Väternotruf informiert zum Thema

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wurde am 01.07.2005 aus den vormaligen Landessozialgerichten Berlin und Brandenburg neu errichtet.


 

 

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Försterweg 2-6

14482 Potsdam

 

 

Telefon: 0331 / 9818–0

Fax: 0331 / 9818-4500

 

E-Mail: poststelle@lsg.brandenburg.de

Internet: www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?query=allgemein_lsg&sv[relation_lsg.gsid]=lbm1.c.287656.de&template=seite_lsg_start

 

 

 

Internetauftritt des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (01/2012)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - für die Zeit ab 01.01.2012 - http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_lsg_gesch&query=allgemein_lsg&sv[relation_lsg.gsid]=lbm1.c.289095.de&sort=lfdnr&order=asc

 

 

 

Bundesland Berlin und Bundesland Brandenburg

 

 

Präsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Monika Paulat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Präsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 09.06.2009, ..., 2012) - ab 1978 Richterin in Niedersachsen. Direktorin der Sozialgerichte in Oldenburg und Hannover. 1996 Präsidentin des Landessozialgerichts Bremen. 1999 Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen. Ab 01.04.2002 Präsidentin am  Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Vizepräsident am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Monika Weisberg-Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vizepräsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.11.2006, ..., 2012) - vorher ab 29.01.1997 Vizepräsidentin am Landesarbeitsgericht Brandenburg.

 

 

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wurde am 01.07.2005 neu errichtet.

Am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sind 34 Senate eingerichtet.

 

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist zuständig für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Sozialgerichte: 

 

Sozialgericht Berlin

Sozialgericht Cottbus

Sozialgericht Frankfurt (Oder)

Sozialgericht Neuruppin

Sozialgericht Potsdam

 

 

Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: 

Axel Achilles (Jg. 1961) - Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 19.12.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.08.1997 als Richter am Sozialgericht Berlin aufgeführt.

Hans-Paul Bornscheuer (Jg. 1963) - Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 21.11.2000, ..., 2008)

Stefanie Braun (Jg. 1965) - Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 09.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1997 als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt.

Elisabeth Brähler (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.12.1997 als Richterin am Landessozialgericht Berlin aufgeführt.

Dirk Bumann (Jg. 1964) - Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.01.1999 als Richter am Sozialgericht Berlin aufgeführt.

Wolfgang Düe (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 04.01.2002, ..., 2008)  

No Name - Richterin am Kammergericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

Dr. Christine Fuchsloch (Jg. 1964) - Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Brandenburg (ab 04.05.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1995 als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt. Ab 04.05.2004 Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Ab 2009 auf Vorschlag der SPD ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.

Angela Gaudin (Jg. 1955) - Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Brandenburg (ab 01.10.1995, ..., 2002)

Anja Gorgels (Jg. 1966) - Richterin am Landessozialgericht Brandenburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.07.1998 als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt. Ab 13.08.2007 Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Bernd Götze (Jg. 1952) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Brandenburg (ab 01.08.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1994 als Richter am Landessozialgericht Brandenburg aufgeführt. Ab 01.08.2003 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

 

Peter Hagedorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landessozialgericht Brandenburg (ab 02.10.1995, ..., 2008) - ab 02.10.1995 Richter am Verwaltungsgericht Berlin. im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.1995 als Richter am Landessozialgericht Brandenburg aufgeführt.

Axel Hutschenreuther (Jg. 1964) - Richter am Landessozialgericht Brandenburg (ab 02.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.03.1996 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin aufgeführt. Ab 02.10.2002 Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. 

Johann Müller-Gazurek (Jg. 1947) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Brandenburg (ab 01.01.1994, ..., 2010) - ab 01.01.1994 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. 2010: Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Martina Nischalke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landessozialgericht Brandenburg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2005 als Direktorin am Sozialgericht Neuruppin aufgeführt. Landessozialgericht Brandenburg - GVP 01.01.2011: Richterin am Landessozialgericht Brandenburg. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt.

Monika Paulat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Präsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 09.06.2009, ..., 2012) - ab 1978 Richterin in Niedersachsen. Direktorin der Sozialgerichte in Oldenburg und Hannover. 1996 Präsidentin des Landessozialgerichts Bremen. 1999 Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen. Ab 01.04.2002 Präsidentin am  Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Monika Weisberg-Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vizepräsidentin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.11.2006, ..., 2012) - vorher ab 29.01.1997 Vizepräsidentin am Landesarbeitsgericht Brandenburg.

