Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Berlin


 

 

 

Landgericht Berlin

 

 

Zivilgerichtsbarkeit 1. Instanz:

Tegeler Weg 17 – 21

10589 Berlin-Charlottenburg

 

 

Telefon: 030 / 90188-0

Fax: 030 / 90188-518

 

 

Zivilgerichtsbarkeit 2. Instanz

(+ zwei erstinstanzl. Verkehrskammern):

Littenstraße 12 - 17

10179 Berlin-Mitte

 

Telefon: 030 / 9023-0

Fax: 030 / 9023-2223

 

 

Strafgerichtsbarkeit:

Turmstraße 91

10559 Berlin-Tiergarten

 

Telefon: 030 / 9014-0

Fax : 030 / 9014-2010

 

 

E-Mail: 

Internet: www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lg

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Berlin (03/2012)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 20.02.2012 - http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/taetigkeit/geschaeftsverteilungsplaene/

 

 

 

 

Bundesland Berlin 

Kammergericht Berlin

 

 

Präsident am Landgericht Berlin: Dr. Bernd Pickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) -  Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.09.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Vizepräsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. GVP 16.08.2010

Vizepräsidentin am Landgericht Berlin: Andrea Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Anageben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

No Name - Richter am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Vizepräsident am Landgericht Berlin: Dr. Holger Matthiessen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 / Vizepräsident am Landgericht Berlin - Dienstgebäude Tegeler Weg (ab 01.01.2007, ..., 2011) - ab 01.09.2001 Richter am Oberlandesgericht Brandenburg.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Berlin beschäftigen am Landgericht Berlin eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Amtsgerichte: 

Amtsgericht Charlottenburg

Amtsgericht Hohenschönhausen - seit dem 01.01.2009 ist das ehemalige Amtsgericht Hohenschönhausen eine Zweigstelle des Amtsgerichts Lichtenberg.

Amtsgericht Köpenick

Amtsgericht Lichtenberg

Amtsgericht Mitte

Amtsgericht Neukölln

Amtsgericht Pankow-Weißensee

Amtsgericht Schöneberg

Amtsgericht Spandau

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Amtsgericht Tiergarten

Amtsgericht Wedding

 

 

Jugendämter:

Jugendamt Berlin

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg

Jugendamt Lichtenberg

Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Jugendamt Mitte - ehemalige Bezirke Mitte, Tiergarten, Wedding 

Jugendamt Neukölln

Jugendamt Pankow - ehemalige Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee

Jugendamt Reinickendorf

Jugendamt Spandau

Jugendamt Steglitz-Zehlendorf

Jugendamt Tempelhof- Schöneberg

Jugendamt Treptow-Köpenick

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Berlin

 

Amtsanwaltschaft:

Amtsanwaltschaft Berlin

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

 

Richter am Landgericht Berlin - alphabetisch: 

Michael Abel (Jg. 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.11.1998, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Stefanie Abels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Wedding - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Regina Alex (Jg. 1959) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2009, 2010) - vorher ab 09.05.2000 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Thomas Ante (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.06.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Olaf Arnoldi (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 29.11.2004 Richter am Kammergericht Berlin - "Judenhass im Internet" http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tiergarten-Rechtsextremismus-Internet;art126,2951861 / Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Armin Auell (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Berlin (ab 12.12.1995, ..., 2010) - Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973, Suizid von Helena Zenner am 10.1.2008. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Angela Baara (Jg. 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 10.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.04.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.Thomas Babucke (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 24.03.1997, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Claudia Bach (Jg. 1969) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 28.11.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Bärbel Bardarsky (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 02.01.1998, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Holger Bartel (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.06.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Thilo Bartl (Jg. 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 24.03.1997 Richter am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Stefan Bebensee (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.10.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Anne-Kathrin Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.09.1997, ..., 2011) - Landgericht Berlin - GVP 01.01.2011. http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Bis 31.03.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - 04. 04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Ab 01.04.2011: Bereitschaftsrichterin am Landgericht Berlin. GVP 20.02.2012: nicht aufgeführt.

Wolfgang Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1994, ..., 2012) - Landgericht Berlin - GVP 20.02.2012.

Katrin Behrends (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 15.03.2005 Richterin auf Probe b. Kammergericht-Bezirk Berlin. 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. 

Barbara Behrens (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 21.03.1994, ..., 2009) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Peter Behringer (Jg. 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 06.07.2005, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Jürgen Beier (Jg. 1956) - Vorsitzender  Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.09.1998 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Iris Berger (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 30.12.1996, ..., 2010) - Pressemitteilung Nr. 31/2009 vom 12.06.2009: Richterin am Landgericht Iris Berger verlässt nach zwei Jahren und acht Monaten als „hauptamtliche“ Pressesprecherin die Pressestelle der Berliner Strafgerichte zunächst Richtung Brandenburg. Sie wird für die Dauer einer Abordnung von neun Monaten einem Strafsenat des dortigen Oberlandesgerichts angehören. - http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20090612.1050.129941.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Marie-Louise von Bernuth (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 11.01.2000, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Stefan Bezpalko (geb. ....) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Michaela Blume (Jg. 1957) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.09.1994, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Nikolaus Bol (geb. ....) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Matthias Borgmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.10.2001 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.10.2001 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. GVP 01.01.2011: bis 31.01.2011 - Zivilkammer 27. GVP 21.02.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16. 

Dr. Wolfram Bornemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Katharina Boström-Katona (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.08.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Thorsten Braunschweig (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Berlin (ab 17.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Florian von Bresinsky (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Berlin (ab 05.04.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.09.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Sabine Breyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 28.11.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1993 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. 1997 und 1998 aber offenbar tätig als Richterin am Amtsgericht Tiergarten. http://www.berliner-zeitung.de/archiv/aktion-gegen-autohaendler-ausgeplaudert---7-200-mark-geldstrafe-beim-plausch-am-gartenzaun--beamter-verriet-steuergeheimnisse,10810590,9381232.html. 22.09.1998: "Berliner Justiz verurteilt grünen Totalverweigerer. Fünf Monate soll ..., Landesvorstandsmitglied von Bündnis90/Grüne wegen Dienstflucht in den Knast. Richterin Breyer vom Amtsgericht Tiergarten verhängte die Strafe ohne Bewährung, da die Sozialprognose für den Angeklagten ungünstig sei: ..." - http://www.andere-zeiten.de/Archiv/5-98/THeller.htm. „Schild und Schwert der Partei“ - hieß so was früher in der DDR, wenn es darum ging, Totalverweigerer in den Knast zu stecken. Da fragt man sich, was die BRD eigentlich von der DDR unterscheidet, wahrscheinlich nur die Größe der Gefängniszelle. Im übrigen fragt man sich auch, wie eine Frau die nicht dem Zwangsdienst Militär unterworfen ist, über einen Mann urteilen darf, das ist schon sehr absurd und stinkt bis dort hinaus. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: aufgeführt. GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt.

Dr. Sybille Brüning (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.03.2001, ..., 2011) - Personalreferentin - http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/einstellung_ri_sta.html

No Name - Richter am Landgericht Berlin  - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dirk Buck (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Heike Buhmann (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.04.1996, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Anja Bunse (Jg. 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.10.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Burkhard Burgmüller (geb. .... 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 01.03.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

No Name - Staatsanwältin der Amtsanwaltschaft Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Ina Burrack (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 28.06.2000, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Sylvia Busch (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.05.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Medienberichte: Stern 15.09.2008 ("Behinderten Sohn getötet - Richter sprechen Mutter frei.") - http://www.stern.de/panorama/behinderten-sohn-getoetet-richter-sprechen-mutter-frei-639194.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Peter Busson (geb. ....) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Sabine Bünning (Jg. 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 04.01.2002, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Cornel Christoffel (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Strafkammer 51 (ab 12.10.1995, ..., 31.01.2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: bis 31.01.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Strafkammer 51 aufgeführt.

Gabriele Cirener (Jg. 1066) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 02.02.2001 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Ingrid Dallmer (Jg. 1953) - Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 87 (ab 08.03.1984, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Rolf Danckwerts (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Berlin (ab 09.07.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 09.07.2004 Richter am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.

Stefan Dedner (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Berlin (ab 19.02.1991, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Eckhard Dessau (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 87 (ab 28.11.1990, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Joachim Dethloff (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 06.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.10.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dirk Dickhaus (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 30.12.1996, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Kay Dieckmann (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.05.2000, ..., 2010) - siehe Pressemitteilung vom 28.07.2004 unten. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

No Name - Richterin am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Susanne Dieckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.02.1992, ..., 2008)

No Name - Richter am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dirk van Dieken (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.08.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. 

No Name - Richterin am Amtsgericht Schöneberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Andrea Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Anageben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

No Name - Richter am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Goetz Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.11.1998, ..., 2010)

No Name - Richterin am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Angelika Dietrich (Jg. 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 16.12.1994 Richterin am Landgericht Berlin. 09.04.2008: "Justizirrtum in Berlin. 888 Tage unschuldig im Knast" - http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,546413,00.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Bernhard Dietrich (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab 19.07.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Wolfgang Dobrikat (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.12.1997, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.  

No Name - Richterin am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Claudia Dobrikat-Klotz (Jg. 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 06.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. 

No Name - Richter am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Nascha Dombrowski (Jg. 1966) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 05.06.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Alexander von Drenkmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Berlin (ab 22.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.  Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig: Peter-Joachim von Drenkmann (Jg. 1940) - Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.10.1999, ..., 2005). George Richard Ernst Günter von Drenkmann (* 9. November 1910 in Berlin; 10. November 1974 ebenda) war ein deutscher Jurist und Präsident des Kammergerichts Berlin.

Birgit Dreyer (Jg. 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.03.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Andreas Dreßler (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab 16.09.1998, ..., 2010) -  Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Katrin Durber (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 29.09.1997 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Tina Düffer (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 15.05.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.

Ralph Ehestädt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.12.1993, ..., 2012) - http://www.harald-muehle.de/19816.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. 31.03.2012: "Im Hetzjagd-Prozess erhielt der Hauptangeklagte Ali T. (Mitte) am Donnerstag zwei Jahre Haft auf Bewährung. Er hatte den 23-jährigen Giuseppe Marcone am 17. September 2011 am U-Bahnhof Kaiserdamm beschimpft und geschlagen. Marcone rannte davon - und lief vor ein Auto. Ein junger Mann wird in den Tod gehetzt. Der Schläger erhält Bewährung. Dieses Urteil halten die Staatsanwälte für nicht akzeptabel. Und sie sind nicht die einzigen. ..." - http://www.tagesspiegel.de/berlin/fall-giuseppe-m-staatsanwaelte-gehen-in-revision/6460788.html

Ursula Ehrensberger (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 07.10.1997, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Karin Erbe (Jg. 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 27.06.2000, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Anke Erdmann (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 29.11.1995, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

No Name - Richterin am Landgericht Berlin  - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Volker Erdmann (Jg. 1955) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 04.03.2002, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. 

No Name - Richterin am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Barbara Ernst (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 20.09.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 20.09.2002 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.

Peter Faust (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / 22. Große Strafkammer / Vorsitzender des Berliner Richterbundes / 7. Berliner Präventionstag Psychische Gewalt (ab 29.06.1995, ..., 2010) - "Justizirrtum in Berlin. 888 Tage unschuldig im Knast" - http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,546413,00.html - siehe auch den untenstehenden Beitrag zum Revisions-Prozess. 2009 Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de. 68. Deutscher Juristentag 2010.

Stefan Finkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab 10.07.1997, ..., 2009) - Referendariat in Berlin. Richter seit 1994, 2009 Kammergericht 1. Strafsenat und in der Präsidialverwaltung. Seit 2003 stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin. Ab 01.03.2008 bis 31.08.2009 abgeordnet an das Kammergericht Berlin - http://www.drb-lvberlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/38-vorstand

Detlef Förschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 87 (ab 08.02.1995, ..., 2010) 

Stephanie Gollan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 19.11.1998, ..., 2008) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html.

Dr. Hagemeister (geb. ....) - (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter den Namen Hagemeister nicht aufgeführt. 2010, 2011: Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27. 

Thomas Heymann (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Berlin / 26. Strafkammer (ab 11.09.1998, ..., 2009) - Klaus Landowsky http://www.morgenpost.de/berlin/article1117719/Ex_Manager_lehnen_Richter_wegen_Befangenheit_ab.html

Richard-Emmanuel Himmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richter im Richterverhältnis auf Probe abgeordnet an das Verwaltungsgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 21.02.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. 

Rolf Hohensee (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 87 (ab 21.07.1989, ..., 2010)

Lennart Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter Landgericht Berlin (ab 21.03.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.07.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.

No Name - Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Katharina Hoßfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.2000 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2003 Richterin am Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg. Anschließend Richterin am Landgericht Berlin - bis 12.03.2010: Zivilkammer 27. http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf

Martin Hülsböhmer (geb. 1959 in Hamm/Westfalen) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 21.11.2000, ..., 2009) - Referendariat im OLG-Bezirk Hamm. Von Juni 1989 bis März 1991 Angestellter/Beamter bei der BfA (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund). Seit März 1991 Richter, Vorsitzender Richter seit November 2000, Vorsitzender einer allgemeinen O-Kammer. 2009 Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de

Lothar Jünemann (Jg. 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 03.08.1999, ..., 2010) - 2010: Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbund. Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - http://www.drb.de/cms/index.php?id=37

Gerhard Klapka (Jg. 1962) - Richter am Landgericht Berlin (ab 30.08.1996, ..., 2008) - vorher Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee - Vormundschafsgericht / Zwischenfall im Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973, Suizid am 10.1.2008

Christiane Klinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 16.11.1989, ..., 2012) - GVP 21.02.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16. 

Ralf Körner (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 07.10.1997, ..., 2011) - 2010, 2011: Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Sylvia Kothe-Retzlaff (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 20.04.1998, ..., 2006) 

No Name - Richter am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Sophia Ladewig-Feldkamp (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 03.11.1997, ...,2010)  

No Name - Richter am Amtsgericht Tiergarten - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

No Name - Richterin am Landgericht Potsdam - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Oliver Lenk (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 07.07.1997, ..., 2009) - 2009 abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen

Dr. Johannes Robert Maiazza (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab 05.12.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 05.12.2002 Richter am Landgericht Berlin. 15.02. bis 15.04.2010: Zivilkammer 27. GVP 20.02.2012: Zivilkammer 33.

Dr. Holger Matthiessen (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 / Vizepräsident am Landgericht Berlin - Dienstgebäude Tegeler Weg (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vorher ab 01.09.2001 Richter am Oberlandesgericht Brandenburg

Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2011) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."), Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04. 04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand.

Charlotte Karin Maus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 02.02.2011, ..., 2012) - ab 26.01.2011 bis 31.03.2011: Zivilkammer 27. GVP 21.02.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16.  GVP 20.02.2012: Zivilkammer 33.

Elisabeth Mülders (Jg. 1955) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 29.05.1989, ..., 2002) - "Rein rechnerisch, so kalkulieren die Experten der Justizverwaltung, müsse die Mehrarbeit aus dem Osten von der eingespielten West-Justiz zu schaffen sein: 22 Verfahren beispielsweise muß durchschnittlich jeder West-Berliner Zivilrichter übernehmen - dann sind die Ost-Rückstände aufgearbeitet. "Naiv" findet allerdings die Berliner Landrichterin Elisabeth Mülders, 39, solche Rechnungen: Schließlich müssen alle in der DDR begonnenen Prozesse nach Ost-Recht zu Ende geführt werden - dabei hat am Landgericht doch "niemand Ahnung von den DDR-Gesetzen". - DER SPIEGEL 43/1990 - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel

No Name - Richter am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Reimar Mülders (Jg. 1956) - Vorsitzender 

Reimar Mülders (Jg. 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 08.04.1998, ..., 2010) - 29.04.2010: "Milde Strafen für Schläger" - http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/milde-strafen-fuer-schlaeger/1810526.html  

No Name - Richterin am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Peter-Hendrik Müther (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 19.12.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.04.1996 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. FamRZ 17/2005, FamRZ 14/2007. FamRZ 11/2010: "Das Sachverständigengutachten im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren."

Burkhard Niebisch (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab 25.09.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 25.09.2003 Richter am Landgericht Berlin. 2010: abgeordnet an das Kammergericht. FamRZ 6/2010.

Uwe Nötzel  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.09.2006, ..., 2011) - 23.08.2011: U-Bahn-Schläger "Meine Tat ist eine Schweinerei" http://www.tagesspiegel.de/berlin/meine-tat-ist-eine-schweinerei/4532490.html

Susanne Pfefferkorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 14.02.1995, ..., 2011)

Dr. Bernd Pickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) -  Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.09.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Vizepräsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. GVP 16.08.2010

Anja Reifenrath (Jg. 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 17.05.2002, ..., 2010) 

No Name - Richter am Amtsgericht Wedding - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Björn Retzlaff (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Berlin (ab 23.09.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 23.09.2002 Richter am Landgericht Berlin. Geschäftsführer des 68. Deutschen Juristentag. 

No Name - Richterin am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Toralf Rummler (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 04.10.2005 Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin. 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. 2010: abgeordnet als Richter am Landgericht Berlin an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen

Dr. Katharina Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) -  Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 (ab 08.08.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, GVP 01.11.2011: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familienabteilung 121.

