Politische Gefangene 

in der Bundesrepublik Deutschland


 

 

 

"Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist."

Dr. h.c. Max Güde (geb. 06.01.1902) - ehemaliger Generalbundesanwalt

 

 


 

 

 

Wer ist die Rote Hilfe?

Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt. Sie konzentriert sich auf politisch Verfolgte aus der BRD, bezieht aber auch nach Kräften Verfolgte aus anderen Ländern ein. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks, wegen Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe oder wegen Unterstützung der Zusammenlegungsforderung für politische Gefangene ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.

 

 

Bundesvorstand

 

Rote Hilfe e.V.

Bundesgeschäftsstelle

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37022 Göttingen

 

Tel.: +49 (05 51) 7 70 80 08

Fax: +49 (05 51) 7 70 80 09

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http://www.rote-hilfe.de

 

 

 


 

 

 

Diesmal muss Jörg Bergstedt wohl einrücken

Gießen (mö). Vor vier Jahren verhinderte das Bundesverfassungsgericht mit einer aufsehenerregenden Entscheidung in letzter Minute seinen Haftantritt, aber jetzt muss Jörg Bergstedt wohl einrücken. Wie die von ihm gegründete Saasener Projektwerkstatt am Wochenende selbst in einer Presseerklärung mitteilt, hat das Oberlandesgeericht Frankfurt die von Bergstedt angestrebte Revision eines Urteils des Gießener Landgerichts vom Oktober vergangenen Jahres verworfen.

Damit könne der Ökoaktivist, der am 2. Juni 2006 Teile eines Gengerste-Versuchsfelds am Alten Steinbacher Weg zerstört hatte, von der Staatsanwaltschaft Gießen jederzeit zum Antritt seiner sechsmonatigen Haftstrafe aufgefordert werden. Auch eine neuerliche Verfassungsklage, die Bergstedt nach eigenem Bekunden prüft, hätte keine aufschiebende Wirkung, heißt es in der Erklärung.

Bergstedt und drei Mitstreiter/innen hatten an dem besagten Junitag das Forschungsfeld der Justus-Liebig-Universität unerlaubt betreten, um den - ihrer Meinung nach - riskanten und illegalen Versuch mit der transgenen Gerste zu beenden. Dabei wurden etliche Pflanzen zerstört. Es erfolgte eine Anklage und zunächst eine Verurteilung durch das Amtsgericht, dessen Urteil gegen Bergstedt das Landgericht im vergangenen Jahr zweitinstanzlich bestätigte, während die gegen einen Mitangeklagten verhängte Strafe abgemildert wurde.

Das Landgericht hatte den von den Angeklagten für sich reklamierten »Notstand« nicht anerkannt. Keineswegs habe es sich bei der Zerstörung des Feldes um die »mildeste Alternative« gehandelt, wie Bergstedt seinerzeit ausgeführt hatte. Die Angeklagten hätten vielmehr die Grenze einer »Rettungshandlung« überschritten und sich selbst in die Rolle eines Richters aufgeschwungen, hieß es in dem Urteil. Die Gefahren der Gentechnik seien zwar nicht wegzuwischen, entscheidend für das Strafmaß sei allerdings im Besonderen die Motivlage des heute 46-Jährigen. Bergstedt sei ein »politischer Überzeugungstäter«, der jegliche Herrschaft ablehne und das Ziel verfolge, sich als »Berufsrevolutionär« darzustellen.

