Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Telefon: 04541 / 888-0
Fax: 04541 / 888-306
E-Mail: info@kreis-rz.de
Internet: www.herzogtum-lauenburg.de
Internetauftritt des Kreis Herzogtum Lauenburg (08/2011)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist einer von elf Landkreisen in Schleswig-Holstein. Er liegt im Südosten des Landes Schleswig-Holstein, hat eine Fläche von 1.263 km² und erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung von Lübeck bis zur Elbe in einer Länge von 45 km und in West-Ost-Richtung von 35 km. Im Osten grenzt er in einer Länge von rund 86 Kilometern an das Land Mecklenburg-Vorpommern an, im Norden wird er von der Hansestadt Lübeck, im Westen vom Kreis Stormarn und der Hansestadt Hamburg sowie im Süden von der Elbe als Grenze zu Niedersachsen begrenzt.
Zur Zeit leben in unserem Kreis rund 186.800 Einwohner (31.06.2007). Sie verteilen sich auf die Städte Geesthacht, Lauenburg/Elbe, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek, die Gemeinde Wentorf bei Hamburg sowie auf 126 amtsangehörige Gemeinden.
Bundesland Schleswig-Holstein
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2006)
Amtsfreie Gemeinden/Städte
* 1. Geesthacht, Stadt (29.348)
* 2. Lauenburg/Elbe, Stadt (11.591)
* 3. Mölln, Stadt (18.642)
* 4. Ratzeburg, Stadt (13.837)
* 5. Schwarzenbek, Stadt (14.890)
* 6. Wentorf bei Hamburg (11.527)
Ämter mit amtsangehörigen Gemeinden/Städten (* = Sitz der Amtsverwaltung)
* 1. Amt Berkenthin
1. Behlendorf (394)
2. Berkenthin* (2076)
3. Bliestorf (695)
4. Düchelsdorf (153)
5. Göldenitz (231)
6. Kastorf (1203)
7. Klempau (623)
8. Krummesse (1512)
9. Niendorf bei Berkenthin (185)
10. Rondeshagen (854)
11. Sierksrade (307)
* 2. Amt Breitenfelde (Sitz: Mölln)
1. Alt Mölln (869)
2. Bälau (254)
3. Borstorf (292)
4. Breitenfelde (1789)
5. Grambek (409)
6. Hornbek (176)
7. Lehmrade (458)
8. Niendorf/ Stecknitz (632)
9. Schretstaken (505)
10. Talkau (532)
11. Woltersdorf (275)
* 3. Amt Büchen
1. Besenthal (77)
2. Bröthen (274)
3. Büchen* (5483)
4. Fitzen (367)
5. Göttin (48)
6. Gudow (1637)
7. Güster (1210)
8. Klein Pampau (631)
9. Langenlehsten (164)
10. Müssen (967)
11. Roseburg (516)
12. Schulendorf (475)
13. Siebeneichen (248)
14. Tramm (337)
15. Witzeeze (930)
* 4. Amt Hohe Elbgeest
1. Aumühle (3108)
2. Börnsen (3864)
3. Dassendorf* (3079)
4. Escheburg (3254)
5. Hamwarde (764)
6. Hohenhorn (452)
7. Kröppelshagen-Fahrendorf (1090)
8. Wiershop (167)
9. Worth (168)
10. Wohltorf (2317)
11. Sachsenwald (Forstgutsbezirk), gemeindefreies Gebiet
* 5. Amt Lauenburgische Seen (Sitz: Ratzeburg)
1. Albsfelde (54)
2. Bäk (842)
3. Brunsmark (153)
4. Buchholz (232)
5. Einhaus (384)
6. Fredeburg (40)
7. Giesensdorf (92)
8. Groß Disnack (85)
9. Groß Grönau (3547)
10. Groß Sarau (897)
11. Harmsdorf (263)
12. Hollenbek (431)
13. Horst (245)
14. Kittlitz (251)
15. Klein Zecher (248)
16. Kulpin (239)
17. Mechow (90)
18. Mustin (694)
19. Pogeez (381)
20. Römnitz (61)
21. Salem (561)
22. Schmilau (611)
23. Seedorf (518)
24. Sterley (950)
25. Ziethen (995)
* 6. Amt Lütau (Sitz: Lauenburg/Elbe)
1. Basedow (699)
2. Buchhorst (153)
3. Dalldorf (361)
4. Juliusburg (188)
5. Krukow (190)
6. Krüzen (340)
7. Lanze (383)
8. Lütau (728)
9. Schnakenbek (842)
10. Wangelau (207)
* 7. Amt Sandesneben-Nusse
