Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Velbert
Stadt Velbert
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet: www.heiligenhaus.de
Internetauftritt der Stadt Velbert (04/2010)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: vorhanden
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Stadtteile:
Jugendamt Velbert
Stadtjugendamt
Internet: http://velbert.de/buergerinfo/lebenslagen/Lebens_kinder.asp
Amtsgericht mit Zuständigkeit für die Stadt Velbert
Väternotruf Velbert
August Mustermann
Musterstraße 1
42549 Velbert
Telefon: 02051 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Amtsleitung:
- Stadtjugendamt Velbert / Leiterin des Fachbereichs Jugend und Soziales (ab , ... 2010) -
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Birgit Halten - Stadtjugendamt Velbert / Kindesunterhalt / Beistandschaften (ab , ... 2010, 2011)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für die Stadt Velbert
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Velbert
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Velbert noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Velbert
Schüler wegen versuchten Mordes verurteilt
Achteinhalb Jahre für Kassandras Peiniger
Der minderjährige Täter ist zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Landgericht in Wuppertal sprach den Schüler wegen versuchten Mordes an der neunjährigen Kassandra schuldig.
Unter dem Gullideckel lag Kassandra
Das Landgericht Wuppertal sah es am Mittwoch (28.04.10) als erwiesen an, dass der Schüler das Mädchen aus Velbert am Abend des 14.September 2009 nach der Schulaufgabenbetreuung abgepasst hatte. Mit der Faust schlug der Jugendliche die Neunjährige zu Boden. Dann nahm er einen Betonstein und schlug auf den Kopf des Kindes, um es zu töten und dadurch unentdeckt zu bleiben. Das bewusstlose Mädchen schleifte er zum Kanalschacht und stieß es eineinhalb Meter in die Tiefe. Aus der Höhe ließ er vier bis zu 19 Kilogramm schwere Steine auf den Kopf des Kindes fallen, um sicher zu gehen, sein Opfer ermordet zu haben. Er zog den Deckel über den Schacht und tarnte das Versteck mit Ästen. Ein Suchhund hatte Kassandra Stunden später gewittert. Im Krankenhaus konnte das Kind nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Geständnis nach monatelangem Schweigen
Der Schüler war nach Hinweisen aus der Bevölkerung festgenommen worden, stritt die Tat aber ab. Die Staatsanwaltschaft konnte sich lediglich auf DNA-Spuren stützen, da das Opfer sich an die Tat nicht mehr erinnern konnte. Am ersten Tag des Prozesses (07.04.10), der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, legte der 15-Jährige überraschend ein Geständnis ab, was den Prozess stark abkürzte.
Wegen der außergewöhnlichen Brutalität des voll schuldfähigen Jungen ging das Gericht über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß von sieben Jahren und zehn Monaten hinaus. Mit achteinhalb Jahren blieb die Kammer nur wenig unter der Höchststrafe von zehn Jahren. Verteidigerin Astrid Denecke hatte fünf Jahre gefordert und erwägt nun, gegen das aus ihrer Sicht "sehr harte Urteil" in Revision zugehen. Ihr Mandant habe den Schuldspruch "relativ gefasst" aufgenommen. Er sei völlig regungslos gewesen, sagte ein anderer Prozessteilnehmer.
Kassandras Eltern, die der halbstündigen Urteilsbegründung im Schwurgerichtssaal beiwohnten, seien mit dem Urteil zufrieden und könnten nun hoffentlich etwas Ruhe finden, sagte Nebenklage-Vertreter Holger Boden. Kassandra konnte erst zwei Monate nach der Tat das Krankenhaus verlassen. Seitdem ist sie in psychologischer Behandlung.
28.04.2010
http://www.wdr.de/themen/panorama/27/velbert_kanalschacht/100428.jhtml
Überraschende Wende im Prozess um misshandeltes Mädchen
Kassandras Peiniger gesteht
Von Lars Hering
Mit einem Geständnis des 15-jährigen Peinigers von Kassandra ist am Mittwoch (07.04.10) der erste Prozesstag zuende gegangen. Dem neunjährigen Mädchen aus Velbert-Neviges bleibt so eine Aussage vor dem Landgericht Wuppertal erspart.
