Psychotherapie


 

 

Psychotherapie wird in der Regel ambulant als Einzel- oder Gruppentherapie angeboten. Üblich sind einstündige Therapiesitzungen einmal oder mehrmals pro Woche.  Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie einen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten direkt aufsuchen. Dieser kann die erste bis fünfte Stunde direkt über Ihre Versichertenkarte (Chipkarte) abrechnen. Wollen Sie danach die Therapie bei ihm weiterführen, stellt der/die Therapeut/in einen Antrag an die Krankenkasse, die bei Notwendigkeit 25 weitere Stunden finanzieren wird (Kurzzeittherapie). Sollte eine länger dauernde Therapie angezeigt sein, wird ein Gutachter hinzugezogen, der über die Notwendigkeit entscheidet, die Kosten werden dann ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Wenn Sie nicht versichert sind, kann das Sozialamt die Kosten der Therapie übernehmen. Für Kinder und Jugendliche ist das Jugendamt verpflichtet die Kosten für Psychotherapie zu übernehmen, wenn diese notwendig ist.

Bei den Krankenkassen sind Listen zugelassener Therapeuten und Therapeutinnen einsehbar. Ihr Hausarzt kann Ihnen sicher auch nähere Informationen geben. Von den Krankenkassen werden derzeit jedoch nur folgende therapeutische Verfahren bezahlt: Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologische Psychotherapie.

Andere empfehlenswerte therapeutische Verfahren wie z.B. Systemische Therapie, Gestalttherapie, Psychodrama oder Systemische Familientherapie können im Einzelfall über Krankenkasse abgerechnet werden, wenn bei den anderen Therapeuten unzumutbar lange Wartezeiten für einen Therapieplatz bestehen.

 

Gestalttherapie ist eine gesprächsorientierte Therapie (als Einzel-, Paar- oder Gruppentherapie möglich). Sie bezieht den körperlichen Ausdruck und Ausdrucksfähigkeit in den Therapieprozess ein. Bestehende Konflikte des Klienten werden nach und nach sichtbar oder deutlicher und können so bearbeitet werden. Abgespaltene Persönlichkeitsanteile können wieder als eigene erkannt und angenommen (integriert) werden. Das Durcharbeiten des Konfliktes führt zum Abschluß der alten unvollendeten Situation(en) oder wie es im Gestaltkonzept heißt „zum Schließen der alten Gestalt“. Die bisher an den alten Konflikt gebundene psychische Energie wird somit frei für die Hinwendung zu neuen Lebensaufgaben und Zielen.

Systemische Therapie und Gestalttherapie sind derzeit jedoch noch bei den meisten Krankenkassen nicht abrechenbar. Eine Reihe von Therapeuten, die über Kasse abrechnen können, haben jedoch auch eine gestalttherapeutische Ausbildung.

Die Kosten pro privat bezahlter Therapiestunde liegen zwischen 60 und 120 DM, bei Paartherapie mit einem männlichen und einer weiblichen Therapeut/in noch darüber.  Die Angebote auf dem freien Markt sind unterschiedlicher Qualität. Neben sehr qualifizierten und kompetenten Therapeuten, die das zu zahlende Geld wert sind, gibt es auch andere, die keine ausreichende Kompetenz besitzen. Kritische Wertung ist also erlaubt und notwendig.

 

 


 

 

Literatur:

 

Kursbuch Seele - Beratung, Selbsthilfe, Medikamente, 120 Psychotherapien auf dem Prüfstand

Federspiel/Karger, Kiepenheuer u Witsch 1996, Köln

 

 


 

 

"Väter in der begleitenden Psychotherapie"

Jürgen Heinz

in: "Analytische Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie", 2/2001, S.245-272

 

 

"...

 

3.2.3 Gründe für die Abwesenheit von Vätern in der begleitenden Psychotherapie

Wegen des geringen Datenmaterials und der großen Unterschiede bei den einzelnen Praxen stelle ich diese Ergebnisse zusammengefasst für alle vier an der Untersuchung beteiligten Therapeuten vor. Ich führe hier nur solche Aussagen auf, die sich unmittelbar aus dem Fragebogen ableiten lassen. Der Hauptgrund für die Abwesenheit von Vätern in der begleitenden Psychotherapie ist der Wunsch der Patienten (insgesamt 18 mal), genauer: der Patientinnen. Denn es sind in der Mehrzahl Mädchen - und zwar Mädchen im Alter von 15 Jahren an aufwärts -, die ihre (Langzeit-)Psychotherapie ohne die Anwesenheit von Eltern und damit auch ohne die von Vätern durchführen wollen.

Übertroffen wird die Zahl dieser Väter noch, wenn wir die Zahl derer zusammenfassen, die wegen des fehlenden Sorgerechts (11 Nennungen), und derer, die kaum oder wenig Kontakt zu ihren Kindern haben (8 Nennungen), nicht zur begleitenden Psychotherapie kommen. Bei diesen Therapien kommen meist die Mütter alleine zur begleitenden Psychotherapie. Ohne Angabe von Gründen fehlen sechs Väter, vier sind gestorben. Dagegen ist die Zahl der drei Väter. die sich explizit weigern, zur begleitenden Psychotherapie zu kommen, relativ - und manche mögen vielleicht sagen: überraschend - gering.

..."

 


 

 

Der Vater in der Eltern-Kleinkindpsychotherapie

 

Aufsatz von Paul Barrows

Zusammenfassung: In dieser Arbeit wird diskutiert, daß und warum die Rolle des Vaters sowohl von Forschern als auch von Eltern-Kleinkind-Therapeuten bisher nur wenig beachtet wird und warum der Vater für die Entwicklung des Kindes bedeutsam ist. Anhand von Fallbeispielen wird gezeigt, daß der Vater häufig in die therapeutische Arbeit eingebunden werden muss, damit die Therapie erfolgreich sein kann. Zwei besondere Aspekte der Funktion des Vaters werden dargestellt: der direkte Einfluss seiner >Gespenster< auf die Beziehung zwischen Eltern und Kleinkind, aber auch die stärker indirekte Rolle, die er als ein Teil des Elternpaars spielen kann.

ausführlich in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 49/2000, S. 596-610

 


 

"Das Drama der Vaterentbehrung. 

Chaos der Gefühle-Kräfte der Heilung"

Horst Petri, über Vaterlosigkeit, Vaterverlust, Vaterabwesenheit,

Freiburg (Herder) 1999, 223 S., 36 DM  


 

 

"Väter und Söhne, Väter und Töchter.

Väter in der Psychoanalyse"

Inge Seiffge-Krenke

 

Anschrift: Prof. Dr. Inge-Seiffge-Krenke, Psychologisches Institut, Johannes Gutenberg Universität Main, Staudingerweg 9, 55099 Mainz

 

in: "Forum der Psychoanalyse", 2001, 17, S. 51-63

 


 

 

 

 

"Mutter, Vater, Kind - Zur Theorie dyadischer und triadischer Beziehungen"

Hans Sohni

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 40, 213-221 (1991

 

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Hans Sohni, Lindauer Str. 43, 7750 Konstanz

 

 

 


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