1. Duvensee (531)
2. Grinau (315)
3. Groß Boden (210)
4. Groß Schenkenberg (556)
5. Klinkrade (567)
6. Koberg (760)
7. Kühsen (395)
8. Lankau (476)
9. Labenz (855)
10. Linau (1172)
11. Lüchow (199)
12. Nusse (1010)
13. Panten (689)
14. Poggensee (360)
15. Ritzerau (277)
16. Sandesneben* (1623)
17. Schiphorst (586)
18. Schönberg (1315)
19. Schürensöhlen (161)
20. Siebenbäumen (688)
21. Sirksfelde (316)
22. Steinhorst (574)
23. Stubben (414)
24. Walksfelde (185)
25. Wentorf A.S. (703)
* 8. Amt Schwarzenbek-Land (Sitz: Schwarzenbek)
1. Basthorst (394)
2. Brunstorf (623)
3. Dahmker (156)
4. Elmenhorst (906)
5. Fuhlenhagen (305)
6. Grabau (291)
7. Groß Pampau (134)
8. Grove (252)
9. Gülzow (1288)
10. Hamfelde (469)
11. Havekost (146)
12. Kankelau (218)
13. Kasseburg (535)
14. Kollow (651)
15. Köthel (294)
16. Kuddewörde (1377)
17. Möhnsen (537)
18. Mühlenrade (191)
19. Sahms (366)
Jugendamt Herzogtum Lauenburg
Kreisjugendamt
Jugendhilfeausschuss Kreis Herzogtum Lauenburg:
Anschrift
Maren Rössner
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 / 888-627
Mail: roessner@kreis-rz.de
http://www.herzogtum-lauenburg.de/index.phtml?mNavID=1814.7&sNavID=1814.126&La=1
Zuständige Amtsgerichte:
Amtsgericht Geesthacht - Eingliederung des Amtsgericht Geesthacht zum 01.04.2007 in das Amtsgericht Schwarzenbek
Amtsgericht Mölln - Eingliederung des Amtsgericht Mölln zum 01.04.2008 in das Amtsgericht Ratzeburg.
Väternotruf Ratzeburg
August Mustermann
Musterstraße 1
23909 Ratzeburg
Telefon: 04541 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Heike Hauschild - Jugendamt Ratzeburg (ab , ..., 2010)
Frau Reichert - Jugendamt Schwarzenbek (ab , ..., 2010)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
pro familia
Rudolf-Messerschmidt-Str. 8
21502 Geesthacht
Telefon: 04152 / 72924
E-Mail: geesthacht@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sexualberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Partnerberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Krisenintervention
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Erziehungsberatungsstelle
Otto-Brügmann-Str. 8
21502 Geesthacht
Telefon: 04152 / 8098-40
E-Mail: ebg@kreis-rz.de
Internet: http://www.kreis-rz.de
Träger: Landkreis
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Partnerberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Jugendberatung
Fachdienst Soziale Dienste Regionalgruppe Süd
Otto-Brügmann-Str. 8
21502 Geesthacht
Telefon: 04152 / 8098-60
E-Mail: barthel@kreis-rz.de
Internet: http://www.herzogtum-lauenburg.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Lauenburg
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Herzogtum Lauenburg
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Herzogtum Lauenburg
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
von Gruppen und Einrichtungen der psychosozialen Versorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg
Jugendhilfeausschuss Kreis Herzogtum Lauenburg:
Anschrift
Maren Rössner
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 / 888-627
Mail: roessner@kreis-rz.de
http://www.herzogtum-lauenburg.de/index.phtml?mNavID=1814.7&sNavID=1814.126&La=1
Ausschussmitglieder mit Stand vom 22.08.2011:
Christiane Gehrmann Ausschussvorsitzende CDU 26.06.2008