Bernhard Schmid-Dieckmann (Jg. 1953) - Richter am Landgericht Berlin (ab 03.01.1994, ..., 2008)

Manfred Schneider (Jg. 1961) - Richter am Landgericht Berlin (ab 07.12.1992, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.12.1992 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2009 Kandidatur als Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de

Peter Scholz (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1993, ..., 2008)  

No Name - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

No Name - Richter am am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Peter Scholz (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 16 (ab 28.08.1992, ..., 2008) 

No Name - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

No Name - Richter am am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Stephan Schmidt-Schondorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 16.12.1994, ..., 2008)  

No Name - Richterin am am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Sybille Schmidt-Schondorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 28.07.1998, ..., 2011) 

Peter Schuster (geb.1958 in Ostfriesland) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Jugendstrafkammer (ab 13.06.2002, ..., 2009) - nach der Einstellung in den Berliner Justizdienst zunächst bei der Staatsanwaltschaft, danach am Amtsgericht Tiergarten, am Landgericht Berlin (Tegeler Weg), am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und in der Senatsverwaltung für Justiz, seit 1993 mit Unterbrechung in Moabit tätig. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.07.1988 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 2007 Vorsitzender einer Jugendstrafkammer am Landgericht Berlin. 2009 Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de

Helmut Schweckendieck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 26.07.1990, ..., 2008)

Alfred Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.10.1995, ..., 2008) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Daniel Unland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - vorher ab 02.05.2005 Richter auf Probe b. Kammergericht-Bezirk Berlin. 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. 2010: abgeordnet als Richter am Landgericht Berlin an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen

Martin Vogel (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 16 (ab 15.03.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Sönke Volkens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Landgericht Berlin (ab 30.10.1996, ..., 2011) 

Dr. Isabel Voßgätter genannt Niermann (Jg. 1975) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 15.05.2006 Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin.

No Name - Richter am Amtsgericht Westerburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Gregor Weiser (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Berlin / 26. Strafkammer (ab 24.06.1997, ..., 2009) - Klaus Landowsky - http://www.morgenpost.de/berlin/article1117719/Ex_Manager_lehnen_Richter_wegen_Befangenheit_ab.html

Annette Wischer (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 (ab 19.06.2000, ..., 2009)

Dr. Claudia Wolter (Jg. 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin / 26. Strafkammer (ab 22.03.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. - Klaus Landowsky http://www.morgenpost.de/berlin/article1117719/Ex_Manager_lehnen_Richter_wegen_Befangenheit_ab.html

 

 

Stefan Schlauß (Jg. 1971) - Richter am Oberlandesgericht Koblenz / Richter am Landgericht Berlin? (ab 01.02.2000, ..., FPR 2006, Heft 3)

 

 

Dr. Manuela Farr

Ulrich Franz

Doerthe Fleischer

Andreas Fiebig

Stephan Fuchs

Markus Frey

Julia Flockermann

Hartmut Füllgraf

Heidi Fisch

Christiane Fruschki-Hoch

Ralf Fischer

Friedrich-Karl Föhring

Andrea Fuchs

Bettina Förder

 

 

 

Annette Gabriel

Christina Gilge

Regine Grieß

Thomas Groß

Susanne Gerlach

Irene Geldmacher

Bettina von Gierke

Gabriele Goldammer

Stefan Groth

Karsten Greskamp

Hans-Joachim Groepler

Karl-Heinz Gerigk

Michael Grüter

Hartmut Gieritz

Gerlind Gatza

Heinz Georg Gahlen

Christian Gaebler

Anne-Katrin Gaydoul-Gooren

Renate Gawinski

Corinna Gögge

Dr. Gerold Rüdiger Gramse

Dr. Bernd Gerwing

Dr. Heinrich Glaßer

Kerstin Gärtner

Dr. Daniel Globig

 

 

 

 

Burkhard Hegermann - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2003) 

Harald Kinne

Roland Neef

Jürgen Malies

Klaus-Peter Hengst

Hagen Rinder

Hans-Christian Luther

Stefan Rosenow

Ulrich Kiworr

Christel Hengst

Anna-Maria Kraus

Peter Hönisch

Werner Hoffmann

Rudolf Heublein

Antje Weddermann

Joachim Siegfried

Rainer Pannek

Ehrenfried Meyer-Brügel

Klaus Kunz

Joachim Klasse

Heinz-Jürgen Kramer

Michael Mauck

Dankward Sellin

Knut Jensen

Heinz Holzinger

Bernd Speier

Ulrich Welke

Heinz-Peter Plefka

Sabine Petzolt

Burkhard Le Viseur

Eberhard Schulz-Maneke

Beate Hawickhorst

Ulrich Hollmann

Lutz Lange

Rolf-Jürgen Schöttler

Sabine Linz

Gabriele Träger

Elisabeth Seeburg

Lutz Lindemann

Jürgen Röhl

Peter Marhofer

Ralf Hartmann

Karl-Heinz Oplustil

Heinz Hansens

Eva-Maria Weber-Schramm

Andre Kiep

Michael Löffler

Wolfgang Krause

Margarete Ziehmer-Herbert

Martin Swarzenski

Gabriele Strobel

Jürgen Warnatsch

Karin Reinhard

Günter Willnow

Günter Kordaß

Reimar Mülders

Siegfried Sommerfeld

Paul Szeklinski

Frank Meyer-Schäfer

Margarethe Koppers

Claudia Weihe-Gröning

Michael Hirschfeld

Norbert Stobbe

Hagen Sendt

Harald Jung

Kai-Uwe Höning

Christine Pott

Ina Tschirsky-Dörfer

Bernd Miczajka

Regine Paschke

Claudius von Moers

Matthias Koch

Margarete Schröder

Manfred Seidler

Renate Humbert

Jürgen Klee

Günther Piorkowski

Ulrich Loeper

Birgit Hänsel

Rainer Sahr

Hans-Jürgen Pawlizki

Klaus Rungenhagen

Afra König

Manfred Valtu

Melanie Vogt

Sabine Kuhla

Thomas Rosenthal

Adelheid Humbert

Regine Schneider

Michael Vaterrodt

Elisabeth Mülders

Klaus-Heinrich Nordhoff

Andreas Ohlsen

Heike Hees

Andreas Müller

Petra Skomski

Anne-Ruth Moltmann-Willisch

Petra Müller

Michael Heinatz

Detlef Lind

Gerti Kramer

Manfred Seiffe

Hans-Joachim Luhm-Schier

Dorothea Mertens

Christine Tepe-Niehus

Heike Werner

Hannelore Klein

Udo Kaussow

Hendrik Zwicker

Matthias Schertz

Katja Zillmann

Zwaantje Hinrichs

Albrecht Zierep

Dirk Kupfernagel

Ingrid Wagner-Weßel

Ruth Heinen

Uwe Sylaff

Willi Thoms

Jürgen Reichel

Karin Lang

Rodelia Wiesener

Thorsten Hinzmann

Sabine Junge

Claudia Wilhelmi

Christiane Lage-Graner

Kirstin-Ann Kostka

Sabine Hellmuth

Kerstin Hennings

Doris Husch

Steffen Heiß

Gesine Kruse

Silvia Rothenbach

Regina Johansson

Claas Schaber

Iris Wirth

Michael Schwarz

Matthias Thul

Dorothee Prüfer

Kerstin Weiß

Rudolf Landwehrmeyer

Thomas Markfort

Jens Loose

Herbert Reih

Bettina Sy

Gudrun Sandherr

Klaus-Peter Pechan

Martin Raddatz

Constanze Muratori

Pia Hartmann

Carsten Pekie

Bernhard Weinschütz

Vera Janzon

Carsten Wolke

Marion Iser

Ursula Spur

Nikolai Zacharias

Andreas Meder

Birgit Stadge

Gabriele Theising

Daniela Kellert

Philip Hegermann

Jens Schmidt

Roland Kapps

Stefan Lemburg

Gregor Schikora

Nicole Schäfer

Doris Lau

Sinja Stachrowski

Barbara Riesenhuber

Friedrich Oelschläger

Kai-Uwe Herbst

Meline Schröer

Anne-Katrin Rosseck

Gisela Ritvay

Anne Köhn

Ralf Perschlau

Wolfgang Jordan

Karin Rasch

Felicitas Freifrau von Hammerstein

Domenica Schad

Florian Lickleder

Katrin Uerpmann

Stefan Leinweber

Norbert Nowak

Antje Klamt

Martina Heichel-Vorwerk

Katrin Schmidt

Ulrike Seifert

Nina Johanning

Wiebke Hückstädt

Delia Pramor

Christiane Michalczyk

Dr. Norbert Paterok

Dr. Achim-Ernst Röhrmann

Dr. Renate Möcke

Dr. Clemens-Michael Kähler

Dr. Heinz Hawickhorst

Dr. Michael Helle

Dr. Günther Sander

Dr. Christian Schröder

Dr. Anna-Katharina Katz

Dr. Kartin Peißker

Dr. Carsten Kessel

Dr. Gero Meinen

Dr. Maria Kanski

Dr. Birgit Winkemann

Dr. Gangolf Hess

Dr. Heiko Wagner

Dr. Clemens Kathke

Dr. Detlev Schmidt

Dr. Monika Wolff-Reske

Dr. Astrid Zilm

Dr. Stephan Kapps

Dr. Norbert Vossler

Dr. Sven Marlow

Dr. Christiane Simmler

Dr. Anja Teschner

Dr. Regina Schlosser

Dr. Andreas Mosbacher

Dr. Stefanie Roloff

Dr. Annette Rieger

Dr. Ralf Vogl

Ines Karl

Annette Kötschau

Jana Feuerberg Hoffmann

Jana Hoffmann

Thomas Linke

Martin Lossen

Karena Woitkowiak

Christine Hammerschmidt

Heike Hagedorn

Volker Simons

Wolfgang Rostowski

Kerstin Wendler

Karsten Oetting

 

 

 

Richter auf Probe:

Christ - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.

Dr. Dölling - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011, 2012) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin. Bis 31.03.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16. GVP 21.02.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. 

 

 

Zivilkammer 1

Dr. Holger Matthiessen (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 / Vizepräsident am Landgericht Berlin - Dienstgebäude Tegeler Weg (ab , ..., 2008, 2009) - vorher ab 01.09.2001 Richter am Oberlandesgericht Brandenburg

Dr. Katharina Saar (Jg. 1970) -  Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 (ab 08.08.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Annette Wischer (Jg. 1967) -  Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 (ab 19.06.2000, ..., 2009) 

 

 

Zivilkammer 16

Dr. Peter Scholz (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 16 (ab 28.08.1992, ..., 2008) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Kristine Scholz-Gamp (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Martin Vogel (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 16 (ab 15.03.2002 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

 

 

Zivilkammer 27

Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2011) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."), Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04. 04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand.

Richard-Emmanuel Himmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richter im Richterverhältnis auf Probe abgeordnet an das Verwaltungsgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 21.02.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. 

Dr. Hagemeister (geb. ....) - (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 unter den Namen Hagemeister nicht aufgeführt. 2010, 2011: Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27.

Dr. Dölling - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2011, 2012) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin. Bis 31.03.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16. GVP 21.02.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. 

 

 

 

Landgericht Berlin - Geschäftsverteilungsplan vom 16.08.2010

Zivilkammer 27

Besetzung

VRiLG Mauck

*Ri’inLG Becker

Ri’inLG Hoßfeld bis 12.03.

Ri’in Kuhnert (0,75) bis 31.03.

RiLG Dr Maiazza (0,5 RP)

(vom 15.02.-15.04.)

RiLG Dr. Borgmann ab 01.05.

N.N. vom 16.-30.04.

Ri Dr. Hagemeister ab 01.06.

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Berlin tätig:

Ahmet Alagün (Jg. 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Olaf Arnoldi (Jg. 1962) - Richter am Kammergericht Berlin (ab 29.11.2004, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Klaus Assmann (Jg. 1938) - Richter am Landgericht Berlin (ab 22.07.1983, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.07.1983 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Jochen Baae (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Frederick Bahners (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 22.07.1998, ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.07.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Manfred Bassow (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 31.05.1995, ..., 2008)

Maike Baumann (Jg. 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 19.09.2005, ..., 2008)

Anne-Kathrin Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.09.1997, ..., 2011) - Landgericht Berlin - GVP 01.01.2011. http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Bis 31.03.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - 04. 04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Ab 01.04.2011: Bereitschaftsrichterin am Landgericht Berlin. GVP 20.02.2012: nicht aufgeführt.

Bernd Becker (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 1. Zivilsenat  (ab 01.08.2009, ..., 2010) - vorher ab 05.10.1994 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin

Dr. Wolfgang Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köpenick / Vizepräsident am Amtsgericht Köpenick (ab 28.04.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dagmar Beyer (Jg. 1941) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.02.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.02.1992 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Gundula Beyer-Zouboulis (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.03.1995, ..., 2008)

Klaus Bigge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Kammergericht / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.03.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.03.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Ab 01.03.2009: 18. Zivilsenat - Familiensenat.

Arnd Bödeker (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Hans Boß (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 16.12.1994, ..., 2008)

Dr. Hans-Jürgen Brandt (Jg. 1946) - Richter am Landgericht Berlin (ab 08.09.1982, ..., 2008)

Askold Herwig Brakebusch (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.11.1979, ..., FamRZ 6/2006, ..., 2008) - Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973 - Suizid am 10.1.2008

Anja Brandenburg (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.10.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Hansgeorg Bräutigam (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 08.09.1977, ..., 2002)

Ernst Ulrich Brüggemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 09.05.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.08.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Hans-Jürgen Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) -  Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.09.1985 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 

No Name - Richterin am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Gerald-Eckehard Budde (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 06.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Peter Cypra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144 (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.02.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.02.2002 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 05.08.2010: abgeordnet an das Kammergericht - 3. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 30.11.2010: Familiengericht - Abteilung 144. GVP 20.05.2011: mit halber Stelle aufgeführt am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144.

Helga Dahlmann-Dietrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 166 b (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.1992 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.05.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 166 b. GVP 20.05.2011: aufgeführt als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Auslandsagteilung 166b.

Michael Degrief (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.05.1999, ..., 2008)

Annette Dreher (Jg. 1963) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 12.01.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.

Peter-Joachim von Drenkmann (Jg. 1940) - Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.10.1999, ..., 2005) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig: George Richard Ernst Günter von Drenkmann (* 9. November 1910 in Berlin; 10. November 1974 ebenda) war ein deutscher Jurist und Präsident des Kammergerichts Berlin.. Alexander von Drenkmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Berlin (ab 22.05.2002, ..., 2010)

Clemens Dittrich (Jg. 1966) - Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Ulrich Domke (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.

Hannelore Dybe (Jg. 1943) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.09.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hannelore Dybe-Schlüter ab 04.05.1977 als  Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Offenbar danach geschieden. Die Halbwertszeit der Ehe ist offenbar das Geld nicht wert, das die Bundesregierung dafür mittels Ehegattensplitting u. a. Blödsinn mit vollen Händen aus dem Fenster wirft.

Hans-Jürgen Efrem (geb. 18.04.1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.11.1975 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.01.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 

No Name - Richterin am Sozialgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Sabine Emmrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Charlottenburg / Vizepräsidentin am Amtsgericht Charlottenburg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 29.11.2004 Richterin am Kammergericht Berlin.

Guy Erich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / Senat für Notarsachen (ab 03.08.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.09.1984 am Landgericht Berlin aufgeführt. Zeitweilig bis 2008 beim 18. Zivilsenat - Familiensenat

Renate Eschenburg (Jg. 1949) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 06.01.1997, ..., 2008) - ab 06.01.1997 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.

Gabriele Eschenhagen (Jg. 1948) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin (ab 26.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.

Siegfried Fahr (Jg. 1960) - Richter am Kammergericht Berlin (ab , ..., 2008 ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Hildegard Fitzner-Steinmann (Jg. 1949) - ab 1977 richterliche Tätigkeit am Landgericht Berlin und am Amtsgericht Tiergarten. Mitte 1978 Richterin am Verwaltungsgericht Berlin. Nach Abordnung zum Justizprüfungsamt Berlin, während der sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt worden war, ab 1. September 1993 Tätigkeit beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Zum 27. März 1997 zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin befördert, seit Juli 2005 Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Dr. Detlef Fuchs (Jg. 1941) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.04.1988, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.04.1988 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Karin Garz-Holzmann (Jg. 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.04.1988, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.06.1994 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Dr. Friedrich Gehlhaar (geb. 24.08.1892) - Richter am Arbeitsgericht Lübeck (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Arbeitsgericht Lübeck aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 47 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Herbert Gehlhaar (geb. 06.06.1917) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.01.1954, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 07.10.1949 als Landgerichtsrat am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.01.1954 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Cynthia Goldack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Neuruppin (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.09.1997 als Richterin am Landgericht aufgeführt. 2012: Ansprechpartnerin Mediationsgericht Neuruppin - http://www.ag-cottbus.brandenburg.de/sixcms/detail.php?&query=allgemein_zentral&sv[relation_zentral.gsid]=bb1.c.189409.de&template=seite_cb

Sandra Grohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Tiergarten (ab 23.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.04.2000 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. 

Rainer Groth (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 20.09.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Jörn Harte (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 24. Zivilsenat  (ab 01.06.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Am Kammergericht auch tätig gewesen in Familiensachen. 

