Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Dessau-Roßlau


 

 

Landgericht Dessau-Roßlau

Willi-Lohmann-Straße 29

06844 Dessau-Roßlau

 

 

Telefon: 0340 / 202-0

Fax: 0340 / 202-1430

 

E-Mail: poststelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Dessau-Roßlau (06/2010)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau: Michael Borgmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 10.06.2010, ..., 2010) - ab 1982 für knapp ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Aurich. 1983 bis 1991 Richter am Landgericht Aurich, kurzzeitig auch am Amtsgericht Norden. Zum 1. September 1991 Wechsel nach Sachsen-Anhalt. Tätig am damaligen Bezirksgericht Halle. Ab 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 2. Zivilkammer. Ab 27.06.1997 Vizepräsident des Landgerichts Dessau. Von 2005 bis 2010 Vizepräsident des Landgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2005 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.

Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau: Jörg Engelhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 01.12.2005, ..., 2009) - vorher ab 04.05.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle - http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17519

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Landgericht Dessau-Roßlau eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Mit der Kreisgebietsreform änderte sich zum 1. Juli 2007 neben der Neubestimmung der Gerichtsbezirke auch die Gerichtsbezeichnung in Landgericht Dessau-Roßlau.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen

Amtsgericht Dessau

Amtsgericht Köthen

Amtsgericht Wittenberg

Amtsgericht Zerbst

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

 

Väternotruf Dessau

August Mustermann

Musterstraße 1

06844 Dessau-Roßlau

Telefon: 0340 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Annette Barth (Jg. 1967) - Präsidialrichterin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab , ..., 2009) - ab 13.10.1999 Richterin am Landgericht Dessau

Johannes Becker (Jg. 1964) - Richter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 08.04.1998, ..., 2002)

Anke Bock (Jg. 1960) - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 17.02.1997, ..., 2002)

Michael Borgmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 10.06.2010, ..., 2010) - ab 1982 für knapp ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Aurich. 1983 bis 1991 Richter am Landgericht Aurich, kurzzeitig auch am Amtsgericht Norden. Zum 1. September 1991 Wechsel nach Sachsen-Anhalt. Tätig am damaligen Bezirksgericht Halle. Ab 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 2. Zivilkammer. Ab 27.06.1997 Vizepräsident des Landgerichts Dessau. Von 2005 bis 2010 Vizepräsident des Landgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.04.2005 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.

Kerstin Clemens (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 09.05.2000, ..., 2002)

Jörg Engelhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 01.12.2005, ..., 2009) - vorher ab 04.05.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Halle  http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17519

Regine Förger (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab , ..., 2010) - vorher ab 16.10.2000 Richterin am Oberlandesgericht Naumburg. 2010: stellvertretende Pressesprecherin am Landgericht Dessau-Roßlau.

Edeltraut Gutewort (Jg. 1952) - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 02.01.1995, ..., 2002)

Martin Habekost (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 01.10.1996, ..., 2002)

Jaqueline van Herck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 28.04.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Jaqueline Lange ab 28.04.1999 als Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Jaqueline van Herck ab 28.04.1999 als Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

No Name - Richter am Amtsgericht Zerbst - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Monika Kiel (Jg. 1961) - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 09.02.1994, ..., 2002)

Thomas Knief (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 01.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1994 als Richter am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen aufgeführt.

Karen Lachs (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau / ehemalige Pressesprecherin (ab 10.11.1997, .., 2005)

Johannes Nolte (Jg. 1968) - Präsidialrichter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 17.12.1999, .., 2009) - ab Richter am Landgericht Dessau

Manfred Steinhoff (geb. ....) - Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Strafkammer (ab , .., 2008) - siehe Pressemeldung unten vom 10.12.2008.

Frank Straube (Jg. 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab , .., 2009, ..., 2012) - Richter am Landgericht Dessau ab 04.10.1999. 2008, 2009: Pressesprecher am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. 2009, ..., 2012: Pressesprecher am Landgericht Dessau-Roßlau.