Der Saasener zeigte sich in der Erklärung der Projektwerkstatt enttäuscht von der Entscheidung des OLG, die ihn andererseits nicht überrasche. Bei der jetzt erfolgten Ablehnung der Rechtsfehlerüberprüfung habe das OLG den »berüchtigten« Paragraphen 394 der Strafprozessordnung genutzt, wonach ein Revisionsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Revision einfach komplett ablehnen könne, ohne sich damit überhaupt zu beschäftigen. So bestehe der Beschluss des OLG auch nur aus einem Satz. So sei der »erste große Feldbefreiungsprozess in Deutschland mit dem von Justiz, Politik und Gentechniklobbyverbänden erhofften Abschreckungsurteil« zuende gegangen. Bergstedt hat nun einen Monat Zeit, um das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Artikel vom 26.07.2010

http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Diesmal-muss-Joerg-Bergstedt-wohl-einruecken-_arid,196094_regid,1_puid,1_pageid,113.html

 

 


 

 

Die Hölle danach

Mathieu Carrière und der Psychoterror um die Scheidungskinder

Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" demonstriert vor dem Gefängnis

12. Dezember, 12.12 Uhr: Mathieu Carrière geht für zehn Tage in den Knast. Hintergrund ist ein Foto des Schauspielers mit seiner unehelichen Tochter, das eine Zeitung veröffentlichte. Die Mutter klagte und gewann. Eine neue Runde in dem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit mit der ehemaligen Lebensgefährtin um seine Tochter. Rückendeckung bekommt Carrière vom Verein "Väteraufbruch für Kinder", Männern, die seit Jahren für ein gemeinsames Sorgerecht kämpfen, auch dann, wenn die Kinder bei der Mutter leben. Und für eine Rechtspraxis, die das auch sicherstellt.

"Wir werden weiter für Gleichberechtigung kämpfen und wir werden weiter für unsere Kinder kämpfen, mit friedlichen Mitteln", sagt Carrière auf dem Weg zum Gefängnis. Ein Vater bestätigt: "Kinder brauchen beide Eltern und jeder, der das alleinige Sorgerecht beantragt, missbraucht das Kind. Daraus kommt immer eine Schädigung des Kindes."

 

Prominenz für Trennungsväter eingesetzt

Matthieu Carrière beim Fotoshooting in seiner Wohnung (Anklicken zum Vergrößern)

Am Abend vor dem Haftantritt hat Carrière Sympathisanten und Pressevertreter in seine Privatwohnung in Hamburg eingeladen. Er nutzt seine Prominenz, um auf die Situation von Trennungsvätern aufmerksam zu machen. Paradox: Die Pressefotografen haben ihm durch das Bild mit seiner Tochter die Gefängnisstrafe eingebrockt - nun braucht er sie, um für die Ziele des Vereins Väteraufbruch zu werben.

Matthieu Carrière © dpa

 

Doch was auf den ersten Blick wie die Personalityshow eines geltungshungrigen Schauspielers aussieht, hat einen ernsten Hintergrund. Vielen Vätern wird nach einer Trennung der Umgang mit ihrem Kind schlichtweg verwehrt. Und das, obwohl sie ein verbrieftes Besuchsrecht haben. Ein Vater berichtet, dass er zweieinhalb Jahre lang nach seiner verschwundenen Tochter gesucht habe: "Durch glückliche Umstände habe ich meine Tochter wiedergefunden. Sie war von heute auf morgen spurlos verschwunden. Ich bin zur Polizei gegangen, zur Staatsanwaltschaft, ich war beim Familienrichter, beim Jugendamt. Überall ist man abgeblitzt. Man ist von einer Wand zur anderen gelaufen. Ich wusste zweieinhalb Jahre lang nicht, ob meine Tochter noch am Leben ist."

 

Väter häufig benachteiligt

Etwa vier Millionen Trennungskinder gibt es in Deutschland. Die Hälfte von ihnen verliert nach kurzer Zeit den Kontakt zu einem Elternteil, meist ist es der Vater. Bei unverheirateten Paaren hat die Mutter einen natürlichen Anspruch auf das Sorgerecht für das Kind. Doch, auch wenn die Eltern verheiratet waren, bleibt der Vater meist auf der Strecke. Lebt das Kind bei der Mutter, kann sie seinen Aufenthaltsort bestimmen. Auch wenn es eine klare Besuchsregelung gibt - für Mütter ist es nach wie vor nicht schwer, dem Vater das Kind zu entziehen. Ihre Verstöße werden kaum geahndet.

