Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Kleve


 

 

Kreis Kleve

Der Landrat

Nassauerallee 15-23

47533 Kleve

 

 

Telefon: 02821 / 85-0

Fax: 02821 / 85-500

 

E-Mail: info@kreis-kleve.de

Internet: www.kreis-kleve.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Kleve (08/2011)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Kreis Kleve liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Er gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland. Sitz des Kreises ist die Stadt Kleve. Der Kreis Kleve grenzt im Norden an die Provinz Gelderland (NL), im Nordosten an den Kreis Borken, im Osten an den Kreis Wesel, im Süden an den Kreis Viersen sowie im Westen an die Provinz Limburg (NL).

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Städte und Gemeinden:  

Stand: 31. Dezember 2006

Der Kreis Kleve gliedert sich in 16 kreisangehörige Gemeinden, von denen fünf Mittlere kreisangehörige Städte sind. Für ihre örtlichen Angelegenheiten sind die Gemeinden grundsätzlich selbst zuständig, während der Kreis für kleinere Kommunen örtliche und ansonsten überörtliche Aufgaben übernimmt.

Mittlere kreisangehörige Städte

* Emmerich am Rhein - 29.662 Einwohner - Jugendamt Emmerich - Stadtjugendamt

* Geldern - 33.954 Einwohner - Jugendamt Geldern - Stadtjugendamt

* Goch - 34.076 Einwohner

* Kevelaer - 28.020 Einwohner - Jugendamt Kevelaer - Stadtjugendamt

* Kleve - 49.124 Einwohner - Jugendamt Kleve - Stadtjugendamt

* Rees - 22.578 Einwohner

 

Kreisangehörige Gemeinden

* Bedburg-Hau - 13.026 Einwohner

* Issum - 12.118 Einwohner

* Kalkar - 14.058 Einwohner

* Kerken - 12.889 Einwohner

* Kranenburg - 9.844 Einwohner

* Rheurdt - 6.713 Einwohner

* Straelen - 15.568 Einwohner

* Uedem - 8.468 Einwohner

* Wachtendonk - 7.814 Einwohner

* Weeze - 10.419 Einwohner

 

 

 

Jugendamt Kleve

Kreisjugendamt

 

 

Jugendamt Emmerich - Stadtjugendamt

Jugendamt Kevelaer - Stadtjugendamt

 

Jugendamt Goch

Markt 2

47574 Goch

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Kleve:

 

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Emmerich - Das Amtsgericht Emmerich am Rhein ist zuständig für die Städte Emmerich am Rhein und Rees.

Amtsgericht Geldern - Das Amtsgericht Geldern ist zuständig für die Gemeinden Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk, Weeze

Amtsgericht Kleve (Niederrhein) - Das Amtsgericht Kleve ist zuständig für die Städte Bedburg-Hau, Goch, Kleve, Kranenburg, Kalkar, Uedem

 

 

Väternotruf Kleve

August Mustermann

Musterstraße 1

47533 Kleve

Telefon: 02821 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Herr Unruh - Abteilungsleitung Jugend und Familie im Landkreis Kleve (ab , ..., 2008)

Helmut Holla - Amtsleiter im Jugendamt Geldern / Landkreis Kleve (ab , ..., 2007)

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Dieter van Elsbergen - Jugendamt Kleve (ab , ..., 2006, 2007)

Frank Waitschies - Jugendamt Kleve (ab , ..., 2011)

Frau Wynhoff - Jugendamt Kleve (ab , ..., 2006, ..., 2011)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Turmstr. 36b 

47533 Kleve

Telefon: 02821 / 22891

E-Mail: kleve@efl-bistum-ms.de

Internet: http://www.efl-bistum-ms.de

Träger: Bistum Münster

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen, Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Hoffmannallee 66a 

47533 Kleve

Telefon: 02821 / 7209-30

E-Mail: eb-info@caritas-kleve.de

Internet: http://www.caritas-kleve.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes

Nassauer Allee 15-23 

47533 Kleve

Telefon: 02821 / 85-485

E-Mail:

Internet: http://www.kreis-kleve.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Kleve 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Kleve

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Kleve 

Frauenhaus Kleve

Straße: 

Telefon: 02821 / 12201

47530 Kleve

E-Mail: awo-frauenhaus.kleve@t-online.de

Internet: http://www.awo-kreiskleve.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

 

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Spyckstr. 22-24 

47533 Kleve

Telefon: 02821 / 29292

E-Mail: info@kinderschutzbund-kleve.de

oder: kinderschutzbund-kleve@web.de

Internet:

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung

Ansprechpartner/innen: Petra Majewski (2011: Stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve, Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Kleve)

Elke Gorißen (2011)

Andrea Münnekhoff - tätig auch als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Kleve (2011)

Maria Bildhauer (2011)

http://integration.kreis-kleve.de/beratung_hilfe_detailansicht+M5c162a8f9d6.html

 

 

 

 


 

 

BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle -

Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel

Tel. (0561) 3107-1, Durchwahl -460, Fax -474

e-mail: presse@bsg.bund.de

Internet: http://www.bundessozialgericht.de

 

 

Kassel, den 27. Oktober 2006

Termin-Vorschau Nr. 58/06

Der 7b. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 7. November 2006 über sechs Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu entscheiden. In vier Verfahren soll mündlich verhandelt werden.

A. Mit mündlicher Verhandlung

1) 10.00 Uhr - B 7b AS 14/06 R - P. ./. ARGE Duisburg

Der Kläger begehrt im Hinblick auf die mit der Ausübung des Umgangsrechts mit seinen beiden minderjährigen Kindern verbundenen Kosten für die Zeit ab 1.1.2005 höheres Arbeitslosengeld II (Alg II). Er ist seit 1998 geschieden und lebt allein in Duisburg. Seine beiden, jetzt 14 und 16 Jahre alten Töchter, für die der geschiedenen Ehefrau das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden ist, leben bei ihrer Mutter in Rees/Niederrhein; sie erhielten ebenso wenig wie die frühere Ehefrau des Klägers Leistungen nach dem SGB II oder XII. Die beiden Töchter besuchen den Kläger regelmäßig an Wochenenden (die jüngere Tochter in einem 14-Tages-Rhythmus, die ältere einmal im Vierteljahr) und verbringen dabei jeweils zwei Tage beim Kläger. Darüber hinaus fallen auch Besuche über mehrere Tage während der Schulferien an.

Die Beklagte gewährte dem Kläger für die Zeit vom 1.1. bis 31.3.2005 Alg-II-Leistungen in Höhe von monatlich 753,90 € (Regelleistungen: 345 €, Kosten der Unterkunft und Heizung: 408,90 €). Zusätzliche Leistungen wegen der Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern lehnte sie jedoch ab, weil die Töchter mit dem Kläger keine Bedarfsgemeinschaft bildeten und die Fahrtkosten (eigene Kosten des Klägers zur Abholung der Kinder; Kosten der Kinder selbst) den pauschalierten Regelleistungen des SGB II unterfielen; eine Anspruchsgrundlage für die genannten Leistungen bestehe nicht. Das SG hat die Beklagte unter Einbeziehung der nachfolgenden Bescheide verurteilt, über die bewilligten Leistungen hinaus die Kosten für die 14-tägigen Besuchswochenenden sowie die Kosten für entsprechende Ferienaufenthalte seiner Töchter zu übernehmen. Hiergegen wendet sich die Beklagte mit der vom SG zugelassenen Sprungrevision.

SG Duisburg - S 2 (27) AS 97/05 -

 

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=8ebd11f340380e00d6900febcf251584&Sort=6&nr=9631&linked=pv

 

 


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