Väternotruf informiert zum Thema
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Ruststr. 5
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 / 202-0
Fax: 0340 / 202-2150
E-Mail: poststelle@sta-de.justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=adressen&no_cache=1#c27069 - offenbar keine eigene Internetpräsenz
Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau (08/2010)
Informationsgehalt:
Geschäftsverteilungsplan:
Bundesland Sachsen-Anhalt
Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau: Folker Bittmann (Jg. 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau (ab , ..., 2010) - vorher ab 01.06.1993 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Halle
Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dessau umfasst den Landgerichtsbezirk Dessau-Roßlau.
Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Väternotruf Dessau
August Mustermann
Musterstraße 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Folker Bittmann (Jg. 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau (ab , ..., 2010) - vorher ab 01.06.1993 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Halle
Carla Fischer (Jg. 1952) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dessau (ab 15.12.1993, ..., 2002)
Hermann Gerhards (Jg. 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau (ab 15.04.1999, ..., 2002)
Susanne Helbig (Jg. 1964) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dessau (ab 05.07.1999, ..., 2002)
Frank Pesselt (Jg. 1960) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau (ab 15.12.1993, ..., 2009) - siehe Pressemeldung unten
Christian Preissner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau / Pressesprecher (ab 01.04.1992, ..., 2012)
# Heike Kropf - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dessau (ab , ..., 2002)
# Randolf Rudolph
# Karin Düben
# Frank Pieper
# Falk Liesigk
# Jörg Blasczyk
# Gunnar von Wolffersdorff
# Olaf Braun
# Angelika Laurien
# Renate Prause
# Arthur Prause
# Sven Köhler
# Jörg Blank
# Frank Fresow
# Sabine Monnet
# Manuela Naujock
# Thomas Prager
# Julia Selhorst
# Heidrun Voß
# Thorsten Förster
# Norbert Winkler
# Tanja Senger
Amtsanwälte:
- Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau (ab , ..., 2009)
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau tätig:
Hartmut Salzwedel (geb. 13.10.1942) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau (ab 04.09.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.10.1977 bei der Staatsanwaltschaft Hannover aufgeführt.
Brigitte Strullmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stendal / Ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab , ..., 2009, ..., 2012) - ab 05.07.1999 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dessau
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dessau
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
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Sonstige:
Dessau-Roßlau
Tod nach Tankstopp
DESSAU-ROSSLAU/MZ. Er wollte für ein Jahr raus aus dem Trubel, als Weltenbummler Kambodscha erforschen. Vor wenigen Tagen hat Ulf M. deshalb seine Wohnung in München aufgelöst und die Möbel in einen gemieteten Transporter gepackt, um sie bei seinen Eltern einzulagern. Doch auf der Fahrt von München nach Trittau (Schleswig-Holstein), wo seine Familie lebt, verschwand der 39-Jährige zunächst spurlos. Inzwischen ist die Polizei sicher: Der Informatiker wurde Opfer eines Verbrechens. ... Bei der Leiche, die am Sonntagvormittag in dem Transporter in einem Wald an der B187 zwischen Roßlau und Coswig gefunden wurde, handelt es sich um Ulf M. Rechtsmediziner fanden Zeichen massiver stumpfer Gewalteinwirkung. „Der gesamte Körper weist Spuren davon auf“, so Staatsanwalt Christian Preissner.
16.01.2012
Berufung verworfen
Aussagen des Opfers wurde vollständig Glauben geschenkt
VON ANDREAS BEHLING, 12.10.08, 19:19h, aktualisiert 12.10.08, 20:14h
DESSAU/SCHORTEWITZ/MZ. "In bestimmten Situationen - nämlich, wenn er eine sexuelle Annäherung anstrebt - verliert der Angeklagte nach unserer Überzeugung die Kontrolle." Jörg Engelhard, Vorsitzender Richter der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, und seine beiden Schöffen hatten keinen Zweifel daran, dass dies auch im Sommer 1992 der Fall war.
Kurz vor oder kurz nach dem Einschulungstermin habe der Schortewitzer die Freundschaft zwischen seiner Tochter und einem Mädchen aus der Nachbarschaft ausgenutzt, um sich zwei Mal an dem Kind zu vergehen. Das Mädchen war damals knapp sechs Jahre alt. In der für diese Taten typischen Eins-zu-eins-Situation, wo sich die Aussagen der zwei beteiligten Menschen immer diametral gegenüberstehen, seien die Ausführungen der Geschädigten für die Kammer maßgeblich gewesen, unterstrich der Vorsitzende.