Jürgen Zahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 04.10.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. 2008 Abordnung an das Amtsgericht Dessau-Roßlau? Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig: Iris Zahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Weißenfels / Familiengericht - Abteilung 5 (ab 26.07.1994, ..., 2012)

 

 

 

# Gundula Kunze

# Holger Kniestedt

# Donata Klein

# Siegrun Konrad

Erhart Tietze - Richter am Landgericht Dessau (ab , .., 2002)

# Sabine Walter

# Klaus Redemann

# Elke Spohn

# Matthias Linz

# Dr. Wolfram Pechtold

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Dessau tätig:

Michael Borgmann (Jg. 1952) - Vizepräsident am Landgericht Halle (ab , ..., 2009) - vorher ab 27.06.1997 Vizepräsident am Landgericht Dessau-Roßlau

Hans-Jürgen Diederichs (geb. 25.08.1935) - Richter am Landgericht Dessau / Präsident am Landgericht Dessau (ab 01.09.1992, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz ab 28.07.1986 als Vizepräsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Andreas van Herck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Zerbst / Direktor am Amtsgericht Zerbst (ab 27.06.2008, ..., 2010) - 1996 nach Jura-Studium in den Richterdienst im Land Sachsen-Anhalt - Richter auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.08.1999 als Richter am Landgericht Dessau-Roßlau - abgeordnet - aufgeführt. Ab 2003 Ministerium der Justiz.

No Name - Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Theodor Müller (geb. 1944 in der Nähe von Oldenburg) - Richter am Landgericht Dessau-Roßlau / Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau (ab 11/2007, ..., 26.11.2009) - 1974 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg. 1993 im Rahmen der Amtshilfe in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz von Sachsen-Anhalt. Fortan Richter am Amtsgericht Stendal. Ab 29.02.1996 bis 2007 Direktor am Amtsgericht Stendal. Ab November 2007 Präsident am Landgericht Dessau-Roßlau. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Matthias Paterok (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" in Berlin) - Richter am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen / Direktor am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen (ab 06/2008, ..., 2010) - ab 03.05.1999 Richter am Landgericht Dessau, Oberlandesgericht Naumburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.03.2006 als Direktor am Amtsgericht Zerbst aufgeführt. Pressemitteilung Nr. 040/06 des Ministeriums der Justiz vom 18.5.2006 - http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/1069/06_07_kvlsa_online.pdf

Klaus Redemann (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Magdeburg (ab , ..., 2009) - vorher ab 01.12.1994 Richter am Landgericht Dessau

Tilman Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Halle / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Halle (ab 30.01.2007, ..., 2011) - 1974 bis 1990 in Niedersachsen als Richter an verschiedenen Standorten tätig, zuletzt als Richter am Oberlandesgericht in Celle. 1990 im Zuge einer Abordnung zur Verwaltungshilfe an das Bezirksgericht Halle.1992 Vizepräsident des Bezirksgerichts Halle. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Vizepräsident am Landgericht Halle aufgeführt. Juli 2004 Präsidenten am Landgericht Dessau.

Christian Stroot (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 12. Zivilsenat (ab 29.10.2007, ..., 2011) - vorher ab 04.10.1999 Richter am Landgericht Dessau. 2010: Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 4. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2011: Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 12. Zivilsenat.

 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 051/10

 

Magdeburg, den 10. Juni 2010

 

Neuer Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau

Magdeburg (MJ). Michael Borgmann ist neuer Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau. Er tritt die Nachfolge von Theodor Müller an, der Ende vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten ist. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hat Herrn Borgmann gestern die Ernennungsurkunde überreicht und ihm für seine neue Tätigkeit viel Erfolg gewünscht.

Michael Borgmann ist Jahrgang 1952. Er stammt aus Münster und hat Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre sein Jura-Studium absolviert. 1982 arbeitete er zunächst für knapp ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Aurich. 1983 bis 1991 folgte eine Tätigkeit als Richter am Landgericht Aurich, kurzzeitig auch am Amtsgericht Norden. Zum 1. September 1991 wechselte Michael Borgmann nach Sachsen-Anhalt. Er wurde am damaligen Bezirksgericht Halle tätig und arbeitet ab 1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Halle. 1997 wurde Borgmann zum Vizepräsidenten des Landgerichts Dessau ernannt. Die gleiche Funktion übte er anschließend von 2005 bis 2010 am Landgericht Halle aus. Mit der Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Dessau-Roßlau kehrt Michael Borgmann jetzt in die Muldestadt zurück.