 

 

# Rolf Hill

# Dr. Manfred Hintz

# Rainer Kuhnke

# Jürgen Ney

# Herbert Oesterle

# Reinhard Pfeifer

# Dr. Hermann Reimers

# Dirk Vallentin

 

 

Richter am aufgelösten Landessozialgericht Berlin

# Stefan Forch

# Adelheid Harthun-Kindl

# Norbert Hucke

# Sabine Jucknat

# Karen Krauß

# Dr. Konrad Kärcher

# Martin Laurisch

# Jörg-Peter Lindner

# Dr. Monika Majerski

# Dr. Renate Martin

# Stephan Niewald

# Hartmut Rentel

# Christina Sailer

# Gabriele Scheffler

# Susanne Schuster

# Klaus Simon

# Guido Spohn

# Antje Turanli

# Janna Wiesekoppsieker

# Walter Wolf

# Bernd Zimmer

 

 

Nicht mehr als Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg tätig:

Tobias Baumann (Jg. 1961) - Vizepräsident am Sozialgericht Berlin (ab 12.07.2004 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1999 als Richter am Landessozialgericht Berlin aufgeführt.

Jürgen Blaesing (Jg. 1943) - Präsident am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab , ..., 2008) - vorher ab 01.05.1997 Präsident am fusioniertem Landessozialgericht Brandenburg

Joachim Dumlich (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.11.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Christoph Kahl (Jg. 1939) - Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.04.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1992 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Johannes Graf von Pfeil (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Sozialgericht Potsdam / Direktor am Sozialgericht Potsdam (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.03.2001 als Richter am Arbeitsgericht Cottbus aufgeführt. Ab 01.05.2006 Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Direktor am Sozialgericht Potsdam aufgeführt.

 

 

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Gerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 

 

Elternverband begrüßt Gerichtsentscheidung zu Frühgeborenen

 

Pressemitteilung

 

Datum: 01. Februar 2011

AKIK Bundesverband e.V.

Theobald-Christ-Strasse 10-16

D-60318 Frankfurt/Main

www.akik.de

Tel: 01805 - 25 45 28 (gebpfl.).

Fax: 01805 – 25 45 39 (gebpfl.)

presse@akik.de

http://www.akik.de/blog/

 

 

Elternverband begrüßt Gerichtsentscheidung zu Frühgeborenen

 

„Landessozialgericht schützt nicht nur Frühgeborene, sondern alle kranken Kinder“

 

 

Frankfurt am Main/Regensburg, 01. Februar 2011 – Am 26.01.2011 hat der 7. Senat des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg den Eilanträgen von ca. 30 Kliniken entsprochen, die gegen den Mindestmengenbeschluss des G-BA klagten.

 

Entsprechend diesem G-BA-Beschluss vom 17. Juni 2010 sollten ab dem

1. Januar 2011 nur noch die Kliniken zur Versorgung von Frühgeborenen zugelassen sein, die pro Jahr mehr als 30 Frühgeborene unter einem Geburtsgewicht von 1250 gr. behandeln. Die konkrete Folge wäre gewesen: von ca. 270 deutschen Perinatalzentren sollten von einem Tag auf den anderen über 200 Einrichtungen von der Versorgung ausgeschlossen werden, ungeachtet ihres Versorgungsvertrags für ihren Einzugsbereich und nachweislich guter Leistungen.

 

Schon im Sommer 2010 hatte sich der Bundeselternverband AKIK gegen Bestrebungen gewandt, die Behandlungsqualität von Frühgeborenen allein am Geburtsgewicht festzumachen und dadurch die Zerschlagung guter medizinischer Kinderversorgungsstrukturen einzuleiten.

(siehe AKIK Pressemeldung vom 09.06.2010).

 

 

 

 

 

AKIK begrüßt besonders, dass das Landessozialgericht eine Folgenabschätzung vorgenommen hat. Nicht nur die Mindestmengenbefürworter im G-BA und einige möglicherweise von Eigeninteressen getriebene Gruppierungen, sondern auch die Politik habe

es bisher versäumt, die Konsequenzen und Strukturauswirkungen eines solchen Mindestmengenbeschlusses zu bedenken und zukunftswirksam abzuwägen. Wie auch das LSG in seiner Begründung klar herausstellte,

gibt es derzeit keine wissenschaftlichen Beweise, dass die

Erfüllung von Mindestmengen zu einer besseren Behandlungsqualität

führen würde.

 

"Wir sind sehr erleichtert über die LSG-Entscheidung. Damit sind nicht nur die Frühgeborenen vor einem willkürlichen Beschluss geschützt, sondern auch die hervorragenden Versorgungsstrukturen für alle kranken Kinder in Deutschland", so Julia v. Seiche, Sprecherin des AKIK-Elternverbandes.

