Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Landkreis Passau
Landkreis Passau
Landratsamt Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Tel.:0851/397-1
E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Internet: www.landkreis-passau.de
Internetauftritt des Landkreis Passau (02/2010)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Der Landkreis Passau liegt im bayerischen Regierungsbezirk Niederbayern. Nachbarlandkreise sind im Norden der Landkreis Freyung-Grafenau, im Osten der Bezirk Rohrbach und im Süden der Bezirk Schärding, welche beide zum österreichischen Bundesland Oberösterreich gehören, im Westen der Landkreis Rottal-Inn und im Nordwesten der Landkreis Deggendorf. Die kreisfreie Stadt Passau schiebt sich von Osten wie ein Keil in das Kreisgebiet, so dass sich der Landkreis halbkreisförmig um diese Stadt erstreckt.
Bundesland Bayern
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2008[2])
Städte
1. Bad Griesbach i.Rottal (8488)
2. Hauzenberg (12.162)
3. Pocking (14.938)
4. Vilshofen an der Donau (16.328)
Märkte
1. Aidenbach (3057)
2. Eging a.See (3924)
3. Fürstenzell (7778)
4. Hofkirchen (3605)
5. Hutthurm (5946)
6. Kößlarn (1952)
7. Obernzell (3842)
8. Ortenburg (7139)
9. Rotthalmünster (5003)
10. Ruhstorf a.d.Rott (7080)
11. Tittling (3656)
12. Untergriesbach (6233)
13. Wegscheid (5652)
14. Windorf (4738)
Gemeinden
1. Aicha vorm Wald (2460)
2. Aldersbach (4336)
3. Bad Füssing (6700)
4. Beutelsbach (1126)
5. Breitenberg (2158)
6. Büchlberg (4084)
7. Fürstenstein (3452)
8. Haarbach (2587)
9. Kirchham (2354)
10. Malching (1287)
11. Neuburg a.Inn (4177)
12. Neuhaus a.Inn (3533)
13. Neukirchen vorm Wald (2715)
14. Ruderting (3038)
15. Salzweg (6594)
16. Sonnen (1474)
17. Tettenweis (1696)
18. Thyrnau (4201)
19. Tiefenbach (6724)
20. Witzmannsberg (1748)
Jugendamt Passau
Kreisjugendamt
Regensburger Str. 33
94036 Passau
Telefon.: 0851 / 397-553
Fax: 0851 / 397-592
E-Mail: franz.pruegl@landkreis-passau.de
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Passau
August Mustermann
Musterstraße 1
94030 Passau
Telefon: 0851 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Franz Prügl - Kreisjugendamt Passau (ab , ..., 2005, ..., 2010)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Herr Hösel - Kreisjugendamt Passau (ab , ..., 2009)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Astrid Wiesner
Mitterleinbach 18
Telefon: 08581 / 20 59 80
94065 Waldkirchen
Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Passau
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Passau
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Passau
16. Februar 2007 - Pressemitteilung 2/07
Prozess weg. versuchtem Mord in Dorfbach beginnt.
Am Dienstag, den 27.02.2007, 09.00 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer – als Schwurgericht – der Strafprozess gegen den 40-jährigen – Franz Josef S. wegen Verdachts des versuchten Mordes an seiner damaligen Ehefrau; mitangeklagt ist Körperverletzung in vier Fällen wegen Misshandlungen von Ehefrau und Tochter/Stieftöchter zu anderen Tatzeitpunkten.
Dem Vorwurf des versuchten Mordes liegt nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 19. Februar 2006 stieg der Angeklagte – der damals schon von seiner Ehefrau getrennt lebte – kurz vor Mitternacht über einen Kellerschacht in das eigene von seiner Familie bewohnte Haus in Dorfbach (Ortenburg, Landkreis Passau) ein, um seine Frau zu töten. Im Erdgeschoss traf er auf das bereits wachgewordene Opfer, das vor ihm zu Fuß aus dem Haus in den Garten flüchtete. Dort stach der Angeklagte der inzwischen gestürzten Frau mit einem mitgebrachten (27 cm langen) Messer mit einer Klingenlänge von 14 cm zehnmal in den Rücken, bevor ihn herbeigeeilte Polizeibeamten überwältigen konnten. Die Polizei war deshalb so schnell vor Ort, weil sie um 22.30 Uhr von einem Arbeitskollegen des Angeklagten verständigt worden war, dem dieser seine Tat telefonisch angekündigt hatte. Motiv des Angeklagten war Eifersucht und Wut; seine Ehefrau hatte ihm nämlich vor wenigen Wochen die Beziehung zu einem anderen Mann geoffenbart und ihn außerdem am Tattag bei der Polizei angezeigt. Im Tatzeitpunkt war der Angeklagte alkoholisiert (1,46 Promille).
Das Opfer überlebte schwer verletzt und höchstwahrscheinlich bleibend geschädigt. Zwei der zehn Stichverletzungen waren lebensgefährlich; der Einstich zwischen Brustwirbel sieben und acht schädigte das Rückenmark, seither ist das linke Bein praktisch vollständig und das rechte Bein teilweise gelähmt. Wegen dieser Verletzungen hat der Angeklagte im Rahmen eines Täter-Opferausgleichs bereits Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlt, das er durch den Verkauf seines Hauses aufbrachte.
Die Fortsetzung der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht, zu welcher der Angeklagte aus der seit dem Tattag vollzogenen Untersuchungshaft vorgeführt wird – ist zunächst für 06. März (14.00 Uhr) sowie für 09. und 16. März (jeweils 09.00 Uhr) vorgesehen. Neben zahlreichen Zeugen sind als Sachverständige der Leiter der psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Straubing sowie ein Diplom-Psychologe geladen. Der Angeklagte hat einen Wahl- und einen Pflichtverteidiger. Die frühere Ehefrau des Angeklagten ist als Nebenklägerin zugelassen, ihr wurde ein Rechtsanwalt zum Beistand bestellt.
Pressestelle des Landgerichts:
Prof. Dr. Michael Huber
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/pa/presse/archiv/2007/00298/