Väternotruf informiert zum Thema
Ministerium der Justiz Brandenburg
Justizministerium Brandenburg
Ministerium der Justiz Brandenburg
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14460 Potsdam
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Internet: http://www.mdj.brandenburg.de
Internetauftritt des Ministerium der Justiz Brandenburg (02/2012)
Informationsgehalt:
Namentlicher Geschäftsverteilungsplan:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Minister:
Dr. Volkmar Schöneburg (geb. 30.06.1958) - Minister der Justiz des Landes Brandenburg (ab , ..., 2010) - 2006 Ernennung zum Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.273006.de
Staatssekretärin
Sabine Stachwitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Staatssekretärin im Justizministerium Brandenburg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.12.1976 als Richterin am Amtsgericht Münster aufgeführt - siehe auch hier. Ab 01.12.1993 Direktorin am Amtsgericht Oranienburg (Richterin am Amtsgericht Oranienburg / Familiengericht).
Mike Mauter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht ... (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.12.2004 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. 2012: Persönlicher Referent der Staatssekretärin im Justizministerium Brandenburg - http://www.mdj.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/organigramm.pdf
Ministerialdirigent
Ministerialrat
Referatsleiter
Regierungsdirektor
Referent
Oberregierungsrat
Regierungsrat
Sonstige:
Siegrid Komor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwältin (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.11.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. 2012: Projektstelle „Optimierung der Führungsaufsicht“ im Justizministerium Brandenburg
Nicht mehr beim Justizministerium Brandenburg tätig:
Dr. Wilfried Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963 in Bad Bevensen) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin / 1. Kammer / Vizepräsident am Verwaltungsgericht Berlin (ab April 2010, ..., 2011) - ab 1999 Richter beim Verwaltungsgericht Potsdam. Von 2001 bis 2003 Referent im Justizministerium in Potsdam und bei der Verwaltung des brandenburgischen Landtages. Anschließend an das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) abgeordnet und dort 2005 zum Richter am Oberverwaltungsgericht Brandenburg ernannt. Im gleichen Jahr Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.10.2000 als Richter am Verwaltungsgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2005 als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/organisation/leitung.html
Egbert Simons (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin / Präsident am Landgericht Neuruppin (ab 01.04.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1985 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2000 als Ministerialrat beim Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg aufgeführt.
Pressemitteilung
30.12.2011
Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Prüfung von Richtern und Staatsanwälten
Justizminister gibt Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Prüfung von Richtern und Staatsanwälten auf eine etwaige Tätigkeit für das Ministerium der Staatssicherheit der DDR bekannt und kritisiert die Aufarbeitungspraxis der CDU-Justizminister.
Schöneburg: „Die interne Komplettüberprüfung führt die Mär einer stasidurchsetzten Justiz, die lediglich geeignet ist, einen ganzen Berufsstand zu diskreditieren, ad absurdum.“
Um dem drohenden Verlust des Vertrauens in die Justiz durch die wiederholten Unterstellungen der Opposition entgegenzuwirken wird künftig bei Bewerbern für höhere Ämter eine aktuelle Auskunft beim BStU eingeholt.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg hatte im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtages am 25. August 2011 angekündigt, eine Arbeitsgruppe zur Erlangung von aktuellem und belastbarem Zahlenmaterial hinsichtlich einer etwaigen Zusammenarbeit von Richtern und Staatsanwälten mit dem Ministerium der Staatssicherheit der DDR (MfS) einzurichten. Die Arbeiten, die auch nach den Weihnachtstagen fortgesetzt wurden, sind nun abgeschlossen.
