Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis


 

 

Rhein-Neckar-Kreis

 

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Postanschrift:

Postfach 10 46 80

69036 Heidelberg

 

Dienstgebäude:

Kurfürstenanlage 38-40

69115 Heidelberg

 

Zentrale: 06221 / 522-0

Fax Zentrale: 06221 / 522-1477

 

E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de

Internet: www.rhein-neckar-kreis.de

 

 

Internetauftritt des Rhein-Neckar-Kreis (05/2012)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Der Rhein-Neckar-Kreis ist der einwohnerstärkste Landkreis in Baden-Württemberg und der Einwohnerzahl nach drittgrößte in Deutschland. Er liegt im Nordwesten des Landes im Regierungsbezirk Karlsruhe und gehört zur Metropolregion Rhein-Neckar.

Im Norden bildet er die Landesgrenze zu Hessen mit den dortigen Landkreisen Bergstraße und Odenwaldkreis, im Osten grenzt er an den baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreis, im Südosten an den Landkreis Heilbronn, im Süden an den Landkreis Karlsruhe; im Westen bildet der Rhein die Landesgrenze zum Bundesland Rheinland-Pfalz mit der kreisfreien Stadt Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Im Nordwesten grenzt der Stadtkreis Mannheim an.

Sitz des Landkreises ist Heidelberg, das selbst Stadtkreis ist, und damit zwar inmitten des Kreisgebietes liegt, ihm aber nicht angehört. In das Kreisgebiet ragt auch ein schmaler Streifen, der zum Land Hessen gehört. Es handelt sich hierbei um die zum Kreis Bergstraße gehörigen Gemeinden Neckarsteinach und Hirschhorn (Neckar).

Mit einer Einwohnerzahl von über 533.000 ist der Rhein-Neckar-Kreis der einwohnerstärkste Landkreis in Baden-Württemberg.

 

Bundesland Baden-Württemberg

Städte und Gemeinden:

Einwohner am 31. Dezember 2007:

Stadt  Einwohner 

Eberbach 15.258

Eppelheim 14.629

Hemsbach 12.230

Hockenheim 21.031

Ladenburg 11.473

Leimen 26.932 - Amtsgericht Heidelberg

Neckarbischofsheim 3.946

Neckargemünd 14.032

Rauenberg 7.631

Schönau 4.696

Schriesheim 14.855

Schwetzingen 22.159

Sinsheim 35.517

Waibstadt 5.659

Walldorf 14.774

Weinheim 43.692

Wiesloch 25.897

 

Gemeinde  Einwohner 

Altlußheim 5.296

Angelbachtal 5.002

Bammental 6.498

Brühl 14.256

Dielheim 8.933

Dossenheim 12.008

Edingen-Neckarhausen 14.127

Epfenbach 2.517

Eschelbronn 2.572

Gaiberg 2.427

Heddesbach 494

Heddesheim 11.566

Heiligkreuzsteinach 3.054

Helmstadt-Bargen 3.793

Hirschberg an der Bergstraße 9.405

Ilvesheim 7.768

Ketsch 12.808

Laudenbach 6.110

Lobbach 2.401

Malsch 3.401

Mauer 3.919

Meckesheim 5.343

Mühlhausen 8.218

Neidenstein 1.820

Neulußheim 6.675

Nußloch 10.734

Oftersheim 10.686

Plankstadt 9.559

Reichartshausen 2.015

Reilingen 7.068

Sandhausen 14.336

Schönbrunn 2.987

Spechbach 1.720

St. Leon-Rot 12.539

Wiesenbach 3.092

Wilhelmsfeld 3.293

Zuzenhausen 2.138

 

 

 

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Rhein-Neckar-Kreis

 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreis

Mitglieder siehe unten

http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1151800/index.html

 

 

 

Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis

Kreisjugendamt

 

Jugendamt Rhein-Neckar

Adelsförsterpfad 7

69168 Wiesloch

 

 

Zuständige Amtsgerichte: 

Amtsgericht Heidelberg

Amtsgericht Schwetzingen

Amtsgericht Sinsheim

Amtsgericht Weinheim (Bergstr.)

Amtsgericht Wiesloch

 

 

Väternotruf Heidelberg

August Mustermann

Musterstraße 1

69115 Heidelberg

Telefon: 06221 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Böhme - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis / Wiesloch (ab , ..., 2007)

Frau Breinig - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis / Wiesloch (ab , ..., 2007)

Sebastian Diehm - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis / Wiesloch (ab , ..., 2007. ..., 2009) 

Herr Friedel - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis (ab , ..., 2008) 

Frau Hosebein - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis (ab , ..., 2007) 

Frau Ramic - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis (ab , ..., 2008)

Herr Richter - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis (ab , ..., 2009)

Frau Salonikios - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis / Heidelberg (ab , ..., 2008)

Herr Solbrig - Mitwirkung Familiengericht Wiesloch / Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis (ab , ..., 2008) 

Frau Sturm - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis (ab , ..., 2006)

Frau Wartig - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis (ab , ..., 2009)

