Psychotherapie
Psychotherapie
wird in der Regel ambulant als Einzel- oder Gruppentherapie angeboten. Üblich
sind einstündige Therapiesitzungen einmal oder mehrmals pro Woche. Als
Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie einen ärztlichen
oder psychologischen Psychotherapeuten direkt aufsuchen. Dieser kann die erste
bis fünfte Stunde direkt über Ihre Versichertenkarte (Chipkarte) abrechnen.
Wollen Sie danach die Therapie bei ihm weiterführen, stellt der/die
Therapeut/in einen Antrag an die Krankenkasse, die bei Notwendigkeit 25 weitere
Stunden finanzieren wird (Kurzzeittherapie). Sollte eine länger dauernde
Therapie angezeigt sein, wird ein Gutachter hinzugezogen, der über die
Notwendigkeit entscheidet, die Kosten werden dann ebenfalls von der Krankenkasse
übernommen.
Wenn
Sie nicht versichert sind, kann das Sozialamt die Kosten der Therapie übernehmen.
Für Kinder und Jugendliche ist das Jugendamt verpflichtet die Kosten für
Psychotherapie zu übernehmen, wenn diese notwendig ist.
Bei
den Krankenkassen sind Listen zugelassener Therapeuten und Therapeutinnen
einsehbar. Ihr Hausarzt kann Ihnen sicher auch nähere Informationen geben. Von
den Krankenkassen werden derzeit jedoch nur folgende therapeutische Verfahren
bezahlt: Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologische
Psychotherapie.
Andere
empfehlenswerte therapeutische Verfahren wie z.B. Systemische Therapie, Gestalttherapie, Psychodrama
oder Systemische Familientherapie können im Einzelfall über Krankenkasse abgerechnet
werden, wenn bei den anderen Therapeuten unzumutbar lange Wartezeiten für einen
Therapieplatz bestehen.
Gestalttherapie
ist eine gesprächsorientierte Therapie (als Einzel-, Paar- oder Gruppentherapie
möglich). Sie bezieht den körperlichen Ausdruck und Ausdrucksfähigkeit in den
Therapieprozess ein. Bestehende Konflikte des Klienten werden nach und nach
sichtbar oder deutlicher und können so bearbeitet werden. Abgespaltene Persönlichkeitsanteile
können wieder als eigene erkannt und angenommen (integriert) werden. Das
Durcharbeiten des Konfliktes führt zum Abschluß der alten unvollendeten
Situation(en) oder wie es im Gestaltkonzept heißt „zum Schließen der alten
Gestalt“. Die bisher an den alten Konflikt gebundene psychische Energie wird
somit frei für die Hinwendung zu neuen Lebensaufgaben und Zielen.
Systemische
Therapie und Gestalttherapie sind derzeit jedoch noch bei den meisten Krankenkassen nicht
abrechenbar. Eine
Reihe von Therapeuten, die über Kasse abrechnen können, haben jedoch auch eine
gestalttherapeutische Ausbildung.
Die
Kosten pro privat bezahlter Therapiestunde liegen zwischen 60 und 120 DM, bei
Paartherapie mit einem männlichen und einer weiblichen Therapeut/in noch darüber.
Die Angebote auf dem freien Markt sind unterschiedlicher Qualität. Neben
sehr qualifizierten und kompetenten Therapeuten, die das zu zahlende Geld
wert sind, gibt es auch andere, die keine ausreichende Kompetenz besitzen.
Kritische Wertung ist also erlaubt und notwendig.
Literatur:
Kursbuch Seele - Beratung, Selbsthilfe, Medikamente, 120 Psychotherapien auf dem Prüfstand
Federspiel/Karger, Kiepenheuer u Witsch 1996, Köln
"Väter in der begleitenden Psychotherapie"
Jürgen Heinz
in: "Analytische Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie", 2/2001, S.245-272
"...
3.2.3 Gründe für die Abwesenheit von Vätern in der begleitenden Psychotherapie
Wegen des geringen Datenmaterials und der großen Unterschiede bei den einzelnen Praxen stelle ich diese Ergebnisse zusammengefasst für alle vier an der Untersuchung beteiligten Therapeuten vor. Ich führe hier nur solche Aussagen auf, die sich unmittelbar aus dem Fragebogen ableiten lassen. Der Hauptgrund für die Abwesenheit von Vätern in der begleitenden Psychotherapie ist der Wunsch der Patienten (insgesamt 18 mal), genauer: der Patientinnen. Denn es sind in der Mehrzahl Mädchen - und zwar Mädchen im Alter von 15 Jahren an aufwärts -, die ihre (Langzeit-)Psychotherapie ohne die Anwesenheit von Eltern und damit auch ohne die von Vätern durchführen wollen.
Übertroffen wird die Zahl dieser Väter noch, wenn wir die Zahl derer zusammenfassen, die wegen des fehlenden Sorgerechts (11 Nennungen), und derer, die kaum oder wenig Kontakt zu ihren Kindern haben (8 Nennungen), nicht zur begleitenden Psychotherapie kommen. Bei diesen Therapien kommen meist die Mütter alleine zur begleitenden Psychotherapie. Ohne Angabe von Gründen fehlen sechs Väter, vier sind gestorben. Dagegen ist die Zahl der drei Väter. die sich explizit weigern, zur begleitenden Psychotherapie zu kommen, relativ - und manche mögen vielleicht sagen: überraschend - gering.
..."
Der Vater in der Eltern-Kleinkindpsychotherapie
Aufsatz von Paul Barrows
Zusammenfassung: In dieser Arbeit wird diskutiert, daß und warum die Rolle des Vaters sowohl von Forschern als auch von Eltern-Kleinkind-Therapeuten bisher nur wenig beachtet wird und warum der Vater für die Entwicklung des Kindes bedeutsam ist. Anhand von Fallbeispielen wird gezeigt, daß der Vater häufig in die therapeutische Arbeit eingebunden werden muss, damit die Therapie erfolgreich sein kann. Zwei besondere Aspekte der Funktion des Vaters werden dargestellt: der direkte Einfluss seiner >Gespenster< auf die Beziehung zwischen Eltern und Kleinkind, aber auch die stärker indirekte Rolle, die er als ein Teil des Elternpaars spielen kann.
ausführlich in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 49/2000, S. 596-610
Chaos der Gefühle-Kräfte der Heilung"
Horst Petri, über Vaterlosigkeit, Vaterverlust, Vaterabwesenheit,
Freiburg
(Herder) 1999, 223 S., 36 DM
"Väter und Söhne, Väter und Töchter.
Väter in der Psychoanalyse"
Inge Seiffge-Krenke
Anschrift: Prof. Dr. Inge-Seiffge-Krenke, Psychologisches Institut, Johannes Gutenberg Universität Main, Staudingerweg 9, 55099 Mainz
in: "Forum der Psychoanalyse", 2001, 17, S. 51-63
"Mutter, Vater, Kind - Zur Theorie dyadischer und triadischer Beziehungen"
Hans Sohni
in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 40, 213-221 (1991
Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Hans Sohni, Lindauer Str. 43, 7750 Konstanz