Schöneburg dankt der Arbeitsgruppe für die mehrmonatige intensive Arbeit: „Erstmalig liegt nun vor, was ich immer angestrebt habe: Eine belastbare Statistik über eine frühere Zusammenarbeit von Brandenburgischen Richtern und Staatsanwälten mit dem MfS. Damit habe ich das erreicht, was in 10 Jahren CDU geführtem Justizministerium nicht gewollt und damit auch nicht getan wurde. Weiteren Mutmaßungen ist nun der Boden entzogen. Das stärkt das Ansehen der Justiz und des Rechtsstaats.“
Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, die Übernahme und Einstellungspraxis hinsichtlich einer möglichen Tätigkeit für das MfS zu untersuchen sowie die dazu notwendigen Zahlen und Fakten zu recherchieren und zu analysieren. Gegenstand der Betrachtung waren die derzeit tätigen Richter und Staatsanwälte, die vor dem 31. Dezember 1971 geboren wurden, die entweder aus dem Justizdienst der DDR übernommen oder später eingestellt wurden und die ihren Lebensmittelpunkt in der DDR hatten. Dazu wurden 302 Personalakten nebst Beiheften intensiv gesichtet und ausgewertet. 216 Akten stammten von Richtern; 86 Akten von Staatsanwälten.
Schöneburg: „Das war ein immenser Arbeitsaufwand, der durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe engagiert und sorgfältig bewältigt wurde. Sie konnte meine Vorgabe nach konsequenter und transparenter Aufarbeitung und Aufklärung umsetzen.“
Im Lichte der Ergebnisse der Arbeitsgruppe stellt sich die Situation wie folgt dar:
Richterinnen und Richter
Von den derzeit 843 im Land Brandenburg tätigen Richtern stammen lediglich 216 aus der DDR. Davon waren 97 in der DDR-Justiz als Richter tätig.
Neben den übernommenen und jetzt noch tätigen 97 Richtern wurden später weitere 119 Richter mit einer „Ostbiographie“ und mit dem Geburtsdatum vor dem 31. Dezember 1971 eingestellt.
Die 216 Richter arbeiten in folgenden Bereichen:
Ordentliche Gerichtsbarkeit: 165
Sozialgerichtsbarkeit: 18
Arbeitsgerichtsbarkeit: 16
Verwaltungsgerichtsbarkeit: 14
Finanzgerichtsbarkeit: 3
Die Überprüfung dieser 216 Richter auf eine Tätigkeit für das MfS erfolgte im Zeitraum vom 11. Juni 1991 bis zum 2. September 2005.
Von den 216 Richtern haben 11 ihren Wehrdienst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ abgeleistet. Nach Auskunft der Stasiunterlagenbehörde liegen in diesen Fällen keine konkreten Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS vor.
In weiteren fünf Fällen liegen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem MfS vor. Davon wurde eine Richterin aus dem Justizdienst der DDR übernommen, vier weitere Richter später eingestellt. Die Richter arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (vier) sowie in der Sozialgerichtsbarkeit.
Die Hinweise auf eine MfS-Tätigkeit waren den jeweiligen, für die Einstellung bzw. Übernahme zuständigen Gremien bekannt. Die Betroffenen wurden im Alter zwischen 17 und 22 Jahren für eine Tätigkeit geworben. In allen Fällen wurde die Zusammenarbeit durch die Betroffenen selbst beendet.
Bislang war das Ministerium davon ausgegangen, dass in vier Fällen Hinweise auf eine Tätigkeit für das MfS vorhanden waren und dass neun Richter ihren Wehrdienst beim Wachregiment geleistet hatten.
Keiner der fünf Richter, bei denen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem MfS gefunden wurden, ist gegenwärtig mit der Bearbeitung von Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz bzw. Verfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz befasst.
Justizminister Schöneburg wörtlich: „Ich habe großen Respekt vor den Menschen, denen in der DDR großes Unrecht widerfahren ist. Daher werde ich unter strikter Wahrung der Unabhängigkeit der Richterschaft und der verfassungsrechtlich geforderten richterlichen Unabhängigkeit mit allen mir möglichen rechtmäßigen Maßnahmen darauf hinwirken, dass auch künftig kein, mit einer MfS-Tätigkeit belasteter Richter mit der Bearbeitung von Restitutions- oder Rehabilitierungssachen befasst sein wird.“
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Von den derzeit 277 im Land Brandenburg tätigen Staatsanwälten verfügen 86 über eine ostdeutsche Biographie. Davon wurden 75 übernommen und 11 später eingestellt.
Die Überprüfung dieser 86 Staatsanwälte auf eine Tätigkeit für das MfS erfolgte im Zeitraum vom 31. Januar 1991 bis zum 19. Februar 1997.
