Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Nürnberg
Nürnberg
Kreisfreie Stadt
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet: www.stadt.nuernberg.de
Internetauftritt der Stadt Nürnberg (07/2011)
Visuelle Gestaltung:
Informationsgehalt:
Nutzerfreundlichkeit:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Nürnberg (fränkisch: Nämberch) ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaats Bayern und mit über 500.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns und vierzehntgrößte der Bundesrepublik Deutschland. Zusammen mit den direkt benachbarten Städten Fürth, Erlangen und Schwabach bildet sie das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum Frankens.
Bundesland Bayern
Stadtteile:
Jugendamt Nürnberg
Stadtjugendamt
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de
Jugendamt Nürnberg
Allgemeiner Sozialdienst - Region 3
Senefelder Str. 11
E-Mail: j_asd-region3@stadt.nuernberg.de
Jugendhilfeausschuss Nürnberg:
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Nürnberg
Dieter Lößlein
Tannenstr. 1
90552 Röthenbach
Mobil: 0162 - 95 44 44 3
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Gerald Fröhlich- Jugendamt Nürnberg (ZKJ 7/8 2007)
Rudolf Reimüller
-Amtsleiter-
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg
Weichselbaumer
Datenschutzbeauftragter
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Amm - Jugendamt Nürnberg / Allgemeiner Sozialdienst - Region 3 (ab , ..., 2008)
Armin Issing - Diplom Sozialpädagoge beim Allgemeinen Sozialdienst / Jugendamt Nürnberg (ab , ..., 2006)
Gabriele Härtl - Jugendamt Nürnberg / Allgemeiner Sozialdienst - Region 4 (ab , ..., 2010)
Frau Hübner-Stangl - Jugendamt Nürnberg (ab , ..., 2009)
Frau Kluge - Jugendamt Nürnberg (ab , ..., 2008)
Grete Sentner - Jugendamt Nürnberg (ab , ..., 2005) - http://www.kinderumweltgesundheit.de/KUG/index2/pdf/aktuelles/10120_1.pdf
Frau Wiesheier - Jugendamt Nürnberg (ab , ..., 2006, 2007)
Stefan Böhler - Stadtjugendamt Nürnberg (ab , ..., 2010) - 2010: Sprecher des Arbeitskreises mittelfränkischer Amtsvormünder. Der Arbeitskreises mittelfränkischer Amtsvormünder spricht sich für die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder aus. Herr Böhler wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Erziehungs- und Familienberatung Nürnberg-Langwasser
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Giesbertsstraße 67 b
90473 Nürnberg
Tel. 09 11 / 8 00 11 09
Fax 09 11 / 89 06 42
E-Mail: erziehungsberatung@caritas-nuernberg-sued.de
Internet: www.caritas-eichstaett.de/26140.html
Träger: Caritas (katholisch)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für die Stadt Nürnberg
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Nürnberg
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Nürnberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Nürnberg
Verband Anwalt des Kindes - Landesverband Bayern
Rafiq Iqbal
Neue Obernbreiter Str. 5
97340 Marktbreit
Telefon: 09332 / 591798
Fax: 09332 / 591786
Email: bayern@v-a-k.de
Homepage: http://v-a-k.de/index.php?id=49
PAS-Eltern e.V.
Torgasse 4
97250 Erlabrunn
Bayern - PAS-Eltern / Regionalgruppe Würzburg
Ansprechpartnerin:
Diplom-Psychologin Christiane Pohl
Telefon: 0160-98920910
Kontakt
Sprechstunde: Dienstags von 20-22 Uhr
Sprechstundentermine können leider nicht vergeben werden.
Bitte rufen Sie nicht ausserhalb der Sprechstunde an. Lieben Dank!
Termine:
"PAS-Eltern - Was tun bei Umgangsboykott?" trifft sich 1 x im Monat in Würzburg
Wann?: Jeden 2. Montag im Monat um 19:30 Uhr
Wo?: Selbsthilfehaus, Blaue Bude, Scanzonistr.4, 97070 Würzburg
http://www.pas-eltern.de/page18/Bayern/page26.html
Kinder brauchen beide Eltern e. V.
