Väternotruf informiert zum Thema
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
OLG Frankfurt am Main
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 1367-01
Fax: 069 / 1367-2976
E-Mail: verwaltung@olg.justiz.hessen.de
Internet: www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de
Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (07/2011)
Informationsgehalt: miserabel. Das Oberlandesgericht in Deutschland mit der offenbar höchsten Geheimhaltungsstufe in Sachen Geschäftsverteilungsplan. Das muss wohl an der dünnen Luft über Frankfurt am Main oder an Jörg-Uwe Hahn - Hessischer Minister der Justiz, für Integration und Europa und Stellvertretender Ministerpräsident (FDP) liegen.
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - "vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main, da komm ich her und ich soll Euch sagen, da weihnachtet`s sehr". Und da der Weihnachtsmann nach der Verteilung der Gaben in Frankfurt am Main immer erst gegen Mitternacht beim Oberlandesgericht ankommt, ist dann keiner mehr da, der den vom Weihnachtsmann mitgebrachten Geschäftsverteilungsplan entgegennehmen kann. Und so werden wir wohl noch eine Weile im Internet ohne Geschäftsverteilungsplan auskommen müssen, bis eines Tages der Osterhase kommt und mit faulen Eiern auf die schöne Fassade der Stadt Frankfurt am Main wirft oder sich zu Fuß in die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes begibt, um dort, ganz im Stil des vorigen Jahrhunderts die Geschäftsverteilung "einzusehen": "Die vollständige aktuelle Geschäftsverteilung kann auf der Hauptgeschäftsstelle des Oberlandesgerichts (Raum 610 D - Durchwahl 069/1367-2699) eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in die Geschäftsverteilung bei den Außensenaten in Darmstadt (Raum 228) und in Kassel (Raum 416) Einsicht zu nehmen." - http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=12e971c6ece0eb6209f30f1e8c8db1b4
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main rund 550 Beschäftigte, davon etwa 149 Richterinnen und Richter, davon 20 Richterstellen in Darmstadt, 17 in Kassel in 50 Senaten. (01/2010)
Bundesland Hessen
Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Thomas Aumüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt / Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2007, ..., 2011) - ab 01.12.2001 bis 31.12.2006 Präsident am Landgericht Darmstadt.
Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Petra Schichor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 9. Zivilsenats und 6. Strafsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2009, ..., 2011) - ab 01.08.1993 Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main. Danach Vorsitzende Richterin am Landgericht Darmstadt / 21. Zivilkammer / Ab 11.10.2004 Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt.
Wenn einem auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main schon nicht der richterliche Geschäftsverteilungsplan verraten wird, dann wenigstens wer die Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist. Wenigstens bei menstruellen Beschwerden finden sie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main gleich die richtige Ansprechpartnerin. Das ist die hessische Dienstleistungsgesellschaft. Was Sie wissen wollen, erfahren Sie nicht, was sie nicht wissen wollen, wird Ihnen verraten.
Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main:
Dr. Ruth Römer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009, ..., 2011: Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Und wer ist der Männerbeauftragte bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main?
Männerbeauftragter für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main:
No Name - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - zur Zeit mangelt es am Oberlandesgericht Frankfurt am Main an einem für die anspruchsvolle Tätigkeit als Männerbeauftragten geeigneten Mann.
Senat für Familiensachen Darmstadt
Steubenplatz 4
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 / 804 - 04
Fax: 06151 / 804 - 250
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Amtsgericht Königstein im Taunus
Amtsgericht Frankenberg a. d. Eder
Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main:
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Väternotruf Frankfurt am Main
August Mustermann
Musterstraße 1
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main:
1. Senat für Familiensachen
a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Schwalbach, Dillenburg, Langen, Rüsselsheim, Seligenstadt und Weilburg,
b) die Zuständigkeitsbestimmungen, soweit ein Familiengericht im Zuständigkeitsbereich der Frankfurter Familiensenate betroffen ist oder Familiengerichte sowohl im Zuständigkeitsbereich des Darmstädter als auch des Kasseler Familiensenats betroffen sind,
c) die Verfahren nach §§ 10-12 des Gesetzes zum internationalen Familienrecht,
d) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß – Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsnummer 1 zugeteilten Sachen.
Sieglinde Michalik (Jg. 1950) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 02/2008, ..., 2009) - ab 26.09.1990 Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005
Susanne Wegener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Familiensenat (ab 15.01.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg - abgeordnet - aufgeführt (Familiengericht). Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Mediatorin BAFM. 11/2007 abgeordnet zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main? Verfassungsbeschwerde vom 23.05.2008 gegen Beschluss der Richterin Wegener als Einzelrichterin eingereicht - 1 BvR 1466/08.
Klaus-Jürgen Grün (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 01.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.07.1991 als Richter am Amtsgericht Gießen (Familiengericht) aufgeführt. Um 1998 Abordnung an das Bundesjustizministerium; FuR 01/2007, 2008) - Klaus-Jürgen Grün war für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens als Richter zum Bundesjustizministerium abgeordnet und am Zustandekommen des neuen Kindschaftsrechts beteiligt. Klaus-Jürgen Grün: Das neue Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht in der anwaltlichen Praxis; Deubner, Köln (1998)
No Name - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Stefan Heilmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 06/2008, ..., 2010) - Stefan Heilmann: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt - Familiengericht. Beschluss vom 17.12.2004 - 35 F 8259/04: Erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft: "Der Kläger ist nicht Vater des Beklagten" - aber wer dann, etwa der deutsche Steuerzahler? FamRZ 11/2009 - 1 UF 72/08. Siehe Pressemittelung vom 04.06.2008 unten. 2009 AK 11 DFGT - http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskreise/2009_Ergebnis_AK_%2011.pdf
2. Senat für Familiensachen in Kassel
a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Fulda, Bad Hersfeld, Eschwege, Kassel, Korbach, Melsungen, Biedenkopf, Kirchhain und Marburg an der Lahn mit denjenigen Kennzahlen, die mit 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 100, 300, 500, 700, 800, 900 und 1000 enden,
b) die Zuständigkeitsbestimmungen, soweit ein Familiengericht aus seinem Zuständigkeitsbereich und kein Familiengericht aus dem Zuständigkeitsbereich der Frankfurter und Darmstädter Familiensenate betroffen ist.
Werner Krämer (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Senat für Familiensachen in Kassel (ab 02/2008, ..., 2008 ) - vorher ab 26.03.1990 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Lydia Schmieling (Jg. 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Senat für Familiensachen in Kassel (ab 20.04.2009, ..., ) - vorher ab 01.07.1992 Richterin am Amtsgericht Kirchhain
Gudrun Lies-Benachib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Familiensenat (ab 06/2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Siehe Pressemittelung vom 04.06.2008.
Kein Anspruch des Kindes auf bestmögliche Eltern - Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung - OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 4.9.2002 - 2 UF 228/02, in: "FamRZ" 2003, Heft 17. FamRZ 2003, 1316 [LS]. Die Entscheidung ist veröffentlicht in JAmt 2003, 39. - ausführlich siehe unten
3. Senat für Familiensachen
a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Homburg, Friedberg, Königstein, Rüdesheim und Usingen
b) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß-Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsnummer 3 zugeteilten Sachen.
Eckhard Grabowski (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 6/2008, ..., 2010) - ab 25.07.1995 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 4. Familiensenat. Ab 6/2008 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat - siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008
Renate Menz (Jg. 1949) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 31.03.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt.
Katja Fambach (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht Friedberg (ab 14.11.2000, ..., 2010) - 2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3. Senat für Familiensachen
Miriam Kummer-Sicks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat (ab 04.08.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Peter Reitzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt.
- 3. Senat für Familiensachen: Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigen Streits der Eltern. Wer zuviel streitet, den bestraft der 3. Senat für Familiensachen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB - 3 UF 54/07 - Wer zu wenig streitet, der wird Beamter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ausführlich siehe unten.
- 3. Senat für Familiensachen erkennt biologischen Vater nicht an - 3 UF 124/06 - ausführlich siehe unten
4. Senat für Familiensachen
a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Alsfeld und Wetzlar,
b) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß-Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsnummer 4 zugeteilten Sachen.
Angelika Kagerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat und 21. Zivilsenat (ab Mai 2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz ab 01.11.1980 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Gretel Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Senat für Familiensachen ( , ..., 2011) - Fachkonferenz Köln: "Reformen im Familienrecht - Rückblick und Ausblick - 21.- 22. November 2008 - http://www.deubner-rechtsportal.de/famrkongress/index.html / 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005 / vorher Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - das ist ja sehr praktisch, da kennt sie ja sicher noch einige Kollegen und Kolleginnen, deren Beschlüsse sie im 1. Familiensenat per Beschwerde auf den Tisch bekommt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen. 14.01.2011: "Richterin am Oberlandesgericht Gretel Diehl wurde mit Wirkung vom 13. Januar 2011 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 4. Senats für Familiensachen."
Sandra Adomeit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat (ab 04.08.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Wetzlar aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Michael Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 21. Zivilsenat und 4. Familiensenat (ab 06/2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1990 als Richter am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Siehe auch Pressemittelung vom 04.06.2008
Rainer Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.2000 als Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.04.2003 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Beschluss vom 25.09.2006 - 536 F3/06 UK - Mutter hat sich mit Kind nach England abgesetzt. Vergleiche hierzu: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?", Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München; in FamRZ 23/1998. FamRZ 10/2008. 2008: Pressestelle am Amtsgericht Wiesbaden. 2008 dienstverhindert wegen Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 01.12.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Rainer Schmidt wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 4. Senat für Familiensachen zugewiesen.
5. Senat für Familiensachen
a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Büdingen, Gießen und Offenbach,
b) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß – Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsziffer 5 zugeteilten Sachen.
Jürgen Ostermöller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab 02/2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.12.1994 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 3. Familiensenat. FamRZ 5/2007, FamRZ 12/2007. FamRZ 19/2010: 5 WF 50/10.
Bettina Albrecht (Jg. 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab 16.08.2006, ..., 2007)
Werner Schwamb (Jg. 1951) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab , ..., 2005, ..., 2010) - vorher ab 01.08.1986 Richter am Amtsgericht Kirchhain
6. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Darmstadt)
a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Lampertheim und Michelstadt,
b) die Zuständigkeitsbestimmungen, soweit ein Familiengericht aus seinem Zuständigkeitsbereich und kein Familiengericht aus dem Zuständigkeitsbereich der Frankfurter und Kasseler Familiensenate betroffen ist.
Friedrich Kleinle (Jg. 1946) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Familiensenat in Darmstadt (ab 17.11.1986, ..., 2008) - FamRZ 19/2007
7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel)
die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Fulda, Bad Hersfeld, Eschwege, Kassel, Korbach, Melsungen, Biedenkopf, Kirchhain und Marburg an der Lahn mit denjenigen Kennzahlen, die mit 2, 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 200, 400 und 600 enden.
2. Strafsenat
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab , ..., 2010)
Klaus Pohl (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Strafsenat (ab 01.01.2010, ..., 2010) - ab 15.06.2000 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat. 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg
Rolf Seidl (Jg. 1953) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab 16.06.2003, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.05.1990 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt.
Bernd Krauskopf (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab 30.01.2006, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.07.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - alphabetisch:
Sandra Adomeit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat (ab 04.08.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Wetzlar aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Bettina Albrecht (Jg. 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab 16.08.2006, ..., 2007)
Thomas Aumüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt / Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2007, ..., 2011) - ab 01.12.2001 bis 31.12.2006 Präsident am Landgericht Darmstadt.
Hans-Peter Barz (Jg. 1952) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.10.2001, ..., 2007)
Sylvia Bebendorf (Jg. 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.2001, ..., 2007)
Manfred Beck (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2004, ..., 2007)
Hartmut Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2003, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: stellvertretender Pressesprecher. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1995 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt.
Claus Berkhoff (Jg. 1951) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.06.1992, ..., 2007)
Sabine Bethe (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2003, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.01.1993 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.
Eckhard Bickel (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2006, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.06.1992 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
Josef Bill (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.05.2010, ..., 2010) - ab 24.03.1997 Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg. 07.05.2010: Vorsitzender Richter am Landgericht (Limburg) Josef Bill wurde mit Wirkung ab 17.5.2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird den Vorsitz im 17. Zivilsenat übernehmen und ist damit Nachfolger des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Wolfgang Frank.
Joachim Bloch (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.1998, ..., 2007)
Dr. Annette Boerner (Jg. 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.1997, ..., 2007)
Marie-Luise Bogner (Jg. 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2005, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1989 als Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt.
Beate Bonkas (Jg. 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 11. Zivilsenat und 1. Kartellsenat und Vergabesenat (ab 28.12.2009, ..., 2010) - vorher ab 09.08.1994 Richterin am Landgericht Frankfurt am Main
Thomas Brandenfels (Jg. 1962) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.08.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.1994 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Peter Bub (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2004, ..., FamRZ 8/2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.07.1998 als Richter am Landgericht Hanau aufgeführt.
Hanno Busch (Jg. 1959) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1991 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt.
Dr. Marco Deichmann (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 10.10.2000, ..., 2008)
Christa Dethlefsen (Jg. 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 29.12.1998, ..., 2008)
Angelika Kagerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat und 21. Zivilsenat (ab Mai 2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz ab 01.11.1980 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Gretel Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Senat für Familiensachen ( , ..., 2011) - Fachkonferenz Köln: "Reformen im Familienrecht - Rückblick und Ausblick - 21.- 22. November 2008 - http://www.deubner-rechtsportal.de/famrkongress/index.html / 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005 / vorher Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - das ist ja sehr praktisch, da kennt sie ja sicher noch einige Kollegen und Kolleginnen, deren Beschlüsse sie im 1. Familiensenat per Beschwerde auf den Tisch bekommt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen. 14.01.2011: "Richterin am Oberlandesgericht Gretel Diehl wurde mit Wirkung vom 13. Januar 2011 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 4. Senats für Familiensachen."
No Name - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Elisabeth Dittrich (Jg. 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.06.1987 als Richterin am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
No Name - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Thomas Ebert (geb. am 15.02.1965 in Kassel) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.07.2007, ..., 2008) - ab 06.01.1997 Richter auf Probe im Land Hessen. Ab 06.07.1999 unter gleichzeitiger Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht (Kassel) ernannt. Vom 15.02.2002 bis 14.02.2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. - http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/1a8/1a8206c6-9eb2-9411-aeb6-df144e9169fc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
Georg-Dietrich Falk (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1993 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
Michael Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 21. Zivilsenat und 4. Familiensenat (ab 06/2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1990 als Richter am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Siehe auch Pressemittelung vom 04.06.2008
Dr. Oliver Franz (Jg. 1971) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Thomas Fröhlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.3.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. 2008: Abordnung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 07.04.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Thomas Fröhlich wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 13. und 24. Zivilsenat mit Sitz in Darmstadt zugewiesen.
Dr. Christoph Gebhardt (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04/2008, ..., 2011) - ab 23.12.1993 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 2011: Vorstandsmitglied im Verein "Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.", kurz Wiesbadener Hilfe - http://www.wiesbadener-hilfe.de/sites/9frames/4arbeit.html
Lutz Geiselhart
Volkmar Golek
Dr. Heinrich Goetzke
Wolfgang Göthling
Wolf Dietrich Gestefeld (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1978 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 01.09.2003 Richter am OLG Frankfurt am Main.
Stefan Göhre (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.1996 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt.
Eckhard Grabowski (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 6/2008, ..., 2010) - ab 25.07.1995 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 4. Familiensenat. Ab 6/2008 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat - siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008
Klaus-Jürgen Grün (Jg. 1960) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab 01.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.07.1991 als Richter am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Ab 01.08.2005 Richter am OLG Frankfurt am Main. 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg
Klaus-Jürgen Grün (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 01.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.07.1991 als Richter am Amtsgericht Gießen (Familiengericht) aufgeführt. Um 1998 Abordnung an das Bundesjustizministerium; FuR 01/2007, 2008) - Klaus-Jürgen Grün war für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens als Richter zum Bundesjustizministerium abgeordnet und am Zustandekommen des neuen Kindschaftsrechts beteiligt. Klaus-Jürgen Grün: Das neue Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht in der anwaltlichen Praxis; Deubner, Köln (1998)
Elke Grünert (Jg. 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 1. Familiensenat (ab 01.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.07.1997 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.
Dr. Dieter Haberstroh (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 12. Zivilsenat in Darmstadt (ab 09/2009, ..., 2009) - vorher ab 01.03.1993 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - siehe Pressemitteilung unten
Silvia Hauffen (Jg. 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Zivilsenat (ab Juli 2008, ..., 2008) - vorher ab 10.02.1995 Richterin am Landgericht Hanau / 2. Zivilkammer - siehe Pressemitteilung unten
Ursula Hausmann (Jg. 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 18.12.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.1981 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt.
Dr. Stefan Heilmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 06/2008, ..., 2010) - Stefan Heilmann: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt - Familiengericht. Beschluss vom 17.12.2004 - 35 F 8259/04: Erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft: "Der Kläger ist nicht Vater des Beklagten" - aber wer dann, etwa der deutsche Steuerzahler? FamRZ 11/2009 - 1 UF 72/08. Siehe Pressemittelung vom 04.06.2008 unten. 2009 AK 11 DFGT - http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskreise/2009_Ergebnis_AK_%2011.pdf
Dagmar Hirtz-Weiser (Jg. 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 05.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.04.1988 als Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt.