Bernd Hartig (Jg. 1944) - Richter am Landgericht Berlin / ehemaliger Vizepräsident des Landgerichts Berlin (ab 01.12.2000, ..., 2002)

Josef Hoch (Jg. 1960) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 02.05.2007, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Cornelia Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee / Familiengericht - Abteilung 11 a / Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 31.07.2006, ..., 2010) - ab 26.06.1997 Richterin am Landgericht Berlin. Zeitweilig tätig als Mediatorin bei der kommunalen Erziehungs- und Familienberatung Schöneberg. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Cornelia Müller-Magdeburg aufgeführt. Im GVP des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 15.12.2009 unter dem Namen Müller-Magdeburg aufgeführt. 12/2010 auf der Internetseite des Amtsgerichts Pankow/Weißensee unter dem Namen Holldorf aufgeführt.

Dr. Monika Kehlbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee / Zivilsachen / Präsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 15.02.2006, ..., 2010) - zunächst Richterin beim Landgericht Kassel, dann bis 1995 Richterin am Amtsgericht Melsungen - Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Familiensachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 1995 Wechsel nach Berlin - ein Jahr in der Zivilgerichtsbarkeit des Landgerichts Berlin, dann sieben Jahre als Notarrevisorin in die Gerichtsverwaltung. Ab 15.02.1999 Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin. Ab 2003 Direktorin am Amtsgericht Lichtenberg.

Dr. Andreas Kemke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.09.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2010: als Richter am Landgericht Berlin abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 160. GVP 20.05.2011: Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 160.

Margarete Koppers (Jg. 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin - Dienstgebäude Turmstraße (ab 03.08.1999, ..., 2010) - ab 08.03.2010 Vizepräsidentin der Polizei Berlin

Karin Kriegelsteiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 7 (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.07.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Cornelia Müller-Magdeburg (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee / Familiengericht - Abteilung 11 / Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 31.07.2006, ..., 2009) - vorher ab ab 26.06.1997  Richterin am Landgericht Berlin 

Gabriele Nieradzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Schöneberg / Präsident am Amtsgericht Schöneberg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.10.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.04.2006 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt.

Matthias Pfaff (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Irmgard Reihlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.07.1996 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. 05/2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 132. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011: Als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 132 aufgeführt.

Prof. Dr. Günther Sander (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 29.03.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.1991 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 27.06.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin. 

Dr. Detlef Sasse (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 31.05.1990, ..., 2002)

Klaus Schach (geb. 15.07.1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 05.05.1978, ..., FPR 1996)

Kristine Scholz-Gamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 165 (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.01.1985 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Swenja Schröder-Lomb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Wedding / Präsidentin am Amtsgericht Wedding (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.04.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Berlin Wedding aufgeführt.

Albrecht Schütze (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 06.06.1975, ..., 2002)

Barbara Seipp-Achilles (geb. 26.07.1935) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Potsdam (ab 17.12.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz ab 14.12.1981 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt

Paul Szeklinski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Spandau / Vizepräsident des Amtsgerichts Spandau (ab 31.07.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.07.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht Spandau aufgeführt.

Holger Thiel (Jg. 1963) - Richter am Kammergericht Berlin (ab 11.06.2003, ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Susanne Tucholski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Tucholski nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.11.1998 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Rudolf Wassermann (* 5. Januar 1925 in Letzlingen (Altmark); † 13. Juni 2008 in Goslar) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Braunschweig / Präsident am Oberlandesgericht Braunschweig (ab 12.01.1971, ..., 1990) - ab 21.10.1955 als Gerichtsassessor (Richter auf Probe) im OLG-Bezirk Berlin aufgeführt. 1959 zum Landgerichtsrat ernannt, 1963 wurde er Kammergerichtsrat. 1967 wechselte er ins Bundesministerium der Justiz unter Gustav Heinemann und wurde zum Ministerialrat ernannt. 1968 wurde er Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main.

Andrea Wilms (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.02.2002 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

Norbert Konrad - forensischer Psychiater (ab , ..., 2008) - Mutter, die ihren Sohn tötete, war schuldunfähig, das meint jedenfalls Norbert Konrad - siehe unten

 

 

Sonstige:

 

Kinderland e.V.

Familienberatung

Wollankstraße 133

13187 Berlin

www.kind-familie.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk Berlin

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 


 

 

 

 

 

28.09.2010 21:55 Uhr

Von Kerstin Gehrke

Prozess Sohn missbraucht und gefilmt: Mutter vor Gericht

25 Mal soll sich die Frau an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war der Junge sieben Jahre alt. Auch der Lebensgefährte der 39-Jährigen ist angeklagt.

Die Mutter galt als fürsorglich. Doch ab März letzten Jahres war das aus Sicht der Ermittler nur noch Fassade. Die 39-jährige Rosemarie K. sitzt seit Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht. 25 Mal soll sie sich an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war er sieben Jahre alt. Es sind ungeheuerliche Fälle. Mitangeklagt ist ihr damaliger Freund Andrew Mc G., dem 19 Taten zur Last gelegt werden.

Als der Junge im Frühjahr gegenüber Polizisten von seinem Alltag berichtete, waren die Beamten erschüttert. Er soll hinsichtlich verschiedener sexueller Praktiken regelrecht angelernt worden sein. Er wurde erniedrigt und gefügig gemacht. „Sofern mit Widerstand des Kindes zu rechnen war, verabreichte die Mutter ihrem Sohn Schlaf- und Schmerzmittel in nicht erheblicher Menge, um ihn ruhigzustellen“, hieß es in der Anklage.

Rosemarie K. arbeitete als Krankenpflegehelferin in einem Klinikum, Mc G. war Fernfahrer und hatte eine eigene Wohnung in Spandau. Wenn der 39-Jährige auf Tour war, soll er per Webcam verfolgt haben, wie die Mutter ihren Sohn missbrauchte. Auch der Junge musste laut Anklage die Kamera halten, während er Opfer erniedrigender Szenen wurde.

Fotos waren es schließlich, die das Paar auf die Anklagebank brachte. Eine Bekannte von Mc G. soll sie auf seinem Computer entdeckt haben. Sie wandte sich an einen Polizisten. Kurz darauf wurden die Wohnungen durchsucht. Auch auf dem Handy der Mutter sollen Bilder gefunden worden sein, die eindeutig einen Missbrauch belegten. Zudem gab Hinweise auf weitere Opfer: Es soll Übergriffe auf eine Schulfreundin des Jungen und eine Nichte der Mutter gegeben haben.

Als die Anklage verlesen wurde, senkte die Mutter den Kopf und schwieg zunächst zu den Vorwürfen. In einem Brief aus der Untersuchungshaft soll sie die Schuld auf ihren Ex-Geliebten geschoben haben. Sie sei ihm hörig gewesen, schrieb sie nach Angaben von Prozessbeteiligten. Aus Sicht der Anklägerin sind die Mutter und Mc G. „infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten“ für die Allgemeinheit gefährlich. Damit geht es auch um Sicherungsverwahrung. Der Prozess wird am 8. Oktober fortgesetzt. K.G.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/sohn-missbraucht-und-gefilmt-mutter-vor-gericht/1944518.html

 

 

 


 

 

 

 

Der Volksgerichtshof - Darstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof

Broschüren können postalisch von der

Senatsverwaltung für Justiz

- Pressereferat -

Salzburger Straße 21 - 25

10825 Berlin

gegen Übersendung einer Briefmarke (für Portokosten)

im Wert von 0,56 EUR (Broschüren/Merkblätter Nrn. 1. - 8.) bzw.

im Wert von 1,44 EUR (Broschüre Nr. 9) und

im Wert von 3,00 EUR (Broschüre Nr. 10) angefordert werden.

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/service/broschueren.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Diese Broschüre könnte die Berliner Senatsverwaltung kostenlos zum Download im Internet bereithalten, anstatt einen umständlichen und teuren schriftlichen Abholdienst zu unterhalten, der die Informationsfreiheit behindert und die Steuerzahler/innen belastet.

11.06.2011

 

 


 

 

Berliner Landgericht Prozesse abgesagt: Justiz fehlen die Richter

Von Jörn Hasselmann

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) könnte einmal mehr unter Druck geraten. - Foto: Mike Wolff

Am Berliner Landgericht sind derzeit 30 Stellen unbesetzt. Die Kapazität für mehr als 5400 Zivilprozesse fehlt, Strafverfahren werden aufgeschoben. Ein internes Schreiben an die zuständige Senatorin kritisiert die Zustände.

Die Justiz streitet, die Gerechtigkeit leidet. Beim Landgericht sind derzeit so viele Richterstellen unbesetzt, dass Prozesstermine abgesagt werden müssen. 30 Richterstellen sind mit Stand 1. August am Landgericht unbesetzt, zu Jahresbeginn waren es nur zehn. In einem internen Schreiben kritisiert das Präsidium des Landgerichts die Stellenzuweisung als „völlig unzureichend“. Das Defizit habe sich seit Jahresbeginn von 3,4 auf 8,9 Prozent fast verdreifacht.

Adressiert ist das Schreiben „mit der Bitte um alsbaldige Abhilfe“ – es liegt dem Tagesspiegel vor – an die Justizverwaltung und die für die Stellenbesetzung aller Gerichte zuständige Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre. Der Deutsche Richterbund fordert vom Senat nun Neueinstellungen. Dem Vernehmen nach wurden zuletzt Richter vor allem im Sozialgericht eingestellt, um der Hartz- IV-Klagewelle Herr zu werden. Die Berliner CDU sprach gestern von einem „echten Brandbrief“ und forderte Aufklärung in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses. „Der Zustand ist unhaltbar“, sagte Rechtsexperte Andreas Gram, der Senat müsse mehr Stellen finanzieren.

Das Landgericht rechnet in dem Brief genau vor: „Eine Nichtbesetzung von 30,5 Richterstellen bedeutet, dass die Kapazität für über 5400 Zivilprozesse fehlt.“ Folgen hat der Personalmangel vor allem für drei Zivilkammern, in denen Großverfahren im Bereich Baurecht liegen. In ihnen geht es um „Millionenstreitwerte“. „Diese Verfahren werden einstweilen nicht voran getrieben“, heißt es.

Auch die anderen Kammern lassen Termine jetzt einfach platzen. In einem Schreiben an eine Rechtsanwaltskanzlei wurde eine Terminaufhebung für Oktober in aller Ehrlichkeit so begründet: „Die richterliche Personalausstattung hat sich durch Abgänge im ersten Halbjahr 2010 spürbar verschlechtert.“ Einen neuen Termin werde es erst geben, wenn ein neuer Richter da sein, dies werde „voraussichtlich in zwei bis drei Monaten der Fall sein“.

Doch nicht nur in zehn Zivilkammern gibt es Lücken, auch bei den Strafkammern. „Derzeit sind zwei große Strafkammern nur mit einem Vorsitzenden und einem Beisitzer besetzt“, heißt es in dem Schreiben. Dem Vernehmen nach mussten wegen des Richtermangels noch keine Straftäter aus Untersuchungshaft entlassen werden. Würde dies passieren, könnte dies für Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) einmal mehr unangenehm werden. Vor drei Jahren war die Senatorin in Bedrängnis geraten, nachdem mehrere Tatverdächtige und Straftäter entlassen werden mussten – damals war weniger Personalmangel als Missmanagement die Ursache. Auch der Richterbund hat gewarnt, dass bei Personalmangel „vermehrt Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen“ werden müssten, da Strafverfahren nicht in vorgeschriebener Frist begonnen werden können.

Die Justizverwaltung schiebt die Schuld am Personalmangel auf das Kammergericht. Dessen Präsidentin sei für die Zuweisung von Richterstellen verantwortlich. Man werde jetzt jedoch den Bedarf am Kammergericht prüfen, sicherte ein Sprecher der Senatorin gestern zu. Der Protestbrief sei der Senatorin bekannt. Das Landgericht ist bei Strafsachen für schwere Kriminalität wie Mord, Totschlag und Raub zuständig.

09.08.2010

http://www.tagesspiegel.de/berlin/prozesse-abgesagt-justiz-fehlen-die-richter/1900012.html

 

 


 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2477/08 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn K…

 

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwälte Schön & Reinecke,

Roonstraße 71, 50674 Köln -

 

gegen a) den Beschluss des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 - 10 U 190/07 -,

b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2007 - 27 O 184/07 -

 

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Präsidenten Papier

und die Richter Eichberger,

Masing

 

am 18. Februar 2010 einstimmig beschlossen:

 

Der Beschluss des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 - 10 U 190/07 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2007 - 27 O 184/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.

Das Land Berlin hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

 

Gründe:

I.

1

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung, mit der dem Beschwerdeführer untersagt wurde, wörtlich aus anwaltlichen Schreiben zu zitieren.

2

1. a) Der Beschwerdeführer betreibt die Internetseite www., auf der er die „N. Zeitung online“ publiziert. Im Jahr 2006 beabsichtigte er, dort einen Artikel seines Mitbeklagten des hier zugrunde liegenden Ausgangsverfahrens, R., zu veröffentlichen. Dieser hatte ein Buch über ein Bankhaus verfasst und war deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Der Artikel befasste sich mit jenem Rechtsstreit, insbesondere mit dem Verhalten des von dem klagenden Bankhaus bevollmächtigten Rechtsanwalts H. in einem Gerichtstermin. Da der Beschwerdeführer den Artikel bebildern wollte, fragte er schriftlich bei dem Sozius des Prozessvertreters H. - dem Kläger des hier zugrunde liegenden Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Kläger) - an, ob er ein auf dessen Kanzleihomepage vorhandenes Foto für die Veröffentlichung verwenden dürfe. Die Anfrage war in einem teils unfreundlichen und ironischen Ton gehalten. Sie begann mit der Anrede „Sehr geehrter(?) Herr S.“ und enthielt die Ankündigung, dass sich der Beschwerdeführer „auch künftig nicht einschüchtern lassen“ und man sich vielleicht vor dem Bundesverfassungsgericht wiedertreffen werde. Weiter hieß es wörtlich:

3

„Noch eine Frage: Da ich in der nächsten N.-Ausgabe einen Artikel über R.s Termin in Berlin veröffentlichen werde, an dem Ihr Kollege H. so schön beteiligt war, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir erlauben würden, das Foto von Ihrer website (...) dafür zu verwenden. Teilen Sie mir doch bitte auch gleich mit, an welcher Stelle Herr H. zu sehen ist. Dass Sie in der Mitte stehen, dürfte ja klar sein. Dann wissen unsere LeserInnen doch auch, wie Sie und Ihre Kollegen sich öffentlich präsentieren...“

4

Der Kläger antwortete mit E-Mail vom 12. September 2006, in der er der Nutzung von Bildnissen seiner Person und seines Sozius' widersprach und mit rechtlichen Schritten drohte. Wörtlich hieß es:

5

„...wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“

6

Am selben Tag erschien der Artikel auf der Website des Beschwerdeführers. Darin wurde über den Verlauf einer mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit über das Buch berichtet, wobei das Auftreten des Rechtsanwalts H., aber auch seine äußere Erscheinung abfällig kommentiert wurden. Dem Text war eine Anmerkung der Redaktion beigefügt, in deren Rahmen mitgeteilt wurde, dass der Kläger auf Anfrage „ein eindrucksvolles homepage-Foto seiner ‚Kanzlei’ zu R.s Glosse“ nicht habe freigeben wollen. Zudem wurde der Inhalt der E-Mail des Klägers sowie einer weiteren E-Mail, mit der der Rechtsanwalt H. ebenfalls mit deutlichen Worten der Veröffentlichung eines Bildnisses entgegengetreten war, wörtlich wiedergegeben.

7

b) Der Kläger nahm den Beschwerdeführer und seinen Mitbeklagten daraufhin bei dem Landgericht Berlin auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben wie in dem streitgegenständlichen Artikel in Anspruch.

8

Mit dem hier angegriffenen Urteil vom 5. Juni 2007 gab das Landgericht der Klage gegen den Beschwerdeführer vollen Umfangs statt. Der Kläger habe einen Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zwar hätte der Beschwerdeführer durchaus erwähnen dürfen, dass sich der Kläger gegen eine Veröffentlichung seines Bildnisses im Rahmen des Artikels verwahre, denn es handele sich um eine Äußerung, die nicht die Privatsphäre des Klägers, sondern die Sozialsphäre betreffe. Es bestehe auch kein rechtlicher Automatismus dahingehend, dass die Veröffentlichung jeglichen Schreibens unzulässig sei, welches zur Rechtswahrnehmung versandt worden sei. Zu berücksichtigen sei aber, dass es das gute Recht des Klägers gewesen sei, die Anfrage hinsichtlich der Bildveröffentlichung zu verneinen. Da er dies mit harschen Worten getan und sogleich mit rechtlichen Schritten gedroht habe, werde er durch die öffentliche Wiedergabe seiner Worte zu einem gewissen Grad vorgeführt als jemand, der sogleich mit einer Klage drohe, wenn lediglich ein öffentlich zugängliches Foto von ihm veröffentlicht werden solle. Hierin liege die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers. Demgegenüber wiege das Interesse der Öffentlichkeit, den genauen Wortlaut der Reaktion des Klägers zu erfahren, nur gering. Insbesondere gehe es vorliegend gerade nicht darum zu diskutieren, wie presserechtlich erfahrene Anwälte gegen ihnen unliebsame Veröffentlichungen vorgingen, was durchaus von öffentlichem Interesse sein könnte.