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2010/051_2010_624efeedaa36f95d85680dd64de0f6b8.htm

 

 


 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 098/09

 

Magdeburg, den 25. November 2009

 

Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau tritt in den Ruhestand

Magdeburg (MJ). Der Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau, Theodor Müller, tritt zum Monatsende in den Ruhestand. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb übergibt dem verdienstvollen Juristen am morgigen Donnerstag, dem 26. November 2009, zwei Tage vor dessen 65. Geburtstag die Ruhestandsurkunde. Ministerin Kolb würdigt bei einem Zusammentreffen in Magdeburg vor allem das Engagement von Präsident Müller beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Sachsen-Anhalt.

Theodor Müller wurde 1944 in der Nähe von Oldenburg geboren. 1972 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen in Hamm ab, zwei Jahre später das zweite in Hannover. Mit der Einstellung als Richter auf Probe im Jahr 1974 am Oberlandesgericht Oldenburg begann die richterliche Laufbahn des gebürtigen Niedersachsen. 1993 kam Müller im Rahmen der Amtshilfe in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz von Sachsen-Anhalt. Er wirkte fortan als Richter am Amtsgericht in Stendal, dessen Leitung er von 1996 bis 2007 als Direktor wahrnahm. Im November 2007 wechselte Müller an das Landgericht in Dessau-Roßlau, dem er bis zu seinem jetzigen Ausscheiden als Präsident vorstand.

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mj/2009/098_2009_006e7d38ade72bd204a14eb27a5b6911.htm

 

 

 


 

Ein Gericht kapituliert

Renate Oschlies

Am Dienstag hat sich in Dessau etwas sehr Außergwöhnliches ereignet: Der Vorsitzende Richter einer Strafkammer kapitulierte. Er erklärte einen Prozess als gescheitert. Nicht, weil es - wie es in Prozessen ja vorkommt - keine Zeugen gab, die Indizien nicht ausreichten oder Spuren verwischt waren. Manfred Steinhoff, Richter am Landgericht Dessau-Roßlau, kapitulierte, weil ausgerechnet jene Behörde, die dem Rechtsstaat dienen soll, ein rechtsstaatliches Verfahren unterminiert und am Ende eine Verurteilung der Angeklagten verhindert hat: die Polizei.

Sie ermittelte schlampig und ließ Polizeibeamte als Zeugen mehr als 20 Prozessmonate lang lügen, schweigen und vertuschen. "Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", lautete Steinhoffs Fazit in dem Prozess, in dem zwei Polizisten des Reviers in Dessau angeklagt waren, daran mitschuldig zu sein, dass am 7. Januar 2005 der Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone angekettet in seiner Zelle verbrannt war.

Der auf diese Weise dem Rechtsstaat abgetrotzte Freispruch für einen Polizeihauptkommissar und einen Polizeimeister kann eigentlich nur ertragen werden, wenn nun als Folge aus dem Desaster begonnen wird, den Ursachen auf den Grund zu gehen. Zudem muss endlich dafür gesorgt werden, dass diese Erkenntnisse dann künftig nicht schon wieder vertuscht werden.

Da ist zum einen die latent ausländerfeindliche und rechtsextreme Einstellung einer ganzen Reihe von Polizeibeamten, die besonders in Sachsen-Anhalt seit längerem auffallen. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung belegte jüngst, dass fast 40 Prozent der Befragten in Sachsen-Anhalt fremdenfeindlichen Einstellungen zustimmen. Das dürfte auch für die Polizisten des Landes zutreffen. Solche rechtsextremen Einstellungen äußern sich in rassistischen Bemerkungen - wie zum Beispiel in den an die Öffentlichkeit gelangten Telefonprotokollen von Dessauer Revierbeamten am Unglückstag. Sie werden selbst in offiziellen Polizei-Pressemitteilungen sichtbar, die mitunter verniedlichende Formulierungen enthalten wie "N. zeigte den heute nicht mehr üblichen Hitlergruß".

Die Anwältin der Familie Jalloh fragte vor Gericht: Wäre ein weißer Betrunkener, der einige Stadtreinigungskräfte nervte, weil er ein Handy ausleihen wollte, auch sogleich festgenommen, auf's Revier gebracht und angekettet worden? Wohl nicht, ihre Antwort. Schwarze Asylbewerber beklagen immer wieder, ständig von Polizeistreifen kontrolliert zu werden, wenn sie einfach nur in der Stadt unterwegs sind.