Bernd Hucke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.07.2002, ..., 2008)
Angelika Kagerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat und 21. Zivilsenat (ab Mai 2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz ab 01.11.1980 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Sabine Kehl (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.04.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. 2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Ralf Keller (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.08.1990 als Richter am Landgericht Gießen aufgeführt.
Guido Kirchhoff (Jg. 1957) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1989 als Richter am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. "Betrifft Justiz" (Nr. 99, September 2009): "Von der Wurschtigkeit der Justiz. Wie Richter durch Ignoranz und Oberflächlichkeit selbst Strafverfahren verursachen, anschließend aber die Öffentlichkeit scheuen". 2009: Redakteur bei "Betrifft Justiz"
Friedrich Kleinle (Jg. 1946) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Familiensenat in Darmstadt (ab 17.11.1986, ..., 2008) - FamRZ 19/2007
Melanie Kleinmaier (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Gießen (ab 01.04.1996, ..., 2010) - 02.02.2010: mit 0,9 ihrer Arbeitskraft abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Zivilsenat und 5. Strafsenat (ab 15.03.2010, ..., 2010)
Dr. Lydia Klose-Mokroß (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 9. Zivilsenat und 6. Strafsenat (ab Juli 2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.02.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main. Siehe auch Pressemitteilung unten
Dr. Christoph Koller (Jg. 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Strafsenat und 18. Zivilsenat (ab 22.1.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 25.07.2003 Richter am Landgericht Hanau
Werner Krämer (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Senat für Familiensachen in Kassel (ab 02/2008, ..., 2008) - vorher ab 26.03.1990 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Miriam Kummer-Sicks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat (ab 04.08.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Dr. Jens-Peter Kreiling (Jg. 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2008, ..., ) - vorher ab 09.01.2003 Richter am Landgericht Darmstadt - siehe Pressemitteilung unten
Gudrun Lies-Benachib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Familiensenat (ab 06/2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Siehe Pressemittelung vom 04.06.2008.
Dr. Astrid Meckel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.05.2003, ..., 2010) - seit 1994 Richterin. Seit 1997 im gewerblichen Rechtsschutz am Landgericht und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig. Zivilsenat für Gewerblichen, Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.05.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 1999 Promotion; Thema: Die Beständigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung bei Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse. 2004: "Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht"
Renate Menz (Jg. 1949) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 31.03.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt.
Sieglinde Michalik (Jg. 1950) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 02/2008, ..., 2009) - ab 26.09.1990 Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005
Dr. Ute Mockel (Jg. 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 21. Zivilsenat (ab 01.02.2010, ..., 2010) - vorher ab 02.01.2006 Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt a.M
Dr. Reinhard Müller-Metz (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 13.01.1992, ..., 2005)
Bodo Nordmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 08.02.2002, ..., 2008)
Ingo Nöhre (geb. ....) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.03.1994 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht eingetragen. 2009, ..., 2011: Pressesprecher am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Dr. Rainer Oberheim (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Zivilsenat (ab 05/2008, ..., 2008) - ab 23.12.1993 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Jürgen Ostermöller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab 02/2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.12.1994 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 3. Familiensenat. FamRZ 5/2007, FamRZ 12/2007. FamRZ 19/2010: 5 WF 50/10.
Martina Paul (Jg. 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.1999, ..., 2010) - FamRZ 17/2005, FamRZ 3/2007, FamRZ 15/2008, FamRZ 22/2008, FamRZ 11/2009, FamRZ 19/2009. FamRZ 6/2010
Dr. Barbara Pfeifer (Jg. 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab 15.11.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.1992 als Richterin am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Bis 01.01.2010 Vorsitz des 3. Strafsenat
Peter Reitzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt.
Dr. Christopher Renning (Jg. 1954) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1993 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Arndt Rölike (Jg. 1965) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 7. Zivilsenat (ab 01.05.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht aufgeführt. Vor dem 01.05.2009 Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main - siehe Pressemitteilung unten
Dr. Ruth Römer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009, ..., 2011: Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Und wer ist der Männerbeauftragte bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main?
Thomas Sagebiel (Jg. 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Strafsenat und 18. Zivilsenat (ab 01/2010, ..., 2010) - vorher ab 01.11.1999 Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt
Jürgen Scharf (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 03/2008, ..., 2008) - ab 24.01.1992 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Reinhard Schartl (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 10. Zivilsenat (ab 11/2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 01.08.2005 Richter am OLG Frankfurt am Main
Johann Nikolaus Scheuer (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 23.03.1994, ..., 2002)
Petra Schichor (Jg. 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 9. Zivilsenats und 6. Strafsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2009, ..., 2010) - vorher ab 01.08.1993 Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main. Danach Vorsitzende Richterin am Landgericht Darmstadt / 21. Zivilkammer / Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt (ab , ..., 2008, 2009)
Birgitta Schier-Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.05.2010, ..., 2010) im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.11.1990 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 07.05.2010: Personalien: Vorsitzende Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Birgitta Schier-Ammann wurde mit Wirkung vom 7.5.2010 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Sie übernimmt in der Nachfolge des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Dr. Christian Dittrich den Vorsitz des 23. Zivilsenats.
Rainer Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.2000 als Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.04.2003 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Beschluss vom 25.09.2006 - 536 F3/06 UK - Mutter hat sich mit Kind nach England abgesetzt. Vergleiche hierzu: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?", Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München; in FamRZ 23/1998. FamRZ 10/2008. 2008: Pressestelle am Amtsgericht Wiesbaden. 2008 dienstverhindert wegen Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 01.12.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Rainer Schmidt wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 4. Senat für Familiensachen zugewiesen.
Dr. Ursula Schmidt-Speicher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.2001, ..., 2008)
Lydia Schmieling (Jg. 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Senat für Familiensachen in Kassel (ab 20.04.2009, ..., ) - vorher ab 01.07.1992 Richterin am Amtsgericht Kirchhain
Frauke Schuschke (geb. ....) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen und 27. Zivilsenat, jeweils mit Sitz in Darmstadt (ab 15.09.2008, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Schuschke nicht aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Werner Schwamb (Jg. 1951) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab , ..., 2005, ..., 2010) - vorher ab 01.08.1986 Richter am Amtsgericht Kirchhain
Karl-Heinz Schweitzer (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.10.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Familienrichter. Mediator - http://www.bafm-mediation.de/mediatorensuche/suche-nach-plz/plz3/
Dr. Martina von Storch (Jg. 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.02.2007, ..., 2008) - die Abordnungszeit der Richterin am Oberlandesgericht Dr. Martina von Storch an das Hessische Ministerium der Justiz ist beendet. Mit Wirkung vom 01.11.2008 hat sie ihren Dienst beim Oberlandesgericht angetreten und wurde dem 19. Zivilsenat zugewiesen. - siehe Pressemitteilung unten
Dr. Dirk Teßmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2002 als Richter am Landgericht Gießen aufgeführt. 2010: Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat sowie Senat für Bußgeldsachen und 2. Kartellsenat.
Kornelia Ungeheuer (geb. ....) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2008, ..., ) - siehe Pressemitteilung unten
Dr. Eva Betina Voit (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 10. Zivilsenat (ab Juli 2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1999 als Richterin am Amtsgericht Marburg aufgeführt. Anschließend ab 01.01.2005 Richterin am Landgericht Marburg. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Roland Vorbusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.11.2007, ..., 2011) - ab 23.03.1994 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 27.10.2011: "Goldhase gegen Goldhase - dritte Niederlage für Lindt" - http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_28101/index.php
Jürgen Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.05.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.1990 als Richter am Landgericht Fulda aufgeführt.
Dr. Franz-Robert Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 13. Zivilsenat (ab 01.08.2008, ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1979 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Ab 17.05.1990 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Dr. Wolfgang Weber (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 03/2008, ..., 2008) - ab 20.12.1996 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 2007: Pressesprecher am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Susanne Wegener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Familiensenat (ab 15.01.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg - abgeordnet - aufgeführt (Familiengericht). Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Mediatorin BAFM. 11/2007 abgeordnet zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main? Verfassungsbeschwerde vom 23.05.2008 gegen Beschluss der Richterin Wegener als Einzelrichterin eingereicht - 1 BvR 1466/08.
Claudia Weimann (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 26. Zivilsenat (ab 01.02.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 14.11.2007 Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main.
Petra Winterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 21. Zivilsenat (ab 04.08.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1997 als Richterin am Landgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.
No Name - Richter am Amtsgericht Bensheim - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Wilfried Müller-Fuchs
Dr. Ludwig Reubold
Manfred Koester
Werner Ruhl
Annemarie Werning
Dr. Christian Ritter
Eckerhard Happel
Rainer Kern
Dr. Karlheinz Kleemann
Ingeborg Schulze-Schröder
Horst Schneidemüller
Hans-Jochen Schwenke
Siegfried Papsdorf
Martin Rathgeber
Helge Meinecke
Dr. Friedemann Nassauer
Klaus-Dieter Thessinga
Dr. Michael Kessler
Helga Strücker-Pitz
Manfred Weber
Gerhard Knauff
Heinz-Wolfgang Philipsen
Wolfgang Kirsch
Dr. Klaus Härle
Wolfram Siegel
Dr. Arno Schwarz
Peter Martenstein
Dr. Kurt Peter Müller-Engelmann
Reinhold Schulz
Siegfried Janzen
Dr. Dietmar Zeitz
Hetta Landmann
Renate Haase
Hans-Werner Treml
Dr. Frank Schellenberg
Rainer Kölsch
Rudolf von Lipinski
Jürgen Rauscher
Jutta Zeibig-Düngen
Michael Kruske
Schmitt-Michalowitz
Thomas Wolfram-Falk
Karola Radler
Heike Schott
Esther Nicole Stoll
Ulrike Körner
Uta Lehmann
Iris Vec
Angelika Mann
Dennis Wacker
Friederike Scheffel
Harald Schneider
Dr. Jörn Immerschmitt
Henning Leyhe
Wera Lillteicher
Stefanie Milde
Agnese Rita Natalello
Antonia Jakob
Volker Horn
Thomas Kischkel
Dr. Alexander Seitz
Susanne Ploenes
Kai Lehmann-Fritsche
Daniela Guth
Robert Winter
Ulrike Willoughby
Dr. Roman Poseck
Folke Mühlhölzer
Astrid Keßler-Bechthold
Annette Schubert
Dr. Britta Kolonko
Gudrun Lies-Benachib
Inga Heike
Daniel Kästing
Peter Kulik
Claudia Sellien
Moritz Rögler
Torsten Spieker
Andrea Papzien
Andre Stoll
Simone Schneider
Thomas Kirst
Svenja Usener
Julia Schnorbus
Michele Szustak
Lucius Walburg
Jutta Meuser
Dr. Angelika Kösch
Bianca Kloeckner
Dr. Stefanie Klinger
Sebastian Usdowski
Ursula Kerpen
Ulrike Stoobe
Ralf Peters
Dr. Klaus Roller
Stefan Niemann
Tina Zörb
Karin Lang
Jennifer Wolf
Isabel Haas
Dr. Dodo Traumann
Annegret Schmitt
Harald Schmitt
Christine Yazdani
Britta Stürtz
Gerold Kurz
Rainer Laudi
Kerstin Stahmer
Isabel Rieger
Uta Schneider
Dr. Ingo Rodemer
Dr. Thorsten Schacht
Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main:
Miriam Adlhoch (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.01.2006, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das
Birgit Aigner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.07.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.07.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtgericht Offenbach - Familiengericht Abteilung 316.
Dr. Bärenz - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg. GVP 15.08.2011.
Bastian - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 09.07.2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Groß-Gerau
Baur - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, ... bis 31.08.2011: 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Rüdesheim / Familiengericht. 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bad Schwalbach. GVP 27.10.2011: Familiengericht.
Becker - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fürth (Odenwald)
Anja Becker (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.11.2004, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das
Claudia Becker - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 2007, ...) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das
Beholz - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - ab 15.03.2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fritzlar.
Malte Behrendt (Jg. 1976) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 03.09.2007, ...)
Nina Behring (Jg. 1977) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 01.08.2006, ...)
Ina Nadine Bernshausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Marburg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Frankenberg - GVP 01.06.2010: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Frankenberg aufgeführt. "Liste zur Kreiswahl 2011 aufgestellt. Die ersten zwölf BewerberInnen der GRÜNEN Liste v.l.n.r.: ... Nadine Bernshausen (7). ..." - http://www.gruene-marburg.de / http://www.gruene-marburg.de/stadtverband-marburg/stadtvorstand/?expand=304970&displayNon=1
Annell Bings (Jg. 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 02.08.2004, ...)
Jörg Elard Biskamp (Jg. 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 01.09.2006, ...)
Dr. Jan Blumentritt (Jg. 1974) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 03.01.2005, ..., 2008)
Andreas Böinghoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 13.02.2006, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Hanau.
Dr. Ulrich Böttger (Jg. 1975) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.02.2006, ...)
Dr. Bohn - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Gießen. GVP 15.08.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Friedberg.
Eva-Katrin Braun (Jg. 1970) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 15.12.2003, ..., )
Jens Daniel Braun (Jg. 1974) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 14.08.2006, ..., )
Dr. Brümmer-Pauly - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bad Schwalbach. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 05.11.2010: nicht mehr aufgeführt. 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Rüdesheim. GVP 04.01.2011. GVP 26.10.2011.
Miriam Buchholz (Jg. 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 10.12.2007, ..., )
Dr. Buckolt - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg. GVP 03.06.2010. GVP 15.08.2011.
Bügner - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Dillenburg.
Dr. Karin Burckhardt (Jg. 1970) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 04.10.2005, ..., )
Christoph Cochius (Jg. 1974) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 03.12.2007, ...)
Michael Demel (Jg. 1973) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 07.11.2005, ...) - ab 07.11.2005 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
Dr. Nicole Demme (Jg. 1971) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.04.2006, ...) - ab 01.04.2006 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main.
Diefenbacher - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fürth (Odenwald)
Carolin Diepenthal (Jg. 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.11.2002, ...) - ab 01.11.2002 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
Eva-Marie Distler (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.12.2006, ..., 2008) - ab 04.12.2006 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main. 2007: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Frankfurt am Main
Ditzel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - GVP 01.01.2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschwege.
Christine Döll (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 16.04.2007, ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschwege
Dölle - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Fritzlar
Silke Eilzer (Jg. 1975) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 20.02.2006, ..., ) - ab 20.02.2006 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
Stefanie Eisler (Jg. 1979)- Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 08.10.2007, ...) - ab 08.10.2007 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
Stefanie Engelhardt (Jg. 1976)- Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 10.05.2004, ...) - ab 10.05.2004 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
Sandra Fink (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 17.07.2006, ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Dieburg / Familiengericht
Anna Gesine Finck von Finkenstein (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.05.2006, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht
Froitzheim - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Fulda
No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aachen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Kolja Fuchs (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 24.01.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das
Fuhrmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Korbach. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.11.2011: abgeordnet als Richter auf Probe.
Henrik Gemmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 06.06.2006, ..., 2011) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Limburg - GVP 01.04.2010. 2011: wohl abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Limburg.
Giebel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fulda.
Christopher Grund (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.07.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht - Abteilung 469? Weiterführung der Abteilung durch Richter Kraus.
Hartig - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wiesbaden
Dr. Hartwig - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wiesbaden
Hegazi - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Fulda. Ab 01.10.2011 Teilabordnung auch an das Amtsgericht Hünfeld / Familiengericht - Abteilung 46.
Henzler - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011, 2012) - 2011, 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Rüdesheim. GVP 04.01.2011. GVP 26.10.2011.
Jeske - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008) - 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Dillenburg / Zweigstelle Herborn
Kämpf - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Gießen
Kanzler - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Gießen. GVP 01.01.2011.
Oliver Kiel (Jg. 1972) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 03.07.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Hans Kieserling (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 16.04.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bad Schwalbach.
Yasmin Kleinert (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 19.03.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Idstein
Daniela König (Jg. 1979) - Richterin / Amtsgericht Limburg (ab 03.09.2007, ..., 2008)
Dr. Kolk - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2011) - 2008, ..., 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg. GVP 03.06.2010. GVP 15.08.2011.
Alexander Kolz (Jg. 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.10.2007, ..., 2008) - ab 01.10.2007 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
Jessica Kriewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 05.12.2007, ..., 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Rüdesheim. 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bad Schwalbach. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 05.11.2010: Familiengericht - Abteilung 1
No Name - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Heiko Kriewald (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 19.03.2007, ..., 2008)
No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Künzel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, ..., 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wiesbaden
Alexander Laur (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.12.2003, ..., 2008) - 2005: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschwege
Linderer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschwege
Mattießen - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Limburg - GVP 01.04.2010.
Katharina Mirtsching (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.06.2007, ..., 2008)
No Name - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Müller - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010, bis 14.08.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg.
Passialis - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Gießen. GVP 01.01.2011.
Dr. Pelzer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Dieburg / Familiengericht - Abteilung 52.