Eine Lösung verspricht das so genannte Cochemer Modell. Gezielt wird danach zwischen den Streitparteien vermittelt. Denn schlicht wie wahr: ein Kind braucht beide Eltern. Bei allem Kampfeswillen der Väter, ist dies kein Krieg gegen Mütter. Betroffene Väter - und auch Großeltern - wollen nur ihr Recht. "Den meisten Familienrichtern werfe ich vor, dass sie die Väter und Großeltern entwürdigen, diskriminieren, indem sie die Kinder einfach nicht gehen lassen", sagt eine Großmutter, die zum Protest der Väter gekommen ist. "Es gibt Beschlüsse genug, aber die Familienrichter sorgen nicht für die Umsetzung."

Ob sein öffentlicher Einsatz für die Rechte der Väter Mathieu Carrière persönlich weiterhilft, ist zweifelhaft. Wie so oft sind die Fronten zwischen ihm und der Mutter seines Kindes hoffnungslos verhärtet. Immerhin ist sein Auftritt ein Denkanstoß und Appell an die Familienrichter, die Praxis des Sorgerechts von getrennt lebenden Eltern endlich zu ändern.

13.12.2004

http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/themen/74043/index.html

 

 

 

 

Sorgerechtsstreit

Mathieu Carrière will ins Gefängnis gehen

Sendung vom 29. November 2004

Aus Protest gegen die deutsche Rechtssprechung will der Schauspieler Mathieu Carrière ins Gefängnis gehen. Der 52-Jährige weigert sich, ein vom Landgericht Hamburg angesetztes Ordnungsgeld über 5000 Euro zu bezahlen. Er wird stattdessen die angedrohte Ordnungshaft antreten. "Ich drücke so meinen Protest gegen die deutsche Rechtssprechung aus." Hinter der Auseinandersetzung steht ein seit Jahren andauernder Sorgerechtsstreit um seine Tochter Elena.

Langjähriger Streit

Carrière versucht seit mehr als vier Jahren, sein Besuchsrecht für die Sechsjährige durchzusetzen. Als bei einer Zaubershow aufgenommene Fotos von ihm und seiner Tochter in einer Zeitung erschienen, habe die Mutter des Kindes Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht. "Ich gehe in den Knast weil ich gegen den Missbrauch des Sorgerechts protestieren kann. Wenn eine Frau es schafft, den anderen in den Knast zu bringen, weil er mit dem Kind beim Zauberer war, dann stimmt was nicht", beschwert sich Mathieu Carrière.

Mit Mördern in einer Zelle??

Mit seinem Anwalt bespricht er immer wieder, was ihn im Gefängnis erwartet. Allein bei der Vorstellung daran bricht Ehefrau Susana in Tränen aus. Am dritten Advent muss Mathieu Carrière ins Hamburger Untersuchungsgefängnis. Er wird dort zehn Tage verbringen - vielleicht mit Mördern und Vergewaltigern in einer Zelle. Mathieu Carrière ist sich klar darüber, dass die zehn Tage ohne seine Familie ziemlich hart werden. "Was ich am meisten vermissen werde ist die Stimme meiner Tochter, das Lächeln von Eric - der Kontakt mit meinen Kindern." Eric ist der Sohn seiner zweiten Frau, mit der der Schauspieler in Hamburg lebt. Er versteht sich als Anwalt der Millionen Väter ohne Trauschein, die darum kämpfen, ihre Kinder gleichberechtigt sehen zu dürfen.

Zuletzt aktualisiert: 29. November 2004, 16:58 Uhr

http://www.mdr.de/brisant/promi-klatsch/1712127.html

 

 

 


 

 

Matthieu Carriere "freiwillig" für 10 Tage in ein Gefängnis in Hamburg.

