Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Rhein-Lahn


 

 

Landkreis Rhein-Lahn

 

 

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Internet: http://www.rhein-lahn-info.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Rhein-Lahn (07/2010)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Rhein-Lahn-Kreis ist ein durch Fusion des Kreises Sankt Goarshausen (Loreleykreis) mit dem Unterlahnkreis (mit Sitz in Diez) entstandener Landkreis im Norden von Rheinland-Pfalz. Er grenzt im Westen an den Rhein-Hunsrück-Kreis, an den Landkreis Mayen-Koblenz und an die kreisfreie Stadt Koblenz, im Norden an den Westerwaldkreis, im Osten an die hessischen Landkreise Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus-Kreis und im Süden kurz an den Landkreis Mainz-Bingen.

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Städte und Gemeinden:

(Einwohner am 31. Dezember 2006)

Verbandsfreie Gemeinden/Städte

* 1. Lahnstein, Große kreisangehörige Stadt [Sitz: Oberlahnstein] (18.301)

 

Verbandsgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden

Sitz der Verbandsgemeinde *

* 1. Verbandsgemeinde Bad Ems

1. Arzbach (1.867)

2. Bad Ems, Stadt * (9.288)

3. Becheln (645)

4. Dausenau (1.328)

5. Fachbach (1.330)

6. Frücht (600)

7. Kemmenau (471)

8. Miellen (443)

9. Nievern (1.004)

 

* 2. Verbandsgemeinde Braubach

1. Braubach, Stadt * (3.130)

2. Dachsenhausen (1.065)

3. Filsen (660)

4. Kamp-Bornhofen (1.653)

5. Osterspai (1.295)

 

* 3. Verbandsgemeinde Diez

1. Altendiez (2.242)

2. Aull (477)

3. Balduinstein (557)

4. Birlenbach (1.534)

5. Charlottenberg (166)

6. Cramberg (502)

7. Diez, Stadt * (10.910)

8. Dörnberg (596)

9. Eppenrod (717)

10. Geilnau (385)

11. Gückingen (1.068)

12. Hambach (516)

13. Heistenbach (1.163)

14. Hirschberg (351)

15. Holzappel (1.110)

16. Holzheim (896)

17. Horhausen (317)

18. Isselbach (413)

19. Langenscheid (549)

20. Laurenburg (311)

21. Scheidt (307)

22. Steinsberg (262)

23. Wasenbach (373)

 

* 4. Verbandsgemeinde Hahnstätten

1. Burgschwalbach (1.120)

2. Flacht (1.159)

3. Hahnstätten * (2.896)

4. Kaltenholzhausen (628)

5. Lohrheim (605)

6. Mudershausen (476)

7. Netzbach (409)

8. Niederneisen (1.484)

9. Oberneisen (786)

10. Schiesheim (255)

 

* 5. Verbandsgemeinde Katzenelnbogen

1. Allendorf (678)

2. Berghausen (316)

3. Berndroth (434)

4. Biebrich (362)

5. Bremberg (290)

6. Dörsdorf (456)

7. Ebertshausen (133)

8. Eisighofen (270)

9. Ergeshausen (136)

10. Gutenacker (388)

11. Herold (470)

12. Katzenelnbogen, Stadt * (2.200)

13. Klingelbach (734)

14. Kördorf (573)

15. Mittelfischbach (123)

16. Niedertiefenbach (235)

17. Oberfischbach (173)

18. Reckenroth (216)

19. Rettert (453)

20. Roth (206)

21. Schönborn (765)

 

* 6. Verbandsgemeinde Loreley

1. Auel (234)

2. Bornich (1.089)

3. Dahlheim (905)

4. Dörscheid (429)

5. Kaub, Stadt (963)

6. Kestert (676)

7. Lierschied (493)

8. Lykershausen (203)

9. Nochern (549)

10. Patersberg (430)

11. Prath (322)

12. Reichenberg (210)

13. Reitzenhain (355)

14. Sankt Goarshausen, Loreleystadt * (1.445)

15. Sauerthal (217)

16. Weisel (1.128)

17. Weyer (488)

 

* 7. Verbandsgemeinde Nassau

1. Attenhausen (414)

2. Dessighofen (181)

3. Dienethal (272)

4. Dornholzhausen (227)

5. Geisig (397)

6. Hömberg (334)

7. Lollschied (212)

8. Misselberg (86)

9. Nassau, Stadt * (4.866)

10. Obernhof (389)

11. Oberwies (170)

12. Pohl (343)

13. Schweighausen (219)

14. Seelbach (488)

15. Singhofen (1.865)

16. Sulzbach (212)

17. Weinähr (453)

18. Winden (722)

19. Zimmerschied (91)

 