Pfotenhauer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Kirchhain: 7 C 87/05 - 30.06.2010 - Ulrich Brosa
Rasper - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fulda. Ab 01.10.2011 abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Fulda
Dr. Rauber - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Weilburg
Daniela Recknagel (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 15.08.2007, ..., 2010) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wetzlar / Familiengericht - Abteilung 613. 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Kirchhain. "Der Grenzgang ist ein einzigartiges Heimatfest ... . Es bestehen ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Direktor des Amtsgerichts Krug auf Grund der Behauptungen des Beklagten nicht mehr unvoreingenommen urteilen wird. Berufsbedingt ist er es gewohnt, auch mit unsachlichen Vorwürfen umzugehen ... ." - aus der Begründung zum Beschluss vom 09.02.2010 zur Ablehnung des Ablehnungsgesuches gegen Richter Krug durch Ulrich Brosa vom 05.12.2009. Biedenkopfer Grenzgang als „traditionsreiches Volksfest“: "… Tausende Bürger und Gäste verschmelzen zu einer großen fröhlichen Gemeinschaft. …"
Rempel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, ..., 2012) - 2009, ... 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Dillenburg.
Dr. Roeßing - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, ..., 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Dillenburg / Zweigstelle Herborn
Lars Rhode oder Lars Rohde?
Dr. Lars Rhode (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.07.2005, ..., 2009) - 2007, ..., 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fürth (Odenwald)
Dr. Svenja Ruhs (Jg. 1977) - Richterin / Amtsgericht Dillenburg / Zweigstelle Herborn (ab , ..., 2008) - ab 09.05.2005 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a.Main
Schimrosczyk - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab, ..., 2010, 2011) - ab 01.02.2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Gießen. GVP 01.01.2011.
Nadine Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.03.2007, ..., 2008) - Abordnung an das Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht.
Katrin Schmitt (Jg. 1975) - Richterin / Amtsgericht Limburg (ab 06.10.2003, ..., 2008)
Schramm - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Fritzlar. Ab 14.03.2010 abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz
Jochen Richard Stamm (Jg. 1980) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 19.03.2007, ..., 2010) - 2007, ..., 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fürth (Odenwald). 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Groß-Gerau
Stosiek - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, ..., 2012) - 2009, ..., 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Dillenburg.
Strohmayr - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - bis 14.08.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Friedberg
Alexa Christine Teichmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.03.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtgericht Offenbach - Familiengericht - Abteilung 312.
Dr. Thorsten Tinnefeld (Jg. 1972) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.01.2006, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Limburg - GVP 01.04.2010.
Michael Treviranus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.04.2005, ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Hanau - Familiengericht. "Die Tragödie von Bruchköbel: Ein Skandal betreffend das Jugendamt des Main-Kinzig- Kreises: Im Dezember 2009 sind die Zwillinge E. und R. geboren. Ihre Mutter (42), die aus Indien stammt, ist bei der Geburt beinahe gestorben und war danach monatelang schwer krank. Vom Jugendamt wurden die Kinder Ende Januar 2010 vorübergehend in eine Pflegefamilie gegeben, da der Vater (79) und die kranke Mutter damals die Kinder nicht alleine versorgen konnten. Die Mutter ist aber seit Mai 2010 wieder kerngesund und die Eltern wollen ihre Kinder zurück haben. ..." - http://www.rechtsanwaltroth.de/Dateien/Aktuelles.htm - gefunden 07.07.2011
Weiner - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fulda
Dr. Marcus Wilhelm (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 21.05.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Frankenberg.
Marc Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 09.05.2005, ..., 2008) - vermutlich nachfolgend Richter am Amtsgericht Korbach.
Wunderlich - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Groß-Gerau. 16.04.2012: Aufstockung des Arbeitszeitanteils am Amtsgericht Groß-Gerau.
Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig:
Carola Andree (Jg. 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richterin am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Ralph Backhaus (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 05.11.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.11.1997 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Uwe Bauermann (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Familiensenat in Darmstadt (ab 29.11.1988, ..., 2007)
Dieter Baumecker (Jg. 1939) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.1995, ..., 2002)
Dr. Jochen Bengsohn (Jg. 1948) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.10.1990, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1990 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Hildegard Beste (Jg. 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.11.199, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Irene Bickler (Jg. 1942) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 06.05.1987, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.05.1987 als Richterin am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Rita Bidinger (Jg. 1967) - Richterin auf Probe (ab 10.02.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.02.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Alexander Böhmer (Jg. 1971) - Richter auf Probe (ab 01.96.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.96.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Cai Adrian Boesken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Marburg / Direktor am Amtsgericht Marburg (ab 31.10.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1996 als Richter am Amtsgericht Homberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt.
Gabriele Buk (Jg. 1967) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.10.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Eberhard Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Ministerialrat beim Bundesjustizministerium (ab 31.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2004 abgeordnet zum Bundesjustizministerium, Leiter des Referats "Mediation, Schlichtung, Internationale Konflikte in Kindschaftssachen). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.2007 als Ministerialrat am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht Bensheim - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Gerd Däther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat (ab 31.03.1995, ..., 2008)
Heike de Boer-Engelhard (Jg. 1945) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Strafsenat (ab 02.07.2003, ..., mit Ablauf März 2010 im Ruhestand) - 09.04.2010: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Heike de Boer-Engelhard, die den Vorsitz des 1. Strafsenats innehatte, ist mit Ablauf des März 2010 in den Ruhestand getreten.
Philipp Daltrop (geb. ....) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 1950, ..., 1951) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ... Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Bettina Damm (Jg. 1971) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.06.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Meike David (Jg. 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 05.11.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.11.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Jürgen Dembowski (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1994 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Armin Deppert (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 23.10.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.10.2000 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Heinz Diehl (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 7. Zivilsenat (ab 06.05.1987, ..., 30.04.2009)
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Claudia Dieler (Jg. 1965) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.09.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Christian Dittrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 23. Zivilsenat (ab 29.09.2000, ..., bis Ende 2009)
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Friedrich Draudt (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.1997 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Axel Eimer (geb. 30.10.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 23.12.1987, ..., 2002)
Klaus Gerd Elias (geb. 22.06.1927) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 01.07.1977, ..., 1992) - war am 08.05.1945 achtzehn Jahre und hat das Kriegsende an einem uns unbekannten Ort und uns unbekannten Verhältnissen erlebt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1977 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Jürgen Ellenberger (geb. 1960 in Wichte in Nordhessen) - Richter am Bundesgerichtshof / XI. Zivilsenat, Bank und Börsenrecht (ab 06.09.2004, ..., 2008) - ab 1990 Richter am Amtsgericht Alsfeld. Ab 03.09.1993 Richter am Landgericht Marburg. Danach kurze Zeit Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Von 1996 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, danach am Oberlandesgericht Frankfurt, an dem er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter beim OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden abgeordnet. Zitat: "Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein, weil er garantiert, dass Konflikte zwischen Bürgern und dem Staat in geordneten, fairen Bahnen ausgetragen werden. Es herrscht keine Willkür wie zum Beispiel in einer Diktatur." - nun ja, wer`s glaubt wird selig oder wird zum Praktikum in Sachen sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder auch an das Bundesverfassungsgericht verschickt, um sich höchstpersönlich davon zu überzeugen, wo der Rechtsstaat an ideologischen Scheuklappen beschränkter Richter endet und richterliche Diktatur beginnt.
Clementine Englert (Jg. 1971) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 17.07.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht aufgeführt.
Dr. Dieter Eschke (Jg. 1938) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 29.01.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.01.1998 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Peter Eschweiler (geb. 15.05.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main / 1. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2001, ..., 2007 Tätigkeit beendet) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 09.04.1981 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main aufgeführt. 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005
Heidi Fendler (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht (ab , ..., 2005, ...2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Uwe Feuerbach (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 10. Zivilsenat (ab 08.10.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.12.1987 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
Wolfgang Frank (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 17. Zivilsenat (ab 01.10.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.11.1989 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
Susanne Franke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hanau / Präsidentin am Landgericht Hanau (ab 04.08.2010, ..., 2010) - 16. 11.1990 bis 15.08.1993 als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Frankfurt am Main. Am 06.081993 zur Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz erfolgte vom 7. November 1994 bis 28. November 2004. Am 25. Oktober 1999 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.11.2004 als Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Coretta Frick (Jg. 1969) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.10.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Stefan Fuhrmann (Jg. 1969) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 22.05.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Ines Gaedke (Jg. 1961) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 28.12.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.12.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Ralph Gatzka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Präsident am Landgericht Limburg (ab 01.09.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Hans Gießler (geb. 27.10.1929) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 01.09.1984, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1984 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. FPR 06/1998, FPR 11/2006, "Neuerungen im Unterhaltsverfahrensrecht", FPR 06/1998, FamRZ 7/2009 / Kommentar zu "Ergänzungspflegschaft und Kindesunterhalt" in FamRZ 07/2009 - Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 03.04.2008 - 8 WF 64/08
Dr. Heinz Grell (geb. 22.01.1914) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 15.06.1964, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1953 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 15.06.1964 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Klaus Gürtler (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab 02.07.2003, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1991 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. - 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg
Dr. Rudolf Hartleib (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab 17.12.1993, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.12.1993 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Karlheinz Held (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat / Richterbund Hessen (ab 01.04.1987, ..., 2008) - ab 1976 Richter am Amtsgericht Langen, Landgericht Darmstadt, Amtsgericht Wiesbaden.
Heinrich Hellwig (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.07.2005, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.1980 als Richter am Landgericht Fulda aufgeführt. Ab 28.07.2005 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Horst Henrichs (geb. 31.12.1935) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.1987, ..., 1997) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Hella-Maria Henrichs (geb. 29.04.1936) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - "Die Antworten auf solche Fragen will die Senatorin Limbach mit den in Salzgitter gesammelten Unterlagen über Unrechtsakte in der DDR abgleichen lassen. "Nur sehr wenige Kollegen", fürchtet der Ost-Berliner Weitzberg, "werden diese Prüfung überstehen." Ein großer Verlust wär''s jedenfalls nach Ansicht des Berliner Justiz-Staatssekretärs Wolfgang Schomburg nicht. Die DDR-Juristen seien "rein fachlich" ungeeignet für den Justizdienst. Er halte es "sogar für denkbar", daß Rechtsanwälte anzweifelten, ob die Richter aus dem Osten "überhaupt als Justizpersonen im Sinne unserer Gesetze" im Gericht auftreten dürfen. Schomburg gehört zu denen, die das Berliner Modell des reinen Tisches am liebsten auf die gesamte Justiz in den fünf neuen Ländern ausdehnen würden. Selbst ein "vorübergehender Stillstand der Rechtspflege" wäre auch dem Frankfurter OLG-Präsidenten Horst Henrichs "immer noch lieber als die klammheimliche Übernahme eines wesentlichen Teils der dortigen Richter". - DER SPIEGEL 43/1990 - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel
Markus Herrlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Darmstadt / Präsident am Amtsgericht Darmstadt (ab 01.09.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 13.02.1992 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Fabian Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.01.2010, ..., 2010) - ab 29.12.1997 Richter auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend ab 01.02.2008 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Zivilsenat .
Rainulf Jachmann (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 13. Zivilsenat (ab 12.08.2002, ..., ab 07/2008 im Ruhestand) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1984 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 12.08.2002 Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main
Jürgen Juncker (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 15.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.04.1982 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.
Günter Kirschbaum (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat (ab 01.08.1990, ..., 2004)
Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel (geb. 08.01.1929) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.1981, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 26.01.1970 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1981 als Präsident am Bundesarbeitsgericht aufgeführt.
Dr. Benno König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Michelstadt / Direktor am Amtsgericht Michelstadt (ab 01.09.2009, ..., 2009) - 1995 als Richter auf Probe am Amtsgericht Fürth und Bensheim. 1999 an das Landgericht Darmstadt. Bis 2007 Beisitzer der neunten großen Strafkammer und der 26. Zivilkammer, vorwiegend mit Fällen von Abschiebehaft, Grundbuchangelegenheiten und Wirtschaftsstrafsachen befasst. Danach am ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.192001 Richter am Amtsgericht Michelstadt / Zivil- und Familienrichter. http://www.echo-online.de/region/odenwaldkreis/erbach/Personalwechsel-beim-Amtsgericht;art1269,443386
Dr. Ingelore König-Ouvrier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.12.1996, ..., 31.08.2010) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ingelore König-Ouvrier, die den Vorsitz des 8. Zivilsenats innehatte, ist mit Ablauf des 31.08.2010 in den Ruhestand getreten.
Angelika Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab25.04.1994 , ..., 31.05.2010) - 01.06.2010: Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Angelika Lange, die dem 17. Zivilsenat angehörte, ist mit Ablauf des 31. Mai 2010 in den Ruhestand getreten.
Friedrich-Carl zur Megede (geb. 06.12.1921) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.1981, ..., 1987) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Walter Moehrs (geb. ....) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1946-1948) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ... Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Manfred Noll (Jg. 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen in Darmstadt / vorher 1. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2004) - ab 01.08.1988 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - http://www.hefam.de/koll/khh20050113.html
Karl Friedrich Piorreck (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.08.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1998 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.
Norbert Remlinger (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat (ab 01.05.2000, ..., 2004)
Frank Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Dieburg / Direktor am Amtsgericht Dieburg (ab 01.08.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2004 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Anschließend Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 06.08.2010: Personalien: Richter am Oberlandesgericht Frank Richter wurde mit Wirkung vom 1. August 2010 zum Direktor des Amtsgerichts Dieburg ernannt.
Dr. Otto Rühl (geb. 19.03.1908) - Richter am Amtsgericht Marburg / Direktor am Amtsgericht Marburg (ab 01.03.1961, ..., 01.10.1964) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1955 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 36 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Hannelore Sattler (Jg. 1939) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.10.1977, ..., 2002)
Dr. Thorsten Schacht (Jg. 1970) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.11.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Jürgen Schäfer (Jg. 1962) - Richter am Bundesgerichthof in Karlsruhe (ab 03.09.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart? (ab , ..., FamRZ 2006)
Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer (geb. 07.07.1950 in Elz (Kreis Limburg-Weilburg) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2007, ..., 2010) - 1982 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. April bis Dezember 1992 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1994 Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er bis April 2002 tätig war. Von 1994 bis 2001 im Rahmen einer Teilabordnung bei dem Landgericht Erfurt (Thüringen) tätig. 2005 bis Ende Oktober 2007 Präsident des Landgerichts Gießen.
Bernhard Schmidt (Jg. 1941) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Familiensenat (ab 01.08.1988, ..., 6 WF 100/04; 2 F 132/04 So - Amtsgericht Lampertheim)
Dr. Albrecht Schreiber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt (ab 01.03.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab Anfang 2004 Vizepräsident am Landgericht Wiesbaden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.01.2006 als Präsident am Amtsgericht Offenbach aufgeführt.
Jochen Schroers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 9. Zivilsenats und 6. Strafsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 14.05.2001, ..., 2008)
Liselotte (Lilo) Schweikhardt (geb. 09.08.1934) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Jena (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.01.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: Vorstandsmitglied Thüringer Richterbund - http://www.thueringer-richterbund.de/22.html
Prof. Dr. Curt Staff (geb. 04.10.1901) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.04.1951, ..., 1969) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1928 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 43 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Karl Stamm (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat (ab 23.11.1990, ..., 2005)
Kirsten Steitz (Jg. 1962) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1991 in der Rubrik Richter und 'rinnen, Staatsanwälte und 'tinnen im Richterverhältnis auf Probe (Unterrubrik: Bei den Staatsanwaltschaften) für den OLG-Bezirk Frankfurt/Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr aufgeführt.
Brigitte Tilmann (Jg. 1941) - Präsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04.06.1998 bis 31.12.2006?)
Dr. iur., Hon. Prof. Fritz Traub (geb. 07.04.1929) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main / Wettbewerbs- und Kartellrecht (ab 08.10.1976, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.10.1976 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. - http://vv.uni-giessen.de/personal.cfm?FBNr=25&S=SS&A=5
Kristiane Weber-Hassemer (Jg. 1939) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.10.1994, ..., 2002) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Winfried Hassemer (geb. 17.02.1940 in Gau-Algesheim) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat / Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht (ab 10.04.2002, ..., 07.05.2008)
Dr. Dieter Wilhelm Weychardt (geb. 12.10.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen Darmstadt (ab , ..., 1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 ab 01.07.1977 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. FPR 8-9/2006. Dieter Wilhelm Weychardt: Die familiengerichtliche Regelung der elterlichen Verantwortung. Eine Handreichung für den Praktiker, ZFJ 7/8 und 9/1999, S. 269-277.