Kontaktstelle Nürnberg
Torsten H. Sommer MA
Mobil: 0160 150 3191
E-Mail: Ks-nuernberg@kbbe.de
Internet: www.kbbe.de
Männer Forum Nürnberg
Praxisgemeinschaft Dr. Katterle, Dr. Riedl, Herr Sokoliuk
Theodorstraße 5
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 581260
http://www.psychotherapie-nuernberg.de/
Dr. med. Dieter Katterle
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychoanalyse
Interview in Mut-Magazin
Kinder brauchen beide Eltern e. V.
Treffen 05.07.2011
Hallo,
ich möchte dich herzlich einladen zum Treffen der Kontaktstelle Nürnberg des Vereins
Kinder brauchen beide Eltern e. V.
am Dienstag, den 5. Juli 2011
um 19:30 Uhr
im SÜDPUNKT in Nürnberg
Pillenreuther Straße 147
Zimmer 1.10
U-Bahn-, Tram- und Busstation Frankenstraße
Ich würde mich sehr freuen, dich dort begrüßen zu dürfen! Weitere Treffen finden dort immer am 1. und am 3. Dienstag im Monat zur gleichen Uhrzeit statt.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten H. Sommer MA
Kontaktstelle Nürnberg
Kinder brauchen beide Eltern e.V.
Mobil: 0160 150 3191
E-Mail: Ks-nuernberg@kbbe.de
Internet: www.kbbe.de
12. Januar 2009 - Pressemitteilung 02/09
Tötung einer 28-jährigen Frau in Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen einen 36-jährigen Zeitsoldaten aus dem Rheinland Anklage wegen Mordes erhoben. Dem Mann wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 25.03.2008 in Nürnberg eine 28 Jahre alte Frau durch Schläge mit einem Hammer getötet zu haben.
Den in Nürnberg aufgewachsenen Zeitsoldat und die aus Sachsen stammende Frau verband ein gemeinsames drei Jahre altes Kind. Da der 36-Jährige nicht hinreichend Unterhalt gezahlt hatte, war er von dem zuständigen Jugendamt gerichtlich in Anspruch genommen worden. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Bundeswehrangehörige die mit seiner Unterhaltsverpflichtung verbundenen Belastungen als unangemessen empfand und deshalb auf die Mutter seines Kindes wütend war. Als sich der 36-Jährige am frühren Morgen des 25.03.2008 besuchsweise bei seiner früheren Partnerin in Nürnberg aufhielt, soll das Gespräch auch auf seine finanzielle Situation gekommen sein. Dabei soll sich der bei Köln wohnende Mann über die Reaktion der 28 Jahre alten Frau so erregt haben, dass er ihr in einem unbeobachteten Augenblick mehrfach mit einem mitgebrachten Hammer in Tötungsabsicht auf den Kopf schlug. Sein Opfer verstarb noch am Tatort.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich der 36-Jährige bei der Ausführung der Schläge den Umstand zunutze gemacht hat, dass die getötete Frau mit keinem Angriff auf ihr Leben rechnete. Sie sieht des deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke für gegeben an. Außerdem soll ein Mord aus einem niedrigen Beweggrund vorliegen, weil der zur Anklage gebrachte Mann seine Unterhaltspflicht für ungerechtfertigt hielt und daraus sein Tötungsmotiv hergeleitet haben soll.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird zunächst darüber zu entscheiden haben, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Nachweis der von ihr erhobenen Vorwürfe 23 Zeugen und vier Sachverständige benannt.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/01768/
Kommentar Väternotruf:
Da hat man offenbar am Jugendamt Nürnberg der Frau einen Bärendienst erwiesen. Statt Alimente für`s Kind, Hammerschläge auf den Kopf der Frau. Hätte die Frau das geahnt, sie hätte um das Jugendamt Nürnberg und seine rührigen Sachbearbeiter, die den Vater - diensteifrig wie sie nun mal sind - offenbar verklagt haben, sicher einen weiten Bogen gemacht.
26. Januar 2009 - Pressemitteilung 04/09
Tötungsversuch mit einer Armbrust: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen eine 38-Jahre alte Hausfrau aus Nürnberg und ihren 19 Jahre alten Sohn Anklage wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ihnen liegt zur Last, am 21. Februar 2008 gemeinsam versucht zu haben, den jüngeren Bruder des 19-Jährigen durch einen Schuss mit einer Armbrust zu töten.