Gegen latent rassistisches Verhalten lässt sich nur etwas ausrichten, wenn für alle Polizisten moderne Schulungen zum Rechtsextremismus verpflichtend eingeführt werden. Eine andere Ursache für das Scheitern des Dessauer Prozesses dürfte der unsägliche Korpsgeist in der Polizei sein, der in dem Verfahren deutlich wurde. Da bestellte der Revierleiter alle als Zeugen geladenen Beamten zum Gruppengespräch ein - offiziell um ihnen die Gepflogenheiten in einem Gerichtssaal zu erläutern. In Wirklichkeit wohl, um sie auf Linie zu bringen.

An Gesprächsinhalte dieser Runde konnte sich vor Gericht kein einziger Beamte mehr erinnern. Die einzige Polizistin, die ihre angeklagten Kollegen anfangs massiv belastete, wurde offenkundig so schwer unter Druck gesetzt, dass sie ihre Aussage später verwässerte. Sie musste sich danach in psychiatrische Behandlung begeben.

Auch scheinen sich viele Polizisten sicher zu sein, für ausgeübte Körperverletzungen im Dienst nicht zur Verantwortung gezogen zu werden - zu Recht, wie Studien beweisen. So gelangten etwa in Berlin im Jahr 2004 nur sieben von 766 angezeigten Fällen von Körperverletzung zur Anklage, zwei endeten mit einem Urteil. In neueren Untersuchungen aus Hamburg gab es bei tausenden Anzeigen keine einzige Anklage.

Am Tod des jungen Afrikaners Oury Jalloh im Polizeigewahrsam tragen viele Beteiligte Schuld - auch wenn dies strafrechtlich nicht justiziabel ist. Neben den angeklagten und nun freigesprochenen Beamten, die ihn auf dem Revier einsperrten, hat vor allem der Arzt falsch gehandelt, der dem erregten Mann mit drei Promille Alkohol im Blut die Gewahrsamstauglichkeit bescheinigte. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die Rechtsmediziner vor Gericht. Wäre Jalloh nicht durch das bis heute aus ungeklärter Ursache ausgebrochene Feuer verbrannt, hätte er in dieser Stresssituation ebenso an Herzversagen sterben oder an Erbrochenem ersticken können.

Die Schuldigen für das Scheitern des Prozesses, den Richter Steinhoff anfangs in wenigen Tagen erledigt haben wollte und dann mit Ehrgeiz, ja fast schon Verbissenheit führte, stehen fest. Gegen sie muss nun die Staatsanwaltschaft vorgehen, zum Beispiel wegen Falschaussage vor Gericht - im Interesse des Rechtsstaats.

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Viele Polizisten scheinen sich sicher zu sein, für ausgeübte Körperverletzungen im Dienst nicht zur Verantwortung gezogen zu werden - zu Recht, wie Studien beweisen.

10.12.2008

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1210/meinung/0007/index.html

 

 

 


 

 

Berufung verworfen

Aussagen des Opfers wurde vollständig Glauben geschenkt

VON ANDREAS BEHLING, 12.10.2008

DESSAU/SCHORTEWITZ/MZ. "In bestimmten Situationen - nämlich, wenn er eine sexuelle Annäherung anstrebt - verliert der Angeklagte nach unserer Überzeugung die Kontrolle." Jörg Engelhard, Vorsitzender Richter der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, und seine beiden Schöffen hatten keinen Zweifel daran, dass dies auch im Sommer 1992 der Fall war.

Kurz vor oder kurz nach dem Einschulungstermin habe der Schortewitzer die Freundschaft zwischen seiner Tochter und einem Mädchen aus der Nachbarschaft ausgenutzt, um sich zwei Mal an dem Kind zu vergehen. Das Mädchen war damals knapp sechs Jahre alt. In der für diese Taten typischen Eins-zu-eins-Situation, wo sich die Aussagen der zwei beteiligten Menschen immer diametral gegenüberstehen, seien die Ausführungen der Geschädigten für die Kammer maßgeblich gewesen, unterstrich der Vorsitzende.

Die heute 23-jährige Frau habe in ihrer Beschreibung der Geschehnisse weder einen Verfolgungseifer erkennen lassen noch zu schillernden Ausmalungen geneigt. Wäre es ihr um Rache oder um ein überbordendes Geltungsbedürfnis gegangen, hätte sie die Vorfälle noch viel dramatischer ausschmücken können, fand Engelhard. Darüber hinaus gehe die Berufungsinstanz nicht davon aus, dass die beiden früheren Freunde, denen die junge Frau Jahre später die sie bedrückenden Ereignisse offenbarte, für das Opfer die Unwahrheit sagten.