Dorothea Salkowsky stellv. Ausschussvorsitzende SPD 26.06.2008
Andreas Rosteck Ausschussmitglied CDU 26.06.2008
Andrea Tschacher Ausschussmitglied CDU 26.06.2008
Lennart Fey Ausschussmitglied SPD 26.06.2008
Anna Granz Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen 26.06.2008
Birgit Schröder beratendes Mitglied nach KrO Die Linke 29.03.2010
Jutta Paul beratendes Mitglied mit Stimmrecht Vertreterin Jugendverbände 26.06.2008
Jens Pechel beratendes Mitglied mit Stimmrecht Vertreter Jugendverbände 26.06.2008
Peter Perthun beratendes Mitglied mit Stimmrecht Vertreter Wohlfahrtsverbände 26.06.2008
Heiko Steiner beratendes Mitglied mit Stimmrecht Vertreter Wohlfahrtsverbände 26.06.2008
Susanne Itzerott beratendes Mitglied nach KrO FDP 26.06.2008
Dr. Gisela Happ beratendes Mitglied ohne Stimmrecht Amtsgericht 26.06.2008
Chris Kühnau beratendes Mitglied ohne Stimmrecht Kreiselternvertreterin KiTa 09.12.2010
Cornelia Levin-Geldermann beratendes Mitglied ohne Stimmrecht Kirchenvertreterin 26.06.2008
Astrid Thiele-Petersen beratendes Mitglied ohne Stimmrecht Kirchenvertreterin 26.06.2008
Rüdiger Jung beratendes Mitglied ohne Stimmrecht FB 2 01.06.2008
Horst Kühl stellv. Ausschussmitglied CDU 26.06.2008
Michael Rebling stellv. Ausschussmitglied CDU 26.06.2008
Frank Schmeil stellv. Ausschussmitglied CDU 11.06.2009
Michael Grönheim stellv. Ausschussmitglied SPD 09.12.2010
Bärbel Kersten stellv. Ausschussmitglied SPD 26.06.2008
Gitta Neemann-Güntner stellv. Ausschussmitglied SPD 26.06.2008
Bettina Best stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen 26.06.2008
Waltraud Clasen stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen 26.06.2008
Burckhard Peters stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen 26.06.2008
Rolf Ertl stellv. beratendes Mitglied nach KrO Die Linke 15.03.2011
Michael Schröder stellv. beratendes Mitglied nach KrO Die Linke 29.03.2010
Ellen Streitbörger stellv. beratendes Mitglied nach KrO Die Linke 29.03.2010
Anne Christina Remus stellv. beratendes Mitglied nach KrO FDP 26.06.2008
Alexander Frädrich stellv. Ausschussmitglied Wohlfahrtsverbände 10.03.2011
Eric Janssen stellv. Ausschussmitglied Vertreter Jugendverbände 26.06.2008
Petra Löding stellv. Ausschussmitglied Vertreterin Jugendverbände 26.06.2008
Birgitte Wiech stellv. Ausschussmitglied Vertrerin Wohlfahrtsverbände 26.06.2008
Uwe Münning stellv. beratendes Mitglied Amtsgericht 26.06.2008
Doris Piepel stellv. beratendes Mitglied Kirchenvertreterin 26.06.2008
Ute Ritter stellv. beratendes Mitglied ohne Stimmrecht Kreiselternvertreterin 09.12.2010
http://www.herzogtum-lauenburg.de/index.phtml?mNavID=1814.7&sNavID=1814.126&La=1
Dr. Gisela Happ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Ratzeburg (ab 01.08.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 unter dem Namen Manske als Richterin am Amtsgericht Ratzeburg aufgeführt. Ab 26.06.2008 Beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Herzogtum Lauenburg - http://www.herzogtum-lauenburg.de/index.phtml?mNavID=1814.7&sNavID=1814.126&La=1
n-online/lokales vom 08.10.2008
Eine Tochter sucht ihren Vater: Die Spur führt nach Mölln
Eine Frau sucht ihren Vater, den sie noch nie im Leben gesehen hat – und der wohnt möglicherweise in Mölln. Einige Indizien deuten jedenfalls darauf hin.
