Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Neuwied


 

 

Stadt Neuwied

Engerser Landstrasse 17

56564 Neuwied

 

 

Telefon: 02631 / 802-0

Fax: 02631 / 802-323

 

E-Mail: stadtverwaltung@neuwied.de

Internet: http://stadt-neuwied.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Neuwied (10/2010)

Visuelle Gestaltung: unbefriedigend

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: fehlt

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Stadtteile:

 

 

Jugendamt Neuwied

Stadtjugendamt

 

Amt für Jugend und Soziales

Amtsleiter Wolfgang Hartmann

Heddesdorfer Str. 35

56564 Neuwied

Tel.: 02631/802-286

Fax: 02631/802-466

E-mail: jugendamt@neuwied.de

 

Abteilg. für Soziale Dienste

Abteilungsleiterin Sieglinde Raabe

Tel.: 02631/802-374

 

Abteilung für Soziales und Vormundschaftswesen

Abteilungsleiter N.N.

Tel.: 02631/802-278

 

Abteilung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Abteilungsleiter Karl Oster

Tel.: 02631/802-341

 

Abteilung für Kinder- und Jugendförderung

Abteilungsleiter Jürgen Gügel

Heddesdorfer Str. 35

56564 Neuwied

Tel.: 02631/3989-30

Fax: 02631/802-450

E-mail: kijub@neuwied.de

 

 

 

Zuständiges Amtsgericht: 

Amtsgericht Neuwied

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Nörling - Stadtjugendamt Neuwied (ab , ..., 2009)

Anja Piquardt - Stadtjugendamt Neuwied (ab , ..., 2010)

Frau Schweinert - Stadtjugendamt Neuwied (ab , ..., 2009)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Lebensberatung Neuwied

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier

Markstraße 1

56564 Neuwied

Telefon: 02631 / 22031

Fax: 02631 / 22032

E-Mail: Kontakt:lb.neuwied@t-online.de

Internet: http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SID=2AB8142DF6C447282132427DE7EC7D91&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=1600

 

Mitarbeiter/innen:

Andreas Markert - Dipl.-Psychologe, Leiter der Beratungsstelle, Psychologischer Psychotherapeut, Systemischer Familientherapeut (IGST), Traumaberater und -therapeut (ZPTN).

Stefanie Best - Dipl.-Sozialarbeiterin, Erziehungs-, Paar-, Trennungs- und Lebensberatung

Rüdiger Dolle - Dipl.-Sozialarbeiter (FH), Erziehungsberatung mit Kindern und Familien, Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Jürgen Drescher - Dipl.-Psychologe, Grundausbildung in Gesprächspsychotherapie (GwG) und Verhaltenstherapie (DGVT), methoden-integrative Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien

Rosemarie Keuler-Breit - Dipl.-Pädagogin, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), systemische Familientherapeutin (DGSF), Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien

Sandra Löcher - Dipl.-Sozialarbeiterin (FH), Erziehungs-/Familienberaterin (bke), Erziehungsberatung, Trennungs-/Scheidungsberatung, in Elternzeit bis Oktober 2009

 

Matthias Weber - Diplom-Psychologe und Psychotherapeut, ehemaliger Leiter der Lebensberatungsstelle Neuwied (2002, ..., 2008 - Ruhestand)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Neuwied

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

Männerhaus Neuwied

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Neuwied noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

 

Frauenhaus Neuwied

 

 


 

 

 

Versuchtes Tötungsdelikt am 28.01.2009 in Neuwied - Anklage erhoben

Erstmitteilung

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen gegen einen 43jährigen Mann aus Neuwied zum Landgericht Koblenz erhoben.

Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 28.01.2009 versucht zu haben, seine 43jährige Ehefrau im Rahmen einer zunächst geführten verbalen Auseinandersetzung zu töten.

Am Vormittag des 28.01.2009 kam es im gemeinsam bewohnten Haus in Neuwied zu einem Streit zwischen den Eheleuten, in deren Verlauf der Angeschuldigte ein Messer ergriff und damit versuchte, auf seine Ehefrau einzustechen. Zuvor hatte er in nicht unerheblichem Maße dem Alkohol zugesprochen. Es gelang der Ehefrau jedoch, dem Angeschuldigten das Messer zu entwenden. Sodann ergriff er einen etwa 6 kg schweren Betonpflasterstein und schlug diesen der auf dem Boden liegenden Ehefrau wuchtig auf den Kopf, um sie zu töten. Diese verlor aufgrund der heftigen Schlagwirkung das Bewusstsein. Der Angeschuldigte schlug indes noch mindestens ein weiteres Mal zu, bis er schließlich von seinem Sohn von weiteren Schlägen abgehalten wurde. Dieser hatte Geräusche aus dem Keller vernommen und war seiner Mutter zur Hilfe gekommen.

Der Angeschuldigte verließ daraufhin das Haus und fuhr mit seinem Pkw davon. Auf der L 258 in Richtung Anhausen beschleunigte er seinen Pkw auf etwa 120 km/h und steuerte diesen nach einem Überholvorgang zielgerichtet in einen entgegenkommenden Lkw. Dem Lkw-Fahrer gelang es gerade noch, den Lkw in den Seitengraben zu lenken und so einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Es ist aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen, dass der Angeschuldigte seinem Leben ein Ende bereiten wollte, insbesondere, da er nicht angeschnallt war. Glücklicherweise trug der Lkw-Fahrer nur einen Schock davon. Der Angeschuldigte hingegen erlitt schwere Verletzungen, konnte aber durch eine Notoperation gerettet werden.

Die Ehefrau des Angeschuldigten wurde in das Elisabeth-Krankenhaus in Neuwied verbracht, wo sie ebenfalls gerettet werden konnte.

Der Angeschuldigte hat angegeben, an die Geschehnisse keinerlei Erinnerung mehr zu haben.

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 30.01.2009 in Untersuchungshaft.

Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 14.05.2009 | 14:00 Uhr Uhr

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

Sperrfrist: 14.05.1002 Uhr

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,fb86fb00-6653-121f-f9e2-b87077fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


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