Liebe Leser,

wie in der gesamten Presse (Print und Fernsehen) am Montag ausführlich berichtet wurde, begibt sich der Schauspieler Matthieu Carriere freiwillig für 10 Tage in ein Gefängnis in Hamburg. Hintergrund ist eine Scheidungsangelegenheit. Das Medieninteresse ist sehr hoch. Aus diesem Grund sieht es der Bundesvorstand als sehr sinnvoll an, wenn am Sonntag, den 12. Dezember um 11.30 Uhr vor dem Gefängnis demonstriert wird. Wir können auf unsere Anliegen sehr deutlich, mediengerecht und einfach aufmerksam machen und unterstreichen damit auch die jüngsten Presseveröffentlichungen. Rückendeckung für unser gemeinsames Anliegen haben wir u.a. diese Woche durch den großen SPIEGEL-Artikel "Die Hölle danach" erhalten. Die Gunst der Stunde sollte unbedingt genutzt werden.

Matthieu Carriere lädt neben vielen anderen Menschen auch einige Vereinsmitglieder des Väteraufbruches ein, am Samstag, den 11. Dezember 2004 mit ihm gemeinsam eine "Knast-Party" in seiner Privatwohnung zu feiern. Dies sollte auch als Dankeschön für unsere Unterstützung verstanden werden. Wer Interesse an einer Party-Teilnahme hat, möge dies bitte bis Sonntag, den 5. Dezember 04 bei Rüdiger Meyer-Spelbrink (06627 - 91 50 434, meyer-spelbrink@vafk.de) melden.

Es werden umfangreiche organisatorische Dinge notwendig werden, Plakatentwürfe usw. Wir planen außerdem eine "etwas andere Demo". Näheres soll an dieser Stelle noch nicht verraten werden. Laßt Euch überraschen. Trotzdem wird jede Hand bei Vorbereitungen benötigt. Wir danken auf diesem Wege schon mal umliegenden Kreisgruppen für den zu erwartenden Mehraufwand Arbeit.

Als Reaktion auf unseren Aufruf, "Betten für Eltern" bereit zu stellen, haben sich innerhalb von 2 Tagen etwa 60 Neuanmeldungen ergeben. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und falls jemand noch nicht dran gedacht hat, sich einzutragen, so sei dies als nette erneute Erinnerung gedacht: http://www.betten-fuer-eltern.de/dbindex.htm

 

Wir freuen uns auf Hamburg!

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 


 

 

Der erste Feldbefreier im Gefängnis

Imker Michael Grolm bereitet sich auf Erzwingungshaft vor

Am 27. August wird der Gentechnikgegner und Berufsimker Michael Grolm im Gefängnis in Suhl erwartet. Statt traurigem Haftantritt steht eine farbenfrohe Demonstration auf dem Programm für den endgültigen Stopp der Gentechnik in der Landwirtschaft.

Da Michael Grolm zunächst in Weimar bei der Gerichtsvollzieherin vorsprechen muss, gibt es dort eine Demo zum Mitmachen, später eine Mahnwache und Soliaktionen in Suhl.

Der Grund für die jetzige Inhaftierung liegt schon eine Weile zurück: Im Jahr 2007 fand die dritte große freiwillige Feldbefreiung auf einem Genmaisfeld in Brandenburg statt. Mit dabei erneut Michael Grolm aus Thüringen. Weil er als Feldbefreier schon bekannt war, ließ ihm der Genmais-Anbauer per Gerichtsvollzieherin eine einstweilige Verfügung überbringen, die ihn aufforderte, das Genmaisfeld zu meiden und ihm ansonsten eine hohe Strafe androhte. Der Imker ließ sich nicht aufhalten, ging mit vielen Gleichgesinnten und zahlreichen Journalisten im Schlepptau auf das Feld und half tatkräftig dabei, Genmaispflanzen unschädlich zu machen.

