Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Saarpfalz
Saarpfalz-Kreis
Am Forum 1
66424 Homburg
Telefon: 06841 / 104-104
Fax: 06841 / 104-288.
E-Mail:
Internet: www.saarpfalz-kreis.de
Internetauftritt des Saarpfalz-Kreis (02/2010)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Der Saarpfalz-Kreis (früher Saar-Pfalz-Kreis) ist ein Landkreis im Saarland. Er grenzt im Norden an den Landkreis Neunkirchen und den Landkreis Kusel, im Osten an die rheinland-pfälzischen Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslautern und an die kreisfreie Stadt Zweibrücken, im Süden an Frankreich (Département Moselle, benannt nach dem Fluss Mosel) innerhalb der Region Lorraine (Lothringen) und im Westen an den Regionalverband Saarbrücken. Er ist Rechtsnachfolger der früheren Landkreise St. Ingbert und Homburg.
Bundesland Saarland
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2007)
Städte
* Bexbach (18.625)
* Blieskastel (22.686)
* Homburg, Kreisstadt (43.778)
* St. Ingbert, Mittelstadt (37.939)
Gemeinden
* Gersheim (7.084)
* Kirkel (10.157)
* Mandelbachtal (11.590)
Jugendamt Saarpfalz
Kreisjugendamt
Zuständige Amtsgerichte:
Amtsgericht St. Ingbert - Amtsgericht Sankt Ingerbert
Väternotruf Homburg
August Mustermann
Musterstraße 1
66424 Homburg
Telefon: 06841 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Klaus Guido Ruffing - Leiter Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ...., 2010) - BKE 04.05.2010
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Bernd Strack
Kaiserstraße 67
66424 Homburg / Saar
Telefon: 06841 / 9 72 29 40
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Ursula Hinze
Warburgring 69
66424 Homburg
Telefon: 06841 / 99 43 33
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Saarpfalz-Kreis
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Saarpfalz-Kreis
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Saarpfalz-Kreis
Diakonisches Werk Sozial- und Lebensberatungsstelle
Kirchstr. 30b
Telefon: 06842/961466
66440 Blieskastel Bundesland: Saarland
E-Mail: sozial-undlebensberatung.blieskastel@diakonie-pfalz.de
Internet: http://www.diakonie-pfalz.de
Pressemitteilung Nr. 16/2007
Anklage gegen zwei Heranwachsende aus Bexbach erhoben
Vorwurf des Mordes
Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer aus Bexbach im Alter von 18 und 19 Jahren Anklage zur Jugendkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben.
Die Angeschuldigten sollen am 1.2.2007 in Bexbach einen 36jährigen alkoholisierten Mann angegriffen und diesen zunächst massiv mit Schlägen und Tritten misshandelt haben. Anschließend haben sie dem Opfer nach dem Ergebnis der Ermittlungen zahlreiche Stiche in den Hals- und Brustbereich versetzt. Der 36jährige starb unmittelbar an den Folgen der außergewöhnlich brutalen Misshandlungen. Nach dem Tod ihres Opfers sollen die Angeschuldigten die Leiche noch mit ihren Mobiltelefonen fotografiert haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden jungen Männer das Tatopfer berauben wollten. Anstelle des von ihnen ursprünglich anscheinend vermuteten wertvollen Mobiltelefones fanden sie bei dem Getöteten lediglich einen Geldbeutel mit circa 65 Euro Inhalt sowie die später von ihnen eingesetzte Tatwaffe.
Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden haben die Angeschuldigten ihre Tat gemeinsam geplant und arbeitsteilig ausgeführt. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf des Mordes, weil die jungen Männer nach dem Ergebnis der Ermittlungen heimtückisch und grausam vorgegangen sind, mit ihrem Handeln die gewaltsame Wegnahme von Wertsachen, also eine andere Straftat, ermöglich wollten und außerdem offenkundig aus Mordlust gehandelt haben.
Die Angeschuldigten wurden noch am Tattag verhaftet und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie sind voll geständig. Ihnen droht für den Fall ihrer Verurteilung eine Jugendstrafe von maximal zehn Jahren Freiheitsentzug.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.
Weyand
Oberstaatsanwalt
http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm
Sorgerecht darf im Eilverfahren nur ausnahmsweise entzogen werden
Saarbrücken (dpa) - In gerichtlichen Eilverfahren darf Eltern das Sorgerecht nur ausnahmsweise entzogen werden. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor. Das Fehlverhalten der Eltern müsse ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl nachhaltig gefährdet sei, so die Begründung. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Homburg auf, dass einer alleinerziehenden Frau das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen hatte.
erschienen am 04.11.2007 um 08:23 Uhr
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16050332