Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Kerpen


 

 

Kerpen

Kreisfreie Stadt 

 

 

 

Telefon:

Fax:

 

E-Mail: 

Internet: 

 

 

Internetauftritt der Stadt Kerpen (11/2008)

Visuelle Gestaltung: 

Informationsgehalt: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Jugendamt Kerpen

Das Jugendamt der Stadt Kerpen ist ein eigenständige Jugendamt im Rhein-Erft-Kreis

 

Erzieherische Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Abteilung Erzieherische Hilfen

Jahnplatz 1

50171 Kerpen

Telefon: 02237 / 58-212

Fax: 02237 / 58-102

 

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Kerpen

 

 

Väternotruf Kerpen

August Mustermann

Musterstraße 1

50151 Kerpen

Telefon: 02237 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Helmut Schwarz - Abteilungsleiter der Abteilung Erzieherische Hilfen / Jugendamt Kerpen (ab , ..., 2008)

Telefon: 02237 / 58-212

E-Mail: Helmut.Schwarz@stadt-kerpen.de

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Herr Reiß - Amtsvormund / Jugendamt Kerpen (ab , ..., 2007, 2008) - Tätigkeit auch als Ergänzungspfleger für das Amtsgericht Kerpen - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

Frau Röttgers-Ahlvers - Sozialarbeiterin im Jugendamt Kerpen (ab , ..., 2004. ..., 2007)

Marita Selke - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Kerpen (ab , ..., 2004, ..., 2007) - Tätigkeit auch als Verfahrenspflegerin und Ergänzungspflegerin für das Amtsgericht Kerpen - zu viel freie Zeit die Dame? Frau Marita Selke wird vom Väternotruf nicht empfohlen

 

 

 

Claudia Vallo - Jugendamt Kerpen / Abteilung Erzieherische Hilfen (ab , ..., 2008)

Telefon: 02237 / 58-244

E-Mail: claudia.vallo@stadt-kerpen.de

 

Marlies Breuer

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Telefon: 02237 / 58-224

E-Mail: Marlies.Breuer@stadt-kerpen.de

 

Christa Cornely

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Telefon: 02237 / 58-214

E-Mail: Christa.Cornely@stadt-kerpen.de

 

Stadtteile Türnich, Brüggen und Balkhausen

Margot Froning-Ollefs

Sozialarbeiterin

Telefon: 02237 / 58-215

E-Mail: Margot.Froning-Ollefs@stadt-kerpen.de

 

Thomas Hannemann

Dipl. Sozialarbeiter

Schulsozialarbeiter

Pestalozzistraße 42

Martinusschule

50171 Kerpen

Telefon: 02237 / 929704

E-Mail: schulsozialarbeit@martinusschule.com

 

Stadtteil Kerpen

Joachim Helmke

Dipl.-Sozialarbeiter

Telefon:  02237 / 58-255

E-Mail : Joachim.Helmke@stadt-kerpen.de

 

Stadtteile Buir, Manheim und Blatzheim

Petra Heuser

Sozialarbeiterin

Telefon:  02237 / 58-209

E-Mail: Petra.Heuser@stadt-kerpen.de

 

Stadtteil Sindorf

Ralf Huber

Sozialarbeiter

Telefon: 02237/58-174

E-Mail: Ralf.Huber@Stadt-Kerpen.de

 

Stadtteil Horrem

Katrin Kaltenberg

Sozialarbeiterin

Telefon: 02237 / 58-208

E-Mail: kkaltenberg@stadt-kerpen.de

 

Stadtteil Kerpen

Birgit Kleine-Homann

Sozialarbeiterin

Telefon: 02237 / 58-136

E-Mail: Birgit.Kleine-Homann@stadt-kerpen.de

 

Stadtteile Türnich, Brüggen und Balkhausen

Marianne Köhler

Sozialarbeiterin

Telefon: 02237 / 58-232

E-Mail: Marianne.koehler@stadt-kerpen.de

 

Martina Kretschmann

Bezirkssozialarbeiterin Kerpen

Telefon: 02237 / 58-123

E-Mail: mkretschmann@stadt-kerpen.de

 

Achim Madras

Dipl. Sozialarbeiter

Telefon: 02237 / 58-403

E-Mail: Achim.Madras@stadt-kerpen.de

 

Stadtteil Sindorf

Petra Nauroth

Sozialarbeiterin

Telefon: 02237 / 58-241

E-Mail: Petra.Nauroth@Stadt-Kerpen.de

 

Stadtteil Horrem

Thomas Quaré

Sozialarbeiter

Telefon: 02237 / 58-229

E-Mail: Thomas.Quare@stadt-kerpen.de

 

Stadtteile Buir, Manheim, Blatzheim

Eva Röttgers-Ahlvers

Sozialarbeiterin

Telefon: 02237 / 58-209

E-Mail: Eva.Roettgers-Ahlvers@stadt-kerpen.de

 

Regina Schwäbe

Dipl. Sozialpädagogin

Schulsozialarbeiterin

Mühlengraben 5-7

Gemeinschaftshauptschule Horrem

50169 Kerpen

Telefon: 02273 / 6887125

E-Mail: regina_schwaebe@web.de

 

Kathrin Thiel

Schulsozialarbeiterin

Schulstraße 30-32

Adolf-Kolping-Schule Kerpen

50171 Kerpen

Telefon: 02237 / 925773

E-Mail: k.thiel@aks-kerpen.de

 