Nach den Ermittlungen der Anklagebehörde soll die Hausfrau am 21. Februar 2008 mit ihrem jüngeren Sohn ein Treffen in ihrer Wohnung verabredet haben, um ihn wegen einer gegen sie und ihren älteren Sohn erstatteten Anzeige zur Rede zu stellen. Als sich das Gespräch nicht nach den Vorstellungen der Nürnbergerin und ihres älteren Sohnes entwickelte, sollen beide übereingekommen sein, den jüngeren Sohn zu töten, um sich dadurch für die erstattete Strafanzeige zu rächen. In der Folge soll der ältere Sohn mit einer von seiner Mutter bereitgestellten Armbrust einen Pfeil auf den Brustkorb seines jüngeren Bruders geschossen haben, um ihn töten. Entgegen den Erwartungen des 19-Jährigen und seiner Mutter wurde der Angeschossene lediglich leicht verletzt. Zu weiteren Schüssen soll es nur deshalb nicht gekommen sein, weil die Polizei im Haus erschien.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die von dem Tatopfer erstattete Strafanzeige den Tatsachen entsprach. Ein Tötungsversuch aus Rache für eine wahrheitsgemäße Strafanzeige beruht aus Sicht der Ermittlungsbehörde auf einem niedrigen Beweggrund, der den Vorwurf des versuchten Mordes rechtfertigt.
Da der zur Anklage gebrachte ältere Bruder des Opfers bei der Begehung der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth für alle weiteren Entscheidungen zuständig. Das Gericht wird dabei zunächst zu entscheiden haben, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft bietet als Beweismittel neben verschiedenen Zeugen und Sachverständigen auch eine von dem Geschädigten während des Tatgeschehens gemachte Tonaufnahme an.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/01819/index.php
22.08.2007 - Pressemitteilung 30/2007
Tod eines vier Monate alten Säuglings
Strafverfahren wegen des Todes eines vier Monate alten Säuglings in Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen eine 37 Jahre alte Hausfrau aus Nürnberg Anklage wegen Mordes erhoben. Die gelernte Bürokauffrau soll am 03. Juli 2006 ihren vier Monate alten Sohn aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Zuvor soll ihr der kleine Junge aus dem Arm geglitten und zu Boden gefallen sein.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wollte die aus Nürnberg stammende Frau ihren kleinen Sohn am Vormittag des 03. Juli 2006 in den Garten tragen. Dabei soll ihr der kleine Junge aus ungeklärter Ursache aus dem Arm geglitten und auf eine Treppenstufe gefallen sein. Daraufhin soll die 37-Jährige Mutter ihr Kind wieder aufgehoben und schließlich durch mehrfache massive Gewaltanwendung gegen den Kopf gezielt getötet haben.
Nach Auffassung der Anklagebehörde hat die Frau ihren Sohn getötet, weil sie glaubte, er sei durch den Sturz so schwer verletzt worden, dass er schwerstbehindert bleiben würde oder sein Leben im Wachkoma verbringen müsse. Diese Situation habe sie sich, ihrem einzigen Kind und der übrigen Familie ersparen wollen. Für die Staatsanwaltschaft stellt diese Motivation einen niedrigen Beweggrund dar, der den Vorwurf des Mordes rechtfertigt.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird zunächst zu prüfen haben, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis 12 Zeugen, drei sachverständige Zeugen und fünf Sachverständige benannt.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2007/00771/
Nürnberg
Wurde 15-Jährige von Mutter erstochen?
Nürnberg (RPO). Ein 15 Jahre altes Mädchen ist am Sonntag in Nürnberg erstochen aufgefunden worden. Die Mutter steht unter Verdacht ihre Tochter getötet zu haben. Die 42-Jährige hatte blutverschmiert im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses vor ihrer Wohnung gesessen und um Hilfe gerufen.
Die Nachbarin ist schockiert. Nie habe es irgendwelche Auffälligkeiten gegeben, betont die 58-Jährige. "Es war immer alles ganz ruhig, damit hätte ja keiner gerechnet." Die Familientragödie hatte sich einen Stock unter ihrer Wohnung in ereignet.
Am Morgen gegen 7.30 Uhr habe sie blutverschmiert im Treppenhaus vor ihrer Wohnung in der dritten Etage gesessen und um Hilfe gerufen. Gegenüber einer anderen Hausbewohnerin, die herbeieilte, gab sie den Angaben zufolge an, dass sie ihre Tochter erstochen habe. Die Frau alarmierte daraufhin Polizei und Rettungskräfte. Sie fanden das Mädchen tot im Wohnzimmer. Ein Küchenmesser, das vermutlich die Tatwaffe war, wurde sichergestellt.