No Name - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Klaus Winter (* 29. Mai 1936 in Essen; † 10. Oktober 2000) - war Richter am Bundesverfassungsgericht. Winter studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt (Main) und schloss das Studium 1961 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahre 1965 trat Winter in den Justizdienst des Landes Hessen ein und war als Richter in Zivil- und Strafkammern des Landgerichts Wiesbaden tätig. Nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahre 1979 arbeitete Winter in einem Familiensenat des Oberlandesgerichtes. Im Jahr 1982 wurde Winter zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und wurde dort im IX. Zivilsenat tätig. Er befasste sich dort unter anderem mit Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz, Zwangsvollstreckungsrecht, Bürgschaftsrecht und der Haftung von Rechtsanwälten und Notaren. 1989 wurde Winter zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt, dessen zweitem Senat er bis zu seinem Tode angehörte. Innerhalb des Senats lag sein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts. Vorgänger auf seiner Planstelle war Ernst Träger, sein Nachfolger Rudolf Mellinghoff.
Dr. Wilhelm Wolf (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Fulda / Präsident am Landgericht Fulda (ab 09/2008, ..., ) - vorher ab 11.10.1999 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / dann Vizepräsident des Landgerichts Gießen ( , ..., 2007)
Dr. Karlheinz Zeiher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Strafsenat und 18. Zivilsenat (ab 28.07.1999, ..., 2009)
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Frankfurt am Main für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2009, ..., )
Rechtsanwälte:
Felicitas Jentsch-Klieve
Rechtsanwältin
Feldbergstraße 9a
61440 Oberursel (Taunus)
Felicitas Jentsch-Klieve: Für eine Entmoralisierung des Familienrechts - Zugleich Anmerkung zum Kammerurteil des EGMR in Sachen Zaunegger ./. Deutschland vom 3. 12. 2009 (Beschwerde-Nr. 22028/04), FPR Heft 9/2010 - http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/FPR/2010/cont/FPR.2010.H09.NAMEINHALTSVERZEICHNIS.htm
Verfahrensbeistände:
Gutachter:
Susanne Eschweiler
60389 Frankfurt am Main
www.sfi-frankfurt.de/fileadmin/redakteure/pdf/Ambulanz/Ambulanz-Liste.pdf
Beauftragung am Amtsgericht Bad Homburg, Amtsgericht Offenbach, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Richterin Wegener - 2008)
Renate Grigoleit
Diplom-Psychologin
Dambachtal 41
65193 Wiesbaden
Beauftragung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3 UF 301/08
Inge Mayer-Bouxin
Diplom-Psychologin
Verhaltenstherapeutin
Walpodenstr. 18
55116 Mainz
Beauftragung am Amtsgericht Bad Kreuznach (1996), Amtsgericht Bad Sobernheim (2003), Amtsgericht Brilon, Amtsgericht Hanau, Amtsgericht Limburg, Amtsgericht Weilburg, Amtsgericht Wetzlar, Landgericht Mainz in den sogenannten Missbrauchsprozessen Worms I, Worms II und Worms III, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Koblenz
Frau Mayer-Bouxin empfiehlt u.a., einem Trennungsvater das Sorgerecht zu entziehen, mit der Begründung, durch den Sorgerechtsentzug Spannungen in der Familie zu reduzieren und den Beteiligten die Möglichkeiten zu geben, zur Ruhe zu kommen. Die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts lassen grüßen.
Von einer Beauftragung der Inge Mayer-Bouxin rät der Väternotruf dringend ab.
Beauftragung am Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 1. Senat für Familiensachen.
Brigitte Spangenberg
Klinische Psychologin, Mediatorin
Beauftragung durch den 5. und 6. Familiensenat am Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Beauftragung am Amtsgericht Fürth (Odenwald), Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht Lampertheim
Dr. med. Olaf Weiffenbach
Gutachten vom 19.05.2004
Beauftragung am Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 1. Senat für Familiensachen.
Iris Witzani
Diplom-Psychologin
35578 Wetzlar
Beauftragung am Amtsgericht Dillenburg, Amtsgericht Marburg, Amtsgericht Wetzlar, Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Beauftragung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch den 4. Senat für Familiensachen (2003)
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstellen im Oberlandesgerichtsbezirk
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kreisverein Marburg e. V.
Steinweg 3 1/2
35037 Marburg
1. Vorsitzender : Rolf Dudeck, 2. Vorsitzender: Herbert Michel, Kassenwart: Thomas Achenbach
E-Mail: vafk.marburg@gmx.de
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Herausgeberverein der Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt e.V.
Hessenrecht
Landesrechtsprechungsdatenbank
Entscheidungen der hessischen Gerichte
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bslaredaprod.psml
Sichtung durchgeführt vom 16.01.2007 (Beginn der Pressemitteilungen) bis 01.07.2010. Noch einarbeiten:
07.04.2011
Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Dr. Cornelia Menhofer wurde nach Beendigung ihrer Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa mit Wirkung vom 1. April 2011 zur Vizepräsidenten des Landgerichts Wiesbaden ernannt und dorthin versetzt.
02.03.2011
Personalien: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Klaus Pohl übernimmt mit Wirkung vom 15.03.2011 zusätzlich zum Vorsitz im 3. Strafsenat den Vorsitz im 1. Strafsenat.
16.02.2011
Personalien: Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Dr. Gundula Fehns-Böer wurde zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und dem 11. Zivilsenat, dem 1. Kartellsenat und dem Vergabesenat zugewiesen.
14.01.2011
Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Gretel Diehl wurde mit Wirkung vom 13. Januar 2011 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 4. Senats für Familiensachen.
04.01.2011
Personalien: Richter am Oberlandesgericht Dr. Werner Niedenführ wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 21. Zivilsenats.
02.11.2010
Personalien: Richter am Oberlandesgericht Dr. Burkhard Feilcke ist mit Wirkung vom 1. November 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main versetzt worden.
01.11.2010
Personalien: Richter am Oberlandesgericht Thomas Sunder, der dem 6. Zivilsenat angehört hat, ist mit Wirkung vom 1. November 2010 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden.
04.10.2010
Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ruth Römer ist mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 bei dem 20. Zivil- und dem Wertpapier- und Übernahmesenat ausgeschieden und dem 5. Familiensenat zugewiesen. Sie folgt dort dem mit Ablauf des 30. September 2010 in den Ruhestand getretenen Richter am Oberlandesgericht Karl-Heinz Held.
02.09.2010
Personalien: Richter am Oberlandesgericht Jörg Tillmanns wurde nach Beendigung seiner Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa mit Wirkung vom 1. September 2010 dem 8. Zivilsenat zugewiesen.
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ingelore König-Ouvrier, die den Vorsitz des 8. Zivilsenats innehatte, ist mit Ablauf des 31.08.2010 in den Ruhestand getreten.
01.07.2010
Personalien: Die Richterinnen am Landgericht Gabriele Slutzky (Frankfurt am Main) und Kristin Beuth (Wiesbaden) sind am 21.6.2010 zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie sind weiterhin an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa abgeordnet.
Richter am Amtsgericht (Frankfurt am Main) Thomas Kruza ist am 21.6.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Herr Kruza ist weiterhin an die Gemeinsame IT Stelle der hessischen Justiz sowie an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa abgeordnet.
Richterin am Landgericht (Marburg) Myriam Gruß ist mit Wirkung zum 1.7.2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie wird dem 7. Zivilsenat zugewiesen.
Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Regina Zöller ist mit Wirkung zum 1.7.2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie wird dem 17. Zivilsenat zugewiesen.
Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde eines nichtverheirateten staatlich sorgerechtlich diskriminierten Vaters vom 08.11.2010 - Familiensache am Amtsgericht Friedberg - 750 F 279/10 - Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3 UF 195/10 - Beschluss vom 30.09.2010.
Oberlandesgericht spricht Pädagogen Schadensersatz aufgrund unberechtigter Verdächtigung wegen Kindesmissbrauchs zu
In einem am 19.5.2010 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Sozialpädagogen Schadensersatz zugesprochen, weil dieser wegen Kindesmissbrauchs verdächtigt worden war.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes und auf Schadensersatz in Anspruch. Er hatte das betroffene Kind im Rahmen eines Schülerprojekts und als Fußballtrainer betreut. Die beklagte Psychotherapeutin gelangte im Rahmen einer therapeutischen Behandlung des Kindes zu der Einschätzung, es bestehe der Verdacht, dass der Kläger das Kind in den Jahren 2004 und 2005 sexuell missbraucht habe. Hierüber sprach sie nach Ende der Behandlung mit verschiedenen Personen. Der Kläger verlor seine Arbeitsstelle bei einem gemeinnützigen Verein und gab seine Tätigkeit als Pädagoge und Fußballtrainer auf. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Kläger führt all dies auf die Verdächtigungen der Beklagten zurück.
Das Landgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt. Die Unterrichtung des gemeinnützigen Vereins, für den der Kläger gearbeitet habe, sei zum Schutz des Kindes erforderlich gewesen.
Auf die Berufung des Klägers änderte das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts nunmehr ab und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung der Äußerungen, sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.000,- € zu und stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der diesem durch ihre Äußerungen entstanden sei. Zur Begründung führt das Oberlandesgericht aus, die Beklagte habe den Kläger rechtswidrig und schuldhaft in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, indem sie einen unnötig großen Personenkreis über ihren Verdacht unterrichtet habe. Sie hätte sich darauf beschränken müssen, ihren Verdacht gegenüber den für die Aufklärung zuständigen Behörden - städtische Stellen für Kinderschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft - zu äußern. Die Unterrichtung des Arbeitgebers des Klägers sowie anderer Personen hätte sie damals jedoch unterlassen müssen. Soweit sich die Beklagte darauf berufe, sie habe dies zum Schutz des Kindes für erforderlich gehalten, hätte es genügt, die zuständigen Behörden auf diese Einschätzung hinzuweisen. Bei der Bemessung der Entschädigung sei zu berücksichtigen, dass der Verdacht der Beklagten zusätzlich als unberechtigt behandelt werden müsse. Da das Ermittlungsverfahren gegen den Kläger eingestellt worden sei, gelte für diesen die Unschuldsvermutung.
Die Entscheidung ist faktisch nicht anfechtbar. Sie kann in Kürze im Volltext unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de abgerufen werden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.5.2010, Aktenzeichen 1 U 49/09
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
08.04.2010
Personalien
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Heike de Boer-Engelhard, die den Vorsitz des 1. Strafsenats innehatte, ist mit Ablauf des März 2010 in den Ruhestand getreten.
Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Thomas Fröhlich ist am 31.3.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er wird dem 13. und dem 24. Zivilsenat mit Sitz in Darmstadt zugewiesen
Richter am Landgericht (Gießen) Dr. Dirk Teßmer ist am 1.4.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er wird dem 2. Strafsenat sowie dem Senat für Bußgeldsachen und dem 2. Kartellsenat zugewiesen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
18.03.2010
Personalien
Richterin am Landgericht Melanie Kleinmaier (Landgericht Gießen) ist mit Wirkung vom 15.03.2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie wurde dem 4. Zivilsenat und dem 5. Strafsenat zugewiesen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
05.02.2010
Personalien
Richter am Landgericht Dr. Christoph Koller (Landgericht Hanau) ist mit Wirkung vom 22.1.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er wurde dem 5. Strafsenat und dem 18. Zivilsenat zugewiesen.
Vorsitzende Richterinnen am Landgericht Dr. Ute Mockel und Claudia Weimann (Landgericht Frankfurt am Main) sind mit Wirkung vom 1.2.2010 zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Weimann ist dem 26. Zivilsenat, Frau Dr. Mockel dem 21. Zivilsenat zugewiesen worden.
Pressesprecher RiOLG Nöhre
05.01.2010
Personalien
Richter am Oberlandesgericht Fabian Hoffmann, der dem 4. Zivilsenat angehört hat, ist mit Wirkung vom 4.1.2010 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden.
Vorsitzender Richter am Landgericht (Darmstadt) Thomas Sagebiel ist im Januar dieses Jahres zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er hat den Vorsitz des 5. Strafsenats und des 18. Zivilsenats übernommen und ist damit Nachfolger des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Karlheinz Zeiher.
Richter am Oberlandesgericht Klaus Pohl ist am 1.1.2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des 3. Strafsenats als Nachfolger der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Barbara Pfeifer, die den Vorsitz im 2. Strafsenat übernimmt.
Die Richterin Beate Bonkas (Landgericht Frankfurt am Main) ist mit Wirkung vom 28.12.2009 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und dem 11. Zivilsenat, dem 1. Kartellsenat und dem Vergabesenat zugewiesen worden.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Christian Dittrich, der den Vorsitz des 23. Zivilsenats innehatte, ist mit Ablauf des Jahres 2009 in den Ruhestand getreten.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
01.12.2009
Personalien
Richter am Oberlandesgericht Dr. Reinhard Schartl ist im November dieses Jahres zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er hat den Vorsitz des 10. Zivilsenats übernommen und ist damit Nachfolger des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Dr. Uwe Feuerbach.
RiOLG Ingo Nöhre
01.12.2009
Personalien
Die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Darmstadt Petra Schichor ist am 1.12.2009 zur Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ernannt worden. Sie ist Nachfolgerin des wegen Ruhestand ausgeschiedenen bisherigen Vizepräsidenten Jochen Schroers, den sie auch als Vorsitzende des 9. Zivilsenats und 6. Strafsenats ablöst.
RiOLG Ingo Nöhre
09.10.2009
Neuer Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Richter am Oberlandesgericht Dr. Dieter Haberstroh ist im September 2009 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden.
Herr Dr. Haberstroh hat den Vorsitz des 12. Zivilsenats in Darmstadt übernommen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
Sorgerecht: Wille eines Zwölfjährigen darf berücksichtigt werden
Freitag, 7. August 2009 04:00
Bei der Entscheidung über das Sorgerecht darf ein Gericht durchaus den Willen eines erst zwölf Jahre alten Kindes berücksichtigen. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Nach Auffassung des Gerichts kann ein Kind mit zwölf Jahren durchaus in der Lage sein, eigenverantwortlich zu beurteilen, welche Regelung seinem Wohl am ehesten dient (Az.: 1 UF 72/08). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde einer Mutter gegen den Entzug des Sorgerechts zurück. Das Amtsgericht Frankfurt hatte der geschiedenen Mutter nicht nur das Sorgerecht entzogen, sondern zugleich entschieden, dass der Junge bei seinen Großeltern bleiben darf. Der Junge hatte entsprechende Wünsche geäußert.
Personalien
Die Richterin Lydia Schmieling (Amtsgericht Kirchhain) ist mit Wirkung vom 20. April 2009 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden und wurde dem 2. Senat für Familiensachen in Kassel zugewiesen. Darüber hinaus ist der Richter Dr. Arndt Rölike (Amtsgericht Frankfurt am Main) mit Wirkung vom 1. Mai 2009 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Dr. Rölike wurde dem 7. Zivilsenat zugewiesen und folgt dort dem mit Ablauf des 30. April 2009 in den Ruhestand getretenen Richter am Oberlandesgericht Heinz Diehl.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
25.05.2009
Personalien
Die Richterin Susanne Wegener (Amtsgericht Bad Homburg) ist mit Wirkung vom 15. Januar 2009 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden und wurde mit drei Vierteln des regelmäßigen Dienstes dem 1. Senat für Familiensachen zugewiesen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
13.03.2009
Personalien
Die Abordnungszeit der Richterin am Oberlandesgericht Dr. Martina von Storch an das Hessische Ministerium der Justiz ist beendet. Mit Wirkung vom 1.11.2008 hat sie ihren Dienst beim Oberlandesgericht angetreten und wurde dem 19. Zivilsenat zugewiesen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
13.11.2008
Personalien
Die Richterinnen Kornelia Ungeheuer (Amtsgericht Frankfurt am Main), Frauke Schuschke (Amtsgericht Darmstadt) und der Richter Dr. Jens-Peter Kreiling (Landgericht Darmstadt) sind mit Wirkung vom 15.09.2008 zu Richtern am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Ungeheuer und Herr Dr. Kreiling wurden dem 13. Zivilsenat, Frau Schusche dem 6. Senat für Familiensachen und dem 27. Zivilsenat, jeweils mit Sitz in Darmstadt, zugewiesen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
10.10.2008
Personalien
Die Richterinnen Petra Winterer (Landgericht Darmstadt), Sandra Adomeit (Amtsgericht Wetzlar) und Miriam Kummer-Sicks (Amtsgericht Frankfurt am Main) sind mit Wirkung vom 04.08.2008 zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Winterer wurde dem 21. Zivilsenat, Frau Adomeit dem 4. Familiensenat und Frau Kummer-Sicks dem 3. Familiensenat zugewiesen.
26.08.2008
Personalien
Richter am Oberlandesgericht Dr. Franz-Robert Walter wird mit Wirkung vom 1. August 2008 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird den Vorsitz des 13. Zivilsenats in Darmstadt übernehmen. Der bisherige Vorsitzende des 13. Zivilsenats - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rainulf Jachmann - ist mit Ablauf des Juni 2008 in den Ruhestand getreten.
Die Richterinnen Dr. Lydia Klose-Mokroß (Amtsgericht Frankfurt am Main), Sylvia Hauffen (Landgericht Hanau) und Dr. Betina Voit (Landgericht Marburg) sind im Juli dieses Jahres zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Dr. Klose-Mokroß wurde dem 9. Zivilsenat und dem 6. Strafsenat, Frau Hauffen dem 1. Zivilsenat und Frau Dr. Voit dem 10. Zivilsenat zugewiesen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
08.07.2008
Vaterschaft verwehrt
Gericht erkennt biologischen Vater nicht an
Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des Klägers für einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung zu dem Mann.