Die Frau ist Monika Lischke und wurde am 4. Juli 1971 im Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen geboren. Ihre Mutter hieß damals Brunhilde Wiezorek, geboren am 6. Februar 1945.
Frau Wiezorek, vor einiger Zeit gestorben, hat ihrer Tochter so gut wie nichts über deren Vater erzählt. Er sei längst tot – das war schon fast alles, was die kleine Monika über ihn zu hören bekam.
Doch die Aussage stimmte nicht, wie Monika Lischke heute weiß. Sie erfuhr von einer Patentante einiges, was ihre Mutter ihr nie gesagt hatte: Die Mutter hatte 1970 ein Verhältnis mit einem verheirateten, aber kinderlosen Mann. „Er war im gehobenen Dienst in der damaligen Bundeswehrverwaltungsschule im nordrhein-westfälischen Siegen tätig“, erklärt Monika Lischke. Nach ihrer Geburt sollen sich ihr leiblicher Vater und ihre Mutter noch einige Male getroffen haben, doch dann trennte sich das Paar – der Mann entschied sich für seine Ehefrau.
Kurz darauf, 1972, wurde die Bundeswehrverwaltungsschule in Mölln eröffnet. „Sehr viele Mitarbeiter der Schule in Siegen, die Karriere machen wollten, sind damals nach Mölln gewechselt oder sind dorthin versetzt worden. Es spricht vieles dafür, dass auch mein Vater darunter war“, sagt Monika Lischke.
Ihr Wunsch, nach fast vier Jahrzehnten endlich ihren Vater kennenzulernen, ist bei der Frau aus Siegen inzwischen riesengroß geworden: „Vielleicht kann man es nachempfinden, wie es ist, sein Leben lang nur einen Teil seiner Herkunft zu kennen und nicht zu wissen, wer der andere Teil ist.“ Sie wandte sich an verschiedene Dienststellen der Bundeswehr, doch dort konnte man ihr nicht weiterhelfen: „Mir ist ja noch nicht einmal der Name meines Vaters bekannt“, klagt die 37-Jährige. Sie hält es auch für denkbar, dass ihr Vater irgendwann noch einmal versucht hat, Verbindung zu ihrer Mutter aufzunehmen, doch die hatte 1973 geheiratet und den Namen ihres Mannes angenommen, so dass der Kontakt vielleicht nicht klappte.
Als „letzte Chance“ sieht sie jetzt diesen Artikel in den LN: „Ich hoffe ganz stark, dass mein Vater heute noch im Lauenburgischen wohnt und sich an Brunhilde Wiezorek aus Siegen erinnert.“ Falls das stimmt oder falls jemand einen Mann kennt, der 1972 von Siegen nach Mölln wechselte und auf den die oben beschriebenen Lebensumstände zutreffen, der möge Monika Lischke unter Telefon 01 51/12 14 34 13 anrufen.
http://www.ln-online.de/regional/2476043
Ordensschwester Mia
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Sonntag, 8. Juni 2008 21:23
An: ...
Betreff: Re: [papa-info] Kinder von Nonnen gequält
Hallo an alle,
ich habe als Kind erlebt, wie eine verhärmte sogenannte christliche Ordensschwester Kindergarten-Leiterin war Name: Schwester Mia. Prügel, Demütigung und Druck war ihre Methode mit den Kindern. Das ganze habe ich erlebt in den Jahren 1960 bis 1964 in Büchen, Kreis Lauenburg (also im Norden Deutschlands).