2008 fand der Zivilprozess um die Missachtung der Verbots- Verfügung in Frankfurt/Oder statt. Kein guter Tag für den Monsanto-Anwalt, der den Genmais-Bauern vertrat. Anstatt Grolm zur Zahlung der geforderten 10.000 Euro zu verurteilen, reduzierte das Gericht auf 1.000 Euro.

Womit auch neun Zehntel der Gerichtskosten beim Kläger verblieben. 1.000 Euro, so hatte es der Gentech-Anwalt gefordert, entsprechen in diesem Urteil zwei Tagen Haft.

Der Feldbefreier war von Anfang an bereit, diese zwei Tage auch im Gefängnis verbringen, um seine Entschlossenheit deutlich zu machen und erneut für die gentechnikfreie Landwirtschaft zu werben. Allerdings verlangte das Gericht einen Offenbarungseid, bevor die Ordnunghaft in Anspruch genommen werden könnte. Den will Grolm nicht ablegen und muss nun in Erzwingungshaft. Wie lange diese dauert, ist ungewiss. Allerdings schreibt das Recht vor, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Termine:

Bei der Gerichtsvollzieherin in Weimar wird Micha am 27.8.um 8.00 Uhr morgens erwartet. Wir sind dabei: zur Demo! Treffen um 7.30 Uhr vor der Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 a. Traktoren und Solidaritäts-Transparente werden erwartet. Wer einen Übernachtungsplatz benötigt, melde sich bitte bei aktion@gendreck-weg.de

Beim Gefängnis in Suhl: Genaue Ankunft unbekannt. Eine Mahnwache beginnt um 10.00 Uhr vor dem Gefängnisgebäude.

Eine weitere Mahnwache ist geplant für den 29.08. ab 20:00 Uhr

- mit Gentechnik-Vortag vor dem Gefängnis.

Ansprechpartner für die Mahnwachen Frank Schellhorn:

03685 - 77 28 72 oder 0160 - 43 23 04 2

 

** Schreibt Solibriefe nach Suhl!

Michael Grolm freut sich über Post von Gleichgesinnten. Jeder Brief wird auch zeigen, dass er viel Unterstützung für sein Handeln erfährt und wie viele Menschen für gentechnikfreie Landwirtschaft aktiv bleiben. Spätestens nach Michas Knastaufenthalt gibt es einen Bericht für alle, die sich gemeldet haben.

Die Adresse lautet: Michael Grolm, z.Z. JVA Goldlauter, Zellaer Str. 154, 98528 Suhl.

 

** Aufruf Solispenden

Jeder Tag Gefängnis ist einer zu viel. Dennoch: Jeder Tag Gefängnis kann auch ein Tag des Erstarkens des Widerstandes gegen die Agrogentechnik werden. Micha wünscht sich, dass möglichst viele Menschen für jeden Tag, den er im Knast verbringt eine kleine Spende auf das Rechtshilfekonto von Gendreck-weg überweisen. Denn so machen wir ihnen einen Strich durch die Rechnung: Wir werden nicht klein und leise, weil ein Feldbefreier eingesperrt ist, sondern stärker und lauter!

Konto: Rechtshilfe Gendreck-weg, Kontonummer 401 687 1300

bei der GLS Bank Bochum, BLZ 430 609 67

 

http://www.szenepunkt.de/news.php

 


 

 

 

 

Josef Angenfort

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Josef Angenfort (genannt: Jupp Angenfort) (* 9. Januar 1924 in Düsseldorf) schloss sich als deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion dem Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) an. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er Politiker der KPD und später der DKP.

Angenfort wurde in einer katholischen Eisenbahnerfamilie in Düsseldorf geboren. Nach seiner Schulzeit wurde er in die Wehrmacht eingezogen und geriet als 19-jähriger im Oktober 1943 in der Sowjetunion in Kriegsgefangenschaft.