Gang nach Karlsruhe
Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche Verpflichtung, dem Begehren des Klägers zu folgen. Die sozial-familiären Bindungen des Kindes müssten Vorrang haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.
Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liege vielmehr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Az.: XII ZR 18/07).
01.07.2008
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360722
Kommentar Väternotruf:
Die Lüge hat vorrang, so könnte man das Urteil der Frankfurter Richter vom 3. Senat für Familiensachen kommentieren. Doch das wollen wir nicht tun, denn wir wissen, die Partei, die Partei die hat immer recht und wer`s nicht glaubt, kommt in die Normannenstraße zur Vernehmung, dann wird er ja schon sehen, was er davon hat, sich mit der Obrigkeit anzulegen.
Personalien
Richter am Oberlandesgericht Eckhard Grabowski ist im Juni des Jahres 2008 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er hat den Vorsitz des 3. Familiensenats übernommen.
Ferner sind die Richterin Dr. Gudrun Lies-Benachib (Amtsgericht Kassel), die Richter Michael Fischer (Amtsgericht Gießen) und Dr. Stefan Heilmann (Amtsgericht Frankfurt am Main) ebenfalls im Juni des Jahres 2008 zu Richtern am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Lies-Benachib wurde dem in Kassel ansässigen 2. Familiensenat, Herr Fischer jeweils mit der Hälfte seiner Arbeitskraft dem 21. Zivilsenat und dem 4. Familiensenat und Dr. Heilmann dem 1. Familiensenat zugewiesen.
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
04.06.2008
Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden
Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.
Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08
Kommentar Väternotruf:
Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland.
Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?
„Eltern unbelehrbar“
Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet
Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst
18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.
Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.
Haft ohne Bewährung
Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.
„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.
Text: FAZ.NET mit dpa/lhe
Bildmaterial: dpa
Kommentar Väternotruf:
Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.
Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.
Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..
Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.
Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.
VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen
Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.
„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.
Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.
Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.
Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008
Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigen Streits der Eltern
Wenn sich Eltern auch nach einer Scheidung ständig streiten, leiden vor allem die Kinder. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, dass Eltern in einem solchen Fall kein gemeinsames Sorgerecht bekommen: Zum Wohl des Kindes.
Frankfurt/Main - Bei ständigem Streit auch noch nach einer Scheidung erhalten Eltern kein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Maßgebend sei allein das Wohl des Kindes, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Wohl des Kindes erfordere für ein gemeinsames Sorgerecht, dass zwischen den Eltern eine "tragfähige, soziale Beziehung" bestehe (Az.: 3 UF 54/07).
Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines geschiedenen Vaters zurück. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht das elterliche Sorgerecht allein seiner Ex-Frau übertragen hatte. Auch nach der Scheidung war es zwischen den Eltern regelmäßig zu Auseinandersetzungen gekommen.
Persönlichkeitsrecht des Kindes steht im Vordergrund
Das OLG wertete die Entscheidung des Familiengerichts als rechtmäßig. Das in der Verfassung verankerte Sorgerecht der Eltern verlange nicht ausnahmslos, dass es nach einer Scheidung weiterhin von beiden Elternteilen ausgeübt werden müsse. Denn dem ebenfalls im Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrecht des Kindes komme keine geringere Bedeutung zu. Die Persönlichkeit eines Kindes nehme aber mit Sicherheit Schaden, wenn das Kind weiterhin den Streit der Eltern, gerade auch um seine Person, miterleben müsse. (ut/dpa)
03.01.2008
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Sorgerecht;art1117,2449076
Kommentar Väternotruf:
Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigen Streits der Eltern. Wer zuviel streitet, den bestraft der 3. Senat für Familiensachen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB - 3 UF 54/07 - ausführlich siehe unten
Schmerzensgeld wegen langjährigen Freiheitsentzugs aufgrund fehlerhaften Sachverständigen-Gutachtens
Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat einen gerichtlichen Sachverständigen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000,- Euro verurteilt, weil aufgrund seines in einem Strafprozess erstatteten Gutachtens der Kläger (und dortige Angeklagte) zu Unrecht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten. Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen. Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.
Der Kläger hat den beklagten Sachverständigen wegen grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten eines Sachverständigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 311.259,21 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht Hanau hatte die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 58.000,- Euro zuerkannt. Gegen diese Entscheidung hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Der Kläger erstrebte ein höheres Schmerzensgeld, während der Beklagte seine Haftung dem Grunde nach bestritt.
Nach dem heute verkündeten Urteil verbleibt es bei der Haftung des Beklagten, während dem Kläger ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Auch der Senat geht davon aus, dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe. Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.
Insgesamt hielt der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,- Euro als billige Geldentschädigung für 1973 Tage zu Unrecht erlittener Haft für angemessen.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Oktober 2007 - Az: 19 U 8/2007
Pressesprecher des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Dr. Wolfgang Weber
Frankfurt/Main (ddp). Für eine zu Unrecht verbüßte Haftstrafe
erhält ein Hausmeister aus Bayern ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 000 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte einen Sachverständigen am Dienstag zu der Zahlung, weil er den heute 50-Jährigen mit seinem Gutachten fälschlicherweise schwer belastet hatte. Der Mann hatte wegen eines vermeintlichen Banküberfalls acht Jahre in Haft gesessen.
Bei dem Überfall im März 1991 hatte eine Überwachungskamera den Täter erfasst. Vor dem Landgericht Nürnberg identifizierte ein Anthropologe den Mann dann fälschlicherweise als den Täter und führte aus, dass «keinerlei Zweifel» bestünden. Erst nach Verbüßung der langjährigen Haftstrafe klärte sich der Irrtum auf.
Der Mann hatte daraufhin von dem Gutachter ein Schmerzensgeld in Höhe von gut 311 000 Euro gefordert. In erster Instanz hatte das Landgericht Hanau dem 50-Jährigen daraufhin 57 000 Euro zugesprochen. Beide Seiten legten jedoch Berufung ein.
Das OLG hielt ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro für die zu Unrecht erlittene Haft für angemessen. Das Gutachten des Sachverständigen sei «grob fahrlässig fehlerhaft» gewesen, da der Fachmann in seiner Einschätzung vor Gericht «jegliche Zurückhaltung» aufgegeben habe. Ein Gutachter müsse aber mögliche Zweifel und die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich machen. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.
(Az:19 U8/2007)
Siehe auch:
Vorsicht, Justizirrtum!
Interview bei Maischberger:
SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR
Vorsicht, Justizirrtum!
* Sendung vom 17.05.2005:
Rolf Bossi (Bild: WDR/Thomas Ernst)
Rolf Bossi (81)
"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler".
In seinem aktuellen Bestseller "Halbgötter in Schwarz" geißelt der 81-Jährige, der sich in den Mordprozessen gegen Jürgen Bartsch oder Ingrid van Bergen einen Namen machte, die Willkür deutscher Richter. Er räumt zwar ein, dass 95 Prozent der Vorsitzenden saubere Arbeit ablieferten – die restlichen fünf Prozent stellten allerdings ein Problem dar.
In "Menschen bei Maischberger" spricht Bossi über mögliche Verbesserungen des deutschen Rechtssystems und seine persönlichen Erfahrungen mit Fehlurteilen.
http://www.daserste.de/maischberger/sendung_dyn~uid,m0tyle1asjq95xc4eppgk4vq~cm.asp
Schmerzensgeld wegen unfreiwilliger Beschneidung eines Jungen
Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden.
Der Antragsteller begehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er seinen Vater wegen seiner im 12. Lebensjahr veranlassten Beschneidung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro in Anspruch nehmen will.
Die Eltern des Antragstellers sind geschieden. Der Antragsteller wohnt bei seiner Mutter, die auch das alleinige Sorgerecht für ihn hat. Zum fraglichen Zeitpunkt verbrachte er jedoch die Ferien bei seinem Vater, einem streng gläubigen Moslem. Auf dessen Veranlassung hin wurde der Junge von einem Arzt beschnitten. Die Mutter, die nicht Muslima ist, hatte die Beschneidung stets abgelehnt.
Der Prozesskostenhilfeantrag hatte in 2. Instanz Erfolg, weil dem Antragsteller ein Entschädigungsanspruch wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidriger Körperverletzung zustehen könne. Sein Vater habe den nicht einsichts- und nicht einwilligungsfähigen Jungen bewogen, sich der Beschneidung zu unterziehen, ohne Inhaber des elterlichen Sorgerechts zu sein und damit rechtswidrig in dessen Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Dabei lässt der Senat ausdrücklich offen, ob generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst angesehen werden könnte. Die Beschneidung könne, auch wenn sie keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringe, im Einzelfall für das kulturell-religiöse und körperliche Selbstverständnis des Betroffenen von Bedeutung sein. Die Entscheidung hierüber falle deshalb in den Kernbereich des Rechts einer Person, über sich und ihr Leben zu bestimmen. Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes setze nicht voraus, dass der Antragsteller tatsächlich körperliche oder seelische Nachteile erlitten habe oder erleiden werde. Angesichts der Schwere der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes rechtfertige allein schon die Genugtuungsfunktion eine Geldentschädigung. In welcher Höhe ein Schmerzensgeld letztlich gerechtfertigt sei, hänge
davon ab, ob und inwieweit der Antragsteller langfristig körperliche oder seelische Nachteile erleide oder, wie er behauptet, wegen seiner Andersartigkeit von gleichaltrigen verspottet werde. Diese Umstände bedürfen nach Auffassung des Senats noch der Darlegung im Einzelnen. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass die Beschneidung im Allgemeinen für die Sexualität des Mannes keine Bedeutung habe und der Antragsteller noch darlegen müsse, worin gerade für ihn in der Beschneidung ein Leiden liege. Über die endgültige Höhe des Schmerzensgeldes ist daher nunmehr im Klageverfahren zu befinden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. August 2007 - Az: 4 W 12/07
Die Entscheidung ist in der Landesrechtsprechungsdatenbank (www.rechtsprechung.hessen.de) abrufbar.
Pressesprecher des Oberlandesgerichts: Dr. Wolfgang Weber
Kommentar Väternotruf:
Während die genitale Verstümmelung bei Mädchen mittlerweile in Deutschland geächtet ist, wird die genitale Verstümmelung von Jungen noch immer als eine Art Kavaliersdelikt oder tolerierbares Brauchtum angesehen, dass der freien Verfügbarkeit sorgeberechtigter Eltern anheim gestellt ist. Nur wenn diese Verstümmelung durch einen staatlich entsorgten Vater veranlasst wird, bequemt man sich am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mal aus dem bequemen Sessel seiner antiquierter ethischen Vorstellungen.
Genitale Verstümmelungen an Jungen sind in Deutschland nach wie vor erlaubt, allerdings nur dann wenn diese vom sorgeberechtigten Elternteil veranlasst werden. Die Deutschen waren schon immer ein Bürokratenvolk, dem die Form wichtiger war und ist als der Inhalt. Pfui Deibel.
Zu wem gehört das Kind?
Wenn Eltern sich trennen: Über Rechte und Ansprüche von Müttern und Vätern, über Zumutungen von Richtern und Leiden von Kindern ein Gespräch mit dem Juristen Ludwig Salgo
Interview: Birgit Walter
Zwölf Jahre lang tobte in einer deutschen Großstadt ein bizarrer Umgangs- und Sorgerechtsprozess, der im April 2007 sein vorläufiges Ende fand. Erbittert gekämpft wurde um heute 14-jährige Zwillinge, die Gerichtsprozessen und Begutachtungen ausgesetzt sind, seit sie denken können. Sie waren zwei Jahre alt, als sich ihre Eltern trennten. Ihren Vater, einen Amerikaner, der sich nur gelegentlich in Deutschland aufhält und kein Deutsch spricht, kennen sie fast gar nicht. Dennoch lehnen sie ihn rundweg ab. Dazu dürften sie von ihrer Mutter stark beeinflusst worden sein. Sie versuchte, jeden Kontakt der Kinder zu ihrem Vater zu verhindern.
Berliner Zeitung, 30.06.2007
mehr...
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/magazin/666364.html
Kommentar Väternotruf:
Die Berliner Zeitung gibt der Journalistin Birgit Walter in der Ausgabe vom 30.06.2007 viel Platz, damit diese die Ansichten des Mütterrechtlers Ludwig Salgo, über dessen persönlichen Werdegang zu erfahren ist, dass er am 24. November 1946 in Budapest geboren wurde und zehn Jahre als war, als seine Mutter nach dem Volksaufstand in Ungarn mit ihm in die Bundesrepublik floh, sein Vater dagegen mit keinem Wort erwähnt wird. Wenn man sich die zur Schau gestellte Haltung Salgo`s bezüglich der Trennungsväter so anschaut, dann kann man sich vorstellen, was er für eine Beziehung zu seinem eigenen Vater haben muss.
Dass dieser Mann mit seinen Ansichten der 60-er Jahre überhaupt noch in großen Tageszeitung zu Wort kommen darf, lässt einige Rückschlüsse auf die neurotische Muttergebundenheit zu, die nicht nur vielen Bundestagsabgeordneten und auch Bundesverfassungsrichtern eigen ist, sondern auch vielen Redakteuren und Journalisten Väter und Männer als das Übel der Welt schlechthin erscheinen lässt..
Auf dem Deutschen Familiengerichtstag 2005 machte Ludwig Salgo keinen besonders schillernden Eindruck. Gut möglich, dass dafür auch der vom Plenum mit großen Beifall bedachte Rechtsanwalt Rixe aus Bielefeld mit seiner Rede zu verschiedenen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dafür gesorgt hatte, dass Herr Salgo sich vom Plenum zurückgesetzt sah. Anderswo, so etwa bei mütterlastigen Veranstaltungen der PDS hatte es Herr Salgo in der Vergangenheit wesentlich kuscheliger. Dafür sorgte z.B. die PDS Bundestagsabgeordnete Christina Schenk, die sich inzwischen zum Mann mit Namen Christian Schenk hat umwandeln lassen. Vielleicht wäre das ja auch für Ludwig Salgo ein Alternative, aus der Männerrolle in die Frauenrolle schlüpfen, dann passt das Geschlecht und die juristische Auffassung wenigstens komplikationslos zueinander.
Vielleicht kann die in "Die Linke" umbenannte PDS beim nächsten Familiengerichtstag auch mal ein paar bereitwillige Claquere bestellen, genügend Erfahrungen aus SED Zeiten liegen ja vor, die Herrn Salgo "langanhaltenden, stürmischen Beifall, die Delegierten erheben sich von ihren Plätzen und stoßen Hochrufe auf die SED und ihren Generalsekretär Erich Honecker aus) spenden oder als mutterlastige kleinbürgerliche Protestpartei Herrn Salgo zu ihrem frauenpolitischen Sprecher ernennen..
Vor dem Familiengericht
Omnipotente Mütter
Von Esther Caspary
Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.
Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinder aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.
Allerdings nimmt es hiervon das recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.
Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.
Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.
Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. September 2006
Umgangsrecht - Flugreise des vierjährigen Kindes nach Italien
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
2. Familiensenat in Kassel
Beschluss vom 25.9.2006 - 2 UF 361/06
veröffentlicht in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 8/2007
Umgangsrecht
Bei ungerechtfertigter und anhaltender Umgangsvereitelung wie auch Unterlaufung des bestehenden gemeinsamen Sorgerechts, kann dem dafür verantwortlichen Elternteil ein Sorgerechtsentzug nach § 1671 vollzogen werden, wenn andernfalls durch den Kontaktabbruch zwischen Kind und dem ausgegrenzten Elternteils das Kindeswohl gefährdet wäre.
hierzu: Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.04.2005 – 6 UF 155/04, veröffentlicht in: “Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“, 1/2006, S. 50-51
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Fortsetzung von OLG Frankfurt 3.9.02 und AG Frankfurt 18.2.03 und OLG Frankfurt - Zwischenentscheidung (Herausnahme der Kinder) - 19.3.04
1 UF 94/03 vom 11.5.2005
402 F 2373/01 - AG Frankfurt/Main
BESCHLUSS
in der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für die Kinder G. und Sh. G., beide geboren am 30.9.1992
hat der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die befristeten Beschwerden der Eltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main, Abt. Höchst, vom 18.2.2003
am 11. Mai 2005 beschlossen:
Die befristete Beschwerde der Mutter wird zurückgewiesen.
Auf die befristete Beschwerde des Vaters wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Dem Vater wird die elterliche Sorge für die Kinder G. und Sh. übertragen mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dieses wird auf einen Pfleger übertragen.
Zum Pfleger wird bestimmt Diplom-Sozialarbeiter V, R.
Eine Aufenthaltsänderung der Kinder, die mit dem Verlassen des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verbunden ist, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vaters.