9

c) Der Beschwerdeführer wandte sich hiergegen mit der Berufung. Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 19. Mai 2008 wies das Kammergericht das Rechtsmittel nach entsprechendem Hinweis gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurück. Dem Kläger stehe der geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu, denn sein Persönlichkeitsrecht überwiege hier das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Zutreffend sei das Landgericht davon ausgegangen, dass das Interesse an dem genauen Wortlaut gering sei. Zudem werde durch die streitgegenständliche Veröffentlichung der unzutreffende Eindruck erweckt, der Kläger reagiere auf eine schlichte Anfrage sogleich mit einer scharfen Drohung.

10

2. Der Beschwerdeführer sieht sich in seinen Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.

11

a) Indem das Kammergericht die Berufung des Beschwerdeführers ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen habe, obwohl die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gehabt habe und obwohl das Erfordernis der Unverzüglichkeit gem. § 522 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sei, habe es das Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Zwar habe das Kammergericht seinen Vortrag vollständig zur Kenntnis genommen und sich mit sämtlichen von ihm vorgebrachten Einwänden befasst. Es habe ihm allerdings die Möglichkeit genommen, seine Argumente in einem Verhandlungstermin mündlich vorzutragen.

12

b) In der Sache seien die angegriffenen Entscheidungen zu Unrecht von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ausgegangen und hätten hierdurch die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers verletzt. Dem Kläger müsse aufgrund der Anfrage des Beschwerdeführers klar gewesen sein, dass eine Veröffentlichung beabsichtigt gewesen sei. Da er sie dennoch beantwortet habe, ohne darauf hinzuweisen, dass er mit einer Verbreitung seiner Antwort nicht einverstanden sei, sei nicht erkennbar, wodurch die wahrheitsgemäße Wiedergabe derselben seine Persönlichkeitsbelange beeinträchtigt haben könnte. Selbst wenn aber ein Eingriff in durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützte Interessen des Klägers vorläge, müsste die dann erforderliche Abwägung zugunsten der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers ausfallen. Hierbei müsste sich insbesondere auswirken, dass das angegriffene Unterlassungsurteil einen einschüchternden Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG entfalten könne. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass nach den vom Kammergericht nicht beanstandeten Ausführungen des Landgerichts eine Wiedergabe des Schreibens des Klägers in indirekter Rede, in den eigenen Worten des Beschwerdeführers zulässig gewesen wäre, nicht aber ein wörtliches Zitat. Auch der nach Auffassung der Gerichte durch das Zitat erweckte unzutreffende Eindruck, der Kläger reagiere übermäßig scharf auf eine schlichte Anfrage, könne den angenommenen Unterlassungsanspruch nicht tragen, denn er würde allenfalls eine Verurteilung zur Unterlassung rechtfertigen, das Zitat in einer Weise wiederzugeben, die diesen Eindruck hervorruft.

13

3. Zu der Verfassungsbeschwerde haben sich der Bundesgerichtshof und der Kläger des Ausgangsverfahrens geäußert. Der Kläger hält die Verfassungsbeschwerde für unzulässig, weil der Beschwerdeführer von der Möglichkeit einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO gegen die angegriffene Berufungsentscheidung keinen Gebrauch gemacht habe. Die Senatsverwaltung für Justiz Berlin hat von einer Stellungnahme abgesehen.

14

Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen.

II.

15

Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt ist. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

16

1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen bereits entschieden. Das gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG bei der Veröffentlichung wahrer Tatsachen (vgl. BVerfGE 97, 391 <403>; 99, 185 <196 f.>).

17

2. Die Verfassungsbeschwerde ist zwar nur teilweise zulässig; im Umfang ihrer Zulässigkeit ist sie allerdings auch offensichtlich begründet.

18

a) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör rügt, genügen seine Ausführungen nicht den sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ergebenden Begründungsanforderungen. Er macht diesbezüglich geltend, dass die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO entgegen der Auffassung des Kammergerichts nicht erfüllt gewesen seien, so dass über seine Berufung nicht ohne mündliche Verhandlung hätte entschieden werden dürfen. Hiermit ist nicht einmal die Möglichkeit eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes schlüssig dargetan. Denn Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 89, 381 <391> m.w.N.) und die Verfassungsbeschwerde lässt auch keine besonderen Umstände erkennen, aufgrund deren der Beschwerdeführer vorliegend auf einen Verhandlungstermin angewiesen gewesen sein könnte, um seinem Vorbringen Gehör zu verschaffen. Vielmehr teilt er selbst mit, dass das Kammergericht sein sämtliches schriftsätzliches Vorbringen berücksichtigt hat und er in einer mündlichen Verhandlung seine Argumentation lediglich „noch einmal“ hätte vorbringen können. Vor diesem Hintergrund sind zudem keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass es aufgrund einer mündlichen Verhandlung in der Sache zu einer abweichenden Entscheidung gekommen wäre und die Verurteilung somit auf dem behaupteten Gehörsverstoß beruhen könnte.

19

b) Im Übrigen, hinsichtlich Art. 5 Abs. 1 GG, ist die Verfassungsbeschwerde hingegen zulässig und im Sinne des § 93c BVerfGG offensichtlich begründet.

20

aa) Dass der Beschwerdeführer den geltend gemachten Gehörsverstoß nicht mit dem Rechtsbehelf des § 321a ZPO angegriffen hat, steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen, denn eine allein auf die geltend gemachten Rechtsfehler bei der Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO gestützte Anhörungsrüge wäre ohne jede Aussicht auf Erfolg geblieben. Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer aber nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 78, 58 <68 f.> und speziell zur Anhörungsrüge BVerfGK 7, 403 <407>).

21

bb) Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit auch begründet. Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen.

22

Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist zwar nicht vorbehaltlos gewährt, sondern steht gem. Art. 5 Abs. 2 GG insbesondere unter der Schranke der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die hier angewendeten Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB gehören. Jedoch haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Normen des einfachen Rechts die wertsetzende Bedeutung des beeinträchtigten Grundrechts zu berücksichtigen.

23

Diesem Erfordernis werden die angegriffenen Entscheidungen nicht hinreichend gerecht. Die Gerichte haben zwar nicht verkannt, dass die streitgegenständliche Äußerung dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt. Ihre Auffassung, dass sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze und diesem Grundrecht der Vorrang vor der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers zukomme, ist aber verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet.

24

(1) Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.

25

Soweit das Landgericht darauf abhebt, dass der Kläger „öffentlich vorgeführt“ werde, mag dies als Bezugnahme auf die Rechtsfigur der Prangerwirkung zu verstehen sein. Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 <620 f.>; Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 <2892>), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 <1118>). Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist. Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 35, 202 <233>; 97, 391 <406>; BVerfGK 8, 107 <115>).

26

Ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall ist jedoch nicht nachvollziehbar begründet. Die Urteilsgründe lassen insbesondere nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen könnte, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist. Es erscheint vielmehr schon zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahrt, überhaupt geeignet ist, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken.

27

Auch die ergänzende Erwägung des Kammergerichts, die Äußerung rufe insgesamt einen falschen Eindruck hervor, indem sie den Kläger als jemanden darstelle, der auf eine schlichte Anfrage sogleich mit einer scharfen Drohung reagiere, erweist sich als nicht tragfähig. Zwar verdeutlicht sie, worin das Gericht die den Ruf des Klägers beeinträchtigende Wirkung des Textes sieht, nämlich darin, dass er dessen Reaktion als unangemessen erscheinen lasse. Indes kann dem Text der Aussagegehalt, dass der zitierten E-Mail eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, nicht beigemessen werden. Er verhält sich ausdrücklich in keiner Weise zu dem Wortlaut oder Charakter der Anfrage, sondern teilt lediglich mit, der Kläger habe „auf Anfrage“ das Foto nicht freigeben mögen. Soweit das Kammergericht gerade dem Schweigen des Textes hierzu die Aussage entnehmen will, dass die Anfrage keine erwähnenswerten Besonderheiten aufgewiesen habe, ist dies zwar im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden. Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene wertende Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Umstände verschwiegen werden, die geeignet sind, den Vorgang in einem anderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 12, 113 <130 f.>; 114, 339 <353 f.>; BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, S. 601 <603>). Allerdings hat das Gericht einen solchen Fall nicht in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise begründet. Insbesondere hat es den Textzusammenhang nicht hinreichend gewürdigt und hierdurch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Deutung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallender Äußerungen verfehlt. So hat es zum einen nicht erwogen, ob nicht gerade die nach seiner Auffassung bemerkenswerte Schärfe der E-Mail die Annahme, dass lediglich eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, für den maßgeblichen Durchschnittsleser fernliegend erscheinen lassen musste. Ebenso wenig hat es gewürdigt, dass der von dem Beschwerdeführer verbreitete Artikel eine Vielzahl kritischer und herabsetzender Äußerungen über den Sozius des Klägers enthält, was vom Leser ebenfalls als Hinweis auf eine entsprechend formulierte Anfrage verstanden werden dürfte. Schließlich ist das Kammergericht auch nicht darauf eingegangen, dass in dem Text ausdrücklich mitgeteilt wird, die Anfrage habe sich auf eine Verwendung des Bildes für eine „Glosse“ bezogen, die von dem Prozessgegner des von der Kanzlei des Klägers vertretenen Bankhauses verfasst war und somit keine positive Darstellung des Klägers erwarten ließ.

28

(2) Ebenfalls verfassungsrechtlich zu beanstanden sind die Erwägungen, auf die die Gerichte ihre Abwägung zwischen dem ihrer Auffassung nach betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers gestützt haben. Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

29

c) Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auch auf den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Fehlern. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gerichte bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung in der Sache kommen werden. Hierbei werden sie gegebenenfalls zu berücksichtigen haben, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss (vgl. BVerfGE 97, 391 <403>; 99, 185 <196 f.>).

30

3. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).

 

Papier Eichberger Masing

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html

 

 

 

Landgericht Berlin - Geschäftsverteilungsplan vom 16.08.2010

Zivilkammer 27

Besetzung

VRiLG Mauck

*Ri’inLG Becker

Ri’inLG Hoßfeld bis 12.03.

Ri’in Kuhnert (0,75) bis 31.03.

RiLG Dr Maiazza (0,5 RP)

(vom 15.02.-15.04.)

RiLG Dr. Borgmann ab 01.05.

N.N. vom 16.-30.04.

Ri Dr. Hagemeister ab 01.06.

 

 

 


 

 

Kind mit Kotspritzen gequält

Wegen Misshandlung ihres damals eineinhalbjährigen Sohnes mit Kotspritzen hat das Landgericht Berlin am Dienstag eine Frau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 30-Jährige wurde der Misshandlung Schutzbefohlener, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Herbst 2007 versucht hatte, ihren körperlich in der Entwicklung zurückgebliebenen Jungen während eines Krankenhausaufenthaltes durch verunreinigte Spritzen zu verletzen. Zwischen dem 6. Oktober und dem 7. November hatte sie dreimal eigene Exkremente mit Wasser verdünnt ihrem Sohn über einen Veneneingang am Hals injiziert.

Das Gericht folgte dem Gutachter, wonach die Angeklagte unter dem sogenannten «Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom» leidet und ihr Handeln durch die Krankheit bedingt ist. Mütter mit diesem Syndrom machen ihre Kinder absichtlich krank, um selbst Aufmerksamkeit zu erregen. Aufgrund dieser Erkrankung gingen die Richter von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Frau aus.

Vom ursprünglichen Vorwurf des Mordversuchs war bereits die Staatsanwaltschaft «wegen der vielen Zweifel» abgerückt. Die Mutter habe ihren Jungen mit den Spritzen «gequält» und «in die Gefahr des Todes gebracht», hieß es im Urteil. 13 Tage lang habe das Kind hohes Fieber gehabt und immer wieder in Lebensgefahr geschwebt. Die Frau habe den Tod ihres Sohnes aber nicht gewollt. «Sie brauchte das Kind, um ihre Krankheit auszuleben. Wenn sie ihn umbringt, geht das nicht», sagte der Richter. Die 30-Jährige habe als «aufopfernde Mutter dastehen und sich damit Anerkennung verschaffen wollen, die sie nie erfahren habe».

Aufgrund der gespritzten Darmbakterien hatte sich der Gesundheitszustand des Kindes lebensbedrohlich verschlechtert. Der Junge musste wiederholt wegen zunächst unerklärlichen Fieberschüben auf die Intensivstation verlegt werden. In der Waschtasche der Mutter, die im Krankenhaus mit übernachtet hatte, wurden schließlich fünf kotbehaftete Spritzen gefunden. Ein Familiengericht hatte der Angeklagten danach den «unbewachten Umgang» mit ihrem Sohn untersagt. Der Vater hat mittlerweile das Sorgerecht für den heute Dreijährigen.

na/ddp

21. Juli 2009

http://www.news-adhoc.com/kind-mit-kotspritzen-gequaelt-idna2009072141159/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Laut Pressemeldung hat die Mutter eine Krankheit. Diese Krankheit wird Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom und man weiß noch nicht, ob die Krankheit durch Bakterien oder durch Viren übertragen wird. Vermutlich hat sich die Mutter in der Krankenhaustoilette damit angesteckt und bei Ausbruch dieser Krankheit begonnen ihren Sohn zu misshandeln. 

Doch nun im Ernst. Erst wenn eine Mutter das eigene Kind quält und in Lebensgefahr bringt, erhält ein Vater in Deutschland das Sorgerecht für seine Kind . So wollen es jedenfalls noch die Mehrzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und das Bundesverfassungsgericht und andere an maßgeblichen Stellen, die nichts dafür tun oder getan haben, damit der männer- und väterfeindliche Diskriminierungsparagraph §1626a BGB abgeschafft wird. 

 

 

 


 

 

Kammergericht Dr. Petra Carl neue Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte (PM 31/2009)

Pressemitteilung Nr. 31/2009 vom 12.06.2009

 

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

Ein Sprecherinnenwechsel wird sich zum 15. Juni 2009 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte im Kriminalgericht Moabit vollziehen:

Neue Pressesprecherin für alle Berliner Strafgerichte wird Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Carl, die zuletzt als Jugendrichterin am Amtsgericht Tiergarten in Berlin tätig war. Das Tätigkeitsfeld der 39-jährigen Wahl-Berlinerin war bereits in der Vergangenheit vielfältig. Nach ihrem Eintritt in den höheren Justizdienst der Hansestadt Hamburg im Jahre 2002 war sie dort zunächst für Zivilsachen zuständig bevor sie im Jahre 2004 in das Bundesministerium der Justiz nach Berlin wechselte. Seit 2006 versieht Petra Carl ihren Dienst in verschiedenen Spruchrichterabteilungen des Amtsgerichts Tiergarten.

Richterin am Landgericht Iris Berger verlässt nach zwei Jahren und acht Monaten als „hauptamtliche“ Pressesprecherin die Pressestelle der Berliner Strafgerichte zunächst Richtung Brandenburg. Sie wird für die Dauer einer Abordnung von neun Monaten einem Strafsenat des dortigen Oberlandesgerichts angehören.

 

Iris Berger

Pressesprecherin

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20090612.1050.129941.html

 

 

 


 

 

 

Prozess

Geständnis: Mutter spritzte Sohn Fäkalien

Für den kleinen Carlos wurde die eigene Mutter zur tödlichen Gefahr: Heike S. hat ihrem Kleinkind Fäkalien gespritzt. Am Dienstag legte die 30-Jährige ein Geständnis ab. Doch ihre Motive bleiben weiterhin rätselhaft.

Von Kerstin Gehrke

15.7.2009 0:00 Uhr

Berlin - Als ihr Kleinkind im Krankenhaus lag, griff die 30-jährige Heike S. zu verunreinigten Spritzen. Nach fast dreimonatigem Prozess hat Heike S. am Dienstag überraschend ein Geständnis abgelegt. „Ich habe im Oktober und November 2007 meinem Sohn sehr geschadet“, ließ sie über eine ihrer Verteidigerinnen erklären. Sie habe ihrem Sohn ihre eigenen Exkremente gespritzt. „Zweimal habe ich es gemacht.“ Sie könne aber nicht sagen, „warum und wie ich auf die Idee gekommen bin“. Sie sei „insgesamt sehr angespannt“ gewesen.

Heike S., eine sehr blasse und zierliche Frau, muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass die Mutter unter dem „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“ litt. Um für sich selbst mehr Anteilnahme und Aufmerksamkeit zu erfahren, soll sie ihren 19 Monate alten Jungen grausam misshandelt haben. Der Staatsanwalt wirft ihr vor, mindestens 14 Mal ihre eigenen Fäkalien durch einen Venenkatheter ins Blut gespritzt zu haben. Mehrfach musste der Junge wegen lebensbedrohlicher Blutvergiftungen durch Darmbakterien auf der Intensivstation behandelt werden.

