Väternotruf informiert zum Thema
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Siemensstr. 10
30173 Hannover
Telefon: 0511 / 80 70 8-0
Fax: 0511 / 80 70 8-25
E-Mail: LAGH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: http://www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de
Internetauftritt des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (07/52011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: nur rudimentär vorhanden mit den Namen der Präsidiumsmitglieder - mit Stand vom 01.01.2011 - http://www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13388&article_id=57023&_psmand=52
Bundesland
Bundesarbeitsgericht - in Erfurt
Arbeitsgericht Celle
Arbeitsgericht Emden
Arbeitsgericht Göttingen
Arbeitsgericht Hameln
Arbeitsgericht Hildesheim
Arbeitsgericht Oldenburg
Arbeitsgericht Stade
Arbeitsgericht Verden
Arbeitsgericht Wilhelmshaven
Präsident am Landesarbeitsgericht Niedersachsen: Prof. Dr. Gert-Albert Lipke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Präsident am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 01.11.1992, ..., 2011)
Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Niedersachsen: Hinrich Vogelsang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.01.1998 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Landesarbeitsgericht Niedersachsen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen:
Detlev Hannes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 27.05.1993, ..., 2008)
Karola Sophia Klausmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 29.09.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.06.1994 als Richterin am Arbeitsgericht Hannover aufgeführt.
Christa Knauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 31.05.2001, ..., 2008)
Anna-Elisabeth Kröning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 21.12.1995, ..., 2008)
Ulrich Kubicki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.06.1994 als Richter am Arbeitsgericht Lüneburg aufgeführt. 2011: Mitglied des Präsidiums des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.
Markus Leibold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 07.04.1992, ..., 2011)
Prof. Dr. Gert-Albert Lipke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Präsident am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 01.11.1992, ..., 2011)
Hans-Karl Löber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 15.03.1988, ..., 2008)
Wilhelm Mestwerdt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 01.06.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.12.1994 als Richter am Arbeitsgericht Nienburg - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Rolf Rosenkötter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 29.09.1986, ..., 2011) - 2011: Mitglied des Präsidiums des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.
Karin Spelge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 25.08.2000, ..., 2008)
Roswitha Stöcke-Muhlack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 04.12.2000, ..., 2008)
Hinrich Vogelsang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vizepräsident am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.01.1998 als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen aufgeführt.
Burkhard Voigt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen (ab 27.02.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.09.1993 als Richter am Arbeitsgericht Braunschweig aufgeführt. 2011: Mitglied des Präsidiums des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.
Nicht mehr als Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen tätig:
Rechtspfleger:
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Gerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerdiskriminierung am Landesarbeitsgericht Niedersachsen und am Bundesarbeitsgericht - Au weia, das tut weh.
Verknüpftes Dokument, siehe auch: Urteil des 8. Senats vom 18.3.2010 - 8 AZR 77/09 -
Pressemitteilung Nr. 24/10
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Eine Gemeinde darf bei der Besetzung der Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn ein Schwerpunkt der Tätigkeiten in Projekt- und Beratungsangeboten liegt, deren Erfolg bei Besetzung der Stelle mit einem Mann gefährdet wäre. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich die Angebote an Frauen in Problemlagen richten, in denen die Betroffene typischerweise zu einer weiblichen Gleichstellungsbeauftragten leichter Kontakt aufnehmen kann und sich ihr besser offenbaren kann oder ausreichende Lösungskompetenzen nur einer Frau zutraut.
Die beklagte Stadt hatte in ihrer Stellenanzeige eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte gesucht. Der Anzeige zufolge sollten Schwerpunkte der Tätigkeit ua. in der Integrationsarbeit mit zugewanderten Frauen und deren Beratung liegen. Die Gleichstellungsbeauftragte sollte Maßnahmen zu frauen- und mädchenspezifischen Themen initiieren, mit allen relevanten Organisationen zusammenarbeiten und Opfer von Frauendiskriminierung unterstützen. Die Bewerberin sollte über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung in einer pädagogischen bzw. geisteswissenschaftlichen Fachrichtung verfügen. Der Kläger, Diplomkaufmann und Diplomsvolkswirt, der zuvor über 2 Jahre im Rahmen einer Betriebsratstätigkeit als stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter tätig war, bewarb sich auf die Stelle. Er wurde mit Hinweis darauf abgelehnt, dass nach § 5a der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Stelle mit einer Frau zu besetzen sei und er im Übrigen die Anforderungen der Stellenanzeige nicht erfülle.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger eine Entschädigungszahlung nach § 15 Abs. 2 AGG. Die Klage blieb in allen drei Instanzen ohne Erfolg. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgericht hat entschieden, es stehe der objektiven Eignung des Klägers nicht entgegen, dass dieser als Diplomvolkswirt uU nicht über eine geisteswissenschaftliche Ausbildung verfüge. Das weibliche Geschlecht der Stelleninhaberin stelle aber wegen der konkreten Ausgestaltung der Stelle eine wesentliche und entscheidende Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG für die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung dar.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 16 Sa 236/08 -
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2010-3-18&nr=14215&linked=pm
Kommentar Väternotruf:
Pfui, Pfui schäm Dich, alle Leute sehen dich. Statt die Niedersächsische Gemeindeordnung, die es Männern verbietet, Gleichstellungsbeauftragter (wohlgemerkt nicht Frauenbeauftragter) zu werden, aufzuheben, da diese Gemeindeordnung gegen das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 Grundgesetz
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
verstößt, wird dem klagenden Mann vom Gericht auch noch die Verfahrenskosten aufgebrummt. Da kann man nur hoffen, dass der Mann eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (das allerdings hinsichtlich offensichtlicher Männerdiskriminierungen auch so seine Sehbeschwerden hat) einreicht und wenn auch dieses Gericht keine Abhilfe schafft an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.