Im Übrigen wird die befristete Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
Durch die angefochtene Entscheidung hat das Amtsgericht der Mutter das Personensorgerecht für die Zwillinge G. und Sh., Kinder aus der geschiedenen Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin, entzogen und auf das Jugendamt als Pfleger übertragen. Wegen des problematische Verhaltens der Mutter, zu dem gehörte, dass sie über Jahre Gerichtsentscheidungen nicht beachtete und dem Vater Kontakte zu seinen Kindern verwehrte, hatte das Jugendamt die Eignung für die elterliche Sorge bei der Mutter in Frage gestellt. Sowohl dem Jugendamt wie auch der Verfahrenpflegerin der Kinder verweigerte die Mutter den Kontakt zu diesen. Ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob das Wohl der Kinder bei einem Verbleib im mütterlichen Haushalt gefährdet wäre, konnte nicht erstattet werden, weil sich die Mutter bei der Sachverständigen auf keine Termine einließ. Auch die Verfahrenspflegerin hatte sich angesichts aller Umstände für einen Entzug der Personensorge ausgesprochen.
Gegen diese Entscheidung haben sowohl die Mutter als auch der Vater befristete Beschwerde eingelegt. Beide erstreben mit ihrem Rechtsmittel die uneingeschränkte Übertragung der elterlichen Sorge auf sich.
Im Beschwerdeverfahren hat sich die Mutter damit einverstanden erklärt, nunmehr an einer Begutachtung mitzuwirken, sofern der Sachverständige ein Psychiater sei. Der Senat beauftragte daraufhin einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie mit der Begutachtung. Der Sachverständige Dr. W. führte außer Telefongesprächen mit der Mutter zwei Explorationstermine durch. Beide Termine fanden in der Wohnung der Mutter statt, weil diese sich weigerte, die Praxis des Sachverständigen aufzusuchen. Nach dem zweiten Zusammentreffen sagten die Kinder, sie wollten keine weiteren Termine mehr, und die Mutter veranlasste sie auch nicht, an der Begutachtung mitzuwirken. Auf Grund der bis dahin getroffenen Feststellungen erstattete der Sachverständige ein Gutachten vom 25.1.2004, in dem er im Hinblick auf die Mutter zu dem Ergebnis kam, diese wolle alle Dinge kontrollieren, habe ein Omnipotenzgefühl und glaube allein zu wissen, was gut für Ihre Kinder sei. Sie lasse ihre Kinder nicht aus den Augen, und das nicht nur im Rahmen des Verfahrens. Sie habe Angst vor Kontrollverlust, verhalte sich impulsiv, ihre Stimmung wechsele plötzlich, ihre Reaktionen seien manchmal nicht nachvollziehbar, und es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sie sich auch in Alltagsangelegenheiten so verhalte. Er zitierte aus einem Vorgutachten, dass die Gefahr nicht voraussagbarer Handlungen der Mutter bestehe. Für die Kinder machte er am Beispiel der Beziehung zum Vater deutlich, dass diese gegenüber der Mutter keine Gelegenheit zu eigener Meinungs- und Willensbildung hätten. Es sei wichtig, für die Kinder eine Situation zu schaffen, in der dies möglich wäre. Hierzu hielt es der Sachverständige für erforderlich, die Kinder aus der mütterlichen Wohnung herauszunehmen. Erst dann könne auch abgeklärt werden, welche weiteren psychischen Folgen eingetreten seien.
Der Amtsvormund des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main hat in einem Bericht vom 15.3.2004 unter anderem darauf hingewiesen, die Mutter fahre ihre Kinder täglich zur Schule und hole sie wieder ab. Bei allen Außenkontakten sei sie anwesend. Dieses Verhalten sei weder altersangemessen noch in irgendeiner Weise sinnvoll. Die Mutter sei nach dortigen Beobachtungen nicht in der Lage, eine altersangemessene Individuation ihrer Kinder zuzulassen.Das von ihr vermittelte Weltbild sei grundsätzlich polarisiert in gut oder böse, nützlich oder schädlich, Freund oder Feind.Sie binde ihre Kinder in einer symbiotischen Beziehung, welche diese in ihrer Entwicklung bremse und behindere und langfristig psychische Schäden durch Dämonisierung der „feindlichen Außenwelt, respektive des Vaters" verursache. Bei Interaktionspartnern, mit denen sie nicht im Konflikt sei (die ihr nicht widersprechen, ihre Aktivitäten loben), erscheine sie als fürsorgliche und behütende Mutter, weil sie den Eindruck vermittele, dass ihr keine Mühe zu viel sei, ihre Kinder zu fördern. Würden allerdings ihre Aktivitäten in Frage gestellt, würden altersentsprechende Freiräume für ihre Kinder thematisiert oder gar ein Umgang mit dem Vater auch nur andeutungsweise angesprochen, reagiere die Mutter mit Verlassenheits-, Vernichtungs- und Trennungsängsten und hoch aggressiv. Alle Möglichkeiten, sie zu einer Zusammenarbeit zu bewegen, seien gescheitert. Sämtliche Kompromiss- und Schlichtungsversuche sowie erteilte Auflagen seien unterlaufen worden. Man gehe von einer Kindeswohlgefährdung im höchsten Maße aus.
Auf Antrag des Armsvormundes erging deshalb am 19.3.2004 ein Senatsbeschluss, dass die Kinder an diesen herauszugeben seien, und der Amtsvormund verbrachte die Kinder daraufhin in eine therapeutische Einrichtung. Durch Beschluss vom 8.4.2004 ordnete der Senat ihre stationäre Begutachtung an. Angesichts der Bedenken gegen die Erziehungsgeeignetheit der Mutter sollte der Aufenthalt auch dazu dienen, zu klären, ob sich losgelöst von der Mutter in Kontakten zwischen den Kindern und ihrem Vater - auch im Hinblick auf eine Änderung des Sorgerechts - eine Beziehung zu diesem anbahnen lässt.
Nach den Berichten aus der therapeutischen Einrichtung lebten sich beide Kinder dort überraschend gut ein. Dies galt sowohl für die Wohngruppe des Heimes als auch die neue schulische Umgebung. Sie gingen davon aus, der Aufenthalt dauere nicht allzu lange und erlebten ihn miteinander als Geschwister offenbar trotz der Schwierigkeiten der Situation zunächst auch wie ein Stück Abenteuer. Allerdings ist es auch der Einrichtung nicht gelungen, die Mutter wie eigentlich vorgesehen auf Distanz zu den Kindern zu halten. Die Mutter nahm sich nach kurzer Zeit im selben Ort ein Zimmer, traf sich mit den Kindern unabhängig von den vorgesehenen Umgangszeiten heimlich außerhalb der Einrichtung, versuchte immer wieder, in Telefonaten mit Mitarbeitern der Einrichtung Einfluss auf die dortige Arbeit zu nehmen und gab den Kindern Verhaltensanweisungen. Die Kontakte zum Vater, die nach anfänglich großer Ablehnung sehr viel lockerer geworden waren, wurden unter dem erkennbaren Einfluss der Mutter erneut schwieriger, und die Kinder verweigerten sich dann wieder weitgehend. Das Verhalten der Mutter führte auch hier dazu, dass der Gutachtensauftrag erschwert wurde. Die Dauer des Aufenthaltes der Kinder in der therapeutischen Einrichtung verlängerte sich dadurch.
Die Besuchskontakte mit dem Vater fanden zweimal auch in Anwesenheit der Berichterstatterin des Senats statt. Obwohl die Situationen für ihn sehr schwierig war, zeigte sich der Vater in seinem Verhalten einfühlsam auf die Kinder bezogen. In den vorausgegangenen Verhandlungsterminen, auch in dem vorausgegangenen Beschwerdeverfahren zum Umgangsrecht, war der Vater jeweils um eine gütliche Regelung und eine Verständigung mit der Mutter bemüht. Es war deutlich, dass es ihm nicht um eine streitige Auseinandersetzung mit der Mutter geht, sondern dass er aus Sorge um seine Kinder handelt. Sie liegen ihm offenbar am Herzen, und er ist überzeugt davon, dass eine Verbindung zu ihm als Vater für seine Kinder wichtig wäre.
Auf Drängen zweier Frankfurter Familienrechtslehrer beabsichtigte das Jugendamt Anfang Dezember 2004, die Kinder zur Mutter zurückzuführen. Es teilte dies der Heimleitung mit und forderte diese auf, den Senat hierüber nicht zu informieren. Der Senat, dem dies zur Kenntnis gebracht wurde, verfügte daraufhin durch einstweilige Anordnung vom 8.12.2004, dass der Aufenthalt der Kinder bis zur Vorlage des gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens nicht verändert werden darf. Am 19.12. brachte die Mutter die Kinder nach einem vereinbarten Umgangskontakt nicht in das Heim zurück und tauchte mit ihnen unter. Um der Mutter einer Brücke zu bauen setzte der Senat durch Beschluss vom 22.12.2004 die Vollziehung seines Beschlusses vom 8.12.2004 bis zum 27.12.2004 aus, nachdem die Mutter über ihre Anwältin zugesichert hatte, sie werde die Kinder am 27.12. freiwillig wieder in das Heim zurück bringen, wenn sie zuvor mit ihnen die Weihnachtsfeiertage verbringen dürfe. Diese Zusage hielt die Mutter nicht ein und blieb mit den Kindern untergetaucht. Durch Beschluss vom 28.12.2004 bestimmte der Senat an Stelle des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main einen anderen Pfleger für die Kinder mit dem Aufgabenkreis der Personensorge. Zusammen mit den Kindern ließ sich die Mutter in der Folgezeit von Fernsehsendern interviewen. Die Schule besuchten die Kinder erst wieder nach Vorlage des Gutachtens ab Februar 2005. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen die Mutter unter Bejahung des öffentlichen Interesses ein Strafverfahren wegen Kindesentführung ein.
Die Sachverständige Dipl.-Psych. Wo. legte ein schriftliches Gutachten vom 28.1.2005 vor, auf dessen Inhalt im Einzelnen verwiesen wird, ebenso wie auf die mündlichen Erläuterungen hierzu im Termin vom 24.2.2005.
Die befristeten Beschwerden der Eltern sind gemäß §§ 621e, 517, 520 ZPO zulässig, insbesondere jeweils form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Das Rechtsmittel der Mutter ist unbegründet, das des Vaters ist teilweise begründet. Gemäß § 1696 BGB i. V. m. den Grundsätzen der §§ 1671, 1666 BGB ist die elterliche Sorge mit der aus dem Tenor ersichtlichen Einschränkung dem Vater zu übertragen.
Unter Berücksichtigung der Abänderungsvoraussetzungen des § 1696 BGB kann die alleinige Sorgerechtsübertragung auf die Mutter nicht mehr aufrechterhalten bleiben. Hierfür liegen triftige, das Wohl der Kinder nachhaltig berührende Gründe vor.
Diese Gründe ergeben sich einmal aus dem geschilderten grenzenlosen Omnipotenzverhalten, durch das die Kinder im Verhältnis zur Mutter keine ausreichenden Chancen zu einer eigenständigen Entwicklung haben, und das sie den Kindern auch als Verhaltensmuster nach außen anbietet, was für die Kinder ebenfalls als sehr schädlich anzusehen ist. Wie sehr die Kinder dieses Verhaltensmuster bereits übernehmen, konnte der Senat im Termin am 24.2.2005 erleben. Nach der Eröffnung der Sitzung erläuterte der Vorsitzende den Ablauf und erklärte den Kindern, er werde zunächst ihre beiden Eltern bitten, nacheinander etwas dazu zu sagen, wie sie sich den Fortgang des Verfahrens vorstellen würden. Dabei könnten auch sie zuhören. Die folgende Verhandlung sei dann nicht mehr für sie bestimmt, und sie sollten sich anschließend in das Kinderzimmer begeben, wo sie später auch angehört würden. Als der Vorsitzende die Kinder nach den Erklärungen der Eltern aufforderte, nun in das Kinderzimmer zu gehen, weigerten sich beide nachhaltig. Auch wiederholte, sehr entschiedene Aufforderungen änderten daran nichts. Die Mutter saß daneben und sah keinerlei Anläse, auf ihre Kinder einzuwirken. Die Situation veränderte sich erst, als der Ergänzungspfleger einschritt. Bei der späteren Anhörung im Kinderzimmer war es für den Senat bedrückend, zu erleben, wie sehr die Kinder bereits die Spaltung der Mutter in Schwarz und Weiss übernommen haben und immer nur die eigene Wahrheit gelten lassen können.
Nur der Vater allein sei schuld an diesem Verfahren, sie wollten ihn nicht sehen. Er solle wegbleiben, denn er sei böse. Gründe aus eigener Erinnerung können sie hierfür nicht nennen, sie konnten dies im Gespräch aber auch nicht ansatzweise in Frage stellen. [Anm. 1] Die genannten Äußerungen sind in besonderer Weise dafür typisch, dass den Kindern die zugrunde liegende Einstellung von einer dritten Person - hier der Mutter - vermittelt und von ihr übernommen wurde (vgl. Harry Dettenborn und Eginhard Walter, Familienrechtspsychologie, München 2002, S, 83 ff., 91). Im übrigen erklärten sie ganz entschieden, dass sie bei ihrer Mutter bleiben wollten, denn die habe sie lieb, bei ihr gehe es ihnen gut, und den Vater wollten sie nicht sehen.
Bedenkt man, dass für die beiden jetzt zwölfjährigen Kinder als Reifungsschritt die Entwicklung zu selbstständigen Persönlichkeiten ansteht, so hält der Senat die Mutter insgesamt gesehen nicht für erziehungsgeeignet. Insoweit werden die von dem Sachverständigen Dr. W. festgestellten Defizite der Mutter von der Sachverständigen Wo. bestätigt. Daran ändert es nichts, dass die Mutter die Kinder in anderen wichtigen Bereichen in der Vergangenheit gut gefördert hat. Durch ihren ausgeprägten Zwang, alles kontrollieren zu müssen und die für sie außer Frage stehende Überzeugung, allein zu wissen, was für die Kinder richtig ist, verhinderte es Mutter, dass sich die Kinder im Verhältnis zu ihr als Hauptbezugsperson selbstständig entwickeln können.
Für den Senat hat im Übrigen großes Gewicht, dass es der Mutter in ihrem Konfliktverhalten in erheblichem Maß an Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Kindern fehlt. In besonderer Welse anschaulich wird das an ihrer Aktion, die Kinder vor Weihnachten aus dem Heim zu entführen und ihnen zuzumuten, mehrere Wochen mit ihr unter Furcht vor Entdeckung unterzutauchen und nach Ferienende der Schule fernzubleiben. Nach einem Bericht des Heimes vom 15.12.2004 zeigten sich die Kinder am dortigen Ablauf der Weihnachtsfeiertage sehr interessiert und hatten es von sich aus übernommen, sich am Heiligen Abend in der Kapelle des Hauses an einem Krippenspiel zu beteiligen. Sie hatten nicht den Wunsch geäußert, über Weihnachten beurlaubt zu werden. Es ist daher auch nicht anzunehmen, dass die Idee zu der Entführung von den Kindern ausgegangen ist.
Die positive Seite der Förderung der Kinder durch die Mutter wiegt all dies nicht auf. Diese positive Seite besteht im übrigen bei Sh. sehr viel ausgeprägter als bei G.. Wie die Sachverständige Wo. aufzeigt, erfüllt die Schwester einen Auftrag ihrer Mutter, indem sie sich in allen Angelegenheiten um ihren Bruder kümmert und ihn kontrolliert. Dem entspreche, dass G. erwarte, dass Mutter und Schwester alles für Ihn regeln, und er oft kleinkindhaft und unbeholfen wirke. Dies sei auf seine Rolle als verwöhnter Junge in der Herkunftsfamilie zurückzuführen. G. ist mit seiner Mutter, seiner Schwester und zwei weiteren inzwischen erwachsenen Stiefschwestern, die jetzt nicht mehr im Haushalt der Mutter leben, aufgewachsen. [Anm. 2]
Für die Entwicklung seiner männlichen Identität, und seines Selbstbewusstseins werde diese Rolle hinderlich sein. Um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit entwickeln zu können, benötige er eine stabile erwachsene, möglichst männliche Bezugsperson. Der Senat teilt diese Einschätzung. Als männliche Bezugsperson für G., aber auch für Sh., bietet sich der Vater an. Dem steht derzeit im Wege, dass die Mutter, wie die Sachverständige Wo. detailliert aufzeigt, aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu immer massiveren Mitteln greift, um eine Beziehung zwischen den Zwillingen und ihrem Vater zu verhindern. Offen oder subtil vermittle sie den Kindern immer wieder, ihr Vater sei kein "guter Mensch" und mache "nur böse Sachen mit Kindern". Mit einer solchen Verteufelung seines Vaters, von dem er ja abstammt, macht es die Mutter ihrem Sohn nach der Überzeugung des Senats schwer, eine männliche Identität zu entwickeln.
G. und Sh. haben Mutter und Vater. Der Senat hält den Vater für uneingeschränkt erziehungsgeeignet. Er hat eine differenzierte Sicht von der Problematik der Kinder. Er wäre gewiss auch in der Lage, sie in seinem Haushalt gut zu betreuen. Trotz jahrelanger Weigerung [Anm. 3] der Mutter, ihm Kontakte zu ermöglichen, hat er das Interesse an seinen Kindern nicht verloren. Wie bereits ausgeführt hat er sich in den früheren Verfahren gegenüber der Mutter kompromissbereit und um Einigung bemüht gezeigt. Es ging ihm erkennbar nicht darum, einen Konflikt mit der Mutter auszutragen, sondern nur darum, eine Verbindung zu seinen Kindern herzustellen. Unter den gegebenen Umständen liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, ihm nunmehr die elterliche Sorge für die beiden Kinder zu übertragen.