„Ich wollte mein Kind nicht töten“, hieß es nun in der Erklärung. Wenn es ihm schlecht ging, habe sie Hilfe geholt. Sie liebe ihren Sohn, er sei ein Wunschkind. „Ich quäle mich mit meinen Schuldgefühlen.“ Seit mehr als einem Jahr habe sie Carlos nicht mehr gesehen. „Das ist für mich die größte Strafe.“

Warum die Mutter ihr Kind so schwer misshandelt hat, bleibt rätselhaft. In ihrer Erklärung kam sie auch auf ihre Kindheit zu sprechen. „Ich bin missbraucht worden.“ Ein Onkel sei der Täter gewesen. Als sie ihm mit einer Anzeige drohte, habe er sich umgebracht. „Ich fühlte mich schuldig.“ Sie habe sich deshalb selbst verletzt. „Wenn ich mir selbst etwas antat, fühlte ich mich besser.“ Erst jetzt habe sie mit Hilfe einer Psychologin begriffen, „dass ich mit meinem Körper achtlos umgegangen bin“.

Carlos ist ihr einziges Kind. Die Frau aus Reinickendorf galt in ihrer Familie und bei Nachbarn als sehr liebevolle Mutter. Sie ließ ihr Baby nie aus den Augen. Auch nicht, als er im Herbst 2007 im Helios-Klinikum lag, weil er einen „chronisch kranken Eindruck“ machte, zu klein und zu schmächtig war. Sie betreute ihren Sohn, schlief mit ihm im selben Zimmer. Sollte er wegen eines Fieberschubes auf die Intensivstation verlegt werden, widersprach sie zunächst. Sie habe einen „Kontrollverlust“ verhindern wollen, hieß es in der Anklage.

Immer wieder kam es zu Fieberschüben. Die Ärzte standen zunächst vor einem Rätsel. „Die finden sowieso nicht raus, was Carlos hat“, soll Heike S. gegenüber einer Krankenschwester erklärt haben. Gefühlskalt und siegessicher habe die Mutter gewirkt, sagte die Zeugin. Als Carlos während einer lebensbedrohlichen Situation erneut auf die Intensivstation verlegt wurde und die geöffnete Tasche von Heike S. auf dem Boden stand, wurden schließlich Spritzen mit einer bräunlichen Flüssigkeit entdeckt. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 15.07.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess-Faekalien-Kleinkind;art126,2847754

 

 

 


 

 

 

Familienvater wegen Mordversuchs vor Gericht

Berlin - Vor dem Berliner Landgericht hat ein Prozess gegen einen Familienvater begonnen, der seine Frau und Tochter mit einem Feuer umbringen wollte. Der 43-jährige Mann verweigerte am Montag die Aussage. Er hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September nach einem Ehestreit in der gemeinsamen Wohnung in Berlin- Wedding einen Brand gelegt, um seine Angehörigen zu töten. Die 42- jährige Frau und die 22-jährige Tochter hatten sich aus Angst eingeschlossen. Als die Flammen auf das Zimmer übergriffen, retteten sie sich durch einen Sprung aus dem ersten Stock. Beide wurden leicht verletzt.

© dpa

11.05.2009, 10:17 Uhr

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/detail_dpa_21196856.php

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Familienväter sind offenbar bei den Medien sehr beliebt, besonders, wenn es um Tötungsverbrechen geht. Wie so aber ein Mann, der eine volljährige 22-Jährige Tochter hat, noch als Familienvater bezeichnet wird, ist völlig unklar.

Ebenso könnte man auch über den Familienvater Franz Müntefering und seine bezaubernde vierzigjährige Tochter Mirjam  schreiben, die zum Glück keinem Tötungsverbrechen zum Opfer fiel, sondern eine Frau heiratete. Was wohl der Familienvater Müntefering dazu meint?

 

 

Mirjam Müntefering & Sabine 

Hier heiratet Müntes Tochter eine Frau

Die beiden Bräute strahlten und hielten ihre Blumensträuße ganz fest!

Wir sehen Mirjam Müntefering (40), Tochter von SPD-Chef Franz Müntefering (69), und ihre frischgebackene Ehefrau Sabine.

Das Paar hat vergangene Woche in einer romantischen Zeremonie in der „Wasserburg Kemnade“ in Hattingen (NRW) geheiratet.

Müntes Tochter trug ein cremefarbenes, schulterfreies Brautkleid, die blonden Haare in weichen Locken.

Nach der Trauung stieß die Hochzeitsgesellschaft im Burghof mit einem Glas Sekt an. Da Mirjam Müntefering (erfolgreiche Buchautorin) in Hattingen auch eine Hundeschule betreibt, wartete draußen auf dem Rasen eine Hundestaffel.

 

http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/04/hochzeit-franz-muentefering-tochter/mirjam-heiratet-eine-frau.html

 

 

 


 

 

Mordprozess

Mutter soll Baby mit infizierten Spritzen misshandelt haben

Mordprozess gegen 30-jährige Mutter: Sie wollte ihr 19 Monate altes Baby mit verunreinigten Spritzen töten. Mehrfach musste der Junge wegen lebensbedrohlicher Blutvergiftungen durch Darmbakterien auf der Intensivstation behandelt werden.

Von Kerstin Gehrke

Die kleine, ausgemergelt wirkende Frau sah kurz zu ihren Verteidigerinnen und schüttelte dann den Kopf. Nein, sie wolle nicht aussagen, derzeit jedenfalls nicht. Die rechtlichen Diskussionen, die ihre Anwältinnen anstießen, verfolgte sie fast regungslos. Heike S. ist die Mutter, die ihren 19 Monate alten Sohn angeblich mit verunreinigten Spritzen umbringen wollte. Seit gestern muss sich die 30-Jährige wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die Frau aus Reinickendorf unter dem „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“ litt. Um für sich selbst mehr Anteilnahme und Aufmerksamkeit zu erfahren, soll sie das Kleinkind grausam misshandelt haben. Mit 14 Spritzen, die mit ihren eigenen Fäkalien verseucht waren. Mehrfach musste der Junge wegen lebensbedrohlicher Blutvergiftungen durch Darmbakterien auf der Intensivstation behandelt werden.

Tatort war laut Anklage ein Krankenzimmer. Der in seiner Entwicklung retardierte Junge lag zwischen im Herbst 2007 mit einer Virusinfektion in einer Klinik. Heike S. betreute ihren Sohn, schlief mit ihm im selben Zimmer. Sollte er wegen eines Fieberschubes auf die Intensivstation verlegt werden, widersprach sie zunächst. Sie habe einen „Kontrollverlust“ verhindern wollen, hieß es im Anklagesatz. Der Junge lag bereits einen Monat im Krankenhaus, als eine Krankenschwester in der Waschtasche seiner Mutter gebrauchte Einwegspritzen sah.

Die Ärzte hatten nun einen konkreten Verdacht und benachrichtigten sofort Polizei und Jugendamt. Heike S. wurde der „unbewachte“ Umgang mit ihrem Sohn untersagt. Ein halbes Jahr liefen umfangreiche Ermittlungen. „Infektionen im Krankenhaus musste man ausschließen können“, sagte der Staatsanwalt am Rande des Prozesses. Als chemische und DNA-Analysen vorlagen, wurde Heike S. verhaftet. Sechs Wochen später wurde sie gegen Auflagen von weiterer Untersuchungshaft verschont. Das Sorgerecht ist ihr entzogen worden. Das hat seit zwei Monaten der Vater des inzwischen dreijährigen Sohnes. Dieser sorgte nun für ein Problem. Er hatte die Ärzte, die seinen Sohn behandelte haben, zunächst von ihrer Schweigepflicht entbunden. Knapp eine Woche vor Prozessbeginn widerrief er dies aber. Das Gericht rief daraufhin das zuständige Familiengericht an und erwirkte inzwischen eine einstweilige Verfügung, wonach das Jugendamt über die Schweigepflicht der Ärzte entscheiden muss.

Heike S. hörte geduldig zu. Sie galt in ihrer Familie und bei Nachbarn als liebevolle, fürsorgliche Mutter. Nun lebt der Junge beim Vater. Als der 40-Jährige den Saal betrat, zeigte sie keine Regung. Er wird erst später im Beistand seiner Anwältin aussagen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 24.04.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kriminalitaet-Reinickendorf;art126,2781026

 

 


 

 

 

 

Kriminalität

Baby fast zu Tode gequält

Die Ärzte kämpfen um das Leben eines drei Monate alten Babys. Ein frischer Schädelbruch und weitere Frakturen. Seitdem befindet sich der Vater, Sebastien P., in Haft - er kann sich vor Gericht nicht an die Tat erinnern.

Kerstin Gehrke

1.4.2009 0:00 Uhr

Das Köpfchen des Jungen war hochrot und beängstigend heiß. „Das kommt von den Zähnen“, wiegelte der Vater des damals drei Monate alten Babys ab. Eine Fahrt ins Krankenhaus sei nicht notwendig, meinte er. „Die geben ihm auch nur ein Fieberzäpfchen.“ Mutter und Großmutter des Kleinen bestanden darauf. Wenig später kämpften Ärzte um das Leben des Jungen. Ein frischer Schädelbruch und weitere Frakturen. Seitdem befindet sich Sebastien P., der Vater, in Haft. „Ich weiß aber nicht, wie das mit David passiert sein soll“, beteuerte P. gestern im Prozess um Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht. Er könne sich an keinen „Vorfall“ erinnern, meinte der Angeklagte. „Aber ich bin es wohl gewesen. Es war sonst keiner da, der etwas gemacht haben könnte.“ Möglicherweise habe er den Kleinen während eines „Blackouts“ geschlagen. Er sei in der Vergangenheit mehrfach aggressiv geworden, erklärte der aus Frankreich stammende Mann. „Bei der Fremdenlegion erlebte ich Kampfeinsätze, die unauslöschbar in mir sind.“

In der Nacht zum 19. Oktober hatte er David, dessen Zwillingsbruder sowie eine neunjährige Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin betreut. „Wenn einer ruhig war, schrie der andere“, sagte der Vater über die Nacht in dem Mehrfamilienhaus in Reinickendorf. Er hätte sich jederzeit Hilfe holen können. Die Mutter der Kinder wohnte eine Etage höher, die Oma wie er im Erdgeschoss. Der Angeklagte und die Mutter der Zwillinge kennen sich seit neun Jahren. Sie haben drei gemeinsame Kinder, leben aber getrennt. „Wir hatten oft Streit, aber er war ein guter Vater“, sagte die 34-jährige Frau. Als es David an jenem Sonntag immer schlechter ging, habe sie nicht geahnt, dass Gewalt im Spiel war. Angeblich war am Kopf die Schwellung, die die Ärzte sofort sahen, noch nicht erkennbar.

Im Krankenhaus wurden mindestens ein weiterer, älterer Schädelbruch und ältere Rippenverletzungen festgestellt. Verletzungen, die möglicherweise auch auf das Konto des Vaters gehen. Einige Wochen vor der angeklagten Tat hatte sie einen blauen Fleck am Kopf von David entdeckt. Auch das war nach einer Nacht, in der P. die Zwillinge allein betreut hatte. Als Zeugin aber bagatellisierte sie die Verletzung: „Das war eine ganz normale Beule. Zum Arzt sind wird deshalb nicht gegangen.“

Nach der Anzeige der Ärzte wurden die Eltern festgenommen. Bald erhärtete sich der Verdacht gegen den Vater. Die Mutter kam einen Tag später wieder frei. Alle fünf Kinder leben inzwischen wieder bei ihr. „Sie machen sich super“, sagte sie. „Auch David hat sich positiv entwickelt.“ Den Kontakt zu P. hat sie abgebrochen. Auch die Kinder darf er nicht mehr sehen. Ein Schritt, den er auch in Zukunft respektieren werde, sagte der Angeklagte. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Kerstin Gehrke

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 01.04.2009)

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Kriminalitaet-Polizei-Ticker-Reinickendorf;art126,2763931

 

 


 

 

Urteil

Baby vom Balkon geworfen - Mutter muss in Psychiatrie

Eine junge Mutter hatte im letzten Jahr in Schöneberg ihr Baby von einem Balkon geworfen. Eine Richterin verurteilte die 29-Jährige nun zu einem dauerhaften Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie.

14.1.2009

Berlin - Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Das Berliner Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Frau im April vergangenen Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer Schöneberger Wohnung geworfen hat.

Das Baby überlebte den Sturz aus dem dritten Stock, weil es auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen war. Dabei erlitt das Mädchen aber lebensgefährliche Kopfverletzungen. Das Leben des Kindes konnte nur durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden. Das Mädchen lebt heute bei Pflegeeltern. Seit Mai vergangenen Jahres wird die unter einer Psychose leidende Frau in einer Klinik behandelt.

Die Mutter habe aufgrund ihrer Erkrankung ''ohne Schuld gehandelt'' und könne deshalb auch nicht bestraft werden, sagte Richterin Angelika Dietrich. Dem Gericht zufolge waren es ''zwanghafte Stimmen'' die der Frau befahlen, das Kind vom Balkon zu werfen. Aus dem Gefühl ''übermächtig'' zu sein und dem ''Bösen Einhalt gebieten zu können'' habe sie in dem Glauben gehandelt, dass dadurch ''ein zu unrecht getötetes Kind wieder aufersteht'', hieß es. Eine solches ''Größenwahnsystem'' sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil es ohne äußeren Anlass auftreten könne.

Die Angeklagte sei aber krankheitseinsichtig und auf einem guten Weg, führte die Richterin weiter an. Dazu bedürfe es aber weiterer therapeutischer Hilfe. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig. (jm/ddp)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Baby-Psychiatrie-Mutter-Balkon-Schoeneberg;art126,2705502

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht." heißt es in der Pressemeldung, doch was heißt dauerhaft? Lebenslänglich, doch sicher nicht. Sicher wird die Mutter nach den obligatorischen drei Jahren in der Psychiatrie entlassen, es sei denn sie gewöhnt sich an die dortige Rundumversorgung und will gar nicht mehr raus.

Da hat es jeder wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung von staatlicher Strafverfolgung betroffener Vater wesentlich schlechter. Die Ausrede, man wäre einer Stimme gefolgt, die gesagt hätte, man soll dem Kind keinen Barunterhalt leisten, zieht bei den Strafrichterin nämlich nicht. Hier wird stattdessen ordentlich zugehauen, denn Väter gelten in Deutschland als das letzte lebende Freiwild und welchem Richter juckt es da nicht in den Fingern, bei der staatlichen Väterjagd mal ordentlich mit der Büchse zu knallen - Waidmanns Heil.

 

 

 

 


 

 

SS-Auftritt Heesters verliert vor Gericht

Dienstag 16.12.2008, 11:31

Johannes Heesters (r.) 1941 als Besucher im KZ Dachau

Der Historiker Volker Kühn darf weiter von einem „SS-Auftritt“ von Johannes Heesters sprechen. Ein Gericht wies die Klage der Bühnenlegende gegen diese Behauptung ab.

Das Berliner Landgericht wies am Dienstag eine Klage von Heesters auf Widerruf und Unterlassung ab. In dem Rechtsstreit sei nicht zu klären gewesen, ob der 105 Jahre alte Heesters tatsächlich 1941 vor SS-Wachmannschaften im KZ Dachau auftrat, hieß es in der Urteilsbegründung. Kühn dürfe dies aufgrund der Faktenlage jedoch behaupten. Man könne ihm keinen Vorwurf machen, dass er die Indizien für einen Auftritt Heesters in dieser Weise bewerte.

Kühn hatte unter Berufung auf Zeitzeugenaussagen behauptet, Heesters habe das Konzentrationslager Dachau im Mai 1941 nicht nur besucht, sondern sei auch „zur Ertüchtigung und zum Vergnügen“ vor der SS aufgetreten. Der Vorsitzende Richter Michael Mauck sagte, dass es „gewisse Anhaltspunkte für einen Auftritt“ gebe. Somit sei eine Unterlassungsklage unzulässig.

Heesters hatte zuletzt mit Äußerungen über Adolf Hitler für Aufsehen gesorgt. In einem Interview mit dem holländischen Sender Vara nannte er den Diktator einen „guten Kerl“. In der „Wetten, dass..?“-Ausgabe am vergangenen Samstag entschuldigte er sich für seine Äußerung. „Ich habe vor ein paar Tagen etwas Dummes, etwas Blödes, etwas Furchtbares gesagt, und dafür bitte ich euch um Verzeihung“, sagte Heesters.

ala/dpa/AP/ddp

http://www.focus.de/kultur/kunst/ss-auftritt-heesters-verliert-vor-gericht_aid_356238.html

 

 

 


 

 

Landgericht Berlin: Getöteter Säugling- Hohe Freiheitsstrafen für die Eltern (PM 39/2008)

Pressemitteilung Nr. 39/2008 vom 29.09.2008

 

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

 

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zum Nachteil seines Sohnes hat heute eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin den 23 Jahre alten Angeklagten Manfred R. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Gegen seine frühere Lebensgefährtin und Mutter des Kindes, die 20-jährige Angeklagte Daniela F., erkannte die Kammer auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Beihilfe durch Unterlassen zu den Taten des Angeklagten. Beide Angeklagten verblieben in Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende fand in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutliche Worte für die Angeklagten und das Tatgeschehen:

Das am 9. Dezember 2007 geborene Kind sei durch eine „zutiefst verabscheuungswürdige Tat“, die „unbegreiflich“ und „nicht nachzuvollziehen“ sei, am 23. Januar 2008 getötet worden.