Aus gutem Grund weiß ich eins: Der gläubige Mensch ist genauso gut und auch schlecht, oder gar ein Schwein, wie es unter Atheisten der Fall ist!
Der Atheist hat meistens sogar einen menschlichen Vorteil: Er kann tolerant sein. Der überzeugte oder gar fanatische Christ nicht.
Gruß ...
Doppelmord bleibt ungestraft
Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt
Von Ulf B. Christen
Lübeck/Geesthacht -
Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wird nicht bestraft. "Wir haben das Verfahren wegen Totschlags eingestellt", sagte der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz dem Hamburger Abendblatt. Die Rechtslage lasse nicht zu, dass die Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.
Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter im Hoogezand-Sappemeer-Ring ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Ihr Bruder kam Minuten später in die Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.
Wie es zum Familiendrama kam, wurde erst acht Wochen später klar, als die Polizei die Täterin in der Klinik vernehmen konnte. Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern "krankhafte Züge". Psychologen halten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen.
Die psychiatrischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.
Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.
"Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen", sagte Schultz. Die Angehörigen der Kinder können aber Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen und so möglicherweise doch noch einen Prozess erzwingen. Die Täterin lässt sich derzeit psychiatrisch behandeln - ambulant und freiwillig.
erschienen am 3. September 2004
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html
Kommentar Väternotruf:
Eine Frau ersticht ihre beiden Kinder, ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennen gelernt hat, behauptet, die Frau hätte "zur zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung" gehabt. Woher will der Gutachter das wissen, wenn er, wie gesagt, zum Tatzeitpunkt gar nicht bei ihr war? Oder ist d er Gutachter etwa der Ehemann der tötenden Mutter und hat dabei zugesehen, als sie die Kinder abstach?
" Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr." - Das ist ja nun der größte Unsinn. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind denn dass für inkompetente Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können. Oder ist die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden, so dass eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen ist?
Die ganze Sache stinkt zum Himmel. Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, wird angeklagt, so etwa wegen fahrlässiger Tötung:
Strafprozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat begonnen
Traunstein (dpa) - Zwei Jahre nach dem Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat vor dem Landgericht Traunstein der Strafprozess um die Schuldfrage begonnen. Bei dem Unfall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Zwei Architekten und zwei Bauingenieure sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, der Prozess gegen einen Angeklagten wurde aber abgetrennt. Die Ermittlungen ergaben, dass Luftfeuchtigkeit und Regenwasser die fehlerhaft geplante Dachkonstruktion aus Holz beschädigt hatten.
"Die Welt", 28.01.2008
Wenn sogar "Zwei Architekten und zwei Bauingenieure" angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.
Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie - so wie Kinder - logischerweise auch nicht strafmündig.
Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.
Archiv
Aus FOCUS Nr. 20 (1993)
FOCUS Magazin > Archiv > 1993 > Nr. 20 > Deutschland
MÖLLN-PROZESS
Die Skinheads von nebenan
Nach dem Mord an drei Türkinnen stehen jetzt zwei Rechtsradikale vor Gericht
Von Axel Kintzinger
Lars, Ulrich und der Schwarze Peter
Wenn Michael Peters und Lars Christiansen von einem Anfang Mai gefällten Urteil der Osnabrücker Jugendkammer hören, dürfte ihnen angst und bange werden. Dort wurden zwei zur Tatzeit 17 Jahre alte Jugendliche zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sie hatten, eine Woche nach dem Möllner Anschlag vom 23. November, ein Asylbewerberheim in Lingen anzünden wollen.
Ein vergleichsweise hartes Urteil: Die Molotow-Cocktails waren nicht explodiert, und das Gericht hatte die beiden Täter als „völlig ahnungslos und unpolitisch“ bezeichnet – Attribute, die Generalbundesanwalt Alexander von Stahl für die wegen Mordes und Brandstiftung angeklagten Peters und Christiansen nicht gelten läßt.