Folglich stand für die Kammer fest, dass sich der mittlerweile 45 Jahre alte Schortewitzer des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig machte. Die Berufung des Angeklagten verwerfend, beließ sie es somit bei der vom Amtsgericht Köthen verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Zuvor hatte sich Staatsanwalt Frank Pesselt befremdet über die Bemerkung der Verteidigung gezeigt, die Geschädigte habe keinerlei Details der Übergriffe vortragen können.

Dies zu verlangen, so der Anklagevertreter, sei ja wohl "vollkommen unrealistisch". Man dürfe nicht vergessen, dass Ereignisse beleuchtet wurden, die nunmehr 16 Jahre zurückliegen. Vor dem Hintergrund habe es ihn weitaus mehr gewundert, wie präzise einige Zeugen, die dem Lager des Angeklagten zuzurechnen waren, noch räumliche Verhältnisse und zeitliche Abläufe vor Augen hatten. Deren Auftritte, zumal gepaart mit herabwürdigenden Bemerkungen zur Person der Geschädigten, hätten bei ihm zu dem Eindruck geführt, es mit dressierten Zeugen zu tun zu haben. Wie spontan und manchmal auch ungefragt die antworteten, dies sei schon "hart an der Grenze" gewesen.

Verteidigerin Kathrin Najork kündigte nach dem Prozess an, mit Pesselt über diesen unterschwelligen Vorwurf der Rechtsbeugung sehr ernsthaft sprechen zu wollen.

In ihrem knapp halbstündigen Plädoyer hatte sie derweil die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass es seinerzeit sehr wohl sexuelle Missbrauchshandlungen gab, diese aber von einem anderen Täter verübt wurden. Dessen Bild projiziere das Opfer nun auf ihren Mandanten. "Die Umstände ließen sie glauben, dass er es war", formulierte die Anwältin.

"Äußerst bedenklich" nannte es Frau Najork, dass kein genauer Tatzeitpunkt feststellbar war. Während sich die Geschädigte explizit darauf festlegte, alles habe sich zugetragen, als sie noch den Kindergarten besuchte, stand die von ihr wahrgenommene Tafel erst nach der Einschulung im Kinderzimmer der Tochter des Angeklagten. Überhaupt keinen Beweiswert maß die Verteidigerin den Aussagen der ehemaligen Freunde bei. Die seien derart unergiebig gewesen, dass man sich fragen müsse, was das für Beziehungen waren, wenn Missbrauchsvorwürfe in den Raum geworfen, aber keine weiteren Nachforschungen dazu angestellt werden.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es die Berufungsinstanz ablehnte, die Geschädigte von einem Rechtspsychologen hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit begutachten zu lassen, gab die Verteidigerin bereits in ihrem Schlussvortrag klar zu erkennen, auf das Urteil mit einer Revision zu reagieren. "Wir werden sehen, was das Oberlandesgericht dazu sagt", meinte die Juristin, die zu ahnen schien, dass ihr Antrag auf Freispruch am Ende der umfassenden Beratung der Kammer scheitern würde.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1223303381573

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Aussagen des Opfers wurde vollständig Glauben geschenkt", das ist nun eine unsinnige Überschrift, denn bevor eine Verurteilung nicht rechtskräftig ist, gilt ein angeklagter als unschuldig, folglich gibt es im strafrechtlichen Sinne auch noch kein Opfer. Korrekt müsste es daher heißen: "23-jähriger Frau wurde vollständig Glauben geschenkt".

 

 


 

 

 

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

10.07.2008 | 15:05 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat Anklage wegen Mordes gegen zwei 17 und 18 Jahre alte Jugendliche aus Wittenberg erhoben. Die Beiden sollen im Februar auf dem Gelände eines Wohnheims in Wittenberg ihr Opfer zunächst massiv geschlagen und getreten haben, wie das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mitteilte. Dabei sollen sie den Mann mit einem Gerücht konfrontiert haben, wonach er des sexuellen Missbrauchs von Kindern verdächtig sei. Später sollen sie den Mann laut Anklage erwürgt haben. Die Leiche hätten sie in einer Mülltonne zu einem entlegenen Feldweg gebracht, wo sie einige Tage später von einem Passanten entdeckt wurde.