* 8. Verbandsgemeinde Nastätten

1. Berg (245)

2. Bettendorf (353)

3. Bogel (830)

4. Buch (582)

5. Diethardt (300)

6. Ehr (91)

7. Endlichhofen (153)

8. Eschbach (180)

9. Gemmerich (566)

10. Hainau (186)

11. Himmighofen (349)

12. Holzhausen an der Haide (1.244)

13. Hunzel (267)

14. Kasdorf (257)

15. Kehlbach (177)

16. Lautert (270)

17. Lipporn (283)

18. Marienfels (348)

19. Miehlen (2.043)

20. Nastätten, Stadt * (4.262)

21. Niederbachheim (269)

22. Niederwallmenach (402)

23. Oberbachheim (213)

24. Obertiefenbach (378)

25. Oberwallmenach (218)

26. Oelsberg (545)

27. Rettershain (340)

28. Ruppertshofen (407)

29. Strüth (315)

30. Weidenbach (124)

31. Welterod (532)

32. Winterwerb (181)

 

 

 

Jugendamt Landkreis Rhein-Lahn

Kreisjugendamt

 

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Diez

Amtsgericht Lahnstein

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

 

Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Familienberatungsstelle Caritas-Zentrum

Gutenbergstr. 8 

56112 Lahnstein 

Telefon: 02621 / 9208-60

E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de

Internet: http://www.cv-ww-rl.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung

 

 

Familienberatungsstelle - Außenstelle von Lahnstein -

Louise-Seher-Str. 2

65582 Diez

Telefon: über 02621 / 9208-60

E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de

Internet: http://www.cv-ww-rl.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Rhein-Lahn

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

Männerhaus im Landkreis Rhein-Lahn

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

 

Frauenhaus im Landkreis Rhein-Lahn

 

 

Kinderschutzdienst Rhein-Lahn Caritas-Zentrum

Gutenbergstr. 8 

56112 Lahnstein

Telefon: 02621 / 9208-67,-68

Internet: http://www.cv-ww-rl.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

 


 

 

Kindesmisshandung mit tödlichen Folgen am 07.04.2009 in Lahnstein - Anklage erhoben

1. Folgemitteilung (nach Erstmitteilung am 15.04.2009)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus Gering zum Landgericht Koblenz erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige, leibliche Tochter getötet und die weitere, dreieinhalbjährige Tochter seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ die Kindsmutter am Nachmittag des 07.04.2009 die beiden Kinder mit dem Angeschuldigten allein in ihrer Wohnung zurück und ging einkaufen, obwohl der Angeschuldigte bereits im Herbst 2008 seine leibliche Tochter schwer misshandelt hatte. Wegen dieser Tat, die er bislang bestritten hat, aber nunmehr einräumt, wurde bereits im Februar 2009 Anklage erhoben. Der Angeschuldigte war mit der Betreuung der Kinder überfordert und ihm gelang es nicht, die schreienden Kinder zu beruhigen. Er begab sich zunächst in das Kinderzimmer der Dreieinhalbjährigen und presste seine Hand auf Mund und Nase des Kindes, um dieses zum Schweigen zu bringen. Erst nach einer halben Minute löste er seinen Griff. Aufgrund der vollständigen Abdeckung der Atemwege bestand für das Kind Lebensgefahr. Als die Kindsmutter in die Wohnung zurückkehrte und ihre Tochter erblickte, brachte sie das Kind sofort zum Arzt.

Der Angeschuldigte war nun allein mit seiner Tochter in der Wohnung und geriet durch das schreiende Kind erneut in Rage. Er packte das Kind mit den Händen und schüttelte es mehrere Sekunden hin und her, um endlich seine Ruhe zu haben. Anschließend ließ er das Kind zu Boden fallen. Das Kleinkind erlitt hierbei u.a. schwere Hirnverletzungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Am 11.04.2009 erlag es im Krankenhaus den Verletzungen.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten zu haben, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Angeschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung, widerlegt.

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen sieht das Gesetz eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird und ob der Angeschuldigte nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Kindes ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht (§ 171 des Strafgesetzbuches). Im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang mit dem angeklagten Verfahren soll die Hauptverhandlung abgewartet werden, um bei der abschließenden Verfügung auch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme berücksichtigen zu können.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 25.06.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,bf02939b-4e11-2218-070c-a32077fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Kindesmisshandlung am 07.04.2009 in Lahnstein – Baby verstorben

Erstmitteilung

2060 Js 21288/09

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus 56751 Gering.

