis
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Donnersbergkreis
Bericht Rheinpfalz vom 23.08.2008
„Bezug war ihm bewusst"
Bewährungsstrafe und Berufsverbot im „Spatzennest"-Prozess - Gericht spricht auch Worms an
KAISERSLAUTERN (ahb). Mit einem Urteil, das zwischen den Forderungen von Anklage und Verteidigung liegt, ist gestern vor der Großen Jugendkammer Des Landgerichts Kaiserslautern der sogenannte „Spatzennest"-Prozess zu Ende gegangen. Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagte Sozialpädagoge und frühere Kinderheimleiter erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und ein befristetes Berufsverbot.
In 21 Fällen von sexuellem Missbrauch kleiner Mädchen bei einer Freizeit der Kirchengemeinden Ramsen (Donnersbergkreis) Im Sommer 2007 in Österreich hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage erhoben. Zugelassen wurden vom Gericht acht Fälle, vier wies es zurück. In den restlichen neun Fällen laufen noch Ermittlungen. Die seit 29. Juli verhandelten Anklagen endeten gestern in zwei Fällen mit einer Verurteilung. In sechs wurde der jetzt 41-jährige frühere Leiter des Ramser Kinderheims „Spatzennest" freigesprochen.
Wie berichtet, ging es bei den Vorwürfen um das Eincremen und Duschen von Mädchen zwischen sechs und elf Jahren, auch I'm Genitalbereich, sowie um zwei Einläufe mit einem rezeptfreien Mittel. Diese Handlungen seien nur vorgeblich medizinisch und hygienisch notwendig, tatsächlich aber sexuell motiviert gewesen, hatte Staatsanwältin Astrid Gebing argumentiert. Die Verteidiger Helmut Schneider und Hans-Dieter Bäcker vertraten demgegenüber den Standpunkt ihres Mandanten, der im Verlauf der Verhandlung zwar einräumte, eventuell Grenzen überschritten zu haben. Dies sei aber ohne Vorsatz und nur aus Fürsorge geschehen.
Verurteilt wurde der Sozialpädagoge und Krankenpfleger in zwei Fällen wegen Eincremens. Dabei folgte die Kammer dem Bundesgerichtshof, wonach sexuelle Handlungen nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen sein müssen. Die Gesamtumstände relativierten dies in beiden Fällen nicht: Das Eincremen sei nicht notwendig gewesen. Indem der 41-Jährige die Kinder mit der bloßen Hand eingecremt habe, sei zudem die Erheblichkeitsschwelle überschritten worden. Eine tatsächliche sexuelle Motivation spiele keine Rolle. Jedoch sei dem Verurteilten wegen eines früheren Ermittlungsverfahrens der sexuelle Bezug seiner Handlungen bewusst gewesen.
Taten von „geringer Intensität"
Dass Grenzüberschreitungen nicht immer als sexuelle Handlungen eingeordnet werden müssen, machte die Kammer am Beispiel Duschen einer Siebenjährigen deutlich, einer der Fälle, in dem der Sozialpädagoge freigesprochen wurde. Das Berühren im Genitalbereich sei dabei nicht erheblich gewesen, zudem habe er die Verantwortung für die Pflege Des Mädchens gehabt. Bei den Einläufen sah die Kammer die Überlagerung eines sexuellen Bezugs durch die medizinische Notwendigkeit, weil beide Kinder an Verstopfung gelitten hätten.
Wegen der „geringen Intensität der Straftaten" legte die Kammer ein Gesamtstrafmaß von einem Jahr Haft auf Bewährung fest. Sie glaubt, dass sich der Verurteilte nichts mehr zuschulden kommen lässt, weil er das Risiko nun gut einschätzen könne. Denn mit diesem Prozess habe ER erfahren, dass sexueller Missbrauch auch dann öffentlich werden könne, wenn er sich im Betreuungsumfeld abspiele.
Dessen ungeachtet erteilte die Kammer dem Sozialpädagogen ein dreijähriges Berufsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit mit Mädchen unter 14 Jahren. Bei der Abwägung habe nichts gegen ein solches Verbot gesprochen. Die Taten habe der Verurteilte unter Missbrauch seines Berufs begangen. Und er würde wieder solche Taten begehen, wenn er weiterarbeiten dürfte.
Die Prozessparteien behielten sich gestern vor, Revision einzulegen, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Gebing zeigte sich froh über das von ihr beantragte Berufsverbot. Ansonsten hätte sie sich allerdings „etwas mehr vorstellen können". Auf jeden Fall werde die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln. „Nicht sonderlich enttäuscht" waren die Verteidiger Des 41-Jährigen, auch wenn sie auf Freispruch in allen Fällen gehofft hatten. Doch seien gerade die massiveren Vorwürfe vom Tisch und das oberste Ziel, ihren Mandanten vor einer Haftstrafe zu bewahren, erreicht, so Helmut Schneider.
Die Kammer sprach gestern auch den Zusammenhang zwischen dem Verurteilten und den Wormser Missbrauchsprozessen von 1994 bis 1997 an. Wie berichtet, hatte das Jugendamt Worms damals im „Spatzennest" sechs Kinder wegen der Prozesse gegen ihre Eltern untergebracht. Nach den Freisprüchen wollten sie nicht mehr in ihre Familien zurück. Die Schuld daran gaben bundesweite Medien dem Sozialpädagogen: Er habe eine Vorliebe für kleine Mädchen, habe die Kinder emotional von sich abhängig gemacht und entsprechend manipuliert. Das Jugendamt Worms wurde verdächtigt, dies zu decken.
Worms sieht Träger in der Pflicht
Zuletzt im „Spatzennest" untergebracht waren neun Kinder - fünf von ihnen aus Worms -, die aber nicht mehr aus den damaligen Prozessen stammten und auch nicht von den in Kaiserslautern verhandelten Anklagen betroffen waren. Seit der Schließung der Einrichtung Ende 2007 werden sie in anderen Heimen betreut. Die Stadt Worms lehnt es auch nach der gestrigen Verurteilung ab, über frühere Vorwürfe gegen den Heimleiter zu reden. Daneben verweist sie darauf, dass die fortlaufende Überwachung der Eignung des in Heimen eingesetzten Personals dem jeweiligen Träger obliege, Im „Spatzennest"-Fall der Jugendhilfe-Einrichtungen Südwest im südpfälzischen Schwegenheim. Nach Bekanntwerden der jüngsten Vorwürfe habe das Jugendamt sofort reagiert und die Kinder anderswo untergebracht. Bis zu diesem Zeitpunkt im November 2007 habe es aber auch bei dem für die Heimaufsicht zuständigen Landesjugendamt keine Anhaltspunkte für eine frühere Herausnahme gegeben.
HERBERA