Beide sind einschlägig bekannt. Peters, 25, hatte es in der schleswig-holsteinischen NPD schon einmal zum stellvertretenden Kreisvorsitzenden von Lauenburg gebracht. Christiansen, 19, nervte Eltern und Nachbarn mit seiner Vorliebe für Neonazi-Bands wie „Kraftschlag“ oder die „Böhsen Onkelz“.
Ein Song, der nach Lars Christiansens eigener Aussage „eine Art Antriebskraft“ darstellte, endet mit der Strophe: „Wir sind stolz / keiner kann uns leiden / doch wir lieben nur unser Land / darum haben wir aus Wut und Trotz / das Asylantenheim unserer Stadt abgebrannt.“
Zumindest Michael Peters beging nach Erkenntnis der Strafverfolger in Mölln nicht seinen ersten Brand anschlag auf Asylantenwohnheime. Attentate im früheren Grenzort Gudow und im nahegelegenen Kollow werden ihm zur Last gelegt. Bereits 1990 verurteilte ihn das Amtsgericht Mölln wegen gefährlicher Körperverletzung: Peters hatte den achtjährigen Sohn eines jugoslawischen Asylbewerbers mit Tritten und einem Steinwurf an den Kopf mißhandelt.
Dennoch beteuern Nachbarn, Lehrer und nicht zuletzt die Eltern, von Peters- Entwicklung zum militanten Rechts- radikalen nichts oder nur wenig mitbekommen zu haben. Sie haben es für einen Spleen gehalten, daß Peters mit millimeterkurzen Haaren, Tarnanzug und Springerstiefeln den einzigen Skinhead in der 900-Seelen-Gemeinde Gudow markierte. Sie haben sich nichts dabei gedacht, daß Peters zu allen möglichen Gelegenheiten die Reichskriegsflagge aus dem Fenster seiner Wohnung hängte. Und sein Vermieter hatte sich zuletzt nur an den häufigen Saufgelagen gestört, die Peters und seine Kumpane grölend mit einem Marsch durchs Dorf abschlossen. Die Räumungsklage schickte er Peters nur deswegen ins Haus, weil der die gemieteten vier Zimmer zunehmend „verwohne“.
Ansonsten nur gute Worte über den Jungen, der schon in der Grundschule scheiterte, auf eine Sonderschule abgeschoben wurde, sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser hielt, von Sozialhilfe lebte und zu Silvester das neue Jahr unüberhörbar mit einem kräftigen „Heil Hitler!“ begrüßte. Immer höflich sei er gewesen, selbst im Suff habe er sich nie ausfällig benommen. „Wieviel verdrängen ehrenwerte Bürger“, fragte Sabine Sütterlin in der Züricher „Weltwoche“, „wenn sie etwas nicht wahrhaben wollen?“
Vater und Stiefmutter von Peters- mutmaßlichem Mittäter Lars Christiansen haben dagegen sehr wohl gewußt, daß sich der Junge nicht so entwickelt wie gewünscht. Und sie versuchten, darauf zu reagieren. Vater Ralf Christiansen, frühpensionierter Landesbeamter, hat sich 1986 nach dem Umzug der Familie von Eutin nach Mölln viel Zeit dafür genommen, Lars das Einleben in die neue Um gebung zu erleichtern.
Die elterliche Wohnung war denn später auch der einzige Ort außerhalb der Skinhead-Treffs, an dem der Jugendliche seine wachsende Abneigung gegen Ausländer offen aussprach. „Die nehmen uns die Wohnungen und die Arbeitsplätze weg“, sagte Lars, der über einen festen Ausbildungsplatz als Einzelhandelskaufmann und eine Dachwohnung in Mölln verfügte.
An ihn herangekommen sind Vater und Stiefmutter zuletzt jedoch nicht mehr. Fragen über die tätowierten Skinheads, die nach und nach in der Mittelschichtfamilie auftauchten, blockte Lars ebenso konsequent ab wie die Kritik an den rechtsradikalen Plakaten, die plötzlich an seinen Wänden klebten. Aber die Eltern bohrten nicht nach. Für sie entsprach Lars nicht den typischen Neonazis, über deren vermehrtes Auftreten sie aus den Zeitungen oder dem Fernsehen erfuhren.