Unter dem Gullideckel lag Kassandra
Monatelang hatte der 15-Jährige die Tat bestritten. Dass er nun am ersten Prozesstag ein Geständnis ablegte, kam deshalb überraschend. Die Anklage war gerade verlesen, da machte der Jugendliche reinen Tisch. Dem Vernehmen nach hatte zuvor ein Rechtsgespräch unter den Prozessbeteiligten stattgefunden.
Aufgrund des Geständnisses ist es nun nicht mehr notwendig, dass Kassandra vor Gericht aussagen muss. Über das Tatmotiv des Jugendlichen wurde bislang nichts bekannt.
Das Opfer kannte seinen Täter
Staatsanwalt Rüdiger Ihl hatte dem Jugendlichen in seiner Anklageschrift versuchten Mord vorgeworfen. Der 15-Jährige hatte die neunjährige Kassandra aus Velbert-Neviges demnach am Abend des 15.09.09 mit einem Stein so heftig geschlagen, dass sie schwere Kopfverletzungen und innere Verletzungen erlitt. Anschließend warf er sie in einen Kanalschacht. Dort sollte Kassandra plangemäß sterben, um nicht verraten zu können, wer sie so zugerichtet hatte. Zeugen der Tat, die landesweit für Entsetzen sorgte, gab es nicht. Ein Suchhund hatte Kassandra Stunden später gewittert. Im Krankenhaus konnte das Kind nur durch eine Notoperation gerettet werden. Kassandra hat zwar keine körperlichen Folgeschäden, kann sich bis heute aber nicht an die Tat erinnern.
Der damals 14-Jährige und das Mädchen kannten sich aus der Jugendeinrichtung "Treff 51". Dort hatte der als verhaltensauffällig geltende Jugendliche jedoch zuletzt Hausverbot. Er soll dort Kinder drangsaliert haben. Auch für die Polizei ist er kein Unbekannter. Gegen ihn wurde bereits wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung ermittelt.
15-Jähriger kann auf Strafmilderung hoffen
Bis sein Geständnis am Mittwoch publik wurde, hatte es einige Stunden gedauert. Nach dem Aussage des Jungen legte das Gericht zwar eine Verhandlungspause ein. Doch in dieser Pause gingen Staatsanwalt Rüdiger Ihl, Kassandras Vater und die Anwälte wortlos an Presse und Kameras vorbei. Erst am Ende des Prozesstages sprach Astrid Denecke, die Anwältin des Jungen, zur Presse. Ihr Mandant habe mit seinem Geständnis Kassandra eine Aussage vor Gericht erspart. "Ich denke, er ist erleichtert, dass er ein Geständnis abgelegt hat", sagte Denecke. Weil er sich selbst belastet hat, kann der 15-Jährige außerdem auf eine Strafmilderung hoffen. Auf versuchten Mord stehen maximal zehn Jahre Jugendstrafe.
Urteil dürfte nun schneller fallen
Mit seinem Geständnis hat der Angeklagte dem Gericht viel Arbeit erspart. Die Richter der 3. großen Strafkammer hätten sonst einen Indizien-Prozess vor sich gehabt. Einzige Anknüpfungspunkte für die Täterschaft des 15-Jährigen waren DNA-Spuren und Zeugenaussagen. "Es gibt Spuren wie Fasern und Blut. Sie beweisen, dass der Angeklagte Kontakt mit Kassandra und der Tatwaffe hatte", sagte Staatsanwalt Ihl zu WDR.de.
Die Ermittler kamen dem 15-Jährigen auf die Spur, weil Jugendliche erzählt hatten, dass er in der Nähe des Tatorts war und zur fraglichen Zeit "fluchtartig" das Gelände der Schule verlassen hatte. Ein DNA-Abgleich zwischen der Kleidung des Jugendlichen und dem Opfer hatte den Verdacht erhärtet.
Ursprünglich war das Urteil für den 23. Juni angepeilt worden. Nun dürfte er früher beendet werden.
07.04.2010