Väternotruf informiert zum Thema
Justizministerium Niedersachsen
Niedersächsisches Justizministerium
Niedersächsisches Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Vorzimmer der Abteilung I (Personal, Haushalt u. Organisation): 0511 / 120 - 5048
Vorzimmer der Abteilung II (Zivilrecht u. Öffentliches Recht): 0511 / 120 - 5088
Vorzimmer der Abteilung III (Justizvollzug): 0511 / 120 - 5222
Vorzimmer der Abteilung IV (Strafrecht): 0511 / 120 - 5118
Landesjustizprüfungsamt (Juristenausbildung)
Referendariat: 0511 / 120-5136
Datenschutzbeauftragter des Niedersächsischen Justizministeriums: 0511 / 120-5085; E.-Mail: Datenschutzbeauftragter@mj.niedersachsen.de
Fax: 0511 / 120 5170
E-Mail: poststelle@mj.niedersachsen.de
Internet: http://www.mj.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=3738&_psmand=13
Internetauftritt des Niedersächsischen Justizministeriums (07/2011)
Informationsgehalt:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Minister
Ministerialdirigent
Ministerialrat
Referatsleiter
Regierungsdirektor
Referent
Oberregierungsrat
Regierungsrat
Nicht mehr beim Niedersächsischen Justizministerium tätig:
Dr. Stefan von der Beck (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg (ab 05.01.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.08.1998 als Richter am Landgericht Oldenburg aufgeführt. Ab 27.12.2007 Leitender Ministerialrat beim Justizministerium Niedersachen
Carl-Fritz Fitting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stade / Präsident am Landgericht Stade (ab 30.09.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.06.1998 als Ministerialrat beim Justizministerium Niedersachen Hannover aufgeführt. - http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/76888/
Dr. Ralph Guise-Rübe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hildesheim / Präsident am Landgericht Hildesheim (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.1999 als Richter am Landgericht Göttingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.12.2006 als Ministerialrat beim Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt.
Peter Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Präsident am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig und ab 13.08.2001 als Leitender Ministerialdirigent am Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.07.2002 als Ministerialdirigent am Niedersächsischen Justizministerium aufgeführt.
Edgar Isermann (geb. 1944 in Wiedelah/Goslar - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Braunschweig / Präsident am Oberlandesgericht Braunschweig (ab 06.09.2001, ..., 2009) - 1975 bis 1990 Richter am Landgericht Hannover; 1990-2001 Tätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium, zuletzt als Abteilungsleiter. 2001 bis 2009 Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig.
Dr. Gerhard Kircher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg / Präsident am Oberlandesgericht Oldenburg (ab 08.09.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.08.2001 als Ministerialdirigent bei Justizministerium Niedersachsen Hannover aufgeführt.
Detlev Rust (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig / Vizepräsident am Landgericht Braunschweig (ab 31.10.2011, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.07.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Von 2001 bis 2006 Referatsleiter für die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Niedersächsischen Justizministerium. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Amtsgericht Goslar / Familiengericht - Abteilung 34. Richter Rust behauptet in einem Schreiben vom 19.11.2009, dass das Grundgesetz Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft - durch das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend konkretisiert worden wäre, dass Artikel 6 Satz 2 hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge nichtverheirateter Eltern nur dann Gültigkeit hätte, wenn die Mutter des gemeinsamen Kindes dies auch wolle. Dies ist natürlich absurd, denn die Gültigkeit des Grundgesetzes hängt nicht davon ab, ob der eine oder andere Bürger mit dem Grundgesetz einverstanden ist. Richtig ist indes, dass gesetzliche Regelungen, die mit dem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung stehen, verfassungswidrig sind und das erkennende Gericht von daher entsprechend Artikel 100 Grundgesetz das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einzuholen hat - Normenkontrollverfahren. Eine vorherige irrige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht steht einer erneuten Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht entgegen.