Von diesen absolvierten drei ihren Wehrdienst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“. Nach Auskunft der Stasiunterlagenbehörde liegen auch in diesen Fällen keine konkreten Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS vor.
Bei einem weiteren Staatsanwalt liegen hingegen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem MfS vor.
Die Hinweise auf eine MfS-Tätigkeit waren auch hier den jeweiligen, für die Einstellung bzw. Übernahme zuständigen Gremien bekannt.
Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe brachte bei den Staatsanwälten hinsichtlich der bisher bekannten Zahlen keine neuen Erkenntnisse.
Zu den Ergebnissen der justizinternen Aufarbeitung hebt Justizminister Schöneburg hervor: „Die Mär einer stasidurchsetzten Justiz, die lediglich geeignet ist, einen ganzen Berufsstand zu diskreditieren, wurde ad absurdum geführt. Wir haben uns die Biographien genau angeschaut. Da können nicht alle über ein Kamm geschoren werden; eine rechtsstaatliche Aufarbeitung gebietet, notwendige Differenzierungen vorzunehmen. Die Ableistung des Wehrdienstes beim Wachregiment als Stasibelastung zu bezeichnen ist verfehlt. Die Stasiunterlagenbehörde selbst hat in ihren Bescheiden den reinen Wehrdienst beim Wachregiment dem bei der NVA gleichgestellt und eine Stasibelastung verneint. Die übrigen sechs Fälle – und dies muss erneut in aller Deutlichkeit hervorgehoben werden – die den jeweiligen, für die Einstellung bzw. Übernahme zuständigen Gremien bekannt waren, mögen moralisch durchaus sehr kritisch bewertet werden. Dienstrechtliche Konsequenzen lassen sich jedoch heute nicht mehr ziehen.“
Für die Schwierigkeiten bei der Feststellung des erst jetzt vorliegenden belastbaren Zahlenmaterials macht Schöneburg insbesondere einen fehlenden Aufarbeitungswillen und die ungenügende Überprüfung der Personalakten durch seine Vorgänger verantwortlich. „Ich schätze die Arbeit der CDU-VorgängerInnen wie Beate Blechinger ansonsten durchaus. Mir ist aber unverständlich, wie in ihrem Auftrag im Juli 2009 die Frage nach Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit unter den Brandenburgischen Richtern und Staatsanwälten verneint werden konnte. Da ist offensichtlich die Schlagzeile gescheut und die Unwahrheit gesagt worden.“
Durch die unredlichen Unterstellungen der Opposition wird nach Schöneburg in Kauf genommen, dass das Vertrauen in die Objektivität der Justiz des Landes Brandenburg Schaden nimmt.
Schöneburg: „Ich sehe es auch als meine Aufgabe an, dem entgegenzuwirken. Daher werden, im Einvernehmen mit dem Deutschen Richterbund, künftig bei Bewerbern für höhere Ämter aktuelle Auskünfte der Stasiunterlagenbehörde eingeholt werden. Die Opposition wird im Richterwahlausschuss dann gegebenenfalls unter Beweis zu stellen haben, wie sorgsam und differenziert sie die Biographien der Richter beurteilt.“
Weiter hebt Justizminister Schöneburg hervor: „Ich werde mich auch künftig mit aller persönlichen und auch mit der Kraft meines Amtes vor die Justiz des Landes Brandenburg stellen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den vergangenen 21 Jahren gute Arbeit geleistet. Dies gilt auch für die Richter und Staatsanwälte, die mit einer ostdeutschen Biographie als Juristen übernommen oder eingestellt wurden.“
Schöneburg unterstreicht abschließend: „Da alle Fragen, die auf eine mögliche Stasi-Vergangenheit zielten, konsequent unaufgearbeitet waren, bedurfte es erheblicher Anstrengungen. Nun sind die Defizite der Vergangenheit getilgt. Die von mir initiierte justizinterne Aufarbeitung hat auch gezeigt, dass die Entscheidungen der Richterwahl- und Staatsanwaltsberufungsausschüsse sorgfältig gefällt worden sind. Der Rechtsstaat gebietet, dies zu akzeptieren und nicht, die Arbeit der demokratisch legitimierten Organe fortwährend in Frage zu stellen.“
http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.275286.de