Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Neustadt an der Waldnaab
Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Landratsamt Dienstgebäude B - Neues Schloss
Hausanschrift: Stadtplatz 38
92660 Neustadt a. d. Waldnaab
Telefon: 09602 / 79-0
Fax: 09602 / 79-800
Landratsamt Dienstgebäude A - Altes Schloß
Hausanschrift:
Stadtplatz 36
92660 Neustadt a. d. Waldnaab
Telefon: 09602 / 79-0
Fax: 09602 / 79-800
E-Mail: poststelle@neustadt.de
Internet: www.neustadt.de
Internetauftritt des Landkreis Neustadt an der Waldnaab (12/2009)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab (amtlich: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab) liegt im Norden des bayerischen Regierungsbezirks der Oberpfalz. Benachbart sind im Norden der Landkreis Tirschenreuth, im Osten der tschechische Plzeňský kraj, im Süden die Landkreise Schwandorf und Amberg-Sulzbach sowie im Westen der Landkreis Bayreuth. Die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz ist rundum vom Landkreis Neustadt umgeben. Die Landkreise Neustadt und Tirschenreuth und die Stadt Weiden bilden die Region Nordoberpfalz.
Bundesland Bayern
Städte und Gemeinden:
(Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2007)
Städte
1. Eschenbach in der Oberpfalz (4025)
2. Grafenwöhr (6822)
3. Neustadt am Kulm (1301)
4. Neustadt an der Waldnaab (6019)
5. Pleystein (2639)
6. Pressath (4585)
7. Vohenstrauß (7681)
8. Windischeschenbach (5433)
Märkte
1. Eslarn (2937)
2. Floß (3521)
3. Kirchenthumbach (3319)
4. Kohlberg (1260)
5. Leuchtenberg (1311)
6. Luhe-Wildenau (3435)
7. Mantel (3009)
8. Moosbach (2511)
9. Parkstein (2320)
10. Tännesberg (1553)
11. Waidhaus (2421)
12. Waldthurn (2088)
Gemeinden
1. Altenstadt an der Waldnaab (5011)
2. Bechtsrieth (1072)
3. Etzenricht (1634)
4. Flossenbürg (1720)
5. Georgenberg (1436)
6. Irchenrieth (1155)
7. Kirchendemenreuth (909)
8. Pirk (1839)
9. Püchersreuth (1624)
10. Schirmitz (2090)
11. Schlammersdorf (913)
12. Schwarzenbach (1152)
13. Speinshart (1141)
14. Störnstein (1483)
15. Theisseil (1238)
16. Trabitz (1385)
17. Vorbach (1047)
18. Weiherhammer (3968)
Jugendamt Neustadt an der Waldnaab
Kreisjugendamt
Zacharias-Frank-Str. 14
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Telefon 09602 / 79-270
Fax: 09602 / 79-802
E-Mail: Kreisjugendamt@neustadt.de
Internet: www.neustadt.de/jugendamt
Amtsgerichte mit Zuständigkeit für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab:
Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Klaus Egelseer - Amtsleiter im Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Diplom-Sozialpädagoge (ab , ..., 2008)
Bernd M. Zielonka - Stellvertreter Amtsleiter im Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Diplom-Sozialpädagoge (ab , ..., 2008)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Höfer - Jugendamt Neustadt an der Waldnaab (ab , ..., 2008)
Martina Hirn - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2008) - zuständig für die Gemeinden Schlammersdorf, Speinshart, Trabitz, Vorbach
Eva-Maria Höcht - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Neustadt a.d. Waldnaab, Windischeschenbach
Barbara Hösl - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2008) - zuständig für die Gemeinden Altenstadt a.d. Waldnaab, Bechtsrieth, Etzenricht, Irchenrieth, Kirchendemenreuth, Kohlberg, Luhe-Wildenau, Mantel, Parkstein, Pirk, Schirmitz
Norbert Meister - Diplom-Sozialpädagoge / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Eschenbach i.d. OPf., Pressath, Weiherhammer
August Schmidt - Diplom-Sozialpädagoge / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Kirchenthumbach, Neustadt am Kulm
Carolin Schmidt - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Floß, Flossenbürg, Georgenberg, Grafenwöhr, Leuchtenberg, Püchersreuth, Schwarzenbach, Störnstein, Tännesberg, Theisseil, Waldthurn
Christina Schöfer - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Eslarn, Moosbach, Pleystein, Vohenstrauß, Waidhaus
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Neustadt an der Waldnaab
05. November 2008 - Pressemitteilung 14/08
Keine Bewährung nach Vereinbarung des Missbrauchs eines Babys
Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat einem 26-jährigen Landkreisbürger Bewährung versagt, der für 700,- € ein Baby zum sexuellen Missbrauch überlassen bekommen wollte. Das Gericht sah wegen der Schwere der Tat den Vollzug der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten für erforderlich an.
Das Landgericht Weiden i.d.OPf. hat am 4. November die Berufung eines 26-Jährigen aus dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaabb gegen ein Urteil des Amtsgerichts Weiden i.d.Opf. vom 28.02.2008 verworfen. Der Angeklagte war damals wegen Verabredung zu einem Verbrechung und Besitz kinderpornographischer Schriften, begangen im Juli 2007, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden. Er hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts einer 23-jährigen Mutter 700,- € angeboten, wenn diese ihm ihr 7 Monate altes Mädchen für sexuelle Handlungen zur Verfügung stelle. Bei einem vereinbarten Treffen in der Wohnung der Mutter zeigte der Angeklagte das Geld vor, verließ dann aber aus Furcht vor Entdeckung die Wohnung, als die Mutter des Kindes vorgab, ihr Kleinkind erst aus einer Nachbarwohnung holen zu müssen. Tatsächlich befand sich das Kind zum damaligen Zeitpunkt in der Obhut von Pflegeeltern und hatte mit der leiblichen Mutter nur beaufsichtigten Umgang. Bei einer im Rahmen der Ermittlungen erfolgten Wohnungsdurchsuchung waren auf dem Computer des Angeklagten zudem kinderpornographische Bilder gefunden worden. Die Ermittlungen waren dadurch in Gang gekommen, dass die Mutter des Kleinkindes die Polizei über den Sachverhalt informierte.
Ziel des Angeklagten im Berufungsverfahren war es, eine Aussetzung der verhängen Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erreichen. Die 2. Strafkammer unter Vorsitz von VPräsLG Josef Sertl hat zur Klärung der Schuldfähigkeit des Angeklagten und einer etwaigen Wiederholungsgefahr ein Sachverständigengutachten erholt. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten eine Störung der Sexualpräferenz im Sinne einer Pädophilie vorliege, die jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit zur Tatzeit geführt habe. Wegen des Risikos erneuter pädophiler Taten empfahl der Sachverständige dringend eine sexualmedizinische Behandlung.
Die Kammer sah in ihrem Urteil die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewährung für nicht gegeben an. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr fordert das Gesetz besondere Umstände nach Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten. Hierfür reichte der Kammer die Therapiebereitschaft des Angeklagten, der bislang einen Termin bei einem Sexualtherapeuten wahrgenommen hat, ebenso nicht aus wie die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und sozial eingeordnet in einer langjährigen Beziehung lebt. Vielmehr erfordert die Schwere der Tat nach Ansicht der Kammer den Vollzug der Freiheitsstrafe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/wen/presse/archiv/2008/01666/