Stadtteil Sindorf

Petra Voss-Briegleb

Sozialarbeiterin

Telefon: 02237 / 58-241

E-Mail:  Petra.Voss-Briegleb@Stadt-Kerpen.de

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung beim Jugendamt der Stadt Kerpen

Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind gut geeignet für arme Leute, die sich finanziell keine staatlich unabhängige Beratung leisten können. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Apotheker.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Kerpen

Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis:

Olaf Müller oder Andreas Zimmermann

Tel: 02273 / 5 92 82 63

Fax: 00273 / 5 92 82 59

eMail: erftkreis@vafk.de

Postadresse:

Mittelstrasse 4

50169 Kerpen Horrem

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Kerpen

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Kerpen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Kerpen

 

 

 


 

 

AMT FÜR JUGEND UND SOZIALES (Amt 23)

Die Jugendämter haben aufgrund der Vorgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zu erfüllen. Für das Stadtgebiet Kerpen ist hierfür das Amt für Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Kerpen (Amt 23) zuständig. Genaueres ist in der dortigen Satzung geregelt. Einen Überblick über die angebotenen Hilfen gibt das Sozialadressbuch. Das Amt für Jugend und Soziales ist außerdem Mitglied der Ordnungspartnerschaft im Stadtgebiet Kerpen. Es besteht aus folgenden drei Abteilungen:

Erzieherische Hilfen (Abteilung 23.1)

Die Abteilung 23.1 arbeitet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Die dortigen Mitarbeiter/innen sind Ansprechpartner/innen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien in Problemsituationen. Sie vermitteln Hilfen und schaffen Netzwerke in den Stadtteilen, die den Menschen Möglichkeiten eröffnen, sich selbst zu helfen. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Kerpener Netzwerk statt.

Senioren, Behinderte und Soziale Hilfen (Abteilung 23.2)

Im Bereich Soziales & Bildung finden Senioren und Behinderte ebenso Rat und Hilfe wie Bürgerinnen und Bürger, die sich über die Pflegeberatung und die Betreuungsstelle informieren wollen.

Kinder- und Jugendförderung, Vormund- und Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss (Abteilung 23.3)

Die Abteilung 23.3 koordiniert im Bereich Kultur & Freizeit Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Der Bereich Soziales & Bildung informiert über Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe und Streetwork. Hintergrundinformationen hierzu im Präventionsplan Kerpen und im dazugehörigen Präventionsbericht. Außerdem leistet die Abteilung 23.3 finanzielle Hilfen für Alleinerziehende sowie die Vertretung der rechtlichen Interessen für Kinder allein Erziehender Elternteile. Gleichfalls werden Urkunden über Vaterschaftsfeststellungen sowie Unterhaltsfestsetzungen erstellt.

 

 

Erzieherische Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Zuständigkeit

Abteilung Erzieherische Hilfen

Jahnplatz 1

50171 Kerpen

Telefon: 02237 / 58-212

Fax: 02237 / 58-102

 

Wir sind

Dipl. SozialarbeiterInnen, Dipl. SozialpädagogInnen (z. T. mit Zusatzausbildung), Dipl. VerwaltungswirtInnen und Verwaltungsfachangestellte.

Wir arbeiten in Teams und verfügen über ein fundiertes Wissen in pädagogischen, psychologischen, gesetzlichen und verwaltungstechnischen Fragen.

Eine regelmäßige Reflexion unserer Arbeitsweisen und -Inhalte gewährleistet einen hohen Qualitätsstandard.

Wir haben den Anspruch uns weiterzuqualifizieren und uns modernen Formen sozialen Managements zu öffnen.

Unsere Ziele sind

Das Wohl des Kindes

* Stabilisierung von Familiensystemen

* Förderung von Elternverantwortung

Effektivität

* zeitnaher Einsatz von geeigneten Hilfen

Effizienz

* Ressourcenorientiert

* Kostengünstig (Ausschöpfung vorrangiger Hilfen)

Unsere Aufgaben sind

Beratung nach dem KJHG

*

Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien in speziellen Problemlagen

*

Beratung bei Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten und Erarbeitung von Umgangsvereinbarungen

Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht

Stellungnahmen

*

zum Umgangsrecht

*

zum Sorgerecht

*

in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen

Erzieherische Hilfen...

*

Versorgung in Notsituationen (z.B. Inobhutnahme)

*

Vermittlung von ambulanten Hilfen (z.B. Sozialpädagogisches Zentrum, Erziehungsberatungsstelle)

*

Vermittlung in teilstationäre Hilfen (Tagespflege, Tagesgruppe, z.B. Sozialpädagogisches Zentrum)

*

Vermittlung von stationären Hilfen (Heimerziehung, Vollzeitpflege, sonstige betreute Wohnformen)

Was noch...?

*

Eingliederungshilfe nach dem KJHG (ambulant und stationär)

*

Sozialraumorientierte Arbeit

*

Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur

*

(Re-) Aktivierung und Bündelung der sozialen Kompetenzen

*

Kooperation mit Multiplikatoren

*

Anregung und Förderung von Selbsthilfe

*

Bedarfsanalysen

*

Schulsozialarbeit

*

Schüler-, Lehrer- und Elternberatung

*

Planung, Aufbau und Organisation von Projekten

*

Hilflose Personen

*

Vermittlung von Anlaufstellen u. Hilfen

Wir gewährleisten Fallmanagement

unter Berücksichtigung von...

* Zuständigkeitsklärung

* Objektivität

* ganzheitlicher Betrachtungsweise

* Datenschutz

* kontinuierlicher Hilfeplanung

* Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (angemessen, erforderlich, geeignet)

 

 

 

 


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