Die heute 23-jährige Frau habe in ihrer Beschreibung der Geschehnisse weder einen Verfolgungseifer erkennen lassen noch zu schillernden Ausmalungen geneigt. Wäre es ihr um Rache oder um ein überbordendes Geltungsbedürfnis gegangen, hätte sie die Vorfälle noch viel dramatischer ausschmücken können, fand Engelhard. Darüber hinaus gehe die Berufungsinstanz nicht davon aus, dass die beiden früheren Freunde, denen die junge Frau Jahre später die sie bedrückenden Ereignisse offenbarte, für das Opfer die Unwahrheit sagten.
Folglich stand für die Kammer fest, dass sich der mittlerweile 45 Jahre alte Schortewitzer des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig machte. Die Berufung des Angeklagten verwerfend, beließ sie es somit bei der vom Amtsgericht Köthen verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Zuvor hatte sich Staatsanwalt Frank Pesselt befremdet über die Bemerkung der Verteidigung gezeigt, die Geschädigte habe keinerlei Details der Übergriffe vortragen können.
Dies zu verlangen, so der Anklagevertreter, sei ja wohl "vollkommen unrealistisch". Man dürfe nicht vergessen, dass Ereignisse beleuchtet wurden, die nunmehr 16 Jahre zurückliegen. Vor dem Hintergrund habe es ihn weitaus mehr gewundert, wie präzise einige Zeugen, die dem Lager des Angeklagten zuzurechnen waren, noch räumliche Verhältnisse und zeitliche Abläufe vor Augen hatten. Deren Auftritte, zumal gepaart mit herabwürdigenden Bemerkungen zur Person der Geschädigten, hätten bei ihm zu dem Eindruck geführt, es mit dressierten Zeugen zu tun zu haben. Wie spontan und manchmal auch ungefragt die antworteten, dies sei schon "hart an der Grenze" gewesen.
Verteidigerin Kathrin Najork kündigte nach dem Prozess an, mit Pesselt über diesen unterschwelligen Vorwurf der Rechtsbeugung sehr ernsthaft sprechen zu wollen.
In ihrem knapp halbstündigen Plädoyer hatte sie derweil die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass es seinerzeit sehr wohl sexuelle Missbrauchshandlungen gab, diese aber von einem anderen Täter verübt wurden. Dessen Bild projiziere das Opfer nun auf ihren Mandanten. "Die Umstände ließen sie glauben, dass er es war", formulierte die Anwältin.
"Äußerst bedenklich" nannte es Frau Najork, dass kein genauer Tatzeitpunkt feststellbar war. Während sich die Geschädigte explizit darauf festlegte, alles habe sich zugetragen, als sie noch den Kindergarten besuchte, stand die von ihr wahrgenommene Tafel erst nach der Einschulung im Kinderzimmer der Tochter des Angeklagten. Überhaupt keinen Beweiswert maß die Verteidigerin den Aussagen der ehemaligen Freunde bei. Die seien derart unergiebig gewesen, dass man sich fragen müsse, was das für Beziehungen waren, wenn Missbrauchsvorwürfe in den Raum geworfen, aber keine weiteren Nachforschungen dazu angestellt werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es die Berufungsinstanz ablehnte, die Geschädigte von einem Rechtspsychologen hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit begutachten zu lassen, gab die Verteidigerin bereits in ihrem Schlussvortrag klar zu erkennen, auf das Urteil mit einer Revision zu reagieren. "Wir werden sehen, was das Oberlandesgericht dazu sagt", meinte die Juristin, die zu ahnen schien, dass ihr Antrag auf Freispruch am Ende der umfassenden Beratung der Kammer scheitern würde.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1223303381573
Kommentar Väternotruf:
"Aussagen des Opfers wurde vollständig Glauben geschenkt", das ist nun eine unsinnige Überschrift, denn bevor eine Verurteilung nicht rechtskräftig ist, gilt ein Angeklagter als unschuldig, folglich gibt es im strafrechtlichen Sinne auch noch kein Opfer. Korrekt müsste es daher heißen: "23-jähriger Frau wurde vollständig Glauben geschenkt".