"Wir erwarten nun von allen Beteiligten diese Atempause und Chance zu nutzen, um sachlich mit Weitblick und Tiefenschärfe die tatsächliche Versorgungsqualität von Frühgeborenen in den Vordergrund zu rücken und von Scheinargumenten Abstand zu nehmen.“

 

 

AKIK: Der AKIK-Bundesverband und seine Ortsgruppen setzen sich für die bestmögliche medizinische, pflegerische, therapeutische, pädagogische und psychosoziale Behandlung akut und chronisch-kranker Kinder im Krankenhaus ein. Zahlreiche Aktivitäten verfolgen das Ziel, kranke Kinder und ihre Familien in deren schwieriger Situation zu unterstützen. Der AKIK verfasste zusammen mit anderen europäischen Schwesterverbänden die EACH (European Association for Children in Hospital)-Charta. Darin werden basierend auf entsprechenden Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention in zehn Punkten die Rechte von kranken Kindern im Krankenhaus und deren Umsetzung beschrieben. Der AKIK ist initiativ sowohl für die Zeit vor als auch während und nach dem Krankenhaus-Aufenthalt eines Kindes.

 

Ansprechpartner:

Julia von Seiche-Nordenheim, Bundesvorsitzende/Presse-Sprecherin,

Harzstrasse 34 a, 93057 Regensburg;

Tel: 0941 – 62 767, Fax: 0941 – 67 206

Mobil: 0172–862 19 66; E-Mail: presse@akik.de; Web: www.akik.de

 

 

 


 

 

 

Monika Paulat neue Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung Nr. 18/2009 vom 19.06.2009

Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue und ihre Brandenburger Kollegin Justizministerin Beate Blechinger haben heute Monika Paulat in ihr neues Amt als Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingeführt. Die 60jährige Juristin aus Norden/Ostfriesland begann ihren Richterdienst 1978 in Niedersachsen. Sie war Direktorin der Sozialgerichte in Oldenburg und Hannover. 1996 wurde sie zur Präsidentin des Landessozialgerichts Bremen ernannt. 1999 übte sie dieselbe Tätigkeit in Niedersachsen aus. Seit dem 1. April 2002 leitete das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

Justizsenatorin Gisela von der Aue:

„Mit Monika Paulat konnten wir eine erfahrene, engagierte und - wie ich finde - auch sehr sympathische Präsidentin für unser gemeinsames Landessozialgericht gewinnen.

Das gemeinsame Landessozialgericht von Berlin und Brandenburg erfreut sich vier Jahre nach seiner Gründung bundesweit eines guten Rufes. Es hat gemeinsam mit den erstinstanzlichen Sozialgerichten einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen Rechtsprechung in der Region geleistet. Dies ist das Verdienst aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Landessozialgericht, die mit großem Engagement und mit Offenheit ein hohes Arbeitsniveau und eine gute Atmosphäre im Gericht sicherstellen.

Trotz dieser erfreulichen Umstände kann ich die Schwierigkeiten nicht schön reden, mit denen unsere Sozialgerichte und das Landessozialgericht derzeit zu kämpfen haben. Sie ächzen unter der stetig wachsenden Zahl von Verfahren, die zum großen Teil Fälle der Anwendung und Auslegung von Vorschriften des SGB II betreffen.

Diese Entwicklung belastet die Sozialgerichte aller Länder. Aber die Statistik zeigt, dass der Gerichtsbezirk des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg von dieser Steigerung besonders betroffen ist. Im Jahr 2005 gingen in den Ländern Berlin und Brandenburg bei den Sozialgerichten erster Instanz noch knapp 36.000 Klagen und Anträge ein. Diese Zahl ist bis zum Jahr 2008 auf mehr als 53.000 angewachsen. Und sie steigt weiter.

Jeder Leistungsberechtigte soll grundsätzlich nicht erst zu Gericht, um seine Ansprüche durchzusetzen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die ansteigende Klageflut bei den Sozialgerichten beweist aber, dass dies zurzeit in keinem Land gelingt. Um zu gewährleisten, dass wieder mehr Leistungsberechtigte bereits im Verwaltungsverfahren zu ihrem Recht kommen und damit die Gerichte entlastet werden, sind Reformen auf verschiedenen Ebenen denkbar und notwendig.“

http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20090619.1150.130470.html

 

 


 

 

Streit um Wohnungsgröße

Ein alleinstehender Arbeitslosengeld II-Empfänger, der aufgrund eines gemeinsamen Sorgerechts regelmäßig sein minderjähriges Kind betreut, hat keinen Anspruch auf eine größere Wohnung. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit einem rechtskräftigen Urteil vom 5. Dezember 2008 entschieden (Az.: L 25 B 2022/08 ER).

...

 

In Aachen wäre das nicht passiert

In einem vergleichbaren Fall vertrat das Sozialgericht Aachen einen ganz anderen Standpunkt.

Mit Urteil vom 19.11.2007 (Az.: S 14 AS 80/07) kam das Gericht zu dem Schluss, dass einem Arbeitslosengeld II-Empfänger, der in seiner Wohnung regelmäßig sein von ihm getrennt lebendes Kind betreut, die Kosten für eine größere Wohnung zu zahlen sind (VersicherungsJournal 18.1.2008).

Wolfgang A. Leidigkeit

http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=98999

 

 

 

 


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