Dem deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige leibliche Tochter u.a. massiv geschüttelt und anschließend zu Boden geworfen zu haben. Das Kind erlitt hierbei u.a. Hirnkontusionsblutungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Es wurde noch am Abend in das Krankenhaus Kemperhof in Koblenz verbracht und dort intensivmedizinisch behandelt. Infolge der schweren Verletzungen verstarb das Kind jedoch am 11.04.2009.

Zudem soll er der dreieinhalbjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin seine Hand mindestens 30 Sekunden auf Mund und Nase gepresst haben, so dass für dieses Kind ebenfalls Lebensgefahr bestand.

Der Beschuldigte hatte bereits im Oktober 2008 seine Tochter misshandelt, indem er sie geschlagen und ihr eine Oberschenkelschaftfraktur beigebracht hatte. Wegen dieser Tat, die er nunmehr einräumt, wurde bereits am 04.02.2009 Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mayen erhoben.

Der Beschuldigte hat angegeben, er habe der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Anschließend habe er sie zu Bett gebracht. Am Abend habe er sie dann gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ins Krankenhaus gebracht, da sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Beschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz widerlegt, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der Obduktion.

Gegen die Lebensgefährtin des Beschuldigten wird ebenfalls ermittelt. Gegen diese besteht der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ob Anlass besteht, gegen Bedienstete des Jugendamtes des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems zu ermitteln, wird noch geprüft.

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz bereits seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Er ist Soldat der Bundeswehr im Rang eines Hauptgefreiten.

Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Falls bei dem heranwachsenden Beshuldigten Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 15.04.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,774701a6-7e45-a021-44b9-46177fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

Notfall „Kindeswohl“ - Ein Jugendamt gewährt Einblick

 

http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/programmhinweise/fernsehen/2008/08/20080820_menschen_hautnah.phtml

 

WDR Fernsehen, 20.08.2008, 22.30 - 23.15 Uhr

Wiederholung: 22.08.2008, 14.15 Uhr, im WDR Fernsehen

"Menschen hautnah": Notfall „Kindeswohl“ - Ein Jugendamt gewährt Einblick

Ein Film von Peter Schran

 

Jahrzehntelang haben sich die Jugendämter in Deutschland gegenüber den Medien abgeschottet und sich der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen. Das Kreisjugendamt des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems hat jetzt mit dieser unseligen Tradition gebrochen. Ein Filmteam des SWR konnte drei Monate lang die aufreibende Arbeit der Mitarbeiter begleiten. Das ist ein mutiges Signal in einer Zeit, in der immer neue Todesfälle als Folge von Kindesmisshandlung die Öffentlichkeit erschüttern und Berichte über Kinderelend an der Tagesordnung sind.

Experten schätzen, dass jährlich mehr als 100.000 Kinder unter zehn Jahren von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden. Und sie gehen davon aus, dass die Straftaten an Kindern in den letzten Jahren um 50 Prozent gestiegen sind. Deutschland befindet sich offenbar im Erziehungsnotstand. "Wenn ich von neuen Todesfällen lese", sagt eine Jugendamtmitarbeiterin in Bad Ems, "denke ich immer: Gott sei Dank - das war nicht mein Bezirk!" Und ein Kollege ergänzt resigniert: "Todesfälle können auch hier passieren - jederzeit! Wir sind leider nicht allmächtig!" Immer wieder stehen die Spezialisten des Jugendamts vor einem Dilemma: Entscheidungen für das Kindeswohl sind oft Entscheidungen gegen das Elternrecht. Jede Fehleinschätzung gefährdet ein Kinderleben.

Viele Familien kennen die Sozialpädagogen seit Jahren - "Stammgäste, bei denen es ab und zu hochkocht". Doch heikel wird es, wenn ständig neue Notfälle den Arbeitsplan durcheinander werfen, wie im Fall der Familie G.: Die alleinerziehende Mutter muss ins Gefängnis. Aus Angst vor den Behörden sind sieben von elf Kindern in der Gegend von Koblenz untergetaucht. Jetzt müssen die Mitarbeiter schnell reagieren. Aber wie? Parallel zu den wachsenden Belastungen hat die Politik seit Jahren die finanziellen Mittel gekürzt.

Redaktion: Wiel Verlinden / WDR

Eva Witte / SWR

 

(Erstsendung: 12.03.2008 - 23.30 Uhr - ARD/SWR)

 

 


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