Manfred R. hatte nach den Feststellungen des Gerichts am Vormittag dieses Tages seinen Sohn so grob angefasst, geschüttelt und misshandelt, dass der knapp sechs Wochen alte kleine Junge massive Hirnverletzungen erlitt, denen er nur wenig später erlag.

Die angeklagte Mutter des Kindes habe dies zugelassen und sei nicht eingeschritten. Sie habe die Beziehung zu R. unbedingt aufrechterhalten und ihn nicht verärgern wollen.

Die Beweisaufnahme habe erbracht, so der Vorsitzende, dass der Säugling eine Vielzahl älterer Verletzungen aufgewiesen habe. In derartig gelagerten Fällen werde wenig über das Opfer geredet, dafür umso mehr über die Täter. Aber es sei schwer, „über ein nicht ganz sechs Wochen altes Baby zu reden, das einen Großteil seines Lebens Schmerzen hatte, die ihm sein Vater zufügte, während die Mutter zuschaute“.

Beide Angeklagte hätten - auch nach sachverständiger Beurteilung - Persönlichkeitsdefizite aufgewiesen, seien unreif gewesen und hätten eine „verkorkste“ Beziehung geführt. Der Angeklagte R. habe zudem Drogen konsumiert; es sei bei beiden Angeklagten nicht auszuschließen, dass sie zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen seien. Für sie sprächen darüber hinaus die abgelegten Geständnisse in der Hauptverhandlung.

 

Vorwürfe gegen staatliche Stellen lägen neben der Sache, so die Urteilsbegründung.

„Die Stellen waren da und haben sich bemüht, obwohl es nicht einmal direkte Anzeichen für eine Misshandlung oder gar Tötung des Kindes gegeben hat.“ Es sei niemand da, auf den man die „Schuld schieben“ könne, diese liege bei den Angeklagten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Iris Berger

Pressesprecherin

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20080929.1215.110535.html

 

 


 

 

 

Freispruch

Mutter, die ihren Sohn tötete, war schuldunfähig

Montag, 15. September 2008

Richter des Landgerichtes Berlin haben eine Frau freigesprochen, die ihren behinderten Sohn getötet hat. Die 61-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Das Gericht kam aber zu der Auffassung, dass sie zur Tatzeit schwer depressiv und deswegen schuldunfähig war.

„Ein Leben ohne Marco ist für mich die größte Strafe“, sagte Eveline G. vor der Urteilsverkündung. „Er fehlt mir so sehr.“ Wirkungsvoller hätte die 61-Jährige die Tragik dieses Prozesses kaum beschreiben können. Denn sie war es ja, die ihren schwerstbehinderten Sohn Marco am 28. Oktober 2007 nach 26 Jahren aufopferungsvoller Pflege tötete. Eine Tat, für die sie aber nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Moabiter Schwurgericht sprach sie gestern frei.

Dabei bezogen sich die Richter vor allem auf ein Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Konrad, der Eveline G. Schuldunfähigkeit attestierte. Er sprach von „einer schweren depressiven Episode“, die ihre Steuerungsfähigkeit stark beeinträchtigt habe.

Eveline G. hatte ihrem Sohn am 28. Oktober in ihrer gemeinsamen Wohnung in der Freisinger Straße in Schöneberg zunächst ein Gebräu aus starken Schlaf- und Beruhigungsmitteln eingeflößt. Als er schon betäubt war, hatte sie ihm mit einem kleinen Küchenmesser an beiden Handgelenken Schnittverletzungen zugefügt. Anschließend nahm sie eine Überdosis Tabletten und schnitt sich die Pulsadern auf. Sie konnte jedoch noch rechtzeitig gefunden und gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Eveline G. wegen Totschlags angeklagt; am Ende der Beweisaufnahme wegen der vom Gutachter festgestellten Schuldunfähigkeit wie die Verteidigung für einen Freispruch plädiert. Das Gericht und auch der Gutachter gingen von einem sogenannten erweiterten Suizidversuch aus. Im Laufe des Verfahrens war von der Kammer zeitweise sogar ein „Töten auf Verlangen“ in Betracht gezogen worden. Dabei bezogen sich Richter und Schöffen auf eine von Eveline G. geschilderte Situation kurz vor Marcos Tod: Beide hätten aneinandergekuschelt im Ehebett gelegen. Sie habe ihm weinend von der verstorbenen Oma erzählt; dass deren Seele jetzt frei sei und sie nicht mehr leiden müsse. „Willst du zu Oma?“, habe sie gefragt. Und Marco, der wegen seiner Behinderung nicht sprechen konnte, habe nach oben geblickt. Das bedeutete: ja.

An das Geschehen danach hatte Eveline G. keine Erinnerung. Der Gutachter hielt diese Amnesie für durchaus nachvollziehbar. Sie könne wegen der Medikamentenüberdosis toxische Ursachen haben, sagte er. Es könne sich aber auch um Verdrängung handeln, um sich nicht quälend erinnern zu müssen.

Kampf mit den Behörden

Marco hatte bei der Geburt unter Sauerstoffmangel gelitten und war seitdem schwerstbehindert. Ursache war ein Ärztefehler. Die Eltern hatten damals eine Entschädigung bekommen. Wenig später kam es zur Scheidung. Seitdem lebte die gelernte Friseurin mit dem Jungen allein. Zeugen beschrieben, dass sie sich selbstlos um Marco gekümmert habe. Es war aber auch aufgefallen, dass sie – vor allem in der letzten Zeit – mit dieser Pflege psychisch überfordert gewesen sei.

Verstärkt hatte sich Eveline G.s Unsicherheit durch das Gefühl, von Ämtern im Stich gelassen zu werden. Sie habe „ständig gegen die Behörden gekämpft“, um Bewilligungen für einen Einzelfallbetreuer, der sich um Marco kümmerte, zu bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Andere geplante Fördermaßnahmen wurden gänzlich gestrichen. So auch ein Kursus für computergestützte Kommunikation, der Marco hätte helfen können, sich zu verständigen. „Wir waren nur Kostenträger, ich kam mir vor wie eine Bettlerin“, hatte Eveline G. vor Gericht verbittert resümiert.

Anderseits hatte sie aber auch strikt abgelehnt, Marco in ein Heim zu geben. Die Angeklagte habe Angst gehabt, dass ihr Kind dort nicht gut betreut werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Zugleich habe sie befürchtet, ihren Lebensinhalt zu verlieren. Im Oktober sei dann noch ein Streit mit ihrem Lebensgefährten dazu gekommen. Dieser drohende Verlust beider Menschen habe ihre Depressionen noch verstärkt.

Eveline G. ist noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. Ob ihr das endgültig hilft, bleibt abzuwarten. Der Gutachter hielt es für möglich, dass sie ihr Leben lang depressiv bleiben werde.

Michael Mielke

www.morgenpost.de/berlin/article881424/Mutter_die_ihren_Sohn_toetete_war_schuldunfaehig.html

 

 


 

 

Landgericht Berlin: Mord an Amani - Mutter im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (PM 26/2008)

Pressemitteilung Nr. 26/2008 vom 24.06.2008

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

 

 

Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin hat heute die Mutter der getöteten achtjährigen Amani vom Vorwurf des heimtückischen Mordes wegen nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit freigesprochen. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung der heute 33 Jahre alten Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Das kleine Mädchen war am Vormittag des 5. Mai 2007 in einer Grünanlage in Berlin- Schmargendorf von einer Spaziergängerin mit durchschnittener Kehle tot aufgefunden worden. Am Abend des 6. Mai 2007 war die Mutter des Kindes unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden.

Die Angeklagte hatte von Beginn an zum Tatvorwurf geschwiegen; Tatzeugen waren nicht ermittelt worden. In der Hauptverhandlung hatte ihre Verteidigerin für sie eine Erklärung abgegeben, in der die Angeklagte die Liebe zu ihrem Kind beschwor und zugleich auf Erinnerungslücken die Tatzeit betreffend verwies. Sie könne sich aber nicht vorstellen, ihre Tochter getötet zu haben.

Zur Überzeugung der 32. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin ist aber genau dies der Fall:

Richtig sei zwar, dass es keine unmittelbaren Beweismittel gebe. Eine Gesamtschau aller Indizien im Zusammenspiel mit richterlicher Überzeugungsbildung führe aber zu dem Schluss, dass es letztlich nur die Mutter gewesen sein konnte, die Amani getötet habe.

Ein „enges Zeitfenster“ und die Tatsache, dass Amani sich nie ohne ihre Mutter außerhalb des Geländes des Wohnheims aufgehalten habe, in dem beide zuletzt gelebt hatten, wiesen auf die Täterschaft der Angeklagten hin. Zeugen hatten das Mädchen zunächst alleine vor dem Haus gesehen. Die Kammer ging davon aus, dass sie- wie gewöhnlich- dort auf ihre Mutter gewartet habe. Wenig später habe ein weiterer Zeuge den noch leeren Tatort wahrgenommen. Wiederum nur kurze Zeit darauf habe eine Zeugin das getötete Mädchen aufgefunden.

Eine erhebliche Gegenwehr des Kindes habe es nach dem Gutachten der Gerichtsmedizin zudem nicht gegeben, dies spreche dafür, dass das Kind Vertrauen zu der Person gehabt habe, die es getötet habe. Blutanhaftungen an der Unterseite der Handtasche der Mutter seien des Weiteren Indiz für deren Täterschaft. Es sei wahrscheinlich, dass die Angeklagte die Tasche noch am Tatort in die Blutlache gestellt habe. Im Rückenbereich der Kleidung des Kindes waren zudem Fasern der Kleidung der Mutter gesichert worden, die sich auch in deren Wohnung und Tasche gefunden hatten. Die Reise der Angeklagten nach Hamburg bleibe rätselhaft, sei aber auch Indiz für deren Täterschaft. Die Angeklagte war erst rund 36 Stunden nach der Tat wieder an ihrer Wohnanschrift erschienen. Dazwischen hatte sie sich ausweislich bei ihr aufgefundener Fahrkarten in Hamburg aufgehalten. Sie war dabei im Besitz ihrer Wohnungsschlüssel und hätte ihre Tochter völlig unbeaufsichtigt zurückgelassen, wenn diese noch am Leben gewesen wäre.

Die Ermittlungen hätten weder die Tatwaffe zutage gebracht noch ein echtes Motiv ergründet, erklärte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung. Dieses sei wohl in der psychischen Störung zu sehen, unter der die Angeklagte leide. Freunde und Bekannte der Angeklagten hatten während der Beweisaufnahme als Zeugen ausgesagt und bekundet, dass diese in den letzten Jahren psychisch auffällig gewesen sei, so habe sie u.a. erzählt, dass sie vergiftet und ihre Tochter von einem Menschenhändlerring missbraucht werde.

Eine Bestrafung der Angeklagten scheide aber aus, da diese nach dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen etwa seit dem Jahre 2005 unter Verfolgungswahn leide, der im Gegensatz zu einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis nicht auf den ersten Blick zu erkennen gewesen sei. Die Angeklagte habe es im Rahmen einer Art „doppelten Buchführung“ vermocht, ihre Ängste und Verfolgungsideen weitgehend zu verbergen. Dem Gutachten einer weiteren psychiatrischen Sachverständigen, die eine Täterschaft der Angeklagten ausgeschlossen habe, war die Kammer nicht gefolgt. Dieses sei „wertlos“, denn die Sachverständige habe sich dazu verstiegen, ihr Fachwissen mit der Frage zu verknüpfen, ob eine bestimmte Person als Täter in Frage komme.

Die Angeklagte sei in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da von ihr weitere erhebliche Taten zu erwarten seien; ihr Wahnsystem beziehe sich nicht nur auf ihre Tochter, sondern weitere Personen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

 

Iris Berger

Pressesprecherin

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/index.html

 

 


 

 

 

Berlin

Zeugin eines Opfermordes?

Freitag, 30. Mai 2008

Aus Sicht einer psychiatrischen Gutachterin war Teshua K. nicht in der Lage, ihre Tochter Amani zu töten

von Sabine Deckwerth

Berlin - Nach Einschätzung einer psychiatrischen Gutachterin kann Teshua K. ihre Tochter nicht getötet haben. Die achtjährige Amani wurde am Morgen des 5. Mai 2007 auf einer Parkbank in Schmargendorf mit durchgeschnittener Kehle gefunden. Ihre Mutter ist wegen Mordes angeklagt. "Aus meiner Sicht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sie es war", sagte Gutachterin Ernestine Wohlfart gestern vor Gericht. "Es fehlen alle Parameter für eine Täterschaft."

So sei die 33-Jährige, die ihre Tochter sehr geliebt habe, zu dieser Zeit aufgrund einer psychischen Störung kraftlos und in ihrem Antrieb stark reduziert gewesen. Wo habe da der Impuls zu so einer Tat herkommen sollen, fragte Wohlfart. Auch fehle der Wahn, der Affekt. Es sei schwer vorstellbar, dass die Angeklagte plötzlich einen Kontrollverlust erlitten hätte. Sie habe einen solchen trotz jahrelanger psychischer Auffälligkeiten nie gehabt und sei auch nie gewalttätig gewesen. Wohlfart ist Oberärztin und wissenschaftliche Leiterin des Zentrums für interkulturelle Psychiatrie an der Charité Mitte. Das Zentrum ist einmalig in Deutschland. Dort werden Menschen mit psychischen Problemen behandelt, die aus einem anderen Kulturkreis kommen. Sie empfinden viele Dinge anders als Deutsche, leiden deshalb anders und werden auch anders krank. Teshua K. wurde zwar in Deutschland geboren und wuchs hier auf, ihre Mutter ist Deutsche. Aber ihr Vater stammt aus Ghana. Er hatte den größten Einfluss auf die Tochter, während die behinderte und pflegebedürftige Mutter keine größere Bedeutung für Teshua K. hatte. Sie sieht sich heute selbst als Afrikanerin. "Das klingt absurd, weil sie keine Afrikanerin ist. Aber sie blendet komplett die deutsche Seite in sich aus", sagte Wohlfart, die die Angeklagte in der Haft untersuchte und den Prozess verfolgte.

Aus ihrer Sicht hat der Vater, der schon lange in Deutschland lebt, seine Sehnsüchte nach der afrikanischen Heimat "gebläht" an die Tochter weitergegeben. Er habe ihr viele Geschichten aus seiner Heimat erzählt, die ihre Fantasie anregten und dazu führten, dass Teshua K. "ihre eigene afrikanische Logik entwickelte". Teshua K. interessierte sich für Zauberei und Geister, sie glaubte, sie wäre eine afrikanische Prinzessin, wenn sie in Ghana leben würde. "Aber damit kam sie hier nicht zurecht", sagte Wohlfart." Aus ihrer Sicht leidet Teshua K. wegen solcher Probleme unter einer Persönlichkeitsstörung, aber nicht unter einer psychischen Krankheit wie einer Psychose, die die Steuerungsfähigkeit automatisch beeinträchtigt. Sie habe sich krank gefühlt, verhext, vergiftet. Sie habe gelitten und keine Rettung bei deutschen Ärzten gesucht, sondern sie sei zu Heilern gegangen, wie es sie in Afrika gibt. Diesen habe sie womöglich ohne Distanz vertraut und sich mit ihnen verbündet, bis nichts mehr ihrer Kontrolle unterlag. Die Art der Tötung des Kindes, sagte Wohlfart, erinnere zudem an Opferrituale in Afrika. Laut Anklage starb Amani durch eine "schnell ausgeführte, durchgreifende und bis zur Halswirbelsäule führende Schnittverletzung".

Teshua K. hat immer bestritten, ihre Tochter getötet zu haben. Sie habe ihr Kind geliebt und ihm nie etwas antun können, ließ sie zu Prozessbeginn über ihre Anwältin erklären. Merkwürdig ist, dass sie angeblich nicht weiß, wo sie während der Tatzeit und in den Stunden danach war. Wohlfart hält so einen Black-out "für vorstellbar", wenn Teshua K. "unvorhersehbaren traumatisierenden Ereignissen" ausgesetzt war, sprich, wenn sie Zeugin einer solchen Tat war. Dann könne sie angesichts ihres toten Kindes eine Amnesie erlitten haben und weggelaufen sein. Mit einer Hypnose, sagte sie, wäre es möglich herauszubekommen, was Teshua K. erlebte.

Der Prozess wird am 17. Juni fortgesetzt. Dann wird die zweite psychiatrische Gutachterin gehört.

Berliner Zeitung, 29.5.2008

 

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/101632/index.php

 

 


 

 

 

 

Fall Amani

Keine Tatwaffe, kein Motiv

Morgen beginnt der Prozess gegen die Mutter des achtjährigen Mädchens. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord aus Heimtücke vor. Doch längst sind nicht alle Fragen in dem Fall beantwortet.

Im vermutlich spannendsten Prozess dieses Jahres geht es ab morgen vor allem um eine Frage: Gefängnis oder Psychiatrie? Ist die wegen Mordes an ihrem einzigen Kind angeklagte Teshua K. schuldfähig – oder ist sie es nicht?

Die Tat hatte im vergangenen Sommer Berlin erschüttert. Am einem sonnigen Vormittag fand eine Spaziergängerin in einem kleinen Wilmersdorfer Park ein verblutendes achtjähriges Mädchen. Dem dunkelhäutigen Kind war die Kehle durchgeschnitten worden, die Staatsanwaltschaft wählte damals die Formulierung „mit massiver Gewalt gegen den Hals“ getötet. Stunde um Stunde wartete die Polizei am Tag des Verbrechens darauf, dass sich eine Mutter melden würde, die ihr Kind vermisst.