Allerdings ist dies nicht uneingeschränkt möglich. Einem Wechsel der Kinder in den Haushalt des Vaters in Kalifornien steht entgegen, dass die Kinder dies derzeit nachdrücklichst ablehnen. Zwar hat der Senat keinen Zweifel, dass dieser Wille der Kinder - insbesondere was die Person des Vaters geht - auf der Beeinflussung durch die Mutter beruht, dennoch wird er von den Kindern als ihr bestehender eigener Wille erlebt. Der Senat hat diesen Willen bei G. und Sh. als gegenwärtig äußerst entschieden wahrgenommen. Es wäre nach seiner Überzeugung mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, diesen Willen bei zwei zwölfjährigen Kindern „zu brechen", indem man trotzdem eine solche äußere Veränderung herbeiführt (vgl. zu dieser Problematik Harry Dettenborn, Kindeswohl und Kindeswille, München und Basel 2001, Seite 114 ff.; Dettenborn/Walter, a. a. O., S. 83 f.). Wie Dettenborn/Walter deutlich machen, bedeutet die hier feststellbare Verinnerlichung der von der Mutter induzierten Inhalte, „dass Bewertungen, also auch Abwertungen, Ängste und Zielintentionen der beeinflussenden Person in die eigenen Einstellungen, Gefühle und Willensbestandteile des Kindes integriert worden sind. Sie sind in das individuelle Selbstkonzept übernommen worden. Ablehnungen und Ängste werden gefühlt, Ziele werden vertreten und angestrebt im Sinne eigener Intentionen." Sie gehören jedenfalls derzeit zur eigenen Identität der beiden Kinder. Bedenkt man, dass es seitens der Kinder bisher keine emotionale Beziehung zum Vater gibt, auf die sie aufbauen könnten, so würde ein unter diesen Umstanden gegen ihren Widerstand herbeigeführter - voraussichtlich nur gewaltsam möglicher - Wechsel aus einer vertrauten Umgebung zum Vater in die USA nach der Überzeugung des Senats schwerlich dazu führen, dass sie ihn dort als Vater akzeptieren könnten. Viel eher zu erwarten wäre, dass sich beide Geschwister miteinander im Widerstand gegen den Vater verbünden würden, dass sie die Mutter idealisierten und in dem Geschehen nur eine Bestätigung des von der Mutter gezeichneten Bildes vom bösen Vater sehen würden. Eine solche Entwicklung einzuleiten entspräche weder dem Wohl der Kinder noch den Interessen des Vaters.
Der Senat hält es deshalb für angezeigt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Ergänzungspfleger zu übertragen.
Auch wenn es wegen der Haltung der Kinder nicht realisierbar ist, dass sie beim Vater leben, ist es für deren Wohl wichtig, dass ihm künftig Elternverantwortung eingeräumt wird. Der insoweit entgegenstehende Wille der Kinder ist rechtlich unbeachtlich (vgl. BGH NJW 1985, 1702) [Anmerkung: Entscheidung vom 11.7.1984 - IVb ZB 73/83 - "Mit der Erziehung zum Haß gegen den anderen Elternteil oder auch nur zu seiner unberechtigten Ablehnung wird das dem Erziehungsberechtigten zustehende erzieherische Ermessen verlassen. Gleichwohl kann ihm das Gericht die elterliche Sorge übertragen, wenn dies unter Abwägung der im übrigen bei der Sorgerechtsregelung zu beachtenden Gesichtspunkte die immer noch "am wenigsten schädliche Alternative" ist."]. Der Senat hält es für geboten, die Übermacht der Mutter im Verhältnis zu den Kindern zu vermindern, indem dafür gesorgt wird, dass der Vater - für die Kinder sichtbar - Gewicht erhält und für sie spürbar Verantwortung übernehmen kann. Dabei ist er auf Kontakte zu dem vom Senat ausgewählten Ergänzungspfleger angewiesen.
Der Senat hat zunächst gezögert, den bisherigen Ergänzungspfleger weiterhin mit diesem Amt zu betrauen. Dies hat seinen Grund darin, dass er sich nach seiner Berufung im vergangenen Dezember trotz deren rechtswidrigen Verhaltens auf die Seite der Mutter gestellt hatte. [Anm. 4] Im Gespräch mit ihm hat sich der Senat jedoch davon überzeugt, dass auch er es für wichtig hält, Kontakte zwischen den Kindern und ihrem Vater anzubahnen, und dass er selbst zu regelmäßigen Gesprächen mit dem Vater bereit ist. Hinzu kommt, dass sich zwischen Herrn V. und den Kindern eine gute Beziehung aufgebaut hat. Es liegt im Interesse der Kinder, ihnen diese Beziehung zu erhalten und sie nicht mit immer neuen Ergänzungspflegern zu konfrontieren. Im übrigen vermag offenbar auch die Mutter Herrn V. in seiner Funktion zu akzeptieren, und es wäre zu hoffen, dass sich dies erhält, auch wenn es in Einzelfragen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden kommt.
Herr V. wird, wie er deutlich gemacht hat, die Kinder derzeit bei der Mutter belassen. Sollte sich herausstellen, dass sich bei einem Verbleib bei der Mutter nichts an deren erdrückender Dominanz in der Beziehung zu ihren Kindern ändert, mit der sie in erster Linie eigene Kontrollbedürfnisse durchsetzt - bei aller Förderung, die sie ihnen sonst zukommen lässt -, insbesondere, wenn sie ihnen weiterhin ihren Vater verteufelt, ohne sehen zu können, was für die Kinder gut ist, so wird er prüfen müssen, ob es bei einem weiteren Aufenthalt der Kinder bei der Mutter bleiben kann, oder ob beispielsweise einer Internatslösung der Vorzug zu geben ist. Die Befugnisse des Ergänzungspflegers sind insoweit eingeschränkt, als es um die Veränderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder in ein Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geht. Diese kann nur mit Zustimmung des Vaters erfolgen. Für Ferienaufenthalte im Bereich des Schengener Abkommens gilt dies nicht.
Über seine Kontakte zum Vater wird Herr V. den Kindern ein Bild von ihrem Vater vermitteln, und er macht es dadurch dem Vater auch möglich, verantwortliche Entscheidungen für die Kinder zu treffen, auch wenn er nicht mit ihnen zusammenlebt. Als Inhaber der elterlichen Sorge entscheidet der Vater künftig über die Kinder betreffende Angelegenheiten "von erheblicher Bedeutung" allein und ist grundsätzlich für ihre rechtliche Vertretung zuständig. In der Entscheidungsbefugnis des Vaters liegen danach beispielsweise die Schulwahl für die Kinder sowie gewichtige ärztliche Behandlungen und eine Psychotherapie. Der Vater kann von sich aus Kontakte zur Schule aufnehmen und sich dort informieren. Dies gilt auch für Kontakte zu behandelnden Ärzten der Kinder. Um seine Verantwortung wahrnehmen zu können, wird der Vater auf den Kontakt zu Herrn V. angewiesen sein. Von diesem wird erwartet, dass er dem Vater beratend zur Verfügung steht und den Kindern die Ergebnisse der Entscheidungen vermittelt. Welche Umgangskontakte des Vaters zu den Kindern aktuell möglich sind, muss der Vater jeweils mit Herrn V. klären. Hier gilt sicher, dass schnelle große Schritte nicht realistisch sind. Soweit sie sich auf Kontakte verständigen, muss Herr V. dafür sorgen, dass sie auch ermöglicht werden.
Solange der Ergänzungspfleger damit einverstanden ist, dass die Kinder bei der Mutter leben, ergeben sich deren Befugnisse aus § 1687a BGB. Danach entscheidet die Mutter in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung der Kinder (§ 1687 Abs. 2 Satz 4 BGB). Sie ist dann jedoch gesetzlich verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder zum Vater beeinträchtigt (§ 1684 Abs. 2 BGB). Bei Gefahr im Verzug ist sie berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl der Kinder notwendig sind. Sie muss dann aber dafür sorgen, dass der Vater unverzüglich unterrichtet wird (§ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB).
Die Sorge für die Kinder erfordert es, dass der Vater und der Ergänzungspfleger regelmäßigen Kontakt halten. Bei diesen Kontakten werden gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unausweichlich sein. Sie müssen ausgetragen werden. Der Ergänzungspfleger übernimmt insoweit ein schwieriges Amt, und seine Tätigkeit wird ihm nicht ohne Supervision möglich sein. Anlass, die Person des Pflegers in Frage zu stellen, können nicht sich im Alltag erfahrungsgemäß immer einmal ergebende Meinungsverschiedenheiten sein. Sollte Herr V. den mit dieser Entscheidung in ihn gesetzten Erwartungen allerdings in grundsätzlicher Weise nicht gerecht werden, müsste die Auswahl des Ergänzungspflegers überprüft werden.
Die Kostenentscheidung folgt aus den §§ 131 Abs. 3 KostO, 13a FGG.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH (§ 574 ZPO).
Dr. Eschweiler Michalik Diehl
"Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"
Eberhard Carl
In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2004, S. 187-190
Zur (hier: nicht für entscheidend gehaltenen) Bedeutung des Willens des (hier: 16-jährigen Kindes, bei seinem Vater leben zu wollen, für die Frage von Maßnahmen nach §1666 BGB zum Nachteil der nichtehelichen Mutter)
OLG Frankfurt/M. - 4. Familien Senat, Beschluss vom 10.1.2003 - 4 UF 105/02, veröffentlicht in "FamRZ" 2003, Heft 17, S. 1314-1315, mit Anmerkungen von Prof. Dr. W. Klenner)
Umgangsrecht
OLG Frankfurt / M., Beschluß v. 3.9.2002 - 1 UF 103/00
1. Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden, die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und die Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht
(§ 33 II FGG).
2. Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden.
3. Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen.
"Kontakt der Kinder zu Vater verhindert: Gericht droht der Mutter"
Frankfurt (Ihe). Das Frankfurter Oberlandesgericht hat einer Mutter aus Hessen teilweise das Sorgerecht entzogen, weil sie seit zehn Jahren systematisch jeden Kontakt des Vaters zu ihren Kindern verhindert hat. Die Frau habe jede vor den Gerichten ausgehandelte Umgangsregelung kompromißlos verhindert und dem Vater noch nicht einmal Fotos der Kinder gegeben, teilte das Gericht gestern mit. Der Familiensenat setzte eine neue Umgangsregel in Kraft, die auch mit Zwang durchgesetzt werden kann..
Da die zehn Jahre alten Zwillinge ihren Vater noch nie bewußt getroffen haben, soll laut Gerichtsbeschluß eine Psychologin das Treffen vorbereiten und begleiten. Für diese Zeit wird der Psychologin als Ergänzungspflegerin das elterliche Sorgerecht übertragen. Das Jugendamt soll ebenfalls als Ergänzungspfleger dafür sorgen, daß der Vater Berichte und Fotos über die Entwicklung seiner Kinder erhält. Sowohl der Vater als auch die Kinder hätten ein Recht auf Umgang miteinander, hieß es in der Entscheidung (Aktenzeichen: 1 UF 103/00). Die Mutter müsse hingegen alles unterlassen, was dem Verhältnis der Kinder zum Vater schaden könne. Sollte sich die Frau den neuen Regeln widersetzen, droht ihr neben einer Zwangshaft bis zu sechs Monaten der komplette Verlust des Sorgerechts.
Veröffentlicht in: Lokalteil FAZ vom 10. Sept. 2002
OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 3.9.2002 1 UF 103/00
1. Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht (§33 II FGG).
2. Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden.
3. Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen.
Veröffentlicht in FamRZ 2002 Heft 19
Oberlandesgericht Frankfurt/Main fördert Ritalinumsatz
In einem Beschluss vom 17.6.2002 - 2 UF 67/2002 stellt der 2. Familiensenat in Kassel fest, dass jede Entscheidung über die elterliche Sorge einen staatlichen Eingriff in das Elternrecht bedeutet; dieser stehe unter dem Vorbehalt, daß der mit Verfassungsrang ausgestattete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe.
Trotzdem entzog der Senat dem Vater das Sorgerecht und stattete die Mutter dafür mit der alleinigen elterlichen Sorge aus. Der Vater hatte sich dagegen ausgesprochen, dass das Kind P. mit dem Psychopharmaka Ritalin behandelt wird, so wie es die Mutter wünscht.
Nun hätte sich der Senat durchaus einmal damit beschäftigen können, ob das inzwischen in die Kritik geratene Ritalin überhaupt geeignet ist, einem Kind zu helfen oder ob nicht statt dessen den Eltern nicht die Teilnahme an einer Familientherapie auferlegt werden sollte.
Beschluss veröffentlicht in "FamRZ", 2002, Heft 24, S. 1727-1728
Umgangsrecht darf notfalls mit Zwangsgeld durchgesetzt werden
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Mutter, die dem Vater trotz gerichtlicher Anordnung den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Die Regelung eines ordnungsgemäßen Umgangsrechts gehöre zu den Pflichten des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befinde. Maßstab seien dabei nicht seine Interessen, sondern allein das Wohl des Kindes (Az.: 3 WF 210/02).
Das Gericht drohte mit seinem Beschluss einer Mutter ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro an, falls sie weiterhin den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind vereitle. Die Frau hatte schon mehrfach die vereinbarten Besuchsregelungen nicht eingehalten. Die Richter betonten, beide Elternteile hätten ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Umgang mit dem Kind, wie die Zeitschrift «OLG- Report» berichtete.
Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 3 WF 210/02)
(Meldung vom 16.10.2003)
http://www.anwaltssuche.de/rechtsprechung/ehe_familie/ehe_3407.html
Kein Anspruch des Kindes auf bestmögliche Eltern
Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung
Das Recht, der leiblichen Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, kommt dem Staat nicht schon unter der Voraussetzung zu, dass das Kind bei Pflegeeltern besser aufgehoben ist, als bei seiner Mutter. Einen Anspruch des Kindes auf die bestmöglichen Eltern gibt es nicht. Vielmehr ist Voraussetzung für einen derart weitgehenden Eingriff in das Elternrecht aus Artikel 6 II Satz 1 Grundgesetz, dass andernfalls das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes unter anderem durch unverschuldetes Versagen der leiblichen Mutter gefährdet wäre und mildere Maßnahmen diese Gefährdung nicht abwenden können.
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 4.9.2002 - 2 UF 228/02, in: "FamRZ" 2003, Heft 17, S. 1316-1317
FamRZ 2003, 1316 [LS]. Die Entscheidung ist veröffentlicht in JAmt 2003, 39.
Sorgerecht
Fast eine kleine Revolution hat sich in Kassel ereignet. Entgegen dem landläufigen Mainstream der Gerichte, inklusive des BGH mit seiner alleinsorgefixierten und mütterorientierten Rechtssprechung hat sich das OLG Frankfurt, 2. Familiensenat in Kassel dafür ausgesprochen, dass Gemeinsame Sorgerechtes, trotz Streits der Eltern zu belassen. Dass es hier eine Mutter war, der die Gemeinsame Sorge trotz erheblicher Einschränkungen ihrer elterlichen Kooperationsfähigkeit belassen wurde, ist wohl nicht zufällig. Wäre es der Vater gewesen, hätte das OLG angesichts der bis in die Regierung reichenden Alleinerziehendenmütterlobby in Deutschland, sicher nicht so entschieden.
Die Argumentation des OLG überzeugt und unterstützt den notwendigen Paradigmenwechsel im Kindschaftsrecht (vgl. dazu Rexilius). Daran ändert auch nichts der ebenfalls abgedruckte gebetsmühlenhafte Kommentar des einsendenden Rechtsanwaltes Klaus Weil aus Biedenkopf.
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6. Kindschaftsrecht
a) Elterliche Sorge
Nr. 120 OLG Frankfurt/M. — BGB §§ 1687 I, 1671 II Nr. 2
(2. FamS in Kassel, Beschluß v. 25. 1. 2001 — 2 UF 152/00)
Vom gemeinsamen elterlichen Sorgerecht soll nur abgewichen werden, wenn dies für das Kindeswohl unbedingt erforderlich ist. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht allein bei unbeherrschtem Verhalten und mangelnder Kooperationsbereitschaft eines Elternteils vor, wenn die Kinder zu diesem noch eine emotionale Bindung haben.
Veröffentlicht in "FamRZ, 2002, Heft 3, S. 187-188
auch in "FuR", 2/2002
Psychologie? Was isn dis.
Manchmal hat man den Eindruck, dass der aktuelle Entwicklungsstand der Psychologie an manchen Familiengerichten weitestgehend unbekannt ist. Entscheidungen scheinen dann eher nach dem Motto "Das habe wir hier schon immer so gemacht" getroffen zu werden.
So z.B. das Amtsgericht Eschwege in seinem Beschluss vom 9.6.2000 - 5 F 649/99
in dem es für ausreichend gesehen wurde, einem Vater aller zwei Wochen für drei Stunden Umgangskontakte zu seinem Kind (ob Sohn oder Tochter wurde nicht bekannt) in der Wohnung der Mutter einzuräumen.