Die beiden Jugendlichen sitzen seit Mitte März in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im September beginnen.

ddp/koe/iha

 http://www.ad-hoc-news.de/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-wegen-mordes--/de/Politik/18221602

 

 

 


 

 

Kindstötung

Sechs Jahre Haft für 20-Jährige

Das Landgericht Dessau hat eine 20 Jahre alte Mutter zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes mit einem Handtuch erstickt hat. Die Frau wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen. 

24.01.2007

Dessau - Das Gericht ging damit über die Forderung der Anklage hinaus, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung der 20-Jährigen aus Klieken (Sachsen-Anhalt) hatte eine zweijährige Jugendhaftstrafe auf Bewährung verlangt. Sie kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige das heimlich im Elternhaus entbundene Mädchen im Juli 2006 erstickt hat. Die Auszubildende hatte bestritten, dass sie das Mädchen habe töten wollen. Sie habe das nach der Geburt weinende Baby mit einem Badetuch an sich gepresst, um es zu beruhigen, hatte die Frau gesagt. Die Angeklagte sei sich aber bewusst gewesen, dass das Kind dabei zu Tode kommen würde, urteilte das Gericht.

"Sie hat keinen Ausweg genutzt"

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Frau nach der Geburt des Kindes in einer vergleichsweise günstigen Ausgangsposition war, um das Kind großzuziehen. "Sie ist selbst schuld, sie hat sich in die Lage gebracht, es gab bis zuletzt tausend Auswege. Sie hat keinen davon genutzt", sagte der Richter. Das Gericht stellte sich hinter die Aussage eines Gutachters, wonach das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt hatte.

Laut rechtsmedizinischem Gutachter war das Baby gesund zur Welt gekommen. Es habe mindestens eine Stunde gelebt. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte gesagt, die Frau sei aus Angst vor Entdeckung der heimlichen Geburt in einer extremen Belastungssituation gewesen.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/kindtsoetung-dessau/89507.asp

 

 

 

 


 

 

Der Wert der leiblichen Vaterschaft

Menschenrechtsverletzung durch das OLG Naumburg

Urteil EGHM vom 22.02.2004

 

08.04.2004 von 19.00 Uhr – 19.50 Uhr

auf Radio Corax 95,9 MHZ

http://www.vafk-sa-mitte.de/radio/html/aktuelle_sendung.html

 

 

 

Ein Vater heute ist nicht mehr das, was er mal war. Der Vaterbegriff ist in den letzten Jahrzehnten erheblich verwässert worden. Rechtlicher Vater, sozialer Vater, biologischer Vater, Ersatzvater, angemieteter Vater, Stiefvater und was es noch alles für Väter geben mag. Schon diese vielen Begriffe machen deutlich, dass die Vaterschaft auswechselbar erscheint und deren Wert nicht wirklich erkannt wird. Elternschaft ist ein menschliches Grundrecht sowohl im Grundgesetz, also auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Laut Artikel 8 der Konvention ist jeder Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, leibliche Eltern mit ihren Kindern zu vereinen Das Vaterrecht muss also staatlich geschützt werden und darf nicht wie ein Wanderpokal vergeben werden. Das ist aber geschehen, in Sachsen-Anhalt hat eine Mutter ihr Kind zur Adoption freigegeben. Der Vater erfuhr erst zwei Monate später dass die Mutter das Kind weggeben hat. Es war bereits in einer Pflegefamilie. Sein Weg führte durch die gerichtlichen Instanzen in Deutschland. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg urteilte: Folgender Satz aus dem Urteil:

Das Gericht scheint insbesondere nicht überprüft zu haben, ob eine Vereinigung von Kind und Vater unter Umständen durchführbar ist, durch die die Belastung für das Kind minimiert werden könnte. Stattdessen hat sich das Berufungsgericht offensichtlich nur auf die unmittelbar bevorstehenden Auswirkungen konzentriert, die eine Trennung von den Adoptiveltern für das Kind zur Folge hat, und somit die langfristigen Auswirkungen, die eine dauerhafte Trennung von seinem leiblichen Vater auf das Kind haben könnte, unberücksichtigt gelassen.

 

Gäste:

Frau Celestina und Herr Kazim Görgülü, Vater mit Frau, aber Kind bei Pflegeeltern

Frau Azime Zeycan, engagierte Rechtsanwältin

Frau Lachs, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Dessau

Herr Dr. Hans-Joachim Maaz, Psychotherapeut in Halle

 

 

 


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