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
10.07.2008 | 15:05 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat Anklage wegen Mordes gegen zwei 17 und 18 Jahre alte Jugendliche aus Wittenberg erhoben. Die Beiden sollen im Februar auf dem Gelände eines Wohnheims in Wittenberg ihr Opfer zunächst massiv geschlagen und getreten haben, wie das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mitteilte. Dabei sollen sie den Mann mit einem Gerücht konfrontiert haben, wonach er des sexuellen Missbrauchs von Kindern verdächtig sei. Später sollen sie den Mann laut Anklage erwürgt haben. Die Leiche hätten sie in einer Mülltonne zu einem entlegenen Feldweg gebracht, wo sie einige Tage später von einem Passanten entdeckt wurde.
Die beiden Jugendlichen sitzen seit Mitte März in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im September beginnen.
ddp/koe/iha
http://www.ad-hoc-news.de/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-wegen-mordes--/de/Politik/18221602
Die Grenze zur Schmähkritik
Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 001/08
Dessau, den 15. Januar 2008
(StA DE) Ermittlungen gegen Udo Gebhardt sind eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat die Ermittlungen gegen Udo Gebhardt, Mitglied der SPD-Fraktion im Dessau-Roßlauer Stadtrat und Landesvorsitzender des DGB, wegen Beleidigung aus rechtlichen Gründen eingestellt.
Den Ermittlungen lagen eine Strafanzeige und ein Strafantrag des Rechtsanwalts Ingmar Knop, Mitglied des Dessau-Roßlauer Stadtrates für die DVU, vom September 2007 zugrunde, mit welcher er Udo Gebhardt vorgeworfen hatte, ihn im Rahmen einer Debatte in Gegenwart anwesender Mitglieder des Stadtrates, Angehörigen der Verwaltung und der auch durch die Presse vertretenen Öffentlichkeit „lauthals als Neonazi“ bezeichnet und dadurch beleidigt zu haben.
Wie dem Anzeigeerstatter bereits im Dezember 2007 mitgeteilt worden ist, hat Udo Gebhardt zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit der Verwendung des Begriffs „Neonazi“ im Zusammenhang mit einer von ihm vor dem Stadtrat abgegebenen Erklärung den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) nicht verwirklicht, sondern von seinem durch Art. 5 Grundgesetz gewährten und geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Diesem Grundrecht ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung breiter Raum zu gewähren. Dessen Grenzen sind erst dort überschritten, wo eine Äußerung den Charakter der Schmähkritik in sich trägt, wenn also der andere ausschließlich verunglimpft werden soll. Die Staatsanwaltschaft hat bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit diskutierten „rechten Gewalt“ der Begriff Neo – Nazi als Sammelbegriff für sämtliche Personen gebraucht werde, die in irgendeiner Art und Weise dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen seien. Hinsichtlich einer Gruppenzugehörigkeit innerhalb des rechten Spektrums werde dabei von der breiten Öffentlichkeit nicht differenziert. Insoweit sei die DVU, die sich als „Bündnispartner“ der NPD verstehe, als Partei des rechten Spektrums einzuschätzen. Durch die eindeutige Bezugnahme auf die Mitgliedschaft des Anzeigeerstatters in der DVU sei der erforderliche tatsächliche Anhaltspunkt gegeben, wonach die Grenze zur Schmähkritik von Udo Gebhardt nicht überschritten worden sei.
Preissner
Pressesprecher
Impressum:
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Pressestelle
Ruststr. 5
06844 Dessau
Tel: (0340) 2 02 21 10
Fax: (0340) 2 02 21 50
Mail: pressestelle@sta-de.justiz.sachsen-anhalt.de
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/sta-de/2008/001_2008.htm
1933
Bauhaus
bauhausfest in sämtlichen räumen mit ca. 700 teilnehmern. jeder meister gestaltet eine eigene abteilung.
polizeiliche durchsuchung des bauhauses auf antrag der dessauer staatsanwaltschaft, 32 studierende werden für ein bis zwei tage inhaftiert. die vorläufige schließung wird beantragt. zu beginn des sommersemesters löst ludwig mies van der rohe mit zustimmung der meister das bauhaus auf.
http://www.bauhaus-dessau.de/index.php?de_1933