Abgedruckt in "FamRZ", 2001, H 17, S. 1162-1163
mitgeteilt von Richter G. Stück, Wehretal
Jeder, der sich mit den Ergebnissen der Bindungsforschung beschäftigt hat, weiß, dass Kontakte im Zweiwochenabstand nicht ausreichen, um eine sichere Bindung des Kindes zum Vater aufzubauen.
Hinzu kommt die für Kind und Vater belastende Situation unter Aufsicht der Mutter miteinander umzugehen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen und sich im wesentlichen der Begründung des angefochtenen Beschlusses angeschlossen. Na dann Gute Nacht nach Frankfurt.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Beschluß vom 2.5.2001
Aktenzeichen 6 WF 78/01
www.hefam.de/urteile/6WF7801.html
OLG Ffm vom 02.05.2001 (Az. 6 WF 78/01)
Stichworte: Umgangspflegschaft, Vergütung; Zulassung der sofortigen Beschwerde
Normenkette: FGG 56 Abs. 5, 67 Abs. 3
Orientierungssatz: Anders als im Fall der Verfahrenspflegschaft sind Aufwendungsersatz und Vergütung des Ergänzungspflegers nicht stets aus der Staatskasse zu zahlen.
Text:
6 WF 78/01
F 316/97 UG
AG Fürth/Odw.
OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
B E S C H L U S S
In der Familiensache
betreffend die väterliche Befugnis zum Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind
hier: Festsetzung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung der Pflegerin
hat der 6. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt auf die sofortige Beschwerde der Staatskasse vom 02.05.2001 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth/Odw. vom 18.04.2001 am 22.08.2001 beschlossen:
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Pflegerin auf Vergütung und Aufwendungsersatz vom 10.01.2001 an das Amtsgericht zurückverwiesen, das die Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat.
Beschwerdewert: 238,00 DM.
G r ü n d e
Das Amtsgericht hat im Verfahren auf Abänderung der väterlichen Umgangsbefugnis das von der Mutter mit Antrag vom 21.11.1997 eingeleitet worden ist, durch Beschluß vom 15.01.1999 folgendes angeordnet:
1. Das Umgangsrecht zwischen dem Antragsgegner und Xxx entsprechend Vergleich vom 04.07.1996 - Umgangsrecht ohne Anwesenheit einer dritten Person - wird für die Dauer von zunächst zwölf Monaten ausgesetzt.
2. Das Sorgerecht der Antragstellerin wird dahin eingeschränkt, daß folgende Bereiche ausgeklammert werden:
a) der Bereich des Umgangsrechtes zwischen Vater und Sohn
b) der Bereich aller Therapiemaßnahmen, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung eines Umgangs von Xxx mit dem Vater.
3. Bezüglich des eingeschränkten Bereichs des Sorgerechts der Antragstellerin entsprechend Ziffer 2 wird eine Teilsorgerechts- und Umgangspflegschaft angeordnet.
Diese Pflegschaft hat neben erforderlichen Therapiemaßnahmen im Sinne des Kindeswohls unter anderem zum Ziel, einen Umgang des Antragsgegners mit Xxx anzubahnen und die Art der Durchführung des Umgangs zu bestimmen, z.B. in der Form, daß unter Aufsicht der Pflegerin/des Pflegers Kontakte zwischen Vater und Sohn stattfinden, evtl. auch in Anwesenheit einer Therapeutin/eines Therapeuten bzw. festzustellen, daß für einen bestimmten Zeitraum ein Umgang zwischen Vater und Xxx nicht im Sinne des Kindeswohls ist.
Eine Umgangsanbahnung in Anwesenheit der Pflegerin/des Pflegers bzw. der Therapeutin/des Therapeuten unterliegt nicht der Aussetzung des Umgangsrechts Ziffer 1, da dies nur den Umgang zwischen Xxx und dem Antragsgegner ohne Anwesenheit dritter Personen betrifft.
Zur Therapeutin wird xxxx bestimmt. Sollte xxxx nicht bereit oder in der Lage sein, die Therapie - wieder - zu übernehmen, obliegt die Auswahl eines anderen geeigneten Therapeuten/Therapeutin der Pflegerin/dem Pfleger.
4. Sollte - wieder Erwarten - die Kindesmutter den Anweisungen der Pflegerin/des Pflegers im Rahmen von deren/dessen Zuständigkeitsbereich keine Folge leisten, wird ihr für jeden Fall der Nichtbefolgung ein Zwangsgeld von 200,00 DM, ersatzweise einen Tag Zwangshaft, die erforderlichenfalls in der Zeit abzuleisten ist, wenn Xxx in der Obhut des Vaters oder bei Dritten sich befindet, angedroht.
Zur Pflegerin wird xxxx bestimmt. Sie ist in dem ihr übertragenen Sorgerechtsbereich an Weisungen beider Parteien, (Eltern von Xxx) nicht gebunden.
Sie wird in bestimmten Abständen dem Gericht berichten.
5. Für den Ersatz von Aufwendungen und Vergütung der Pflegschaft gelten die Vorschriften der §§ 1835 ff BGB.
6. Eine weitere Entscheidung ergeht auf Antrag der Parteien oder der Pflegerin spätestens nach Ablauf eines Jahres.
Für die in der Folgezeit ausgeübte Tätigkeit hat die Pflegerin, die im selben Verfahren vom Amtsgericht durch Beschluß vom 07.05.1998 als 'Gutachterin' bestellt worden war und am 31.08.1998 ein (gesondert abgerechnetes) Sachverständigengutachten über Fragen des väterlichen Umgangs mit dem Kind erstattet hatte, eine Vergütung und den Ersatz ihrer Aufwendungen geltend gemacht (Abrechnung vom 10.12.1999 für Tätigkeiten im Jahr 1999). Der in Rechnung gestellte Betrag von 786,40 DM wurde ihr am 15.12.1999 aus der Staatskasse unter dem Verwendungszweck 'Kosten für die Erstellung eines schriftlichen Gut-achtens gemäß anliegender Rechnungsdurchschrift vom 10.12.1999' zur Auszahlung angewiesen.
Vorliegend geht es um die mit Rechnung der Pflegerin vom 10.01.2001 zur Festsetzung beantragte Vergütung und den Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 238,00 DM für ihre Tätigkeit im Jahr 2000.
Die Rechtspflegerin des Amtsgerichts hat durch Beschluß vom 18.04.2001 den in Rechnung gestellten Betrag zugunsten der Pflegerin festgesetzt und auf Anregung des Bezirksrevisors gemäß § 56 Abs. 5 FGG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage die sofortige Beschwerde zugelassen.
Gegen diesen Beschluß richtet sich die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse, mit der er die Zurückweisung des Vergütungsantrags erstrebt. Die der Pflegerin übertragenen Aufgaben entsprächen keiner vom Gesetz vorgesehenen Pflegschaft.
Die sofortige Beschwerde der Staatskasse ist gemäß § 57g Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 FGG an sich statthaft und auch sonst zulässig. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an die Rechtspflegerin des Amtsgerichts, die bei ihrer erneuten Entscheidung die nachfolgend dargestellte Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat:
Bei der vom Amtsgericht durch Beschluß vom 15.01.1999 eingeleiteten 'Teilsorgerechts- und Umgangspflegschaft handelt es sich, wie aus dem Eingangssatz zu Ziffer 2 des Tenors ersichtlich ist (das Sorgerecht der Antragstellerin wird dahingehend eingeschränkt ...), nicht um eine Verfahrenspflegschaft im Sinne des § 50 FGG, sondern um eine Ergänzungspflegschaft nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB. Insoweit unterscheidet sich der vorliegende von dem vom Senat durch Beschluß vom 04.10.1999 entschiedenen Fall (6 UF 158/99), in dem das Amtsgericht einen 'Umgangspfleger', gestützt auf die Vorschriften der §§ 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB, 50 Abs. 2 Ziffer 1 FGG bestellt hatte.
Vorliegend kommt es indessen für die Frage der Pflegervergütung nicht darauf an, ob die Bereiche, die das Amtsgericht aus dem Sorgerecht der Mutter 'aus-geklammert' hat, Bestandteile der Alleinsorge und damit pflegschaftsfähig sind. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß das Umgangsrecht des Kindes mit seinen Eltern 'unabhängig von der Alleinsorge eines Elternteils besteht (§ 1626 Abs. 3 Satz 1, § 1684 BGB). Somit ist es auch kein einem Sorgerechtseingriff nach § 1666 BGB zugänglicher abspaltbarer Teil vom Sorgerecht eines Elternteils allein. Da aber das Amtsgericht die eingeleitete Pflegschaft als Ergänzungspflegschaft bezeichnet und auch entsprechend ausgestaltet hat - ob mit zutreffendem Inhalt mag dahinstehen - und keine Umstände ersichtlich sind, die die bestellte Pflegerin an der Ordnungsgemäßheit ihres Pflegschaftsauftrags hätten zweifeln lassen müssen, stehen ihr 'die' Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche zu, die sie nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, nämlich den §§ 1915 i.V.m. 1835 ff. BGB geltend machen kann.
Andererseits gibt es bei diesen Gegebenheiten keinen weiteren Vertrauensschutz dahingehend, daß die Abrechnung nach den für den 'Verfahrens'pfleger geltenden Vorschriften erfolgt. Denn eine Verfahrenspflegschaft war - auch für die Pflegerin erkennbar - ersichtlich nicht angeordnet.
Anders als im Fall der Verfahrenspflegschaft (vgl. § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG) sind Aufwendungsersatz und die Vergütung des Ergänzungspflegers nicht stets aus der Staatskasse zu zahlen. Vielmehr sind 'Aufwendungsersatz'-ansprüche grundsätzlich gegen den Mündel bzw. Pflegebefohlenen beim Gericht geltend zu machen. Lediglich bei Mittellosigkeit des Pflegebefohlenen - wozu das Amtsgericht bislang keine Feststellungen getroffen hat - kann der Pfleger Ersatz aus der Staatskasse verlangen (§ 1835 Abs. 4 BGB). Ansonsten ist die Führung der Pflegschaft grundsätzlich ehrenamtlich.
Eine Vergütung wird dem Ergänzungspfleger nur ausnahmsweise nach Maßgabe des § 1836 Abs. 1 Satz 2 bewilligt. Voraussetzung hierzu ist, daß das Gericht bei der Bestellung des Vormunds/Pflegers feststellt, daß er die Vormundschaft/Pflegschaft 'berufsmäßig' führt. Das Amtsgericht wird daher - da eine solche Feststellung mit der Bestellung von xxxx zur Pflegerin nicht getroffen worden ist - prüfen müssen, ob die Voraussetzung der 'Berufsmäßigkeit' der Vormundschafts- oder Pflegschaftsausübung durch sie erfüllt ist und ob die hierauf bezügliche Feststellung auch noch nachträglich getroffen werden kann.
Erst bei Bejahung beider Fragen kommt eine aus der Staatskasse zu entrichtende 'Vergütung' in Betracht (§ 1836a BGB).
Dr. Weychardt Kleinle Dr. Bauermann
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil
Das OLG Frankfurt a. Main kam zu der Auffassung, dass die mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern die Anordnung der alleinigen elterlichen Sorge oder der Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein dann rechtfertigt, wenn sich die hierzu vorliegenden Konflikte auf wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge beziehen.
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.12.2000 - 1 UF 343/99
veröffentlicht in:
NJW-Entscheidungsdienst Familien- und Erbrecht, Heft 9, 2001, S. 232
mitgeteilt von Richter am OLG E. Carl, Frankfurt a.M.
Umgangsvereitelung und Sorgerechtsentzug
"... In hartnäckigen Umgangsrechts-Verweigerungsfällen ("PAS") ist als letztes Mittel der Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB in Betracht zu ziehen."
Oberlandesgericht Frankfurt/M, 6. FamS in Darmstadt, Beschluß v. 26.10.2000 - 6 WF 168/00
ausführlich in: "FamRZ 10/2001, S. 638-639
"... Nach dem GG für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der EMRK steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadenersatzverpflichtung des Staates, wie der EuGHMR im Urteil von 13.7.2000 (...) unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Im vorliegenden Fall führt die Mutter dem Vater die Kinder nicht zu, sie missbraucht daher ihre Stellung als derzeit allein sorgeberechtigter Elternteil, sie erweist sich als erziehungsunfähig. Gehört doch zur Erziehungsfähigkeit auch die Bindungstoleranz, wie der Senat wiederholt ausgesprochen (...) und wie auch Prof. V. der Mutter im Anhörungstermin eindrücklich klargemacht hat; auch wurde im Termin darauf hingewiesen, dass die Mädchen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit des gegengeschlechtlichen Elternteils bedürfen.
Die Familiengerichtsbarkeit hat daher alles zu tun, um auch den Vorgaben des EuGHMR nachzukommen - aber wie? Die zitierten Entscheidungen des (...) OLG Frankfurt/M. und des OLG Koblenz geben gewisse Hinweise, wie das weitere Vorgehen in derartigen Verweigerungsfällen ("Parental Alienation Syndrome") gestaltet werden kann. Nachdem nun aber die Mutter den Hinweis des Senats in einem Beschluss vom 1.8.2000, dass aus ihrer Verweigerungshaltung negative Schlüsse auf ihre weitere Erziehungsfähigkeit gezogen werden können, beharrlich ignoriert, und Zwangsgeldfestsetzungen zur Durchführung der noch immer bestehenden Umgangsregelung wegen derzeitiger Pfandlosigkeit der Mutter ins Leere gehen (ein früheres Zwangsgeld mussten die Kinder vom Taschengeld mitfinanzieren), wird das AmtsG nunmehr zu prüfen haben, ob nicht von Amts wegen oder auf Antrag des Vaters, der sich zur Übernahme des alleinigen Sorgerechts bereit erklärt hat, der Mutter das Sorgerecht gemäß § 1666 BGB zu entziehen sein wird. Nach dem Eindruck, den der Vater im Termin hinterlassen hat, ist davon auszugehen, dass er das Umgangsrecht der Mutter uneingeschränkt gewährleisten wird."
Ein begrüßenswertes Urteil des OLG Frankfurt/M
"Grundgedanken zu einer eigenständigen Vertretung von Kindern und Jugendlichen im familiengerichtlichen Verfahren"
Christine Hohmann-Dennhardt
Richterin am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 3/2001, S. 77-83
"... Dabei meine ich nicht den Vorsitzenden Richter eines Oberlandesgerichtes (Weychardt - Anm. vaeternotruf.de), der sich veröffentlicht fragt, was er in den letzten 20 Jahren wohl alles übersehen haben mag und was nun ein Anwalt aufgrund welcher Erkenntnisse auch immer als Verfahrenspfleger beschaffen solle, scheint er sich doch mit dieser Frage eher in die Kategorie derjenigen einzureihen, die über den Brillenrand ihrer Profession nicht hinwegblicken wollen. Defizite solcher Art sind schon früher vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Kritik an der Ausbildung von Familienrichtern aufgegriffen worden. ..."
"Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Eltern untereinander, insbesondere der Betreuungsunterhalt - Probleme des § 1615 l BGB"
Gretel Diehl
in: "Der Amtsvormund" 10/2000, S. 837-840
Die Verfasserin ist Richterin am OLG Frankfurt am Main und designierte Vorsitzende der Ständigen Fachkonferenz 3 (Schwerpunkt Familienrecht) beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)
Präsumptivvater
Der gesetzliche Vater, die Mutter und das Kind können gegen die gesetzlich geltende Vaterschaft klagen. Dem Mann, der von sich meint, der tatsächliche biologische Vater zu sein (Präsumptivvater), wird staatlicherseits eine solche Anfechtung verweigert.
So meint z.B. der Bundesgerichtshof:
"Der wirkliche Vater hat kein Recht, die Vaterschaft des Ehemanns anzufechten. Eine Feststellung der Vaterschaft des wirklichen Vater ist nicht zulässig, solange der Ehemann als Vater gilt."
Urteil des BGH vom 20.1.1999 - XII ZR 117/97
ausführlich in "Der Amtsvormund", 4/1999, S. 301
Die Klage durchlief die Instanzen des Amtsgerichts Fürth und des OLG Frankfurt am Main. Warum die dortigen Richter nicht gleich das Bundesverfassungsgericht angerufen, um das entsprechende Gesetz auf eine eventuelle Verfassungswidrigkeit untersuchen zu lassen, ist nicht bekannt.
Foto und Auskunft
Ein nichtehelicher Vater, der kein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, kann aber von der Mutter verlangen, daß ihm jedes halbe Jahr ein Foto des Kindes zugesandt wird. Wegen der ständigen Streitereien zwischen den Eltern, die schlecht für das 5jährige Kind seien, durfte der Vater sein Kind nicht sehen. Er könne jedoch von der Mutter jedes halbe Jahr ein Foto und Auskunft über sein Kind verlangen. Dies begründete das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit seinem Elternrecht aus Art. 6 des Grundgesetzes.
Aktenzeichen: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.11.1997; 20 11 269/97
Quelle: NJW 1998; Heft 1/2; XVI