Frau Zimmermann - Jugendamt Rhein-Neckar Kreis / Wiesloch (ab , ..., 2007)

 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreis

Mitglieder mit Stimmrecht

Stellvertreter

CDU

Martin Heinrich Bitzel

Dr. Horst Sieber

Hans-Dieter Weis

Margarete Frank

Frank Werner

Inge Oberle

Helena Moser

Bruno Sauerzapf

Jutta Schuster

Roland Schilling

Claudia Stauffer

Marcus Zeitler

Kurt Wagner

Hans Appel

SPD

Rolf Geinert

Hans-Jürgen Krieger

Renate Schmidt

Dr. Ralf Göck

Stella Kirgiane-Efremidis

Roland Sohns

Karl Weibel

Wolfgang Zahner

FW

Christa Ohligmacher

Konrad Fleckenstein

Peter Reichert

Gabi Horn

GRÜNE

Markus Bühler

Hans-Ulrich Sckerl

Miriam Embach

Wilfried Weisbrod

FDP

Heinz Jahnke

Dr. Alexander Eger

Susanne Krüger

Bärbel Seemann

In der Jugendhilfe Erfahrene

Theo Sauer

Heidemarie Roß

Ursula Dellinger

Ingrid Dreier

Tanja Heger

Isolde Nelles

Baldur Freund

Sabine Reissig

Heinz Waegner

Hendrik Tzschaschel

Jugendverbände

Stefan Lenz, Wilhelmsfeld

Dieter Gläser, Sinsheim

Klaus Bähr, Dossenheim

Bernd Lauterbach, Hirschberg

Doris Nitsche-Schork, Eschelbronn

Christian Sauter, Hockenheim

Lisa Kipphan, Heidelberg

Michael Schnopp, Sinsheim

Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Arbeiterwohlfahrt

Manfred Weißkopf

Lothar Baldus

Deutsches Rotes Kreuz

Petra-Sabine Herold Manuela Schütz

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Ralf Baumgarth

Heinz Schröder

Kristina Funk

Yvonne Mellin

Caritasverband

Christa Siegle

Peter Kohm Sabine Dumat-Gehrlein

Stefan Dugeorge

Diakonisches Werk

Anne Hansch

Bärbel Morsch

Hans-Martin Brück

Brigitte Thiele

Mitglieder mit beratender Stimme

Bezirksärztekammer

Dr. Folkert Fehr

Dr. Andreas Scheffzek

Vormundschafts- und Jugendgericht

Andreas Schlett Ulrike Fürstenau

Andreas Schlett (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Wiesloch / Familiengericht - Abteilung 2 / Direktor am Amtsgericht Wiesloch (ab , ..., 2008, ..., 2012)  - im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.03.1985 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.07.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.07.2001 als Direktor am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreis: http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1151800/index.html

Ulrike Fürstenau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Wiesloch / Familiengericht - Abteilung 3 / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wiesloch (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 21.10.1983 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Amtsgericht Wiesloch - GVP 01.01.2009: Familiengericht - Abteilung 1 und 2. GVP 10.01.2012: Familiengericht - Abteilung 3. Ab 2009 stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wiesloch. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreis: http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1151800/index.html

Agentur für Arbeit

Wolfgang Heckmann Dr. Bettina Rademacher-Bensing

Schulen

Thomas Kürner

Maria Luise Huber-Boch

Evangelische Kirche

Wolfgang Hein Angelika Löffler

Katholische Kirche

Thomas Auer Carina Gottwald

Jüdische Kultusgemeinde

Diana Schwarzmann Beata Trilesnik

Polizei

Karl-Heinz Bartmann Peter Klein

http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1151800/index.html

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Detlef Gräser

Diplom-Psychologe 

Panoramastr. 17

69198 Schriesheim

Tel: 06203 - 662621 (AB)

Mobil: 0171 - 2145716

Fax: 01212 - 510937322

www.btc-systemischeberatung.de

 

 

Terry Ann Larsen

* Studium der Sozialarbeit in Mannheim

* Familientherapeutische Zusatzausbildung beim Verein zur Förderung der Familienforschung und Familientherapie e.V. ( 1. Vorsitzender Prof. Dr. Dr. Stierlin ) in Heidelberg

* Familienhelferin beim Amt für Jugend und Soziales in Weinheim

* Leitung von therapeutischen Wohngruppen in Heidelberg und Mannheim

* Leitung Jugendzentrum Stadtjugendring Weinheim

* Freie Mitarbeiterin in der psychologischen Beratungsstelle der Stadt Weinheim

* Intensives Einzeltraining bei Kindern und Jugendlichen mit Schulschwierigkeiten

* Legasthenietherapie

* Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit ADS ( Aufmerksamkeitsdefizitstörung ) und ADHS ( Aufmerksamkeitsdefizit - /Hyperaktivitäts-Störung )

* Familienberatung

* Erziehungsberatung

* Eheberatung und Paarberatung

* Beratung bei Trennung und Scheidung

* Umgangspflegerin / Begleiteter Umgang

* Verfahrenspflegerin ( Anwältin für Kinder und Jugendliche im Scheidungsverfahren)