Ihr Sohn war eher zu leise als zu laut, hatte immerhin die Realschule geschafft, wurde von seinem Chef, dem Filialleiter des Supermarkts, als fleißig und gründlich gelobt. Dieses Bild von Lars ist wohl der Grund, warum Ralf und Ursel Christiansen noch heute an seine Unschuld glauben.
Der 19jährige beteuert, am Tatabend zu Hause gelegen und sich bis Mitternacht eine Sendung im NDR angehört zu haben, über die er auch detailliert Auskunft geben kann. Bereits im vergangenen Sommer will er sich von der Gruppe um Michael Peters getrennt haben. Tatsächlich war Lars an keinem der Atten tate beteiligt, derer Peters für die Zeit vor Mölln beschuldigt wird. Auch die ehemals kurzgeschorenen Haare hatte er bereits wieder nachwachsen lassen.
Die Last der Indizien wiegt dennoch schwer. Zum einen wird Lars von Michael Peters als Mittäter angegeben, zum anderen hatte er selbst bereits ein Geständnis unterschrieben – nach seiner heutigen Darstellung das Ergebnis von 20 bis 25 Stunden harter Vernehmung an drei Tagen. Er widerrief.
Für die ermittelnden Staatsanwälte ist dieser Schritt jedoch ohne Belang. Denn, so unterstreichen sie ihre Beschuldigung, Lars Christiansen habe in seinem Geständnis mehr detaillierte Aussagen über Tatort und Tatablauf geliefert, als je ein Außenstehender vom Hörensagen erfahren haben könnte.
Das Wichtigste jedoch, was der in dieser Woche beginnende Prozeß leisten könnte, wäre, die Hintergründe oder gar Hintermänner des Neonazi-Milieus dieser Gegend aufzuhellen. Polizei und Verfassungsschutz hatten sich bei dem Versuch, die Möllner Szene zu durchleuchten, vor dem Möllner Anschlag nicht mit Ruhm bekleckert. Höhepunkt der Ermittlungspannen: Sechs Tage von Mölln war Peters trotz des dringenden Verdachts auf mehrfachen Mordversuch nicht in Untersuchungshaft genommen worden.
Gegen die Peters-Truppe wurde erst nach Mölln, nicht aber schon nach den Brandanschlägen auf Asylbewerberheime in Gudow und Kollow wegen „Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung“ ermittelt.
Erst nach dem Mord an Ayse Yilmaz, Yeliz und Bahide Arslan, der Deutschland mehr noch als die Ereignisse von Rostock in die internationalen Schlagzeilen brachte, übernahm Generalbundesanwalt von Stahl erstmals Ermittlungen gegen Rechtsradikale.
Bis zu diesem Zeitpunkt ging Karlsruhe davon aus, daß es sich bei Neonazis nicht um organisierte terroristische Gruppen handelt – auch nach Hoyerswerda, nach den Morden von Eberswalde, Hünxe, Magdeburg.
Ob das Oberlandesgericht Schleswig unter Vorsitz von Richter Hermann Ehrich es schafft, auch Strukturen der nordostdeutschen Neonazi-Szene aufzudecken? Zweifel sind angebracht. Denn wenige Tage vor Prozeßeröffnung meldete sich neben Christiansens Pflichtverteidiger Wolfgang Ohnesorge aus Lübeck noch ein Anwalt beim Oberlandesgericht Schleswig: Rolf Bossi, selbsternannter Mann für schwere Fälle aus München, steigt als zweiter Verteidiger für Lars Christiansen in das Verfahren ein. Er liebt die Show, den großen Auftritt vor Fernsehkameras und Mikrofonen. Bei längst nicht allen Richtern hat Bossi damit zuletzt Eindruck schinden können.
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