In Gesprächen mit sowjetischen Soldaten und deutschen Antifaschisten „begann ein Prozess der Erkenntnis“, wie er selber sagte. Er wurde Mitglied des NKFD und leistete unter deutschen kriegsgefangenen Soldaten Überzeugungsarbeit gegen Krieg und Nationalsozialismus.

1949 kehrte er in seine Heimatstadt Düsseldorf zurück, wurde Mitglied und bald darauf Vorsitzender der kommunistischen Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend in Westdeutschland. Deren Funktionäre setzten sich aus KPD-Kadern zusammen, die Mitglieder gehörten jedoch nur etwa zur Hälfte der KPD an. Die FDJ beanspruchte die Funktion einer Sammlungsbewegung, war aber zugleich auch eine Kaderreserve für die Partei.

Angenfort wurde 1951 für die KPD der jüngste Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen.

Die Freie Deutsche Jugend in Westdeutschland beteiligte sich 1951 an der Vorbereitung einer Volksbefragung zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik. Am 24. April 1951 erging ein Verbotsbeschluss der Bundesregierung[1], der die Volksbefragung gegen Remilitarisierung, deren Ausschüsse sowie vier namentlich genannte Organisationen (die VVN, die FDJ, den Gesamtdeutschen Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft und das Deutsche Arbeiterkomitee) beschuldigte, „einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes“ zu unternehmen bzw. sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ zu richten; sie seien „daher durch Artikel 9 Absatz 2 GG kraft Gesetzes verboten“.

Am 26. Juni 1951 entschloss sich die Bundesregierung zu einem weiteren Verbotsbeschluss gegen die FDJ in Westdeutschland[2], der das Verbot vom 24. April noch einmal wiederholte und die Landesregierungen ersuchte, „jede Betätigung im Sinne der FDJ zu unterbinden“. Die FDJ habe gegen die im gesamten Bundesgebiet erlassenen Demonstrationsverbote verstoßen, „zum Ungehorsam gegen geltende Anordnungen aufgerufen“ und damit „den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten bei der Ausübung staatlicher und politischer Befugnisse“ behindert.

Seine Immunität als Landtagsabgeordneter der KPD in NRW konnte Jupp Angenfort als Vorsitzenden der FDJ in Westdeutschland im März 1953 nicht vor der Festnahme durch die Sicherungsgruppe Bonn des Bundeskriminalamts bewahren. Er wurde wegen Hochverrats angeklagt und vom Bundesgerichtshof wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, wegen Geheimbündelei und Zugehörigkeit als Rädelsführer zu einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Gegen ihn wurde wohl das erste Zuchthausurteil eines bundesdeutschen Gerichts wegen einer politisch motivierten Straftat nach 1945 gefällt, das höchste Strafmaß, das überhaupt in dieser Zeit gegen Kommunisten verhängt wurde. Im April 1957 wurde Angenfort von Bundespräsident Theodor Heuss begnadigt.

Als er im Februar 1962 erneut festgenommen wurde, floh Angenfort von einem Gefangenentransport, ging in die Illegalität und setzte sich später in die DDR ab.

Nach der Konstituierung der DKP im Jahre 1968 reiste Angenfort mehrfach zu Auftritten auf Parteiveranstaltungen in die Bundesrepublik ein, dabei wurde er im Jahre 1969 festgenommen, jedoch am 25. April wieder auf freien Fuß gesetzt.

Lange Jahre war Jupp Angenfort Mitglied der illegalen Leitung der KPD und dann Präsidiumsmitglied der DKP. Von 1988 bis 2002 war er Landesvorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA); heute ist er einer ihrer Landessprecher in Nordrhein-Westfalen und Mitglied des Bundesausschusses der VVN-BdA. An der Schaffung einer einheitlichen gesamtdeutschen VVN-BdA (die VVN war 1953 in der DDR aufgelöst worden) wirkte Jupp Angenfort mit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Angenfort

13.01.2010

 

 

 

 

 


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