* 1999 Gründung der Sozialpädagogischen Familienhilfe / Familienhilfe 24 .de

* Freie Mitarbeiterin im Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Weinheim

http://www.familienhilfe24.de/html/uns.html 

 

 

Ingrid Kritsch

Diplom-Psychologin

Mediatorin BAFM

Praxis

Theodor-Heuss-Str. 6

69469 Weinheim

Tel: 06201 / 63 777

Fax: 0621 / 13778

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

 

Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Diakonisches Werk

Hildastr. 4a 

68723 Schwetzingen

Telefon: 06202 / 93610

E-Mail: schwetzingen@dw-rn.de

Internet: http://www.dw-rn.de

Träger:

Angebote: Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, MUk, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung

 

 

Psychologische Beratungsstelle & Erziehungsberatungsstelle

Mannheimer Str. 87 

68723 Schwetzingen

Telefon: 06202 / 10388

E-Mail: pbs-eb.schwetzingen@caritas-rhein-neckar.de

Internet: http://www.caritas-rhein-neckar.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Rhein-Neckar-Kreis

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Rhein-Neckar-Kreis

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Rhein-Neckar-Kreis

 

 


 

 

Polizist muss lebenslang ins Gefängnis

Ex-Freundin erschossen - Landgericht Mannheim hält 35-Jährigen für voll schuldfähig

Vom 12.02.2008

MANNHEIM Das Mannheimer Landgericht hat einen Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 35-Jährige hatte seine Ex-Freundin im April 2007 mit der Dienstwaffe erschossen (wir berichteten mehrfach).

Von Ulrich Willenberg

Die junge Frau saß gerade in ihrer Badewanne, als der Täter die Tür ihrer Wohnung in Altlußheim eintrat. Dann feuerte er gezielt auf den Kopf der 29-Jährigen. Ihr drei Jahre altes Kind hörte die Schreie der Mutter. Etwa zehn Minuten nach dem Verbrechen stellte sich der Schütze bei der Polizei. Er wurde wegen Selbstmordgefahr zunächst in einer Klinik untergebracht. Was ihn zu dem Mord veranlasste, sei "nicht mit letzter Sicherheit geklärt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen.

Die Mutter der Getöteten brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. "Ich empfinde keine Genugtuung", sagte die Frau, die ihr einziges Kind verloren hat. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Seine Verteidigerin, die auf Totschlag plädiert hatte, will Rechtsmittel einlegen.

Die Beziehung von Opfer und Täter war seit langem von quälenden Streits, gegenseitiger Eifersucht und Kontrolle geprägt, sagte der Vorsitzende Richter. "Es haben sich zwei Personen von ähnlicher Wesensart gefunden", glaubt Meinerzhagen. Mehrfach trennte sich das Paar und versöhnte sich immer wieder. "Sie konnten nicht voneinander lassen", so der Richter. Zwei Tage vor dem Mord eskalierte die Situation. Die Frau warf dem Beamten auf der Straße eine Flasche nach, zerkratzte sein geliebtes Motorrad und diffamierte ihn bei seiner neuen Freundin. Außerdem beschuldigte sie ihn der Vergewaltigung. Dies nahm sie zwar später zurück, warf ihm aber vor, ihren neuen Freund im Polizeicomputer ausgeforscht zu haben.

Kollegen beruhigten den Polizisten, er müsse sich deshalb keine Sorgen machen. Daraufhin schien der 35-Jährige erleichtert und verließ das Revier. Nichts deutete darauf hin, dass er sich nicht unter Kontrolle hatte. Er habe damals "ganz ruhig und freundlich wie immer" gewirkt, sagte eine Kriminalbeamtin aus. Eine halbe Stunde später erschoss der Mann seine frühere Freundin. "Ich glaubte, nur Ruhe zu finden, wenn sie tot ist", berichtete der Angeklagte vor Gericht.

Polizisten fanden in seiner Wohnung einen sonderbaren Brief: "Lieber Gott, heute Nacht habe ich zu Dir gebetet. Du hast zu mir gesagt, dass es einen Dämon gibt." Gemeint war offenbar seine Ex-Freundin. Das Gericht wertete das Schreiben als einen Versuch, sich als geisteskrank darzustellen. Ein Gutachter erachtete den Angeklagten jedoch als voll schuldfähig.

Für die Kollegen des früheren Polizisten ist das Verbrechen unerklärlich. Auch sein Vorgesetzter schätzte den Beamten als besonnen ein. "Er ist belastbar, sehr zuvorkommend und höflich. Und in schwierigen Situationen lässt er sich nicht provozieren", schrieb er in dessen Dienstzeugnis. "Die Tat ist ihm völlig persönlichkeitsfremd", glaubt seine Verteidigerin. Ihr Mandant habe in einer Ausnahmesituation gehandelt. Das Opfer habe den Beamten beruflich und privat ruinieren wollen.

http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3157887

 

 

 


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