Stattdessen meldete sich am nächsten Tag der Vater, er hatte das Foto seiner Tochter in allen Zeitungen gesehen. Ab diesem Moment war die Mutter unter Verdacht – denn sie war weg, spurlos verschwunden. Teshua K. wohnte damals seit einigen Wochen in einem Heim für Obdachlose, wenige hundert Meter vom Tatort entfernt. Erst etwa 36 Stunden nach der Tat meldete sich von dort ein Nachbar bei der Kripo – die Mutter sei wieder da. Minuten später ließ sie sich widerstandslos festnehmen. Bei ihrer ersten Vernehmung schwieg die aus dem westafrikanischen Staat Elfenbeinküste stammende Frau. Doch Blutspuren an ihrer Kleidung belasteten sie, und ihr Ex-Mann belastete sie ebenfalls. Seit dem 7. Mai sitzt die 33-Jährige nun hinter Gittern. Dort soll sie wirre Dinge von sich gegeben haben, berichten Boulevardzeitungen, von „Voodoo- Wahn“ war zu lesen, von „Geistern“ und einer Verfolgung durch die CIA. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu in den vergangenen Monaten nicht, war am Wochenende nicht für Nachfragen erreichbar.

Auf der Internet-Seite der Hamburger Polizei ist sie noch heute auf einem Fahndungsfoto mit einem langen, weiß-wallenden Umhang zu sehen. Diesen soll sie bei der Tat angehabt haben, diesen soll sie auch in Hamburg getragen haben, wo sie nach der Tat für etwa 24 Stunden war. Was sie dort wollte? Die Ermittler wissen es nicht.

Verschwunden sind weiterhin die Tatwaffe und das Fahrrad des kleinen Mädchens, auf dem sie an ihrem letzten Tag noch gesehen worden war. Bemerkenswert ist das, weil eine Hundertschaft der Polizei zwischen Tatort und Wohnheim „jeden Stein umgedreht“ hatte, wie es ein Polizeisprecher damals formulierte. Doch an dem dringenden Tatverdacht änderte dies nichts. Der Haftbefehl lautete auf „Mord aus Heimtücke“.

Dass Amani auf der Bank im Wilmersdorfer Park nicht von einem Fremden erstochen wurde, war der Polizei schnell klar. Kein Unbekannter hätte das Kind auf einem Parkweg ermordet, auf dem alle paar Minuten ein Jogger oder ein Hundehalter vorbeikommen. Wie es in der Prozessvorschau der Justiz heißt, hatte sich das Mädchen arglos mit der Mutter „auf der Parkbank niedergelassen“. Möglicherweise, so ist zu hören, wird die Öffentlichkeit bei der Aussage der Mutter vom Prozess ausgeschlossen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 14.01.2008)

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Ist die wegen Mordes an ihrem einzigen Kind angeklagte Teshua K. schuldfähig – oder ist sie es nicht?", so die Frage im Tagesspiegel. Eine höchst überflüssige Frage, denn Frauen sind immer schuldunfähig. Alice Schwarzer hat doch nicht für die Gleichberechtigung gekämpft nur damit heute Frauen ins Gefängnis kommen. Noch dazu  eine Frau aus Afrika, die somit in dem von Männern beherrschten Deutschland (Originalton SPD) doppelt diskriminiert ist. 

Wahrscheinlich war die Frau auch noch Rollstuhlfahrerin und musste sich von einen vorbeikommenden Passanten das Messer aus dem Rucksack reichen lassen. Eine dreifach behinderte Mutter war es bestimmt, die ihrer Tochter die Kehle durchschnitt. Bestimmt hat sie sehr gelitten, die dreifach behinderte Mutter unter ihrem gewalttätigen Ehemann. Die Staatsanwaltschaft sollte sich lieber mal um den Mann kümmern und ihn gleich lebenslänglich einsperren und anschließend nach Afrika ausweisen. Vielleicht war der Mann sogar ein Kinderschänder, Männer sind ja alles Kinderschänder, bis auf die paar Männer die im Vorstand der CDU sitzen. Wenn Sie das nicht glauben, dann fragen Sie mal beim Vorstand der SPD nach, die haben ja kürzlich verkünden lassen, die männliche Gesellschaft durch die menschliche Gesellschaft ersetzen zu wollen. In der SPD ist man da schon sehr weit, wohin man in der SPD auch schaut, kein Mann der einen Arsch in der Hose hätte, geschweige denn einen Schwanz.

 

 


 

 

 

Angeklagte bestreitet Bluttat - Tochter die Kehle durchgeschnitten - Anzeichen für Wahnvorstellungen

Mordprozess gegen Mutter der achtjährigen Amani

15.01.2008 12:13:04)

 

Berlin (AP) Nach dem blutrünstigen Mord an der achtjährigen Amani in Berlin steht seit Dienstag die 33-jährige Mutter vor Gericht. Sie soll laut Anklage im Mai 2007 ihrer ahnungslos neben ihr sitzenden Tochter auf einer Parkbank aus Heimtücke die Kehle durchgeschnitten haben. Die Mutter bestreitet die Tat. Mögliche Motive blieben zunächst rätselhaft.

Gerichtssprecherin Iris Berger sagte, bei den Vorermittlungen habe es Anhaltspunkte für mögliche Wahnvorstellungen bei der mutmaßlichen Täterin gegeben. In dem Medien waren Spekulationen über Voodoo-Zusammenhänge laut geworden. Die Angeklagte, die einen afrikanischen Vater hat, steht unter psychiatrischer Begutachtung. Eine fachärztliche Aussage vor dem Berliner Landgericht ist allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt des zunächst bis 26. Februar terminierten Verfahrens zu erwarten.

Die Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft der Tochter Halsvene und Halsschlagader sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt haben. Auch an der Schulter habe es Schnittverletzungen gegeben. Eigentliche Todesursache des Mädchens sei eine Luftembolie gewesen. Über die Tatwaffe wurde zunächst nichts bekannt.

Die Mutter wurde einen Tag nach der Tat, am 6. Mai 2007, in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Die ausgeblutete Leiche des Kindes war von einer Spaziergängerin auf einer Parkbank entdeckt worden.

Die Mutter war zunächst nicht erreichbar gewesen. Später meldete sich der getrennt von ihr lebende Vater Amanis bei der Polizei. Er hatte in der Zeitung ein Foto seiner Tochter gesehen. Auf der Suche nach Beweismitteln hatten 100 Polizisten die Grünanlage abgesucht. Sogar ein Regenrückhaltebecken wurde abgepumpt. Zeitweise waren 40 Kriminalbeamte mit den Ermittlungen betraut.

In einer fünfseitigen Stellungnahme zur Anklage, die von einer der beiden Verteidigerinnen verlesen wurde, erklärte die Mutter, sie habe ihre Tochter über alles geliebt. Sie habe aber den Verdacht gehabt, dass das frühreife Kind von Freunden seines Vaters - ein Afrikaner von der Elfenbeinküste - sexuell missbraucht worden sein könnte. Sie habe keine Erklärung, wer den Mord begangen haben könnte.

Zu ihrem Hintergrund berichtete die Frau von einer zunächst glücklichen Kindheit als Tochter eines deutsch-afrikanischen Ehepaares. Sie habe Abitur gemacht und studiert. Unstimmigkeiten seien wegen krimineller Machenschaften des Vaters aufgekommen. Der Vater habe am früheren Berlin Document Center gearbeitet und sei wegen der Unterschlagung von Nazi-Dokumenten angeklagt worden.

Das Document Center unter US-Verwaltung in West-Berlin enthielt unter anderem die zentrale NSDAP-Mitgliederkartei mit elf Millionen Eintragungen sowie unter anderem SS-Personalunterlagen und Personenakten des Rasse- und Siedlungsamtes-SS.

Der Tod Amanis war im vergangenen Jahr der zweite Mädchenmord in Berlin binnen weniger Wochen. Mitte April war in einem Park die in einem Rollkoffer verbrannte Leiche einer 14-jährigen Gymnasiastin entdeckt worden.

 

http://www.pr-inside.com/de/mordprozess-gegen-mutter-der-achtjaehrigen-amani-r386922.htm

 

 

 


 

 

 

Revisions-Prozess

Selbst der Ankläger fordert jetzt Freispruch

888 Tage saß eine Arzthelferin als Mörderin im Gefängnis – offenbar unschuldig. Ihr Vater starb bei einem Unfall, sagt eine Gutachterin. Sie ist die einzige Hoffnung für Monika de M.

In der zweiten Instanz. Monika de M. (52) im Kriminalgericht in Berlin-Moabit. - Foto: Wolfgang Mrotzkowski 

Von Kerstin Gehrke

Damals sagte sie sich immer wieder: „Dir kann nichts passieren, du hast nichts gemacht.“ Als Monika de M. dann im Prozess das vernichtende Urteil hörte, schüttelte sie nur mit dem Kopf. Keine Träne, kein Aufschrei. Was ihr damals, als sie zu lebenslanger Haft wegen Vatermordes verurteilt wurde, durch den Kopf ging? „Dem Richter zeigst du nicht, dass du heulst“, sagt die 52-Jährige. Sie steht seit gestern wieder vor Gericht, und vor dem Saal sagt sie laut, wovon inzwischen ohnehin fast alle überzeugt sind: „Ich saß 888 Tage unschuldig im Gefängnis.“

Viereinhalb Jahre sind seit der Schicksalsnacht vergangen. Damals, am 18. September 2003, hatte die Arzthelferin die Feuerwehr alarmiert. „Schnell, wir brennen ab!“, rief sie ins Telefon. Als die Rettungskräfte eintrafen, war es zu spät. Die Doppelhaushälfte im Uhuweg in Neukölln stand lichterloh in Flammen. Im oberen Stock kam der 76-jährige Theodor de M., ein schwer krebskranker und bettlägeriger Mann, in den Flammen um.

In einem Brandgutachten des Landeskriminalamtes (LKA) wurde wenig später von Brandstiftung gesprochen. Fünf bis zehn Liter Brennspiritus sollte jemand im Haus verteilt haben – im Wohnzimmer, auf der Treppe ins Obergeschoss, im Zimmer des hilflosen Rentners. Die Tochter beteuerte ihre Unschuld. Doch man glaubte ihr nicht. Es war die 22. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Peter Faust, die über den Fall entschied.

Das LKA-Gutachten stand von Anfang an heftig in der Kritik. Die Verteidigung und der Schwager der Angeklagten schalteten weitere Experten ein. Am Ende stand es zwei zu vier. Vier Gutachten widersprachen dem Ergebnis des LKA. Dennoch verkündete Richter Faust im Januar 2005: „Es wurde nachgewiesen, dass ein Brandbeschleuniger benutzt wurde.“ Er und seine Kollegen glaubten, sie habe Versicherungsgelder kassieren wollen. „Sie war pleite, der Lohn gepfändet, der Sohn im Gefängnis, der Lebensgefährte ein Trinker und der Vater todkrank.“

Der Bundesgerichtshof ließ kein gutes Haar an dem Urteil. Es wurde komplett aufgehoben. Zwei Monate später kam Monika de M. frei. Sie sagt: „Der Vorsitzende Richter im ersten Prozess war befangen.“ Das habe sie nach zwei Verhandlungstagen gespürt. Als sie von anderen Prozessbeobachtern erfährt, dass Peter Faust ein sehr geschätzter Jurist und auch Vorsitzender des Berliner Richterbundes ist, zuckt sie die Schulter. „Keine Ahnung, was ich ihm getan habe.“

Jetzt ist es die 29. Große Strafkammer, die über das Schicksal von Monika de M. zu befinden hat. Dieses Mal ist nur eine Zeugin geladen: Silke Löffler, Sachverständige des Bundeskriminalamtes. Die Expertin ist gewissermaßen als Obergutachterin eingeschaltet worden: Im Sommer hat sie dem Uhuweg einen Besuch abgestattet, Akten geprüft und sich auch ein Video angeschaut, auf dem das LKA die Brandspuren festgehalten hatte.

Für die 48-jährige Expertin steht fest: „Es fanden sich keine charakteristischen Spuren für Brandbeschleuniger.“ Im Gerichtssaal hält sie immer wieder den Film des LKA an, zeigt auf Brandnarben, Verrußungen („… die Intensität nimmt von oben nach unten ab …“) und zieht ihre Schlüsse: „Es ist gut denkbar, dass die Matratze durch eine Zigarette zum Schwelen gebracht wurde“, sagt Silke Löffler und meint: Wahrscheinlich kam der Vater durch einen Schwelbrand, also einen Unfall, ums Leben. Das Spurenbild im Haus widerspreche der LKA-These eindeutig, dass ein Brandbeschleuniger benutzt wurde. „Das hätte stutzig machen müssen.“

Das Urteil soll Mittwoch verkündet werden. Der Staatsanwalt hat bereits auf Freispruch plädiert. Dann kann Monika de M. zumindest mit einer Haftentschädigung rechnen: Elf Euro gibt es für jeden Tag, den sie unschuldig im Gefängnis saß. Einen Verdienstausfall oder Schadensersatz kann sie nicht einklagen.

Monika de M. wirkt im zweiten Prozess fast entspannt. Doch als sie auf dem Gerichtsflur nach ihren Gefühlen gefragt wird, kommen ihr doch die Tränen. „Jetzt geht es schon viel besser.“ Die Familie und Freunde hätten ihr sehr geholfen. Wenn sie den Kopf wieder frei hat, will sie ihr Leben wieder in die Hand nehmen. Und sich einen neuen Job suchen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 03.04.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess;art126,2505752

 

 

 


 

 

 

Mordversuch an Schwägerin

Prozess gegen 35-Jährige nach Messerattacke

Die Dreiecksbeziehung zwischen einem Mann, seiner Ehefrau und seiner Schwägerin war längst beendet, als es auf dem S-Bahnhof Yorckstraße zu einem blutigen Angriff kam. Die 35-jährige Jasmina M. soll im letzten August mit einem Messer auf ihre 38-jährige Rivalin und Schwägerin losgegangen sein. Die Staatsanwaltschaft geht von Mordversuch aus. Seit gestern steht die Mutter zweier Kinder vor dem Landgericht. Zunächst schwieg sie zu den Vorwürfen. Es ging bei dem Streit offensichtlich um die beiden Söhne der Angeklagten, die in einer Pflegefamilie leben. Vater der Kinder ist der Ehemann ihrer Rivalin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Mutter auch das Umgangsrecht verloren. „Ich zersteche dich wegen der Kinder", soll die Angeklagte auf dem Bahnsteig gerufen haben.

Ihre Schwägerin sagte als Zeugin, Jasmina M. sei „voller Wut“ auf sie zugerannt und habe sie durch einen Stich in die Brust verletzt. Im Gerangel habe sie der Angeklagten das Messer abnehmen können. Die Verletzung sei ambulant behandelt worden. Zum Streit um die Kinder sagte sie: „Mein Mann will sie, ich habe nichts dagegen.“ Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. K. G.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 07.02.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2471532

 

 


 

Landgericht: Baby im Rinnstein - Freispruch und Unterbringung der Mutter (PM 66/2007)

Pressemitteilung Nr. 66/2007 vom 10.12.2007

 

Die 22. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute die Mutter eines am 21. November 2006 nach mehreren Notoperationen verstorbenen Säuglings vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen und ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Schwurgerichts fest, dass die Angeklagte Sabrina R. ihren zur Tatzeit knapp sechs Monate alten Sohn durch einen „lang andauernden mehraktigen Gewaltausbruch“ am 16. November 2006 schwer verletzt und das Kind in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung in Berlin-Treptow unter einem am Straßenrand abgestellten Auto abgelegt hatte. Die Angeklagte, die sich im Prozess vor dem Landgericht nicht zu den Tatvorwürfen geäußert hatte, hatte sich im letzten Wort vor der Kammer als unschuldig bezeichnet. Die Kammer hatte jedoch keinen Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten. Nur diese, die in ihrer polizeilichen Vernehmung noch geleugnet hatte, überhaupt ein Kind zu haben, habe die Tat begehen können. „In dubio pro reo gilt nur dort, wo es Zweifel gibt“, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Verdachtsmomente gegen den Vater des Kindes, die aufgrund einiger Zeugenaussagen aufgekommen waren, hatten sich im Verlaufe des seit dem 27. Juli 2007 andauernden Prozesses zerstreut. Angesichts der Art der Gewalt gegen verschiedene Stellen des Körpers des kleinen Jungen sei schließlich auch ein Unfall sicher auszuschließen.

Trotz des geführten Tatnachweises war die Angeklagte jedoch freizusprechen: Die Kammer ging aufgrund der psychiatrischen Gutachten zweier Sachverständigen davon aus, dass ihre Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgrund einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis aufgehoben war und sie deshalb ohne Schuld handelte.

Ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus war anzuordnen, weil die Angeklagte keinerlei Krankheitseinsicht habe und weiterhin gefährlich sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

 

Iris Berger

Pressesprecherin

 

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20071210.0745.90623.html

 

 

 


 

 

Neugeborenes Baby erstickt - Vier Jahre Haft

Berlin (dpa/bb) - Eine 31-jährige Frau ist wegen Totschlags an ihrem neugeborenen Baby zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin kam nach Angaben vom Freitag zu dem Schluss, dass die isoliert und wohnungslos lebende Frau völlig überfordert gewesen war. Sie hatte ihr Baby erstickt. In der Urteilsbegründung hieß es, für die Angeklagte sei es unmöglich gewesen, «mit der für sie unerwünschten Schwangerschaft angemessen umzugehen». Kritisch merkte das Gericht an, dass die die Situation selbst verschuldet habe und keine legale Initiative wie zum Beispiel die sogenannte Babyklappe zur Rettung des Kindes benutzt habe.

erschienen am 21.12.2007 um 17:52 Uhr

 

http://www.morgenpost.de/appl/newsticker2/index.php?channel=beb&module=dpa&id=16488454

 

 


 

 

 

Prozess

Kind gefesselt, gedemütigt und verprügelt

Von Michael Mielke

Ein Elternpaar musste sich vor einem Berliner Schöffengericht wegen gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Vater und Mutter folterten ihre Tochter physisch und psychisch, so die Richterin in dem Prozess. Das Urteil für die Misshandlungen: Bewährungsstrafen.

Die Richterin sagte unmissverständlich, worum es in diesem Strafprozess geht: „Das war Folter, was ihr Kind ertragen musste.“ Die Angesprochenen senkten die Köpfe: Silke R., 40 Jahre, gelernte Friseurin, seit vielen Jahren Hausfrau. Und ihr Mann Michael R., Elektroinstallateur, seit zwei Jahren arbeitslos. Beide erhielten von einem Moabiter Schöffengericht wegen „gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen“ zweijährige Bewährungsstrafen. Ihr Opfer war die heute zwölf Jahre alte Franziska (Name geändert). Sie ist das fünfte von acht Kindern des Ehepaars aus dem Berliner Stadtteil Tempelhof. Aber sie war ganz offenbar anstrengender, als die anderen Kinder, nervöser, unruhiger, aggressiver. So schilderten es vor Gericht zumindest Silke und Michael R.

 

Den Kopf mit Klebeband umwickelt

Im Anklagesatz wurde nüchtern geschildert, wie Franziska geprügelt wurde: mit der flachen Hand, oft auch mal mit einem Kochlöffel oder einem Staubsaugerrohr. Einmal schlug die Mutter dem Kind beim Waschen mit dem Duschkopf derartig kräftig gegen die Scheide, dass sie zu bluten begann. In einem anderen Fall knallte der Vater dem im Bett liegenden Kind unvermittelt den Kopf gegen das Auge. Am nächsten Morgen war das Auge blau angeschwollen.

 

Nicht selten musste Franziska nach der Schule stundenlang in ihrem Bett bleiben und durfte es – selbst wenn sie auf die Toilette musste – nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Mutter verlassen. Das Mädchen wurde an Armen und Beinen gefesselt, einmal sogar am Kopf mit Klebestreifen aus Plastik umwickelt, so dass nur eine Öffnung für den Mund blieb. Und auch die Ernährung geriet zur Tortur. Im Anklagesatz ist von in Wasser eingeweichten Cornflakes die Rede. Dieser Fraß wurde dem Kind vorgesetzt, verbunden mit dem Kommentar: „Friss oder stirb!“

Man müsse davon ausgehen, dass die jetzt verhandelten Vorwürfe „nur die Spitze des Eisberges“ sind, sagte eine Vertreterin der Nebenklage. Franziska sei letztlich seit ihrer Geburt in der Familie das schwarze Schaf gewesen. Die Anklage indes beschränkte sich auf den nachweisbaren Zeitraum von Anfang Juni bis zum 4. Juli 2003. Die siebenjährige Franziska war damals zur Zeugnisausgabe in der Schule nicht erschienen. Lehrer, die von Problemen in dieser Familie schon wussten, wurden aufmerksam und informierten das Jugendamt. So kam es zu einem plötzlichen Kontrollbesuch, der für das Mädchen die Erlösung bedeutete.

Der Körper des verstörten Kindes war mit Hämatomen übersät. Franziska verbrachte zwei Wochen im Krankenhaus. Anschließend wurde sie in eine Einrichtung der Jugendhilfe gegeben. Auch mit Einwilligung ihrer Eltern, die am 13. August 2003 in einem Brief an das Bezirksamt noch alle Vorwürfe bestritten und kühl mitteilten, dass es besser sei, Franziska kehre nicht in die Familie zurück. Wochen später gab es noch ein entlarvendes Telefongespräch. Da sagte Silke R. zur verängstigten Tochter, dass sie selbst Schuld habe an allem. „Keiner kann dich mehr leiden!“ Vor Gericht gestand das Ehepaar, die Tochter gequält und gedemütigt zu haben. Diese Aussagen verhalfen ihnen zu der milden Strafe, weil Franziska dadurch die Aussage erspart wurde.

Er habe damals noch gearbeitet und sei oft erst nach zwölf Stunden nach Hause gekommen, sagte Michael R. Die Familie lebe bis heute in einer nur 77 Quadratmeter großen Wohnung. Damals mit zehn Personen. Da sei er schon mal in Wut geraten, wenn Franziska Probleme bereitete. „Wir haben Fehler gemacht“, bekannte er. „Wir waren überfordert.“ Silke R. berichtete, dass auch sie als Kind geschlagen worden sei. Wenn sie mit schlechten Noten nach Hause kam, habe ihr Vater sie mit einer Hundepeitsche malträtiert, erzählte sie unter Tränen. Ob sie an diese schlimmen Erlebnisse auch gedacht habe, wenn sie die eigene Tochter quälte, wollte die Richterin wissen. Silke R. schüttelte den Kopf.

 

Das Kind gilt als seelisch behindert

Franziska lebt jetzt in einer Pflegefamilie. Sie habe sich gut eingelebt und entwickele „langsam eine eigene Identität“, berichtete die als Zeugin geladene Pflegemutter Karin S. Das Mädchen zeige „kaum noch Verhaltensauffälligkeiten“, treffe sich mit Freundinnen, treibe Sport in einer Akrobatikgruppe, zeichne und bastle sehr gern. In der Schule erziele sie „durchschnittliche Leistungen“. Die Misshandlungen durch die leiblichen Eltern habe Franziska trotz aller Fürsorge bis heute nicht verwunden, sagte die 45 Jahre alte Erzieherin. Sie leide noch immer unter Albträumen und befinde sich nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Franziska werde vermutlich ihr Leben lang mit den Folgen zu tun haben, resümierte Karin S. „Das Kind gilt als seelisch behindert.“

 

http://www.welt.de/berlin/article1406482/Kind_gefesselt_gedemuetigt_und_verpruegelt.html

 

27. November 2007

 

 


 

 

Kind gequält: Haft für Mutter und ihren Freund

Der Oberschenkel war gebrochen. Brandwunden zeugten davon, dass drei Mal Zigaretten fest auf den nackten Körper gedrückt worden waren. Auch Bisswunden ließen erahnen, was der knapp zwei Jahre alte Junge in der Obhut seiner Mutter und ihres Lebensgefährten über Wochen an Schmerzen aushalten musste. Am Freitag ahndete das Berliner Landgericht die Misshandlungen mit Haftstrafen. Nach dem Urteil muss die 20 Jahre alte Mutter für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, ihr gleichaltriger Freund für drei Jahre und sechs Monate.

Die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen sprach in der Urteilsbegründung von einem erschreckenden Fall gefühllosen Verhaltens. Die Angeklagten hätten kaum ein Wort des Bedauerns geäußert, sondern alle Geschehnisse stets heruntergespielt. Das Kind habe seit vergangenem Dezember große Schmerzen leiden müssen, bis es mit dem gebrochenen Bein Ende Januar in eine Klinik kam.

Das Paar lebte seit Ende November 2006 in einem Zimmer in der Wohnung der Mutter des arbeitslosen Angeklagten in den Tag hinein. Der Mann hatte nach Feststellung des Gerichts weitgehend die Erziehung des Jungen übernommen. Er habe das Kind gewickelt und gefüttert. Manchmal sei er liebevoll gewesen. Aber er habe brutal zugeschlagen, wenn der Junge etwas tat, was ihm nicht gefiel. Die Mutter habe nichts gegen die Quälereien unternommen. Die Beziehung zu dem Mann sei der 20-Jährigen wichtiger gewesen als das Wohl des Kindes, befand das Gericht.

Der Junge lebt inzwischen in einer Pflegefamilie. Er muss demnächst am Bein operiert werden. Nicht auszuschließen ist, dass ein Auge erblindet. Eine Netzhaut hatte sich gelöst. Das Kind muss stark geschüttelt worden sein. Das Gericht konnte nicht klären, ob die Mutter oder ihr Freund diese Verletzung verursachten. 

 

www.morgenpost.de/content/2007/06/09/berlin/904338.html

 

Berliner Morgenpost, 9. Juni 2007

 

 


 

 

 

Misshandlung von Schutzbefohlenen

Landgericht Berlin, Strafurteil vom 30.05.2005, Az. (509) 7 Ju Js, 2606/04 KLs (5/05)

(mit Anmerkungen von RA Dr. Martin Riemer)

 

Im PDF-Format

 

 

 


 

 

 

 

Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn (PM 44/2004)

Pressemitteilung

Berlin, den 30.09.2004

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Justizpressestelle Moabit -

 

Landgericht:

Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn

 

Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem zweijährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihren im November 1999 geborenen Sohn im November 2001 allein in der völlig verdreckten und vermüllten Wohnung zurückgelassen, wo das Kind Tage später verdurstete. Erst im Januar 2002 wurde die mumifizierte Kinderleiche von der Feuerwehr gefunden.

Die Strafkammer geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie den qualvollen Tod des Kindes, mit dessen Pflege sie sich überfordert fühlte, wollte oder zumindest in kauf nahm. Da die Angeklagte zur Tatzeit jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig gewesen sei – so der Vorsitzende Richter Josef Hoch -, verhängte das Gericht keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine zeitlich begrenzte. Ursache für die verminderte Schuldfähigkeit war ein Bündel von Gründen. So leidet die Angeklagte seit frühester Kindheit an einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die sie Schuldgefühle und Empathie nicht in normalem Maße empfinden kann. Zur Tatzeit befand sie sich zusätzlich in einer depressiven Phase, konsumierte täglich größere Mengen Cannabis und Kokain und war mit der häuslichen Situation völlig überfordert. Insbesondere die Vermüllung der Wohnung, Suizidgedanken, Schlaflosigkeit und deutliche Gewichtsabnahme hat das Gericht in Übereinstimmung mit dem in der Hauptverhandlung gehörten psychiatrischen Sachverständigen als äußere Zeichen gewertet. 

 

Bei der Strafhöhe hat sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis ausgewirkt.

Strafschärfend fiel jedoch insbesondere ins Gewicht, dass sich das zurückgelassene Kleinkind über Tage bis zu seinem Tod in schrecklichsten Verhältnissen befand und das Sterben durch Verdursten extrem schmerzhaft und langwierig ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers und der Vertrauensbruch im Verhältnis einer Mutter zu ihrem kleinen Kind haben ebenso zu der Strafhöhe geführt wie der Umstand, dass die Angeklagte angebotene Hilfe von Nachbarn und Familie in ihrer damaligen Situation nicht in Anspruch nahm.

Die erneute Hauptverhandlung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin aufgehoben hatte, durch welches die Angeklagte als voll schuldfähig bezeichnet und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.

 

 

 

Bei Rückfragen:

Bödeker

Pressesprecher

(Tel.: 9014 - 2280 / -2332 / -2470) 

 

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040930.22545.html

 

 


 

 

 

Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Misshandlung Schutzbefohlener (PM 35/2004)

Pressemitteilung

Berlin, den 28.07.2004

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Justizpressestelle Moabit -

Landgericht:

Urteil gegen Mutter wegen Misshandlung Schutzbefohlener

 

Eine Jugendkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihre im Juli 2002 geborene Tochter über fast ein Jahr geschlagen, gekniffen, gekratzt und mehrfach über Tage an das Kinderbett gefesselt, um sie für häufiges Weinen und Schreien zu bestrafen bzw. ruhigzustellen. Außerdem sorgte sie nicht ausreichend für die Ernährung des Kindes und stellte es ab dem siebten Lebensmonat auch nicht mehr zu den routinemäßigen Untersuchungen dem Kinderarzt vor.

Als Folge wurde eine Vielzahl von Verletzungen am ganzen Körper, vernarbte und frische Fesselungsmale an Arm- und Beingelenken sowie ein Armbruch festgestellt. Als die Polizei im Dezember 2003 nach dem Hinweis eines Nachbarn in die Wohnung kam, fand sie die Anderthalbjährige gefesselt im Gitterbett vor. Sie war in einem lebensbedrohlichen Zustand. Reifeverzögerungen wurden von medizinischen Sachverständigen festgestellt. Welche Spätfolgen zurückbleiben werden, wird – so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung – unter Umständen erst in einigen Jahren abschließend beurteilt werden können.

Das Gericht geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie mit der Versorgung und Erziehung des Kindes überfordert war, nachdem der ebenfalls in der Einzimmerwohnung lebende Vater des Kindes sich jeglicher Verantwortung entzog und zunehmend dem Alkohol verfiel.

Das Gericht begründet das nach eigener Einschätzung „harte Urteil“ mit der Kontinuität und Nachhaltigkeit der Misshandlungen sowie dem langen Tatzeitraum. Die Angeklagte hätte sich Hilfe holen können und müssen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Kai Dieckmann wies in seiner Urteilsbegründung daraufhin, dass die Justiz „klare Grenzen“ gegenüber Menschen aufzeigen müsse, die sich an wehrlosen Kindern „vergreifen“. Gleichzeitig sei jeder aufgefordert, in solchen Situationen in seinem Umfeld „nicht wegzusehen“. Nur durch den hartnäckigen Einsatz eines Nachbarn habe noch Schlimmeres verhindert und dem Leiden des Kleinkindes ein Ende gesetzt werden können.

Bei der Strafhöhe haben sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis und der Umstand, dass sie ihr Kind in den ersten sieben Lebensmonaten gut versorgt habe, ausgewirkt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

Bei Rückfragen:

Bödeker

Pressesprecher

(Tel.: 9014 - 2280 / - 2332 / - 2470)

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040728.21586.html

 

 


 

 

"Das neue Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes"

Elke Höfelmann in: "FamRZ", 2004, Heft 10, S. 745-751

 

 

 

"Das Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts"

Dr. Elke Höfelmann

Richterin am Landgericht Berlin, Referentin im Bundesministerium der Justiz, Referat Kindschaftsrecht

 

in: "FamRZ", 2004, Heft 2

 

 

 


 

 

 

 

 

Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn (PM 44/2004)

Pressemitteilung

Berlin, den 30.09.2004

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Justizpressestelle Moabit -

 

Landgericht:

Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn

 

Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem zweijährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihren im November 1999 geborenen Sohn im November 2001 allein in der völlig verdreckten und vermüllten Wohnung zurückgelassen, wo das Kind Tage später verdurstete. Erst im Januar 2002 wurde die mumifizierte Kinderleiche von der Feuerwehr gefunden.

Die Strafkammer geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie den qualvollen Tod des Kindes, mit dessen Pflege sie sich überfordert fühlte, wollte oder zumindest in kauf nahm. Da die Angeklagte zur Tatzeit jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig gewesen sei – so der Vorsitzende Richter Josef Hoch -, verhängte das Gericht keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine zeitlich begrenzte. Ursache für die verminderte Schuldfähigkeit war ein Bündel von Gründen. So leidet die Angeklagte seit frühester Kindheit an einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die sie Schuldgefühle und Empathie nicht in normalem Maße empfinden kann. Zur Tatzeit befand sie sich zusätzlich in einer depressiven Phase, konsumierte täglich größere Mengen Cannabis und Kokain und war mit der häuslichen Situation völlig überfordert. Insbesondere die Vermüllung der Wohnung, Suizidgedanken, Schlaflosigkeit und deutliche Gewichtsabnahme hat das Gericht in Übereinstimmung mit dem in der Hauptverhandlung gehörten psychiatrischen Sachverständigen als äußere Zeichen gewertet.

 

 

Bei der Strafhöhe hat sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis ausgewirkt.

Strafschärfend fiel jedoch insbesondere ins Gewicht, dass sich das zurückgelassene Kleinkind über Tage bis zu seinem Tod in schrecklichsten Verhältnissen befand und das Sterben durch Verdursten extrem schmerzhaft und langwierig ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers und der Vertrauensbruch im Verhältnis einer Mutter zu ihrem kleinen Kind haben ebenso zu der Strafhöhe geführt wie der Umstand, dass die Angeklagte angebotene Hilfe von Nachbarn und Familie in ihrer damaligen Situation nicht in Anspruch nahm.

Die erneute Hauptverhandlung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin aufgehoben hatte, durch wel-ches die Angeklagte als voll schuldfähig bezeichnet und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.

 

 

 

Bei Rückfragen:

Bödeker

Pressesprecher

(Tel.: 9014 - 2280 / -2332 / -2470)

 

 

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040930.22545.html

 

 

 

 


zurück