"Zuerst habe ich gar nichts mitbekommen. Erst als Polizei- und Krankenwagen vor dem Haus standen", sagt die 58-jährige Nachbarin betroffen. Mit der Mutter des Mädchens habe sie nicht näher in Kontakt gestanden. "Wir haben uns im Flur gegrüßt."
Da die 42-jährige Tatverdächtige selbst leichte Schnittwunden hatte, wurde sie am Sonntag zunächst in einem Krankenhaus ambulant behandelt und dann festgenommen. Woher die Verletzungen stammten, müsse noch geklärt werden, sagte der Polizeisprecher. Die Frau sei zunächst nicht vernehmungsfähig gewesen. Am Nachmittag wurde sie dann erstmals befragt. Vermutlich am Montag soll sie dem Haftrichter vorgeführt werden.
Die Frau lebte den Polizeiinformationen zufolge allein mit dem Kind in der Wohnung. Von dem Vater der Tochter war sie getrennt. Gerichtsmedizinische Untersuchungen sollen nun die genauen Todesumstände des Mädchens klären. Der Leichnam wird in den kommenden Tagen obduziert. Über das Motiv und ob es zuvor eine Auseinandersetzung zwischen Mutter und Kind gab, könnten noch keine Angaben gemacht werden, sagte der Sprecher
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/467918
Posteingang 13.08.2007
15. Mai 2007 - Pressemitteilung 17/07
Tod eines neun Monate alten Mädchens in Nürnberg-Schweinau
Nürnberg, den 10.05.2007
Tod eines neun Monate alten Mädchens in Nürnberg-Schweinau: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen beide Eltern.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat am 16. April 2007 Anklage gegen eine 21 Jahre alte Frau aus Nürnberg und ihren 27-jährigen Lebensgefährten erhoben. Der Hausfrau wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 23. Juni 2006 ihre neun Monate alte Tochter getötet zu haben. Ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, untätig geblieben zu sein, obgleich er bemerkt hatte, dass seine Tochter schwer verletzt war. Zu Beginn der Ermittlungen waren die Ermittlungsbehörden noch davon ausgegangen, dass der Vater dem Kind die tödlichen Verletzungen zugefügt hatte.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll die zu diesem Zeitpunkt noch 20 Jahre alte Hausfrau in den Morgenstunden des 23. Juni 2006 ihre neun Monate alte Tochter erheblich misshandelt haben. Ihr Lebensgefährte soll erst zu einem späteren Zeitpunkt auf das Geschehen aufmerksam geworden sein, gleichwohl aber nichts zur Rettung seiner lebensbedrohlich verletzten Tochter unternommen haben. Das kleine Mädchen verstarb noch am selben Tag an den erlittenen Kopfverletzungen. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass die junge Mutter bei der Misshandlung ihres Kindes dessen späteren Tod in Kauf genommen hat. Ihr wird deshalb Totschlag vorgeworfen. Hinsichtlich des Vaters geht die Anklagebehörde davon aus, dass er die bestehende Lebensgefahr für seine Tochter erkannt hatte, aber aus Gleichgültigkeit untätig blieb. Da nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Tod des Kindes durch sofortige Rettungsmaßnahmen noch vermieden worden wäre, wirft die Staatsanwaltschaft ihm nur versuchten Totschlag durch Unterlassen vor.
Für alle weiteren Entscheidungen ist die Jugendkammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth zuständig, weil die Mutter des Tatopfers im Zeitpunkt des Vorfalls das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Bei einem Schuldspruch kann bei der Mutter je nach Reifegrad Jugendstrafrecht oder aber Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Im Falle einer Ahndung nach Jugendstrafrecht könnte Jugendstrafe bis zu 10 Jahren verhängt werden. Sollte Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, ist bei einem Schuldspruch wegen Totschlags die Verhängung einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren möglich. Auf den Kindsvater ist bei einer Verurteilung zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Bei einem Schuldspruch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen kann der allgemeine Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren herabgesetzt werden. Einen Totschlag durch Unterlassen begeht, wer es bewusst unterlässt, den drohenden Tod eines Menschen abzuwenden, für dessen Wohl er einzustehen hat. Eltern müssen alles ihnen Zumutbare unternehmen, um ihre Kinder vor dem drohenden Tod zu bewahren.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2007/00579/